Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber

Part 7

Chapter 73,477 wordsPublic domain

Welch ein Umgang ist reitzender, als unter Freunden und Freundinnen! -- _Freundschaft_ kann freilich unter Einem Geschlecht existiren; allein _Umgang_ nicht. -- Freundschaft, ächte Freundschaft ist eine Schaumünze, die man nur im höchsten Nothfall angreift; Umgang ist Ausgabegeld, für das wir tägliches Brot kaufen: und was wären wir ohne ihn? Wie viele Menschen, die zu jener hohen Stimmung der Freundschaft keinen Beruf empfingen, würden ohne Umgang lebendig todt seyn! Die Freundschaft bittet nicht, sie fordert; sie borgt nicht, auch wenn ihr Antrag noch so mächtig wäre, sie kassirt nur Schulden ein -- Freunde befinden sich in Gemeinschaft der Güter des Lebens; ihr Sinnbild ist, nach dem Ausspruche des _Aristoteles_: Eine Seele in zwei Körpern. Zu historischen Belägen mögen _Damon_ und _Pythias_, _Orestes_ und _Pylades_ dienen, deren Freundschaft stärker als Leben und Tod war. -- Ein Alter hielt _den_ schon für äußerst glücklich, der nur _einen Schatten_ von einem Freunde angetroffen hätte. Der Umgang, wenn beide Geschlechter daran Theil nehmen, ist ein dergleichen Reich der Schatten, ein Elysium diesseits des Grabes -- und an dem Eingange stehen die Worte: hasse, als stände dir eine Zeit bevor, worin du die, welche du jetzt hassest, lieben wirst; liebe die Menschen, als wenn du dich nicht würdest entbrechen können, sie einmal zu hassen -- Ein Fingerzeig, der ein Hochverrath am Tempel der Freundschaft seyn würde; doch Freundschaft hat keinen Tempel, selbst nicht eine Kapelle von Menschenhänden gemacht: das Herz ist ihr Heiligthum. Noch oft wird mich das selige Wort _Freundschaft_ entzücken. -- Verzeihe, lieber _**s_, daß ich hier abbreche; bald sehen wir uns wieder. -- -- --

Die Herren Alten hatten den Weibern die Schnecke zum Sinnbilde ausersehen; allein durch sklavische Eingezogenheit verliert die Ehe von beiden Seiten, und die Männer ohne Zweifel am meisten. -- Die Egyptischen Damen mußten mit bloßen Füßen ausgehen, damit sie einheimisch blieben; und wer erinnert sich nicht an die Geschichte jenes Weibes, das ein öffentliches, den Männern geheiligtes Haus vorbeigegangen war? -- Dieser unbeträchtliche Umstand veranlaßte eine Wallfahrt nach _Delphi_, um in heiliger Kürze und Einfalt zu erfahren, was dieser Vorgang bedeute? Wer wollte nicht lieber an der _Wirthstafel_, als bei _Lucullus_ vorlieb nehmen, wenn bei letzterem die Menge der Leckerbissen das Vergnügen des Umganges und einer gemischten Gesellschaft ersetzen sollte? -- Die Römische Sprache scheint zum Umgange mit Frauenzimmern, und zum Umgange überhaupt, wenig zu taugen, weil die Römer jenes Salz der Erde nicht kannten. Zwar hat jede Nation in ihre Sprache Spuren ihrer Lieblingstugenden und Lieblingssünden gedruckt: so kommen die technischen Benennungen des Seewesens aus dem Holländischen; die Soldatenworte aus dem Französischen, die Baukunst, die Mahlerei und Bildhauerkunst beweisen durch ihre Ausdrücke, daß Italien ihr Vaterland ist, und das Jagdwesen erkennet Deutschland für sein Revier: indeß scheinen alle neuere Sprachen, die Deutsche selbst nicht ausgenommen, durch den Umgang mit dem andern Geschlecht etwas Eigenthümliches erhalten zu haben, das der alten Welt gebrach. -- Wenn das ewige Feuer, welches die Vestalinnen unterhielten, dazu diente, Licht anzuzünden, wie ein allgemeiner Brunnen, Wasser zu schöpfen; so ist es ein schönes Bild von dem Dienste, den das schöne Geschlecht durch die Verfeinerung des Umganges der Welt erwiesen hat: Wir alle haben bei ihm Licht angezündet; -- und die Regel: »beherzige deinen Körper in der Einsamkeit, bilde deinen Geist in der Welt, deinen Willen durch das Gesetz, deinen Verstand durch Freiheit,« ist so richtig, wie irgend eine Regel es nur seyn kann. -- Weiber sind berufen, angegriffen zu werden und sich zu vertheidigen, und in beides eine so _feine Lebensart_ zu mischen, daß, wenn sie nicht die Ehre verdient _Schamhaftigkeit_ zu heißen, diese doch nicht ohne jene bestehen kann. Körperlicher Genuß, er sei von welcher Art er wolle, ist kurz, und dämpft jenes beglückende sanfte Feuer des Umganges eher, als daß er es dauerhaft machen sollte. -- --

Auch das Recht, das die Männer sich bloß anmaßten, die Weiber verstoßen zu können, ohne es den letztern gleichfalls zuzubilligen, hat das andere Geschlecht entwürdiget. Warum ward dieses Verstoßungsrecht nicht wechselsweise und beiden Theilen verstattet? Das Weib würde sicher von diesem Rechte nur selten Gebrauch gemacht haben, da der größte Theil seiner Reitze, gleich Rosen, sehr bald dahin welkt, und da es, nach wenigen in den Armen eines _Adams_ verlebten Wochen, so unendlich viel minder gilt, wogegen sein _Adam_ unverwelklich bleibt. -- So bald Mann und Frau die Trennung nicht gemeinschaftlich wollten, (in welchem Fall' es Ehescheidung gewesen wäre) so hätte die Verstoßung als eine bloße Gewaltausübung eine unerhörte Sache seyn müssen. Aller dieser wunderbaren, das andere Geschlecht erniedrigenden Gesetze und Gewohnheiten ungeachtet, wußten sich doch wenigstens Einige desselben so auszuzeichnen, daß das ganze Geschlecht durch sie gewann; und es ist -- zum unsterblichen Lobe des schönen Geschlechtes sei es gesagt! -- in Hinsicht seiner der Fall am öftesten gewesen, daß man nicht allgemein ein Recht ausübte, welches ein unnatürliches, ein hartes Gesetz einräumte. Von dieser Seite sind Gewohnheiten (_consuetudines_) das ehrwürdigste, das ich kenne; sie beweisen da, wo ihrer eine ungewöhnliche Anzahl vorhanden ist, nicht unrichtig jenen großen, edlen Menschendrang nach Recht, Billigkeit und Freiheit, und daß über die bürgerliche Einrichtung der Mensch nicht verloren ging -- Was hülf' es auch dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme Schaden an seiner Seele!

Wie wär' es, wenn ich nach diesen Bemerkungen im Allgemeinen noch einmal dem Römischen Rechte ein Rauchopfer anzündete und den Grund der gesetzlichen Härte gegen das Frauenzimmer zu entwickeln suchte? Jede Sache hat innere Data, die, wenn man sie mit Einsicht und Bescheidenheit nutzt, die äußeren oft überwiegen; indeß hat es dem Römischen Rechte nie an Helfershelfern, Commentaroren, Epitomatoren und Auslegern gefehlt, und einem dieser gelehrten Herren gehört ohne Zweifel die Behauptung, daß die _Eifersucht_ der Ursprung der meisten weiblichen Rechte gewesen sei. Diese Behauptung indeß ist für mich so wenig überzeugend, wie der Glaube lebendig ist, daß _schuldige Verehrung_ und _Achtung_ hierzu den Grund gelegt haben. So entfernt ich bin, den zweizüngigen _Prokop_, der den _Upravda_ in seinen acht Geschichtsbüchern erhöhet und in seinen Anekdoten erniedrigt (recht als wenn Jemanden das im Testament mit Lob und Dank zugebilligte Legat, im Codicill mit Verachtung und Bitterkeit entzogen wird) nachzubeten, und überhaupt auf die Rechnung eines Gesetzsammlers und Gesetzgebers alle Fehler und Vorzüge eines zusammengebrachten Gesetzbuches zu schreiben; so ist doch _Justinian's_ Schwäche gegen seine Gemahlin _Theodora_ unleugbar, die weiland eine Komödiantin war, und der er nicht wenig Einfluß in die Regierungsgeschäfte ja, wenn man will, in das Allerheiligste derselben, die Gesetzgebung, einräumte. Warum gab _Justinian_ seinen Liebesgrillen nicht eine andere Richtung? Wie sehr übertraf ihn _Franz der Erste_, glorwürdigen Andenkens, der zuerst die Sitte begann, daß Damen an den Hof kamen, als wodurch das, was man _Hof_ nennt, eigentlich erschaffen ward! Ihnen zu Ehren wurden Bälle, Komödien und Turniere angestellt, und _Franz des Ersten_ herzbrechendes Sinnbild war ein Salamander in den Flammen, als ob er nicht anders als in der Liebesgluth leben könnte. Bei seinen Hofleuten warf er sich zum Werber und Ehebeförderer auf, und gern war er ein allezeit fertiger Fürsprecher bei ihren Schönen. Traf er ein verliebtes Paar, so verlangte er zu wissen, was es sich sagte, und mit Vergnügen, legte er ihrer Zunge von seinem Salamanderfeuer Geist und Flamme bei. Freilich war auch sein Gang kein Richtsteig; doch -- kam er der Sache nicht näher, als der gesetzgalante _Justinian_, der das größte Sibyllinische Buch, _die Welt_, dem schönen Geschlechte noch mehr verriegelte, wogegen _Franz I._ es ihm öffnete? -- Wie konnte man überhaupt von der damaligen Zeit, wo alle Gelehrsamkeit auf so schwachen Füßen stand oder ging, Helden- und Meisterzüge der Gesetzgebung erwarten?

Es giebt, sagt man, nach der Verschiedenheit der weiblichen Rechte, auch verschiedene Beweggründe zu ihrer Bewilligung -- und in jedem Gesetz ist der Grund, weshalb es gegeben ward, am sichersten aufzusuchen. Zwar ist es nicht immer der, welchen die gesetzgebende Majestät anführt; indeß wird man über die Floskeln des angegebenen Grundes sich eben so leicht wegsetzen, als wir heut zu Tage wissen, wie wir uns mit dem _allgemeinen Besten_ und der _angestammten Huld und Gnade_ einzuverstehen haben. Schwäche des Geschlechtes ist zum Beispiel die Ursache, warum es keine Bürgschaft gültig übernehmen kann; und da diese Schwäche selbst nach den _eigenen Worten des Gesetzes_, nicht den Mangel an Überlegung andeutet: so scheint sie eher in jener Gutmüthigkeit zu bestehen, die zu Menschen-Wort und Verheißung nicht den Glauben verloren hat; und ist dieser _Glaube an Menschen_ Schwäche? Ist er es, so kann es von ihm in That und Wahrheit heißen: wenn ich schwach bin, bin ich stark. Eine wohlgewählte Strafe für den Betrüger würde vielleicht weit wirksamer seyn, als der _Vellejanische Rathschluß_, da sie auch gutmüthige Männer aus der Verlegenheit zu ziehen im Stande wäre; und wenn Lügen, als die Wurzel alles Übels, mit der gehörigen Härte bestraft, oder auf eine sonst gute Manier aus der Welt verbannt würden -- welch ein Gewinnst! Das Kindergebären, das gemeiniglich zu den Hauptbeweisen der Schwäche gezählt wird, welche die Gesetze dem schönen Geschlecht außerordentlich hoch anzurechnen geruhen, legt geradezu ein Naturzeugniß seiner Stärke ab. Ich wünschte nicht, daß dieses Geschäft an unser Geschlecht käme. Wie sehr würde unser Heer von Stutzern, diese hybriden Geschöpfe, und wie noch mehr der Staat zu bedauern seyn! Welch ein _Minus_ würde sich schon im ersten Jahre an gebornen Kindern, und welch ein _Plus_ an gestorbenen Kindbettern finden --! Zählt die Tage beider Geschlechter, welche Krankheit zu heiligen erniedrigt; und ich wette, es wird in der Balanz _Credit_ und _Debet_ beider Geschlechter sich heben. --

Auch die _Schamhaftigkeit_ wird als ein authentischer Grund der weiblichen Rechtsunterdrückung -- wohl zu merken, von den Gesetzen selbst! -- angeführt. Ein Grund, worüber sich die Schriftgelehrten schämen würden, wenn sie das könnten! Wegen der Schamhaftigkeit soll das schöne Geschlecht nicht Theil an gerichtlichen Handlungen nehmen? Wie gütig die Gesetze sind! als ob in den Gerichten die Schamhaftigkeit Gefahr liefe, oder gar aufgegeben würde! Was könnte denn hier zu unerlaubten Begierden verleiten und ein von diesen entferntes Herz dazu entflammen? Ehe _beide_ Geschlechter sich zu dieser Tugend entschließen, und sich von jedem verführerischen Worte Rechenschaft abfordern -- giebt es Schamhaftigkeit? -- und was gilt sie einseitig? -- Die Schamhaftigkeit ist eine Tugend, die, wenn ich so sagen darf, _in der Ehe lebt_; wenn sie nicht von Männern und Weibern zugleich geübt wird, so artet sie in Ziererei und weibliche Taschenspielerkünste aus -- Und wie? ist den Reinen nicht alles rein? Eine Ehefrau kleidet eine edle Freimüthigkeit, ein unverstelltes Wesen, unendlich besser, als jene klösterliche Heuchelei. Mit ungewaschenen Händen essen, verunreinigt den Menschen nicht; und der Tugend sich mit seinem Munde nahen, sie mit seinen Lippen ehren und das Herz von ihr entfernen -- ist das nicht ein Greuel?

Macht man indeß mehr auf einen reinen Mund Anspruch, als auf ein reines Herz, so hat die Gesetzstelle gewonnen Spiel, welche (_L. I. § 5. D. de postulando_) behauptet, daß man die weibliche Schamhaftigkeit in Labyrinthe der Versuchung führen würde, wenn es dem schönen Geschlecht erlaubt werden sollte, sich in Rechtsangelegenheiten zu mischen. O, der überfeinen Besorgniß! Ist das Reich Gottes nicht in uns? Tugenden, die nie das Glück gehabt haben, in Versuchung zu kommen, sind, wie die Scheidemünze, von sehr verdächtigem Schrot und Korn, ob sie gleich gemeiniglich den Vorzug haben in Cours zu bleiben. -- Jenes Recht der Gegenwehr, kraft dessen wir allem widerstehen, was uns zu nahe zu treten versuchen will -- wenn es nie in Anwendung gebracht wird, setzt es nicht die Menschen über kurz oder lang aus aller Disciplin, so daß sie zuletzt von ihren eigenen Schatten in die Flucht geschlagen werden? Sind die schrecklichsten Schandthaten in der großen Welt oder in der Einsamkeit empfangen und geboren? oder will man dem schönen Geschlecht die Fähigkeit und das moralische Vermögen etwas zu thun oder zu lassen, zu Deutsch _das Recht_ genannt, in bester Form Rechtens aberkennen? Haben wir nicht bedacht, daß Recht aus der leidenden Verbindlichkeit entsteht, und daß kein Recht seyn würde, wenn keine Verbindlichkeit wäre? daß, wenn die Natur zu einem Zwecke durch ihr heiliges Gesetz verbindet, sie auch den Schlüssel und das Recht zu den Mitteln verliehen hat? Oder kann man ohne Mittel zum Zwecke gelangen? Stehet es nicht jedem frei, das zu thun, ohne was er seiner Verbindlichkeit nicht nachkommen oder sie nicht erfüllen könnte?

Sehr consequent in Rücksicht Römischer Rechts-Grundsätze hat _Divus Justinianus_ (_Nov._ CXXXIV. _Cap._ IX.) angeordnet, daß kein Frauenzimmer gefänglich eingezogen werden solle. Auch wegen der größten Verbrechen will er sie nur mit dem Kloster bestrafen und sie bloß der Aufsicht anderer Weiber anvertrauen -- Wir indeß geben dieses Gesetz aus männlicher Machtvollkommenheit auf, ohne dem Geschlechte andere Römische Rechtswohlthaten zu erlassen. Wer sollte denken, daß man mit Wohlthaten so sehr ins Gedränge kommen, so geplagt und belästigt werden könnte! wer sollte denken, daß man dem mit Wohlthaten so überhäuften Römischen Frauenzimmer ehemals nicht gestattete, den Volksversammlungen beizuwohnen! daß man es der Ehre nicht würdigte, zum Volke zu gehören, und daß eben aus dieser Herabsetzung ihm der Vorzug erwuchs, mit Bestande Rechtens in den Rechten unerfahren zu seyn und sich mit dieser Gesetzunwissenheit, wie mit einem Orden, zu schmücken! -- Nicht nur unschädlich, sondern rühmlich, war ihm, diese Wohlthat der ewigen Kindheit, vermöge deren es im Reiche des _Saturnus_ in einem immerwährenden Frühling lebte, schwebte und war -- Es verschenkte alles das Seinige, um von Almosen zu leben; es vertauschte Gold gegen Flittern, Schaumünzen gegen blanke Rechenpfennige. Doch alles ist kein Vergleich gegen den Tausch des Rechtes gegen Güte -- der männlichen Worte: _ich fordere_, gegen die weiblichen: _ich bitte_. Wie konnte man aber auch einer, in der gesetzlichen Herrschaft des Eheherrn befindlichen Gattin, einer der Gewalt eines Andern untergeordneten Sklavin, mehr als Gnade und Wohlthaten erweisen? Nicht sie, sondern ihr Mann hatte Kinder -- Auf ihre Familie hatte sie Verzicht gethan, um zu ihres Herrn Familie einzugehen -- Schon längst hatte man verlernt, daß die Ehe eine gleiche Gesellschaft sei, daß die Herrschaft im Ehestande eine beiderseitige Herrschaft der Eheleute neben einander bleibe, und daß der Mann sie sich nur durch einen _ausdrücklichen_ Vertrag zueignen könne? »Nicht auch durch einen _stillschweigenden_?« Ach freilich! hätt' ich doch diese stumme Sünde beinahe vergessen. Die Geschichte gedenkt eines naseweisen Knaben, _Papirius_, im Besten, weil er, seine Mutter zu betrügen, schon in frühen Jahren reif genug befunden war. Er begleitete, nach damaliger Sitte, seinen Vater, wenn Se. wohlweise Gestrengigkeit auf das Rathhaus ging; und da seine Mutter die Debatten des Tages vom _Papirius_ zu wissen verlangte, so schob er ihr eine baare Unwahrheit unter. »Es wäre, sagte er, die Frage zur Motion gediehen: Ob es besser sei, daß ein Mann zwei Weiber, oder ein Weib zwei Männer habe.« -- -- Welch eine Erniedrigung, daß eine Mutter bei einem Knaben, und, was noch mehr sagen will, bei ihrem leiblichen Sohne, nach den Dekreten einer obrigkeitlichen Sitzung forschen muß! und welch eine Übertretung des vierten Gebotes, daß ein Sohn seine Mutter durch eine Unwahrheit vorsetzlich zu einem weiblichen Auflauf bei der National-Versammlung mißleiten konnte, der sich entschloß, (ohne Zweifel in besserer Form und Ordnung als die Parisischen Fischweiber) wider das vermeintliche Dekret, daß ein Mann zwei Weiber haben könne, zu protestiren. Es heißt, _Papirius_ habe von Stund' an, und nach diesem _examine rigoroso_ ein Patent als ordentlicher Beisitzer des hohen Rathes erhalten, und dagegen sei allen übrigen Auscultatoren und Referendarien der Zutritt zu den Raths-Sessionen untersagt worden! Freilich verdienten solche altkluge, auf Treibhäusern gezogene Kenntnisse des _Papirius_, und ein so stattlicher Mutterbetrug, Aufmunterung und Belohnung! -- Sollten indeß alle jene so übermäßige Wohlthaten nicht unter Einen Hut zu bringen seyn? Wir können in Ansehung dessen, was in anderen Fällen geschieht, wo nicht schon sicher wissen, so doch mit Zuverlässigkeit vermuthen, mit was für einem Maße der Einsicht in den Grund der Sache, aus welchen öffentlichen und geheimen Artikeln von Anreitzungen, Absichten und Nebenabsichten, für die Beibehaltung des Alten geeifert wird. Wenn mich nicht alles trügt, so hat die _Furcht_ der Männer, durch die Weiber _unterjocht zu werden_, die ersteren zu jener Überhäufung mit Wohlthaten gebracht. Nach Art der Hofleute, die kein moralisches Aequinoctium annehmen, wo Gutes und Böses sich die Wage hält, scheinen die Männer, die schon unter sich so viele Feinde und Widersacher zählen, sich von Seiten der Weiber den Rücken decken zu wollen -- Wär' es das erstemal, daß man seine Herrschaft durch das Hausmittel zu sichern suchte, die, welche man beherrscht und gern ewig beherrschen möchte, von reiner Erkenntniß und Besserung hochbedächtig zurückzuhalten? Und wie! es stand noch kein Prediger in der Wüste auf, der diesen Männerdünkel in seiner Blöße zeigte, und auf diesen Staat im Staate aufmerksam machte? -- Es gab Götter und Göttinnen, die für Opfer und Geschenke feil waren. So ging es dem andern Geschlechte, das auch Opfer auf Kosten seiner Rechte annehmen mußte, und das, wenn gleich die Menschheit es so sehr zierte, sie doch gegen jene Göttlichkeit aufzugeben gezwungen ward. Jemanden Güte erweisen, indem man ihm Gerechtigkeit entzieht, heißt: ein Naturgesetz mit Füßen treten, und sich mit einem positiven brüsten; die Erstgeburt für ein schnödes Linsengericht verkaufen, Mücken seihen und Kamele verschlucken -- O, der blinden Leiter, die, mit pharisäischer Heuchelei das andere Geschlecht einschläferten, im Trüben fischten und durch Schein des Rechts die natürlichen in das Herz geschriebenen Rechte zu vertilgen suchten! -- Die Natur läßt sich nicht zwingen. -- _Furcht!_ Fiel dies Wort auf? Es sollte auffallen -- Seht! ich will mein Herz ausschütten und zur Ehre des männlichen Geschlechtes bekennen, daß keine bösere Absicht, als _die Furcht, das andere Geschlecht würde uns beherrschen_, den Grund zu unserer Herrschaft über dasselbe gelegt hat. Auch dachten wir vielleicht unserer Seits bei diesem Plane nicht, den Weibern eben schwer zu fallen und ihnen Schaden oder Leides zu thun; sondern _ihnen und uns nützlich zu werden_. Vielleicht war ein Plan dieser vermeintlich _nutzreichen Art_ der Anfang mancher andern, jetzt so ausgearteten Herrschaft. Die _Furcht_ schuf Götter, sagt ein Alter; -- nicht auch die _Liebe_? Wir sollen Gott fürchten und lieben, fängt _Luther_ jede Erklärung der zehn Gebote an -- und doch treibt die Liebe die Furcht aus --!

Sehet euch um! noch jetzt werdet ihr finden, daß Männer, die ihre Weiber _anbeten_, vorzüglich jedem Beitrage zur Verbesserung des anderen Geschlechtes ausweichen. Und warum dieser befremdende Widerstand? Das Gefühl von dem Werthe seines vortreflichen Weibes verstärkt die _Furcht_ des Herrn Gemahls. Die Verehrung, die er ihm widmet, unterdrückt den Gedanken, dem Geschlechte in ihm Gerechtigkeit zu erweisen -- Auch der beste Mann ist neidisch auf große Eigenschaften seines Weibes, die ihm gefährlich werden können; er will mit seinen Wohlthaten ihm den Mund stopfen, die Vernunft und den Willen desselben einschränken und mißleiten, damit es nicht Gerechtigkeit begehre -- Eine besondere Art, mit Geschenken das Recht zu beugen, eine Wechselschuld nicht zu bezahlen, allein dem Wechsel-Gläubiger ein Geschenk zu machen, das jene Schuld überwiegt! -- Dergleichen Männer bemühen sich außerordentlich, sich ihren Weibern von der besten Seite zu zeigen; und da sie wohl einsehen, wie sehr weit sie von ihren Weibern in allem zurückgelassen werden: so legen sie ein außerordentliches Gewicht auf ihren Staatsberuf, und rechnen sich die Amtsgeschäfte äußerst hoch an, um sich bei ihren Weibern in Achtung zu erhalten. -- Das arme Geschlecht! wie sehr es doch durch blauen Dunst hingehalten wird --! Man erzählt von einem Türkischen Gesandten, er habe auf die Frage: wie ihm das Frauenzimmer in *** gefalle; geantwortet: ich bin kein Kenner von Mahlerei -- Ist nicht jeder Beamte im Staate geschminkt? -- Man nehme ihm das Weiß und Roth, das der Staat ihm Ehrenhalber auflegt; und wir werden weder Gestalt noch Schöne an ihm finden --- Wir mögen uns nicht anstrengen, um mit dem andern Geschlechte Schritt zu halten; und das müßten wir oft über unser Denken und Vermögen, wenn wir ihm gleich kommen wollten. Wir gehen ihm sonach Räthsel auf, die der Auflösung nicht werth sind; wir verlangen Traumdeutungen von ihm, ohne daß wir ihm den Traum bekannt machen; wir suchen es in das Spielwerk der Welt zu verwickeln, und es dem Ernste und Nachdenken so viel als möglich zu entziehen: -- und doch ist dieser Müßiggang -- welches Weib wird nicht dazu auf eine grobe und subtile Art verurtheilt? -- der Grund von allem jenem Übel, wovon reelle Beschäftigung das Weib, seinen Mann und die Welt befreien würde. -- Die _Thätigkeit_ hat drei Grazien zu Töchtern: _Tugend_, _Wissenschaft_ und _Reichthum_; allein welche Thätigkeit? die, wozu Männer aus Machtvollkommenheit die Weiber verurtheilen, oder jene, die man bei selbstgewählten Geschäften anwendet? die, wo Lied- und Tagelohn bezahlt wird, oder jene, wo das freiwillig übernommene Geschäft sich selbst belohnt? Aufgegebene Arbeiten können zwar zu andern unaufgegebenen erwecken, die über jene unendlich erhaben sind; doch müssen die aufgegebenen nie von so einförmiger Art seyn, wie die weiblichen es sind, falls sie die einmal in Bewegung gesetzte Seele zu edler Wirksamkeit hinaufstimmen sollen -- Wann wird Thätigkeit aus selbsteigener Wahl einmal aufhören der königliche Vorzug der Männer zu seyn! wann werden Weiber zu dem Menschenrechte gelangen, Geschäfte nicht fürs Brot, nicht auf den Kauf, sondern mit Lust und Liebe treiben zu können! o, wann! -- -- Wie sehr würde man die Erklärung der siebenten Bitte durch die Verbesserung des weiblichen Verhältnisses zum Staate verkürzen! Man verbietet mit Recht nicht nur das Laster, sondern auch den Schein desselben, weil Schamlosigkeit, wenn sie ins Publicum dringt, ein allgemeines Verderben des Staates bewirkt, und ein gewisses Zeichen seines nahen Sturzes ist. -- Doch bedenkt man nicht, daß eben die Ausschließung des andern Geschlechtes von allen öffentlichen und ernsthaften Beschäftigungen es geradesweges auf den Gedanken bringen muß, alle jene ehrwürdigen Sachen zu enttrohnen, den Werth derselben, den inneres Gehalt oder Lieblingsgrillen ihnen beilegen, zu verringern, und der jungen naseweisen Welt der Jünglinge allen jenen Ernst so zu verekeln -- daß, wenn sie sich ja Geschäften widmen, sie die Maximen des Lächerlichen in Anwendung bringen, welche sie zu den Füßen des schönen Geschlechtes gelernt haben. Es werden wenige Dinge seyn, die sich von dem Roste der Pedanterie rein halten können, außer wenn das Frauenzimmer, dieses einzige Verwahrungsmittel gegen jenes Geschlechtsübel, dabei eingeflochten wird.