Schuß in's Geschäft (Der Fall Otto Eißler)

Part 2

Chapter 22,779 wordsPublic domain

Wie Fremde vor einem gewaltigen Aufbruch lebt das _Judentum_ in seinem innersten Wesen, tausendfach verkleidetes Heimweh nach einem verlorenen Reich. Immer sind die Sandalen geschnürt, die Lenden sind immer umgürtet. Und ob es noch so heftig in das Diesseits drängen mag, – an ihnen allen, bald brennender, bald linder zehrt die gleiche Wunde, vom polnischen Dorf bis in den Stadtpalast. Das braucht darum noch kein reales Zion zu bedeuten, – es ist mehr der Tempel Salomonis, der nie zu Ende kommt, weil seine Kuppel, der Messias, fehlt. Heilig gilt hier deshalb, wie bei keinem Volke sonst, die _Familie_. Aus Zeltesenge von der Wüste her, durch Ghettozwang ihrer christlichen Herren, erlernten sie die Notwendigkeit der auch religiös gebotenen starren Geschlossenheit der Sippe. Noch ehelicht bei ihren Strenggläubigen der Bruder des Bruders Witwe, noch herrschen alte Menschen bis über das Grab hinaus, aus dem die Toten dann als Beispiel und Vorbild aller Tugenden den Jungen immerfort gepriesen werden. In solchem Patriarchate, das einst, vor der Diaspora, bis zur Blutgerichtsbarkeit des Familienhauptes über die Seinen reichte, steckt, was vom Vieh- und Ackerbauerwesen des alten Israel seinen zerschmetterten Stämmen verblieb. Und wie in den Bauern bohrt auch in ihnen die nagende Angst vor den Erben. „_Der Mensch hat zwei Feinde, die er liebt_,“ warnt ein talmudisches Sprichwort: „_seine Leidenschaften und seine Kinder_.“ Und diese Kinder versuchen auch fast alle einmal den großen Aufstand, der aber in den meisten Fällen mißlingt; dann strecken sie die Waffen, im Büro des Vaters, wo sie sich einordnen oder in einer unerwünschten anbefohlenen Ehe, die sie auf sich nehmen. Und zeugen und gebären Kinder, die ebenso liebeshungrig und rebellisch aufwachsen und ebenso der Familie als abstraktem Begriff geopfert werden. Die Härte des Sohnes der Hagar haben sie verloren; die Sehnsucht nach der Erde, von der man sie forttrieb, mußten sie verwandeln in den Hang nach ihrem Erträgnis, dem Geld; die Macht der Mauer, in die man sie durch ein Jahrtausend Verachtung und Verfolgung gesperrt hat, schuf ihnen alles jenseits davon fremd bis zur Lächerlichkeit, nur Furcht und Ehrfurcht vor dem Götzen des Alters erfüllt sie wie den jungen Bauern, an den der Vater einen Knecht ersparen will. Seine Kraft freilich finden sie nicht mehr, wenn er im Kampfe um den Hof den in den Sielen erlahmten Erzeuger ins „Ausgeding“ versperrt, in die Versorgung von der Jungen Gnaden, mildere Form vorzeitlicher Bräuche, da neben der Schwelle ein Steinbeil lag, mit dem man die unnützen Fresser erschlug. Angeprangert für alle Ewigkeit hat dagegen in der Schrift der Chronist des trunkenen Noah Verspottung durch seine Söhne, und in den Häusern seines Blutes verdämmern Greise und Greisinnen im Glorienschein der Familie und Schritt und Stimme dämpfen sich, geht man vorüber an ihren Gemächern. Das ist der Orient im Judentum, der mit dem Alter das klare Reich der Weisheit anbrechen sieht, heiteren Herbst, darin die Früchte des Lebens reifen und Trost und Süßigkeit den Nachgeborenen spenden. Und aus der gleichen Erwägung, die das weiße Haar zu Häupten der Tafel setzt, schont man ebenso die Schwachen, die für die scharfäugige Hast des Tagwerkes nicht taugen, denn auch sie reden mit ungewohnten Stimmen. Dekadenzprodukte sind sie, gefördert durch die Inzucht der Verwandtenehen, durch die übersättigte Kultur ihrer stadtverhafteten Eltern. Im hitzigen Ressentiment gegen ihre Herkunft entwickeln sie sich, doch anders als die ehemaligen Rebellen, die „Söhne“, die ausgekühlt später die tüchtigsten Kompagnons und Erben abgeben. Sie hassen die Betriebsamkeit ihrer Nächsten, sie flüchten in die Kunst, besonders in die Musik, in politische Ideologien, in philosophische Spekulationen, – sie werden aber trotzdem von den anderen nicht fallen gelassen, nein, eher blickt man dort voll gerührten Stolzes nach ihnen, wenn man sich einmal mit ihrer verminderten Verwertungsfähigkeit abgefunden hat, wie nach einer geheimen Rechtfertigung der eigenen fanatischen Diesseitigkeit, wie nach Sündenböcken, die manche fremde Dunkelheit auf sich nehmen. Denn aus der ungeheueren Reichweite jenes Volkes von äußerster Selbstbehauptung bis zur äußersten Entselbstung, Slaventum des Hirnes (wie dieses im Gefühle maßlos, so hier im Geiste und seinen Kräften) erstehen immer wieder Propheten und Richter und gerade von seinen scheinbar Schwachen her, von den Lebensfremden, wie unter seinen Alten Geschöpfe von zeitloser Güte und Weisheit sich baumkronenhaft über ihren Generationen wölben. Den tätig Robusten verkörpern diese Zarten, Empfindlichen stets eine Art unerfüllter eigener Sehnsucht, und gerne gewährt man ihnen Mittel und Unterhalt für ihr Dasein, das mehr ein Danebensein bedeutet. Eine Ausnahmestellung genießen sie, an die man fast nie zu tasten wagt.

In dem Falle, der hier ausgesponnen wird, ereignete sich beides, Angriff gegen die Heiligkeit des Alters in der Familie und gegen einen Schutzbefohlenen der eigenen Schwäche. Eine Bauerntragödie brach aus im jüdischen Patriziat. Allerdings in einem, das sein Beruf wieder der Erde und ihren unbarmherzigen Gesetzen genähert hatte; sie verband sich hier mit dem bäuerischen Urgrund der ganzen Rasse. Zwei darin sonst unerhörte Taten geschahen: Der Leiter eines Riesenbetriebes wird nach einem halben Jahrhundert führender Arbeit durch eine Palastrevolution der eigenen Sippe gestürzt, und sein Sohn, mehr Eigenbrötler, als untüchtig, bloß von verminderter Lebensintensität, rücksichtslos um seine Ansprüche gebracht und ausgeschaltet. Der aber, Kohlhaas des Geldes, sucht das Haupt der Verschwörung auf, einer „Verschwörung der Reichen gegen die Armen“, wie er seinen persönlichen Fall als symptomatisch in kollektivistischer Erweiterung nannte, stellt mit sechs Schüssen gegen seinen Blutsvetter Robert Eißler die ihm falsch geratene Rechnung wieder her.

_Heinrich Eißler_, durch vierzig Jahre Chef der Firma, zu ihren frühesten Häuptern gehörig, Kaufmann alten Schlages, voll Rechtlichkeit, Strenge und Staatsgesinnung, – er weigerte sich unter anderm Steuerbekenntnisse zu unterschreiben, die ihm zweifelhaft erschienen, – war durch unglückliche Privaterlebnisse innerlich nachhaltig in Anspruch genommen worden. Seiner Ehe mit einer kühlen egozentrischen Frau gesellte sich noch eine ihm unleidliche Einstellung seiner Blutsverwandten. „Ein Blutsverwandter heißt, der dir am letzten hilft und dich am ersten beißt,“ dieses im Judentum sonst wenig gültige Sprichwort fand in seinem Fall reichlich Bestätigung. Die häuslichen Sorgen, die an seiner Energie sogen, die ihm eigene weiche, gutherzige Art ließ seine Umgebung leichte Bestimmbarkeit durch fremde Einflüsse befürchten und ihn darum für die Dauer auf der Kommandobrücke des großen Werkes nicht genügend verwendbar erscheinen. Den ersten Ansturm versuchte der leibliche Bruder; er mißlang. Der Alte fußte ja mit sieben und ein viertel Millionen Schweizer Franken, das war ein Viertel des gesamten Firmenvermögens, im Geschäft und mit der Nachfolgeschaft seines Sohnes Otto darin, der sich bei Abschluß der schwierigen bosnischen Verträge schon eingearbeitet hatte. Ein erfolgverheißender Schachzug gegen Heinrich Eißler mußte ihn darum in seinen Stützen treffen: in seinem an der Firma tätigen Geld und in dem Sohn, den man erst von ihm trennte und dann gesondert abfertigte, wenn das erste gelang. Vor allem hieß es, die vom Handelsgesetze festgelegten Bestimmungen nach dem Tode eines öffentlichen Gesellschafters, die nebst der „pragmatischen Sanktion“ der Firma, den Sohn und Erben schützten, durch persönliche Abmachungen zu entkräften. Statt der darin vorgesehenen Liquidation ordnete ein 1897 abgeschlossener Gesellschaftsvertrag, dem Vater und Sohn ahnungslos beigepflichtet hatten, in einer solchen Lage lediglich Auszahlung des Kapitalskontos an, also auch ohne eventuelle stille Reserven, die hier bestanden. Damit war der erste Schritt einer gesetzlich unantastbaren Enteignung getan. Die Einheitsfront gegen die beiden unbeliebten Familienmitglieder sollte jedoch erst später zustandekommen: Unter der Regentschaft des zu einer solchen Aktion unbedenklich fähigen Robert Eißler, dem Neffen und Vetter der Bedrohten. Inzwischen wird fort und fort geplänkelt; 1910 bereits möchte der des Haders müde und durch ein körperliches Leiden verstörte Otto Eißler gegen angemessene Entschädigung gänzlich aus dem Geschäft scheiden, aber eben um diese ging es ja. So stellt er nun seine Tätigkeit dort ein, die fünfzehn Jahre gewährt hatte, zieht sich nach Baden zurück, wo er der Sorge um seine Gesundheit wegen lebt und mit den Vettern dauernd hadert. Diese Gefechte ziehen sich über den ganzen Weltkrieg hin, der weder in seinem Verlauf noch in seinem Ergebnis und dessen Folgen die Holzmagnaten ernstlich schädigt. Ohne wesentliche Einbuße erhalten sie sich ihre wertvollste Kolonie in Bosnien und die herandämmernde Inflationskatastrophe versehrt sie nicht in ihrem Marke, dem Bodenwert. Ihre geschäftlichen Feldzüge sind also jedenfalls besser ausgefallen als die militärischen ihres Vaterlandes, dessen Staatsbürgerschaft man übrigens sofort gegen jene des tschechoslovakischen Siegerstaates eintauscht. In solcher frisch gefestigten Position geht man nun daran, im Inneren des eigenen Betriebes „tabula rasa“ zu machen mit allen Elementen, die für den reißenden Machtkampf der neuen Zeit ungeeignet erscheinen. Ballast über Bord! Der achtundsiebenzigjährige Firmenchef Heinrich Eißler soll nun endgültig abgesägt werden! Sein Vetter Robert treibt dazu; nur ungerne halten die beiden anderen Firmenherrscher _Alfred_ und _Hermann_ sowie Roberts Schwager, der Anwalt Dr. _Fürst_, da mit. Heinrich macht allerdings, wie sich der Letztgenannte später im Prozesse ausdrückte, „unmögliche Sachen“, nämlich er lehnte es ab, seinen Namen unter ihm nicht einwandfrei erscheinende Steuerbekenntnisse des Geschäftes zu setzen, er erklärt ferner, wie Dr. Fürst zur Begründung des obengenannten Vorwurfes erzählte, bei einer Bücherrevision der bosnischen Filiale, dem Sachverständigen, die Bilanzen seien falsch, denn die Firma verdiene viel mehr. Äußerungen ähnlicher Art, die keineswegs unbedingt einen Schwachsinnigen verraten müssen, vielleicht ebensogut einen redlichen Kaufmann, der sich der Pflichten des Besitzes der Allgemeinheit gegenüber bewußt bleibt, verübelte man ihm ungemein. Gewiß bot auch sein hohes Alter einen triftigen Grund, ihn verantwortlichen Unternehmungen zu entziehen. Aber es ist der Ton, der die Musik macht, und eben dieser Ton, angeschlagen von Robert Eißler, war unter den vorliegenden Umständen nichts weniger als edel und achtungsvoll gegenüber einem Manne, der durch ein halbes Jahrhundert sein Leben dem Geschäfte geopfert hatte und dem eben jener Robert Eißler, wie später noch auszuführen, seine despotische Stellung verdankte. Nach wiederholten schriftlichen und mündlichen Aufforderungen an Heinrich Eißler, freiwillig zurückzutreten, klagt ihn schließlich 1919 das von Robert beratene Cheftriumvirat beim Handelsgericht auf Ausschluß aus der Firma mit Hinweis auf sein Alter, eine den Greis tief kränkende Maßnahme. Das anständige Schiedsgericht trachtete auch diesen von allen übrigen beteiligten Faktoren einschließlich des beauftragten Klägers Dr. Fürst als peinlich und unnötig empfundenen Handel in Güte beizulegen. Es kam später zu einer Art Ausgleich, der freilich die tieferen Wunden nicht mehr schließen konnte, die in Heinrich Eißler bis zu seinem Ende brannten. Aber die Attacke auf den Onkel genügte dem strammen Firmenchef noch nicht; sein Sohn, der Vetter, sollte ebenso erledigt werden. Ihn als öffentlichen Gesellschafter an Stelle seines Vaters zu übernehmen, wie es bisher für die übrigen Söhne der ehemaligen Firmenchefs nach Hinscheiden oder Austritt ihrer Vorgänger gegolten hatte, weigert sich Robert in beiden Fällen, sucht ihn mit Angebot anderer Kompensationen mattzusetzen. Doch Otto widersteht; er wittert die Gefahr und schlägt dem Dr. _Benedikt_, dem Rechtsfreund seines Vaters, ein Bündnis vor, wonach sie beide, Vater und Sohn, in dem laufenden Zivilprozeß ihre gemeinsamen Interessen ungeteilt und untrennbar bis zu Ende verfechten würden. Dieser Pakt kommt nicht zustande; hingegen ein anderer, der zu ihrem Verderben führt. Der auch dem Vater gegenüber ewig mißtrauische Otto ließ sich dazu verleiten, mürbe gemacht durch halbjährige geschickt dirigierte Verhandlungen, auf seine Rechtsnachfolge in der Stellung seines Vaters bei der Firma zu verzichten. Er gibt ihn damit preis und noch mehr: Nun legt er als stiller Gesellschafter neuerlich 750000 Franken in das Geschäft ein und resigniert auf die Einkünfte aus der bosnischen Zweigstelle, wenn dort im Ausgange des Steuerkrieges gegen den Nachfolgestaat die Firma Eißler & Ortlieb aus taktischen Motiven eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vollziehen sollte. Was diese Klausel bedeutete, sei daraus ermessen, daß von dem Anteil, der dem alten Heinrich Eißler zustand, zwei Drittel, viereinhalb Millionen Schweizer Franken, allein auf das bosnische Unternehmen zu buchen waren. Mit diesem Vertrag unterfertigt demnach Otto Eißler sein und seines Vaters Todesurteil im übertragenen Sinne; aber noch ein drittes, ein wirkliches, das er selbst an dem feindlichen Generalstabschef in jenem Kampfe vollstrecken sollte, an Robert Eißler.

1920, ein Jahr nach diesem privaten Versailles, stirbt Heinrich Eißler als Vorletzter des alten Firmenstabes, der sich noch um den Großvater, Gründer und Ahnherrn _Bernhard Eißler_ geschart hatte. Er stirbt und schließt mit seinem Hingang, den Gram und Erregung über das ihm angetane Leid beschleunigt haben, den ersten Teil der Eißlerischen Familientragödie: „Nein, der Robert, wenn der nicht wäre, könnte ich um zwanzig Jahre länger leben!“ hat er vor seinem Ende der Schaffnerin seines Hauses geklagt. Ein kurzes Satyrspiel hebt an vor der Tragödie zweiten Teil. Ein Zauberkunststück gelingt, das unerklärlich scheint und in seinem Resultate dennoch unantastbar blieb. Der Hexenreigen des Geldverfalles verhüllt den Hergang, gegen den juridisch nichts eingewendet werden kann, obgleich ein Unrecht fast zu greifen nahe scheint. Angst und Ungeschick des Opfers tuen das ihre dazu. Aus der mit über _sieben Millionen Schweizer Franken_ bewerteten _Todesbilanz_ des Verblichenen sind binnen Jahresfrist durch Gottes Segen ihrer _fünfzehntausend_ geworden, die dem Erben aufgewertet zu Buche stehen.

Der Erbe hieß _Otto Eißler_.

V. DER RÄCHER.

Dramatische Kontrapunktik, die fast schon ans Kolportagehafte streift, fügte es, daß Robert Eißler dem durch ihn zur Strecke gebrachten Heinrich die Stellung zu verdanken hatte, kraft derer er auf dem Hauptmaste der Firma saß. Des alten Bernhard Kinder _Heinrich_, _Johann_, _Jakob_ und _Moritz_ verwalteten gemeinsam das Geschäft unter einer Art Rückversicherung vor der Nachkommenschaft, wonach nämlich ihre Söhne erst nach freiwilliger Abdankung oder Tod der Väter die Stellungen jener einzunehmen vermöchten, also im Sinne des zitierten talmudischen Sprichwortes über den geliebten Feind. _Otto_, _Alfred_, _Hermann_ und _Robert_ hießen sie, von denen zwei bald durch Hinscheiden der elterlichen Vordermänner die Führersitze erobern sollten. Just der Ehrgeizigste, Robert, war nicht dabei; ihm brannte das längst unter den Nägeln, doch sein Erzeuger, der vermutlich Ähnliches verspürte, saß unerbittlich fest mit begründeter Aussicht auf hohes Alter und ungeschwächte Tätigkeit. In seiner Not kam Robert zu dem gutmütigen Onkel Heinrich, er möge bei dem Bruder, Roberts Vater, erreichen, daß Robert noch zu Lebzeiten des unverwüstlichen Urhebers seines Daseins Aufnahme in die Leitung der Firma gewährt würde. Heinrich, ahnungslos, wie sehr er sich und seinen Sohn damit gefährdete, bedrängte unablässig den Bruder, Roberts Ansinnen zu willfahren und setzte endlich nicht ohne Schwierigkeiten jenem durch, was ihm für sein eigenes Fleisch und Blut versagt werden sollte. Freilich mit drückenden Vorbehalten. Roberts Vater, aus gleichem Hartholz wie sein Sprößling, heischte als Preis für seine Erlaubnis von dem Sohn im Laufe eines Jahres sechshunderttausend Goldkronen Einlage in das Geschäft, die er in dem zeitgemäßen Wege einer Ehe binnen der genannten Frist zu beschaffen habe. Und wieder hilft die Familie Heinrichs; diesmal ist es die Gattin, Ottos Mutter, die ihm die Frau mit den sechshunderttausend Goldkronen besorgt, und Robert Eißler heiratet und er besteigt den Firmenthron. Und sein erstes war, den zu stürzen, der ihn hinaufgeleitet hatte, vielleicht gerade weil er vor ihm einst schwach gewesen war.

Sonderbar und bedrückend mag derlei trotz tausend alltäglicher Beispiele einem schlichten Hirne erscheinen, das noch an Worte von Liebe und tieferer Gemeinschaft zwischen Menschen glaubt. In einer auf den Besitz eingeschworenen Ordnung zählt es jedoch zu den einfachsten und ersten Forderungen, seine Persönlichkeit dem Zwecke zu unterstellen, und „Einheirat“, meist in verkleideterer Form als dieser, die noch den Vorzug der Offenheit aufweist, ist überall gewünscht und befohlen, wo Geld zu Geld will, Einfluß zu Einfluß, Ware zu Ware. Und gewiß erachtete der alte Heinrich des Neffen Robert Handlungsweise in dieser Sache weit klüger, als etwa die seines leiblichen Sohnes Otto, der an einer Ehe als Einlagekapital wenig Gefallen fand, die in seiner Gesellschaftsschichte gebräuchliche Synthese zwischen Merkur und Hymen verwarf und schon Jahre mit einer braven vermögenslosen Frau lebte, von der er die schönste Mitgift in drei zärtlichst geliebten Kindern sein Eigen nennen durfte. Jedenfalls wußte des Vaters leidenschaftlicher Einspruch es zu verhüten, daß dieser Neigungsbund je zur Heirat sich emporwage; Ottos Beziehung galt ihm „nicht als standesgemäß“, – was andererseits jegliche Geldallianz mit wem immer gewesen wäre, – und selbst auf den Sohn färbte noch sein Wille ab. Auch nach des Vaters Tod respektierte er dieses aus dem dynastischen Hochmut des Welthauses entsprungene Verbot; Anna Heimerle – so hieß seine Freundin – blieb ihm „Lebensgefährtin“ im Sinne des Gesetzes bis vor die Schranken des Gerichtes, an denen sie unter Tränen die Wärme, Güte und Sorgfalt, mit denen der Beschuldigte sie und die ihren stets umgeben hätte, nicht genug zu rühmen wußte. Die Frage, ob Otto eine geschäftlich angetraute Gattin ebenso zur Seite gestanden wäre und umgekehrt, stellt sich unwillkürlich ein; hier muß jedoch der Wahrheit zu Ehren bekannt werden, daß die Ehe seines späteren Opfers sich gleichfalls ungemein glücklich gestaltete und daß die letzte Klage des sterbenden Robert Weib und Kindern galt. Im übrigen mochten die Verwandten Recht behalten, wenn sie aus solchen Symptomen schlossen, daß Otto nichts weniger sei als eine Führernatur in ihrem Sinne. Auf dem Wege dahin war er eben im Menschlichen stecken geblieben und dieses Menschliche besaß er, weil er gelitten hatte, trotz alles Geldes, von Jugend auf. Und dieses Leid, – früh widerfahrenes Unrecht, – wurde auch zur Wurzel der Verstrickung, aus der seine Tat gedieh. Das schuldlos Erduldete schuf den drosselnden Knoten in dem armen Herzen, das zu seinem Unheil für mehr als nur für das Hauptbuch schlug und alle nachträglich ihm widerfahrene Unbill schnürte ihn nur fester und verfitzte ihn, – bis aus dem Gewürge bloß eine einzige Lösung blieb: Gewalt!