Zuchthausgeschichten von einem ehemaligen Züchtling Erster Theil

Chapter 2

Chapter 23,331 wordsPublic domain

Bei meiner Ankunft fand ich den an Geld und Gut wie an Einfluß reichen, zum Heckerzuge wahrhaft gepreßten W., dessen Söhne ich unterrichtete, sammt andern politischen Führern des Bezirkes flüchtig, die revolutionäre Gesinnung in reichlichem Maaße vorhanden und könnte ich eidlich beschwören, innerhalb 6 Monaten weder Ein conservatives Wort gehört noch von einer konstitutionellen Parthei das Mindeste gesehen zu haben. Es fehlte lediglich an einem organisirenden und leitenden Kopfe, um diese zwischen die Schweizerkantone Zürich und Schaffhausen eingekeilte, politisch und noch mehr militärisch wichtige Gegend mit den üppig auftauchenden und unter sich immer enger verbundenen demokratischen Vereinen des Landes in Wechselverkehr zu setzen. Man traute mir Fähigkeit und Beruf hiezu von mehr als einer Seite her zu, ich hätte es sogar versuchen und durchsetzen können, ohne mein der Regierung gegebenes Wort zu brechen, denn die demokratische Organisation ließ sich damals innerhalb der Schranken der bestehenden Gesetze sehr leicht vornehmen.

Ich habe niemals den leisesten Versuch hiezu gemacht.

Es ließe sich sagen, ein so unangesehenes Menschenkind meiner Art würde nicht Ansehen genug gehabt haben, um politischer Führer zu werden. Diesem Einwande widersprächen frühere Ereignisse, auch ließe sich an das Sprichwort denken: Probiren geht über Studiren, doch soll er gelten; ferner ließe sich sagen, der Flüchtling W. als der einflußreichste Mann der Gegend würde mein Thun nicht gebilliget haben und dies wäre möglich, denn der Vater meiner Zöglinge ist trotz seines demokratischen Auftretens, durch welches er sich in ein leider noch jetzt fortdauerndes Unglück gestürzt hat, sein Lebenlang kein inwendiger Demokrat, höchstens ein schlichter Liberaler und mit dem Herrn Amtsverweser ganz einverstanden gewesen im ruhigen Leben. Allein das demokratische Organisiren war gesetzlich, der Vater meiner Zöglinge noch längere Zeit flüchtig und ich keineswegs Einer, der ein Stücklein Gnadenbrod bei ihm aß und ihm hinsichtlich meines politischen Verhaltens Rechenschaft abzulegen hatte. Vieles lud zu Versuchen ein, eine politische Rolle zu spielen.

Ich lebte ebenso unabhängig als glücklich in Herrn W's Hause und kann beweisen, daß ich meine Pflicht als Lehrer mit strenger Gewissenhaftigkeit erfüllte, die Kinder sogar zum Kirchengehen und Religionsunterrichte anhielt, was außerhalb übernommener Verpflichtungen lag.

Im naheliegenden Amtsorte gab es einen Volksverein und keinen andern, in meinem Wohnorte dagegen tauchte trotz der allbekannten Gesinnung der Einwohner vor dem Mai 1849 kein politischer Verein irgend einer Art auf.

Was meine Wenigkeit anbelangt, las ich wochenlang keine Zeitung, ließ mich mondenlang kaum in ein politisches Gespräch ein, besuchte den Volksverein des Amtsortes auch nicht ein einziges mal, geschweige, daß ich Mitglied irgend eines Vereins wurde und habe nicht einmal eine Petition jener petitionenreichen Tage verfaßt oder unterzeichnet.

Benutzte ich vielleicht die Nähe der Gränze, um mit Flüchtlingen zu wühlen? Bekanntlich ist die Schweiz unschuldig am badischen Maiaufstande, derselbe ging von Mannheim aus und fing in der Residenz an, die Zahl der Flüchtlinge war sehr gering in Schaffhausen und Zürich, zwei Ausflüge dorthin und drei dahin brachten mich in Verbindung mit 3 ganzen Flüchtlingen, nämlich mit dem Vater meiner Zöglinge und 2 Studienfreunden, von denen Einer in den ersten Monden des Jahres 1849 nach Amerika ging.

Gegen den Frühling hin thaute ich wieder etwas auf, suchte Menschen fand dieselben zumeist in den Wirthshäusern, deutsche und schweizerische Republikanerblätter und aufregende Ereignisse liehen Stoff zu Gesprächen und weil mein Thun keineswegs mit meinen politischen Gesinnungen harmonirte, sondern lediglich durch mein gegebenes Versprechen eines gesetzmäßigen Verhaltens und meine gleichmäßige Verachtung aller damaligen politischen Partheien und feigen Windfahnen insbesondere bedingt war, so mag ich zuweilen durch derbe Redensarten Diesem oder Jenem wehe gethan haben, der es nicht verdiente aber vergaß, wohl auch verdiente, aber nur bis auf andere Zeiten scheinbar vergaß.--

Im April fand ich in Freiburg ein sehr bewegtes politisches Treiben und Wühlen, zahlreiche Bekannte, neben alten Freunden mehr als Einen, der meinen Müßiggang in politischen Dingen hart und bitter tadelte, mir bereits offener oder heimlicher Feind geworden war oder wurde, weil ich Allem zusah, zuhörte und stumm und unthätig blieb in beharrlicher Neutralität.

Die Verhandlungen der armen, verhetzten Soldaten begannen, ich warnte meine Bekannten unter denselben vor Unbesonnenheit, reiste beim beginnenden Sturm von Freiburg ab und saß am Tage der Offenburger Volks- und Soldatenverbrüderung im Mai 1849 bereits wieder in meiner Schulstube.

Obwohl ich meinen Credit als Republikaner bei Hecker und manchen Andern schwer eingebüßt, wäre es mir doch ein Leichtes gewesen, bei der provisorischen Regierung irgend ein Aemtlein zu erschnappen, mindestens als Commissär mit dreifarbiger Leibbinde und klirrendem Schleppsäbel Bürgern und Bauern einen nagelneuen, hochgebietenden Herrn zu zeigen. Ich that es nie.

Das Herz glaubt so gerne, was es wünscht!

Lügenhafte und prahlerische Zeitungsberichte gaben mir wieder eine bessere Meinung von den Menschen, die Dinge im Lande sahen von meinem Winkel aus betrachtet prächtig und vielversprechend herein, ich glaubte an eine baldige Versöhnung aller politischen Partheien, an Verzichtleistungen, eine süddeutsche Foederativ-Republik, weiß Gott, was ich nicht Alles ferne vom Schauplatze so ernsthaft glaubte, wie mancher schweizerische Landjäger, der mich um Neuigkeiten bat, welche über Nacht zum Heil der Völker vom Himmel gefallen.

Ich glaubte ernsthaft nicht das Gelingen, sondern das Gelungensein des Maiaufstandes; die Stellung, welche der Landesfürst mit seinen Räthen der Bewegung gegenüber annehmen würde, war mir jedoch noch nicht klar und als diese Gewissenszweifel verschwanden, dachte ich, der Staat habe Diener genug, bedürfe keines Schulmeisters, im Nothfalle höchstens eines Freiwilligen mehr.

Als ich die Proclamationen der neuen Regierung las, die Karlsruher Zeitung als deren Organ sammt den regelmäßig fortlaufenden Nummern des Regierungsblattes in altem Format und neuem Style mit Entzücken verschlang, die bisherigen Beamten und Behörden unseres Bezirkes friedlich huldigen sah, ohne daß eine ernstliche Weigerung eines großherzoglichen Dieners oder irgend eine Drohung von Seiten des Civilcommissärs stattfand und als ich zuletzt Aktenstücke aus der Residenz in die Hände bekam, unter welchen hochachtbare Namen im Staatsdienste beinahe ergrauter Herren standen und von friedlichen Unterhandlungen der "provisorischen" Regierung mit dem Großherzog viel Tröstliches vernahm--da hielt ich mich ehrlich und aufrichtig meines Versprechens vom 18. Oktober 1848 ganz und gar entbunden, denn gegen eine nicht mehr bestehende Regierung kann es keine Verpflichtungen mehr geben, der Unterthan aber hat niemals nach dem _Ursprunge_ seiner Regierung zu fragen, sondern nur zu gehorchen. Dieses lehrt ja der Staatslehrer Zachariae, der gewiß ein großer Jurist und meines Erachtens ein sehr winziger Demokrat war. Mein Herz hatte der alten Regierung niemals gehört, solcher Mangel mag ihr wenig geschadet haben, jedenfalls war ich an ihrem Sturze im Jahr 1849 so unschuldig wie ein neugebornes Kind, doch der neuen, aus der Ferne anfangs so prächtig und großartig aussehenden Regierung war ich mit Leib und Seele ergeben und glaubte, es sei Pflicht und Schuldigkeit, derselben Dienste zu leisten, wenn kein Anderer und Besserer als ich zu finden und ich ausdrücklich dazu aufgefordert würde.

Meine Ansichten und Gesinnungen sprach ich am 27. Mai 1849 in einer Rede über die jüngsten Ereignisse vor einer großen Volksversammlung aus, rücksichtslos, derb und hinsichtlich der Thatsachen, welche ich ja nur vom Lesen und Hörensagen kannte, vielfach unwahr. An Hochverrath dachte ich bei dieser Rede so wenig, daß ich einen Entwurf derselben hübsch in eine Mappe legte und später selbst in die Hände des Amtsverwesers durch genaue Angabe des Verwahrungsortes liefern half.

Mir ist es bloß darum zu thun, den Beweis zu liefern, daß ich als Amnestirter mein der Regierung geleistetes Versprechen eines gesetzmäßigen Verhaltens keineswegs mit Wissen und Willen gebrochen, folglich in dieser Hinsicht die Pflicht der Ehre nicht verletzt habe.

Meine Betheiligung am Aufstande sammt Untersuchung und Urtheil sollen und können hier nicht besprochen werden. Eine Veröffentlichung sämmtlicher Akten würde mir eher angenehm denn zuwider sein, weil einerseits daraus hervorginge, daß mich die zahreiche [zahlreiche] Armee in Baden sammt dem Standgerichte nicht im mindesten abhielt, mich zu meinen damaligen Gesinnungen und mit Recht angeklagten Handlungen mit einem Trotze zu bekennen, der sich lediglich durch meine Verblendung und Glauben an mein gutes Recht entschuldigen ließe. Anderseits möchte eine derartige Veröffentlichung aber ebenfalls zeigen, daß meine Vergehen rein politischer Natur und mit keiner an sich ehrlosen Handlung oder gar mit einem gemeinen Verbrechen im geringsten Zusammenhange seien.

Ich sah die letzten Tage des deutschen Parlamentes und der provisorischen Regierung, den ordnungslosen Rückzug des Insurgentenheeres, das Lager bei Baltersweil, den Uebergang ins Schweizerland, aber ich dachte nicht daran ein Flüchtling zu werden.

Später nannte ich im Kerker mein Dableiben den allerdümmsten Streich meines bisherigen Lebens, zumal ich schon im Frühling 1849 zur Auswanderung nach Amerika entschlossen und im Juli eine angenehme Gelegenheit für mich da war, um mit einer befreundeten Familie wohlfeil fortzukommen; der Stolz mich vor keiner menschlichen Macht oder Uebermacht zu beugen, wo ich in meinem Rechte zu sein glaube, die Einsicht, daß bei der ungeheuern Zahl der Theilnehmer des Maiaufstandes ein politischer Prozeß vom Standpunkte des Rechts und der Gerichte, die ja mit Ausnahme Eines [eines] Gerichtshofes der provisorischen Regierung ebenfalls gehuldigt und ungeschoren fortfunktionirt hatten, unmöglich sei, die Hoffnung, daß man bei einer politisch allerdings sehr zu rechtfertigenden Verfolgung Einzelner anerkenne, daß ich als Amnestirter meine Pflicht nicht verletzte und das Bewußtsein, mich während des Maiaufstandes keineswegs zu einer Rolle hingedrängt und noch weniger eine auffallende Rolle gespielt zu haben--dies Alles bewog mich, die Ankunft der preußischen Truppen ruhig zu erwarten.

Am 13. Juli 1849 ließ mich der Amtsverweser verhaften, am 20. kam ich auf den Transport nach Freiburg, am 21. fiel es einem churhessischen Offizier ein, mich ohne den mindesten Anlaß von meiner Seite am frühen Morgen in Stühlingen mit Handschellen zu bedenken und zu seinem Privatvergnügen eine starke halbe Stunde vor seinem Hause gleichsam an den Pranger zu stellen. Der Amtmann wollte nichts von Beschwerde hören; ich verzeihe es ihm sammt seinem energisch ausgedrückten Herzenswunsche, daß es mir und meinem Leidensgefährten "recht schlecht" ergehen möge, verzeihe auch gern Anderes, was mir vom churhessischen und mecklenburgischen Militär sehr unnöthig angethan wurde und mit soldatischer Biederkeit nicht sonderlich viel zu schaffen hat.

Am 22. Juli kamen wir noch immer geschlossen, mit einer Eskorte, als ob ich und der gefangene Bauer am Jahr 1848 und 1849 dazu Vaterstelle vertreten hätten, in Freiburg an und lebte als Kriegsgefangener 7 Monate unter den Preußen, über deren strenge Aufsicht nur ein Narr klagen könnte, während alle Kriegsgefangenen Freiburgs hinsichtlich der ehrenhaften und menschlichen Behandlung von Seite der Offiziere und Soldaten wohl einstimmig sein und bleiben werden.

Ehre und Dank den preußischen Offizieren und Soldaten!--

Im September ward ich den ordentlichen Gerichten überantwortet, im October jedoch, obwohl ich in meinem allerersten Verhöre Alles gesagt hatte, was zu sagen war und worauf später das Urtheil sich stützte, vor die Untersuchungskommission des Standgerichtes gestellt, im November in Folge einer Verschiebung des Gerichtstages und einer Verordnung des höchstseligen Großherzogs abermals den ordentlichen Gerichten überwiesen. Am 28. Januar 1850 wurde mir das hofgerichtliche Erkenntniß eröffnet, welches auf _acht_ Jahre gemeinen _Zuchthauses_ lautete. Ich verzichtete auf einen Vertheidiger und vertheidigte mich selbst bei der höchsten Instanz, jedoch in einer so unklugen und trotzigen Weise, daß ich meine verbrecherische d. h. revolutionäre Gesinnung dadurch abermals unwiderlegbar constatirte und eher Schärfung des Urtheils fürchtete als Milderung hoffte.

Am 16. Februar 1850 schlüpfte ich in die entehrende Sträflingsjacke, nachdem ich schon seit September 1849 innerhalb der Mauern des Zuchthauses als Untersuchungsgefangener geweilt hatte. Im Sommer kam die Bestätigung meines Urtheils von Seite des höchsten Gerichtshofes, im August 1850 wurde ich in das Zellengefängniß nach Bruchsal versetzt und blieb daselbst bis zum 13. April 1852.

Sterbend hat der edle, unvergeßliche Großherzog Leopold, dessen wahrhaft adelich gesinnte _Persönlichkeit_ weder von mir noch, laut meiner gewiß nicht armen Erfahrung, selbst von den wildesten Republikanern Badens jemals angegriffen, sondern hochgeachtet und geliebt wurde, mich auf meine dritte Bittschrift hin mit 16 Andern begnadiget.

Nach 33 Monden einer leidensvollen, jedoch schon 1848 wohlverdienten und für mich durch Gottes Gnade höchst segensreichen Gefangenschaft durfte ich zum erstenmal wieder ehrliche Kleider anziehen, ohne Hüter herumlaufen und frische Luft schöpfen, wo es und wieviel mir beliebte.

Am 13. April und zur Stunde fast noch mehr empfand ich und empfinde, wieviel ich dem in Gott ruhenden Fürsten verdanke, denn meine Bestrafung und zwar gerade in der Art und Weise, wie dieselbe stattfand, war von Seite der Menschen gerecht und milde, und zugleich der Quell meines zeitlichen und ewigen Glückes und zudem sind tausend Kerkernächte zwar kein Spaß, sondern furchtbarer Ernst, allein es sind noch lange keine 8 Jahre.

Weder vor noch während der Revolution beging ich jemals eine an sich entehrende Handlung oder gar ein gemeines Verbrechen; ich glaube gezeigt zu haben, daß ich als Amnestirter des Jahres 1848 keinen Wortbruch gegen die badische Regierung %mala fide% beging; ebensowenig brach ich jemals einen Eid, weil der Huldigungseid, den ich im August 1852 schwor und gewissenhaft zu halten gedenke, mein allererster Eid war, den ich während meines Lebens ablegte.

In diesen Thatsachen liegt die subjective Begründung der Protestation, welche ich gegen die Anwendung jenes Gesetzes, das reinpolitische Vergehen mit _entehrenden_ Strafen belegt, fortwährend erhob.

Große Rechtsgelehrte verfechten den Grundsatz, daß politische Verbrecher, insbesondere wenn dieselben an einem allgemeinen Aufstande Antheil nahmen, vom Standpunkte der Rechtsidee aus nur dann mit Entehrung bestraft, mit Spitzbuben und Mördern in Eine [eine] Reihe gestellt werden sollen, wenn sie an sich entehrende Handlungen und gemeine Verbrechen gleichzeitig begangen haben. Dieser Grundsatz ist in den Gesetzgebungen der meisten civilisierten Länder, wie Belgien, Preußen und Würtemberg in mehr oder minder ausgedehntem Grade anerkannt; meines Wissens zog auch die frühere badische Gesetzgebung hierin sachgemäßere und ausgedehntere Unterschiede als die jetzige, doch die Liberalen der zweiten Kammer dachten an verantwortliche Minister und ließen der Regierung keine Ruhe, bis das Zuchthaus für reinpolitische Vergehen recht in Flor kam.

Die objective Begründung der Ungerechtigkeit eines derartigen Gesetzes mag den Rechtsgelehrten überlassen bleiben und ist oft genug geliefert worden. Wenn ich vom Standpunkte des Rechtes hinsichtlich meiner Person in alle Ewigkeit meine Verurtheilung zum _Zuchthause_ lediglich als _Gewaltthat des Gesetzes_ betrachten und dagegen protestiren muß, so mag eine kurze Aufzählung der praktischen Folgen obigen Gesetzes zeigen, daß es nicht minder unzweckmäßig als ungerecht und recht eigentlich gegen das wahre Interesse der badischen Regierung gerichtet sei.

Ich habe die Belehrung über die praktischen Folgen nicht aus dem kleinen Finger gesaugt sondern während und nach der Gefangenschaft aus der alltäglichen Erfahrung geschöpft.

Um Alles in Einen Ausdruck zu fassen, möchte ich sagen, das Zuchthaus an sich sei durch die Vermischung gemeiner und politischer Verbrecher demoralisirt worden.

Die Schlimmen unter den gemeinen Verbrechern fragen nicht das Mindeste nach ihrer Entehrung, weil mit ihrem ganzen Wesen sich auch ihre Begriffe von Ehre in das Gegentheil dessen verkehrt haben, was sein sollte. Dagegen fühlten gerade die Gottlob zahlreichen Bessern und Besserungsfähigen die Wucht der Entehrung mehr oder minder stark, was auf Abschreckung und Besserung wohlthätigen Einfluß hatte und haben mußte, insofern ihr Gewissen ihnen eine an sich ehrlose Handlung vorwarf und sie an einen gerechten Gott mahnte.

Mit der Ankunft reinpolitischer Verbrecher wurde dies ganz anders. Weil selbst die gemeinsten Spitzbuben solche Ankömmlinge, von denen die Meisten früher niemals vor Gericht als Angeklagte gestanden und Manche als wohlhabende und angesehene Leute bekannt waren, nicht als Ihresgleichen zu betrachten vermochten, so sahen die gemeinen Verbrecher ihre Entehrung wenn nicht gesetzlich doch moralisch aufgehoben. Durch die Wahrnehmung, daß auch die rohesten Aufseher durch ihr Benehmen unwillkürlich verriethen, es beständen unsichtbare Unterschiede zwischen politischen und andern Gefangenen, steigerte sich das Bewußtsein der Ehrbarmachung bei den gemeinen Verbrechern, die unsichtbaren Unterschiede erzeugten recht sichtbare, dadurch litt die Hausordnung, und die Erreichung der verschiedenen Strafzwecke ward vielfach beeinträchtiget.

Manche politische Gefangene knirschten gegen ein ungerechtes Gesetz, dessen Opfer sie geworden, die Meisten jedoch gewöhnten sich an die neue Sippschaft und lachten ob der Absicht des Gesetzes, denn sie wußten ganz gut, ihre Freunde außerhalb des Zuchthauses dächten gar nicht, ihre Feinde nur scheinbar an _Entehrung ohne ehrlose Handlungen_ und fuhren fort, die Regierung keineswegs als eine über politischen Gegensätzen stehende Macht, sondern lediglich als feindselige politische Parthei zu betrachten. Die Besserung eines politischen Verbrechers besteht wesentlich in Versöhnlichkeit und Aenderung politischer Gesinnung, aber die Thatsache der Zuchthausstrafe schien mächtig dagegen zu reden, daß die Regierung irgend ein Gewicht auf Versöhnlichkeit und Gesinnungsänderung legte, nachdem sie ihre geschlagenen Feinde den Dieben und Räubern gleichgestellt hatte.

Ich bin aus guten Gründen nicht sonderlich für die Abschreckungstheorie eingenommen; will man dieselbe auf politische Verbrecher jedoch anwenden, so muß man lieber mit Kugeln und Stricken als mit Zuchthäusern dreinfahren, wenn man für die _nächste_ Zeit sich heilsame Wirkungen von jener geschichtlich und rechtlich längst abgeurtheilten Theorie verspricht.

Manch unsichtbarer Held der Jahre 1848 und 1849 und meinethalben ehrlicher aber jedenfalls ungeschickter und unchristlicher Wütherich der Ordnung und Ruhe schreibt heutzutage heldenmüthige und _höchst beunruhigende_ Artikel über die Unverbesserlichkeit und Vernichtungswürdigkeit der "ehrlosen, gottvergessenen" Demokraten und könnte ein Blinder meinen, Demokrat und Revolutionär seien ganz gleichbedeutende Worte und ein Demokrat von vornherein der Teufel in höchsteigener Person, mindestens ein Unchrist und Taugenichts.

Ich für meine Person lache über dergleichen federfuchsende Narren oder verachte solche umgekehrten Jakobiner, denn mit den deutschen Demokraten ist's noch nicht halb so arg, als man gerne redet oder auch gerne hätte und anstrebt. Ich habe sogar unter Freischärlern bei uns nicht Einen heimtückischen, meuchelmörderischen Italiener, wenig herzlose Franzosen und nicht viele wilde Ungarn getroffen, denn der Deutsche ist und bleibt ein Deutscher, leidet als Revolutionär oft bei weitem mehr am Kopfe als am Herzen, besitzt häufig ein tiefes, aber verwildertes Gemüth, ließe sich jedoch durch bessere Belehrung, menschliche Behandlung und christliche Liebe gar nicht schwer gewinnen, zumal der Deutsche überhaupt ein "politisches Thier" des Aristoteles niemals wird, sondern glücklicherweise im engen Kreise seines Berufes und im stillen der Familie gerne recht ruhig und harmlos lebt.

Im Zuchthause bewährte mancher politische Gefangene übrigens nicht etwa Religion und löblichen Abscheu vor Verbrechen, sondern weit eher Geisteshochmuth und Lieblosigkeit gegen gemeine Verbrecher. Dadurch kam viel Unfriede, Zwietracht und Haß unter die Bevölkerung und wäre Einfluß und Mühe der Angestellten und Beamten minder groß, die Hoffnung auf Begnadigung nicht so gar lebhaft, die Zahl der Politischen und die Macht der Bildung kleiner gewesen, so würden arge und schreckliche Auftritte vorgekommen und das Zuchthausleben zu einem Leben in einer Mördergrube oder in der Hölle geworden sein. Jedenfalls haben die Meisten meiner Leidensgefährten wenig für religiöse Erhebung und sittliche Ermannung [Ermahnung] der gemeinen Verbrecher gethan und war mehr als Einer der gemeinen Verbrecher besonders unter den unvorsätzlichen Todtschlägern ein weit besserer und wohl auch achtungswertherer Mensch, denn mancher sogenannte Märtyrer einer zweideutigen Freiheit.

Die schädlichste Wirkung des von mir angefochtenen Gesetzes beobachtete ich seit der Zeit meiner Befreiung. Einerseits bewiesen entlassene gemeine Verbrecher, daß sie die keineswegs völlig grundlose Ansicht von der politischen Natur aller Verbrechen aus dem Straforte in die Freiheit getragen, anderseits bemerkte ich eine große Abstumpfung gegen die Schande im Zuchthause gewesen zu sein nicht nur bei Entlassenen, sondern bei den niedern und mittlern Volksklassen überhaupt.

Die Tagesblätter reden genug davon, die Revolution sei keineswegs todt, sondern nur momentan gefesselt und gelähmt; Ereignisse der schauderhaftesten Art sprechen dafür und ein Christ darf und muß sagen, die Revolution sei erst dann besiegt, wenn die Hölle eine völlige Niederlage erlitten haben werde. Das Böse schreitet in großen moralischen Körpern wie in Einzelnen mit einer gewissen immanenten Dialectik und logischen Gesetzmäßigkeit vorwärts; das an sich Gute geht in leisen, allmäligen Uebergängen zum minder Guten, Gemischten und wirklich Bösen, endlich zum Teuflischen fort und so kann ein Staat die Lebenskeime der Revolution in seinem Schooße hegen und großziehen, ohne daß er darum weiß und es will, ebenso der Einzelne durch die Verletzung seines rechtlichen und Empörung seines sittlichen Gefühles allmälig und leise, in Uebergängen, welche er spät oder niemals gewahr wird, aus einem ruhigen Bürger zum Revolutionär werden. Diese Thatsache hat folgenschwere Consequenzen und eine derselben heißt, daß ein Staat, welcher durch ungerechte und unzweckmäßige Gesetze und Verfahrungsweisen das rechtliche und sittliche Gefühl seiner Bürger verletzt, an seinem eigenen Untergange unbewußt arbeitet.

Ein ungerechtes und unzweckmäßiges Gesetz in Baden spricht reinpolitische Verbrecher ins Zuchthaus und wer am allerwenigsten Vortheil daraus zieht, das ist die Regierung, daher wende sie ihre Aufmerksamkeit auf dieses Gesetz!--

Soviel von meinen Erfahrungen, soviel auch von meinem äußeren Leben. Was meine innere Geschichte betrifft, die mit der äußern im engsten Zusammenhange steht, so will und muß ich hier nur den hauptsächlichsten Moment, nämlich den religiösen berühren, um über meinen Standtpunkt keinen Zweifel mehr übrig zu lassen.