Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 86
Die Vergiftung mit Blausäure.
In forensischer Beziehung kommen die Blausäure als solche und die metallischen Cyanide in Betracht.
Die österreichische officinelle +Blausäure+ enthält 2% wasserfreie Säure (Maximaldosis in Einzelngaben 0·05 Grm. oder gutt. 2, und 0·2 oder gutt. 8 pro die). Von der wasserfreien Blausäure werden 5-6 Cgrm. als letale Dosis für einen Erwachsenen angegeben. Die Blausäure bildet einen Bestandtheil der Aqua amygd. amararum (0·1%), der Aqua laurocerasi (0·07-0·1%) und der Aqua cerasorum nigr. (0·04%). Der Blausäuregehalt dieser Arzneistoffe stammt aus dem Amygdalin der betreffenden Pflanzentheile, welches bei Gegenwart von Wasser durch das in demselben ebenfalls enthaltene Emulsin in Blausäure, Bittermandelöl und Zucker gespalten wird. Aus diesem Grunde können auch die betreffenden Pflanzentheile selbst giftig werden, darunter namentlich die bitteren Mandeln, von denen nach +Husemann+ 4-6 Stück hinreichen, um ein Kind zu vergiften. Ein von uns obducirter 3jähriger Knabe hatte 7-10 Stück bittere Mandeln eines im Freien wachsenden Baumes gegessen, war kurz darnach erkrankt und in 2 Stunden ohne ärztliche Behandlung gestorben. Im Magen fand sich eine reichliche Menge zerkauter Mandeln, aber kein Blausäuregeruch. Auch wurde keine Blausäure chemisch nachgewiesen und selbst die Guajacharzprobe ergab ein negatives Resultat. Ueber eine Vergiftung eines Erwachsenen mit 2 handvoll bitterer Mandeln berichtet +Daker+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 457). Der Mann wurde gerettet und im ausgepumpten Mageninhalte Blausäure nachgewiesen. Auch Selbstmorde mit bitteren Mandeln sind vorgekommen. +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1869, pag. 838) berichtet über einen solchen und einen zweiten haben wir im Jahre 1885 obducirt. Er betraf eine in misslichen Verhältnissen befindliche Frau, bei welcher Unmassen zerkauter Mandeln und starker Blausäuregeruch im Magen gefunden wurden. Das im Handel vorkommende Bittermandelöl enthält in der Regel ebenfalls Blausäure und ist deshalb im hohen Grade giftig, während reines Bittermandelöl nur nach Art ätherischer Oele und nur in grösserer Dosis schädlich wirkt. Blausäurehaltig sind auch gewisse Liqueure, wie Persico, Marasquino etc., zu deren Bereitung Kerne von Kirschen, Pfirsichen etc. genommen werden. Eine Vergiftung mit reichlich genossenen Pflaumenkernen hat +Seferowitz+ (Wiener med. Blätter 1882, Nr. 13) beobachtet.
[Sidenote: Cyankalium.]
Von den metallischen +Cyaniden+ sind vorzugsweise diejenigen giftig, welche schon in der Kälte mit Säuren Cyanwasserstoff entwickeln, und unter diesen nimmt das jetzt so verbreitete +Cyankalium+ die erste Stelle ein. Das Ferrocyankalium (gelbe Blutlaugensalz) und ähnliche Doppelsalze werden in der Regel für ungiftig gehalten, weil sie angeblich nur beim Erhitzen mit Säuren Blausäure liefern. Es scheint jedoch, dass sie unter gewissen Umständen, namentlich wenn gelbes Blutlaugensalz mit Säuren genommen wurde, doch giftig wirken können, da +Sonnenschein+ (l. c. 170), +Jirusch+ (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte, 1875, pag. 399), +Volz+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 57) und +Landgraf+ (Friedreich’s Blätter, 1885, pag. 201) über solche Fälle berichten. Von Wichtigkeit ist die aus Anlass eines in Wien an einem Briefträger begangenen Giftmordes mit Cyankalium, durch +Ludwig+ und +Mauthner+ (Wiener med. Blätter, 1880, Nr. 44) gemachte Beobachtung, dass einzelne Sorten von Cyankalium gelbes Blutlaugensalz enthalten[457], worauf bei Untersuchung auf Blausäure insoferne Rücksicht genommen werden muss, als auch dieses Salz nicht blos mit stärkeren, sondern schon mit verdünnten Mineralsäuren und selbst mit Weinsäure destillirt ein blausäurehaltiges Destillat liefert. Es ist demnach bei Untersuchung auf Blausäure auf die etwaige Anwesenheit von gelbem Blutlaugensalz Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise dieses vor der Destillation auszufällen.
[Sidenote: Cyankaliumvergiftung. Verlauf der Blausäurevergiftung.]
Die Häufigkeit der Selbstmorde mit Cyankalium ist bekannt. In Wien allein kamen im Jahre 1874 32 und im Jahre 1875 27 solche Fälle vor, dagegen nur einmal, und zwar im Jahre 1875, eine Selbstvergiftung mit Blausäure. Diese Häufigkeit ist nicht blos in der auch dem Laien bekannten Thatsache begründet, dass das Gift ungemein rasch und sicher den Tod herbeiführt, sondern besonders darin, dass die Beischaffung desselben keinen Schwierigkeiten unterliegt, da Cyankalium gegenwärtig in der Industrie häufig, so namentlich in der Galvanoplastik und zu photographischen Zwecken, benützt wird. Die genannten Momente sind es aber, welche zugleich die Anwendung dieses Giftes zu verbrecherischen Zwecken ungemein erleichtern, umsomehr, als dasselbe ohne besondere Schwierigkeiten, so in Spirituosen und noch mehr in sauren Flüssigkeiten, heimlich beigebracht werden kann. In der That ist die Zahl der damit verübten Giftmorde eine ziemlich bedeutende, und zwar nicht blos einzelner Personen, sondern ganzer Familien. Von beiden haben wir je zwei Fälle untersucht, ebenso zwei andere, wo Verdacht auf Giftmord bestand, während wahrscheinlich nur Selbstmord vorlag. Auch gehört hierher der pag. 653 erwähnte Fall, wo der Mörder vor dem Erwürgen versucht hatte, seinem schlafenden Opfer Cyankalium in den Mund zu stecken. Zufällige Vergiftungen, die mit blausäurehaltigen Medicamenten oder Genussmitteln (Liqueuren) wiederholt geschahen, sind mit Cyankalium verhältnissmässig selten. Zu diesen gehört unter anderen auch der von +Tardieu+ erwähnte Fall, einen Photographen betreffend, der, um Lapisflecke von seinen Fingern wegzubringen, Cyankalium in Substanz benützte und, da ihm dann ein Stückchen hinter den Nagel kam und die Haut daselbst aufschürfte, unter Erscheinungen der Blausäurevergiftung zusammenstürzte und 8 Stunden in Lebensgefahr sich befand.
Nach +Husemann+ entsprechen 2½ Gran (18 Cgrm.) Cyankalium etwa 1 Gran (0·073 Grm.) Blausäure, müssen daher als Dosis letalis angesehen werden. (Als Normaleinzelgabe wird von +Falck+ 0·003 bis 0·03 und als Tagesgabe 0·1 Grm. angegeben.) Das Cyankalium kommt gewöhnlich in jenen des Kali causticum ähnlichen[458] Stangen oder in Platten ausgegossen oder in unregelmässigen Stücken vor. Es ist weiss oder schmutzigweiss, von krystallinischer Structur und riecht stark nach Blausäure. Dieser Geruch rührt davon her, dass bereits die Kohlensäure der Luft das Salz zersetzt und Blausäure frei macht. Ebenso machen schon die schwächsten Säuren, z. B. jene des Weins, Essig, und noch mehr die Säure des Magens die Blausäure mit grosser Leichtigkeit frei, woraus sich die schnelle Wirkung erklärt. Der Geschmack ist scharf alkalisch. Es ist zerfliesslich, im Wasser sehr leicht, im schwachen Weingeist leicht löslich. Die wässerige Lösung zersetzt sich bei Gegenwart organischer Stoffe (Staub, Kork) sehr bald und wird braun, wobei sich Ammoniak und ameisensaures Kalium bildet.
Die Symptome, welche nach Blausäurevergiftung eintreten, sind jenen, die wir beim Ersticken beobachten, sehr ähnlich und treten in der Regel ebenso fulminant und mit ebenso raschem Verlaufe auf, wie dies nach Unterbrechung der Respiration geschieht. In der Regel stürzt das Individuum wenige Augenblicke nach dem Verschlucken des Giftes zusammen, wird dyspnoisch und bewusstlos, bekommt heftige clonische Krämpfe und stirbt nach wenigen Minuten. Terminale Athembewegungen und durch einige Zeit fortdauernden Herzschlag haben wir bei Thierversuchen fast immer beobachtet, ebenso in der Regel Würgebewegungen und häufig Erbrechen unmittelbar nach dem Zusammenstürzen, namentlich nach Vergiftung mit Cyankalium. Doch verlaufen Blausäure- (Cyankalium-) Vergiftungen keineswegs immer so fulminant, es wurden vielmehr wiederholt Fälle beobachtet, in denen nicht blos mehrere Secunden, sondern selbst mehrere Minuten verflossen, bevor die ersten Vergiftungserscheinungen auftraten, so dass die Betreffenden noch im Stande waren, verschiedene Handlungen zu unternehmen, ebenso mehrere, in welchen der Tod nicht gleich nach dem Auftreten der ersten Vergiftungserscheinungen, sondern erst einige Zeit, z. B. erst auf dem Transport in’s Spital oder in letzterem, erfolgte.
In einem von +Casper+ mitgetheilten Falle war eine Frau, die (höchst wahrscheinlich bereits theilweise zersetztes) blausäurehaltiges Bittermandelöl getrunken hatte, noch im Stande, das Fläschchen in einen Secretär zu verschliessen; in einem anderen[459] konnte ein Gefangener, der sich in der Nacht vor seiner Hinrichtung vergiftet hatte, das Fläschchen mit Blausäure noch in seinem Stiefel verbergen, und in einem dritten ein Mann, in dessen Leiche die enorme Quantität von 7·24 Grm. Cyankalium gefunden wurde, nach vollbrachter That noch in das Schlafzimmer seiner Frau sich begeben und von ihr Abschied nehmen. In einem von +Taylor+ mitgetheilten Falle vermochte sogar ein Individuum, das sogenannten Bittermandelgeist (1 Theil Bittermandelöl, 7 Theile Alkohol) verschluckt hatte, noch in den Hof zu gehen, Wasser zu pumpen und zwei Treppen hoch zu steigen, worauf es erst zusammenstürzte und nach 20 Minuten starb. Eine Reihe ähnlicher Beobachtungen haben wir in der Wiener med. Wochenschrift, 1880, Nr. 2, aus Anlass der Publication eines hier vorgekommenen Falles von Mord durch Cyankalium veröffentlicht, in welchem u. A. auch die Möglichkeit eines Selbstmordes herangezogen und in dieser Richtung betont wurde, dass der abscheulich caustische Geschmack des mit Cyankalium versetzten Liqueurs die Frau vom unwillkürlichen Austrinken desselben abgehalten haben würde. Es wurde jedoch erwidert, dass die Betreffende keine Ahnung von der giftigen Beimischung hatte und unter diesen Umständen schon ungleich schärfere und ätzendere Flüssigkeiten, z. B. Laugenessenz, getrunken worden sind, und dass der ekelhafte Geschmack erst nach erfolgtem Austrinken sich bemerkbar gemacht haben konnte. Durch Einathmen von Blausäure sind nicht blos acute, sondern auch chronische Vergiftungen vorgekommen. Bemerkenswerth ist in dieser Beziehung je ein von +Martin+ (Friedreich’s Blätter. 1888, pag. 3) und +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 97) mitgetheilter Fall von chronischem Siechthum nach längerer Einathmung von Blausäure.
[Sidenote: Ursache der Giftigkeit der Blausäure.]
Die +Ursache+ der so eminenten +Giftigkeit+ der Blausäure ist noch nicht aufgeklärt. Die auffallende Aehnlichkeit der Erscheinungen, unter welchen der Tod bei Blausäurevergiftung auftritt, mit jenen des Erstickungstodes lässt darauf schliessen, dass der Blausäure entweder eine reizende und dann sofort lähmende Wirkung auf das verlängerte Mark zukommt, oder dass schon Spuren derselben, wenn sie in’s Blut gelangen, die respiratorischen Vorgänge im Organismus erschweren oder aufheben. Letztere Vermuthung erhält eine Stütze in der von +Schönbein+ gemachten Beobachtung, dass schon ganz geringe Mengen von Blausäure, dem Blute zugesetzt, im Stande sind, dessen katalysirende Wirkung auf Wasserstoffsuperoxyd aufzuheben, so dass letzteres eine Bräunung des Blutes bewirkt, dessen spectrale Absorptionserscheinungen verschwinden. Nach +Hoppe+-+Seyler+ und +Preyer+ geht die Blausäure mit dem Hämoglobin des Blutes eine chemische Verbindung ein, ähnlich wie das Kohlenoxyd, doch ist dieser Vorgang vorläufig noch nicht sichergestellt, und selbst wenn er es wäre, so ist es bei der ausserordentlichen Schnelligkeit, mit welcher schon ganz geringe Mengen von Blausäure den Tod bewirken, nicht wahrscheinlich, dass diesem Umstand die Hauptrolle bei der Blausäurevergiftung zukomme, da die Zeit fehlt, damit das Hämoglobin zahlreicher Blutkörperchen eine Verbindung mit der Blausäure eingehe. Ueberdies zeigt sich die fulminante Wirkung der Blausäure auch bei Fröschen, die bekanntlich eine Aufhebung der Function des Blutes lange Zeit zu vertragen vermögen.[460] Mehr plausibel ist die Ansicht +Geppert+’s, wonach die Blausäure den Geweben die Fähigkeit nimmt, dem Blute das O. zu entziehen. Auch ergaben die Untersuchungen von +Corin+ und +Ansiaux+ (Bull. de l’Acad. Belgique. 1893), dass sich die Blutdruckcurven bei dieser Vergiftung analog verhalten wie bei der Erstickung.
[Sidenote: Leichenbefund.]
Bezüglich des +Leichenbefundes+ ist zunächst die Blausäurevergiftung als solche und die Cyankaliumvergiftung auseinanderzuhalten. Erstere gibt in der Regel ausser dem nicht immer nachweisbaren, beim längeren Einathmen Halskratzen verursachenden Blausäuregeruch im Magen[461] und mitunter auch in anderen Organen und den Zeichen des Erstickungstodes meist negative Befunde, insbesondere zeigt die Magenschleimhaut ausser etwa stärkerer Injection und manchmal Ecchymosirung, die auch nur als Theilerscheinung der Erstickung gedeutet werden kann, keine Veränderungen, und dies ist auch, selbst wenn der Blausäure eine local reizende Wirkung zugeschrieben werden könnte, bei der grossen Schnelligkeit, mit welcher in der Regel der Tod eintritt, wohl begreiflich. Anders ist der Befund bei Cyankaliumvergiftung. In exquisiten Fällen derselben finden wir ausser dem charakteristischen Geruch die Magenschleimhaut allenthalben, besonders aber im Fundus und auf der Höhe der Falten, blutroth gefärbt, gewulstet und in dem Grade gequollen, dass die Faltenkämme stellenweise selbst transparent erscheinen können. Dabei sehen wir die Schleimhaut mit reichlichem, hellroth oder hellbraunroth tingirtem, fadenziehendem Schleim bedeckt, und wenn sonstiger Mageninhalt vorhanden ist, auch diesen blutig gefärbt und von limpider fadenziehender Beschaffenheit. Dabei reagirt der Mageninhalt stark alkalisch, ist seifenartig-schlüpfrig zum Anfühlen und verbreitet einen mehr weniger auffallenden Blausäuregeruch, der sich auch in anderen Organen, so im Gehirn und in den Lungen, bemerkbar zu machen pflegt. Meist ist zugleich ein Geruch nach Ammoniak bemerkbar, welches entweder schon in der Giftsubstanz vorhanden war oder erst im Magen durch Zersetzung der Blausäure sich bilden kann (+Lacassagne+). Die auffallende Röthung und Wulstung der Schleimhaut entwickelt sich durch das Zusammenwirken dreier Factoren, nämlich der reactiven Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut, der Quellung des Schleimhautgewebes durch das Cyankalium und der Imbibition der oberen Schichten mit von Cyankalium gelöstem Blutfarbstoff. Von diesen Factoren bildet sich nur der erste während des Lebens und ist bedingt durch die stark alkalischen, jener des Kali causticum wenig nachstehenden, irritirenden und selbst ätzenden Eigenschaften des Cyankaliums, die schon in den wenigen Augenblicken, die bei dieser Todesart gegeben sind, Injectionsröthe und Ecchymosenbildung bewirken können. Die beiden anderen Factoren treten erst nach dem Tode in Wirksamkeit, da zum Zustandekommen der durch sie erzeugten Befunde, nämlich der Quellung und blutigen Imbibition der Magenschleimhaut, die, ähnlich wie bei der Laugenvergiftung, durch die stark alkalische Wirkung des Cyankaliums erzeugt werden, längere Zeit erforderlich ist. Dies lässt sich auch experimentell sicherstellen, da man bei Versuchsthieren, die man mit Cyankalium vergiftet, wenn sie sofort nach dem Tode untersucht werden, nichts von Quellung und blutiger Imbibition der Magenschleimhaut bemerkt, wohl aber, wenn die Section erst nach mehreren Stunden gemacht wird, und da man ähnliche Befunde auch erzeugen kann, wenn man in hyperämische Leichenmägen Cyankaliumlösung bringt und diese durch einige Stunden einwirken lässt.
Aus dem Gesagten ist begreiflich, dass die blutige Imbibition und Wulstung der Magenschleimhaut desto weniger entwickelt sein wird, je weniger von dem Gifte genommen wurde, und wir haben wiederholt Fälle obducirt, bei welchen eben der geringen Dosis wegen jene Befunde nur unbedeutend entwickelt waren. Dies ist namentlich bei Giftmorden zu beobachten, da bei diesen kaum so grosse Dosen zur Anwendung kommen, wie sie gewöhnlich von Selbstmördern benützt zu werden pflegen. Ferner ist es begreiflich dass die quellende und blutauflösende Wirkung, die doch nur dem starken Alkali zukommt, dann entfallen wird, wenn durch ein saueres Vehikel (sauren Wein, Limonade etc.), in welchem das Gift gereicht wurde, oder durch sauren Mageninhalt das Kali gebunden und in dieser Richtung unwirksam gemacht wurde. In solchen Fällen entzieht sich, wenn nicht etwa der Blausäuregeruch deutlich hervortritt, auch eine Cyankaliumvergiftung der anatomischen Diagnose und letztere kann nur durch chemische Untersuchung gestellt werden.
Eine ähnliche Quellung und blutrothe Durchtränkung der Magenschleimhaut kann ausser im Zwölffingerdarm, auch im Rachen und im Oesophagus, im Kehlkopf und in der Luftröhre und selbst in den Lungen vorkommen, dann nämlich, wenn durch Erbrechen oder vielleicht postmortal cyankaliumhaltige Stoffe in diese Organe geriethen, beziehungsweise aspirirt worden sind und daher dort nachträglich ihre quellende und blutauflösende Wirkung zur Geltung bringen konnten. In manchen Fällen sind die Kämme einzelner Schleimhautfalten des Magens schmutzig weissgrau verfärbt und getrübt, von zäherer Consistenz, während die Nachbarschaft in gewöhnlicher Weise blutig imbibirt und gequollen erscheint. Diese Veränderung ist eine secundäre und entsteht an jenen Faltenkämmen, die der quellenden und klärenden Wirkung des alkalischen Mageninhaltes weniger ausgesetzt waren, respective aus demselben hervorragten. Insbesondere finden sich solche Stellen dann, wenn der Mageninhalt neutral oder nur sehr schwach alkalich oder gar schon schwach sauer reagirt. Es handelt sich somit um eine nachträgliche Ausfällung der früher durch das Alkali gelöst erhaltenen Eiweisskörper, die man auch unmittelbar beobachten kann, wenn man die gequollenen und transparenten Partien neutralisirt oder schwach ansäuert oder auch nur auswässert. Auf dieselbe Weise sind die epithelialen Trübungen zu erklären, die sich mitunter in den Schlingorganen finden.
[Sidenote: Blut nach Blausäure- und Cyankaliumvergiftung.]
Das Blut zeigt sowohl bei der Blausäure als bei der Cyankaliumvergiftung die Eigenschaften des gewöhnlichen Erstickungsblutes, ist nämlich dunkelflüssig. Doch haben wir bereits wiederholt bei Cyankaliumvergiftung eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes gefunden, so dass der Sectionsbefund eine grosse Aehnlichkeit mit jenem hatte, den wir nach Kohlenoxydvergiftung beobachten können. Derartige Fälle sind auch von Anderen beobachtet worden. Die Ursache dieser Erscheinung ist vorläufig unbekannt, namentlich ist es noch nicht sichergestellt, ob derselben eine Verbindung der Blausäure mit dem Hämoglobin (Hämatin) zu Grunde liegt oder ob, wie +Hoppe+-+Seyler+ und mit ihm +Gäthgens+ annimmt (Med.-chem. Unters. 1866 bis 1871, pag. 140, 258, 325 u. s. f.), die hellrothe Farbe des Blutes davon herrührt, dass nach Aufnahme von Blausäure in das Blut das Hämoglobin des letzteren seinen lose gebundenen Sauerstoff viel schwerer hergibt als im normalen Zustande. Wir haben bisher die hellrothe Farbe des Blutes, respective der Todtenflecke nur bei Cyankaliumvergiftungen beobachtet und meinen, dass vielleicht diese Färbung von der Hyperalkalescenz des Blutes herrührt, die namentlich leicht und schnell durch das Ammoniak bewirkt werden kann, welches jedes, insbesondere aber älteres, Cyankalium enthält. Dafür scheint uns auch die bekannte Thatsache zu sprechen, dass Spuren von Ammoniak Blutlösungen sofort hellroth färben und trüb gewesene gleichzeitig aufhellen (vgl. pag. 435). Die spectrale Untersuchung des Leichenblutes ergibt keine Abweichungen vom Normalen. Dagegen zeigt der blutige Mageninhalt häufig das Spectrum des Hämatins, d. h. ein dunkles schlecht contourirtes Band oder auch nur eine Schattirung in Grün, welche sich nach Zusatz von Schwefelammonium sofort in zwei Absorptionsstreifen im Gelbgrün auflöst, von denen namentlich der dem Roth nähere sehr dunkel und scharf ausgeprägt erscheint -- Spectrum des reducirten Hämatins. Dieses spectrale Verhalten des Magenblutes ist keineswegs für die Cyankaliumvergiftung charakteristisch, ergibt sich vielmehr auch häufig bei anderen Vergiftungen mit Säuren oder Alkalien und auch bei anderen Todesarten, bei denen sich ein blutiger Mageninhalt findet, da das betreffende Blut schon durch die Magensäure theilweise oder vollständig zu Hämatin zersetzt wird. +Kobert+ (Dorpater Ber. 1888. pag. 442) leitet die hellrothe Farbe des Blutes von der Bildung von Cyanwasserstoffhämoglobin her, welches ein dem des reducirten Hämoglobins ähnliches Spectrum gibt. Ausserdem empfiehlt er („Ueber Cyanmethämoglobin und den Nachweis von Blausäure.“ 1892) eine, seiner Angabe nach charakteristische Reaction, die auf Cyanmethämoglobinbildung beruht. Gibt man nämlich zu einer verdünnten Lösung gewöhnlichen Blutes einige Tropfen von Ferridcyankalium (rothen Blutlaugensalz) hinzu, so ändert sich die rothe Blutfarbe sofort in’s Braune und im Spectrum erscheinen der Methämoglobinstreif, fügt man jedoch eine Spur Blausäure oder Cyankalium hinzu, oder macht man die Reaction mit blausäurehältigem Blute, so wird die Lösung schön roth und gibt ein breites Band in Grün, welches nach Zusatz von Schwefelammonium in 2 sich auflöst. Die Untersuchungen von +Becker+, +Szigeti+, +Richter+ und +Wachholz+ bestätigen dieses Verhalten von Methämoglobinlösungen zu Cyan, finden jedoch, dass die so entstehende Röthung der Lösung nicht durch Bildung von Cyanmethämoglobin, sondern von Cyanhämatin bedingt sei.
[Sidenote: Nitrobenzol.]