Quer Durch Borneo; Erster Teil
Chapter 8
Nicht minder als die öffentliche Meinung trägt das "_takut parid_" dazu bei, im Staate und in der Familie der Kajan Ordnung und Sitte aufrecht zu erhalten. Der Aberglaube _parid_, krank, kachektisch zu werden, sobald man dieses oder jenes Verbot übertritt, übt auf das Tun und Lassen von alt und jung den grössten Einfluss aus. Im allgemeinen wird bei den Kajan jemand _parid_, wenn er etwas tut oder anrührt, das nur Älteren oder Höherstehenden zukommt. Das _takut parid_ gilt somit nicht für sämmtliche, sondern nur für besondere Übertretungen. Kindern ist es verboten, Gegenstände, die älteren Männern oder dem Häuptling gehören, hauptsächlich aber Kriegswaffen, anzurühren. Junge Männer dürfen keine Schwertgriffe aus Horn schnitzen oder eiserne Schwerter und Speere gravieren oder Gestelle für Reiskörbe mit Rotang umflechten oder endlich sich nicht mit den Schwanzfedern des Nashornvogels schmücken--alle diese Dinge sind nur alten, tapferen Männern gestattet.
In bezug auf alles, was den für die Borneobewohner mystischen Tiger (_ledjo_) betrifft, ist jeder in hohem Masse _takut parid_; nur einige der vornehmsten Häuptlinge wagen es, den Zahn eines Königstigers anzurühren. Als ich daher auf meiner letzten Reise als grosses Geschenk für die obersten Häuptlinge am Mahakam einige Tigerzähne aus Java mitnahm, hütete ich mich davor, zu verraten, in welcher Kiste sie sich befanden, da sonst kein Kajan sie hätte tragen wollen. Aus dem gleichen Grunde musste ich auch einen Tigerschädel in Putus Sibau zurücklassen. Jeder fürchtete sich davor, auch nur mit dem Staub des Tigerzahnes in Berührung zu kommen, den _Demmeni_ für den Pnihinghäuptling _Belarè_ einst feilte.
Auch in allem, was den Gottesdienst angeht, seien es Gebräuche, Verbote oder religiöse Gegenstände, ist jeder Laie _takut parid_. Selbst die jungen Priesterinnen können _parid_ werden und nur die ältesten, wie _Usun_ in Tandjong Karang, wagten es, über ihre Wissenschaft zu sprechen und religiöse Gegenstände (_barang lali_) für mich nachzumachen.
Dass in einem Gemeinwesen, das, wie wir gesehen haben, mehr durch die öffentliche Meinung und abergläubische Furcht als durch Gesetz und Recht zusammengehalten wird, einzelne Individuen mit ausgesprochener Persönlichkeit; leichter als wo anders, eine leitende Rolle zu übernehmen im stande sind, ist selbstverständlich. Daher hat der Häuptling auch hauptsächlich diesen einzelnen Rechnung zu tragen, die grosse Menge folgt von selbst.
Treten jedoch aussergewöhnliche Ereignisse ein, wie z.B. meine Expedition zum Mahakam, so fühlt sich auch eine Persönlichkeit wie _Akam Igau_ auf unsicherem Boden; denn sobald das Gewohnheitsrecht, keine Bestimmungen getroffen hat, ist der Häuptling seinen Untergebenen gegenüber machtlos. Zwar wagen diese ohne des Häuptlings Hilfe nichts zu beginnen, aber er hat kein Mittel, seine Leute zu zwingen, sich an einem besonderen Unternehmen zu beteiligen, sondern jeder beschliesst selbst, ob er mithält oder nicht. In Anbetracht, dass sein Ansehen zum grossen Teil von der Wohlgesinntheit seiner Untergebenen abhängt, zieht sich ein Häuptling, sobald es darauf ankommt, etwas Aussergewöhnliches durchzusetzen, gern zurück und schiebt die Entscheidung am liebsten einem anderen zu:
Der freie Kajan (_panjin_) hat dem Häuptling gegenüber keine andere Verpflichtung, als ihm bei jedem neuen Verfahren, das der Reisbau erfordert, einen Arbeitstag zu leisten, ferner ihm bei der Ausführung grösserer Arbeiten, wie bei der Herstellung und beim Transport von Böten durch den Wald, sowie beim Bau seiner Wohnung behilflich zu sein.
Wird für den ganzen Stamm ein neues Haus gebaut, so liefert jede Familie, ausser dem Material für die eigene Wohnung, noch einen Pfahl, einige Planken und 100 Schindeln zum Bau der Häuptlingswohnung (_amin aja)_. Der Häuptling wiederum ist verpflichtet, mit seinen Sklaven demjenigen zu helfen, der aus irgend einem Grunde sein Feld nicht bebauen kann oder sonst der Unterstützung bedürftig ist.
Ein derartiges gegenseitiges Hilfeleisten ist bei den. Kajan sehr üblich; bei jeder besonderen Ausgabe oder Unternehmung wendet man sich um Leistung von Geld oder Arbeitskraft an die Opferwilligkeit der Verwandten und Dorfgenossen.
Heiratet z.B. ein Kind des Häuptlings, so beteiligen sich alle Stammesgenossen an den Festkosten; für öffentliche Festmahlzeiten liefert jeder etwas gewöhnlichen Reis oder Klebreis; hat ein Häuptling eine ansehnliche Busse zu bezahlen, wie _Akam Igau_, als er sich zu bald nach dem Tode der ersten Frau. wieder verheiratete, so trägt jeder seines. Anteil bei.
Befindet sich ein Kajan in Not, so sind in erster Linie seine Anverwandten, in zweiter der Häuptling verpflichtet ihm zu helfen.
Nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei privaten Festen hat der Häuptling eine besondere Rolle zu erfüllen: die Kinder, die zu Neujahr einen Namen erhalten, werden ihm zugetragen, damit er sie mit Wasser besprenge; will ein junger Mann in eine andere Niederlassung hineinheiraten, so muss ihm der Häuptling hierzu seine Bewilligung erteilen und der neue Häuptling erhält ein Geschenk; sind keine Angehörigen vorhanden, so fällt dem Häuptling die Vormundschaft und die Vermögensverwaltung der Waisen bis zu deren Volljährigkeit zu.
Was die Verpflichtungen der Leibeigenen (_dipen_) gegenüber dem Häuptling betrifft, so liegt ihnen, wie erwähnt, alle Arbeit in Wald, Feld und Haus ob. Oft tritt auch Arbeitsteilung ein, so dass Männer und Frauen ohne kleine Kinder mehr ausserhalb des Hauses arbeiten, die anderen dagegen das Reisstampfen, Kochen, Reinigen der Wohnung und dergleichen übernehmen. Die Sklaven arbeiten unter Aufsicht der Häuptlingsfamilie oder unter der bestimmter, von dem Häuptling erwählter Personen. Das Verhältnis von Herr und Knecht ist jedoch derart, dass man lange unter den Kajan gelebt haben muss, um zu wissen, wer eigentlich Leibeigener ist.
Besonders fähige Sklaven schickt der Häuptling oft für Monate auf Reisen, um unter verwandten Stämmen am Mahakam oder Batang-Rèdjang Handel zu treiben. Da den Sklaven hierbei ein Teil des Gewinnstes zufällt, bringen sie es oft zu grösserer Wohlhabenheit als die freien Kajan.
Die Leibeigenen dürfen ausserdem noch für ihren unmittelbaren Vorteil arbeiten; früher scheint der Häuptling regelmässig einen bestimmten Prozentsatz ihres Gewinnes für sich beansprucht zu haben, gegenwärtig macht _Akam Igau_ nur selten von diesem Recht Gebrauch. Anders verhält es sich in Tandjong Kuda, wo der Häuptling arm ist.
Für 100 Dollar kann sich ein Leibeigener am Mendalam loskaufen; ich habe aber nie von einem solchen Fall gehört. Ebenso ungewöhnlich sind Fluchtversuche Leibeigener aus Unzufriedenheit über ihr Los. Die meisten der gegenwärtigen Sklaven sind im Stamme geboren und können sich nirgends anders niederlassen, wenn ein anderer Häuptling sie nicht unter seinen Schutz nimmt.
Wie die freien Kajan, haben auch die Leibeigenen mannigfach Gelegenheit, sich durch persönliche Eigenschaften eine einflussreiche Stellung zu verschaffen; sie können sogar in die Priesterschaft aufgenommen werden und sich durch ihr Amt ein bedeutendes Einkommen erwerben; auch können sie es im Kriege bis zum Anführer bringen.
In der Häuptlingswohnung essen die Leibeigenen gesondert, auch schlafen sie in besonderen Abteilungen.
Die Sklaven heiraten meist unter einander, aber eine Verbindung mit freien Kajan gehört nicht zu den Seltenheiten. Die Freien übernehmen durch eine Heirat mit Sklaven deren Verpflichtungen, sie "heiraten in die grosse Wohnung" = "_ngahawa halam amin aja_," wie der offizielle Ausdruck lautet. In Wirklichkeit aber zieht das junge Paar nur selten in die Häuptlingswohnung, meist erhält es eine selbständige Wohnung im grossen Hause.
Erfolgt Scheidung, so tritt der Freie in seinen früheren Stand zurück und die Kinder folgen teils dem Vater teils der Mutter; eine besondere Bestimmung hierüber habe ich nicht ausfindig machen können.
Als allgemeines Eigentum des Stammes dürfen die Sklaven nie verkauft, bei Erbschaft verteilt oder bei der Heirat eines Häuptlings von ihm in eine andere Niederlassung mitgeführt werden. Den Sklaven wird nur selten gestattet, in ein anderes Dorf zu heiraten.
Man sollte nicht erwarten, dass in einem Staate, in welchem, dank seiner freien Organisation, der niederste Sklave durch persönliche Eigenschaften zu Einfuss und Ansehen gelangen kann, das Gefühl für Standesunterschiede sehr ausgeprägt ist--und doch ist dies bei den Kajan in hohem Masse der Fall. Sie unterscheiden in ihrem Gemeinwesen nicht nur Häuptlinge, Freie und Sklaven, sondern zwischen diesen noch verschiedene Übergangsstufen und zwar in der Art, dass eine bestimmte Stellung ihren Familien zwar rechtlich, aber nicht gesellschaftlich, zukommt. Dem Häuptling wird z.B. nachgerechnet, ob unter seinen Vorfahren Freie vorkommen und wie viele, ob Fremde oder nur Glieder verwandter Stämme in seine Familie hineingeheiratet haben; von allen diesen Verhältnissen ist sein Ansehen abhängig. Unter den _panjin_ wiederum giebt es Familien, die seit alters zum Stamme gehören, in die womöglich Glieder der Häuptlingsfamilie durch Heirat aufgenommen worden sind, die sich nicht mit Fremden oder Sklaven vermischten und die überdies reich sind; man nennt sie _Panjin saju_ = schöne Freie. Ihre ältesten Glieder üben einen besonderen Einfluss im Staate. Dagegen giebt es andere _panjin_, denen alle diese günstigen Umstände fehlen und die daher eine viel tiefere gesellschaftliche Stufe einnehmen. Sind diese Familien lange arm gewesen oder haben sie öfters Sklaven oder Glieder fremder Stämme durch Heirat aufgenommen, so geniessen sie unter ihren Dorfgenossen oft viel weniger Ansehen als wohlhabende Sklavenfamilien, die kluge und einflussreiche Glieder zu den Ihrigen zählen.
Die Kajan dichten ihren Häuptlingen gern eine besonders hohe Herkunft an, so lassen sie _Akam Igau_, dessen Vater vom Mahakam gebürtig war, von den guten Geistern des Apu Lagan abstammen. Die Legende lautet folgendermassen
In alten Zeiten feierte das Haus der Uma-Aging am oberen Kajan einst das Saatfest (_tugal_). Nachdem der Häuptling _Ledjo Aging_ mit den Priesterinnen auf dem heiligen Reisfelde (_luma lali_) alle Zeremonien ausgeführt und einen _pelale_ (Opfergerüst mit Opferspeisen) errichtet hatte, bemerkte er beim Nachhausekommen, dass er sein Messer, das er bei der Arbeit gebraucht hatte, auf dem Opferplatze hatte liegen lassen. Als _Ledjo_ allein auf das Feld zurückkehrte, fand er dort zu seinem Erstaunen eine Schar weiblicher Geister aus dem _Apu Lagan_ (Aufenthaltsort der guten Geister), die die Aufforderungen der Priesterinnen er hört hatten und sich an den auf dem _pelale_ niedergelegten Opferspeisen gütlich taten. Bei _Ledjos_ Kommen entflohen die Jungfrauen bis auf eine, die mit ihrem langen, prachtvollen Haar am Opfergerüst hängen blieb und so dem Häuptling in die Hände fiel. _Ledjo_ nahm das schöne Mädchen mit der heller Hautfarbe nach Hause und überredete es, als seine Gattin bei ihm zu bleiben. In damaliger Zeit war es aber im Kajanlande immer hell, daher schämte sich Jungfrau _Mang_ vor innigeren Beziehungen und stieg zu ihrem Himmel hinauf, um von dort den Schutz des nächtlichen Dunkels in ihre neue irdische Heimat herniederzubringen. _Mang_ brachte die Finsternis in einem _samit_ (Palmblattsack) mit, den sie, zu Hause angekommen, im Gemache niederlegte, worauf sie sich nach der langen Reise etwas Erholung und Erfrischung gönnte. Ein neugieriges Kind, das wissen wollte, was sich in dem Sacke befand, schnitt ein Loch hinein; da entfloh die Finsternis und breitete sich zum Schrecken des Stammes über das ganze Land aus. Die Kajan wussten in ihrer Angst nicht, was sie beginnen sollten und entwarfen allerhand Pläne, um dem Unglück zu wehren, als die Hähne zu krähen anfingen und es wieder Licht wurde. Seit der Zeit kehren Nacht und Tag regelmässig zu den Menschen zurück.
Nun war _Mangs_ Eheglück vollkommen und bald darauf wurde sie schwanger. Als sie nach etlichen Monaten mit vielen anderen ihres Stammes auf einer Geröllbank mit Fischen beschäftigt war, fühlte sie, dass ihre Stunde gekommen sei. Sie zog sich daher zurück und hockte in der Ferne nieder, um ihr Kind zur Welt zu bringen. _Ledjo_ und die Seinen dachten aber, dass sie nur einem Bedürfnis nachkommen wolle; denn bis dahin war es bei den Kajan üblich gewesen, wenn ein Kind geboren werden sollte, der schwangeren Frau den Leib aufzuschneiden. Von Mang lernten die Kajan nun ein besseres Verfahren; denn bald brachte sie ihrem Gatten ein Töchterchen, _Do Neha_ (_neha_ = Geröllbank).
Als _Do Neha_ erwachsen war, konnte Mang ihre Sehnsucht nicht länger bezwingen und kehrte zum _Apu Lagan_ zurück. Ihre Tochter vermählte sich mit _Tigang Aging_, dem sie einen Sohn, _Batang Huwang_, schenkte. Bald nach der Geburt schnitt sich die junge Mutter, um ihr Söhnchen zu trocknen, einen Teil ihres langen Haares ab. Kaum hatte sie diese weggeworfen, als sie aus ihren Haaren so stark zu bluten begann, dass sie starb. Seither dürfen die Häuptlinge von dem Stamme Aging ihre Haare nicht schneiden lassen.
Da das Kind den Tod der Mutter veranlasst hatte, brachten es die Dorfbewohner in den Wald, um es dort umkommen zu lassen. Niemand wagte das Kind aufzunehmen. Endlich kam eine gute Frau, die das Kind aufhob und mit ihm an den Fluss Kaso zog. Dort liess sich _Batang Huwang_, der keine Lust mehr verspürte, nach seinem Stamm zurückzukehren, nieder. Seine Nachkommen blieben ebenfalls im Mahakamgebiet wohnen, nur _Akam Igaus_ Vater zog an den Mendalam und heiratete in den Stamm der Ma-Aging (= Uma-Aging).
Durch diese Erzählung erhält _Akam Igau_ eine Abstammung von den Himmelsgeistern und wird gleichzeitig zu einem Glied der Häuptlingsfamilie der Uma-Aging gemacht.
KAPITEL IV.
Lebenslauf eines Bahau bzw. eines Kajan--Geburt--Behandlung des Neugeborenen--Kindertragbrett (_hawat_)--Verpflegung des Kindes--Erste Namengebung--Zweite Namengebung--Namenänderungen--Das Kind bis zur Pubertät--Junge Männer und Mädchen--Tätowierung--_utang_--Künstliche Verunstaltungen--Beschäftigungen und Verkehr der jungen Leute--Mahlzeiten--Beirat--Stellung von Mann und Frau--Erbschaft--Tod--Trauer--Kopfjagden.
Bevor ein junger Kajan das Licht der Welt erblickt, haben sich seine künftigen Eltern zahlreichen Vorschriften der _adat_ zu unterwerfen. Die Mutter darf keine Tiere töten und keine zu jungen Fische essen. Auch einige ausgewachsene Fische, das Fleisch des Schuppentieres (Manis javanica) und verschiedene Arten von Früchten und Gemüsen sind ihr verboten. Ferner muss sie sich hüten, während des Regens zu schlafen, geschieht dies doch, so wird sie geweckt.
Der Gatte darf vor und nach der Entbindung seiner Frau nicht auf die Jagd gehen, keine Pfähle einrammen und keine jungen Fische essen. Um die Geburt zu erleichtern, legt ein sorgsamer Ehemann während der Schwangerschaft seiner Frau seine Schnitzarbeit in Hirschhorn bei Seite; auch reisst er keinen Kattun, um sich ein Kleidungsstück herzustellen.
In der ersten Zeit ihrer Schwangerschaft geht die Kajanfrau ihrer gewohnten Arbeit im Hause und auf dem Felde nach. Sobald ihre Körperform im dritten oder vierten Monat auffallend wird, bedeckt sie zuerst den Leib und dann auch die Brust mit einem Tuche (_djat butit_).
Bei der Entbindung dürfen nur Frauen zugegen sein. Die Männer werden schon beim Beginn der Wehen aus dem Gemache entfernt und mit ihnen auch alle eisernen und schneidenden Gegenstände--wahrscheinlich um die Kindesseele nicht zu erschrecken. Die Mutter gebiert in hockender Stellung. Ist das Kind zur Welt gekommen, so schneidet ihm eine der Hilfe leistenden Alten mit einem Schwerte den Nabelstrang durch, nachdem er in einer Entfermung von 4 cm vom Kinde unterbunden worden ist. Dieses Schwert, das nie verkauft werden darf, wird als altes Familienstück pietätvoll bewahrt. Die Nachgeburt wird in den Wald geworfen und dort in der Regel von Schweinen und Hunden aufgefressen.
Da die Kajanfrauen alle gut gebaut sind und Rhachitis nicht vorkommt, verläuft eine Entbindung gewöhnlich normal. Die Geburtshelferinnen sind auch nicht im stande, bei anormaler Kindeslage öder bei Blutungen Hilfe zu leisten; nur das Reiben des Leibes ist gebräuchlich. Als grosse Merkwürdigkeit wurde mir erzählt, dass eine Frau aus Pagong einst den prolabierten Uterus einer Wöchnerin mit gutem Erfolge zurückgestülpt hatte.
Einige bei den Kajan verbreitete Krankheiten, gonorrhoeische Endometritides und Lises, können jedoch dem Verlauf der Geburt eine ernste Wendung geben. Hilft sich die Natur nicht selbst, so hat jede Abweichung Tod oder schweres Leiden zur Folge. Berücksichtigt man, dass die Kajan den bei der Geburt sterbenden Frauen kein ehrenvolles Begräbniss und glückliches Leben im Jenseits zugestehen, so ist die Angst, mit welcher diese ihrer Entbindung entgegensehen, begreiflich. (Näheres f. Kap.).
Tot- und Frühgeburten sind so häufig, dass die Frauen nicht wissen, wie lange eine normale Schwangerschaft eigentlich dauert. Nach dem siebente und achten Monat sah ich besonders viele unausgetragenen Kinder zur Welt kommen. Abortus ist ebenfalls eine häufige Erscheinung, aber nur als Folge von Krankheit. Für künstliche Fruchtabtreibung besitzen die Kajan und, wie es scheint, auch die übrigen Dajak, im Gegensatz zu den Malaien, absolut kein Mittel.
Wenn die Mutter bei der Geburt stirbt oder schwer erkrankt oder böse Träume die Eltern erschrecken, setzt der Vater das Kind im Walde aus; es wird aber häufig von anderen Kajan oder Malaien aufgenommen und erzogen.
Unmittelbar nachdem das Kind gewaschen ist, werden seine Ohrläppchen von einer alten Frau mittelst scharf zugespitzter Bambusstäbchen durchstochen. Die Hölzchen bleiben bis zur Heilung der Wunde in der Öffnung, werden dann aber durch einen Zinnring, dessen Schwere das junge Gewebe ausrecken soll, ersetzt. Je grösser die Öffnung wird, desto mehr Ringe werden angebracht, so dass fünf- bis sechsmonatliche Kinder bereits 200 g Zinn an jedem Ohre tragen. Um ein Durchreissen der Ohrläppchen zu verhindern, ist den Müttern in der ersten Zeit verboten, Fische zu essen, die mit einem Angelhaken gefangen worden sind.
Weitere Verbildungen werden mit den Neugeborenen nicht vorgenommen.
Gleich nach der Geburt erhält das Kind ein Armband (_leku lali =_ geweihtes Armband) aus _bua djele_, den hellbraunen und schwarzen Früchten von Coix-Arten, welche auf die bösen Geister abschreckend wirken sollen. Beim Abfallen des Nabelstranges wird dieses Armband durch ein zweites ersetzt und dieses wiederum nach Ablauf eines Monats bei der ersten Namengebung durch ein drittes. Die abgelegten Armbänder des Kindes werden von der Mutter bis zur ersten und zweiten Namengebung an einer Halskette getragen, nach Schluss der betreffenden Verbotszeiten aber in einem Säckchen aus Kattun an das Kindertragbrett gebunden (pag. 72).
Die Kinder werden nicht gewickelt, sondern liegen völlig nackt auf einer mit Tüchern oder einer kleinen Matratze bedeckten Matte. Ein langes schmales Tuch, dessen Enden über einem Balken geknüpft werden, dient als Wiege, indem man das Kind in dem Bausch, welchen das Tuch bildet, schlafen legt.
Zum Herumtragen der Kinder besitzen die Kajan die sehr praktische _hawat_, die am Mendalam aus einem Liegebrett in Form eines beinahe völlig aufgeschlagenen Buches und eines senkrecht dazu angebrachten Sitzbrettes besteht. Solange das Kind sehr klein ist, trägt es die Mutter mittelst zweier um die Schultern gehängter Schnüre liegend vor sich auf der _hawat;_ ist das Kind grösser, so trägt es die Mutter sitzend auf dem Rücken. Als weiche Unterlage für das Kind werden auf den Boden der _hawat_ einige Tücher gelegt.
In Anbetracht, dass das Kind einen grossen Teil des ersten Lebensjahres auf der _hawat_ verbringt, nehmen die Bahau an, dass auch dessen Seele (_bruwa_) mit dem Tragbrett eng verbunden ist und dieses ötters als Aufenthaltsort wählt. Um nun eine ständige Verbindung mit dem Kinde und dessen Seele zu unterhalten, versäumen die Mütter niemals, ihre Kleinen morgens und abends in innige Berührung mit der _hawat_ zu bringen. Sie tun dies, indem sie einen Finger des Kindes in eine Schlinge aus Lianenfasern, welche an der _hawat_ befestigt ist, stecken, ihn hin- und herbewegen und einige Worte dazu murmeln. Die Kindesseele wird durch diese Handlung aufgefordert, in ihren eigentlichen Wohnsitz zurückzukehren; eine längere Abwesenheit oder ein gänzliches Fortbleiben der Seele hat nämlich Krankheit bzw. Tod des Kindes zur Folge. Der Vorgang wird mit _njina_ bezeichnet. An jeder _hawat_ hängen drei bis vier derartiger Schlingen und zwar sind sie alle an Häkchen aus dem Holz von Fruchtbäumen befestigt, für die die Seelen und Geister eine grosse Vorliebe haben sollen.
Verschiedene andere Gegenstände, welche ebenfalls an der _hawat_ angebracht werden, haben den Zweck, die guten Geister für das Kind günstig zu stimmen und die bösen zu vertreiben.
Wie an der _hawat_ auf nebenstehender Tafel zu sehen, hängt an ihrer Aussenseite eine Schnur mit vielen, kleinen, runden Päckchen; sie werden _kawit_ (Kap. VI) genannt und enthalten allerhand Esswaren zur Anlockung der guten Geister. Bei jeder wichtigen religiösen Zeremonie, die im Laufe des Jahres stattfindet, wird ein derartiges Opferpäckchen an der _hawat_ befestigt und hängen gelassen.
Neben diesen _kawit_ befinden sich fünf verschiedene Schalen von Schnecken und Seetieren, die alle an Schnüren mit Perlenverzierungen hängen und ein beliebtes Mittel zur Vertreibung böser Geister bilden. Dem gleichen Zweck dient auch ein Bündel _blehiding_, der Bast einer beim Verbrennen entsetzlich riechenden Anonacee.
Die zwei in der Mitte an der _hawat_ hängenden Läppchen stellen die ersten Kleidungsstücke des Kindes vor.
An der zweiten, über der ersten hängenden Schnur sind, als Lockmittel sowohl für die Seele des Kindes als für die guten Geister, an Perlenschnüren zwei aus Muschelschalen geschliffene Knöpfe und ein europäischer weisser Porzellanknopf befestigt, ausserdem eine Reihe kleiner Geschenke (_usut)_, bestehend aus kleinen Schnüren aus Lianenfasern mit Perlen von verschiedenem Werte; letztere sollen besonders zur Beruhigung der Kindesseele dienen.
An der gleichen Schnur hängen ferner: ein Hundezahn zur Abwehr böser Geister; das erste Armband des Kindes und zwei aus Pandanusblättern (_tika_) geflochtene Streifchen (pag. 74).
Endlich werden an die _hawat_ auch noch die vorhin erwähnten geweihten Armbänder des Kindes und die Halsketten, welche die Mutter nach Ablauf der Verbotszeiten, gelegentlich der ersten und zweiten Namengebung, ablegt, gebunden.
Die Kajan freuen sich über die Geburt von Mädchen mehr als über die von Knaben; denn diese verlassen die Eltern, wenn sie heiraten oder weite Reisen unternehmen, jene dagegen helfen häufig während ihres ganzen Lebens bei der Arbeit und bringen ausserdem einen Schwiegersohn ins Haus.
Die Neugeborenen werden in den ersten Monaten ausschliesslich mit Muttermilch genährt; kann die Mutter diese nicht geben, so hilft eine andere Frau. Aus Gesundheitsrücksichten ist der Stillenden nur weich gekochter Reis als Nahrung erlaubt; scharfe Speisen darf sie nicht geniessen und im ersten Jahr auch nicht rauchen oder Betel kauen.
Die ersten zehn Tage ist der Wöchnerin jede Arbeit verboten; dann beginnt sie sich innerhalb des Hauses mit dem Haushalt und der Pflege des Kleinen zu beschäftigen.