Part 8
„Wir traten hinaus. Uns begleiteten die erschreckte Hausfrau und ihr Diener Iwan, der zwar auch sehr erschrocken zu sein schien, aber mit einer gewissen stumpfen Feierlichkeit, wie sie dem Ereignis angemessen war, dreinschaute; übrigens – einer nicht gerade festtäglichen Feierlichkeit. Vor dem Hause hielt eine Kutsche, in die stieg zuerst der Soldat ein, dann ich, dann der Pristaw und der Oberstleutnant. Wir fuhren zur Fontanka, zur Kettenbrücke am Sommergarten. Dort gab es ein großes Kommen und Gehen von vielen Menschen. Ich sah eine Reihe von Bekannten. Alle waren verschlafen und schweigsam. Irgend ein Herr, ein Zivilbeamter, doch von hohem Rang, besorgte den Empfang ... ununterbrochen kamen hellblaue Herren mit neuen Opfern herein. – ‚Da hast du nun, Mütterchen, den Georgstag!‘[53] sagte mir jemand ins Ohr. Der 23. April war ja richtig Georgi! Nach und nach umringten wir den hochgestellten Herrn, der eine Liste in der Hand hielt. Auf dieser Liste war vor den Namen Antonelli mit einem Bleistift geschrieben: ‚Agent in der aufgedeckten Sache‘.
„‚Also Antonelli,‘ dachten wir.
„Man verteilte uns in den Räumen, um uns auseinander zu halten, und wartete auf den endgültigen Bescheid, wo man einen jeden unterbringen sollte. In dem sogenannten weißen Saal befanden sich siebzehn von uns. Da kam Leonti Wassiljewitsch herein.“ (Dubbelt, der Untersuchungsrichter.) „Doch hier breche ich lieber ab. Das ist zu lang zum Erzählen. Ich versichere nur noch, daß Leonti Wassiljewitsch ein überaus angenehmer Mensch war.“
Irrtümlicherweise hatte man statt Michail Michailowitsch, der nach Quittierung seines Dienstes nach Petersburg übergesiedelt war, den jüngeren Bruder Andrei, der in Petersburg Architektur studierte, mit verhaftet.
Auch ihn hatten Gendarmen und Polizeileute geweckt und in die Dritte Abteilung Seiner Majestät Privatkanzlei (d. h. auf die Geheimpolizei) gebracht.
Dort fand er im Saal schon ungefähr zwanzig andere vor, – erzählt Andrei Michailowitsch in seinen Aufzeichnungen von diesem Erlebnis und der Haft in der Peter-Paulsfestung. – Sie unterhielten sich laut wie Bekannte unter einander; die einen verlangten Tee, die anderen Kaffee. „Plötzlich sehe ich meinen Bruder Fjodor, der eilig auf mich zukommt:
„‚Warum bist du hier, Bruder?‘ fragte er mich, aber da kamen schon zwei Gendarmen: und wir wurden in verschiedene Säle geführt.
„Den ganzen 23. April verbrachten wir fast bis zur Nacht in der Dritten Abteilung[54]. Das war ein Tag quälender Ungewißheit. Man verteilte uns zu 8 oder 10 in den verschiedenen Sälen. Gegen Mittag erschien der Chef der Gendarmerie, Fürst Orloff, und hielt eine kurze Ansprache an die Verhafteten, des Inhalts, daß wir durch unser Verhalten die Regierung gezwungen hätten, uns der Freiheit zu berauben; nach sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit werde das Gericht das Urteil über uns fällen, doch die letzte Entscheidung hinge von der Gnade Seiner Kaiserlichen Majestät ab.
„Man gab uns Tee, ein Frühstück, Kaffee, ein Mittagessen, kurz, wir wurden glänzend versorgt.“ Das bestätigen auch die Aussagen der anderen, denen sogar Zigarren angeboten worden sein sollen. „Gegen 11 Uhr abends begann man, uns einzeln aufzurufen. Keiner, der hinausgegangen war, erschien wieder. Schließlich wurde auch ich hinausgerufen und in das Kabinett zu Dubbelt geführt. Der frug mich nach meinem Namen und befahl mir, dem Herrn Leutnant zu folgen, der sich mit einem Gendarmen und mir in die Kutsche setzte ... Sonderbarerweise kam es mir gar nicht in den Sinn, daß man mich nach der Festung bringen könnte.“ Erst als sie dort anlangten, wurde ihm klar, um was es sich handeln mochte. Das Zimmer, in das man ihn führte, war kaum-kaum erhellt: von einer kleinen Tranlampe, die auf einem hohen Vorsprung über dem Fenster stand. Dieses Zimmer erwies sich als sehr feucht, so daß der Festungskommandant am nächsten Morgen bei seinem Rundgange sagte: „Ja, hier ist es nicht schön, ganz und gar nicht schön, – man muß sich beeilen.“ Mit diesen letzten Worten hatte er wohl nur sagen wollen, daß man sich mit der Instandsetzung der neuen Kasematten beeilen müsse – was Andrei Michailowitsch sich damals freilich nicht so zu deuten verstand. Auf seine Frage: ‚Weshalb bin ich verhaftet worden?‘ antwortete ihm der Kommandant: „Das wird man Ihnen beim Verhör erklären.“
„Und von nun an,“ erzählt Andrei Michailowitsch weiter, „verlief mein Leben von einem Tag zum anderen in vollkommenem Nichtstun. Weder Bücher, noch Schreibpapier! Die einzige Zerstreuung bestand darin, daß die Tür meiner Kasematte sich fünfmal am Tage öffnete: um 7 Uhr morgens, wenn man das Waschwasser brachte und aufräumte; um 10 Uhr, wenn die Vorgesetzten ihren Rundgang machten – fast immer der Kommandant in eigener Person; um 12, wenn man das Essen brachte (Kohl- oder eine andere Suppe mit bereits kleingeschnittenem Rindfleisch[55] und einen Brei; Brot so viel man wollte); um 7 Uhr abends, wenn man das Abendbrot brachte (eine warme Speise); und schließlich, wenn es dunkel wurde, um das Tranlämpchen aufs Fenster zu stellen.“
So vergingen zehn Tage. Erst am 2. Mai kam der jüngere Dostojewski vor die Untersuchungskommission, und es stellte sich heraus, daß er von der ganzen Angelegenheit in der Tat nichts wußte. Ihm half besonders, daß er auf die Frage nach Butaschewitsch-Petraschewski, im Glauben, es handele sich um zwei Personen, ganz naiv antwortete: „Nein, Petraschewski kenne ich nicht, aber wie nannten Ew. Exzellenz den anderen?“
Daraufhin ließ ihn der Kommandant aus der feuchten Kasematte in einen neuen Raum führen und schließlich nahm er ihn bis zur Erledigung aller Formalitäten sogar in seine Privatwohnung. Der Irrtum hatte sich aufgeklärt, und in der Nacht vom 5. zum 6. Mai wurde Michail Michailowitsch verhaftet, worauf man dann erst, am 6. Mai, Andrei Michailowitsch entließ.
Über die Haltung seines älteren Bruders während der Haft schreibt Fjodor Michailowitsch im Jahre 1876 gelegentlich der Zurückweisung einzelner versteckter Vorwürfe in einer privaten Angelegenheit des Verstorbenen:
„Mein Bruder war weder an der organisierten Geheimgesellschaft Petraschewskis, noch an der Duroffs beteiligt. Aber er hatte die Abende bei Petraschewski besucht und aus der gemeinsamen geheimen Bibliothek, die sich im Hause Petraschewskis befand, Bücher entliehen. Er war damals Fourierist und studierte mit Leidenschaft dessen Lehre. Das war bekannt geworden. So konnte er sich während dieser zwei Monate seiner Haft durchaus nicht für ungefährdet halten oder damit rechnen, daß man ihn entlassen werde. Ja, er konnte sogar, wenn nicht Sibirien, so doch die Verbannung nach einer fernen Gegend Rußlands erwarten ... dabei hatte er eine Frau und drei kleine Kinder, die er zärtlich liebte und die gänzlich mittellos zurückgeblieben waren. Ich kann mir denken, was er in diesen zwei Monaten durchgemacht hat. Indessen hat er sich nicht zu den geringsten Angaben, die andere hätten bloßstellen können, verleiten lassen, um dadurch sein eigenes Los zu erleichtern, obgleich er manches hätte aussagen können; denn wenn er auch selbst nicht beteiligt war, so war _er doch von manchem unterrichtet_. Ich frage nun: hätten viele an seiner Stelle so gehandelt? Ich stelle kühnlich diese Frage, denn ich weiß, was ich sage. Ich weiß und habe gesehen, als was sich Menschen in solchen Unglücksfällen erweisen, und urteile darüber nicht etwa abstrakt.“
Außer Andrei und Michail Michailowitsch wurden von den im ganzen 34 Verhafteten noch andere entlassen. Es blieben 23: der Titularrat Michail Butaschewitsch-Petraschewski (27 Jahre alt); der Gutsbesitzer aus dem Gouvernement Kursk Nikolai Speschnjoff (28 Jahre alt); der Leutnant des Moskauer Leibgarderegiments N. Mombelli (27 Jahre alt); der Leutnant des Gardegrenadierregiments N. Grigorjeff (27 Jahre alt); der Stabskapitän des Gardejägerregiments F. Lwoff (28 Jahre alt); der Student der Petersburger Universität P. Filippoff (24 Jahre alt); der im Asiatischen Departement angestellte Kandidat d. Petersb. Universität D. Achscharumoff (26 Jahre alt); der Student A. Chanykoff (24 Jahre alt); die im Asiatischen Departement angestellten Brüder Konstantin Desbut (38 Jahre alt) und Ippolit Desbut (25 Jahre alt); der gleichfalls dortselbst angestellte N. Kaschkin (20 Jahre alt); der Kollegien-Assessor a. D. und Schriftsteller S. Duroff (33 Jahre alt); der Ingenieur-Leutnant a. D. und Schriftsteller F. M. Dostojewski (27 Jahre alt); der unbeamtete Adlige und Schriftsteller A. Pleschtschejeff (23 Jahre alt); der im Justizministerium beamtete Titularrat W. Golowinski (20 Jahre alt); der Lehrer an der Hauptingenieurschule F. Toll (26 Jahre alt); der Gehilfe des Inspektors an dem Technologischen Institut I. Jastrshemski (34 Jahre alt); der Leutnant des Garde-Jäger-Regiments A. Palm (27 Jahre alt); der im Ministerium des Inneren angestellte Titularrat K. Timkowski (35 Jahre alt); der Kollegiensekretär A. Jewropéus (22 Jahre alt); der Kleinbürger P. Schaposchnikoff (28 Jahre alt); der Sohn eines Ehrenbürgers W. Kateneff (19 Jahre alt); der Leutnant a. D. R. Tschernosswitoff (39 Jahre alt).
Ein so gemischter Bestand der Gesellschaft gab der Polizei den Anlaß zu folgenden Erwägungen: „Die gewöhnlichen Verschwörungen pflegen aus gleichartigen oder gleichgestellten Mitgliedern zu bestehen – z. B. waren an der Dezemberverschwörung 1825 ausschließlich Adlige, und zwar vornehmlich Offiziere beteiligt. Hier dagegen, bei dieser Verschwörung, gab es neben Gardeoffizieren und Beamten des Ministeriums des Auswärtigen, Seite an Seite mit ihnen, Studenten, die die Universität nicht beendet hatten, gab es kleine Künstler, Kaufleute, Kleinbürger, sogar Händler, die sonst Tabak verkauften. Augenscheinlich begann man hier an einem Netz zu spinnen, das die ganze Bevölkerung umfassen und demgemäß nicht nur an einer Stelle, sondern überall ausgelegt werden sollte.“
Die Petraschewzen selbst zogen die Parallele mit den Dezembermännern in einem anderen Sinne: „Deren Vergehen waren wichtiger,“ sagten sie sich während ihrer Einzelhaft in der Festung, „da sie ins Heer eindrangen und über Kanonen und Gewehre verfügten.“ So hat Dostojewski gedacht. Speschnjoff aber hatte sich gesagt: „Die Dekabristen kämpften auf der Straße und auf den Plätzen, wir aber haben nur in einem Zimmer miteinander gesprochen.“ Dennoch sagt Dostojewski später aus, daß eine ganze Verschwörung vorgelegen habe, mit allem, was auch zu den späteren Verschwörungen gehörte, außer den Attentaten.
Von den Vorsitzenden der Untersuchungskommission wird mancherlei berichtet. Sie bestand, unter dem Vorsitz des Festungskommandanten General Nabokoff, aus dem Fürsten Dolgorukoff, Generalleutnant Dubbelt, Fürsten Gagarin und General Rostowzeff. Dubbelt soll den politischen Verbrechern alle möglichen Erleichterungen verschafft haben. Fürst Gagarin soll sich bei den Verhören ganz ungezwungen und wohlwollend verhalten und gesagt haben, auch er habe sich mit den Lehren Fouriers beschäftigt, er müsse aber darauf bestehen, daß nach dem Jahre 1848 ein solcher Schriftsteller nicht mehr für unschädlich gehalten werden könne. Im übrigen habe er den Angeklagten geraten, zu bereuen und alles freimütig einzugestehen. Doch Desbut beispielsweise hat nicht das geringste eingestanden und nicht einmal die Tatsache zugegeben, daß Dostojewski jenen Brief Bjelinskis vorgelesen hatte.
Wie Dostojewski sich erinnert, hat General Rostowzeff ihn aufgefordert, den ganzen Sachverhalt zu erzählen. Dostojewski gab statt dessen auf alle Fragen der Kommission nur ausweichende Antworten. Da soll sich nun Rostowzeff mit folgenden Worten an ihn gewandt haben: „Ich kann es nicht glauben, daß derselbe Mensch, der das Buch ‚Arme Leute‘ geschrieben hat, mit diesen lasterhaften Menschen eines Sinnes gewesen ist. Das ist unmöglich. Sie sind in die Sache nicht allzu verwickelt, und ich bin ermächtigt, Sie im Namen des Kaisers der Begnadigung zu versichern, wenn Sie sich bereit finden, den ganzen Hergang zu erzählen.“
„Ich schwieg,“ erzählte Dostojewski.
Da wandte sich Generalleutnant Dubbelt mit einem Lächeln zu Rostowzeff:
„Ich habe es Ihnen ja gesagt.“
Und Rostowzeff sprang auf – „Ich kann Dostojewski nicht mehr sehen!“ – damit stürzte er aus dem Zimmer und schloß die Tür mit dem Schlüssel hinter sich zu. „Ist Dostojewski noch da?“ fragte er dann von dort aus eine Weile später. „Sagen Sie mir, wenn er hinausgegangen ist, – ich kann ihn nicht sehen.“ Dieses Gebaren machte auf Dostojewski den Eindruck des Unechten.
Speschnjoff hat von seiten des Vorsitzenden der Untersuchungskommission die Bemerkung hervorgerufen: „Ich höre hier nur Phrasen und Phrasen, aber ich sehe keine Tat.“ Derselbe Speschnjoff hat dem jungen Kaschkin zugeflüstert: „Sagen Sie, daß Sie mich nicht kennen,“ – offenbar, um diesen ohnehin nur wenig in die Sache verwickelten Angeklagten noch mehr von ihr abzusondern. Speschnjoff wußte, daß man in ihm selbst einen der Hauptbeteiligten sah. Dagegen hat er über zwei andere, die er für bereits stark bloßgestellt hielt, doch einiges ausgesagt, und dasselbe hat, wenn man den Akten trauen darf, auch Petraschewski getan. Ich nehme an, daß beide damit die Sache als gefährlicher hinstellen wollten, um die Vertreter der Regierung zu verblüffen. Speschnjoff schließt mit den Worten: „Jetzt habe ich meine Pflicht erfüllt. Das war meine ganze Beichte. Ich bin schuldig und man muß mich strafen.“ Jedenfalls klingt aus diesen Worten schon etwas wie eine Erkenntnis der eigenen Schuld. Dasselbe ist auch bei manchen anderen der Fall. Einer von ihnen nennt sich sogar einen „verabscheuenswerten Liberalen“. Ein anderer bittet den Kaiser um Gnade, er sei verirrt gewesen, ein dritter glaubt, die Verzeihung nicht verdient zu haben, und ein vierter bittet nur um die Möglichkeit, unserem gemeinsamen Vater auf Erden beweisen zu können, daß er in ihm noch einen treuen Sohn finden werde. Ob sie wirklich ehrlich bereuten oder nur, weil sie sahen, daß sie sich zwecklos ins Unglück gebracht hatten, mag dahingestellt bleiben.
Anders verhält es sich mit Dostojewski, wenn er in seiner Rechtfertigungsschrift[56] von sich sagt, er sei weder ein Freidenker, noch ein Gegner der Selbstherrschaft gewesen und bekenne sich zu keinem der sozialistischen Systeme, da er überzeugt sei, daß ihre Anwendung nicht nur in Rußland, sondern selbst in Frankreich die Menschen unfehlbar ins Verderben führen werde.
Auch wenn Jastrshemski sich einen „überzeugten Monarchisten“ und gleichzeitig einen „überzeugten Anhänger der Lehre Fouriers“ nennt, so ist das nicht so unvereinbar, wie es scheinen mag und zweifellos auch den Mitgliedern der Untersuchungskommission erschienen ist. Sie wußten natürlich nicht, daß Fourier sich mit einem Schreiben einmal tatsächlich an Kaiser Alexander I. gewandt hatte, in dem er auf die Selbstherrschaft als auf das zuverlässigste Mittel zur Durchführung einer radikalen sozialen Reform hinwies. Erinnern wir uns auch jenes absprechenden Urteils über Konstitution in dem von Petraschewski herausgegebenen Fremdwörterbuch.
Ich komme auf Dostojewski zurück und bemerke, daß in seiner Rechtfertigungsschrift in manchen Äußerungen doch schon der Ton einer erzwungenen Konzession der quälenden Lage gegenüber durchklingt; so z. B. wenn er sagt, er sei fest überzeugt gewesen, daß dieser von ihm vorgelesene Brief Bjelinskis niemanden überzeugen könnte, aber er sähe jetzt ein, daß er einen Fehler begangen habe, als er ihn vorlas, usw. Wir wissen auch, daß Dostojewski auf die mündlichen Fragen ausweichend geantwortet hat, da er nicht die verheißene Gnade benutzen wollte, so daß der über diese Verstocktheit aufgebrachte Rostowzeff sogar das Zimmer verließ. Also hat Dostojewski keinen seiner Mitangeklagten verraten. Später wurde von ihm wie auch von den anderen eine schriftliche Aussage verlangt. In dieser Aussage nun hat er – wie übrigens auch die anderen Angeklagten – ermüdet, bei zerquälten Nerven, (bei seiner besonderen Nervosität von jeher!) sich schließlich – doch wieder ohne jemanden hinein zu ziehen – in etwas übertriebenem Maße selbst beschuldigt: vielleicht einfach damit man sich endlich zufrieden gab und ihn in Ruhe ließ. Wenigstens sagt er in seinem Tagebuch von 1873 ganz offen, daß in dem Augenblick, als ihnen ihr Todesurteil vorgelesen wurde, in keinem von ihnen so etwas wie Reue gewesen sei. In demselben Bericht sagt er weiter, daß sein eigenes Urteil über diese ganze Angelegenheit sich erst später geändert habe.
Seine Untersuchungshaft in der Peter-Paulsfestung dauerte acht Monate. In den zwei ersten Monaten tat er nichts, dann aber erhielten die Angeklagten Bücher religiösen Inhalts und durften schreiben. Man ließ sie eine Viertelstunde lang auf dem kleinen Hof spazieren, jeden einzeln, und unter militärischer Bewachung. Mit seinem Zellennachbarn, dem Studenten Filippoff, konnte Dostojewski sich ein wenig durch Klopfen an die Wand verständigen. Nach der Aussage Jastrshemskis, der die Haft in demselben sogenannten Alexejewschen Außenwerke verbrachte, sind die Lebensbedingungen in hygienischer Hinsicht zufriedenstellend gewesen: „gute Luft, Sauberkeit, gesunde Kost“. Tatsächlich ist von den Petraschewzen niemand an der Cholera, die in jenem Sommer äußerst heftig in Petersburg auftrat, erkrankt; doch die gute Luft hinderte nicht, daß Jastrshemskis Filzhut in der Feuchtigkeit der Zelle verschimmelte. Am schwersten war wohl die Einsamkeit zu ertragen. Nach Desbut hat diese Einsamkeit das Mitleid ihres Korridorwächters (eines älteren Garnisonsoldaten) erweckt. Dann und wann öffnete er vom Korridor aus das kleine Fenster in der Kasemattentür und sagte zu dem einsamen Gefangenen: „Ihr habt wohl Langeweile? Haltet aus! Auch Christus hat gelitten. Wofür man euch nur eingekerkert haben mag? Alle seid ihr so still, und sonst ist hier doch lauter so stürmisches Volk.“
Aus dieser Zeit haben sich ein paar Briefe Fjodor Michailowitschs an seinen älteren Bruder, der inzwischen aus der Haft entlassen worden war, erhalten. Am 18. Juli schreibt er auf den Zuspruch hin, nicht zu verzagen: „... aber ich verzage ja gar nicht ... Manchmal hat man sogar das Empfinden, als habe man sich an ein solches Leben schon gewöhnt und als sei einem alles eins ... aber ... manch anderes Mal kommt das frühere Leben wieder mit all seinen Eindrücken und flutet nur so in die Seele hinein ... Ich habe drei Erzählungen und zwei Romane ausgedacht, an dem einen schreibe ich jetzt ...“ Es war das die Erzählung „Der kleine Held“. Damals nannte er sie eine Kindergeschichte; in späteren Jahren sagt er einmal zur Erklärung: „man konnte dort nur das Unschuldigste schreiben“. Am 27. August teilt er dem Bruder mit: „... man hat mir wieder erlaubt, im Garten zu spazieren, in dem es fast siebzehn Bäume gibt. Das ist für mich ein großes Glück. Außerdem bekomme ich jetzt abends eine Kerze: Dies ist mein zweites Glück. Das dritte Glück werde ich erleben, wenn du mir möglichst bald antwortest und das nächste Heft der ‚Vaterländischen Annalen‘ schickst ...“ Am 14. September dankt er dem Bruder für die zugesandten zehn Rubel und die Bücher: „Die geben mir doch wenigstens Zerstreuung. Jetzt sind es schon bald fünf Monate, daß ich nur von eigenen Mitteln lebe, d. h. nur von meinem Kopf ... Das ewige Denken und immer nur Denken ist schwer! Ich befinde mich gleichsam unter einer hermetisch abschließenden Glocke, aus der die Luft herausgepumpt wird ...“
Die mutige Ruhe, die Fjodor Michailowitsch in seiner Lage bewahrte, seine Geduld und Ausdauer sind um so bemerkenswerter, als er, nach seinen eigenen Worten, vor dieser Katastrophe „bis zur Krankhaftigkeit hypochondrisch“ war, alle möglichen Leiden in sich vermutete, vor lauter Argwohn tatsächlich kränkelte und sich mit Senfpflastern zu kurieren suchte. Aus Andrei Michailowitschs Aufzeichnungen wissen wir, daß Fjodor Michailowitsch oft vor dem Einschlafen einen Zettel hinlegte, auf dem etwa geschrieben stand: „Heute kann ich in lethargischen Schlaf verfallen, darum – mich nicht vor so und so viel Tagen beerdigen“. Und zu seiner Frau hat er später gesagt, daß er wohl wahnsinnig geworden wäre, wenn diese Katastrophe nicht in sein Leben eingegriffen hätte. Von den übrigen Verhafteten dagegen erging es dreien umgekehrt: Der Gardegrenadieroffizier Grigorjeff wurde bereits in der Festung halb irrsinnig; der neunzehnjährige Kateneff kam von dort aus in die Irrenanstalt und somit überhaupt nicht vor das Militärgericht; und bei dem älteren Desbut stellte sich vorübergehend eine gewisse geistige Umnachtung ein.
Von der Untersuchungskommission ging die Angelegenheit Petraschewski auf Allerhöchsten Befehl an eine Gerichtskommission unter dem Vorsitz des Generals Perowski über. Diese Gerichtskommission beschloß, infolge ungenügender Beweise alle Verhafteten wieder in Freiheit zu setzen. Doch nun wurde die Sache am 16. November dem General-Auditoriat übergeben und kriegsrechtlich behandelt. Zu dieser Übergabe lag juridisch gar keine Veranlassung vor, da jene auf Allerhöchsten Befehl eingesetzte Gerichtskommission nach der hierarchischen Stufenleiter höher stand, und so ist es wohl verständlich, daß, wie I. Desbut mitteilt, selbst der Festungskommandant mit größtem Befremden davon Kenntnis nahm und den Verhafteten in sichtlich höchster Erregung davon Mitteilung machte.
Natürlich konnte auch das General-Auditoriat die Tatsache nicht übersehen, daß von den Angeklagten keineswegs alle in gleichem Maße beteiligt oder schuldig waren – zumal einzelne in ihren Aussagen die weniger Bloßgestellten noch besonders zu entlasten versucht hatten; da aber die in dem vorliegenden Falle anzuwendenden Gesetze betreffs Staatsverbrechen zwischen den Hauptschuldigen oder Anstiftern und den Mitbeteiligten keinen Unterschied machen, so wurden sämtliche Angeklagten mit Ausnahme eines einzigen (Tschernosswitoffs, den man nur nach Wjätka verbannte) „zum Tode durch Füsilieren verurteilt“. Indes wurden vom General-Auditoriat selbst die mildernden Umstände hervorgehoben (die aufrichtige Reue vieler, die freiwilligen Geständnisse weiterer Vergehen, die sonst unbekannt geblieben wären, ferner die große Jugend einzelner, sowie schließlich, daß ihre verbrecherischen Absichten, dank dem rechtzeitigen Eingreifen der Regierung, ohne schädliche Folgen geblieben waren), und auf Grund dieser mildernden Umstände nahm sich das General-Auditoriat „die Freiheit, die Anwendung der kaiserlichen Gnade hinsichtlich der Entscheidung über das Los der Angeklagten und die Umwandlung der Todesstrafe in Strafen nach Maßgabe ihrer Schuld alleruntertänigst zu befürworten.“ Die im Anschluß hieran vom General-Auditoriat unterbreiteten Urteilssprüche wurden vom Kaiser durch handschriftliche Bemerkungen an den Rand der Aktenblätter teils bestätigt, wie z. B. das Urteil über Petraschewski (er wurde zum Verlust aller Rechte und zu lebenslänglicher Zwangsarbeit in den sibirischen Bergwerken verurteilt), teils verschärft, wie u. a. die Jastrshemski zudiktierten vier Jahre Zwangsarbeit in sechs Jahre verwandelt wurden, größtenteils aber gemildert, so u. a. auch die Strafen für Duroff und F. M. Dostojewski, die beide zu achtjähriger Zwangsarbeit verurteilt waren, letzterer wegen „Teilnahme an verbrecherischen Absichten, Verbreitung eines vom Schriftsteller Bjelinski geschriebenen Briefes, der voll ist von frechen Ausdrücken gegen die rechtgläubige Kirche und die oberste Gewalt, sowie wegen des Planes, in Übereinstimmung mit Anderen, Schriften gegen die Regierung mittels einer geheimen Druckerei zu verbreiten“. Dieses Urteil wurde – ebenso wie das gleichlautende für Duroff: „zur Zwangsarbeit auf acht Jahre“ – vom Kaiser durch eigenhändige Randbemerkung geändert in Zwangsarbeit „_auf vier Jahre und dann als Gemeiner_“.