Sämtliche Werke 9-10

Part 97

Chapter 973,202 wordsPublic domain

Hippolyt Kirillowitsch hielt es für nötig, zuerst den Charakter Ssmerdjäkoffs, „der sich wahrscheinlich in einem Anfall krankhafter Angst oder in völligem Irrsinn das Leben genommen hat,“ leicht zu skizzieren. Er schilderte ihn als schwachsinnigen Menschen, der sich nach höherer Bildung sehnte, und den philosophische Ideen, die für seinen Verstand zu hoch waren, gänzlich verwirrt hätten – „desgleichen auch gewisse zeitgenössische Auffassungen von Schuld und Pflicht, die ihm überflüssigerweise beigebracht worden waren – praktisch durch das Leben seines verstorbenen Herrn und vielleicht sogar Vaters, an dem von Schuld- und Pflichtgefühlen nichts zu sehen war, und theoretisch durch verschiedene eigenartige philosophische Gespräche mit dem ältesten Sohn aus der zweiten Ehe seines Herrn, mit Iwan Fedorowitsch, dem diese Art Zerstreuung offenbar Vergnügen bereitet hatte – vielleicht auch um die Langeweile zu vertreiben, oder aber aus dem Bedürfnis heraus, andere zu verspotten, und dem daher diese Art Philosophieunterricht die gewünschte Befriedigung geboten zu haben schien. Ssmerdjäkoff hat mir ausführlich seinen Seelenzustand in den letzten Tagen vor der Katastrophe geschildert,“ bemerkte Hippolyt Kirillowitsch beiläufig, „wir besitzen überdies noch die Aussagen des Angeklagten selbst, seines Bruders und sogar des Dieners Grigorij, also dreier Menschen, die ihn sehr gut gekannt haben. Hinzu kommt, daß Ssmerdjäkoff, der mit der Fallsucht belastet war, ‚furchtsam wie ein Huhn‘ gewesen sein soll. ‚Er fiel vor mir nieder und küßte meine Stiefel,‘ sagte uns der Angeklagte beim ersten Verhör, als er noch nicht vermutete, daß eine solche Aussage für ihn selbst nachteilig sein würde, – ‚das ist ein krankes Huhn, das die Fallsucht hat,‘ lautete sein zweiter Ausspruch über den Diener, in seiner charakteristischen Sprache ausgedrückt. Und diesen Menschen erwählt nun der Angeklagte – wie er selbst ausgesagt hat – zu seinem Vertrauten und schüchtert ihn dermaßen ein, daß jener zu guter Letzt einwilligte, für ihn zu spionieren und ihm alles zu hinterbringen. In dieser Eigenschaft eines Hausspions verrät er seinen Herrn und teilt dem Angeklagten sowohl von dem Vorhandensein des Geldpakets, wie von den verabredeten Zeichen alles Nähere mit. Warum hätte er das auch nicht tun sollen! ‚Sie wollten mich erschlagen, das sah ich dazumal ganz genau, und sie hätten mich auch erschlagen,‘ sagte er beim Verhör, und er zitterte sogar vor uns am ganzen Körper, obgleich doch sein Quälgeist schon verhaftet war und ihm folglich nichts mehr antun konnte. ‚Sie verdächtigen mich alleweil, daß ich was verheimlichte, und so bin ich denn von wegen meiner gewaltigen Angst vor ihnen immer von selbst zu ihnen geeilt, um ihnen jedes Geheimnis aufzudecken und sie alsomit von meiner Unschuld zu überzeugen, damit sie mich noch lebendig zur Buße entließen.‘ Das sind seine eigenen Worte, ich habe sie aufgeschrieben und behalten. ‚Und wenn sie mich anschrien, wie selbiges oft vorkam, so fiel ich hinwiederum zitternd auf die Knie vor ihnen.‘ Da nun Ssmerdjäkoff von Natur ein selten ehrlicher Mensch war, und daher seines Herrn volles Vertrauen genoß, so kann man annehmen, daß der unglückliche Mensch sich nicht wenig wegen seines Verrats an seinem Herrn, den er als seinen Wohltäter liebte, gequält hat. Epileptiker, die schwer unter ihrer Krankheit zu leiden haben, sollen, nach dem Ausspruch der bedeutendsten Psychiater, immer geneigt sein zu fortwährender und natürlich krankhafter Selbstanklage. Sie quälen sich wegen ihrer ‚Schuld‘ in irgend etwas und vor irgend jemandem, sie quälen sich mit Gewissensbissen, häufig ohne jede Veranlassung, sie übertreiben alles und denken sich sogar ganze Verbrechen aus, die sie begangen hätten. Und solch ein Geschöpf wird nun in der Tat schuldig, wird es aus lauter Angst nach allen Einschüchterungen, und hintergeht seinen Herrn. Außerdem ahnte Ssmerdjäkoff, daß aus den Szenen, die sich vor seinen Augen abspielten, nichts Gutes hervorgehen werde. Als der zweite Sohn Fedor Pawlowitschs, Iwan Fedorowitsch, kurz vor der Katastrophe nach Moskau abreiste, hat Ssmerdjäkoff ihn flehentlich gebeten, nicht zu verreisen, hat aber in seiner Ängstlichkeit nicht gewagt, ihm alle seine Befürchtungen klar und kategorisch mitzuteilen. Er hat sich mit Anspielungen begnügt, doch diese Anspielungen sind nicht verstanden worden. Ich muß hierzu noch bemerken, daß er in Iwan Fedorowitsch gewissermaßen seinen Verteidiger erblickte, gleichsam eine Garantie dafür, daß, solange derselbe im Hause blieb, kein Unglück geschehen würde. Erinnern Sie sich nur des einen Ausspruchs im ‚trunkenen‘ Brief Dmitrij Karamasoffs: ‚ich werde ihn totschlagen, wenn nur Iwan abreisen würde.‘ Folglich hat die Anwesenheit Iwan Fedorowitschs allen gleichsam eine Garantie für die Ruhe und Ordnung im Hause geschienen. Da aber fährt dieser fort nach Moskau, und Ssmerdjäkoff fällt – noch war keine Stunde seit seiner Abfahrt vergangen – in einem epileptischen Anfall in den Keller. Das aber ist durchaus erklärlich. Hier muß noch erwähnt werden, daß Ssmerdjäkoff, besonders in den letzten Tagen vor der Katastrophe, in denen er durch Furcht und Verzweiflung sowieso schon niedergedrückt gewesen ist, die Möglichkeit eines baldigen Anfalls sehr stark empfunden hat, da ein solcher sich meistens in Augenblicken seelischer Anspannung oder Erschütterung einzustellen pflegt. Tag und Stunde dieser Anfälle kann man natürlich nicht im voraus wissen, dafür aber kann jeder Epileptiker sehr wohl fühlen, ob er zu einem Anfall disponiert ist. Das wird auch von den Ärzten bestätigt. Und nun, kaum hat Iwan Fedorowitsch das Vaterhaus und die Stadt verlassen, als Ssmerdjäkoff, unter dem Eindruck seiner ‚Verwaistheit‘ und Schutzlosigkeit in einer häuslichen Angelegenheit in den Keller geht, und während er die Treppe hinabsteigt, bei sich denkt: ‚Werde ich nun einen Anfall bekommen, oder werde ich nicht, was aber dann, wenn ich ihn jetzt gleich bekomme?‘ Und gerade infolge dieser Stimmung, dieses Zweifels und dieser angstvollen Frage, packt ihn denn auch der Kehlkrampf, der dem Anfall stets vorangeht, und im selben Augenblick fliegt er besinnungslos die Treppe hinab und fällt auf den Boden des Kellers hin. Und nun will man gerade in diesem natürlichen Zusammentreffen eine Verdachtsmöglichkeit sehen, einen Hinweis darauf, daß er sich _absichtlich_ krank gestellt habe! Nehmen wir an, er hat es absichtlich getan, so erhebt sich doch sofort die Frage: warum und wozu denn eigentlich? Aus welcher Berechnung, zu welchem Zweck? Von der medizinischen Wissenschaft will ich weiter nicht reden. Die Wissenschaft, kann man sagen, _lügt_, die Wissenschaft täuscht sich, und andere, die Ärzte haben es nicht verstanden, Echtheit von Verstellung zu unterscheiden, – schön, schön, aber antworten Sie mir einstweilen auf die eine Frage: wozu hätte er sich verstellen sollen? Etwa um – nachdem er den Mord geplant hat – durch einen Anfall schon vorher die allgemeine Aufmerksamkeit im Hause auf sich zu lenken? Sehen Sie, meine Herren Geschworenen, im Hause Fedor Pawlowitschs waren in der Mordnacht im ganzen nur fünf Menschen: erstens, Fedor Pawlowitsch – aber er hat sich doch nicht selbst erschlagen, das ist ja nur zu offenbar; zweitens, sein Diener Grigorij, aber der ist ja selbst beinahe totgeschlagen worden; drittens, die Frau Grigorijs, die Dienerin Marfa Ignatjewna, – sie sich als Mörderin ihres Herrn vorzustellen, wäre geradezu eine Schande. So bleiben folglich nur noch zwei übrig, die in Frage kämen: der Angeklagte und Ssmerdjäkoff. Da aber der Angeklagte versichert, nicht er habe erschlagen, so muß es folglich Ssmerdjäkoff getan haben, eine andere Lösung der Frage gibt es nicht, denn ein anderer Mörder läßt sich nicht auftreiben: wie man auch suchen wollte, es ist kein anderer da, auf den auch nur der leiseste Verdacht fallen könnte. Daraus, daraus also ist diese ‚schlaue‘ und erdrückende Beschuldigung des unglücklichen Idioten, der gestern seinem Leben ein Ende gemacht hat, entstanden, daraus also, beachten Sie das wohl, meine Herren Geschworenen, nur daraus! Nur aus dem einen, dem einzigen Grunde, weil man keinen anderen finden kann! Gäbe es nur einen Schatten von einem Verdacht auf irgendeinen anderen, einen sechsten, so würde – davon bin ich überzeugt – selbst der Angeklagte sich geschämt haben, einen Verdacht gegen Ssmerdjäkoff auch nur auszusprechen, denn Ssmerdjäkoff dieses Mordes zu beschuldigen, ist einfach absurd!

„Meine Herren Geschworenen, lassen wir einmal die Psychologie beiseite, lassen wir auch die medizinische Wissenschaft und selbst die Logik beiseite, wenden wir uns nur den Tatsachen zu, einzig und allein den Tatsachen, und sehen wir jetzt einmal, was uns diese Tatsachen sagen. Also: Ssmerdjäkoff ist der Mörder, und es fragt sich nur, wie er den Mord begangen hat. Allein oder zusammen mit dem Angeklagten? Untersuchen wir zunächst den ersten Fall, daß Ssmerdjäkoff allein den Mord ausgeführt hat. Wenn er ihn erschlug, so tat er das doch selbstverständlich aus einem bestimmten Grunde, zu einem besonderen Zweck, um einen gewissen Vorteil zu erreichen. Da nun aber bei ihm kein Schatten von ähnlichen Motiven, wie sie der Angeklagte hatte, mitsprechen konnte, als da sind, Eifersucht, Haß usw. usw., hätte Ssmerdjäkoff zweifellos nur des Geldes wegen erschlagen können, um sich diese dreitausend Rubel anzueignen, von denen er wußte, daß der Herr sie ins Kuvert und das Kuvert unter das Kissen gelegt hatte, da er in dem betreffenden Augenblick zugegen gewesen war. Und nun, nachdem er den Mordplan entworfen hat, teilt er unaufgefordert einem anderen Menschen – der zudem noch im höchsten Grade bei der ganzen Sache interessiert ist, nämlich dem Angeklagten – alles Nähere über das Geld und die Zeichen mit: wo das Geld liegt, was auf dem Geldpaket geschrieben steht, womit es zugebunden ist, und teilt ihm vor allen Dingen, vor allen Dingen die ‚Zeichen‘ mit, mittels deren man ins Haus zum Herrn eindringen kann. Wie nun, tat er es speziell, um sich anzugeben? Oder um sich einen Konkurrenten zu schaffen, den es vielleicht gleichfalls gelüsten könnte, hinzugehen und das Geld _sich_ anzueignen? Aber, wird man einwenden, er hat es ihm doch nur aus Furcht mitgeteilt. Wie denn das? Ein Mensch, der sich nicht gescheut hat, eine so tierische Tat auszudenken und später auch auszuführen, – teilt solche Nachrichten mit, die in der ganzen Welt nur ihm allein bekannt sind, und die, wenn _er_ sie nicht verrät, kein einziger Mensch in der ganzen Welt je erraten würde? Nein, wie feig der Mensch auch gewesen sein mag, wenn er selbst einen Mord geplant hätte, so hätte er doch niemals etwas auch nur entfernt Verdächtiges gesagt, am wenigsten natürlich etwas von den Zeichen und dem Geldpaket, oder gar, daß er wüßte, wo es liegt! Das hieße doch, sich im voraus ausliefern. Er hätte sich vielleicht absichtlich etwas anderes ausgedacht, hätte etwas anderes vorgelogen, wenn von ihm nun einmal durchaus Nachrichten verlangt wurden – das aber hätte er unter allen Umständen verschwiegen. Im Gegenteil – ich wiederhole es – wenn er wenigstens von dem Gelde geschwiegen, dann aber gemordet und das Geld sich angeeignet hätte, so hätte natürlich niemand ihn beschuldigen können, wenigstens nicht des Raubmordes, da außer ihm doch niemand das Geld gesehen hatte und niemand außer ihm auch nur wußte, daß es in dieser Weise bereitgehalten wurde. Und selbst wenn man ihn beschuldigt hätte, so wäre er doch immerhin nicht des Raubmordes angeklagt worden, man hätte selbstverständlich geglaubt, er habe es aus irgendeinem anderen, unbekannten Beweggrunde getan. Da nun aber niemand an ihm vorher etwas von solchen eventuellen Beweggründen bemerkt hat, dafür aber alle wußten, daß sein Herr ihn liebte und ihm volles Vertrauen schenkte, so wäre der Verdacht auf jeden anderen eher als auf ihn gefallen, ganz zuerst aber auf denjenigen, bei dem man diese Beweggründe sogar sehr voraussetzen konnte, der sogar selbst überall geschrien hat, daß er diese Motive habe, der sie nicht verheimlicht, sondern allen und jedem aufgedeckt hat. Mit einem Wort, man hätte den Sohn des Erschlagenen verdächtigt, Dmitrij Fedorowitsch. Ssmerdjäkoff wäre der Mörder und Dieb gewesen, den Sohn aber hätte man angeklagt, – ich denke, das wäre für den Mörder Ssmerdjäkoff denn doch ganz vorteilhaft gewesen? Nun, und diesem Sohne Dmitrij Fedorowitsch teilt Ssmerdjäkoff, indem er den Mord plant, alles Nähere über das Geld und die Zeichen mit, – wie logisch, wie klar das ist!!

Es kommt der Tag, an dem Ssmerdjäkoff seinen Plan ausführen will, und er bekommt einen epileptischen Anfall, d. h. er spielt einen Anfall vor. Warum, wozu tut er das? Nun, versteht sich, erstens, damit der Diener Grigorij, der eine Kur vorzunehmen gedenkt, sein Vorhaben aufschiebe und das Haus bewache. Zweitens natürlich zu dem Zweck, damit der Herr, der dann wüßte, daß er nicht bewacht wurde, und aus Angst, der gefürchtete Sohn könnte kommen, sein Mißtrauen und seine Vorsicht verdoppele. Und schließlich – und das ist natürlich der Hauptgrund – damit man ihn, Ssmerdjäkoff, unverzüglich aus seiner Stube neben der Küche, wo er sonst ganz allein schlief, und wohin ein besonderer Eingang führte, in die andere Hälfte, ganz ans andere Ende des Hauses bringe, in Grigorijs und Marfas Zimmer, um dort bei ihnen hinter dem Verschlage hingelegt zu werden, drei Schritt von ihrem Bett, wie das immer geschehen ist, wenn er einen Anfall hatte, sowohl auf Fedor Pawlowitschs Anordnung wie auf Marfa Ignatjewnas Wunsch. Und dann höchstwahrscheinlich deswegen, damit er dort hinter dem Bretterverschlage in möglichst natürlicher Weise den Kranken spielen, stöhnen, d. h. also sie die ganze Nacht immer wieder aufwecken könne – wie es nach Grigorijs und Marfas Aussagen auch geschehen ist. Und alles das, alles das nur zu dem einen Zweck: um bequemer plötzlich aufstehen und dann den Herrn erschlagen zu können!

Aber, wird man vielleicht einwenden, er hat sich gerade deswegen krank gestellt, damit man ihn, den Kranken, nicht verdächtige, dem Angeklagten aber hat er alles Nähere über das Geld und die Zeichen gesagt, um diesen zu verlocken, hinzugehen und totzuschlagen, um dann, sehen Sie mal, wenn jener schon totgeschlagen hat – und mit dem Gelde fortgegangen ist – höchstwahrscheinlich nach einigem Spektakel und Gepolter, das womöglich noch Zeugen herbeirufen könnte – um dann aufzustehen, hinzugehen und – ja was nun noch zu machen? Ganz einfach, um eben noch einmal den Herrn totzuschlagen und das schon fortgetragene Geld nochmals fortzutragen. Meine Herren, Sie lachen? Ich muß gestehen, daß ich mich schäme, solche Voraussetzungen machen zu müssen, indessen ist es gerade das, was der Angeklagte behauptet: ‚Nach mir, als ich aus dem Hause schon hinausgegangen war, Grigorij niedergeschlagen und viel Lärm gemacht hatte, ist er hingegangen und hat den Mord wie den Raub ausgeführt.‘ Hierauf läßt sich natürlich vieles erwidern. Schon allein die eine Frage, auf die ich weiter nicht eingehen will, wie Ssmerdjäkoff gleichsam an den Fingern hätte voraus berechnen und somit vorauswissen können, daß der gereizte und zum Äußersten gebrachte Sohn einzig und allein zu dem Zweck in den Garten kommen würde, um ehrfürchtig durch das Fenster ins Zimmer zu blicken, und (obgleich er die Zeichen in der Hand hat!) sehr sittsam sich wieder zurückzuziehen, und um ihm, dem Diener Ssmerdjäkoff, seine Beute zu überlassen! Meine Herren Geschworenen, ich stelle jetzt nachdrücklich die Frage: Wann war der Augenblick, in dem Ssmerdjäkoff das Verbrechen beging? Geben Sie mir diesen Augenblick an, denn ohne diese Angabe kann man ihn nicht beschuldigen.

Vielleicht aber war der Anfall echt? Der Kranke wachte plötzlich auf, hörte einen Schrei, ging hinaus – nun, und was weiter? Er sah sich um und sagte sich: Ach was, ich werde mal hingehen und den Herrn erschlagen! Woher aber konnte er wissen, was inzwischen geschehen war, er hatte doch bis dahin bewußtlos im Bett gelegen? Ich glaube, meine Herren, daß es auch für Phantasien eine Grenze gibt.

‚Ja, aber,‘ werden scharfsinnige Leute sagen, ‚wenn nun beide im Einverständnis waren, wenn beide den Mord gemeinsam begangen und das Geld geteilt haben, nun, was dann?‘

Ja, das ist allerdings eine wichtige Frage, und – die Hauptsache! – wir haben sofort schwerwiegende Verdachtsgründe, die darauf hinzuweisen scheinen. Der eine erschlägt und nimmt alle Mühen auf sich, der andere aber, der Helfershelfer, liegt auf der Seite und spielt einen epileptischen Anfall vor – um vorher in allen Argwohn zu erwecken, Argwohn im Herrn und Argwohn in Grigorij. Es wäre ungemein interessant zu erfahren, aus welchen Gründen beide Spießgesellen sich einen so verrückten Plan ausgedacht hätten. Doch vielleicht war es durchaus keine aktive Mitwirkung von seiten Ssmerdjäkoffs, sondern sozusagen nur eine passive, duldende: vielleicht hatte der eingeschüchterte Ssmerdjäkoff nur eingewilligt, nichts zu tun, um den Mord zu verhindern. Und so hat er denn, in der Voraussicht, daß man ihn schon allein deswegen bestrafen würde, daß er nicht angegeben, nicht geschrien, sich dem Morde nicht widersetzt hat, von Dmitrij Karamasoff im voraus die Erlaubnis ausgebeten, während dieser ganzen Zeit anscheinend in einem epileptischen Anfall liegen zu dürfen –: ‚Du morde dann soviel du willst, ich bleibe aus dem Spiel.‘ In diesem Falle hätte aber Dmitrij Karamasoff sich doch sagen müssen, daß ein solcher Anfall Ssmerdjäkoffs im Hause eine gewisse Unruhe, Unsicherheit und folglich größere Vorsicht veranlassen werde, und so wäre er denn selbstverständlich auf eine derartige Abmachung nicht eingegangen. Doch nehmen wir selbst an, daß er darauf eingegangen ist. Dann aber käme es doch wieder darauf hinaus, daß Dmitrij Karamasoff der Mörder, der direkte Mörder und Anstifter ist, Ssmerdjäkoff dagegen nur ein passiver Teilnehmer und selbst nicht einmal das, sondern nur ein Hehler, der den Mord aus Angst und wider Willen zugelassen hat. Diesen Unterschied hätte doch das Gericht ohne weiteres eingesehen. Was aber sehen wir? Kaum ist der Angeklagte verhaftet, so wälzt er schon die _ganze_ Schuld auf Ssmerdjäkoff, auf ihn _allein_. Nicht der Teilhaberschaft mit sich beschuldigt er ihn, sondern ihn allein beschuldigt er: ‚Er hat es allein getan, er hat gemordet und geraubt, seiner Hände Tat ist es!‘ Was sind das nun für Spießgesellen, von denen der eine sofort den anderen hineinlegen will? So etwas ist doch noch nie dagewesen! Und dabei nicht zu vergessen, was für ein Risiko das für Karamasoff gewesen wäre: er ist der Hauptmörder, jener aber nicht, jener ist nur der Hehler, der während der Tat hinter dem Bretterverschlage krank im Bett gelegen hat. Und nun will der Mörder alles auf den Hehler abwälzen! Da müßte er sich doch sagen, daß der andere sich ärgern und schon allein um der Selbsterhaltung willen gar bald die ganze Wahrheit aufdecken könnte. ‚Wir haben es zusammen getan, nur habe nicht ich erschlagen, sondern er, ich habe nur aus Angst den Mord zugelassen.‘ Ssmerdjäkoff hätte sich dann doch sagen müssen, daß das Gericht den Unterschied zwischen dieser und jener Schuld sehr wohl einsehen und folglich auch einen Unterschied in der Strafe machen werde; daß man ihn zwar gleichfalls verurteilen werde, aber immerhin zu einer unvergleichlich geringeren Strafe als den Hauptmörder, der alles auf ihn allein abwälzen will. In diesem Falle hätte also Ssmerdjäkoff unwillkürlich seine geringere Schuld eingestanden und folglich auch den Haupttäter angegeben. Das aber ist nicht geschehen. Ssmerdjäkoff hat nicht die leiseste Andeutung gemacht, die auf eine derartige Abmachung schließen ließe, ungeachtet dessen, daß der Mörder immer wieder hartnäckig ihn allein beschuldigt und auf ihn als den einzigen Mörder hingewiesen hat. Ja, Ssmerdjäkoff hat beim Verhör selbst angegeben, daß er, Ssmerdjäkoff, _er selbst_ dem Angeklagten von dem Gelde und den Zeichen Mitteilung gemacht hat, und jener ohne ihn nichts von alledem erfahren hätte. Wäre er nun wirklich sein Helfershelfer und schuldig gewesen, hätte er dann gleichfalls so offen gesagt, daß er so etwas dem Angeklagten mitgeteilt hat? Im Gegenteil, er hätte vieles zu verschweigen und die Tatsachen zu entstellen gesucht. Er aber hat nichts entstellt, nichts verheimlicht. So kann nur ein Unschuldiger handeln, der nicht zu fürchten braucht, daß man ihn der Teilhaberschaft beschuldigen könnte. Nun hat er sich gestern, wohl in einem Augenblick krankhafter Melancholie, wahrscheinlich infolge seiner starken Anfälle und dieser ganzen Katastrophe – nun hat er sich gestern Nacht erhängt. Das einzige, was er hinterlassen hat, ist ein Zettel mit den kurzen Worten in seinem eigenartigen Stil: ‚Ich vertilge mich aus eigenem Wunsch und Willen, um alsomit niemanden zu beschuldigen.‘ Nun, was hätte es ihm in dem Augenblick ausgemacht, noch hinzuzufügen: der Mörder bin ich und nicht Karamasoff? Er aber hat das nicht hinzugefügt. Ist nun glaubwürdig, daß sein Gewissen, das zu dem einen ausgereicht hat, zu dem anderen nicht ausreichte?