Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin
Part 132
[367] +Brouardel+ und +Loye+ (Recherches expérim. sur la mort par submersion brusque. Arch. de Physiol. 1889, 1., 2. und 3.) bestimmten bei ihren Versuchen den Zeitpunkt und die Menge des Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit durch graphische Darstellung an einer rotirenden Trommel. Sie notirten bei einem 25 Kilo schweren Hunde: in der 1. Phase (7 Sec.) Eindringen von 210 Ccm. Flüssigkeit; in der 2. (23 Sec.) war nichts eingedrungen; in der 3. (15 Sec.) 407 Ccm.; nach 2 Minuten folgten 45 Ccm., 90 in der 3. Minute und 30 in den restlichen 40 Secunden. Der grösste Theil wird daher in der 3. Phase innerhalb weniger Secunden eingeathmet.
[368] Nach +Brouardel+ und +Loye+ (l. c.) ist das Blut sofort nach dem Tode coagulirt, die Gerinnsel lösen sich aber nach dem Tode rasch. Die Flüssigkeit des Blutes sei daher nur eine Leichenerscheinung. +Coutagne+ (1891) hat diese an sich unhaltbare Angabe durch positive Beobachtungen widerlegt.
[369] +A. Paltauf+ (Berliner klin. Wochenschr. 1892, Nr. 13) versuchte dieses auf chemischem Wege und fand, dass selbst das Meerwasser trotz seiner 0·35 Procent Chlornatrium noch um mindestens ebenso viel an Salzgehalt hinter dem der Transsudate zurückbleibt.
[370] Zu den gewöhnlichen Befunden gehört bei Ertrunkenen ein Oedem der aryepiglottischen Falten. Ob dieses während des Ertrinkens oder, wie wahrscheinlich, erst postmortal durch Imbibition mit Wasser zu Stande kommt, ist noch unerwiesen.
[371] +Bougier+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 529) hat dieses Verhalten an Leichen verfolgt, die in dem neuen Appareil frigorifique der Pariser Morgue in gefrorenen Zustand versetzt wurden. Bei frischen Leichen Ertrunkener fand er einen bis in die feinsten Bronchiolen reichenden Eisbaum, der in einem Falle kleine Pflanzentheilchen enthielt, und beträchtliche Eisklumpen im Magen, dagegen bei in fuchsingefärbtes Wasser oder in Jodkalium- oder Ferrocyankalium-Lösung gelegten und dann dem Gefrieren ausgesetzten Leichen die betreffenden Flüssigkeiten nur in den Bronchien, niemals aber im Lungengewebe oder im Magen.
[372] „Zur Verwerthung der Ohrenprobe für die Diagnose des Ertrinkungstodes.“ Friedreich’s Blätter. 1876, pag. 289.
[373] „Das Schleimhautpolster der Paukenhöhle beim Fötus und Neugeborenen und die +Wreden+-+Wendt+’sche Ohrenprobe.“ Wiener med. Blätter. 1883, Nr. 26 u. s. f.
[374] Es kann auch vorkommen, dass Jemand, der durch eine andere Ursache zusammenstürzt, unter Wasser oder eine andere Flüssigkeit geräth und erst in dieser stirbt. Alle jene Ursachen, welche in natürlicher Weise plötzliche Bewusstlosigkeit oder plötzlichen Tod bewirken können, wie Apoplexien, Herzlähmung, epileptischer Anfall, Ohnmacht u. dergl., können auch eintreten, während Jemand am oder im Wasser etc. sich befindet, und es ist insbesondere der natürliche Tod im Bade keine Seltenheit. Gleiches kann aber auch aus gewaltsamen Ursachen geschehen, so z. B. bei Kopfverletzungen oder wie beim Ausräumen von Cloaken durch giftige Gase. Da bei den Betroffenen, selbst wenn die Ursache des Zusammenstürzens für sich allein den Tod in wenigen Augenblicken zu bewirken im Stande gewesen wäre, doch die Agonie in der Flüssigkeit sich abspielt, insbesondere in dieser noch Athembewegungen erfolgen, so finden sich auch bei solchen Leichen die Zeichen des Ertrinkungstodes und es kann mitunter recht schwer sein, die Frage zu beantworten, woran der Untersuchte zunächst gestorben ist. Bei einer jungen, in ihrem von innen verschlossenen Badezimmer unter Wasser todt gefundenen Frau ergab sich auffallend rothes Blut und roth gefärbte Organe. Der Verdacht auf Kohlenoxydvergiftung wurde durch die spectrale Untersuchung bestätigt. Das giftige Gas stammte aus dem Heizapparat. Am 24. Januar 1881 obducirten wir einen im Eis des Donaucanals eingefroren gefundenen alten, marastischen Mann. Angeblich lag Selbstmord durch Ertrinken vor. Es fanden sich jedoch massenhafte Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen, woraus auf einen protrahirten Tod geschlossen werden musste, und zwar entweder auf natürlichen Tod durch Marasmus oder auf Erfrieren. -- Den Beobachtungen +Naegeli+’s zufolge (Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1880, Nr. 2) scheint die Ursache des Verunglückens Badender häufig darin zu liegen, dass, weil sie mit vollem Magen in’s Wasser gingen, während des Schwimmens Erbrechen und consecutive Aspiration des Erbrochenen eintritt.
[375] +A. Paltauf+ (l. c.) weist auf diese Möglichkeit hin und wir haben einen zweifellosen solchen Fall bei einem 19jährigen Burschen beobachtet, bei welchem sich an beiden Oberarmen deutliche, vom Anfassen herrührende Spuren fanden (s. auch pag. 568).
[376] Einen interessanten Fall von bei einem im Wasser Verunglückten durch die Radschaufeln eines sich drehenden Mühlrades entstandener Gekrös- und Darmruptur bringt +Kratter+ aus dem Grazer Institute für Staatsarzneikunde (Friedreich’s Blätter. 1877, 1); ebenso Beispiele von mannigfachen, insbesondere durch Dampfschiffsräder veranlassten Beschädigungen von Wasserleichen: +Delens+, „Des fractures etc. que l’on rencontre sur les cadavres retirés de la Seine.“ (Annal. d’hygiène publ. 1878, pag. 433).
[377] +Hämmerle+, Gesetzsammlung. 1869, pag. 57.
[378] Die Leichen Ertrunkener tauchen desto früher auf, je günstiger die Fäulnissbedingungen sind. Im Sommer kann dieses schon nach 2-3 Tagen, seltener schon nach einigen Stunden, geschehen, während im Winter die Leichen wochen- und monatelang unter Wasser bleiben können. Die Fettentwicklung, sowie die Menge der im Körper zur Zeit des Todes gewesenen Luft (Lungen- und Darmluft) ist hierbei ebenfalls von Einfluss. Enthielt der Körper keine Luft, wie z. B. bei todtgeborenen Kindern, so bleibt derselbe verhältnissmässig länger unter Wasser, als wenn Lungen und insbesondere der Darm Luft enthalten hatten. In manchen Fällen können Wasserleichen unter Flösse etc. gerathen, oder durch andere Gegenstände festgehalten werden, welche Möglichkeit ebenfalls in Betracht gezogen werden muss. Gleiches kann eine Beschwerung der Leiche bewirken, wie sie bei Selbstmördern, aber auch bei Beseitigung von Leichen vorkommt. Dass selbst raffinirte derartige Vorkehrungen das Aufsteigen der Leiche nicht absolut verhindern, beweist der im August 1882 in Paris behandelte Fall Aubert, dessen Leiche nach 11 Tagen auftauchte, obgleich sie von den Mördern mit Bleiröhren umwickelt, in die Seine geworfen worden war. Meistens scheint zuerst der Oberkörper aufzutauchen, einestheils wegen der Residualluft in den Lungen, anderseits wegen der raschen Gasentwicklung im subcutanen Zellgewebe des Oberkörpers. In einem von +Freyer+ mitgetheilten Falle (Virchow’s Jahrb. 1886, I, pag. 506) stand die Leiche im Wasser, was zusammengenommen mit den übrigen Umständen des Falles den Verdacht erregte, dass die Untersuchte erdrosselt und dann in das Wasser gebracht worden war. In einem unserer Fälle war aber die Leiche eines in einem See Ertrunkenen 3 Tage darnach plötzlich neben einem Schiffer, der nach ihr gesucht hatte, aufgetaucht und stand senkrecht im Wasser. Ob die Leiche mit dem Rücken oder mit der Vorderfläche nach oben gekehrt im Wasser schwimmt und schliesslich auftaucht, wird vielleicht von Zufälligkeiten abhängen. +Lacassagne+ (Virchow’s Jahrb. 1891, I, pag. 520) behauptet, dass bei weiblichen Leichen meistens letzteres, bei männlichen ersteres der Fall ist, da sich bei jenen meist die Fersentheile, bei diesen meist die vorderen Partien der Beschuhung abgewetzt finden. Auf der Wiener Naturforscherversammlung hat +Haberda+ über das Auftauchen der Wasserleichen und darüber angestellte Beobachtungen berichtet.
[379] Mitunter werden die fester haftenden Haare an oder in der Haut abgerissen oder abgebrochen, wodurch die Hautstelle ein wie rasirtes Aussehen erhalten kann, ein Umstand, der bekanntlich im Tisza-Eszlár-Fall eine Rolle spielte. Siehe unser Gutachten darüber, sammt Abbildungen einer solchen Kopfhaut aus unserer Sammlung in der Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 25 u. ff.
[380] Das Schwurgericht Osnabrück fällte am 9. März 1878 das Todesurtheil über eine Frau, welche den vier Wochen alten Knaben ihrer Tochter dadurch getödtet hatte, dass sie ihm einen zugespitzten Flaschenkork in den Rachen einpresste.
[381] Schmidt’s Jahrb. 1852, LXXIV, 242. Ebenso Versuche von +Mattysen+, Tardieu, sowie der med.-chir. Gesellschaft in London in +Tardieu+’s: „Sur la pendaison etc.“, pag. 292 u. ff., daselbst, sowie in +Casper+-+Liman+’s Handb. II, 633, einschlägige Fälle.
[382] +Roth+ und +Lex+, Militärgesundheitspflege. 1875, II, 557.
[383] O. +Schultze+, „Zur Lehre vom Stoffwechsel bei Inanition“. Arch. f. Anat. 1863, pag. 31; ebenso F. A. +Falk+, l. c. Eine fleissige Zusammenstellung der „Veränderungen der Gewebe durch Inanition“, insbesondere der Atrophie der Leber, enthält die Dissertation von G. +Kulisch+, Halle 1891.
[384] So in England im berüchtigten „Penge-Fall“ 1877 und im Process gegen die Familie +Barms+, die der gewerbsmässigen Kindervertilgung angeklagt war (Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 399).
[385] Eine ausführliche Darstellung der Theorien über die Ursache der Insolation findet sich in dem Werke von +Jakubasch+, „Sonnenstich und Hitzschlag“. Wien 1881.
[386] Wiener med. Wochenschr. 1867, pag. 144. Siehe auch die Arbeiten von +Fraenkel+, Deutsche med. Wochenschr. 1889, Nr. 2 und +Silbermann+, Med. Centralbl. 1889, Nr. 29.
[387] Ueber Verbrennungen durch schlagende Wetter, ein Mal 22, das andere Mal 14 Kohlengrubenarbeiter betreffend, berichtet K. +Franz+, Zeitsch. d. böhm. Aerzte. 1885, pag. 212 u. s. f., ferner +Bourget+, Virchow’s Jahresb. 1877, II, 229.
[388] Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, 114.
[389] Gröberen durchscheinenden Gefässnetzen begegnen wir auch bei postmortalen und dann vertrockneten Hautaufschürfungen.
[390] Wiener med. Wochenschr. 1875, Nr. 19 und 20, dann 1876, Nr. 7 und 8; ferner +Blumenstok+, Ibid. 1876, Nr. 15 und 16 und Friedreich’s Blätter. 1878, pag. 347; +Jastrowitz+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, pag. 1; die ausführliche Zusammenstellung der Befunde nach Verbrennung von +Schjerning+ (Ibid. XLI und XLII) und die Arbeiten aus unserem Institute über den Befund an den Wiener Ringtheaterleichen.
[391] Zusammenstellung der Arbeiten von +Graff+, +Günsburg+, +Bischoff+ und +Maschka+ vide in Schmidt’s Jahrb. 1853, I, 105.
[392] In +Sédillot+’s „Journ. génér. de méd.“ März 1813.
[393] Laut eines von +Anderle+ in der Sitzung der Section für öffentliche Gesundheitspflege des Wiener med. Doctoren-Collegiums vom 7. Jänner 1885 vorgetragenen Protokolls über die „Feuerbestattung“ einer Frau dauerte die Verbrennung 1 Stunde 24 Minuten und das Gewicht des grössten Theils aus ganz kleinen Knochenstückchen bestehenden Rückstandes betrug 1·5 Kgrm. -- Aus Anlass des Processes +Pel+ haben +Brouardel+ und +L’Hôte+ (Annal. d’hygiène publ. 1886, pag. 12 und 106) sich durch den Versuch überzeugt, dass man in einem eisernen Kochherd binnen 40 Stunden eine ganze, etwa 60 Kgrm. schwere, zerstückelte Leiche verbrennen könne, wobei etwa 6 Kgrm. Asche zurückblieb, und sich nach aussen kein auffälliger Geruch entwickelte. Die auf den französischen Schlachtfeldern angestellten Versuche, Thiercadaver durch Begiessen mit Theer und Petroleum zu verbrennen, haben entgegen den Angaben +Créteur+’s ungünstige Resultate ergeben, da es der Metzer Commission selbst nach fünfstündiger Bemühung und nachdem wiederholt Theer und Petroleum aufgegossen worden war, nicht gelang, Pferdecadaver vollständig zu verkohlen (+Roth+ und +Lex+, l. c., I, 556.
[394] Ausführliches über „Blitzschlag“ vide unseren gleichbezeichneten Artikel in +Eulenburg+’s „Real-Encyclopädie der ges. Heilkunde“ und in +Oesterlen+’s Arbeit über diesen Gegenstand in Maschka’s Handb. I, 795. Auch +Eberty+: „Ueber Blitzverletzungen.“ Deutsche med. Wochenschr. 1891, Nr. 37. Mit lithographirten Abbildungen, und die Monographie von +Vincent+: „Médecine légale des accidents de la fondre 1892. Gaz. des hôp. Nr. 98-138.
[395] Ausser den einschlägigen Arbeiten von +Krajewski+, +Blosfeld+, +Samson+-+Himelstiern+, +Dieberg+, +Hoeche+ und +Ogston+ siehe die von +Pouchet+ (Med. Times. December 1865); +De Crecchio+ („Della morte pel freddo.“ Morgagni 1866); +Beck+, Deutsche Klinik. 1868, Nr. 6-8; +Wertheim+, Wiener med. Wochenschr. 1870, Nr. 19-23; +Horwath+, „Beiträge zur Wärme-Inanition“. Allg. Wiener med. Ztg. 1870, Nr. 38 und 41; +Colemann+ und +M’Kendwick+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239), die Angaben von +Landois+ in seinem Lehrb. d. Physiol., pag. 413 und +Paniénski+, Virchow’s Jahresb. 1890, I, 490.
[396] Med. Centralbl. 1873, pag. 33.
[397] Der von der Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau vom 28. Jänner 1855 im §. 105-107 vorgeschriebene Vorgang bei der Untersuchung des Magens und Mageninhaltes und bei der Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker ist im Wesentlichen analog mit den sofort auszuführenden Bestimmungen des §. 22 des preussischen Regulativs vom Jahre 1875 und wir beschränken uns um so mehr auf diese hinzuweisen, als sie dem gegenwärtigen Standpunkt der Toxicologie mehr angepasst sind als jene. Auf die besonderen Bestimmungen bei Vornahme von Exhumationen werden wir zurückkommen.
[398] Der Einfluss dieses Momentes ist insbesondere bei Digitalis und Aconitum bekannt, und es wird behauptet, dass +Linné+ in Lappland Aconitumkraut als Gemüse verspeist haben soll. (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 452.)
[399] Dass Substanzen erst durch das Vehikel zu Giften gemacht werden können, zeigt das Amygdalin, welches für sich allein nicht giftig ist, jedoch in Mandelmilch gebracht, durch das darin enthaltene Emulsin schnell in Zucker, Bittermandelöl und +Blausäure+ zerfällt.
[400] Gegenüber Strychnin scheinen sich die Verhältnisse anders zu gestalten, da nach +Falck+ in Kiel (Arch. f. d. ges. Physiologie. XXXIV, pag. 531) bei neugeborenen Kaninchen nicht blos die krampfmachende, sondern auch die letale Dosis eine auffallend höhere ist als bei erwachsenen.
[401] Vide +Werber+ über Arsenikesser. Deutsche Klinik, 1870, 19; ferner die Berichte der Grazer Naturforscherversammlung. +Binz+ und +Schulz+, Arch. f. exper. Path. XI, 223 und +Knapp+, Med.-chir. Rundschau. 1886, 1. Heft. Dass das „Arsenikessen“ auch vor Gericht eine Rolle spielen kann, beweist der von +Dittrich+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. VIII, Suppl. pag. 212) begutachtete Fall, in welchem ein Mann wegen Giftmord zum Tode verurtheilt, in einer neuerlichen Verhandlung jedoch einstimmig freigesprochen wurde, weil sich durch verlässliche Zeugen herausstellte, dass der Verstorbene Arsenik als Genussmittel zu nehmen pflegte.
[402] +L. Herrmann+, Lehrb. d. exper. Toxicologie. 1874, pag. 94.
[403] Bemerkenswerth ist, dass auch schwere entzündliche oder infectiöse Erkrankungen latent verlaufen und nachdem die Krankheit bereits einige Zeit gedauert hatte, zum unerwarteten, selbst plötzlichen Tode führen können. Vom Typhus ist dies längst bekannt, unseren Erfahrungen zufolge gibt es aber ebenso wie einen Typhus ambulatorius auch eine Pneumonia, eine Peritonitis und selbst eine Meningitis ambulatoria, da uns vorgerücktere Stadien aller dieser Erkrankungen bei Individuen vorkamen, die plötzlich -- einzelne davon mitten in ihrer Arbeit -- gestorben waren, ohne bis dahin besonders auffällige Erscheinungen gezeigt zu haben. Am häufigsten scheint die Pneumonie einen solchen latenten Verlauf zu nehmen. In den hierher gehörigen Fällen von Meningitis handelte es sich stets um Meningitis cerebrospinalis und in einem derselben war der kräftige, junge Mann, als er sich zur Arbeit begeben wollte, auf der Strasse zusammengestürzt und in einigen Augenblicken gestorben. Auch +Lesser+ erwähnt im 1. Heft seines Atlas der gerichtl. Med. einer Person, die plötzlich beim Waschfass gestorben war und wo sich als Todesursache Peritonitis nach Ulcus perforans ergab. Dass auch schwere chronische lebenswichtige Organe betreffende Processe latent verlaufen können, zeigt u. A. ein während der Vorstellung plötzlich gestorbener Circus-Clown (!), bei dessen Section ein colossaler Hirntuberkel als Todesursache gefunden wurde.
[404] +Langerhans+, Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 48. +Ungar+, Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 299 u. +Wachholz+, ebenda.
[405] Vertretung von Kalksalzen der Knochen durch isomorphe Blei- und Barytsalze und die Vertretung von phosphorsauren Salzen durch isomorphe arsensaure. Lud. +Herrmann+, l. c. 44.
[406] Ueber die Schicksale dieser im Organismus sind die Acten keineswegs geschlossen. So wird von +Boyer+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 562) unter Berufung auf +Vulpian+ eine Zersetzung des Strychnins im Blute als wahrscheinlich angenommen, von +J. Kratter+ („Untersuchungen über die Ausscheidung von Strychnin durch den Harn.“ Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 8 u. ff.), sowie von +Ipsen+ („Untersuchungen über das Verhalten des Strychnins im Organismus.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1892, IV, pag. 15) in Abrede gestellt. +Morphin+ wird nach +Landsberg+ (Pflüger’s Arch. XXIII und +Eliassow+, Diss., Königsberg 1882) bei kleinen Gaben im Organismus völlig zersetzt und nur bei grösseren lässt sich unzersetztes Morphin im Harn nachweisen. Auch +Donath+ (Wiener med. Presse. 1886, pag. 587) hat Gleiches gefunden. Neuere Untersuchungen über den Gegenstand von +Pellacani+ s. Virchow’s Jahresb. 1892, I.
[407] Solche Verfärbungen sind nicht mit unschuldigen von Nahrungs- und Genussmitteln herrührenden zu verwechseln. So können grüne ausser von Galle von grünem Gemüse, rothe und violette von Weinbeeren, Rothkraut, Hollunderbeeren, rothen Rüben u. dergl. stammen. In dem gewöhnlich in saurer Gährung begriffenen Inhalte des Coecum und Colon ascendens, wo die Nahrungsstoffe auch länger verweilen, lösen sich die betreffenden Farbstoffe besonders intensiv und färben dann durch Imbibition die betreffenden Darmschlingen und das anstossende Peritoneum mitunter ganz auffallend wein- oder anilinroth, wegen welcher Färbung in einem uns mitgetheilten Falle von den Obducenten an eine Anilinvergiftung gedacht und deshalb die chemische Untersuchung eingeleitet worden war.
[408] Die anatomischen Veränderungen des Verdauungscanales durch Aetzgifte. Virchow’s Archiv. LXXXIII, pag. 193.
[409] Grosse Mengen wässerigen Mageninhaltes können bei schwacher Concentration des genommenen Aetzgiftes dasselbe so verdünnen, dass wohl Verätzung der Schleimhaut des Oesophagus, aber nicht mehr die des Magens erfolgt, so dass letztere entweder ganz intact bleibt oder nur irritative Veränderungen zeigt. Gleiches kann geschehen, wenn das Gift chemisch durch den Mageninhalt gebunden oder neutralisirt wird. Auch kann es unter solchen Umständen geschehen, dass die obere concentrirtere und noch ätzungsfähige Schichte des Mageninhaltes durch schnell eintretende Contraction des Magens noch in den Dünndarm gelangt, so dass im letzteren noch Verätzungen gefunden werden können, obgleich die Magenschleimhaut verhältnissmässig wenig beschädigt ist. In der That bewahren wir in unserer Sammlung den Magen eines 53jährigen Mannes, der 9 Wochen vor dem Tode Salzgeist (Salzsäure) irrthümlich statt Rum getrunken hatte, in welchem Falle die Schleimhaut des Magens mehrere longitudinale, schmale, in Form eines 3-10 Mm. breiten, fast continuirlichen Streifens entlang der +kleinen+ Curvatur, von der Cardia bis zum Pylorus ziehende und dort mit einer Ausbreitung endigende, in Verheilung begriffene Substanzverluste zeigt, während im übrigen Magen mit Ausnahme einiger unbedeutender Narben an der Hinterwand des Fundus normale, im Duodenum aber wieder mit Narben durchzogene Schleimhaut sich findet.
[410] Letztere können ausser durch Inanition auch durch Perforation zum Tode führen, welche allerdings auch durch forcirte Sondirung, aber auch ganz unabhängig von dieser durch Geschwürs- oder Divertikelbildung, durch entzündliche Erweichung und durch periösophageale Abscesse zu Stande kommen kann. Solche Vorgänge können längere Zeit latent bestehen und es kann ihr Durchbruch zufällig mit einer Sondirung zusammenfallen oder die Perforation mit der Sonde dadurch wesentlich begünstigt werden. Bei Beurtheilung angeblich in dieser Richtung begangener „Kunstfehler“ ist daher besondere Vorsicht angezeigt. Eine einschlägige Beobachtung von +Schuberg+ wurde in Friedreich’s Bl. 1888. pag. 199 und mehrere andere von uns mitgetheilt: Zeitschr. f. Medicinalbeamte. 1888, pag. 353.
[411] Vide u. +A. Kossel+, „Zur Kenntniss der Arsenwirkungen“. Arch. f. exp. Path. 1876, V, pag. 135, und +Fränkel+, „Ueber den Einfluss der verminderten Sauerstoffzufuhr zu den Geweben auf den Eiweisszerfall im Organismus.“ Med. Centralbl. 1875, pag. 739, und Virchow’s Archiv, 1876, LXVIII.
[412] Auch die acute Fettdegeneration bei Neugeborenen und Wöchnerinnen ist zu beachten. Vide +Buhl+, Klinik der Geburtskunde. 1861, I, pag. 296. +Hecker+, Monatsschr. f. Geburtskunde. 1867, pag. 321 und Arch. f. Gynäk. 1876. X, 537.
[413] Es empfiehlt sich, eine ganze Niere und etwa ein Drittel der Leber zu nehmen, was wir ausdrücklich bemerken, weil in einem hierher zur chemischen Untersuchung gelangten Falle von beiden Organen nur ein nussgrosses Stückchen eingeschickt worden war.
[414] +Gorup+-+Besanez+ fand in der Leiche einer Frau, welche Spiegelarbeiterin gewesen, aber bereits über ein Jahr vor ihrem Tode den Dienst verlassen hatte, noch deutliche Spuren von Quecksilber. Schmidt’s Jahrb. 1850, II, 144.
[415] Auch vor der Beerdigung können auf und in die Leiche Giftstoffe hineingelangen, so durch „Balsamirung“, dann aber auch durch Desinfection der Leiche mit Carbolsäure, Sublimat u. dergl.; diese Stoffe können dabei auch in die Schling- und Respirationswege und von da durch nachträgliche Imbibition tiefer hineingelangen.
[416] Handbuch der gerichtl. Chemie. 1869, pag. 144 u. s. f. Ferner „Ueber die Verbreitung des Arseniks in der Natur“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., 1870, XIII, 169.
[417] Bekanntlich wurde zur „Einbalsamirung“ (Conservirung) der Leichen häufig Arsenik verwendet. Ein solcher Vorgang macht nicht blos die Erkennung einer stattgehabten Arsenikvergiftung bei der betreffenden Leiche unmöglich, sondern kann auch Arsenik in die Friedhofserde bringen. So berichtet +Edling+ (Monatsblatt für öffentl. Gesundheitspflege und med. Statistik. Beilage zur Deutschen Klinik. 1874, Nr. 3), dass in Stockholm ein ganz enormer Consum von Arsenik zur Conservirung von Leichen stattfinde, dass im Jahre 1872 allein etwa 110 so conservirte Leichen begraben wurden, und dass, da für jede Leiche durchschnittlich 278 Grm. Arsenik gebraucht werden, jährlich etwa 63 Pfund Arsenik in die Friedhofserde gelangen! Seit 1876 ist dieser Vorgang verboten. -- Die Thatsache, dass auch durch die Leichen Vergifteter mineralische Gifte der Friedhofserde zugeführt werden, ist insbesondere bei den Friedhöfen grösserer Städte und solchen mit bereits wiederholtem Turnus nicht ausser Acht zu lassen.
[418] Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1872, XVI, 328.
[419] „Vergiftung mit Atropin durch Kaninchenfleisch.“ Med. Centralbl. 1865, 832.
[420] Diese Reaction ist bereits von Joh. Andreas +Scherer+ angegeben worden: Abhandl. der böhm. Ges. der Wissensch. auf das Jahr 1876, pag. 254-271 und Wiener med. Jahrb. 1832, II, pag. 353.
[421] Med. Centralbl. 1875, pag. 176 und Friedreich’s Bl. 1876, pag. 166.
[422] Med. Centralbl. 1876, pag. 228.
[423] Das Leuchten von aufbewahrten Nahrungsmitteln im Dunkeln wird mitunter durch Mikroorganismen veranlasst (+Forster+ und +Tilanus+, 1888). Wir haben dasselbe unlängst an noch ziemlich frischen Kalbsknochen beobachtet.
[424] In einem unserer Fälle hatte ein 3jähriges Mädchen seinem in der Wiege liegenden Brüderchen Laugenessenz zu trinken gegeben, welche unter dem Bette stand, ebenso in einem zweiten ein 4jähriges Mädchen ihrer 1½ Jahre alten Schwester Scheidewasser, welches zum Putzen einer Uhrkette gekauft worden war.