Part 3
~c.~ +Charfreitag+: † 113. Charfreitag, Nachts 12 Uhr, soll man sich mit Bachwasser waschen, dann bekommt man keinen Ausschlag (Sosa), vgl. 90, 92 u. 399. -- † 114. Fingerringe aus Eisen geschmiedet, welches man am Charfreitag, Nachts 12 Uhr von Särgen geholt hat, schützen gegen Gespenster (Sosa), vgl. 407. Aehnliches berichtet die illustrirte Zeitung, 1860, Nr. 875 aus Schwaben: „Am Charfreitag muß der Zauberschlüssel aus den Nägeln eines Todtensarges geschmiedet werden, mit dem man den Teufel bannen kann.“ Vgl. auch +Wuttke+ § 156. -- * 115. Man fange vor Sonnenaufgang eine Kröte (vgl. § 38 ~s.~), schlachte und dörre sie. Das daraus gestoßene Pulver sichert vor allen Nachstellungen und Ertapptwerden (Annaberg), vgl. 407. -- * 116. Man fange einen Raben, schlachte ihn und dörre das Herz. Das daraus gestoßene Pulver unter das Schießpulver gemischt, macht, daß man sicher trifft (Marienberg), vgl. § 38 ~r.~ 407 und 474. -- * 117. Der Rahmtopf muß leer sein, dann kommen keine Hexen hinein (Sosa), vgl. 408. -- * 118. Man verkaufe nach 6 Uhr Abends keine Milch, sonst kommen Hexen in den Stall (Raschau, Sosa). Gilt auch Walpurgis und Andreas; ähnlich in den zwölf Nächten, vgl. 51, 132, 171, 389 u. 397. +Wuttke+ führt dasselbe § 17 für Lausitz und Schlesien vom Johannistage an. -- † 119. Wenn man am Charfreitag an Stellen kommt, wo Schätze liegen, so thuen sich dieselben auf (Sosa), vgl. 460. Nach +Wuttke+ § 18 gilt dieser Aberglauben in der Mark Brandenburg und Tirol am Johannistage. -- † 120. Man schneide früh ein Stück Rasen aus der Erde, hauche in das Loch und decke es schnell mit dem Rasen wieder zu; hilft gegen Zahnschmerzen (Markneukirchen), vgl. 328, § 42 und 434, +Wuttke+ § 266. -- † 121. Man schneide die Nägel an Händen und Füßen kreuzweiß, d. h. erst die Nägel der rechten Hand, dann die des linken Fußes u. s. w.; die Abschnitte werden in Papier gewickelt und in fließendes Wasser geworfen; schützt vor Zahnschmerzen (Mildenau), vgl. 8 u. 399. -- * 122. Kräuter am Charfreitag gesammelt, helfen gegen dicke Hälse (Geier), vgl. 106 u. 435. -- * 123. Ein Gänseei vor Sonnenaufgang gegessen, schützt gegen Bruchschaden, vgl. 111 u. 399. -- * 124. Ein Eschenzweig vor Sonnenaufgang von sich abgewendet geschnitten, hilft, wenn man sich damit im Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes streicht, gegen das Reißen (Lengefeld), vgl. § 38 ~A. f.~ § 42 und 434. -- * 125. Ist Charfreitag ein Begräbniß, so schlägt in dem Jahre in dem betreffenden Ort der Blitz nicht ein (Geier), vgl. 101, 420 u. 532; gilt auch Sylvester (Ehrenfriedersdorf). -- * 126. Vor Sonnenaufgang kann man Erlen- und Eschenzweige, sowie andere spröde Holzarten, drehen wie Weidenholz; sie bleiben das ganze Jahr hindurch gedreht (Sayda). -- * 127. Wenn man am Charfreitag Asche auf das Feld streut, so wächst viel Klee (Raschau, Geier), vgl. § 38 ~A. e.~ u. 466. -- 128. Wenn es Charfreitag friert, so müssen noch vierzig Fröste heraus, die aber den Feldfrüchten nicht schaden (Annaberg, Raschau), vgl. 109 u. 736 ff.
§ 12 (23). +Walpurgis+: Die erste Mainacht begingen die alten Deutschen als Fest des aufblühenden Frühlings, dessen Feier aber, als das Christenthum Platz griff und hier kein einfallendes christliches Fest zur Uebertragung sich darbot, als Teufelswerk und Hexenunfug dargestellt und verpönt wurde. -- Gerade die Feier des Walpurgisabends (30. April) ist im oberen Erzgebirge noch sehr lebendig.
~a.~ +Hexenschutz+: 129. Knaben und junge Leute begeben sich mit wergumwickelten und pech- oder harzgetränkten Besen auf die benachbarten Höhen und am Abend leuchten und tanzen ringsumher die kunstlosen Fackeln. Dazu werden Pistolen, Schlüsselbüchsen etc. losgeschossen und Zündhütchen zerschlagen, Feuerräder und Pulverfrösche angebrannt, mit Peitschen geknallt und Breter („Schwarten“) zusammengeschlagen, es wird geschrieen und getobt, kurz ein möglichst großer Lärm gemacht, um, wie Einige sagen, den Hexentanz darzustellen oder, wie allgemeiner behauptet wird, um die zum Blocksberg ziehenden Hexen zu vertreiben. Vgl. 333 u. 407.
130. Um den Hexen den Eingang in die Ställe und Häuser zu wehren, werden vor Sonnenuntergang mit Kreide drei Kreuze an die Stall- und Hausthüren, häufig auch an die Fensterladen gemacht (allg.), vgl. § 38 ~D. b.~, 409, 413, 427 u. 464. -- 131. Hie und da legt man auch noch einen alten Besen oder ein Stück frischen Rasen vor die Thürschwellen, damit die Hexen nicht herein- oder eine etwa darin schon befindliche Unholdin nicht wieder heraus kann, vgl. 341, 413 u. 427. -- * 132. Ebenfalls um das Vieh vor dem Behexen zu behüten, wird kein Stück am Abend aus dem Stall gezogen (Raschau) und nach 6 Uhr Abends keine Milch mehr verkauft (Geier), vgl. 51, 118, 171, 389 u. 397. -- * 133. Auch werden aus demselben Grunde die Düngerhaufen mit Hollunder- (~sambucus nigra~), mit Ahlert- (~prunus padus~) oder mit Weidenruthen besteckt (Annaberg, Geiersdorf, Grünstädtel), oder in jede Ecke des Düngerhaufens ein aus Weichselkirschbaumzweigen zusammengebundenes Kreuz befestigt (Annaberg), vgl. § 38, ~A. h.~ und 414. -- † 134. Auch auf die Klöppelsäcke steckt man Weidenruthen (Grünstädtel), vgl. 409, +Wuttke+ § 231.
~b.~ +Zauberhilfe+: Auch finden sich noch Spuren, daß man die an diesem Tage der Erde nahen Zaubermächte sich nutzbar machen kann: † 135. Um eine in’s Feld gesteckte Stange binde man Werg, dann geräth der Flachs (Sehma). Nach +Wuttke+, § 322, steckt man in Mecklenburg beim Säen des Flachses den Rechen senkrecht in die Erde, dann wird der Flachs so hoch wie der Rechen, vgl. 153 u. 471. -- * 136. Man buttere Nachts 12 Uhr, dann erhält man viel Butter (Zöblitz), vgl. 462.
~c.~ +Viehaustreiben+: Am 1. Mai ist es auch im Obergebirge, wie anderwärts, Sitte, das Vieh zum erstenmal auf die Weide zu treiben (vgl. 618). † 137. Man legt dann als Schutz gegen das Beschreien innerhalb des Stalles vor die Thürschwellen einen Schlüssel, vgl. 340 u. 464 (nach +Wuttke+, § 24, ist in der Altmark statt dessen ein Beil, d. i. Thor’s Hammer, gebräuchlich), und ein Ei, bedeckt beides mit frischem Rasen und läßt das Vieh darüber schreiten (allg.). -- * 138. An der Stallthüre steht der „Kühjunge“ und bespritzt jedes Thier mit Wasser (Annaberg, Elterlein). -- * 139. Man läßt eine Katze vorangehen, damit nicht die Kühe, sondern die Katze behext werde (Sehma), vgl. 397 u. 427. -- * 140. Man vermeidet, eine schwarze Kuh voranzutreiben, denn dies bedeutet Unglück, mindestens schlechtes Wetter (Marienberg). -- * 141. Dem Hirt wird ein gekochtes Ei mitgegeben, das er auf dem Felde verzehrt und die Schalen vergräbt, damit die Heerde hübsch beisammen bleibe (Sehma). Oder: der Hirt hat mitgegebene hartgesottene Eier unter den Kühen herum zu „kaulern“ (kollern), bis sie von diesen zertreten werden. Die Schalen sind dann ebenfalls zu vergraben (Saida), vgl. 328 u. 427. -- * 142. Der Hirt darf sich während des ersten Austreibens nicht niedersetzen (Saida), vgl. 397. -- * 143. Kehren die Leute Abends vom Felde zurück, so werden sie mit Eiern gespeist, und namentlich der Kühjunge dabei reichlich bedacht (Annaberg), vgl. 427.
§ 13 (25). +Himmelfahrt+ und +Pfingsten+: In die Frühlingsmonate fallen die Himmelfahrt und das Pfingstfest.
144. Am +Himmelfahrtstage+ kommt ein Gewitter oder es regnet wenigstens (Lauter). -- † 145. Wenn das Brod in der Woche +vor Pfingsten+ aufschlägt, so bleibt es theuer (Raschau). -- Am Sonnabend vor Pfingsten wird die Hausflur oder Stube mit Maien oder Maibäumchen geschmückt, indem man Birkenreiser oder Zweige in Gefäße mit Wasser steckt (allg.). -- Das Stück Spitzen, welches gerade geklöppelt wird, muß vollendet sein, so daß es abgeschnitten werden kann (Lauter). -- Der Hirt, welcher am Pfingstmorgen als der erste mit seinem Vieh auf das Feld kommt, ist „Pfingstkönig“ und hat das Recht, eine Pfingststange, d. h. einen mit Kränzen verzierten langen Stab, zu setzen (Voigtsdorf). -- Wer am ersten Pfingstfeiertag spät aufsteht, steht im ganzen Jahre spät auf und wer in einer Familie zuletzt aus dem Bette sich erhebt, heißt der Pfingstlümmel (allg.). -- Ueber +Witterung+ vgl. 741.
§ 14 (17 ff.). +Der Johannistag+: Dem Feste der Wintersonnenwende bei den alten Deutschen in den Zwölfnächten, entsprach das Fest der +Sommer+sonnenwende am +Johannistage+ (24. Juni; in seiner kirchlichen und daher zum Theil auch in seiner volksthümlichen Feier auf den nachfolgenden Sonntag verlegt). Zu Ehren der in ihrem Höhepunkte angelangten Sonne brannte man die sogenannten +Johannisfeuer+ an, die noch bis auf die Gegenwart über ganz Deutschland gebräuchlich sind, und die reiche Entwicklung der blühenden Natur feierte man durch Blumen und Kränze. Man glaubte, die überirdischen Mächte seien auch zu dieser Zeit der Erde näher und wirkten theils heilsam, theils verderblich.
~a.~ +Johannisfeuer+: 146. „Jungen“ brennen Feuer im Freien an (Annaberg; es geschieht dies jedoch nur vereinzelt, vgl. 88 u. 129).
~b.~ +Blumenfest+: 147. Am Morgen des Johannisfestes winden arme Kinder einen Kranz von Feldblumen, der auf einen Teller gelegt wird. Damit stellen sie sich auf die Straße und bitten die Vorübergehenden um einen „Johannispfennig“, den man innerhalb des Kranzes hinlegt. Oder: Kinder halten mit einer Schnur, die mit Blumen umwunden ist oder an der ein Kranz hängt, die Vorübergehenden auf (allg.). Für das empfangene Geld machen sie sich Abends eine Semmelmilch (Lauter). -- † 148. Es wird um den +Johannisbaum+ getanzt. Derselbe ist eine aus vier Stäben bestehende, mit Kränzen und Blumen verzierte Pyramide, welche in der Stube oder auf der Straße auf ein Tischchen gestellt wird. Abends wird dieselbe mit Lichtern geziert. Die Tänzer sind dabei weiß gekleidet und singen verschiedene Liedchen (Zwickau), vgl. § 99. -- * 149. Ein großer Topf, der +Johannistopf+, wird mit Kränzen geschmückt und ein Preis darunter gelegt. Wer mit verbundenen Augen den Topf mit einem Stecken trifft, erhält den Preis. Zum Schluß wird gewöhnlich eine Semmelmilch gegessen und getanzt (Saida). -- * 150. Die „Kühjungen“ bekränzen einen Ochsen und führen ihn zu ihrem Herrn, der sie mit einem Geldstücke beschenkt (Annaberg).
~c.~ +Witterung+: „Ungewitter am Johannistage ist ungünstig, denn es werden dann gleichsam die Festfeuer der Menschen von den Göttern zurückgewiesen“ (+Wuttke+, § 39): 151. Wenn es am Johannistage regnet, so bekommen wir theures Brod (Raschau). -- 152. Wenn am Johannistage das Wasser steigt, so steigen die Getreidepreise, fällt das Wasser, so fallen die Preise (Ehrenfriedersdorf), vgl. 189 ff. u. 749.
~d.~ +Zauberhilfe+: † 153. Man steckt Kränze in den Flachs; so hoch der Kranz ist, so hoch wächst der Flachs (Marienberg, Zöblitz), vgl. 135 und 471. Nach +Wuttke+, § 322, „steckt man in Thüringen beim Säen des Flachses große Zweige von Hollunder in die Erde und ißt, damit der Flachs gut gerathe, am Himmelfahrtstage Milch mit Semmel.“ Vielleicht hat das oben 147 und 149 erwähnte Semmelmilchessen denselben Grund. -- † 154. Mittags in der zwölften Stunde sammelt man schweigend Kräuter zu Thee, der gegen alle Krankheiten hilft (allg.). Die gewöhnlichsten Kräuter, die man sucht, sind: Kamille, Stiefmütterchen, Quendel (~thymus serpyllum~) etc.; auch trägt man Johannisblumen (~arnica montana~) ein und setzt sie auf Spiritus, der dann alle Wunden heilt (vgl. 398).
~e.~ Der +Getreideschneider+. † 155. Am Johannisabend in der sechsten Stunde kommt der sogenannte +Getreideschneider+, der über die Ecke eines Stückes Getreide durchschneidet, von welchem er dann, wenn der Bauer drischt, den halben Nutzen hat, vgl. 461. Um diesem vorzubeugen, nimmt der Bauer Liebstöckelöl (d. i. Oel aus ~levisticum officinale~, wächst im Gebirge nicht wild, sondern nur in Gärten, vgl. 337) und macht, nachdem er den Finger in das Oel getaucht, ebenfalls in der sechsten Abendstunde des Johannistages, drei Kreuze an jede Ecke des Feldes auf die Erde. Ist aber der Getreideschneider bereits dagewesen, so hängt der Bauer, bevor er das Getreide einführt, ein Büschel Reißigspitzen (frischgrünende Tannenzweige) über dem Scheunthor auf, drischt sobald als möglich und macht dabei mit dem Reißigbüschel den Anfang. Dann ist der Bann gelöst und der Getreideschneider zieht keinen Nutzen (Sehma), vgl. 422. -- +Wuttke+ gedenkt § 414 nach Berichten aus Thüringen und Franken ebenfalls des Getreideschneiders, den er +Binsenschnitter+ nennt und unter die bösartigen Geister rechnet. Er sagt von ihm: „Derselbe macht fußbreite Wege durch die Getreidefelder, indem er kleine Sicheln an den Füßen hat; und die Leute, bei denen er geschnitten, kommen nie zu Vorrath. Man schützt sich vor ihm durch kreuzweises Säen der ersten Handvoll Samen.“ Im baierischen Voigtlande heißt er +Billmetschneider+ und wird als Mann gedacht, der in Folge eines Bundes mit dem Bösen die Frucht des Feldes, das er umschreitet, in seine Scheune zaubert, vgl.: „Aus dem baierischen Voigtlande“, Aufsatz im Morgenblatt 1860, Nr. 31.
§ 15 (28 ff.). An der zweiten Hälfte des Jahres (vgl. § 92) haften, außer dem Andreasabend (§ 16), nur noch an wenigen Tagen gewisse Aberglauben in geringem Maaße (vgl. § 56 ff.).
~a.~ +Siebenschläfer+: † 156. Wer am Siebenschläfer (27. Juni) bis um 7 Uhr schläft, thut es das ganze Jahr hindurch (Zwickau), vgl. 145, 276 u. 751. Aehnlich +Wuttke+, S. 23, aber an einem andern Tage: „Am Tage der sieben Brüder (10. Juli) muß man früh aufstehen, weil man sonst das ganze Jahr ein Langschläfer wird.“ -- Ueber den +Oswaldstag+ vgl. 342.
~b.~ +Michaelis+: * 157. Man säe am Michaelistage (29. September) kein Korn, sonst wird mehr Stroh als Körner (Mittweida), vgl. 397 u. 777.
~c.~ +Burkardi+: * 158. Am Burkarditage (11. October) soll man nicht säen (Zwickau).
~d.~ +Martini+: * 159. Der Martinstag (11. November) wird hier und da (Sehma) ebenfalls für geeignet zum Erforschen der Zukunft gehalten (vgl. § 57).
§ 16 (30). Der +Andreastag+. Der Andreastag (30. November), namentlich die späteren Abendstunden, sind die für Wahrsagung, besonders in Beziehung auf künftige Ehe, günstige Zeit. -- Vielleicht feierten an diesem Tage oder überhaupt um diese Zeit unsere Altvordern ein der Frigga, der Gemahlin Odin’s, der Göttin der Ehe und des häuslichen Lebens, geweihtes Fest, dessen Gebräuche und Aberglauben man auf den christlichen Heiligen und seinen Namen übertrug. Ob das dabei vorkommende Horchen auf Hundegebell oder das Schütteln an Obstbäumen (namentlich Birnbäumen) oder an Gartenzäunen, sowie das Eintragen von Zweigen fruchttragender Bäume oder Sträucher in irgend welcher Erinnerung an heidnischen Glauben, der mit Frigga in Zusammenhang stand, seinen Grund hat, wagen wir nicht zu entscheiden. Nicht unwahrscheinlich ist es, daß der Hund, den die alten Deutschen den Thieren beizählten, welche die Gabe der Weissagung besitzen, der Göttin der Ehe, als Bild der Häuslichkeit, beigegeben war (vgl. § 21 ~a~) und Bäume und Sträuche, welche in Gärten, also innerhalb der das Haus umgebenden Einfriedigung gepflanzt waren, sammt dem Zaune selbst, unter dem Schutze der Göttin des häuslichen Lebens standen. -- Anderwärts hat der Valentinstag (14. Februar) eine ähnliche Bedeutung, wie bei uns der Andreastag, vgl. v. +Reinsberg-Düringsfeld+, „der St. Valentinstag“, Aufsatz in der illustrirten Zeitung, 1862, Nr. 972.
~a.~ Der +Andreasvers+: † 160. Dieser Vers wird von heiratslustigen Mädchen gebetet. Entweder geschieht es vor dem Zubettegehen oder im Bett selbst, nachdem man dreimal mit der großen Fußzehe an die Bettstelle gepocht hat. Die geeignetste Zeit ist Mitternacht 12 Uhr (allg.). Besondere Maßregeln dabei sind noch: man esse vorher schweigend einen Häring, steige rücklings in das Bett und unterlasse für diesmal das gewöhnliche Abendgebet. Der Vers selbst lautet (vgl. +Wuttke+ § 80):
„~Deus meus~, Heiliger St. Andreas, Ich bitt’ dich, laß mir erscheinen Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, Mit seiner Gewalt, In seinem Habit, Wie er mit mir vor den Altar tritt.“ (Der Anfang lautet auch: „~Deas meas~,“ „Ehes mies,“ „Eos meos,“ „Eos theos,“ was blos aus Unkenntniß hervorgegangene Verstümmelungen der lateinischen oder der statt deren gebrauchten griechischen Worte, ~theos emos~, sind.)
Außer diesem Vers darf man nichts sprechen, muß sich auch vor dem Versprechen hüten, sonst bekommt man von unsichtbarer Hand eine Ohrfeige oder erfährt sonst einen Schabernack (Annaberg). -- Der künftige Ehemann erscheint dann im Traume, vgl. § 29. Mitunter meint man wohl, die Herausforderung soweit steigern zu können, daß die Gestalt des künftigen Gatten den wachenden Augen erscheint, vgl. 161, § 32 u. +Wuttke+ § 88 ~b~. Zu diesem Behufe schließt sich die betreffende Jungfrau in der zwölften Nachtstunde in ihre Kammer, kehrt dieselbe aus, deckt dann den Tisch, trägt verschiedene Speisen (Einige verlangen neun), als Brod, Wasser, Wein, Bier u. s. w. auf und stellt dann einen Stuhl an den Tisch. Schlag 12 Uhr spricht sie folgenden Vers:
„~Deus meus~, Heiliger Andreas, Ich bitt dich, laß mir erscheinen Den Herzallerliebsten, meinen, In seiner Gestalt, In meiner Gewalt, Wie er stieht, Wie er mit mir vor’n Altar kniet. Soll er mit mir in Freuden sein, So laß ihn erscheinen bei Bier und Wein. Soll er mit mir leiden Noth, So laß ihn erscheinen bei Wasser und Brod. Soll er mit mir ziehen über Land, So gieb ihm den Stab in die rechte Hand“ (Zwickau). -- Oder: „Hat er ein Pferd, so reit er, Hat er keins, so schreit er. Schenkt er Bier und Wein, So schenk er mir ein Gläschen ein“ (Marienberg). -- Oder: „Hat er Vieh, so treib er, Hat er Eseln oder Schwein, So komm’ er vor das Bett allein“ (Geier). Vgl. hierzu und zu den folgenden Nummern unten 499.
~b~) +Das Rütteln von Bäumen, an Zäunen+ etc.: † 161. Ebenfalls Nachts 12 Uhr rüttle man an einem Baum -- nach Einigen muß es ein Obstbaum im Garten, bestimmter ein Birnbaum sein, nach Andern muß derselbe auf einem Kreuzwege stehen -- und spreche:
„Bäumlein, ich rüttle dich, Feines Liebchen melde dich, Willst du aber dich nicht melden, So laß doch dein Hündlein bellten“ (Zöblitz). -- Oder: „Liebes Bäumchen, ich schüttle dich, Sende den, der liebet mich. Und will er nicht sich stellen, So mag doch nur sein Hündlein bellen“ (Annaberg, Marienberg).
Es erscheint nun entweder der künftige Gatte oder man hört Hundegebell. Woher letzteres schallt, in jene Gegend heiratet man. Vgl. +Wuttke+ § 89.
† 162. Statt des Baumes kann man auch an einem Gartenzaun rütteln, wobei der Zaun eines Gartens, der durch Erbschaft an den gegenwärtigen Besitzer übergegangen, wirksamer als jeder andere ist, vgl. § 32 und +Wuttke+ § 92. Der Vers lautet dann: „Erbzaun, ich rüttle dich, Feines Lieb, ich bitte dich. Beil, beil Hündelein, Wo mein feines Lieb wird sein“ (Marienberg). * 163. Den Wohnort des Geliebten kann man auch erfahren, wenn man unter einen Birnbaum kniet (Schneeberg) oder durch das Astloch einer Breterwand horcht (Annaberg) bis man Hundegebell hört; wo es her schallt, dort ist die Heimat des Zukünftigen. -- Das Horchen an einem +Astloch+ beruht auf dem Glauben, daß durch diese Oeffnungen die Elfen und andere Geisterwesen ihren Durchgang nehmen. Insofern gehen sie den Kreuzwegen parallel. +Wuttke+ § 270. +Simrock+, Mythologie S. 545.
* 164. Statt Mitternacht kann man sowohl für das Beten des Andreasverses, als bei dem Baumrütteln u. s. w. in Annaberg 7 Uhr Abends wählen und zwar die Zeit während des daselbst gebräuchlichen Läutens. Die erste hierauf begegnende Mannsperson ist der gewünschte Bräutigam.
~c~) +Eintragen von Zweigen+: † 165. Mittag 12 Uhr oder Abends in der 6. Stunde pflückt man Zweige von sieben oder neun verschiedenen Bäumen und Sträuchern, bindet sie in einen Strauß und stellt sie in ein Gefäß mit Wasser. Blühen dieselben dann am ersten Weihnachtsfeiertag, so ist es ein gutes Zeichen für baldige Verheiratung (allg.), vgl. +Wuttke+ § 82. -- * 166. Man soll folgende Baum- und Straucharten wählen: Kirschbaum, Apfelbaum, Birnbaum, Pflaumenbaum, Kastanie (~aesculus hippocastanum~), Himbeere, Johannisbeere, Stachelbeere und Hollunder (vgl. § 23, ~n.~) d. i. ~sambucus nigra~ (Raschau).
~d~) +Andere Gebräuche+: * 167. Man nehme Mittags 12 Uhr einen Löffel Hirsebrei (vgl. § 23, ~q.~) und stelle sich damit vor die Hausthüre, wo man den Brei, sobald es 12 schlägt, essen muß. Die nächste vorübergehende Mannsperson ist der Bräutigam (Annaberg, Marienberg). -- † 168. Man lege einen Apfel unter das Kopfkissen und lasse ihn bis Weihnachten daselbst liegen. Am ersten Weihnachtsfeiertag, wenn zur Kirche eingelauten wird, stelle man sich damit unter die Hausthüre. Aus der Verwandtschaft des Mannes, den man zuerst sieht, wird man heiraten (Marienberg), vgl. +Wuttke+ § 80. -- 169. Außerdem kann man alle die Mittel, welche man überhaupt gebraucht, um das künftige Geschick zu erforschen, z. B. Bleigießen, Pantoffel werfen etc. anwenden und daraus etwaige Heiratshoffnungen ableiten, vgl. 228, 288-290, 294, 295, 303, 305, 308 u. 312. -- 170. Auch das männliche Geschlecht befragt mitunter die angeführten Liebesorakel, um über die künftige Braut Fingerzeige zu empfangen (allg.).
~e.~) +Anderweiter Aberglaube.+ * 171. Nach 6 Uhr Abends darf keine Milch verkauft werden, sonst wird das Vieh verhext. Vgl. 51, 118, 132 u. 389.
§ 17 (31 ff.). Außer den § 5-16 angeführten Festzeiten giebt es noch andere Schicksalszeiten, deren Bedeutung auf +astrologischem+ Aberglauben beruht. Die sogenannten „Planeten“ werden noch vielfach auf Jahrmärkten (§ 77) verkauft und man hört es wohl auch aussprechen, daß es von Wichtigkeit sei, unter welchem Sternbilde ein Kind geboren oder getauft werde. Im Einzelnen wird Folgendes angeführt:
172. Im Krebse geboren, kommt der Mensch schwer zu etwas und besitzt er, so geht es mit ihm rückwärts (Frohnau), vgl. 476. -- * 173. In den Fischen geboren, geht es mit dem Menschen vorwärts und er kommt zu etwas (Frohnau), vgl. 476. -- † 174. Erdäpfel im Zeichen der Fische gelegt, werden wässerig (Raschau), vgl. 397. Anderwärts (Geier) schreibt man diesen Einfluß überhaupt allen sogenannten „Wasserzeichen“ zu, d. h. außer den Fischen, auch dem Krebs und Wassermann. Die rechte Zeit ist im Zeichen des Steinbocks und der Zwillinge (Raschau). Nach +Wuttke+ § 323 meint man dagegen in Mecklenburg, daß Kartoffeln, an einem Tage, der im Kalender mit dem Zeichen des Steinbocks bezeichnet ist, gesteckt, hart werden. -- 175. Ist ein Kind im Zeichen des Wassermanns geboren, so muß man ein getragenes Kleid desselben ins Wasser werfen, sonst läuft es Gefahr früher oder später zu ertrinken (Frohnau), vgl. 476.
§ 18 (34 ff.). Für einflußreich unter den Gestirnen wird besonders der +Mond+ gehalten, wobei jedoch theilweise eine an sich nicht falsche Naturbeobachtung zu Grunde liegen kann. Seine Wechsel gelten für wichtige Bestimmungszeichen bei der Landwirthschaft, bei Kuren, beim Haareschneiden, bei Familienereignissen. Im Allgemeinen gilt der zunehmende Mond als eine günstige, der abnehmende als eine ungünstige Zeit. Vgl. auch § 94.