Quer Durch Borneo; Erster Teil

Chapter 7

Chapter 73,364 wordsPublic domain

Zu den Kenja rechnen sich vor allen die Stämme, die augenblicklich noch im Apu Kajan wohnen, ferner die, welche sich an den nach Osten strömenden Flüssen niedergelassen haben, nämlich die am Tawang, Brau und Kajan. Auch die Stämme am oberen Limbang und oberen Baram gehören zu den Kenja.

Die Kenjastämme, die gegenwärtig den Apu Kajan bewohnen, haben ihre Heimat an dem östlich gelegenen Iwan, einem linken Nebenfluss des Kajan. Neben diesem Nebenflusse befindet sich ein anderer, der Bahau, von dem wahrscheinlich der Name der Bahau herrührt, so dass diese also ursprünglich ebenfalls aus dem Osten herstammen.

Es entspricht nämlich der Gewohnheit der Kenja und Bahau, den Stämmen den Namen des Flusses, an dem sie lebten oder leben, zu geben. So setzt sich der Name "Long-Glat" zusammen aus: "_long_" = Mündung und "Glat" = Name eines Nebenflusses des Oga. Ma-Suling = Uma Suling = Haus am Suling; Uma-Mehak = Haus am Mehak (Nebenflüsschen des Boh); Uma-Tepai =- Haus am Tepai (Nebenfluss des Mahakam); Hwang-Tring = Stamm vom Tring (Berg im Gebiet des Boh).

Am Kajan wohnen von seinem Ursprung flussabwärts folgende Kenjastämme, die:

Uma-Tow; Uma-Bom; Uma-Djalan; Uma-Tokong; Uma-Kulit; Uma-Baka; Uma-Bakong; Uma-Leken (unmittelbar oberhalb des Baröm).

Die Bahau- und Kenjastämme wissen noch sehr wohl, dass sie vom Apu Kajan herstammen und die meisten können auch noch die Zeit ihrer Auswanderung angeben. Auch gegenwärtig finden solche Auswanderungen noch statt. Vor ungefähr dreissig Jahren sind die Kenja Uma-Time, die jetzt am Tawang wohnen, vom Kajan dorthin übergesiedelt; der Stamm der Uma-Bom hat jetzt den Plan, in das Tal des Boh zu ziehen und sich dort niederzulassen. Im Lauf der Zeit wandert ein solcher Stamm immer weiter flussabwärts, den Weg der meisten Bahaustämme, die jetzt am Mahakam wohnen, folgend.

Obgleich die Geschichte ihrer Auswanderung den Stämmen sehr wohl bekannt ist, hat doch auch die Legende die Tatsache, dass alle vom Apu Kajan gebürtigen Stämme jetzt nach allen Himmelsgegenden zerstreut wohnen, zu erklären versucht:

In alten Zeiten, heisst es, entstand zwischen dem Feuer (_apui_) und dem Wasser (_ata_) ein Zwist, der sich so steigerte, dass beide im Kampfe die Kräfte aufs äusserste anspannten. Wind und Regen kamen dem Wasser zu Hilfe, welches infolgedessen so sehr stieg, dass es alles Land mit Wäldern und allem überflutete. Dadurch erlosch das Feuer, aber auch alle Menschen bis zum Apu Kajan hinauf kamen um. Nur einige wenige, die in Böten sassen, blieben am Leben. Diese sahen keine andere Möglichkeit, das Wasser zum Sinken zu bringen, als eine der Ihren, _Hillo_, die Tochter eines Häuptlings, zu töten, indem sie ihr die Schulter durchhieben. Da fiel das Wasser plötzlich vom hohen Bergland hinunter und führte zugleich die in den Böten überlebenden Menschen nach verschiedenen Seiten auseinander. So wurden die Bewohner von Apu Kajan in alle Himmelsrichtungen zerstreut und sprechen heute so viele verschiedene Sprachen.

Wenn irgend möglich, wohnen die Stämme im Mahakam- und Kajangebiete am Hauptfluss selbst; nur wenn der Wohnplatz für unsicher gehalten wird, wie nach dem Einfall der Batang-Lupar im Jahr 1885 am Mahakam, oder wenn eine starke Zunahme der Bevölkerung es gebietet, wie am Kajan, lassen sich Bahau und Kenja auch an Nebenflüssen, häufig hoch im Gebirge, nieder. Das Gleiche sehen wir am oberen Barito oder Murung, wo sich die Dajak vor den am Hauptfluss sich ansiedelnden Malaien an die Ufer der Nebenflüsse zurückgezogen haben.

Eine Eigentümlichkeit aller Bahau besteht darin, dass sich ihre selbständigen Stämme, obgleich sie einander nicht bekriegen, doch auch nur wenig vermischen. Heiraten zwischen Pnihing, Kajan und Long-Glat kommen, beispielsweise, nur selten vor, noch viel seltener sind Verbindungen zwischen Bahau und Kenja. Demnach müssen Heiraten zwischen Gliedern von Stämmen, die verschiedenen Gruppen angehören, wie Bahau und Ot-Danum, früher eine grosse Seltenheit gewesen sein. Man sollte daher erwarten, dass sich das Blut der Stämme von Mittel-Borneo sehr rein erhalten habe, aber das Gegenteil ist der Fall. Die Bahau haben nämlich alle ihre gegenwärtigen Wohnplätze erst erobern müssen; am Mahakam fanden sie Stämme vor, die mit den Ot-Danum vom Kahájan und Melawie und den Siang vom oberen Barito verwandt waren. Die Bewohner wurden teils vertrieben, teils zu Sklaven gemacht und den Häuptlingen der Stämme zugeteilt. Diese Sklaven lebten anfangs in Familien, getrennt von den freien Gliedern des Stammes, aber allmählich wurden sie durch Heirat in den Stamm selbst aufgenommen, bei den Long-Glat z.B. beinahe vollständig. Daher bestehen die Bahaustämme am Mahakam gegenwärtig aus einer Mischung der dolichozephalen Ot-Danum mit den ursprünglichen Bahau, die wahrscheinlich brachyzephal waren.

Ähnlich verhält es sich mit den Kajan am Mendalam.

Die Kenjastämme im Apu Kajan jedoch müssen den ursprünglichen Charakter der Bewohner dieses Stammlandes noch sehr rein erhalten haben, und dürften daher für künftige anthropologische Untersuchungen einen ausgezeichneten Ausgangspunkt bilden.

Noch ein anderer Faktor zwingt uns bei der Beurteilung der Reinheit eines Stammes zur Vorsicht und zwar folgender: in Anbetracht, dass die Zahl seiner Glieder für die Macht und den Einfluss eines Stammes auf die anderen von grösster Wichtigkeit ist, streben die meisten Häuptlinge danach, diese Zahl nach Möglichkeit zu vergrössern. Vor allem suchen sie Heiraten ihrer Stammesgenossen in fremde Stämme zu verhindern; sobald sie sich aber stark genug dazu fühlen, wie die Long-Glat im Anfang des 19. Jahrhunderts, bekriegen sie schwächere Stämme und zwingen sie, mit ihnen zusammen zu wohnen und zwar als ihre Untergebenen, nicht als Sklaven. Es leben jetzt noch unter den bereits getrennten Long-Glat die Stämme der Ma-Tuwan, Manok-Kwe, Uma-Tepai, Uma-Wak und Batu-Pala, die wahrscheinlich auch vom Apu Kajan gebürtig sind. Merkwürdiger Weise haben diese oft nur 100 Individuen zählenden Stämme sich ihre eigenen Sprachen und Sitten erhalten; Heiraten mit den Long-Glat kommen jedoch häufig vor. So kann auch auf diesem Wege Vermischung stattfinden.

In letzter Zeit ist in Borneo ein neues Moment entstanden, das die scharfen Gegensätze zwischen den verschiedenen Völkergruppen und die grosse Feindschaft, die früher zwischen ihnen herrschte, zum Verschwinden bringt: es ist die europäische Nachfrage nach den Buschprodukten Borneos, vor allem nach Guttapercha und Rotang. Infolge dieser Nachfrage vereinigen sich Männer aus den entlegensten Gegenden der Insel in Gruppen und ziehen als Buschproduktensucher überall hin, wo diese Artikel noch zu finden sind. Diese Banden sind stark genug, um den Widerstand einzelner Stämme, die sie nicht aufnehmen wollen, zu brechen und sich allmählich auf freundschaftlichen Fuss mit ihnen zu stellen. Daher erscheinen jetzt Ot-Danum und Siang, die sich früher, wegen der feindlichen Gesinnung der Bahau, nie in das Gebiet des Mahakam wagten, scharenweise bei ihnen und gehen nicht selten sogar eine vorübergehende Eheverbindung mit deren Frauen ein.

Auch die Malaien der Küste haben begonnen, sich an dem Sammeln von Buschprodukten stark zu beteiligen; in grosser Zahl ziehen die Männer aus ihren Dörfern am Unterlauf der Flüsse nach deren Quellgebieten, um in ihren noch unberührten Wäldern nach Rotang und Guttapercha zu suchen. Man findet daher gegenwärtig in ganz Borneo Malaien, was für die einheimische Bevölkerung neben einigen Vorteilen sehr grosse Nachteile mit sich bringt.

Bei sämmtlichen Bahau und Kenja ist die Organisation der Gemeinwesen in der Hauptsache die gleiche, was sich aus der Verwandtschaft dieser beiden Stammgruppen sehr wohl erklären lässt. Ich beschränke mich daher darauf, hier nur die Verfassung des Stammes der Mendalam Kajan ausführlich zu besprechen und bei anderen Stämmen vorkommende Abweichungen gelegentlich zu erwähnen. Es sei mir gestattet, einige geschichtliche Bemerkungen über diese Kajan vorauszuschicken.

Der Stamm der Kajan bewohnt die Ufer des Mendalam gemeinsam mit dem der Ma-Suling und Uma-Pagong, mit denen sie, nach ihren geschichtlichen Überlieferungen, gemeinsame Abstammung aus dem Quellgebiet des Kajanflusses verbindet. Eine Hauptursache der Auswanderung bildete die zu starke Zunahme der Bevölkerung; den unmittelbaren Anstoss gab aber ein unter den Stämmen ausgebrochener Zwist.

Die Vorfahren der eben erwähnten Bahaustämme durchzogen damals das zwischen dem Berge Batu Tibang und der Oga-Quelle gelegene Land, in dessen ausgedehntem Urwald sich noch heute Spuren ihrer früheren grossen Niederlassungen finden. Von hier wanderten sie nach dem Njangéjan, einem Nebenfluss des Batang-Rèdjang, den sie später wieder verliessen, um nach zwei verschiedenen Richtungen auseinander zu gehen.

Der eine Teil zog an den oberen Mahakam, wo er heute noch im Tal seines Nebenflusses, des Merasè, wohnt; der andere Teil begab sich in das Gebiet des oberen Kapuas, wo er jetzt am Mendalam lebt. Bevor er sich jedoch hier niederliess, bewohnte er lange Zeit das Tal des Sibau, in welches er längs dem Batang-Rèdjang, auf dem heute noch gebräuchlichen Wege, gelangt war. Obgleich es sicher 150 Jahre her sind, seit die Mendalam Kajan dort wohnten, machen ihre Häuptlinge doch jetzt noch auf diese Gebiete und besonders auf die damals gepflanzten Fruchtbäume Ansprüche geltend. Während ihres Aufenthaltes am Sibau trennte sich auch dieser Zweig nochmals; ein Teil blieb am oberen Kapuas, der andere fuhr den Fluss hinunter und liess sich an verschiedenen Orten des Hauptstromes bis unterhalb Semitau nieder. Aus verschiedenen Ursachen nahmen seine Glieder hier aber so stark an Zahl ab, dass ihre Häuptlinge beschlossen, zum alten Zweig am oberen Kapuas zurückzuziehen. Sie wurden dort aufgenommen, nachdem sie sich eidlich verpflichtet hatten, nicht wieder fortzuziehen. Als sie später trotz ihres Eides wiederum den Kapuas abwärts auswanderten, gingen sie dort aus unbekannten Ursachen völlig zu Grunde. Die drei überlebenden Kinder aus der Häuptlingsfamilie wurden von dem alten Stamm wieder aufgenommen und verbanden sich durch Heirat mit ihren früheren Stammesgenossen.

Auch dieser sesshaftere Teil der Bahaustämme wechselte seinen Wohnplatz, sei es aus Mangel an geeignetem Boden für seine Reisfelder, sei es, weil er an einem bestimmten Ort zu stark von Krankheiten, die von den vielen dort hausenden Geistern ausgehen sollen, heimgesucht wurde.

Im Anfang des neunzehnten Jahrhunderts erhielten die Kajan den unerwünschten Besuch von Scharen ihrer Verwandten aus dem Gebiet des oberen Mahakam. Diese waren damals sehr mächtig und zogen unter Anführung zweier grosser Long-Glathäuptlinge, _Ledju_ und _Ibau_, durch ganz Mittel-Borneo brandschatzend umher. Während aber das Haus der Taman am Mendalam und viele andere am Kapuas von ihnen verwüstet wurden, blieb das der Kajan am Mendalam verschont und zwar, der Überlieferung nach, aus dem Grunde, dass Ledju, durch das Erscheinen eines aussergewöhnlich grossen und starken Kajan, namens _Bang_, erschreckt den Kampf einstellte. Im Friedensschluss kam man überein, dass Tipong Aging, die Tochter des vornehmsten Kajanhäuptlings, _Ledju_ als Gattin an den Mahakam folgen sollte.

Fährt man heute den Mendalam einige Stunden weit aufwärts, so trifft man zuerst die Niederlassung von Tandjong Karang, bewohnt von dem Stamm, genannt Kajan Uma-Aging; etwas weiter oben, in Tandjong Kuda, wohnt ein anderer Teil des gleichen Kajanstammes, während noch weiter oben am Fluss die Ma-Suling und der Stamm Uma-Pagong gemeinsam wohnen. Der Rest des Tamanstammes, der vor der Ankunft des _Ledju_ sehr stark war, lebt jetzt teils mit den Ma-Suling und Uma-Pagong, teils mit den Kajan in Tandjong Karang zusammen.

Die Kajan Uma-Aging haben sich erst vor wenigen Jahren infolge von Zwistigkeiten in der Häuptlingsfamilie getrennt. Sie wohnten früher gemeinsam in Tandjong Karang, aber neben _Seniang_, dem Manne der _Bulan_, die eigentlich allein erbberechtigter Häuptling war, hatte auch _Akam Igau_, der Gatte von _Seniangs_ verstorbener Schwester, viel Einfluss und Ansehen gewonnen; die beiden Schwäger konnten sich jedoch nicht vertragen. Als _Seniangs_ Sohn _Tigang_ einst einen heftigen Streit herbeiführte, zog _Akam Igau_ mit einem grossen Teil der freien Kajan und Leibeigenen an das gegenüberliegende Ufer und. baute sich dort ein neues Tandjong Karang. Auch _Seniangs_ Familie zog später mit dem Rest der Kajan weiter den Fluss hinauf und liess sich in dem jetzigen Tandjong Kuda nieder. Seit ungefähr zehn Jahren wohnen diese Häuser oder Stämme nun getrennt in kleinem Abstand von einander und die gegenseitigen Eifersüchteleien und Zwistigkeiten haben in dieser Zeit nicht abgenommen.

Trotz des vielen Herumschweifens haben die Kajan die ursprüngliche Organisation ihres Gemeinwesens nicht verändert.

Ein Stamm der Kajan besteht aus folgenden Gliedern: einem Häuptling (hipui), Freien (_panjin_) und Sklaven (_dipen)_. Während der Häuptling stets einer bestimmten, bevorrechteten Familie angehört, setzen sich die Freien aus lauter Familien von der gleichen Rangstufe und den gleichen Rechten zusammen.

Die Leibeigenen sind meistens Nachkommen von Kriegsgefangenen und Eigentum des ganzen Stammes; ihre Arbeit kommt dem Häuptling zu Gute, der sie dafür zu unterhalten hat. Ab und zu werden Sklaven von den nomadisierenden Jägerstämmen, die sie auf ihren Kopfjagden erbeuteten, gekauft.

Die eingeborenen Sklaven und auch die, welche einmal das Haus ihrer Herren betreten haben, dürfen nie mehr verkauft und auch nie auf den Gräbern der Häuptlinge geopfert werden; zu letzterem Zweck wurden früher die gekauften Sklaven verwendet.

Wegen Schulden oder Missetaten wird bei den Bahau nie jemand zum Sklaven gemacht.

Das Ansehen eines Häuptlings hängt im allgemeinen von der Höhe seiner Geburt ab. Die Häuptlingswürde ist erblich. Bei der Nachfolge wird aber nicht nur auf das Alter der Kinder, sondern auch auf deren Befähigung für das Häuptlingsamt Rücksicht genommen: Der Häuptling bestimmt oft schon bei Lebzeiten den Nachfolger und ist dieser einmal erwachsen, so spielt er häufig eine grössere Rolle als sein Vater.

Zu den physischen Gebrechen, die einen Sohn an der Nachfolge hindern, gehören Taubheit und Blindheit. So konnte _Adjang_, der älteste Sohn _Seniangs_, seiner Taubheit wegen, nicht Häuptling von Tandjong Kuda werden; es erbte daher sein jüngerer Bruder, _Tigang_, die Häuptlingswürde. Charakterfehler können die Nachfolge nicht verhindern, sie geben aber öfters zu heftigem Widerspruch seitens der Untertanen und nicht selten auch zu einer Spaltung des Stammes Anlass.

Die grössten Tugenden eines Häuptlings sind: Uneigennützigkeit und Rechtschaffenheit; neben diesen werden auch Tapferkeit und Redegewandtheit geschätzt, aber in geringerem Masse. Der Häuptling gewinnt sich die Gunst der Seinen hauptsächlich durch Milde und Freigebigkeit und diese Eigenschaften sind auch für alle, die mit den Bahau in Berührung kommen, eine Grundbedingung zu einem guten Empfang.

Die Häuptlingswürde kann auch auf die Töchter übergehen, die Söhne werden aber bevorzugt. Ist eine Frau jedoch einmal zum Häuptling gewählt, so geniesst sie alle Ehren, die ihrer Stellung zukommen.

Der Häuptling vertritt seinen Stamm nach aussen, übt durch Auferlegung der Strafen die richterliche Gewalt im Stamm, hat die Nutzniessung der Leibeigenen und ist Inhaber des allgemeinen Eigentums, wie alter, halb heiliger Erbstücke (_dawan una)_.

Nicht nur weltlichen, sondern auch geistigen Mächten gegenüber muss ein Häuptling die Interessen der Seinen vertreten; daher leitet er alle bei den Ackerbaufesten stattfindenden religiösen Zeremonien ein. Da jedes Verfahren, das der Reisbau erfordert, mit einer religiösen Feier begonnen werden muss, giebt der Häuptling das Zeichen für den Anfang jeder neuen Periode.

Obgleich der Häuptling nicht zur eigentlichen Priesterschaft gehört, muss er doch die Verbotsbestimmungen, gleich wie die Priester, strenger als alle übrigen befolgen.

Ferner fallen dem Häuptling grösstenteils die Kosten der öffentlichen Festmahlzeiten und der Sold für die Priester zur Last; auch hat er für die Entrichtung der Bussen, die dem Stamm durch Feinde oder die Regierung auferlegt werden, zu sorgen.

Alle innerhalb des Stammes ausgebrochenen Zwistigkeiten werden bei den Kajan durch den eigenen Häuptling geschlichtet, sehr im Gegensatz zu den benachbarten Stämmen der Taman-, Sibau- und Kantu Dajak, die keine andere Autorität als die des holländischen Beamten anerkennen und ihn daher ständig mit kleinlichen Angelegenheiten belästigen. Die Mendalam Kajan wenden sich nur dann an den Kontrolleur, wenn Häuptlinge untereinander in Streit geraten und eire entscheidende Macht somit fehlt.

Erhält der Stamm Besuch von fremden Gästen, so nimmt der Häuptling die Gastherrnpflichten auf sich, auch wenn der Besuch einen Monat lang bleibt; sind die Gäste jedoch zu zahlreich, so werden sie unter die verschiedenen Familien verteilt, die in der Hilfe, die ihnen die Fremden bei ihrer Arbeit leisten, einigermassen Entschädigung finden. Ein Besuch kann sich nämlich, durch plötzliches Eintreten einer Verbotszeit bei Erntefesten oder beim Tode angesehener Personen, sehr in die Länge ziehen, da Fremde in dieser Zeit das Haus nicht verlassen dürfen.

Hat sich ein Glied eines Stammes etwas zu Schulden kommen lassen, so wird sein Vergehen dem Häuptling vorgetragen und diesem liegt die Rechtsprechung ob; er fällt sein Urteil jedoch nicht nach persönlicher Überzeugung oder Willkür, sondern nach den überlieferten, dem Stamme eigenen Gesetzen, die als Gewohnheitsrechte (_adat_) bezeichnet werden. Da die _adat_ sehr verwickelt ist, ruft der Häuptling vor jeder Rechtsprechung die tüchtigsten, angesehensten und ältesten Männer der Freien, _mantri_ genannt, zusammen und berät mit ihnen die Angelegenheit.

In gleicher Weise wie die Priester für die Erfüllung der religiösen _adat_ zu sorgen haben, müssen die _mantri_ auf die Befolgung der weltlichen _adat_ achten; sie bilden die ausführende Macht im Gemeinwesen der Kajan, üben aber auch auf jeden Beschluss grossen Einfluss aus.

Vor jeder Rechtshandlung werden nicht nur die _mantri_, sondern mit deren Hilfe auch die betroffenen Parteien und sämmtliche Bewohner des Hauses, Leibeigene und Frauen inbegriffen, zu einer öffentlichen Versammlung einberufen, und jedem steht das Recht zu, sich frei zu äussern. Derartige Versammlungen werden häufig abends oder an Tagen, an denen schwere Arbeit oder ein Verlassen des Hauses verboten ist, abgehalten und dauern oft eine ganze Nacht, bisweilen auch noch den folgenden Tag.

Lässt sich ein Kajan einem anderen gegenüber Diebstahl, Ehebruch oder Mord zu Schulden kommen, so kann sein Vergehen mit einer Busse gesühnt werden. Körperliche Strafen, Gefängnisstrafe und vorgeschriebene Blutrache kommen in diesem Falle nicht zur Anwendung. Den unmittelbaren Tod heischt die _adat_ nur für Personen, die dem öffentlichen Interesse gefährlich sind oder zu sein scheinen.

Die Bussen werden teils der geschädigten Partei, teils dem Häuptling ausbezahlt, der bei der Auferlegung der Strafen vorsichtig zu Werke gehen muss; denn zeigt er einen Schimmer von Habsucht, so läuft er Gefahr, die Volksgunst zu verlieren.

Die Busse trägt den Charakter einer Schadloshaltung. Hat z.B. ein frei herumlaufendes Schwein einen Teil eines Reisfeldes vernichtet, so steht es dem Besitzer des Ackers frei, das Tier zu töten. Dessenungeachtet ist er aber verpflichtet, dem Besitzer des Schweines ein anderes Tier als Ersatz zu liefern. Der Eigentümer des Schweines wiederum muss den auf dem Reisfelde verursachten Schaden vergüten.

Auch Mordtaten werden mit Bussen gestraft; nur wenn die Bussen nicht bezahlt werden oder nicht auferlegt werden können, weil der Täter entflohen ist oder einem feindlichen Stamme angehört, tritt die Rache in den Vordergrund. Sie trifft jedoch nicht immer die schuldige Person, sondern auch deren Stammesgenossen, wenn die Gelegenheit sich gerade dazu bietet.

Handelt es sich um den Mord mehrerer Personen, der häufig durch Geisteskranke geübt wird, so wissen sich die Bahau nicht anders zu helfen, als indem sie den Mörder töten. In einzelnen Fällen, wenn der Mord nicht vollständig ausgeführt wurde, werden dergleichen Personen auch in kleinen Häuschen oder in gesonderten Räumen des grossen Hauses eingesperrt und verpflegt.

Steht ein Stammesglied im Verdacht, Gift (_puli_) zu besitzen, mit dem es Menschen tötet oder krank macht, so riskiert es, von dem einen oder anderen niedergemacht zu werden, natürlich oft unschuldiger Weise.

Bei Ehebruch kommt es vor, dass der betrogene Ehemann die Schuldigen, wenn er sie überrascht, tötet; er ist jedoch verpflichtet, für die getötete Person Schadenersatz zu bezahlen. Nicht immer hat der Ehebruch eine Scheidung der Gatten zur Folge.

Frauen, welche ausserehelich schwanger werden, und die schuldigen Männer haben nach Anschauung der Bahau eine Missetat begangen, welche die Geister erzürnt und dem Stamme Unglück bringt. Die Strafe, die man ihnen auferlegt, gleicht daher einem Opfer an die Geister. Die Long-Glat am Mahakam lassen die Schuldigen mit einem Schwein als Opfergabe auf einem Floss mit der Strömung flussabwärts treiben. Das Schwein ertrinkt in den Wasserfällen, während sich das schuldige Paar durch Schwimmen rettet.

Zur Entdeckung des Schuldigen sah ich die Bahau von folgendem Mittel Gebrauch machen: Der Bestohlene liess jeden ein Ei anrühren in der Überzeugung, dass der Schuldige das Ei nicht zu berühren wagen würde, aus Furcht krank zu werden.

Die Bahau schwören auf den Zahn des Königstigers; in ernsten Fällen jedoch geschieht die Eidesleistung unter gleichzeitigem langsamem Töten eines Hundes. Dem Tiere werden mittelst eines Schwertes Stichwunden beigebracht und derjenige, der den Eid leistet, bestreicht sich mit dem ausströmenden Blute. Bei Meineid wird der Schuldige, nach dem Glauben der Bahau, später durch den Hund, d.h. durch den Geist, der in ihm steckte, verfolgt, gebissen und getötet.

Die Vollziehung der Strafen ist für die _mantri_ keine leichte Aufgabe, denn sie besitzen keine Zwangsmittel und im Kajanstaat geniesst jeder die grösste Freiheit. Die _mantri_ finden aber für die Aufrechterhaltung der Ordnung in zwei Faktoren eine wesentliche Stütze: erstens in der Achtung der Kajan vor der öffentlichen Meinung, zweitens in ihrer Furcht, bei Übertretung der _adat_ zur Strafe krank zu werden, dem sog. "_takut parid_."

Dass Menschen, die ihr ganzes Leben gemeinsam in einem Hause, in unmittelbarer Nähe von einander, verbringen, doch ein so ausgesprochenes Gefühl der Eigenwürde und beinahe eine Überempfindlichkeit für die Meinung ihrer Umgebung besitzen, setzt uns in Erstaunen. Die _adat_ und die Art ihrer Handhabung ist überhaupt nur bei einem Stamm mit derartigem Charakter denkbar.

Wird in einer öffentlichen Versammlung oder durch den Häuptling und die _mantri_ einem Schuldigen eine Busse auferlegt, so wagt er es nur in seltenen Fällen, sich zu widersetzen. Es kommt noch hinzu, dass sich seine ganze Familie bei der Angelegenheit betroffen fühlt.