Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 85
Das spectrale Verhalten dieses in seiner Farbe so veränderten Blutes ist ebenfalls ein anderes als das des normalen, und dies ist besonders charakteristisch und daher diagnostisch wichtig. Bringt man nämlich das mit Wasser entsprechend verdünnte Kohlenoxydblut vor den Spectralapparat, so bemerkt man allerdings Absorptionserscheinungen, die von jenen des normalen Blutes sich nicht wesentlich unterscheiden. Während jedoch bei letzterem, wie bekannt, die zwei dem Oxyhämoglobin zukommenden Absorptionsbänder im Gelbgrün nach Zusatz reducirender Mittel (Schwefelammonium) zu einem einzigen Bande verschmelzen, welches dem reducirten Hämoglobin entspricht, bleiben, wenn Kohlenoxydhämoglobin vorliegt, die zwei Absorptionsbänder unverändert. Kohlenoxydhaltiges Blut zeigt ferner, wie +Hoppe+-+Seyler+ zuerst angab, beim Behandeln mit Natronlauge ein anderes Verhalten als gewöhnliches Blut. Gibt man nämlich einige Tropfen gewöhnlichen Blutes auf eine Porzellanschale und fügt dazu das gleiche oder das doppelte Volum von concentrirter Natronlauge, so erhält man eine missfärbige Masse, die in dünner Schicht schmutzig-braungrün erscheint. Stellt man jedoch dieselbe Probe -- die sogenannte Natronprobe -- mit Kohlenoxydblut an, so erhält man eine rothe, wie geronnene Masse, welche auch in dünner Schichte eine zinnoberrothe Farbe zeigt. Auch nach Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser behält, wie +Salkowski+ angab, Kohlenoxydblut seine hellrothe Farbe, während gewöhnliches Blut sich dunkelgrün färbt. Versetzt man CO-hältiges Blut mit der Lösung eines Kupfersalzes, so entsteht nach +Zaleski+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 112) eine ziegelrothe, dicke, flockige Masse, während gewöhnliches Blut chocoladebraun wird. Die Farbenunterschiede halten sich bei den letztgenannten zwei Proben, besonders bei der Schwefelwasserstoffprobe, in offenen Röhren tagelang, in zugeschmolzenen durch mehrere Wochen. Nach +Kunkel+ und +Wetzel+ (Würzburger Sitzungsber. 1888, 28. April und XXIII, Nr. 3) geben verschiedene Substanzen, insbesondere Tannin und Ferrocyankalium, nach +Rubner+ (1890) auch Bleizucker rothe Fällungen, während die vom gewöhnlichen Blut braun sind. Nach +Katayama+ (Virchow’s Archiv. CXIV, pag. 53) erhält kohlenoxydhältiges Blut nach Zusatz von orangefarbenem Schwefelammonium und Essigsäure eine schön hellrothe, gewöhnliches Blut aber eine grünliche oder röthlich-graue Farbe. +Szigeti+ (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 17) empfiehlt aus dem mit Alkalien und Schwefelammonium versetzten Blut das CO durch Erwärmen auszutreiben und in eine Hämochromogenlösung zu leiten, die sich nun in CO-Hämoglobin verwandelt. +Landois+ (Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 44) versetzt drei Theile des Blutes mit 100 Theilen Aq. dest., gibt einige Tropfen verdünnter Kalilauge und dann wässerige Pyrogallollösung hinzu und schüttelt +einmal+ um. Beim Stehen wird normales Blut schnell missfärbig-braun, CO-Blut bleibt roth.
Die hellrothe Farbe, das spectrale Verhalten, sowie jenes gegen Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch, doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich, nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat. Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat deutlich nachzuweisen. +Pouchet+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482) soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und +Koch+ („Zur Encephalomalacie nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen sein. +Wesche+ dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen, die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15 Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann (+Liman+, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen, dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.
[Sidenote: Nachweisbarkeit des CO im Blute.]
Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist. Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam, weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung gewesen war. Nach +F. Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem von uns secirten, und von +Szigeti+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat und in den Suffusionen über der Fissur.
Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach 2-3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe, als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten zeigte. In einem von +Sarkawski+ (Virchow’s Jahrb. 1874, I, 576) mitgetheilten Falle konnte +Blumenstok+ noch nach 51 Tagen Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann, wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird, welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder blos eine Schattirung von Grün und lässt erst +nach+ Zusatz von Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.
[Sidenote: Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.]
Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas, sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.
In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und 8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.
Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die Kellerluft hineingelangt sein konnten.
Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten, und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung vorkommen kann.[453]
Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne. Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren Fällen niemals beobachtet.
In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung gestatten.
Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie +Guillié+ (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion erfolgte.
[Sidenote: Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.]
Von den Nachkrankheiten, die nach CO-Vergiftung zurückbleiben können, wurden besonders croupöse Processe im Rachen beschrieben. Wir fanden die Anfänge derselben bereits bei einem Individuum, welches 17 Stunden nach seinem Auffinden in einer Kohlendunstatmosphäre gestorben war, ebenso bei einem kleinen Mädchen, das nach einem Zimmerbrande bewusstlos gefunden wurde (während sein Schwesterchen bereits todt war) und erst nach mehreren Tagen starb. In einem auch von +Rochelt+ (Wiener med. Presse. 1875, Nr. 49) beschriebenen Falle sahen wir nach Leuchtgasvergiftung bei einem kräftigen Manne primären Blödsinn mit gleichzeitigem Verlust der Sensibilität der Haut und mit Parese zurückbleiben, der erst nach vielen Monaten in Genesung überging. Vorübergehende Glycosurie scheint zum typischen Bilde der Kohlenoxydvergiftung zu gehören, wie zuerst +Hasse+, dann +H. Friedberg+ u. A., sowie +Kahler+ (l. c.) und +R. Jaksch+ (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 17) nachgewiesen haben. Ueber einen Anfall von Mania transitoria im Kohlenoxydrausche hat +Casper+ berichtet; ein anderer solcher Fall, einen im Leuchtgas betäubten Arbeiter betreffend, findet sich im Jahrbuch f. Pharmacie. 1870, pag. 540. Interessant ist die retrograde Amnesie, welche nach Kohlenoxydvergiftungen von +Briand+, +Azam+, +Barthelemi+ etc. und neuestens von +Fallot+ (Annal. d’hygiène publ. 1892, XXVII, pag. 244) beobachtet wurde. Im letzteren Falle konnte sich die Frau weder an den Selbstmord, noch an die Ereignisse der drei diesem vorangegangenen Tage erinnern. In schweren und protrahirten Fällen kommt es, wie +Klebs+ (Virchow’s Archiv. XXXII) nachwies, zu vasomotorischen und trophischen Störungen der Haut verschiedener Art und verschiedenen Grades und daher leicht zur Entstehung von Hautnecrosen, insbesondere von Drucknecrosen (+Kahler+, Prager med. Wochenschr. 1881, Nr. 48) und zu symmetrischen Erweichungsherden in der inneren Kapsel und in den inneren Linsenkerngliedern. Zwei Fälle letzterer Art sah +Klebs+, ein anderer wird von +Lesser+ (Atlas III) beschrieben und abgebildet, und einen ganz gleichen mit Dermatitis bullosa an beiden Händen verbundenen Befund constatirten wir bei einer im März 1885 obducirten Frau, welche an Kohlendunstvergiftung nach 5tägiger Asphyxie gestorben war. Einen weiteren (Tod nach 8 Tagen) beobachtete +Poelchen+ (Virchow’s Archiv. CXII, pag. 26). Die Erweichung war beiderseits im mittleren Gliede des Linsenkernes hart an der inneren Kapsel. Es fand sich isolirte fettige Degeneration und Verkalkung der zuführenden Gefässe, deren Grund +Poelchen+ darin sieht, dass letztere gleich an ihrem Ursprung sehr eng, ausserdem unverhältnissmässig lang, ohne Anastomosen, ohne Vasa vasorum und allein auf die Ernährung durch das kreisende Blut beschränkt sind. Die Degeneration dieser Gefässe ist das Primäre, die Erweichung in den Linsenkernen das Secundäre. +Kolisko+[454] findet die Ursache dieser Necrosen, von welchen +Koch+ (Diss. Greifswald 1892) zwei neue Fälle mittheilt, in dem endarterienartigen Verlaufe der die Grosshirnganglien versorgenden Gefässäste (Centralarterien, deren Verschluss und schon die Schwächung des Blutstromes in ihnen zu Encephalomalacien führen kann. Vielleicht kommen solche Necrosen nach protrahirten anderweitigen Asphyxien auch vor. Sie können auch an sich zur Aufklärung gewisser Todesfälle beitragen. In einem unserer Fälle wurden 2 Arbeiter eines Morgens im April bewusstlos in einer Kammer gefunden. Es wurde aus äusseren Gründen an eine Ptomain- (Wurst-) Vergiftung gedacht und, da der eine nach 2 Tagen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, starb, die gerichtliche Obduction eingeleitet. Da diese ausser leichtem Icterus und beginnender parenchymatöser Degeneration der Organe symmetrische Necrosen in den vorderen Partien beider Linsenkerne ergab und uns ausserdem mitgetheilt wurde, dass bei dem anderen Arbeiter eine brandblasenartige Dermatose am Rücken beider Hände und Füsse eingetreten sei, habe ich eine Kohlenoxydvergiftung diagnosticirt, die sich auch wirklich durch die Erhebungen bestätigte. -- Die oben erwähnte nach CO-Vergiftung auftretende retrograde Amnesie kann auch nach anderen schweren Asphyxien vorkommen.
[Sidenote: Kohlensäurevergiftung.]
Vergiftung mit +Kohlensäure+ kann geschehen in geschlossenen Räumen, in welchen organische Substanzen faulen (Grüfte) oder gähren (Bier- und Weinkeller), an Orten, wo Kohlensäure durch Selbstzersetzung von Kohlensäureverbindungen, besonders von kohlensaurem Kalk, sich bildet, wie z. B. in Brunnen[455], ferner in der Nähe von Kalk- und Ziegelöfen, Kohlenmeilern und in Localen, wo Individuen ihre eigene Exspirationsluft athmen müssen. Letzteres kann geschehen durch Einschliessen von Individuen, z. B. Kindern, in enge Räume (Kisten, Koffer) oder in geschlossenen Localen, wo unverhältnissmässig viele Menschen angesammelt sind. Entsetzliche solche Fälle finden sich in +Husemann+’s Toxikologie. So wurden im Fort William in Calcutta 146 Personen in einem blos 20 Quadratfuss messenden geschlossenen Raum eingesperrt. Bis zum Morgen fand man 123 todt. Im Jahre 1742 wurden in das Wachtzimmer von St. Martin in London, welches 6 Quadratfuss mass und blos 6 Fuss hoch war, 28 Personen gesperrt, von denen am anderen Tage 4 todt gefunden wurden. Auch im Kohlendunst und im sogenannten Cloakengas bildet die Kohlensäure einen wesentlichen Bestandtheil. Der Tod erfolgt unter den Erscheinungen der Erstickung, und zwar je nach dem Kohlensäuregehalt der Luft entweder plötzlich oder allmälig. Die Sectionsbefunde sind dieselben wie beim Erstickungstod. In den meisten solchen Fällen dürfte der Tod überhaupt weniger durch die Kohlensäure, als vielmehr durch den Mangel an Sauerstoff erfolgen, da nach +Bert+ u. A. Thiere, wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, erst bei einem Gehalte von 30 bis 40% der Athmungsluft an Kohlensäure zu Grunde gehen und da +Demarquay+ durch 10 Minuten eine Luft ohne Schaden athmen konnte, welche 12·5% CO₂ enthielt. Dies haben auch Beobachtungen +Körber+’s (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 49) bestätigt.
[Sidenote: Schwefelwasserstoffvergiftung.]
Vergiftungen mit +Schwefelwasserstoff+, von welchem nach +Eulenberg+ 0·12%, nach +Smirnow+ (Med. Centralbl. 1884, Nr. 37) ½%, der Atmosphäre beigemengt, Hunde zu tödten im Stande sind, kommen besonders durch sogenanntes Cloakengas beim Ausräumen lange verschlossen gewesener Abtrittsgruben vor, namentlich im Sommer. Dasselbe ist vorzugsweise ein Gemisch von Kohlensäure, Schwefelwasserstoff und atmosphärischer Luft, welches bis zu 8% Schwefelwasserstoff enthalten kann. Ferner bildet der Schwefelwasserstoff einen Hauptbestandtheil des sogenannten Lohgrubengases (bis 16%), neben grossen Mengen von Kohlensäure. Auch im Steinkohlenleuchtgas, sowie in den Pulver- (Minen-) Gasen ist dasselbe enthalten. Das Zusammenstürzen tritt in solchen Gasgemischen in der Regel plötzlich ein unter suffocatorischen Erscheinungen. Auch der Leichenbefund ist analog dem beim Erstickungstode, so dass wohl in der Regel das Zusammenstürzen, respective der Tod weniger durch die giftigen Gase als solche, sondern in Folge der durch ihre Ansammlung veranlassten Sauerstoffverdrängung aus den betreffenden Räumen zu erfolgen scheint. Als besonderes Symptom wird von +Casper+ eine auffallend schwarze (tintenschwarze), von Anderen eine schmutziggrünliche Färbung des Blutes angegeben. In den von uns obducirten Fällen zeigte das Blut, wenn die Leichen frisch zur Obduction kamen, nur das Verhalten des gewöhnlichen Erstickungsblutes; auch eine Zerstörung der Blutkörperchen, wie sie von Einzelnen hervorgehoben wurde, fand sich nicht. Gleicher Befund ergab sich auch bei mehreren von uns angestellten Thierversuchen. Dagegen tritt die Fäulniss bei derartigen Leichen sehr rasch ein, nicht aber etwa wegen der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes, denn dieser hat, wie +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 667), +Froschauer+ (Wiener med. Presse. 1882, pag. 271) und +Cantani+ (Med. Centralbl. 1882, pag. 277) nachweisen, an und für sich eine antiseptische Wirkung, sondern wegen der anderweitigen Verhältnisse, unter welchen solche Vergiftungen geschehen.[456] Bei den Unglücksfällen in Abortgruben kann auch der Tod zunächst durch Ertrinken in der Abortflüssigkeit erfolgen, in welche die durch das Cloakengas bewusstlos Gewordenen hineingerathen sind. Man findet dann meist in den Luftwegen aspirirte Cloakenstoffe und ebensolche verschluckt im Magen.