Briefwechsel zwischen Abaelard und Heloise, mit der Leidensgeschichte Abaelards
Part 21
Die _Vorsängerin_ hat die Aufsicht über den ganzen Chor; sie hat für die Musik beim Gottesdienst zu sorgen und lehrt die anderen singen, Noten lesen, schreiben und diktieren. Sie führt auch die Aufsicht über die Bücherschränke, giebt Bücher daraus ab und reiht solche ein und sorgt für das Abschreiben und Ausschmücken der Bücher. Sie ordnet an, wie man im Chor zu sitzen hat, und verteilt die Plätze; sie bestimmt diejenigen, welche vorzulesen oder zu singen haben, und hat ein Verzeichnis der Abschnitte, die wöchentlich im Kapitel gelesen werden sollen, anzulegen. Darum muß sie im Schriftwesen wohl bewandert sein und vor allem Kenntnisse in der Musik haben. Auch soll sie nächst der Äbtissin für die Aufrechterhaltung der Klosterzucht überhaupt sorgen, und wenn diese anderweitig in Anspruch genommen ist, soll sie ihre Stelle vertreten.
Die _Krankenwärterin_ hat den Dienst der Kranken unter sich und soll dieselben vor Sündenschuld wie vor leiblicher Not bewahren. Was Kranke nötig haben an Speise, an Bädern oder sonstigen Dingen, das soll ihr ohne weiteres zur Verfügung gestellt werden. Denn hier gilt das bekannte Sprichwort: »Für Kranke giebt es kein Gesetz«. Fleisch soll ihnen nicht vorenthalten werden, es sei denn am Freitag, an den Hauptfestvigilien, an den Quatember- und an den Osterfasten. Vor Sünde sollen die Kranken um so mehr bewahrt werden, je näher es jedem liegt, an sein Ende zu denken. Vor allem wird hier Schweigen zu beobachten sein, denn in diesem Punkt vergeht man sich gar so leicht, und anhalten soll man am Gebet, wie geschrieben steht: »Mein Sohn, in deiner Krankheit verzweifle nicht an dir selbst, sondern bitte Gott, und er selbst wird dich heilen. Wende dich ab von der Sünde und strecke die Hand nach ihm aus und reinige dein Herz von aller Sünde«. Es ist notwendig, daß eine Krankenwache eingerichtet werde, die jederzeit zur Hilfeleistung für die Kranken bereit ist, und das Haus muß mit allem, was für Kranke notwendig ist, versehen sein. Auch für die Beschaffung von Arzneimitteln soll man Sorge tragen, so gut es die örtlichen Verhältnisse erlauben. Zu dem Zweck wird es sehr gut sein, wenn die Krankenwärterin etwas von der Heilkunde versteht. Auch das Verfahren der Blutentziehung ist ihre Sache. Sie muß zur Ader lassen können, damit man nicht zu einer solchen Verrichtung einem Mann den Eintritt zu den Frauen verstatten muß. Die Krankenwärterin hat auch für die Einhaltung der kanonischen Stunden und für die Kommunion bei den Kranken zu sorgen; am Sonntag wenigstens sollten sie kommunizieren nach jedesmal vorangegangener Beichte und Buße, soweit dies möglich ist.
Die letzte Ölung der Kranken soll genau nach der Vorschrift des heiligen Apostels Jakobus vollzogen werden. Wenn der Zustand einer Kranken hoffnungslos geworden ist, soll man aus dem Mönchskloster zwei Priester von gesetztem Alter und einen Diakonen holen. Die sollen das geweihte Öl mitbringen und in Gegenwart der versammelten Schwestern, aber durch eine besondere Wand von ihnen getrennt, die heilige Handlung vollziehen. Ähnlich soll man es auch mit der Kommunion halten, wenn sie nötig geworden ist.
Das Krankenhaus muß daher so angelegt sein, daß die Mönche zu diesen Verrichtungen bequem ab und zu gehen können, ohne den Konvent der Schwestern zu sehen und von diesem gesehen zu werden.
Zum mindesten einmal jeden Tag soll die Äbtissin mit der Kellermeisterin die Kranken, und in ihnen Christum, besuchen, um für ihre Bedürfnisse zu sorgen, sowohl in geistlicher als in leiblicher Hinsicht, damit das Wort des Herrn von ihnen gelte: »Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht«. Geht es mit einer Kranken zu Ende, und tritt der Todeskampf ein, so soll alsbald die dienende Schwester mit der Klapper in den Konvent eilen, und durch das Geräusch, das sie mit derselben macht, den Tod der Schwester ankündigen, und der ganze Konvent, zu welcher Stunde des Tages oder der Nacht es auch sei, soll zu der Sterbenden eilen, außer wenn kirchliche Pflichten davon abhalten. Ist das letztere der Fall, so genügt es auch -- denn nichts geht über den Dienst des Herrn -- daß die Äbtissin mit einigen auserlesenen Schwestern herbeieile, und der übrige Konvent später nachfolge. Alle aber, die auf den Ton der Klapper herbeikommen, sollen alsbald die Litanei anstimmen und bei ihrer Anrufung die ganze Zahl aller männlichen und weiblichen Heiligen durchmachen. Darauf mögen die Psalmen folgen und die übrigen Gesänge, die bei Leichenbegängnissen üblich sind.
Wie segensreich es sei, zu Kranken und Toten zu gehen, das spricht der Prediger deutlich aus: »Es ist besser in das Klagehaus gehen, denn in das Trinkhaus; in jenem ist das Ende aller Menschen, und der Lebendige nimmt's zu Herzen«. Ferner: »Das Herz der Weisen ist im Klaghause«. Der Leichnam der Verstorbenen soll alsbald von den Schwestern gewaschen, mit einem einfachen aber reinen Hemd bekleidet und mit Schuhen angethan werden. Dann soll man ihn auf eine Bahre legen und das Haupt mit einem Schleier verhüllen. Die Kleider sollen fest zusammengenäht und dem Körper so angefügt sein, daß kein Spielraum übrig bleibt. Der Leichnam soll von den Schwestern in die Kirche getragen und, wenn es Zeit ist, von den Mönchen bestattet werden. Während dessen sollen die Schwestern im Oratorium Psalmen singen und beten. Die Äbtissin soll bei ihrem Begräbnis nur das vor den übrigen voraushaben, daß ihr Körper in ein härenes Hemd gehüllt und sie darin eingenäht werden soll wie in einen Sack.
Die _Kleiderverwalterin_ hat die Sorge für die gesamten Kleidungsstücke auf sich zu nehmen, sowohl was das Schuhwerk als was die andern Sachen betrifft. Sie hat die Schafschur zu veranlassen und nimmt das Leder für das Schuhzeug in Empfang. Sie versieht alle Schwestern mit Faden, Nadel und Schere. Sie hat den Schlafsaal zu beaufsichtigen und für die Betten zu sorgen. Ferner liegt ihr ob die Sorge für Tischdecken, Handtücher und für die gesamte übrige Wäsche, sowie für das Zuschneiden, Nähen, Waschen derselben. Auf sie bezieht sich im besonderen das Schriftwort: »Sie gehet mit Wolle und Flachs um und arbeitet gern mit ihren Händen. Sie streckt ihre Hand nach dem Rocken, und ihre Finger fassen die Spindel. Sie fürchtet ihres Hauses nicht vor dem Schnee, denn ihr ganzes Haus hat zwiefache Kleider, und sie lacht am letzten Tage. Sie schauet, wie es in ihrem Haus zugehet, und isset ihr Brot nicht mit Faulheit. Ihre Söhne kommen auf und preisen sie selig«. Die Werkzeuge, die sie zu ihren Arbeiten nötig hat, sollen ihr zur Verfügung stehen, und sie soll jede der Schwestern mit der für sie passenden Arbeit versehen. Denn auch der Novizen soll sie sich annehmen, bis zu ihrer Aufnahme in den Orden.
Die _Kellermeisterin_ hat Sorge zu tragen für alles was ins Gebiet des Lebensunterhaltes gehört: sie hat die Aufsicht über den Keller, das Refektorium, die Küche, die Mühle, die Bäckerei mit dem Backofen, über den Baum- und den Gemüsegarten und über den gesamten Feldbau, auch über die Bienenzucht, über das Groß- und Kleinvieh und über das Geflügel. Von ihr wird geholt, was man zum Essen braucht. Sie darf vor allem nicht knauserig sein, sondern freigebig und gern bereit, zu liefern was man braucht. Denn »einen fröhlichen Geber hat Gott lieb«. Überhaupt warnen wir sie davor, daß sie nicht ihr Amt in eigennütziger Weise mißbrauche, daß sie nicht sich selber eine bessere Schüssel gönne oder etwas für sich behalte auf Kosten der anderen. »Der beste Haushalter -- sagt Hieronymus -- ist der, der nichts für sich zurückbehält«. Judas, der sein Amt dazu mißbrauchte, sich selber zu bereichern, ging aus der Zahl der Jünger verloren. Auch Ananias und Sapphira mußten's mit dem Tode büßen, als sie unrecht Gut zurückbehielten.
Zum Amt der _Thürhüterin_ oder _Pförtnerin_ gehört die Aufnahme der Gäste. Sie muß alle Ankömmlinge anmelden und dahin führen, wohin sie begehren; ihr liegt die Fürsorge für die Bewirtung ob. Sie muß reif an Alter und Verstand sein, damit sie Red' und Antwort zu geben vermag und beurteilen kann, wie und wer überhaupt aufzunehmen ist und wer nicht. Sie soll gleichsam der Vorhof des Herrn sein, von dem aus ein lichter Schimmer aufs ganze Kloster fällt, denn bei ihr empfängt der Ankömmling den ersten Eindruck vom Kloster. Demgemäß sei sie freundlich in ihren Worten, mild in der Anrede. Auch diejenigen, die sie abweisen muß, sollen durch die Art, wie sie ihre Gründe darlegt, in der Liebe erbaut werden. Denn es steht geschrieben: »Eine linde Antwort stillet den Zorn, aber ein hart Wort richtet Grimm an«. Und anderswo: »Ein gütiges Wort mehrt die Freunde und besänftigt die Feinde«. Sie soll auch öfters nach den Armen sehen und je nachdem sie ihre Bedürfnisse kennen gelernt hat, sie mit Speise oder Kleidern unterstützen. Bedarf sie oder eine der andern Schwestern in ihrer Amtsführung eine Hilfe oder Erleichterung, so sollen ihnen von der Äbtissin Gehilfinnen zugewiesen werden. Diese soll man womöglich aus den Laienschwestern nehmen, damit keine der Nonnen vom Gottesdienst abgehalten werde oder im Kapitel und Refektorium fehle.
Die Pförtnerin soll ihre Zelle neben der Eingangsthür haben, woselbst sie oder ihre Stellvertreterin allezeit der Ankommenden gewärtig sein soll. Doch sollen sie während dem nicht müßig sein und sich des Schweigens um so mehr befleißigen, je weniger ihre Geschwätzigkeit denen, die draußen sind, verborgen bleibt. Die Aufgabe der Pförtnerin ist es, nicht allein den Männern unbefugten Eintritt zu versagen, sondern überhaupt jeden Lärm fernzuhalten, damit er nicht die Stille des Klosters störe, und sie trägt für alle Ausschreitungen in dieser Hinsicht die Verantwortung. Hört sie etwas, was zu wissen wichtig ist, so hat sie es in aller Stille der Äbtissin zu hinterbringen, und diese mag dann, wenn es ihr der Mühe wert scheint, darüber beraten.
Sobald ans Thor geklopft oder draußen gerufen wird, soll die Schwester, welche an der Pforte ist, die Ankömmlinge nach ihrem Namen und Begehren fragen, und wenn es nötig ist, die Pforte öffnen und die Fremden hereinlassen. Nur Frauen dürfen im Innern des Klosters beherbergt werden; die Männer sind zu den Mönchen zu weisen; keiner darf unter irgend einem Vorwand eingelassen werden, es sei denn, daß die Äbtissin vorher befragt worden sei und es befohlen habe. Frauen dagegen sollen ohne weiteres Zutritt haben. Die aufgenommenen Frauen und die Männer, die wegen irgend welcher besonderen Sache eingelassen worden sind, soll die Pförtnerin zunächst in ihre Zelle führen, bis sie von der Äbtissin oder von den Schwestern, wenn dies nötig und ratsam ist, empfangen werden. Armen aber, welche der Fußwaschung bedürfen, soll dieser Dienst der Gastfreundschaft von der Äbtissin selbst oder von den Schwestern mit Sorgfalt geleistet werden. Denn auch der Apostel hat sich gerade durch diesen Liebesdienst den Namen des Diakonen verdient. So sagt auch im »Leben der Altväter« einer von ihnen: »Um deinetwillen ist der Erlöser Knecht geworden. Er hat sich mit einer Schürze umgürtet und seinen Jüngern die Füße gewaschen, und hat ihnen geboten, den Brüdern die Füße zu waschen«. Und der Herr selbst spricht: »Ich bin ein Gast gewesen und ihr habt mich beherberget«. So sagt auch der Apostel von der Diakonisse: »So sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat«. Alle mit Ämtern beauftragten Schwestern, die sich mit den Wissenschaften nicht befassen, sollen mit diesen Pflichten bekannt gemacht werden mit Ausnahme der Vorsängerin und derjenigen Schwestern, die für das Studium sich tauglich erweisen. Diesen soll man freie Zeit für die Wissenschaften lassen.
Der Schmuck des Gotteshauses soll sich auf das Notwendige beschränken; es ist mehr auf Sauberkeit als auf Prunk zu sehen. Nichts in demselben soll aus Gold oder Silber gefertigt sein, außer ein silberner Kelch oder auch mehrere, wenn es nötig ist. Verzierungen aus Seide sollen nur an den Stolen und Armbinden angebracht sein. Keine Bildhauerarbeiten sollen im Gotteshaus sein. Nur ein hölzernes Kreuz soll am Altar errichtet werden, worauf das Bild des Erlösers gemalt werden kann, wenn man will. Aber andere Bildwerke sollen den Altären fremd bleiben. Das Kloster soll sich mit zwei Glocken begnügen. Ein Gefäß mit Weihwasser soll außen am Eingang zum Oratorium angebracht werden, damit sich die in der Frühe Eintretenden, und wer nach dem Gottesdienst hinausgeht, damit weihen. Keine der Nonnen soll bei den Horen fehlen; vielmehr sobald das Zeichen mit der Glocke gegeben wird, sollen sie alles andere beiseite legen und zum Gottesdienst eilen, doch bescheidenen Ganges. Beim Eintritt ins Oratorium sollen die, die es können, für sich sprechen: »Ich gehe ein in dein Haus und bete an in deinem heiligen Tempel« u. s. w. Im Chor darf kein anderes Buch geduldet werden als das, welches zum jedesmaligen Gottesdienst gerade nötig ist. Die Psalmen sollen laut und deutlich gesprochen werden, die Psalmodie oder der Gesang soll so gemäßigt sein, daß auch die, welche eine schwache Stimme haben, aufkommen können. In der Kirche soll nichts gelesen oder gesungen werden, was nicht der Heiligen Schrift selbst entnommen ist, also dem Neuen oder Alten Testament, welche beide so in Leseabschnitte einzuteilen sind, daß sie jedes Jahr in der Kirche einmal zur Verlesung kommen. Abhandlungen oder Predigten der Kirchenlehrer oder sonst erbauliche Schriften werden bei Tisch oder im Kapitel vorgelesen; doch soll das Lesen auch sonst überall gestattet werden. Doch soll keine Schwester sich etwas vorzulesen oder zu singen erlauben, wovon sie nicht vorher Kenntnis genommen hat. Wenn eine im Oratorium etwas Unpassendes vor die Versammlung bringt, so soll sie in Gegenwart aller Schwestern um Verzeihung bitten, indem sie für sich die Worte spricht: »Verzeihe mir, Herr, auch dieses Mal meine Nachlässigkeit«.
Um Mitternacht erhebt man sich nach der Anweisung des Propheten zu den nächtlichen Vigilien. Es ist darum notwendig so frühe schlafen zu gehen, daß die zarte Natur der Schwestern diese Nachtwachen ertragen und das Tagewerk mit Sonnenaufgang begonnen werden kann, wie dies auch der heilige Benediktus vorschreibt. Nach den Vigilien soll man sich wieder zur Ruhe begeben, bis das Zeichen zur Matutine ertönt. Während des übrigen Teils der Nacht soll die Natur zu ihrem Recht kommen. Denn der Schlaf vor allem erquickt den müden Körper, macht ihn wieder arbeitsfähig und erhält ihn gesund und munter. Wer aber das Bedürfnis hat, über die Psalmen oder irgend welche Lektionen zu meditieren, wie dies auch der heilige Benediktus erwähnt, der soll dies so thun, daß die Ruhenden nicht im Schlafe gestört werden. Benedikt hat für diesen Ort weniger das Lesen als das Meditieren empfohlen, damit nicht durch das Lesen die Ruhe der anderen gestört werde. Übrigens hat er auch zu dieser Meditation die Mönche nicht gezwungen; er sagt nur: »Wer von den Brüdern das Bedürfnis hat«. Auch beim Einüben von Gesängen soll man diese Rücksichten walten lassen. Die Matutine soll beim ersten Tageslicht gefeiert werden, und das Zeichen dazu beim Sonnenaufgang selbst, wenn man ihn sehen kann, ertönen. Im Sommer, wo die Nacht kurz und die Morgenzeit lang ist, verbieten wir den Schwestern nicht, vor der Prima noch etwas zu schlafen, bis das Zeichen dazu ertönt. Von dieser Ruhe nach den Matutinen spricht auch der heilige Gregorius im zweiten Kapitel seiner Dialoge, wo er von dem ehrwürdigen Libertinus folgendes sagt: »Auf den folgenden Tag war eine für das Kloster wichtige Maßnahme beschlossen worden. Nach Vollendung der feierlichen Matutinen ging Libertinus an das Bett des Abtes und erbat sich von ihm demütig den Segen«. Diese Morgenruhe soll also verstattet sein von Ostern bis zur Herbst-Tag- und Nachtgleiche, von wo an die Tage wieder kürzer werden.
Nach dem Verlassen des Schlafsaals sollen sich die Schwestern waschen, ihre Bücher in Empfang nehmen und lesend oder singend im Kreuzgang sitzen, bis es zur Prima läutet. Nach der Prima begiebt man sich in den Kapitelsaal; dort setzt sich alles nieder und nach Verkündigung des Datums wird ein Abschnitt aus der Märtyrergeschichte vorgelesen. Darauf kann eine erbauliche Besprechung folgen oder ein Abschnitt der Regel vorgelesen und erklärt werden. Endlich soll hier erledigt werden, was etwa zu tadeln oder neu anzuordnen ist.
Man darf übrigens nicht vergessen, daß weder ein Kloster noch sonst überhaupt ein Haus ohne weiteres ungeordnet genannt werden darf, wenn irgend etwas Ordnungswidriges darin geschieht, sondern nur dann, wenn derartige Vorkommnisse nicht sorgfältig wieder gut gemacht werden. Denn welcher Ort bleibt völlig rein von Sünde? Dessen war auch der heilige Augustinus wohl bewußt, wenn er in einer Unterweisung an seinen Klerus sagt: »Mag ich die Ordnung in meinem Haus noch so streng aufrecht erhalten: ich bin ein Mensch und muß mit Menschen leben. Ich wage auch nicht mir anzumaßen, daß mein Haus reiner sein soll als die Arche Noah, da doch unter den acht Menschen, die darin waren, sich ein Schlechter fand; oder besser als Abrahams Haus, wo es auch einst hieß: 'treibe aus die Magd mit ihrem Kinde'; oder besser als Isaaks Haus, wo der Herr sprach: 'Den Jakob habe ich geliebt und den Esau habe ich gehaßt'. Oder besser als das Haus Jakobs, in dem der Sohn des Vaters Ehebett schändete; oder besser als das Haus Davids, dessen einer Sohn sich mit seiner eigenen Schwester vergangen, und der andere sich gegen seinen Vater empört hat; oder besser als die Gesellschaft des Paulus, der, wenn er mit guten Menschen zusammengelebt hätte, wohl kaum gesagt hätte, er habe 'auswendig Streit, inwendig Furcht'; oder: 'niemand ist, der so herzlich für euch sorget; denn sie suchen alle das ihre'; oder besser als die Gesellschaft Christi selbst, in welcher die elf Guten den Verräter und Dieb Judas ertragen mußten; oder endlich gar besser als der Himmel, von dem die Engel gefallen sind«.
Derselbe Kirchenvater, der uns so eindringlich zur Befolgung der klösterlichen Regel ermahnt, fügt die Worte bei: »Ich bekenne vor Gott, seitdem ich Gott zu dienen angefangen habe, habe ich selten vollkommenere Menschen gesehen als die, welche in Klöstern sich gut gehalten haben; andererseits aber habe ich auch keine schlechteren gesehen, als Mönche, die gefallen waren«. So ist auch das Wort der Offenbarung zu verstehen; »Wer heilig ist, der sei immerhin heilig und wer unrein ist, der sei immerhin unrein«.
In der Bestrafung soll insofern ein Unterschied gemacht werden, als diejenige, welche bei einer andern einen Fehler gesehen hat und ihn verheimlicht, strenger bestraft werden soll als die eigentlich Schuldige. Darum soll niemand säumen, seine eigenen Vergehen wie diejenigen der anderen anzugeben. Diejenige Schwester, die der Anklage durch andere zuvorkommt, indem sie sich selbst angiebt -- nach dem Worte der Schrift: »Der Gerechte klagt sich selber zuerst an« -- soll mit einer milderen Strafe wegkommen, wenn sie von ihrem Fehler abläßt. Keine soll die andere zu entschuldigen versuchen, wenn nicht die Äbtissin, falls ihr der wahre Sachverhalt unbekannt ist, danach fragt. Keine soll sich unterstehen, eine Schwester wegen irgend einer Verschuldung zu schlagen, außer wer von der Äbtissin dazu beauftragt wird. Von der Strafe der Züchtigung aber steht geschrieben: »Mein Sohn, achte nicht gering die Züchtigung des Herrn und verzage nicht, wenn du von ihm gestraft wirst. Denn welchen der Herr lieb hat, den züchtiget er und hat Wohlgefallen an ihm wie ein Vater am Sohn«; ferner: »Wer seiner Rute schonet, der hasset seinen Sohn; wer ihn aber lieb hat, der züchtiget ihn bald. Schläget man den Spötter, so wird der Alberne witzig; straft man den Spötter, so wird der Geringe verständig. Dem Roß eine Geißel und dem Esel einen Zaum und dem Narren eine Rute auf den Rücken. Wer einen Menschen züchtiget, der findet hernach mehr Dank bei ihm, als der ihn mit Schmeichelworten täuscht. Alle Züchtigung aber, wenn sie da ist, dünkt sie uns nicht Freude, sondern Traurigkeit zu sein; aber danach wird sie geben eine friedsame Frucht der Gerechtigkeit denen, die dadurch geübet sind. Ein närrischer Sohn ist seines Vaters Betrübnis, und eine thörichte Tochter gereicht ihm zur Schande. Wer sein Kind lieb hat, der hält es stets unter der Rute, daß er hernach Freude an ihm erlebe. Wer sein Kind in der Zucht hält, der wird sich seiner freuen und darf sich seiner bei den Bekannten nicht schämen. Ein verwöhnt Kind wird mutwillig wie ein wild Pferd. Zärtle mit deinem Kinde, so mußt du dich hernach vor ihm fürchten; spiele mit ihm, so wird es dich hernach betrüben«.
Bei gemeinsamer Beratung steht es jeder Schwester frei, ihre Meinung zu äußern, aber der Beschluß der Äbtissin soll unumstößlich sein, sollte sie selbst, was ferne sei, in Irrtum verfallen und das weniger Zweckmäßige beschließen. Daher das Wort des heiligen Augustinus in seinen Konfessionen: »Schwer versündigt sich, wer seinen Vorgesetzten in irgend einem Stück ungehorsam ist, selbst wenn das, was er selber zu thun erwählt, besser sein sollte, als das, was ihm befohlen worden ist«. Es ist uns besser, recht zu thun als das Rechte zu thun, und nicht darauf kommt es an, was geschieht, sondern wie und in welcher Gesinnung etwas gethan wird. Alles was im Gehorsam geschieht, ist gut, wenn es auch keineswegs so aussieht. In allen Stücken muß darum den Vorgesetzten Gehorsam geleistet werden, selbst wenn dies zum größten Schaden ausschlüge, wenn nur die Seele nicht dadurch gefährdet wird.
Der Vorgesetzte soll darauf sehen, seine Befehle vernünftig einzurichten, weil die Untergebenen einfach zu gehorchen haben und ihrem Gelübde gemäß nicht nach ihrem eigenen Willen handeln, sondern nach dem ihrer Vorgesetzten. Wir sind durchaus dagegen, daß jemals die Gewohnheit den Vorzug vor der Vernunft erhalte und daß etwas damit entschuldigt werde, daß es Gewohnheit sei. Nicht weil etwas Herkommen ist, soll es festgehalten werden, sondern weil es gut ist, und je besser eine Anordnung ist, desto bereitwilliger soll sie aufgenommen werden. Sonst müßten wir ja nach jüdischer Art dem alten Gesetzeswesen vor dem Evangelium den Vorzug geben. So sagt auch der heilige Augustinus, indem er sich mehrfach auf das Zeugnis des Cyprianus beruft: »Wer die Wahrheit außer acht läßt und blindlings der Gewohnheit folgt, der handelt neidisch oder boshaft an den Brüdern, denen die Wahrheit geoffenbart ist, oder aber ist er undankbar gegen Gott, durch dessen Eingebung die Kirche erleuchtet wird«. Ferner sagt er: »Im Evangelium sagt der Herr: 'Ich bin die Wahrheit', nicht aber: 'Ich bin die Gewohnheit'. Darum soll die Gewohnheit der offenbaren Wahrheit weichen«. Weiter: »Ist die Wahrheit offenbar geworden, so soll der Irrtum der Wahrheit weichen, wie auch Petrus, der zuerst für die Beschneidung war, dem Paulus, der die Wahrheit predigte, gewichen ist«.
Derselbe Kirchenvater sagt in seinem Buch »über die Taufe« Kapitel IV: »Vergebens halten uns diejenigen, die durch die Vernunft besiegt werden, das Recht der Gewohnheit vor, als wäre die Gewohnheit mehr als die Wahrheit, und als müßte man nicht in geistlichen Dingen dasjenige thun, was uns vom heiligen Geist als das Bessere geoffenbart worden ist«.