Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 16
Die Onanie ist zwar unter jungen Mädchen sehr verbreitet, doch wird dieselbe selten in solcher Weise ausgeübt, dass daraus eine Verletzung des Hymen resultiren könnte. In der Regel besteht die Onanie blos in Frictionen der Clitoris und der Innenfläche der Labien, und es ist bekannt, dass behufs Heilung von aus habitueller Masturbation zur Entwicklung gekommenen Erkrankungen die Amputation der Clitoris, sowie der Nymphen empfohlen und auch ausgeführt worden ist. Seltener wird bei der Selbstbefleckung der Finger in die Scheide selbst eingeführt und dies nur in Fällen, wo die Weite der Oeffnung des Hymen dies gestattet, was allerdings, dem oben Gesagten zufolge, in den wenigsten Fällen einer besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte. Ist die Hymenöffnung für den Finger des betreffenden Individuums nicht passirbar, dann muss wohl zugegeben werden, dass durch wiederholt geübte masturbatorische Manipulationen dieselbe erweitert werden kann, was dann aber allmälig und ohne Zerreissung des Hymen geschieht; auch wäre es nicht ganz unmöglich, dass bei solcher Gelegenheit seichte Einrisse des Randes eines zarten Hymens entstehen könnten, aber es ist nicht anzunehmen, dass die Masturbation je mit solcher Gewalt geübt werden möchte, dass es zu ausgedehnten oder gar mehrfachen Einrissen der Scheidenklappe kommen würde, da die betreffenden Individuen sich hüten werden, sich selbst Schmerzen zuzufügen. Wir hatten in unserer früheren Stellung wiederholt Gelegenheit gehabt, Kinder, insbesondere blödsinnige und epileptische, zu beobachten, die mitunter excessiv der Selbststupration ergeben waren, und haben in solchen Fällen sehr gewöhnlich eine Erschlaffung und welke Beschaffenheit des Präputiums, der Clitoris, der Nymphen und auch des Hymen beobachtet, mitunter auch ausgesprochene acute oder chronische Reizungszustände, niemals aber Einrisse oder gar ausgedehnte Zerreissungen der Scheidenklappe. Damit stimmen auch die Beobachtungen Anderer überein. J. +Behrend+[68] bemerkt in einem Aufsatze „Ueber die Reizung der Geschlechtstheile durch Onanie bei kleinen Kindern“, anschliessend an eine einschlägige Schrift von A. W. +Johnson+[69], dass Hymenverletzung durch Onanie selten vorkommt. G. +Braun+[70] berichtet über Fälle von Nymphomanie, die die Amputation der Clitoris nothwendig machten, und in welchen trotzdem der Hymen zwar sehr schlaff, jedoch ohne Einriss gefunden wurde. Ein Fall von langjähriger Onanie und unverletztem Hymen findet sich im Jahresberichte der chirurgischen Klinik von +Dumreicher+ pro 1869-1870[71] und ein weiterer, eine 35jährige, an conträrer Sexualempfindung leidende Onanistin betreffender Fall wird von +Westphal+ im Arch. f. Psych. u. Nervenkh., 1869, II, 73, mitgetheilt. Ebenso hat +Liman+[72] durch eigene Beobachtungen die von dem Arzte des grossen Berliner Waisenhauses, +Ideler+, gemachte Angabe bestätigen können, dass bei unzweifelhafter Onanie in der Regel vollkommen normal beschaffene Genitalien gefunden werden. Auch ist es begreiflich, dass, wenn es bei der Onanie so leicht zu Läsionen des Hymen kommen würde, solche Ereignisse sich durch, wenn auch vielleicht minimale Blutungen aus den Genitalien verrathen möchten, die bei kleinen Kindern den sorgsamen Eltern u. s. w. kaum entgehen würden, während thatsächlich über solche Vorkommnisse so gut wie gar keine Beobachtungen existiren, was bei der Häufigkeit der Onanie bei Kindern gewiss nur geeignet ist, weiter die Behauptung zu rechtfertigen, dass Verletzungen der Scheidenklappe durch Selbstbefleckung zu den seltensten Vorkommnissen gehören. Am ehesten könnten solche vorkommen in Fällen, wo die Mädchen durch Pruritus vulvae oder Würmer (Oxyuris vermicularis) veranlasst werden, sich an den Genitalien zu reiben und zu kratzen, und es ist gewiss auf die Möglichkeit einer Onanie aus solchen pathologischen Ursachen zu achten.
Von der mit anderen Körpern als mit dem Finger geübten Onanie, die, wie bekannt, ebenfalls häufig vorkommt, gilt dasselbe wie von der gewöhnlichen Onanie. Secundäre, mitunter heftige Erscheinungen wurden zwar bei kleinen Kindern nach Einführung von Nadeln und ähnlichen Gegenständen in die Harnröhre oder in die Scheide oft genug beobachtet, niemals aber directe Verletzungen. Was aber die Masturbation mit voluminösen Körpern betrifft, wie sie bei geschlechtsreifen Individuen zur Beobachtung kommt, so wird sie geübt, nachdem bereits früher durch habituelle Onanie oder durch normale geschlechtliche Acte die Geschlechtstheile erweitert worden sind, und hat demnach für die vorliegende Frage so gut wie keine Bedeutung.
[Sidenote: Läsionen des Hymen durch fremde Finger und durch ulceröse Processe.]
Viel wichtiger ist der Umstand, dass ganz gleiche Läsionen des Hymen, wie wir sie nach dem ersten Coitus finden, auch durch gewaltsames Einbohren eines fremden Fingers entstehen können. Diese Möglichkeit ist insbesondere bei der Untersuchung kleiner Kinder im Auge zu behalten; denn bei diesen liegt letztere Entstehungsweise des eventuell constatirten Einrisses des Hymen desto näher, je weniger die räumlichen Verhältnisse der kindlichen Genitalien noch eine Immissio penis gestattet haben konnten. Eine derartige Erwägung ist auch deshalb jedesmal angezeigt, weil zufolge des österr. Strafgesetzes der Beischlaf mit Kindern von anderen mit diesen verübten unzüchtigen Handlungen ausdrücklich unterschieden wird, indem letztere als „Schändung“ qualificirt und im Allgemeinen milder bestraft werden als die Nothzucht mit Mädchen unter 14 Jahren. Wir werden auf den Gegenstand später zurückkommen.
Es ist endlich zu beachten, dass Narben am Hymen auch durch diphtheritische Processe[73], durch Noma, sowie durch Variola[74] veranlasst werden können, in welchen Fällen jedoch, namentlich nach Diphtherie und Noma, die Grösse der Narbe und die Ausbreitung derselben auf andere Partien, insbesondere der äusseren Genitalien, im Zusammenhange mit der Anamnese die Diagnose ergeben wird.
Zerstörungen des Hymen durch venerische und syphilitische Geschwüre gehören besonders bei Kindern zu den ebenfalls in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten, da solche auch zu Stande kommen können, ohne dass bei der Uebertragung des Virus eine Läsion der Scheidenklappe erfolgt sein müsste. Die Angaben +Hohl+’s und +Devergie+’s, dass der Hymen auch von innen aus durch Blutklumpen bei Metrorrhagien zerrissen werden könne, haben blos historisches Interesse. Wurde ja schon oben erwähnt, dass der Hymen selbst einen Abortus überdauern könne, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass in der Zeitschrift für Geburtsh., 1877, pag. 123 über ein 15 Jahre altes, noch nicht menstruirtes Mädchen berichtet wird, bei welchem trotz eines Gebärmuttervorfalles der Hymen erhalten, jedoch stark dilatirt sich fand. Einen analogen, einen Säugling (!) betreffenden Fall besitzt unsere Sammlung. Auch +Schaeffer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, pag. 250) erwähnt eine solche Beobachtung.
[Sidenote: Angeborenes Fehlen des Hymen.]
Dass der Hymen angeborener Weise vollständig fehlen könne, ist mindestens bei sonst normalen Genitalien kaum anzunehmen, doch erwähnt +Maschka+ bei Besprechung der ersten Auflage dieses Buches (Wiener med. Wochenschr. 1877, pag. 756) eines Falles aus seiner Sammlung, in welchem der Hymen fehlt und nur durch eine sehr kleine, ganz unbedeutende, überall gleichförmige und platte Leiste angedeutet ist. Das betreffende und ein zweites ebenso gestaltetes Genitale findet sich abgebildet in Maschka’s Handb. der gerichtl. Med. III, pag. 91. +Hyrtl+ behauptet, dass bei Vagina duplex der Hymen immer fehle. Wir haben im Gegentheil in jedem Falle von Vagina duplex auch ein Hymen gefunden, und zwar ein einfaches ringförmiges, hinter welchem erst die Scheidewand der Vagina begann, oder ein „überbrücktes Hymen“, dessen Brücke, wie bereits oben erwähnt, eben von dem unteren Rande des Vaginaseptums gebildet wurde. +Heitzmann+ (Wiener med. Presse, 1884, pag. 367) hat ein vollständiges Fehlen des Hymen bei einem 21jährigen, mit angeborener Verwachsung der Scheide behafteten Mädchen beobachtet.
[Sidenote: Zerreissungen der Genitalien.]
Ausser Zerreissungen der Scheidenklappe können in Folge des ersten Beischlafes auch andere Beschädigungen der Genitalien zur Entwicklung kommen. Von diesen wurden am häufigsten Einrisse des Schambändchens, seltener der Nymphen oder gar des Dammes, beobachtet. Letztere sah +Toulmouche+ (Ann. d’hyg. publ. Juli 1856), und zwar fast ausschliesslich bei Kindern von 2-14 Jahren. Je enger die Geschlechtstheile des betreffenden weiblichen Individuums sind, desto leichter werden derartige Beschädigungen sich bilden können, daher dieselben vorzugsweise nach an kleinen Kindern vorgenommenen Nothzuchtsattentaten zur Beobachtung gelangen. Allerdings kann jedoch auch bei geschlechtsreifen Individuen, wenn der Act mit einer gewissen Brutalität vollzogen wurde, Gleiches sich ereignen. So sah +Toulmouche+ einen Dammriss bei einem 25jährigen genothzüchtigten Mädchen, ebenso +Liman+ (l. c. I, 124) und +Ascher+ (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 3) eine schwere Blutung in der Brautnacht, die durch einen Schleimhautriss in der Fossa navicularis veranlasst war. +Bandl+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, pag. 577) sah eine Verletzung des Blasenhalses, die wahrscheinlich durch Coitus entstanden war, und +Dorffmeister+ (Friedreich’s Blätter, 1887, pag. 3) einen totalen Prolapsus der Harnröhrenschleimhaut.[75]
Finden sich ausgebreitete Zerreissungen der Genitalien, insbesondere Rupturen der Vagina, so ist viel eher daran zu denken, dass dieselben auf andere Weise, namentlich durch gewaltsames Einbohren der Finger, als durch den Penis entstanden sind, da letzterem eine solche Kraftleistung nicht gut zugemuthet werden kann. In der That haben +Casper+-+Liman+ (l. c.) trotz der grossen Zahl von einschlägigen Untersuchungen, die sie zu machen Gelegenheit hatten, niemals solche Zerreissungen gesehen. +Maschka+ (Handb. III, pag. 104) constatirte unter 248 Fällen von Nothzucht derartige Verletzungen nur 5mal und erklärt sie ebenfalls aus gewaltsamer Nachhilfe des Thäters mit dem Finger. Bei besonderer Brutalität und grossem Missverhältniss der Geschlechtstheile kann jedoch eine solche Möglichkeit nicht ganz bestritten werden, wofür auch einzelne in der Literatur verzeichnete Beobachtungen sprechen.
So die von +Taylor+ (l. c. II, 443) erwähnten Fälle; ferner ein von +Albert+[76] berichteter Fall. Ein 16jähriger Araber heiratete ein 11jähriges, noch nicht mannbares Mädchen. Sie starb in der Brautnacht, anscheinend erwürgt durch den Mann über den Lärm, den sie vor Schmerz machte. Man fand die Commissur auf 8 Mm. weit eingerissen, die Fossa navicularis zerstört und die Scheide in ihrem hinteren und oberen Theil transversal in einer Länge von 4·9 Cm. durchrissen und mit dem Abdomen communicirend.
+Cadwick+ (Med. Centralbl. 1885, pag. 912) erzählt einen Fall von Scheidenverletzung durch Coitus, der bei einer 48jährigen sterilen Frau eines Seemannes entstand, als dieser nach viermonatlicher Abwesenheit zum ersten Male wieder Umgang mit ihr pflog. Unter heftigen Schmerzen entstand eine abundante Blutung. Die Scheide war senil atrophisch und zeigte im oberen Drittel rechts einen tiefen, 1 Zoll langen Riss. -- +Munde+ (Ibid.) berichtet über einen in der Hochzeitsnacht entstandenen Riss der Vagina, welcher aber ausserhalb des Introitus lag und sich bis in das Scheidengewölbe erstreckte. -- +Zeiss+ in Erfurt (Centralbl. f. Gyn. v. 21. Februar 1885) fand einen 4 Cm. langen Riss im rechten hinteren Scheidengewölbe bei einer 25jährigen Frau, welcher während des Coitus entstanden war, den der Ehemann bald nach der Entbindung in angeheiterter Stimmung, à la vache, vollzogen hatte. Wir selbst bewahren das Genitale eines 23jährigen Mädchens auf, welches an Sepsis in Folge eines Längsrisses der Vagina gestorben ist, welcher sich links von der Mittellinie vom Hymen bis zum Fornix erstreckt. Das Mädchen war mit starken Blutungen, die angeblich nach einem ersten Coitus eingetreten waren, in’s Spital gekommen. Es wurde jedoch constatirt, dass der Coitus schon früher wiederholt ausgeübt worden war, auch fand sich vom Hymen nur ein niedriger, vielfach vernarbter Saum. Der Liebhaber bestätigte, dass der Riss während eines sexuellen Actes entstanden sei, man konnte jedoch keine Klarheit darüber erhalten, ob er während des Coitus oder durch Manipulationen erfolgte. Die Scheide war auffallend kurz, was die Entstehung der Ruptur begünstigt haben konnte. Ueber weitere solche Fälle berichten +Frank+ (Prager med. Wochenschr. 1890, 6), +Hofmokl+ (blind endende Scheide, angebliche Nothzucht [Internationale klin. Rundschau, 1890, Nr. 39]) und +Späth+ (Zeitschr. f. Geburtsh. XIX, pag. 277).
Auch sahen wir auf +Albert+’s Klinik eine grosse Vulvorectalfistel, die zufolge der Anamnese und ihres ganzen Verhaltens beim Coitus durch Einreissen der Fossa navicularis unmittelbar an der hinteren Insertion des sehr festen und eine enge Oeffnung besitzenden, fast noch völlig erhaltenen Hymen entstanden war. Der Mann hatte Jahre lang den Coitus durch die betreffende Fistel ausgeführt. Dieser Fall ist ein Analogon zu den von +Reverdin+ (Virchow’s Jahrb. 1883, II, 582), +Delens+ und +Dohrn+ (l. c.) mitgetheilten Fällen von Abreissung des ganzen Hymen von seiner hinteren Insertion.
[Sidenote: Verletzungen und sonstiges Verhalten der Vagina.]
Je gröber die durch den geschlechtlichen Act gesetzten Verletzungen an den Genitalien sind, desto intensiver gestalten sich die Reactionserscheinungen, und da diese auch ihrer Natur nach länger dauernde Processe darstellen und in der Regel bleibende und auffallendere Veränderungen (Narben) an den Genitalien zurücklassen, so ist in solchen Fällen die Diagnose im Allgemeinen viel leichter als unter gewöhnlichen Verhältnissen.
Die sonstige Beschaffenheit der +Vagina+ gewährt im Allgemeinen wenig Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, ob eine Immissio penis in dieselbe stattgefunden habe oder nicht. Am ehesten lassen sich noch bei sehr jungen Individuen brauchbare Befunde erwarten, da bei diesen wegen der Enge der Vagina die Einführung des Penis nur mit einiger Gewalt und mit mehr weniger starker Dehnung der betreffenden Theile erfolgen kann, deren Spuren man in frischen Fällen nachzuweisen im Stande sein wird.
Bei geschlechtsreifen Mädchen ist die Weite der Vagina, ihrem physiologischen Zwecke entsprechend, normaler Weise eine solche, dass von ihr aus, sobald einmal der Introitus vaginae, insbesondere der Hymen, überwunden ist, kein weiteres Hinderniss dem Eindringen des erigirten Gliedes sich entgegenstellt, und es ist aus diesem Grunde, sowie aus der Elasticität des Vaginalschlauches begreiflich, dass eine einmalige oder nur wenige Male stattgefundene Immissio penis weder eine auffallende Aenderung in der Weite der Scheide, noch in dem Verhalten der Runzeln der Scheidenschleimhaut bewirken wird. Dagegen muss zugegeben werden, dass habituell ausgeübter Coitus eine bleibende und sich steigernde Ausweitung des Genitalschlauches, sowie eine Erschlaffung desselben, insbesondere der Constrictoren der Vagina, erzeugen und ein theilweises Verstreichen der Scheiden-Schleimhautrunzeln bewirken kann, und dass sich auch die ursprüngliche Turgescenz der Schleimhaut, sowie die zarte Beschaffenheit des epithelialen Ueberzuges derselben mehr weniger verliert, wie man namentlich bei Prostituirten beobachten kann.
[Sidenote: Carunculae myrtiformes.]
Am meisten wird selbstverständlich die ursprüngliche Beschaffenheit der Vagina durch stattgehabte Entbindungen verändert, wovon an einer anderen Stelle die Rede sein soll. Hier sei nur erwähnt, dass in der bei weitem überwiegendsten Zahl der Fälle erst bei der Entbindung eine vollständige Zerreissung des Hymen, respective der nach der Defloration zurückgebliebenen Reste, erfolgt, und dass, wie schon +Mende+ (l. c. pag. 443) aussprach und später wieder die Untersuchungen von +Lazarewitsch+ und +Bellien+ in Charkow[77] ergaben, erst aus diesen Einrissen die charakteristischen, dicken, auf breiter Basis aufsitzenden Carunculae myrtiformes sich entwickeln, während nach der Defloration, auch nach tieferer Laceration der Scheidenklappe, nur Lappen zurückbleiben, deren Form und Zahl von der Zahl und dem Sitze der betreffenden Einrisse bedingt wird.
[Sidenote: Subjective Symptome.]
Ausser den besprochenen objectiven Symptomen werden bei einschlägigen Untersuchungen allerdings auch die subjectiven in Betracht zu ziehen sein; doch ist es klar, dass gegenüber subjectiven Angaben die grösste Vorsicht zu beobachten und denselben nur dann ein gewisser Werth zuzuschreiben sein wird, wenn sie im Einklange stehen mit der allgemeinen Erfahrung und mit den speciellen objectiven Befunden. So werden Angaben über bei dem betreffenden Acte empfundenen Schmerz dann glaubwürdig erscheinen, wenn ein Missverhältniss zwischen den beiderseitigen Geschlechtstheilen bestand und Spuren stärkerer Zerrung, Einrisse u. dergl. gefunden wurden. Unter normalen Verhältnissen, d. h. bei geschlechtsreifen Mädchen, ist die Defloration, wie die Erfahrung lehrt, nur ausnahmsweise mit besonderen Schmerzen verbunden, was aus dem oben über das Verhalten des Hymen Gesagten sich wohl begreift. Dagegen lässt es sich nicht leugnen, dass, wenn grössere Gewalt zur Sprengung des Hymen erfordert worden ist, dabei selbst erhebliche Schmerzen sich einstellen können. Gleiche Erwägungen werden bei der Beurtheilung von Angaben über die bei dem angeblichen Attentat eingetretene Blutung platzgreifen müssen; ebenso bezüglich subjectiver Symptome, die, wie ziemlich häufig angegeben wird, noch in den nächsten Tagen bestanden haben sollen, z. B. erschwertes Gehen, Schmerz beim Koth- und Urinlassen u. dergl.
B. Nachweis von Sperma.
Nur ausnahmsweise kommen Fälle, in denen es sich um Constatirung eines stattgehabten Beischlafes handelt, so frühzeitig zur Untersuchung, dass noch von der Untersuchung des Scheiden-, beziehungsweise, des Uterusschleimes auf Spermatozoiden ein Resultat erwartet werden kann. Bei der grossen Beweiskraft eines solchen Befundes ist selbstverständlich in frischen Fällen eine solche Untersuchung niemals zu unterlassen, zu diesem Behufe der Scheidenschleim und unter Umständen selbst der Uterusschleim hervorzuholen und behufs nachträglicher, durch den betreffenden Gerichtsarzt selbst oder durch einen anderen Sachverständigen vorzunehmender mikroskopischer Untersuchung aufzubewahren, was am einfachsten in der Weise geschieht, dass man den betreffenden Schleim zwischen zwei Glasplatten (Objectträgern) einschliesst und entsprechend verpackt.
An der Leiche haben wir bereits wiederholt Gelegenheit gehabt, Spermatozoiden im Scheidenschleim nachzuweisen, und zwar zweimal bei Prostituirten, welche nach vollbrachtem Coitus von ihren Liebhabern, die Eine durch Erwürgen und gleichzeitige Stiche in die Brust, die Andere durch einen Revolverschuss in den Kopf ermordet worden sind. Im letzteren Falle fanden sich massenhaft Spermatozoiden, obgleich das Individuum mit einer profusen Blennorrhoe behaftet war[78], ebenso in einem Falle von Lustmord.
In derartigen frischen Fällen kann auch die mikroskopische Untersuchung des an den äusseren Genitalien, insbesondere an den Schamhaaren, eingetrockneten Schleimes ein positives Resultat ergeben, wie +Pfaff+[79] einen solchen Fall beschreibt und abbildet.
Bei weitem häufiger kommen Flecke in der Wäsche angeblich genothzüchtigter Personen zur Untersuchung, bezüglich welcher der Verdacht besteht, dass sie vom Samen herrühren. Begreiflicherweise sind es vorzugsweise Hemden und an diesen meistens die unteren und inneren Theile desselben, an welchen derartige verdächtige Flecke sich ergeben.
Das äussere Aussehen solcher Flecke kann niemals genügen, um sie als Samenflecke zu bezeichnen. Denn das bei thatsächlichen Samenflecken zu findende Verhalten: landkartenartige Contouren, graue Farbe mit häufig dunklerer Nuance an den Rändern, eigenthümlicher Reflex bei auffallendem Lichte, wie gestärkte Beschaffenheit der betreffenden Stelle des Wäschestückes, sowie der bekannte, namentlich beim Reiben mit dem befeuchteten Fingern stärker hervortretende Geruch (nach Kastanienblüthe, +Toulmouche+) kann sich theils bei anderen Dingen, insbesondere bei von blennorrhoischem Secret und selbst von Harn herrührenden Flecken ergeben, theils ist dasselbe, wie z. B. der Geruch, von allzu subjectiver und Täuschungen unterliegender Natur, als dass demselben ein Beweiswerth zugeschrieben werden könnte.
[Sidenote: Samenfäden.]
Der Beweis, dass wirklich ein Samenfleck vorliegt, kann nur durch mikroskopische Untersuchung geführt werden, und zwar nur dann, wenn letztere das Vorhandensein von Spermatozoiden ergibt. Es findet sich zwar im Sperma ausser den Samenfäden eine grosse Menge anderer morphotischer Elemente: Epithelien aus den Samenwegen, lymphoide Zellen und Elementarkörnchen in grosser Zahl, auch colloide, aus den Samenblasen stammende Körper, aber blos die Samenfäden sind für das Sperma charakteristisch. Auch den von +Böttcher+[80] beschriebenen, im eingetrockneten Samen zu findenden und einem Eiweisskörper angehörenden „Spermatinkrystallen“ kann eine diagnostische Bedeutung nicht zugeschrieben werden, da sich ähnliche und vielleicht gleiche krystallinische Bildungen auch in anderen eiweisshältigen Secreten finden, wobei übrigens bemerkt werden muss, dass solche Krystalle nicht verwechselt werden dürfen mit Tripelphosphat-Krystallen, die sich im eingetrockneten Sperma häufig in grossen Mengen nachweisen lassen. +Fürbringer+’s Untersuchungen zufolge (Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 240) stammen die Spermakrystalle aus dem Prostatasecret und dieses ist auch der Träger des specifischen Samengeruches.
Die Gestalt der Samenfäden muss als bekannt vorausgesetzt werden (Fig. 35). Ihre Länge beträgt 0·033 bis 0·050 Mm., wovon durchschnittlich 0·05 Mm. auf den birnförmigen Kopf und das Uebrige auf den linienförmigen Schwanz entfallen. Im frischen ejaculirten Samen finden sich dieselben bekanntlich in lebhafter Bewegung, welche, wenn der Same nicht eintrocknet und keine sonstigen Schädlichkeiten, wie Harn oder saure Flüssigkeiten, auch Wasser, eingewirkt haben, sich durch mehrere Stunden erhalten kann. In einem auf einer Glasplatte und unter Glasglocke aufbewahrten Spermatropfen haben wir in einem Falle noch nach 72 Stunden schwache Bewegungen der Spermatozoiden wahrnehmen können. Durch Eintrocknen, welches desto rascher erfolgt, in je dünnerer Schichte das Sperma aufgetragen war, erlischt die Beweglichkeit der Samenfäden. Im saueren Secret der Vagina hören die Bewegungen ebenfalls sehr bald auf, während der alkalische Schleim des Cervix und des Uterus den Spermatozoiden besonders günstige Lebensbedingungen bietet (+Scanzoni+, +Kölliker+, +Küchenmeister+), worauf bei der Untersuchung frischer Fälle wohl zu achten ist.
[Sidenote: Vorgang bei der Untersuchung auf Spermatozoiden.]