Quer Durch Borneo; Erster Teil

Chapter 10

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Die jungen Männer und Mädchen geniessen bei den Kajan im Verkehr mit einander die grösste Freiheit. Bemerkenswerter Weise stellt ihre gesellschaftliche Sitte an den männlichen Teil in moralischer Hinsicht die gleichen Anforderungen, wie an den weiblichen; dieses Verhalten stimmt mit der hohen Stellung, welche die Frau auch sonst im Gemeinwesen der Kajan einnimmt, überein. Die jungen Leute haben daher vor der Ehe alle Gelegenheit, einander kennen zu lernen und sich selbst zu prüfen; sie tun dies um so mehr, als eine Heirat bei ihnen als ernsthafte Verbindung aufgefasst wird, die von beiden Seiten Treue heischt. Vor der Heirat dagegen haben beide Geschlechter volle Freiheit, in ihrem Verkehr so weit zu gehen, als ihnen beliebt. Die Eltern versuchen wohl ab und zu ihren Einfluss geltend zu machen, aber meist mit schlechtem Erfolge.

Fassen zwei junge Leute eine Zuneigung zu einander, so bietet ihnen die Sitte für ein ungestörtes Beisammensein zahlreiche Gelegenheiten.

Am beliebtesten sind gemeinsame Fischpartieen. Vor Anbruch der milden Tropennacht, wenn das Mondlicht die Landschaft gerade genügend erhellt, um ihr das Unheimliche der Dunkelheit zu nehmen, schmückt sich der junge Mann mit seiner besten Kleidung, einem breiten blauen Lendentuch und einem bunten, bisweilen seidenen Kopftuch; eine besondere Zierde bilden schwarze Armbänder und Büschel Riechgras, welche er am Kopf und an den Armen befestigt. Sein schönstes, oft mit Geschenken seiner Angebeteten verziertes Schwert an der Seite, mit Ruder und Wurfnetz bewaffnet, eilt der Jüngling zum Flusse, wo er mit kräftigen Ruderschlägen den Kahn bald in die Nähe der Harrenden bringt. Die gleichfalls schön gekleidete Geliebte steigt mit wohlgefüllter Beteldose ins Fahrzeug und setzt sich an das Hinterende des Bootes, um es mit ihrem Ruder zu steuern. Der junge Mann steht mit dem Wurfnetz (_djala_) vorn im Kahn und schleudert es da, wo er Fische vermutet, mit kräftigem Schwunge ins Wasser. Ein grosses Netz misst im Durchschnitt 8 m und da es am Rande mit einer Zinn- oder Eisenkette beschwert ist, bedarf es ausser grosser Kraft auch grosser Gewandtheit, wenn das Netz gut ausgebreitet gleichmässig auf die Wasserfläche niederfallen soll. Gar mancher Wurf wird unter den aufmerksamen Blicken der Schönen mit besonderer Anspannung ausgeführt und, beim Fischreichtum dieser Gewässer, selten ohne Erfolg. So treibt das Pärchen den Fluss hinunter; liefert der Fang genügend Fische für eine Mahlzeit, so wird gelandet. In der Regel bildet eine leerstehende Hütte auf dem Reisfeld oder ein trautes Plätzchen unter den hohen Uferbäumen das Endziel der Bootfahrt. Dort stört niemand die Liebenden im Genuss aller Herrlichkeiten, welche die Kunstfertigkeit des Mädchens auf kulinarischem und musikalischem Gebiet zu liefern im stande ist. Die weichen Töne der Nasenflöte geben dem Ganzen einen besonderen Reiz; denn in der Stille der Nacht erwecken diese klagenden, aber lieblichen Laute Empfindungen, für die das sanfte Gemüt der Kajan sehr empfänglich ist.

In Zeiten, wo es am Mendalam unsicher ist, wie z.B. bei meinem Besuche im Jahre 1894, als die Bukat von der Serawakschen Grenze um die Niederlassungen der Kajan herumschwärmten, halten Freunde nachts in der Nähe des Pärchens Wacht. Die Freunde helfen auch später beim Aufrichten eines treppenartig behauenen Pfahls, den der glückliche Jüngling zur Erinnerung an die schöne Nacht beim Häuschen zurücklässt. Einer meiner gewandtesten, aber leichtsinnigsten jungen Leute zeigte mir einst seinen Schlupfwinkel für derartige Liebesfeste mit grossem Selbstbewusstsein; denn er hatte vier solcher Gedenkpfähle aufrichten können. Eine derartige Unbeständigkeit der Gefühle wird aber bei den Kajan, trotz aller Freiheit, welche die jungen Leute geniessen, von der öffentlichen Meinung streng gerügt.

Bisweilen vereinigen sich auch mehrere Pärchen, lassen sich fischend und kosend den Fluss abwärts treiben und kehren nicht vor dem folgenden Mittag zurück.

Auch die gemeinsame Arbeit auf dem Felde bietet den jungen Leuten günstige Gelegenheit, sich kennen zu lernen, besonders wenn die Eltern mit dem Verkehr ihrer Kinder einverstanden sind. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Standhaftigkeit der Liebenden oft auf harte Probe gestellt.

So erlebte ich einst, dass ein jungen Mädchen, mit ebenso schönem Äusseren als kräftig entwickeltem Willen, ihren Eltern einen Verlobten ins Haus brachte, der diesen nichts weniger als willkommen war, weil er für schwere Feldarbeit und den Bau von Böten noch keine genügende Leistungsfähigkeit besass. Auch nach der mit viel Aufwand von Energie durchgesetzten Heirat, hatte der junge Ehemann alle Mühe, im Hause der Schwiegereltern seinen Platz zu behaupten.

Bei allen Bahau herrscht nämlich die Sitte, dass der junge Gatte zuerst in die Wohnung seiner Schwiegereltern zieht und erst nach drei bis vier Jahren mit der Frau in sein eigenes Haus oder das seiner Eltern übersiedelt. Ist die Frau jedoch im Hause ihrer Eltern einmal entbunden worden, so darf sie dem Manne schon vor Ablauf dieses Termins folgen. Eine Übertretung dieser Sitte gestattet die _adat_ dem jungen Paar nur gegen Bezahlung einer recht bedeutenden Busse. Nur wenn der einzige Sohn des Hauses ein Mädchen aus einer zahlreichen Familie heiratet, kommen die Eltern oft überein, dass die Schwiegertochter von Anfang = an in das Haus des jungen Mannes zieht.

Hie und da findet ein Pärchen in dem Zustand der jungen Frau, bei der die Folgen des freien Verkehrs nicht ausgeblieben, eine etwas unerwünschte Hilfe für die Erlangung der Heiratszustimmung der Eltern. Unter solchen Umständen wird das Verhältnis der jungen Leute baldmöglichst durch eine Heirat besiegelt; denn die Schwangerschaft einer Unverheirateten wird allgemein verurteilt. Ein Mann, der ein Mädchen sitzen lässt, wird sehr schief angesehen. So etwas kommt daher nur höchst selten vor und wird, wenn besondere Umstände eine Heirat unmöglich machen, mit einer ansehnlichen Busse an die Eltern der Verlassenen und den Häuptling gestraft.

Einen derartigen Fall erlebte ich bei meinem zweiten Besuch am Mendalam, als die beiden Häuptlinge in Tandjong Karang und Tandjong Kuda aus persönlicher Feindschaft ihren jungen Untertanen nicht gestatteten, sich mit einem Gliede des anderen Dorfes zu vermählen. Eines der Opfer, ein junges Mädchen, das ich gern hatte und das früher häufig zu mir kam, um sich in meiner Hütte auszuruhen, zeigte sich zwei Monate lang nicht mehr bei mir und als sie zum ersten Mal wieder erschien, wagte sie kaum die Augen aufzuschlagen, obgleich ich mir alle Mühe gab, ihr aus der Verlegenheit zu helfen; auch später besuchte sie mich nur noch einige Male.

Da die Frauen bei der Eheschliessung eine Hauptstimme haben, gehören Verlobungen in kindlichem Alter zu den Seltenheiten.

Obwohl Unverheiratete die grösste Freiheit geniessen und Verheirateten viele Beschränkungen und Pflichten auferlegt werden, nehmen die Kajan auffallender Weise gern das Ehejoch auf sich. Daher sind junge Männer, wenn sie nicht durch weite Reisen daran verhindert werden, mit 25 Jahren beinahe alle verheiratet; Mädchen verheiraten sich meist vor dem zwanzigsten Jahr.

Bei jeder Eheschliessung finden zwischen den beiderseitigen Eltern über die Mitgift und die Summe, welche der junge Mann seinen Schwiegereltern bei der Heirat ausbezahlen muss, Unterhandlungen statt. Leben die Eltern nicht mehr, so werden sie durch Angehörige oder den Häuptling vertreten.

Der Betrag, den der junge Gatte bezahlen muss, ist meist nicht hoch, mit einem Schwert oder einem Gong sind die Schwiegereltern gewöhnlich zufrieden; reiche Häuptlinge dagegen haben bis zu 300 Dollar zu bezahlen.

Polygamie ist am Mendalam nicht Sitte, sie kommt nur bei einigen Häuptlingen am Mahakam vor, die sie kürzlich von den Malaien übernommen haben.

Man sieht es gern, dass beide Teile, die eine Heirat mit einander eingehen, dem gleichen Stande angehören. Häuptlinge verlieren viel an Ansehen, wenn sie sich mit gewöhnlichen Kajan verheiraten und ihre Kinder haben wenig Aussicht, ihre Nachfolger zu werden; dass sie sich jemals mit Leibeigenen verheirateten, hörte ich nie.

Bei den Kajan sind nicht nur Ehen zwischen nahen Blutsverwandten, sondern auch Ehen zwischen angeheirateten Verwandten, wie den gegenseitigen Geschwistern von Eheleuten, verboten. Daher müssen die wenigen Häuptlinge am Mendalam, die aus Standesrücksichten auf Heiraten unter Verwandten angewiesen sind, bei der Eheschliessung eine Busse für die Übertretung der _adat_ bezahlen.

Heiraten zwischen benachbarten, nicht verwandten Stämmen sind zwar nicht verboten, kommen aber so selten vor, dass Taman und Kajan z.B. länger als ein Jahrhundert neben einander leben, ohne sich zu vermischen. Die meisten fremden Männer einer Niederlassung gehören verwandten Stämmen an und halten sich ihrer Heirat wegen für längere oder kürzere Zeit dort auf.

Für die Heirat, insbesondere für die Zeit von der Hochzeit bis zu dem folgenden Neujahrsfeste, bestehen so zahlreiche Verbotsbestimmungen, dass die Kajan, um diese lästige Periode abzukürzen, vorzugsweise kurz vor diesem Feste heiraten.

Bei den gewöhnlichen Kajan verläuft eine Hochzeit sehr schlicht; die Häuptlinge dagegen veranstalten bei der Heirat ihrer Kinder grosse Feste, die zwei bis drei Tage dauern und an denen sich alle angesehenen Dorfbewohner beteiligen.

Die Hochzeit wird im Hause der Braut gefeiert, in welches der Bräutigam durch seine Freunde geleitet wird. Die Wohnung, aus der aller Hausrat vorher entfernt wurde, ist mit Grün und bunten Tüchern festlich geschmückt und die Wände sind mit allem, was die Eltern der Braut dem Geleite des Schwiegersohnes schenken, behängt. Die Freunde haben denn auch das Recht, alles Schöne, das ihnen durch die Freigebigkeit des Häuptlings und die Beiträge der Dorfgenossen angeboten wird, mit sich heim zu nehmen.

Unter den Geschenken, die Braut und Bräutigam einander geben und auch unter denen der Familienglieder, spielen Perlen eine wichtige Rolle. Von dem Bräutigam erhält die Braut zuerst einen _taksa hawa_ (Gürtel für die Ehefrau), bestehend aus einer Schnur mit vier alten Perlen; beim Hochzeitsmahl findet sie zwei weitere Perlen im Reis; ausserdem erhält sie noch eine besonders schöne Perle, die "_koho guman" (kuman = essen)_.

Die Verwandten und Bekannten schenken eine Perlenschnur (_dje)_, die so lang als die Braut sein muss und die, je nach der Wohlhabenheit der Geber, einen höheren oder geringeren Wert besitzt.

Mann und Frau sind in der Ehe gleichberechtigt; die Leitung des Hauses gelangt aber auch bei den Kajan in die Hände der stärkeren Persönlichkeit. Wie bereits gesagt, wird von beiden Teilen vollkommene Treue verlangt, auch für den Fall, dass der Mann langdauernde Reisen unternimmt. Ein Treubruch wird schwer bestraft, scheint übrigens selten vorzukommen. Der Mann hat eine höhere Busse zu bezahlen als die Frau.

Der schuldige Teil hat die Busse an die Familie des beleidigten Teils zu entrichten; weigert er sich, der Strafe nachzukommen, so ist die öffentliche Meinung stark genug, um seine Halzstarrigkeit zu brechen. Ist er durchaus nicht im stande, die Busse aufzubringen, so helfen ihm die Verwandten und Bekannten.

Wenn sich nach dem Tode von Mann oder Frau der überlebende Teil wieder verheiraten will, muss er nach dem Gebot der _adat_ mindestens 1 1/2 Jahre warten; eine Übertretung erfordert Busse.

Daher hatte _Akam Igau_, als ihm die Trauerzeit nach denn Tode seiner ersten Frau zu lang vorgekommen war und er sich vor Ablauf derselben mit _Tipong_, der Schwester seines Schwiegersohnes _Sigau_, verheiratet hatte, seinen Kindern eine bedeutende Entschädigung auszubezahlen. Die Busse wurde teilweise von den verschiedenen Familien in Tandjong Karang aufgebracht. Im Ganzen waren zur Sühnung der Schuld zwanzig Gonge erforderlich gewesen; ausserdem empfing jedes Kind eine kostbare alte Perle und ein Stück schwarzen Kattuns. Dieses sollten die Kinder, wie man mir erklärte, abends als Binde vor den Augen gebrauchen, bildlich, um die Schuld des eigenen Vaters nicht zu sehen.

In der Ehe herrscht Gütertrennung. Vater und Mutter sorgen gemeinschaftlich für den Unterhalt der Kinder. Sind diese einmal erwachsen, so bleiben sie zwar im Elternhause wohnen, bebauen aber mit Hilfe von Freunden und Freundinnen ihre eigenen Reisfelder. Sie leben von dem Ertrag des Ackerbaus und von den Nebenverdiensten, die sie sich als Kunsthandwerker, Schmiede, Tätowierkünstler, Priester u.s.w. erwerben. Müssen einige Artikel, wie Salz, Tabak und Kattun, in grösseren Mengen von Händlern an Ort und Stelle gekauft oder von der Küste herbeigeschafft werden, so wird die erforderliche Kaufsumme von allen Familiengliedern gemeinsam zusammengebracht; von dem Vorrat gebraucht jeder nach Bedürfnis. In allen derartigen Angelegenheiten hat der Vater die Hauptstimme.

Kommen Eheleute überein, dass sie sich auf gutwillige Weise trennen wollen, so behält bei der Scheidung jeder Teil sein Heiratsgut. Widersetzt sich dagegen der eine Teil einer Scheidung, so muss ihm der andere als Entschädigung sein Heiratsgut überlassen. Die Kinder dürfen selbst entscheiden, mit welche Partei sie es halten wollen; die kleinen folgen gewöhnlich der Mutter, meist stehen sie aber mit beiden Eltern auf gutem Fuss.

So lange die Kinder im Elternhause leben, haben sie auf nichts anderes als die Geschenke, die sie ab und zu erhalten, und ihren eigenen Verdienst Anspruch. Auch nach dem Tode der Eltern wird, wenn die Kinder noch beisammen bleiben, das Erbe nicht geteilt. Gehen sie auseinander, so erben Söhne und Töchter gleich viel. Speziell bei den Mendalam Kajan erben die Töchter mehr als die Söhne, mit der Begründung, dass diese leichter ihren Unterhalt verdienen können.

Die Familienerbstücke (_dawan una_) fallen gewöhnlich dein ältesten Kinde zu; die übrigen Kinder werden durch andere Wertgegenstände schadlos gehalten.

Mann und Frau erben nicht von einander. Im Falle dass keine Kinder da sind, geht der Besitz des verstorbenen Teils an dessen Familie zurück.

Ein Todesfall in der Familie veranlasst so viel Arbeit, dass die Angehörigen kaum Zeit haben, sich der Trauer hinzugeben.

Wenn der Tod infolge von Krankheit eintrat, siedelt die Seele des Verstorbenen nach dem Kajanhimmel, _Apu Kesio_, über und jeder beeilt sich, ihr alles für die Reise Erforderliche zu beschaffen. Die Vorbereitungen für das Begräbnis gewöhnlicher Kajan dauern zwei bis drei Tage, für Häuptlinge bis zu acht Tagen.

Die Leiche wird zuerst gewaschen, dann mit Blumen eingerieben und mit schönen Kleidern geschmückt.

Die Totenkleidung besteht aus weissem Kattun und wird mit schwarzen Arabesken und Menschen- und Tiergestalten verziert. Als Kopfbedeckung erhält der Tote eine altmodische Baumbastmütze. Den Schmuck, den die Kajan im Jenseits tragen wollen, wählen sie sich schon bei Lebzeiten aus; er ist in bezug auf Material und Arbeit von der besten Qualität. (Näheres über Totenkleidung siehe Kap. VII).

Zur Besänftigung der bösen Geister, die sich der Leiche des Verstorbenen bemächtigen könnten, versehen die Hinterbliebenen diese in liebevoller Sorgfalt mit Perlen. Nur die Reichen geben dem Toten alte Perlen mit, die Unbemittelteren begnügen sich mit neueren. Die Perlen haben, je nach dem Körperteil auf dem sie angebracht werden, verschiedene Namen:

_kali mata_, 2 × 4 an ungedrehte Pflanzenfasern gereihte Perlen, werden auf jedes Auge gelegt.

_kali pro_, eine Perle, die in die Kehle gesteckt wird.

_kali djela_, eine Perle, die auf die Zunge gelegt wird.

_kali lo-ong_, eine grössere Perle, die mitten auf den Leib gebunden wird.

_usut usu_, Perlen, die um die Finger gebunden werden.

_tewel buwa awong to_, eine Perle, die an jedem Daumen befestigt wird.

_usut tudak_, 2 × 4 Perlen, die an jedes Bein gebunden werden.

_aaset udjong halöbw_, Eisen, das auf die Kniee gelegt wird.

Einem Häuptling wird ausserdem als weiterer Schutz ein hölzerner _rimau_ oder _ledjo_ (Tiger) mitgegeben.

Bei allen diesen Vorbereitungen helfen Freunde und Bekannte; sie sind die Zeit über Gäste der Leidtragenden.

Nach Beendung der Ausstattung wird der aus zwei Hälften ausgehöhlter Baumstämme bestehende Sarg ins Haus gebracht und die Leiche hineingelegt; die Ritzen werden mit Guttapercha luftdicht verschlossen. In den folgenden Tagen wird die Ausrüsting, die dem Toten ausserhalb des Sarges mitgegeben wird, in Ordnung gebracht. Dann wird der Sarg von Männern auf den Begräbnisplatz getragen und, je nach dem Stande des Verstorbenen, einfach auf dem Boden niedergesetzt oder auf ein hölzernes Gerüst gestellt, das oft mit einem schön geschnitzen hölzernen Dache überdeckt wird. An die Bäume und Sträucher ringsherum werden bunte Tücher und Wimpel gehängt und neben dem Sarge werden die übrigen für den Aufenthalt in _Apu Kesio_ notwendigen Gegenstände, die im Sarge selbst keinen Platz fanden, niedergelegt; es sind dies: Waffen, Ruder, Gonge, Tempajang (grosse irdene Gefässe), Kleidungsstücke, Hausgerät und dergleichen. Die kostbaren Gegenstände werden oft zum Schutz gegen Diebstahl seitens der Malaien durch Zerbrechen wertlos gemacht.

Wenn es sich um einen vornehmen Häuptling handelt, wird der Sarg in einem _salong_, einem nach allen Seiten geschlossenen Häuschen aus Eisenholz, beigesetzt. Der _salong_ ist oft mit künstlerisch schönen Malereien und einem prachtvoll gearbeiteten Dache verziert. In dem _salong_ werden noch so lange andere Leichen der Familie beigesetzt, bis er gefüllt ist oder verfällt.

Leibeigene ohne Familie werden nach dem Tode einfach zum Begräbnisplatz getragen, in eine Matte gewickelt und niedergelegt. Einst sahen wir, wie die Leiche eines wenige Stunden vorher verstorbenen Sklaven von einem anderen auf dem Rücken zum Flusse getragen und in einem Boote weggeführt wurde; bereits nach einer Stunde kehrten die Männer wieder zurück. Während die Bekannten beim Tode eines freien Kajan die Rolle von Klageweibern übernehmen und das Weinen der Familie verstärken, hatte für den Sklaven nur eine einzige Frau kurze Zeit ihr Jammern ertönen lassen.

Alle, die auf andere Weise als durch Krankheit ums Leben kommen, geniessen weder das Vorrecht eines ehrenvollen Begräbnisses noch ist ihnen, nach der Überzeugung ihrer Hinterbliebenen, ein künftiges Leben in _Apu Kesio_ beschieden. Die Seelen der Ermordeten, Selbstmörder, Verunglückten, im Kampfe Gefallenen, bei der Entbindung Gestorbenen und Totgeborenen gelangen auf zwei verschiedenen Wegen nach zwei anderen Orten, wo sie mit ähnlichen Unglücklichen, wie sie selbst, weiterleben müssen. Die Leichen dieser Armen flössen den Kajan Abscheu ein, daher werden sie nur in eine Matte gerollt und verscharrt. Ein besonderes Grauen erregen die Leichen von Wöchnerinnen; kein Mann und keine jüngere Frau darf sie berühren; sie werden auch nicht durch die Galerie vorn aus dem Hause hinausgetragen, sondern nach Entfernung einiger Bretter aus der hinteren Wand der Wohnung hinausgeworfen, in Matten gewickelt und an Rotangseilen zur letzten Ruhestätte geschleift.

Bei Begräbnissen von Personen, die eines ehrenvollen Todes gestorben sind, geben sowohl Männer als Frauen das letzte Geleite, letztere müssen der allgemeinen Trauer durch lautes Weinen Ausdruck verleihen.

Die eigentliche Trauer beginnt erst nach der Beisetzung des Verschiedenen und dauert vierzehn bis fünfzig Tage.

Während der Trauerzeit ist es Besuchern von auswärts verboten, die Wohnung oder die Reisfelder der Leidtragenden zu betreten. Beim Tode eines Häuptlings wird der ganze Mendalam für verboten (_lali_) erklärt. Das Verbot wird durch Spannen eines Rotangseiles über den Fluss angezeigt; zerreisst jemand das Seil, so muss er Busse bezahlen, aber das _lali_ ist damit zu Ende.

Während der Trauerzeit darf nur Baumbastkleidung ohne jeden Schmuck getragen werden; die Frauen setzen sich ausserdem eine grosse Trauermütze mit hängenden Zipfeln auf. (Siehe Kap. VII).

Kommt ein Todesfall in der Zeit vor, wo eine Familie der Feldarbeit wegen auf dem Reisfeld wohnt, so darf sie vor Ablauf des Neujahrfestes das grosse Haus nicht wieder betreten und baut sich daher in dessen Nähe zwischen den Reisscheunen eine zeitweilige Hütte.

Am Ende der Trauerzeit feiert die Familie mit Hilfe einer Priesterin eine _mela_ (siehe f. Kap.), bei der Schweine und Hühner geopfert und von den Hausgenossen und Gästen bei einem Festmahl verspeist werden. Nach der _mela_ muss sich die Familie noch einen, Tag still verhalten, _melo_, dann darf sie ihr Alltagsleben wieder aufnehmen. Die Priesterin erhält für ihre Dienste ein Schwert, zwei Mass Reis und vier bis fünf mehr oder minder wertvolle Perlen.

In früheren Zeiten war zum Ablegen der Trauer ein frisch erbeuteter Schädel oder irgend ein anderer menschlicher Körperteil erforderlich gewesen, der, wenn es Häuptlinge galt, wahrscheinlich auf Kopfjagden (_ajo_) erlangt wurde. Gegenwärtig werden zu diesem Zwecke am Kapuas überhaupt keine Kopfjagden mehr unternommen; selbst alte Schädel werden nur noch in besonders ernsten Fällen bei benachbarten Stämmen geliehen; in der Regel begnügt man sich jetzt mit etwas Menschenhaar. Sehr wahrscheinlich ist die Bedeutung dieser Sitte die, dass man dein Verstorbenen einen Menschen opfert, damit er ihm als Diener ins Jenseits folge. Da bei den Bahau nur Häuptlinge sich Diener halten, wurden begreiflicherweise auch nur für diese Köpfe gejagt.

Dass bei anderen wichtigen Lebensereignissen, wie bei der Geburt eines Kindes und bei Hochzeiten, die Erbeutung eines Kopfes augenblicklich oder in früheren Zeiten jemals notwendig gewesen, habe ich während meines Aufenthaltes unter den Bahau und Kenja nie ermitteln können. Ich glaube mit Sicherheit erklären zu können, dass die _adat_ diese Sitte nicht fordert. Auch herrschte bei ihnen nie der Gebrauch, das Schlachtopfer auf dem Häuptlingsgrabe langsam zu Tode zu martern, wie dies die Stämme am Barito und Kahájan und die Batang-Lupar noch jetzt zu tun scheinen. Es war selbst verboten, einen Haussklaven zu opfern und auch ein Kriegsgefangener oder eine gekaufte Person waren gerettet, sobald sie das Haus erblickt hatten. Dies geschah, beispielsweise, im Jahre 1893 am Mahakam, als _Bang Jok_, ein Häuptling in Long Deho, beim Ablegen der Trauer nach dem Tode seines Vaters _Jok Bang_, einen Menschen opfern wollte. Der Sklave hatte damals, wahrscheinlich durch Zufall, das Haus bemerkt und durfte daher nicht getötet werden.

Wir sehen somit, dass die Religion bei den Kajan am Kapuas auch früher nur beim Tode des Häuptlings die Opferung eines Menschen erforderte und dass gegenwärtig eine Erinnerung an diesen Brauch genügt. Dagegen besteht noch jetzt bei ihnen die Sitte, die Schädel ihrer erschlagenen Feinde aufzubewahren; man findet daher in einigen ihrer Häuser, besonders aus früheren Zeiten, derartige Trophäen in grosser Zahl. Trotzdem bei den friedliebenden Bahau Tapferkeit und Stärke nicht zu den geschätztesten Eigenschaften gehören (Siehe f. Kap. Schöpfungsgeschichte: die Stärksten und Gewandtesten werden zu Sklaven), ist es doch für Häuptlingssöhne wünschenswert, wenn auch nicht unerlässlich, dass sie irgend welche Beweise ihres Mutes liefern. Daher hat sich jetzt noch die Sitte bei ihnen erhalten, dass erwachsene Häuptlingssöhne die Gelegenheit, die sich ihnen bietet, eine gefahrvolle Reise zu unternehmen oder einen Menschen zu töten, wahrnehmen. Selbst das Töten gekaufter alter Frauen wird nicht verschmäht; denn das Vergiessen von Menschenblut an und für sich sehen die Bahau schon als eine mutvolle Tat an, eine Auffassung, die mit ihrem furchtsamen Charakter völlig übereinstimmt. Auch suchen die jungen Häuptlinge stets auf eine für sie selbst ungefährliche Weise ihr Opfer zu treffen. Besonders geeignet zur Erbeutung eines Kopfes sind Handelszüge, hauptsächlich die zu den im Norden wohnenden nichtverwandten Stämmen; hierauf beruht auch die alte Feindschaft der Bahau mit den Batang-Luparstämmen am mittleren und unteren Batang-Rèdjang.