Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 15
Zunächst kann der Hymen trotz stattgefundenem Coitus intact bleiben, wenn bei diesem Acte das erigirte Glied gar nicht in die Vagina eindrang, sondern die geschlechtliche Befriedigung nur im Vestibulum erfolgte. Dies kann einestheils geschehen, wenn die Festigkeit des Hymen eine Penetration des Penis nicht gestattete, wie dies ja auch bei verheirateten Frauen und trotz wiederholtem Beischlaf gefunden wurde; oder weil, wie z. B. ganz gewöhnlich bei kleinen Kindern, wegen unverhältnissmässiger Enge der noch unentwickelten Genitalien eine Einbringung des Gliedes in die Scheide gar nicht möglich war, so dass sich der Act nur in der Vulva abspielte, wobei der Hymen nicht zerrissen, sondern höchstens nach einwärts gestülpt wurde. Dieser Umstand erklärt es, warum in den meisten Nothzuchtsfällen, die Kinder betreffen, der Hymen unverletzt gefunden wird.
In einer weiteren Kategorie von Fällen kann sich jedoch die Scheidenklappe vollkommen unverletzt finden, obzwar ein vollständiger, d. h. mit Penetration in die Scheide verbundener Coitus stattgefunden hatte. Ob dieses möglich, wird theils von den allgemeinen Raumverhältnissen der betreffenden weiblichen Genitalien, theils und zwar vorzugsweise, von der ursprünglichen Beschaffenheit des Hymen abhängen. In ersterer Beziehung ist es klar, dass bei sehr jugendlichen, namentlich noch nicht geschlechtsreifen Individuen eine solche Eventualität ungleich schwieriger erfolgen kann als bei erwachsenen und geschlechtlich vollkommen entwickelten Mädchen, da bei ersteren der Introitus vaginae seiner kindlichen Enge wegen kaum ohne Zerreissung des wie immer beschaffenen Hymen zu passiren sein wird, während bei erwachsenen Mädchen als Theilerscheinung der bereits eingetretenen Geschlechtsreife grössere Weite der Genitalien und grössere Dehnbarkeit derselben besteht, welche eingebrachten fremden Körpern ungleich leichter den Zutritt gestattet, als dies vor erlangter Geschlechtsreife der Fall gewesen war.
[Sidenote: Dehnbarkeit des Hymen. Defloration.]
Bei geschlechtlich ausgebildeten Individuen wird es aber vorzugsweise von der Beschaffenheit des Hymens abhängen, ob dasselbe trotz stattgehabten vollständigen Beischlafes unverletzt bleiben kann oder nicht. Form und Structur der Scheidenklappe müssen in dieser Beziehung erwogen werden. So werden wir, wenn sich ein unverletzter ring- oder halbmondförmiger Hymen mit kleiner Oeffnung findet, nicht zugeben, dass eine Penetration stattgefunden haben könne, und selbst bei grösserem Foramen hymenaeum werden wir dies negiren, wenn die Scheidenklappe von zarter, insbesondere an den Rändern leicht zerreisslicher Structur sich erweist und trotzdem keine Spur eines Einrisses oder einer Einkerbung darbietet. Dagegen wird sich einer solchen Möglichkeit nichts entgegenstellen, wenn der Hymen eine schlaffe, dehnbare Beschaffenheit zeigt, einen niedrigen Saum darstellt und eine so grosse Oeffnung besitzt, dass man anstandslos mit dem untersuchenden Finger oder gar mit einem Speculum in die Scheide einzudringen im Stande ist. Ganz besonders begreiflich und fast selbstverständlich wird das Intactbleiben des Hymen beim Coitus erscheinen, wenn letzteres überhaupt kein sich spannendes Diaphragma darstellt, sondern ein lappenförmiges ist, welches seinem Baue nach dem Eindringen des männlichen Gliedes gar keinen Widerstand entgegensetzt, da die Lappen, aus welchen es besteht, einfach bei Seite geschoben werden, um so leichter, als ausser der günstigen Form auch die erwähnte Dehnbarkeit dieser Theile sich geltend machen wird.
Letztere wird vielfach unterschätzt, obgleich sie bei der Bestimmung dieser Organe verständlich ist und noch begreiflicher wird, wenn man erwägt, in welch überraschender Weise viel engere Canäle, z. B. weibliche Harnröhre und Mastdarm, eine forcirte Erweiterung ohne Zerreissung zulassen, eine Thatsache, die ja, wie bekannt, von der modernen Chirurgie vielfach ausgenützt wird.
Wenn man bedenkt, dass ausserdem die Dehnbarkeit des Hymen und Scheideneinganges individuell eine erhöhtere sein kann und während der Menstruation, insbesondere aber bei den, auch bei intacten Jungfrauen nicht seltenen, blennorrhoischen Zuständen der Genitalien sich steigert, so wird man nicht überrascht sein durch die in der Literatur zahlreich niedergelegten und auch von uns wiederholt gemachten Beobachtungen von unverletztem Hymen bei Prostituirten[60] und selbst bei Erstgeschwängerten[61], und wird begreifen, warum schon die Alten dem Vorhandensein einer Scheidenklappe keine absolute Beweiskraft für noch bestehende Jungfrauschaft zuschreiben wollten.
Trotzdem gilt das Einreissen des Hymen beim ersten Coitus als Regel, und man wird daher vor Allem nach etwaigen Läsionen des Hymen suchen, wenn es sich um die Beantwortung der Frage handelt, ob ein Beischlaf stattgefunden habe oder nicht.
[Sidenote: Wie zerreisst der Hymen bei der Defloration?]
Das Einreissen des Hymen erfolgt fast ausnahmslos vom freien Rande aus und beschränkt sich entweder, und zwar häufiger, nur auf letzteren (Fig. 30) oder dringt durch die ganze Duplicatur bis zu ihrer Ausgangsstelle von der Peripherie des Introitus vaginae. Ob nur ein Riss entsteht oder mehrere und an welcher Stelle und bis zu welcher Tiefe, wird von der ursprünglichen Beschaffenheit der Scheidenklappe abhängen. Nach +Tardieu+, l. c. pag. 51, zerreisst der lippenförmige Hymen an der unteren Brücke, so dass zwei verticale Lappen entstehen: der Hymen semilunaris an zwei seitlichen Stellen, wodurch ein mittlerer dreieckiger Lappen abgetrennt wird, der Hymen annularis aber in vier oder mehrere mehr weniger unregelmässige Lappen. Dieser Gang der Dinge wird jedoch zweifellos alterirt durch die Structur des Hymen, die keineswegs eine überall gleiche, sondern an manchen Stellen eine festere ist als an anderen. Zu ersteren gehören insbesondere jene Partien des Hymen, die durch auf die Hinterwand desselben sich fortsetzende Vaginalfalten eine Verdickung der Substanz und zugleich eine Art Stütze erhalten, und da, wie oben erwähnt, ein solcher dreieckiger Pfeiler sich sehr häufig hinter dem unteren und mittleren Theile des Hymensaumes befindet, so erklärt sich daraus die nach +Tardieu+ häufige Beobachtung, dass nach Laceration des Hymen, insbesondere des halbmondförmigen, ein mittlerer dreieckiger Lappen stehen bleibt. Fig. 31 gibt ein Beispiel eines derartigen deflorirten und vernarbten Hymen aus unserer Sammlung, während Fig. 32 einen unregelmässig eingerissenen ringförmigen Hymen zeigt.
[Sidenote: Deflorationsformen.]
Beim überbrückten Hymen kommt, wie wir uns nicht blos an Lebenden, sondern auch an Museumpräparaten zu überzeugen Gelegenheit hatten, verhältnissmässig häufig eine sit venia verbo partielle Defloration vor, insoferne als durch den ersten Coitus nur die eine Hälfte der Scheidenklappe eingerissen wird, während die Brücke und die andere Hälfte des Hymen sich erhält und, da der Coitus in der Regel auch weiter immer auf demselben Wege ausgeübt wird, auch später erhalten bleibt. Drei Fälle dieser Art beschreibt +Paschkis+ (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 1). Der eine derselben, eine 18jährige Prostituirte betreffend, ist in Fig. 33 abgebildet. Der Coitus wurde offenbar durch die rechte Hälfte des Scheideneinganges ausgeübt, da diese ungleich weiter ist als die linke und auch die Einführung eines mittleren Röhrenspeculums gestattete, während die linke eben nur den Finger durchdringen liess.
Doch sahen wir auch Fälle, in denen beide Hymenhälften Einrisse zeigten, während die Brücke erhalten war. Letztere scheint ein besondere Resistenz, beziehungsweise Dehnbarkeit, zu besitzen, denn es finden sich in der Literatur öfter Angaben über ein verticales fleischiges Band, das den Scheideneingang in zwei seitliche Hälften theilte und das sowohl bei verheirateten Frauen als selbst bei Gebärenden gefunden wurde[62], und +Mende+[63] gibt sogar an, dass in der Sammlung der Göttinger Gebäranstalt sich ein ganzes Fläschchen voll solcher fleischiger Bänder findet, die im Laufe der Zeit bei Gebärenden constatirt und ausgeschnitten wurden.
Auch in Fig. 34 war der Hymen ursprünglich ein Hymen septus mit schief verlaufender Brücke, welche bei der Defloration zerrissen wurde, wobei zugleich ein Einriss in der linken Hälfte der unteren Peripherie des Hymensaums entstand.
[Sidenote: Blutung aus Hymeneinrissen.]
In frischen Fällen sind Verletzungen des Hymen unschwer zu erkennen, da sie sich nicht blos durch die Zusammenhangstrennung, sondern auch durch gewisse Reactionserscheinungen bemerkbar machen werden.
Zu diesen gehört zunächst die mit der Laceration verbundene Blutung. Auf das Eintreten dieser in der Brautnacht wurde bekanntlich und wird noch ein grosses Gewicht gelegt und dasselbe als vollgiltiges Kennzeichen noch bestandener Jungfrauschaft betrachtet, von dessen Vorhandensein bei den alten Israeliten sogar die Giltigkeit der Ehe abhängig gemacht wurde. Da jedoch, wie oben erwähnt wurde, der Hymen beim Coitus nicht immer zerreissen muss, so wird schon durch diese Thatsache der Beweiswerth dieser Erscheinung, respective des Ausbleibens der Blutung, sehr eingeschränkt. Es wird aber bei thatsächlich erfolgter Verletzung des Hymen einerseits von der Ausdehnung der Läsion, anderseits von dem Gefässreichthum der verletzten Partie abhängen, in welchem Grade sich bei einer Defloration die Blutung bemerkbar machen kann. Im Allgemeinen lehrt die Erfahrung, dass heftigere Blutungen nach dem ersten Coitus ungemein selten sind, obgleich in einzelnen Fällen die Blutung einen so starken Charakter annehmen kann, dass chirurgische Hilfe nothwendig wird. +Zeiss+ (Centralbl. f. Gyn. 1885, Nr. 8), +Mundé+ (Boston med. and surg. Journ. 1885, Nr. 20) und +Dworak+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, pag. 36) haben über solche Fälle berichtet, von denen wir den letzteren mit beobachtet haben.
+Bordmann+ (+Tardieu+, l. c., pag. 55) erwähnt sogar eines Falles von Verblutung in der Brautnacht aus den Hymeneinrissen bei einer aus einer Bluterfamilie stammenden Frau, und +Borelli+ (Ibid.) berichtet von einer hochgradigen Blutung, die aus derselben Quelle bei einem 11jährigen genothzüchtigten Mädchen eingetreten war.
Die Seltenheit profuserer Blutungen bei solchen Gelegenheiten erklärt sich theils aus dem geringen Reichthum des Hymen an grösseren Gefässen, besonders aber aus dem Umstande, dass die durch den Coitus entstehenden Continuitätstrennungen ungleich häufiger blosse Einrisse des freien, dünnen und daher gefässarmen Hymenrandes als förmliche Lacerationen darstellen. In den Fällen von +Zeiss+ und +Dworak+ reichte der Hymeneinriss bis in die hintere Vaginalwand, und dies scheint der Hauptgrund der profusen Blutung gewesen zu sein. In einem von +Cercha+ (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 19) mitgetheilten Falle betraf der Riss die hintere Partie eines Septums der Vagina, und auch +Frank+ (Prager med. Wochenschr. 1889, Nr. 48) berichtet über bei doppelter Vagina zu Stande gekommene Scheidenverletzungen.
Auch bei operativen, wegen Atresie oder bei der Entbindung nothwendig gewordenen Eingriffen am Hymen wurden in der Regel nur unbedeutende Blutungen beobachtet, obgleich in solchen Fällen auch die manchmal sehnige Beschaffenheit der Scheidenklappe in Betracht zu ziehen ist. Doch haben +Chiari+ und +Habit+[64] je einen Fall von namhafter Blutung bei einer derartigen Operation beobachtet.
Selbstverständlich wird in jedem einzelnen Falle, bevor man die an den Genitalien zu beobachtende Blutung auf einen Hymenriss bezieht, jede andere Quelle einer solchen auszuschliessen sein. Zunächst die Menstrualblutung, deren frühzeitiges Eintreten in einem uns bekannten Falle den Verdacht erweckt hatte, dass an dem betreffenden Kinde ein Nothzuchtsact verübt worden sei. Ebenso Blutungen aus anderen Verletzungen der Genitalien, insbesondere der gefässreichen Clitorisgegend[65], des Frenulum oder anderer Stellen des Vestibulums und selbst der Vagina, denen allerdings die gleiche Bedeutung vindicirt werden müsste wie den Beschädigungen des Hymen selbst. Auch die, zufolge den Angaben +Schlesinger+’s und +Wernich+’s[66] nicht ganz seltenen, aber stets geringen und rasch vorübergehenden „Cohabitationsblutungen“, welche auf der Zerreissung der congestionirten Cervicalgefässe beruhen, sind nicht unbeachtet zu lassen.
[Sidenote: Verheilte Hymeneinrisse.]
Die Verheilung der Rissstellen erfolgt in wenigen, zwei bis drei Tagen, und zwar desto früher und unter desto geringfügigeren Erscheinungen, je weniger eine eigentliche Laceration, als vielmehr nur ein Einriss des freien Randes stattgehabt hatte. Die in der ersten Zeit bestehende Schwellung und Röthung der Wundränder, die Verklebung derselben durch Exsudat etc. wird nicht blos das Auffinden der Rissstelle erleichtern, sondern auch den Schluss gestatten, dass eben nur ganz kurze Zeit seit der Zufügung derselben verflossen ist.
Ist einmal die Verheilung der Rissstellen erfolgt, dann ist es mitunter nicht leicht, dieselben zu erkennen. Eine vollkommene Verheilung eines solchen Risses per primam und ohne Narbenbildung, wie +Devergie+ sie als möglich annahm, erfolgt zwar allerdings nicht, aber die verheilten Stellen sind häufig, da sie gewöhnlich nur aus seichten Verletzungen sich gebildet haben und nur sehr feine und zarte Narben zurücklassen, nur bei sehr sorgfältiger Untersuchung als solche zu unterscheiden. Behufs differentieller Diagnose ist es wichtig, einestheils die oben angeführten Stellen im Auge zu behalten, an welchen sich häufiger angeborene Kerben finden, sowie die gewöhnlich symmetrische Lage derselben, anderseits zu erwägen, ob, wenn man sich den Hymen an der betreffenden Stelle nicht unterbrochen vorstellt, dieselbe derart gelegen und beschaffen ist, dass aus mechanischen Gründen beim Coitus ebendort leichter ein Einreissen erfolgen konnte als an anderen.
Es liegt nahe, zur Unterscheidung zu empfehlen, dahin zu untersuchen, ob der betreffenden Stelle eine Narbe oder eine von normaler Schleimhaut überkleidete Einsenkung entspricht. Allerdings wird in jedem einzelnen Falle ein solcher Nachweis anzustreben sein, allein, es wäre irrig, zu glauben, dass, wenn die betreffende Einkerbung thatsächlich einem Einriss ihre Entstehung verdankt, jedesmal eine ausgesprochene Narbe sich finden muss. Nur in selteneren Fällen und bei tiefen Einrissen finden sich weissliche Narben von festerer Consistenz oder gar sehniger Beschaffenheit, in der Regel ist die betreffende Stelle zart überhäutet und durch Härte und Consistenz nicht auffällig unterschieden von der umgebenden Schleimhaut, so dass es manchmal selbst dem Geübteren schwer fällt, sich für einen verheilten Einriss oder für eine congenitale Einkerbung auszusprechen. Es ist dann angezeigt, ausser den bereits erwähnten Verhältnissen die ganze Configuration der Stelle und das Verhalten der Ränder und Ecken derselben in Erwägung zu ziehen; letzteres insoferne, weil eine gleichartige Abrundung derselben mehr für einen angeborenen Befund sprechen wird. Auch wird, was wir besonders empfehlen möchten, die hintere Fläche des Hymen, soweit diese zugänglich ist, zu untersuchen sein, und zwar mit Rücksicht darauf, dass, wie bereits oben gesagt wurde, bei angeborener Lappung des Hymen die einzelnen Lappen gewissermassen als Fortsetzungen der Scheidenschleimhautfalten sich verfolgen lassen.
[Sidenote: Untersuchung des Hymen.]
Aus dem Gesagten ist zu ersehen, dass solche Untersuchungen keineswegs zu den leichten gehören, sondern alle Aufmerksamkeit des betreffenden Arztes erfordern. Dazu kommt noch, dass insbesondere bei Kindern durch die Unruhe dieser, sowie durch die Enge der Genitalien die Untersuchung erschwert wird, in anderen Fällen wieder durch die eben bestehende Menstruation, durch blennorrhoische und andere Affectionen. Unter solchen Umständen wird es mitunter geboten sein, wiederholt zu untersuchen, und die Beachtung dieses Rathes wird den Neuling am ehesten vor Irrthümern schützen, die, wie die Erfahrung lehrt, bei keiner gerichtsärztlichen Untersuchung so häufig vorkommen, wie bei jenen, welche den Zustand des Hymen zum Gegenstande haben.
Bezüglich des Vorganges bei der Untersuchung sei erwähnt, dass in allen Fällen, in denen die betreffende Person gerade menstruirt oder an blennorrhoischen oder anderen Ausflüssen leidet, eine entsprechende Reinigung der Genitalien der Untersuchung vorauszuschicken ist; dass ferner auf zweckmässige Lage und gute Beleuchtung geachtet und dahin gewirkt werden soll, dass der Hymen so weit als möglich gespannt und dadurch einestheils Faltungen ausgeglichen, andererseits etwaige Einkerbungen deutlicher sichtbar gemacht werden. Ist wegen relativer Höhe des Hymensaumes, wie z. B. bei Kindern, ein vollkommenes Anspannen der Scheidenklappe nicht zu bewirken, dann ist durch Einführung einer Sonde oder dergleichen durch die Hymenöffnung der Hymenrand vorsichtig vorzudrängen, und indem man dieselbe hinter dem Hymen herumführt, von Stelle zu Stelle anzuspannen und zu besichtigen. Bei kleinen Kindern gelingt es nach +Maschka+ am besten, den Hymen zu sehen, wenn man das Kind mit an den Leib angezogenen und von einander entfernten Oberschenkeln am Rücken liegen lässt, die grossen Schamlippen mit der linken Hand auseinanderhält und mittelst einer Sonde oder eines ähnlichen dünnen Gegenstandes die Harnröhrenmündung emporhebt, wodurch die Theile gespannt werden und der Hymen deutlich zum Vorschein kommt.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass bei derartigen Untersuchungen der Arzt sich hüten muss, durch ungeschickte oder rohe Exploration selbst einen Einriss des Hymen zu erzeugen. Thatsächlich bringt +Liman+ (l. c. I, 153) einen Fall, in welchem eines derartigen unsachgemässen Verfahrens wegen es dahingestellt bleiben musste, ob der fragliche Hymenriss bereits früher bestand oder durch den Finger des Arztes erzeugt worden war.
Haben wir einen Einriss des Hymen als solchen constatirt, so werden wir die Entstehung desselben nicht ohne Weiteres auf einen stattgehabten Coitus beziehen, sondern auch andere Möglichkeiten im Auge behalten, durch welche ebenfalls eine Verletzung des Hymen erfolgen kann.
[Sidenote: Verletzung des Hymen durch Sturz.]
Die von älteren Autoren vertretene Anschauung, dass der Hymen auch durch plötzliches Auseinanderziehen oder Zerren der Schenkel einreissen kann, ist als ganz unbegründet bei Seite zu lassen.[67] Dagegen sind Verletzungen des Hymen durch Auffallen des Körpers mit den Genitalien auf harte und entsprechend geformte Gegenstände thatsächlich beobachtet worden und auch begreiflich; doch ist natürlich eine derartige Entstehungsweise eines Hymenrisses nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die ganz besonderen Umstände eines speciellen Falles an eine solche Möglichkeit denken lassen.
Am 20. December 1876 Abends wurde das 15 Jahre alte Dienstmädchen R. K. in einem zwei Klafter tiefen Eiskeller unter einer unverwahrten Fallthüre auf einer Sandschichte bewusstlos gefunden, nachdem sie kaum eine Viertelstunde vermisst worden war, und starb wenige Augenblicke darauf. Die Obduction ergab keine äusserlich sichtbare Verletzung, dagegen eine handflächengrosse Blutaustretung unter der Kopfhaut über der linken Lambdanaht, Contusion des linken Stirnlappens des Grosshirns mit mässigem Blutaustritt an die Schädelbasis ohne Spur einer Verletzung der Kopfknochen. An den äusseren Genitalien kein Blut zu bemerken. Der Hymen halbmondförmig mit scharfem Rand, im unteren Theile 1 Cm. hoch, ziemlich dickwandig, mit weiter Oeffnung. Entsprechend der tiefsten Stelle des unteren Segmentes desselben ein die ganze Höhe des Hymen durchsetzender, vom freien Rande senkrecht nach abwärts bis zur Insertionsstelle desselben dringender, frisch blutender Einriss mit feingezackten Rändern, welche, ebenso wie die Basis des Risses im unteren Theile desselben, deutlich, doch in ganz geringem Grade suffundirt erscheinen. Ausserdem findet sich eine linsengrosse Ecchymose 3 Millimeter nach rechts von dieser Stelle in der Uebergangsfalte zwischen Hymen und Vestibulum. In der Scheide blasser Schleim, ebenso im jungfräulichen Uterus. Trotz sorgfältigster Untersuchung dieses Schleimes konnte keine Spur von Samenfäden gefunden werden.
In dem Gutachten wurde auseinandergesetzt, dass die Hymenverletzung bei dem Sturze allerdings hätte geschehen können, jedoch nicht durch die blosse Erschütterung des Körpers beim Aufschlagen desselben auf den Boden, sondern nur dann, wenn die R. K. mit den Genitalien auf einen vorspringenden Körper aufgefallen wäre. Letzteres sei jedoch aus dem Localaugenschein nicht ersichtlich und bei dem Umstande, als nicht die geringste Verletzung an den äusseren Genitalien bemerkt wurde, auch nicht wahrscheinlich. Es liege daher viel näher die Annahme, dass jener Riss kurz vor dem Sturze durch einen in den Scheideneingang eingedrungenen festen Körper entstanden ist, der trotz des nicht gelungenen Auffindens von Samenfäden ein gesteiftes männliches Glied, aber auch ein Finger gewesen sein konnte.
Im weiteren Verlaufe der Untersuchung tauchte zwar gegen einen jungen Burschen der Verdacht auf, dass er an jenem Abende mit dem Mädchen in dem betreffenden dunklen Gange zu thun gehabt hätte, wobei diese in den offenen Keller gestürzt sei, doch wurde die Sache wegen Abgang von beweiskräftigen Anhaltspunkten von Seite des Gerichtes nicht weiter verfolgt.
[Sidenote: Läsionen des Hymen durch Trauma, Onanie etc.]
Eine Zerreissung der Commissur, Fossa navicularis und des Hymen mit nachfolgender Pyämie fanden wir bei einem Kinde, unter welchem der irdene Nachttopf zusammengebrochen war, und wiederholt Rupturen der Fossa navicularis bei kleinen Mädchen, welche durch Ueberfahren um’s Leben gekommen waren; einmal sogar eine vollständige Abreissung der Scheide sammt dem Hymen von der Vulva ohne Verletzung der letzteren.
Postmortale bis auf den Hymen übergreifende Rupturen des Dammes können nach Verbrennungen höherer Grade entstehen und bei den nicht selten vorkommenden Fällen von Tod durch Feuerfangen der Kleider haben wir wiederholt solche Sprengungen des wie gebratenen Mittelfleisches gefunden oder konnten sie leicht durch Auseinanderziehen der Oberschenkel erzeugen.
Seit jeher wird die Möglichkeit betont, dass auch durch masturbatorische Manipulationen der Hymen verletzt werden könne; man hat jedoch dieser Möglichkeit entschieden eine viel höhere Bedeutung zugeschrieben, als ihr thatsächlich zukommt.