Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber
Part 6
NÄHERE ANGABEN, WOHER DIE ÜBERLEGENHEIT DES MANNES ÜBER DIE FRAU ENTSTANDEN IST.
BETREFFEN NEUERE ZEIT.
Das Schwert gab dem männlichen Geschlechte Machtvortheile über das weibliche; aber dem natürlichen Maße von Leibes- und Seelenkräften konnte es eben so wenig eine Handbreit zusetzen, als der Nichtbesitz der Waffen dem weiblichen Geschlecht eine Handbreit zu nehmen im Stande war, wenn gleich nicht geleugnet werden kann, daß dieser Nichtbesitz Furchtsamkeit, Mißtrauen in Kräfte, welche die Weiber nicht kannten, zur Folge hatte. Als die Griechen und Römer in ihren Kriegen mit den Indiern der Elephanten ansichtig wurden, erschraken sie über diese Kolossen, und der Muth entfiel ihnen; doch, er nahm wieder zu, als sie diesen Kriegespopanz mehr kennen und verachten gelernt hatten. Sie überzeugten sich, wie wenig diese unbehülflichen Massen der Gewandtheit eines geübten Kriegsheeres die Wage halten könnten; und ob sie gleich hierdurch keinen wesentlichen Zuwachs an Kräften erhielten, so ward doch durch diese Erfahrung das Zutrauen auf ihre Kräfte vergrößert. Es hatte mit diesem Zutrauen eben die Bewandniß, wie mit dem Credit der Kaufleute, wodurch sie reicher als durch Schätze sind. In der That, wir haben an körperlichen Kräften und an den Resultaten derselben, Muth und Tapferkeit, gegen unsere Väter so wenig gewonnen, daß wir es wohl weislich bleiben lassen müssen, in ihren Rüstungen und mit ihren Waffen zu fechten; würden sie aber, mit aller jener körperlichen Überlegenheit, mit allem jenem Muth und jener Tapferkeit, nicht gegen die erste beste unserer Armeen das Feld räumen müssen? Wir haben uns durch Glück und Kunst solcher Kräfte bemächtigt, gegen die sie nicht zu stehen vermögen. Verstärken aber alle diese Dinge unsere Leibeskräfte und unsere Geistesvorzüge? sind wir dadurch wesentlich mächtiger und tapferer geworden, als unsere Vorfahren? Haben wir auf diesem Wege ein Recht erlangt, sie unter uns zu erniedrigen, sie zu entwürdigen und zurückzusetzen? -- Gerade so, und nicht anders, verhält es sich mit unsern Anmaßungen gegen das weibliche Geschlecht. Dadurch, daß die Gesellschaften nach und nach dauerhafter und fester wurden; dadurch, daß sie gewisse Formen erhielten, vermittelst deren, sie äußerlich sich immer ähnlicher wurden; dadurch, daß man in diese Formen allmählich mehr Verhältniß zur Masse brachte; kurz, dadurch, daß die bürgerlichen Gesellschaften ihre gegenwärtige Gestalt erhielten, ward den Weiberrechten nicht im mindesten gefrommt. Diese ursprünglichen Rechte waren einmal verloren gegangen, und es blieb dabei, daß man Weiber mit zum Hausgeräthe des Oberhauptes der Familie rechnete, womit mancher nothdürftig, mancher überflüssig versehen war; sie hatten nur noch Werth für ihn, in so fern sie dazu dienten, durch klugen Austausch seine Habe zu erweitern und sein Inventarium zu vergrößern. Die Menschen wurden Bürger; allein sie fingen ihre Bürgerschaft nicht damit an, diesen ihren bürgerlichen Verfassungen Ordnung, Dauer und Regelmäßigkeit beizulegen. Noch jetzt lernt, man in der Gesellschaft gesellig seyn, und nichts läßt sich so wenig theoretisch begreifen, als diese Kunst. Die ersten Gesellschaften dehnten sich bloß durch Gewalt der Waffen über andere aus, und gaben sich Mühe, ihre freien Nachbarn nicht zu ihren Mitbürgern und Freunden, sondern zu ihren Sklaven zu machen. So entsprang, erweiterte und bildete sich der Römische Staat; und daß dies der Uranfang aller großen bürgerlichen Gesellschaften war, bezeuget die Geschichte vom finstern Anfange bis zum angeblich lichten Ende. Immer hatte man Waffen in den Händen, man mochte seinen Freunden und seinen Feinden Gesetze vorschreiben, man mochte über Anordnungen zum Besten des Staates rathschlagen, oder über Bürgerrechte entscheiden. So waren und blieben die Männer in Rücksicht ihrer Weiber in Machtvortheilen, und ließen ihnen Gnade für Recht widerfahren, wenn sie ihnen einige Brosamen von ihrem Überflusse zuwarfen; das heißt: wenn sie ihnen einige Vortheile vor den Sklaven zugestanden. Indeß fanden es die Griechen, und vorzüglich die Römer, billiger oder (besser) politischer, das weibliche Geschlecht in die Staats- und Gesetzordnung mit einzuschließen. -- Wie es der Orient mit den Weibern gehalten hat, ist außer dem, was der Jüdische Gesetzgeber in Rücksicht ihrer anordnet, nicht bis auf unsere Zeiten gekommen; doch scheint ihr ehemaliger Zustand in diesem Vaterlande des Despotismus und der Vielweiberei vor dem jetzigen sich nicht ausgezeichnet zu haben, da _Asien_ und _Afrika_, seitdem die Griechen und Römer daselbst bekannt wurden, in der Cultur eher zurück- als vorgeschritten sind. -- Der Mensch ist zur Freiheit geboren; sie ist die Sonne, deren Einfluß Alles hervorbringt. -- Da, wo Freiheit unterdrückt wird, kann nichts, was menschlich ist und heißt, zu Kräften kommen. -- Dort ist noch die Ehe, dieser wichtigste und heiligste Vertrag im Staate, nichts mehr und nichts weniger, als ein Kauf- und Tauschhandel; Weiber sind eine Waare des Luxus, weil der _Zenana_ (Harem) einen wesentlichen Theil eines Indischen Pallastes ausmacht, und die Stelle derjenigen Örter vertritt, wo der Europäer seine Prachtliebe zur Schau trägt. Anstatt Meisterstücke der Mahlerei und Bildhauerkunst aufzustellen, anstatt die Natur durch die Kunst zu verschleiern, stellt man sie nackt und bloß dar; und anstatt in einen Tempel des Geschmackes zu führen, führt man in ein B--. Die Weiber sind dem Indier Gegenstand und Werkzeug des Vergnügens und Zeitvertreibes; und seht da den höchsten Gipfel des weiblichen Werthes! Liebe kennt er nicht; denn diese kann in Hinsicht des Geschlechtes sich durchaus nicht so theilen. -- Thierisches Bedürfniß ist das Heiligthum seines Altars der Liebe, und verschwenderische Üppigkeit das Ziel seiner häuslichen Glückseligkeit. -- O des in Armuth reichen Menschenthiers!
Was indeß Griechen und Römer dem weiblichen Geschlechte durch ihre Gesetzgebung an bürgerlichen Rechten zugestanden, war nur ein sehr dürftiger Theil desjenigen, was ihnen von Naturwegen eignete und gebührte, und was ihnen sonach weder durch Feuer noch durch Schwert, weder durch gute noch durch böse Gerichte genommen werden konnte. Wahrlich ein Raub von besonderer Art, wobei man nicht nur den Leib, sondern auch die Seele entwendet, und den sich besonders die weltberühmten rechtlichen Römer zu Schulden kommen ließen! Kann man überhaupt zu einem Rechte Zutrauen fassen, das sich nicht grämte, nicht schämte zu behaupten: die Sklaven wären für nichts zu halten, (_servi pro nullis habentur L. 32 D. de Reg. Jur._) und welches den an sich so schädlichen als drolligen Einfall geltend machte, es gäbe Menschen, die nur den Werth von Sachen hätten? Durch diese gerichtliche Taxe verlor die ganze Menschheit; und so lange man den Sklaven Bild und Überschrift von Menschen nicht zu nehmen vermag -- wer wird mehr entehrt, sie oder ihre Herren? Was nun besonders die unerhörte Unerkenntlichkeit der Römer betrifft, die durch das andere Geschlecht zu Menschen gemacht, die durch die Sabinischen Jungfrauen erzogen waren -- und die ohne Zweifel jene Spuren der Menschlichkeit, die sie von ihren Gouvernantinnen lernten, in alles Römische brachten, um ihm den bitteren Geschmack der Rohheit zu benehmen -- wer kann dieser _Römischen Unerkenntlichkeit_ sich ohne Mißmuth zurück erinnern? Welch eine demüthigende Ehre, die man den Weibern erwies, sie auf immer unter Vormundschaft zu setzen, ihren bürgerlichen Handlungen die bürgerlichen Folgen zu entziehen, und sie durch eine feierliche Sanktion zu Schatten der Männer im Staate zu machen! Alle Gesetze in Hinsicht des andern Geschlechtes scheinen in Donner und Blitz gegeben zu seyn; wenn sie gleich sich das gesetzliche Ansehen (das pedantischste von allen) geben, den Evangelienton anzunehmen, sieht man, so bald man ihnen näher tritt, doch so viel Donner -- und Blitz -- Gesetzlichkeit in ihrem Evangelio, daß man sich sogleich überzeugt, kein Frauenzimmer habe hier mit votirt. --
Die höchste Beleidigung ist, zu erklären, daß man durch Jemanden nicht beleidigt werden _könne_; und durch das Privilegium, nicht Unrecht thun zu _können_, hat man die damit Privilegirten in keine vorteilhaftere Sicherheit gestellt, als die Blödsinnigen. Weibliche Personen vom tiefsten Sittenverderbniß wollen geschmeichelt seyn, daß sie äußerlich die Tugend ehren, die ihr Geschlecht am meisten ziert; und wie? die Gesetze selbst berauben das ganze Geschlecht alles Nervs, alles Muthes die Freiheit zu lieben, aller Vernunft den Despotismus nicht zu fürchten? wie? man erniedrigt ein ganzes Geschlecht zur Sklavenklasse, aus dessen Mitte man mehrere, und bei weitem nicht die vorzüglichsten, anbetet und als Göttinnen in den Himmel versetzt?
Ist es zu leugnen, daß die Römische Gesetzgebung, und die Adoption derselben in Deutschland, dem weiblichen Geschlechte jene _odiösen_ Privilegia im höchsten Grade zuwandte und ihm den schlechtesten Dienst erwies, den man ihm je erweisen konnte? Beide Regeln, welche von der gesetzlichen Annahme an Kindes- oder Enkelstatt unzertrennlich waren, (nehmlich daß die Adoption die Natur nachahme, und daß sie bloß zum Nothhelfer für die erfunden sei, die weder leibliche Kinder, noch Hoffnung und Aussicht dazu hatten) fand zwar bei dieser Adoption des Römischen Rechtes nicht Statt. Da indeß von _Rom_ aus, und durch die Römer, sich Künste, Wissenschaften und Sitten in Norden und Westen verbreiteten, so wie unsere ganze hochlöbliche Cultur noch gegenwärtig Römisches Vaterland verräth; so trägt besonders unsere Staats- und bürgerliche Verfassung, und vor andern unser bürgerliches Recht, noch Namen und Gepräge der Römer an Stirn und Brust, seitdem der _Justinianische Gesetz- und Rechts-Codex_ zu _Amalfi_ wieder aufgefunden ward. Auch das _von Carmersche Neue Testament_ beziehet sich auf jenes Römische Sinai des Alten, und ist weniger Schöpfung als bessere Einrichtung -- Nur noch wenige Züge, eh' ich dieses Feld verlasse -- Jene Rechts-Peinlichkeit in Rücksicht der Hermaphroditen würde bloß lächerlich seyn, wenn der Geschlechtsstand des männlichen vom weiblichen Geschlechte nicht so außerordentlich verschieden wäre -- Das Gefühl, Manns- und Weibspersonen würden einerlei Rechte zu genießen haben, wenn es auf die Entscheidung der Natur ankäme, brachte die Gesetzgeber, und noch mehr ihre Jünger und Prophetenknaben, in eine nicht geringe Verlegenheit; und da Ausnahmen nicht vermuthet, sondern bewiesen werden müssen, so deutete man (o, der Gerechtigkeitsliebe!) _ein Gesetz, wobei die Weibspersonen nicht ausgenommen waren_, auf _beide Geschlechter_, und die Weiber hatten die Ehre, die Worte: (_si quis_) _wenn Jemand_, auch sich zuzueignen und -- welch ein Vorzug! -- auch _ein Jemand_ zu seyn. Ein großes Glück, daß man sie nicht zum _Niemand_ verstieß. Es ist unerklärbar, wie man auch nur auf den Gedanken hat fallen können, daß nicht etwa bloß dem männlichen, sondern auch dem weiblichen Geschlechte, nach Römischen Grundsätzen, Vortheile zugetheilt wären! Ich finde deren keinen von letzterer Art; vielmehr scheinen mir die so genannten Weiber-Vortheile geheime Wunden und Meuchelstiche zu seyn, die noch mehr schaden, als wenn das Gesetz sich öffentlich wider die Weiber erklärt hätte. Was bedürfen wir weiteres Zeugnisses, als daß die Frauenspersonen auf kein öffentliches Amt Anspruch haben; daß sie (Mutter und Großmutter ausgenommen) nicht Vormünderinnen werden können; daß sie in Fällen, wo die Gesetze, der Feierlichkeit des Geschäftes halben, mehr als zwei Zeugen verlangen, nicht als Zeuginnen zuzulassen, mithin nicht als Zeugen bei Testamenten brauchbar sind, und daß noch Zank und Streit unter den Gelehrten obwaltet, ob und in wie weit ihnen diese Zeugenehre bei Codicillen zu bewilligen sei; daß sie an den Rechten der Römischen väterlichen Gewalt (sie war, so wie überhaupt, so besonders in Hinsicht des Vermögens der Kinder vorzüglich) keinen Antheil haben; daß man sie zur wahren Adoption unfähig erklärt, weil hier die väterliche Gewalt sich in ihrer rechtlichen Würde zeigt! -- Wahrlich, nach diesen Beraubungen wird man auf die angeblichen Vortheile neugierig seyn, wodurch die Römischen Gesetze das andere Geschlecht zu entschädigen die Güte gehabt; und sehet da! die Unwissenheit der Rechte kann den Weibern nicht zugerechnet werden, wenn sie sich dieses elenden Einwandes in Fällen bedienen, um sich durch einen Blitzableiter wegen des Schadens und der Strafe zu sichern. Sie können nicht aus einer Bürgschaft belangt werden -- und kurz und gut, sie haben das Recht, alte Kinder zu bleiben bis an ihr seliges Ende. -- Der Claudianische Rathsschluß war so gnädig festzusetzen, daß, wenn eine freie Frauensperson einen Sklaven _actualiter_ für einen Menschen anerkannte und sich mit ihm zu weit einließ, sie dem Herrn desselben, falls er ihr in der heiligen Zahl Drei diesen Umgang untersagt hatte, als Sklavin zugesprochen werden mußte, so bald dieser Herr darauf antrug. So fiel sie, und -- wohl zu merken -- auch ihr ganzes Vermögen, diesem so wohlmeinenden Herrn anheim, der die große Mühe gehabt hatte, sie dreimal zu warnen! -- _Justinian_ hob diese Härte, als seiner Zeiten unwürdig, auf; und noch schüttelt man den Kopf, unentschlossen, ob dies ein Lob- und Dankopfer, oder ein Vorwurf in Hinsicht seiner goldenen Rechtszeit sei.
Bei diesen und andern Umständen hat man nicht etwa bloß dem Geiste der Römischen Gesetzgebung, sondern auch ihren Cruditäten das Bürgerrecht verstattet, und zu ihrer Aufnahme die Thore weit und die Thüren hoch gemacht; während die Franken, Sachsen und andere Bewohner Deutschlands, nach ihrer Weise und nach Deutscher Art und Kunst, in der Cultur fortschritten. Die Handlungsweise und die Sitten erhielten zwar eine andere, aber doch keine Römische Gestalt; vielmehr machte die Eigenheit des Volks-Charakters einen sehr wesentlichen Unterschied bemerkbar: indeß wurden Deutsche Handlungen doch mit Römischen Schneiderscheeren verschnitten -- Aus einem Paradiese und kühnen Naturgarten wurde kleinliche Holländische Künstelei. -- _Demosthenes_ hält es beinahe für ein Gesetz des Schicksals, daß immer die besten Menschen die ungezogensten Kinder hätten; und in Rom und Griechenland war es zum Sprichwort geworden, daß die Söhne der Helden selten ihren Vätern ähnlich wären. Ganz anders mit den Staatsgesetzen, deren Erziehung fast nie fehl schlägt -- Wenn Mitglieder des Staates von ihren Rechten und Pflichten richtige Begriffe haben und gern denselben gemäß handeln, so sind sie sicher aufgeklärter, als wenn sie der Wissenschaften Menge besitzen, die zur bürgerlichen Glückseligkeit nichts Wesentliches beitragen, die den Schein haben und die Kraft verleugnen. Wie betrübt war das Schicksal der Deutschen bei Römischen Gesetzen! Diese Gesetze wurden dem National-Charakter der Deutschen und ihren väterlichen Sitten auf keine Weise anpassend gemacht. Man fiel nicht darauf, Gesetze und Sitten so viel als möglich in Übereinstimmung zu bringen, nicht, wo weder Sitten noch Gesetze eine Umformung annehmen wollten, diese zu verwerfen, und für jene eine Regel zu erfinden: man nahm es sich vielmehr mit patriotischer Freiheit heraus, das Römische Gesetzbuch, wie die _Säulen des Herkules_, als Gränze anzusehen, über welche hinaus sich kein Ruhepunkt für den menschlichen Verstand denken ließe; man ahndete nicht einmal, daß das, was im Römischen Staate und für Römer gerecht und weise war, in Deutschland und für Deutsche sehr unweise und ungerecht seyn könnte -- Der unverfeinerte Geist der Deutschen Sitten hing mehr an einer tugendhaften schlichten Denkungsart, als an gewissen durch Convenienz so oder so bestimmten Wörtern; und die Deutschen hätten von hundert Arten der Lust nicht gewußt, wenn das Römische Gesetz (dessen um sich greifende Alleinherrschaft man nur allmählich und nothdürftig durch Spiegel und Weichbilde und Willkühre beschränkte) nicht gesagt hätte: _Laß dich nicht gelüsten_. Kann man nicht Laster verbreiten, wenn man sie gleich mit wahren Farben zeichnet? Giebt es nicht Sünden, die nicht anders als mit Gefahr der Verführung zu entschleiern sind? und wenn es dem Dichter schwer ist, treue Gemählde der Sitten zu liefern, ohne den sittlichen Anstand zu verletzen -- mit welcher Weisheit muß der Gesetzgeber verfahren, um nicht mehr zu verderben als zu bessern? Kann der Dichter wenigstens jetzt -- und hatten die Alten so ganz ein Recht, sich von dieser Weise auszunehmen? -- viele Dinge nach der Natur mahlen? oder muß er nicht vielmehr seine Gemählde unter einer conventionellen Maske, und mithin um vieles sittlicher als die Menschen _pro tempore_ sind, anlegen und halten? und der Gesetzgeber, so ein Prosaist er auch sonst ist -- muß er nicht eben den Weg wandeln, wenn er nicht mehr Schaden als Nutzen stiften will? Die Menge der Römischen Gesetze würde vielleicht mehr abgeschreckt haben; indeß brachte das System, wonach sie gezimmert waren, (das nicht bloß die Rechtsgelehrten, sondern, wohl zu merken, auch der Bürger, studieren mußte, wenn er nicht alle Augenblicke an einer Fiktion und einer Feinheit oder deß etwas sich Kopf und Herz stoßen wollte) die Römische Gesetzkunst in Umlauf. Der größte Haufe lernte sie halb kennen, und eben diese Halbkenntniß erwarb ihr, nach wohlhergebrachter Gewohnheit, eine fast mystische Verehrung, so daß alles vor dem Römischen Rechte die Kniee beugte, und ihm huldigte. -- Und wer mag denn auch leugnen, daß es einen Schatz von Kenntniß und Weisheit enthält? und daß, da Spitzfindigkeiten und Distinktionen für den größten Theil der Köpfe etwas sehr Hinreißendes behaupten, es besonders zur damaligen Zeit sehr natürlich zuging, wenn ihm so reichlich Jünger und Anhänger zufielen? ob es gleich den Britten nie leid gethan hat, und zu thun scheint, dieser Rechtsfahne nicht geschworen zu haben. Warum mehr Ausholung? -- Das unrömische Deutsche Weib kam unter das Römische Gesetz, und die Deutschen Männer verwickelten sich selbst in das Garn, womit sie Weiber zu fangen gedachten. Zu wenig hat die Geschichte uns von unsern in Gott ruhenden Ahnherren hinterlassen, denen es überhaupt mehr darum zu thun war, Thaten der Nachwelt würdig zu thun, als sie aufzuzeichnen und aufzubehalten. Das, was Freund und Nachbar _Tacitus_ von ihren Sitten und Gebräuchen überliefert, ist bei weitem nicht hinreichend, um uns von ihrer Haus- und bürgerlichen Verfassung einen ganz richtigen, am wenigsten einen vollständigen, Begriff zu machen. Nach ihm, wurde bei den Deutschen, bei denen Sitten weit mehr als in Rom Gesetze vermochten, (denn so, denk' ich, will _Tacitus_ übersetzt seyn) der Ehebruch mit dem Tode bestraft; und bedarf es größerer Beweise, daß die Ehen den Deutschen nicht gleichgültig waren? Sie wachten über ein Geschäft, wobei der Staat so sehr interessirt ist, daß jede Vernachlässigung sich über kurz oder lang unmittelbar am Staate rächt, mit vieler Eifersucht und Strenge, so, daß auf Vergehungen dieser Art (die unter einem Himmelsstriche wie der ihrige, bei einer einfachen frugalen Lebensart und bei der Unbekanntschaft mit Müßiggang und dem Wohlleben, den Gefährten des Luxus, in der Regel sich nur sparsam ereignen konnten) dennoch eine so harte Strafe gesetzt wurde.
Der Einfluß der Deutschen Weiber in Staatsgeschäfte war wichtig, indem sie aus ihren Mitteln Priesterinnen gaben, die, außer ihren gottesdienstlichen Verrichtungen, einen großen Einfluß in Staatsverhandlungen behaupteten, ihre Berathschlagungen lenkten und ihren Kriegern in Schlachten Verachtung der Gefahr, Liebe für das Vaterland, und Muth gegen ihre Feinde einhauchten. Weiber waren ihren Männern nicht, wie große Staatsdiener ihren noch größeren Fürsten, _rechte_ oder _linke Hand_, sondern Herz und Seele. Die Geschichte hat uns noch einen berühmten Namen, _Vellede_, aufbehalten. Ob sie übrigens als aktive Bürgerinnen an den Volksversammlungen Theil nahmen; ob sie mit den Männern überall gleiche Rechte genossen: das ist eine Frage, welche die Geschichte unbeantwortet läßt; indeß ist zu vermuthen, daß auch bei unsern Vätern die Weiber jene Rollen mehr aus Connivenz, als kraft einer förmlichen Berechtigung spielten, indem ein so wichtiger Umstand, der bei allen übrigen damals bekannten Völkern so sehr außer der Regel war, gewiß der Nachwelt wäre überliefert worden. Die Eheunlust, worüber Gesetzgeber und Politiker von je her so manchen Stab Wehe brachen -- entstand sie nicht aus der Verachtung, welcher das andere Geschlecht ausgesetzt war? Scheint es nicht eine Art von Degradation seiner selbst, ein Frauenzimmer zu ehelichen, das im Grunde so ohne alle Bedeutung ist? besonders wenn man überlästige Schwiegermütter und Basen als Beilagen _sub Ecce_ und _Vide_ erhält! Man lasse das Mädchen seyn wie unser Einer, und gewiß wird ein ehelustiger Jüngling weniger Bedenken finden, mit ihr zu ziehen; und werden Basen und Schwiegermütter bei der Geschlechtsverbesserung noch Zeit behalten, sich als _Beilagen sub Ecce und Vide_ brauchen zu lassen? --
Wenn es wahr ist, daß durch den Müßiggang eines Bürgers im Staate ein anderer doppelt arbeiten muß, um die Faulheit von jenem zu übertragen und Alles ins Gleichgewicht zu bringen; so bestätiget sich diese Bemerkung noch weit mehr durch die Vielweiberei, die Quelle, wodurch zwar das _andere_ Geschlecht außerordentlich von seiner Würde verloren, die indeß auch dem _männlichen_, und sonach dem _ganzen_ menschlichen Geschlechte, einen unglaublichen Nachtheil zugezogen hat. Nicht bloß Vater und Mutter, sondern auch die Kinder sind verdorben; der Vater kommt mit seiner Liebe zu den Kinden ins Gedränge: er liebt sie nicht als seine Kinder, sondern in so weit dieses oder jenes das Kind dieser oder jener Mutter ist! -- Der Mißbrauch ist eine ansteckende Krankheit, die Alles angreift und vergiftet, was ihr zu nahe kommt -- Es ist eine so feine als richtige Bemerkung: daß die Vielweiberei geradehin zu einer unnatürlichen Liebe führt, so wie Aberglaube zur Atheisterey, Verschwendung zum Geitze. -- Doch, diese Abschweifung sollte bloß den Weg zu der Bemerkung bahnen, daß, so wie dem andern Geschlechte von den Männern begegnet wird, die Männer sich von den Regenten begegnen lassen -- Die Sklaverei, wenn sie auch nur im Kleinen, in einer einzigen Beziehung, geduldet und geübt wird, macht über kurz oder lang alles zu Sklaven. Bei einer gelinden, gemäßigten, eingeschränkten Regierung galt das Frauenzimmer von jeher mehr, als in despotischen Staaten, wo die Sklaverei der Weiber politisch nothwendig ist. Den Weibern ist ohne Zweifel jene Gelindigkeit, Mäßigung und Einschränkung in der Regierung zu danken -- Wo sie zum Worte kommen, stimmt sich Alles zur erlaubten bürgerlichen Freiheit; zur erlaubten, sag' ich, und füge hinzu, daß die Weiber zur despotischen Herrschaft von Seelen- und Körperswegen nicht aufgelegt sind -- Zeigen sie Spuren vom Gegentheil, so waren Männer ihre Verführer. Der fromme _Haller_ sagt:
_was Böses ist geschehn, das nicht ein Priester that?_
und ist Priester nicht ein Erzmann? ein Mann aus höherem Chor? Man sagt, im Orient mache das Klima es nothwendig, daß die Weiber in Festungen eingeschlossen werden, und der Zwang der Harems verbessere ihre Sitten. Lieber! kann der Zwang Sitten verbessern, wenn du ihn dir nicht selbst durch Grundsätze anlegst? oder ist die Tugend, die nicht nur einer Schildwache, sondern einer ganzen Festung bedarf, so vieler Umstände werth? Was muntert mehr zur Ehe auf: -- Hagestolzenstrafen -- Vaterprivilegien? oder eine tugendhafte Frau, die bischöflich nur Eines Mannes Weib ist, und dies ihr Licht leuchten läßt vor den Leuten, daß sie ihre guten Werke sehen? --