Kultur-Kuriosa, Zweiter Band

Part 9

Chapter 93,386 wordsPublic domain

Bekanntlich herrscht an unseren Universitäten nicht nur Lern-, sondern auch Lehrfreiheit. Autoritäten, ein jurare in verba magistri existiert de jure nicht mehr. Wohl aber de facto. Oder wie läßt sich die Tatsache, daß weder Atheisten, noch Sozialdemokraten, noch an protestantischen Universitäten, z. B. Halle, Katholiken -- und zwar auch für Lehrfächer, die mit der Kirche weder direkt noch indirekt etwas zu tun haben -- zugelassen werden? Es ist dieselbe Sache in anderer Form: Aufrechterhaltung des Status quo um jeden Preis und Bekämpfung des Geistes mit materiellen statt mit geistigen Waffen.

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Werfen wir noch einen flüchtigen Blick auf den Unterricht des Volkes.

In der Zirkularverordnung über die +Garnisonschulen+ vom 31. August 1799 entwickelt Friedrich Wilhelm von Preußen u. a. folgende Gedanken: »... Ein mit diesen Eigenschaften ausgerüsteter Soldat wird auf seinem Platze gewiß ein brauchbarer Diener des Staates, und zugleich ein glücklicher Mensch sein, wenn niemand das Bestreben nach höheren Dingen in ihm zu erwecken sucht. Der Keim zur Unzufriedenheit mit seinem Stande wird sich aber in eben dem Grade entwickeln, in welchem man seinen wissenschaftlichen Unterricht weiter ausdehnt. Nur wenige Menschen der unteren Volksklasse sind von der Natur so sehr verwahrloset, daß sie nicht die Fähigkeit haben sollten, etwas mehr zu leisten, als ihr Stand von ihnen erfordert, und sich dadurch auf irgendeinem Wege über denselben zu erheben. +Ein zu weit gedehnter Unterricht wird das Gefühl solcher Fähigkeiten in ihnen rege machen, durch deren Anwendungen sie sich leicht ein günstigeres Schicksal, als das eines gemeinen Soldaten ist, würden verschaffen können+...«[140] Die Antwort war -- Jena!

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Im selben Geiste war der Volksschulunterricht gehalten. Der Hofprediger Sack, der einer Verbesserung des Volksschulwesens das Wort redete, erörterte noch die Frage, ob Lesen und Schreiben Lehrgegenstand sein sollen, da doch der Nutzen dieser beiden Kenntnisse für den Landmann sehr gering sei, +während hingegen die Anpreisung der Taten der Landesfürsten unbedingt von der Schule besorgt werden müsse+.[140] Das ist ja auch noch in unserm Geschichtsunterricht nicht gerade nebensächlich.

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Übrigens, war nach dem Lehrermaterial zu urteilen, die von Friedrich Wilhelm gefürchtete Gefahr einer Überladung des Volkes mit gelehrter Bildung nicht sehr groß. +Invalide Soldaten+ versahen vielfach den Unterricht und ihre Vorbereitung bestand darin, daß man sie fürs Einpauken von Gesangbuchversen eine Zeitlang abrichtete. Nebenbei hatten die Landlehrer noch allerlei andere Erziehungspflichten, z. B. die erst 1802 ihnen abgenommene, den +Hebammen einen Katechismus für Geburtshilfe zu erklären+!

Das Diensteinkommen der Landlehrer in der Mark Brandenburg betrug zu Beginn des +19. Jahrhunderts+: in zwei Fällen zwischen 220 und 250 Taler jährlich, dagegen in 155 Fällen unter 10 Talern; 182 bezogen zwischen 10 und 20 Talern, 263 zwischen 20 und 40 Taler, 167 zwischen 40 und 60 Taler, 131 zwischen 60 und 80 Taler. 92 zwischen 80 und 100 Taler und 151 über 100 Taler. Das war allerdings ein gewaltiger Fortschritt gegenüber den Zuständen von 1774, denn damals besass die Kurmark nur 49 Landlehrer mit mehr als 100 Talern Jahresgehalt, 184 aber bezogen 10 Taler und weniger, 111 weniger als 5 Taler und 163 gar kein Gehalt. Deshalb betrachteten die Lehrer den Unterricht als Nebensache und übten dabei ihren Beruf aus. In der Kurmark besassen 1806 2026 Dörfer weder Schule noch Lehrer. Friedrich Wilhelms Bestrebungen hatten somit durchschlagenden Erfolg. Übrigens war auch in väterlicher Weise dafür gesorgt, daß die Kinder nicht durch Studium des Lesens und Rechnens dem geistigen Hochmut überliefert würden. Die Teilnahme an diesen Stunden war nämlich wahlfrei und kostete erhöhtes Schulgeld, das viele Eltern zu zahlen nicht in der Lage waren.[141]

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Auch auf den Gymnasien war zu Anfang des 19. Jahrhunderts der Unterricht selbst für uns, so wenig wir darin verwöhnt sind, hinlänglich befremdlich. Franz Neumann (1798-1895) erzählt z. B. in seiner bekannten, von seiner Tochter Luise veröffentlichten Lebensgeschichte (Tübingen 1904), daß er auf dem Berliner Gymnasium +lateinische Pflanzennamen+ hätte lernen müssen, +ohne auch nur zu wissen, daß er nun botanischen Unterricht habe+.

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Zum Schluß noch eine Tatsache, die zu denken gibt. Bekanntlich besitzt München in der Person des Schulrats Kerschensteiner eine Koryphä allerersten Ranges. Wie sehr trotzdem der Geist des Hl. Bureaukratius in unserem Schulwesen steckt, erhellt daraus, daß einige Schulen den +Unterricht ruhig weiter erteilten+ und die Kinder im Klassenzimmer beliessen, als +Graf Zeppelin am 1. und 2. April 1909 sein Luftschiff über München lenkte+![142]

Sechster Abschnitt

Zensur und Prüderie

Am 26. April 1794 erließ König Friedrich Wilhelm II. von Preußen folgendes »Reskript an das Kammergericht wegen der Mißbräuche, die bei der Zensur zu deren Verteilung überhand genommen«: »daß dem Unwesen, welches seit einiger Zeit mit Schriften getrieben wird, die entweder den Grund aller Religion überhaupt angreifen, und die wichtigsten Wahrheiten derselben verdächtig, verächtlich oder lächerlich machen wollen, oder aber die christliche Religion, die biblischen Schriften, und die darin vorgetragenen Geschichts- und positiven Glaubenswahrheiten, für das Volk zu Gegenständen des Zweifels oder gar des Spottes zu machen, sich unterfangen, und dadurch zugleich die praktische Religion, ohne welche keine bürgerliche Ruhe und Ordnung bestehen kann, in ihren Grundfesten erschüttern; im gleichen solchen Schriften, worin die Grundsätze der Staats- und bürgerlichen Verfassung angetastet, Maßregeln der Regierung aus unrichtigen und gehässigen Gesichtspunkten dargestellt, Ungehorsam und Widerspänstigkeit gegen Gesetze und Obrigkeiten verteidigt, oder doch +die Gemüter zu unnützen Grübeleien über Gegenstände+, welche die Fassung- und Beurteilungskraft des großen Haufens der Leser übersteigen, aufgefordert, und zu unrichtigen Anwendungen mißverstandener theoretischer Sätze verleitet werden, mit dem größten Ernst und Nachdrucke entgegengearbeitet, gegen diejenigen aber, welche den ergangenen Zensur-Gesetzen auf irgend eine Art zuwiderhandeln, nach aller Strenge dieser Gesetze, ohne die geringste Nachsicht oder Schonung verfahren werden soll.«[143]

In dem »General-Privilegium und Gülde-Brief für die Schwarz- und Weiß-Nagel-Schmiede zu Alt-Stettin, auch für sämtliche Schwarz- und Weiß-Nagel-Schmiede in Vor- und Hinter-Pommern. De Dato Charlottenburg, den 29. July 1802« heißt es im Artikel XXI:

»+Alles Korrespondieren mit+ anderen ein- oder ausländischen Gewerken, +soll sich das Gewerk bei schwerer Strafe enthalten+, wenn aber besondere Umstände etwa dergleichen erforderten, soll es mit Zuziehung des Beisitzers, auch wohl nach Befinden mit Vorwissen des Magistrats, selbst geschehen, wie denn auch, wenn von den anderen ein- oder ausländischen Gewerken Schreiben einliefen, solche unerbrochen an den Beisitzer gebracht, in dessen Gegenwart eröffnet, und die Antwort mit demselben verabredet werden soll.«

Aber die preußische Regierung hatte nicht nur Angst vor eventuellen Verschwörungen der Zünfte und hielt sie deshalb unter ständiger polizeilicher Kontrolle, sie +fürchtet auch die Gesellen und verbietet ihnen deshalb das Briefeschreiben+.

Der Artikel XXXIV des genannten Privilegs lautet:

»+Alles Briefwechselns mit andern Gesellschaften oder sogenannten Brüderschaften haben sich die Gesellen bei empfindlicher Strafe zu enthalten+, weshalb ihnen auch kein Siegel gestattet wird. Die etwa von anderen ein- und ausländischen Brüderschaften eingehenden Schreiben sollen aber nach der Verordnung vom 23. März 1799 sofort dem Magistrat in Vorschlag genommen, und von demselben nach Befinden des Inhalts die Aushändigung an die Gesellen oder deren Kassierung verfügt werden.«[144]

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Im Jahre 1794 las in Zelle eine Gesellschaft mit Vergnügen den Moniteur, den sie aus Bremen erhielt. Seit Mitte Mai des Jahres blieb das Blatt aber aus. Die Zellische Gesellschaft wandte sich daher an ihren Lieferanten und erhielt die Antwort, daß der Moniteur, sowie alle französischen Zeitungen den kaiserlichen Postbeamten »bey nahmhafter Strafe und nach Befinden der Kassation« zu debitieren verboten wären. »Von dem Verbote sind blos Fürstlichkeiten, wirkliche Minister und Gesandte an fremden Höfen ausgenommen, an deren offene Adressen die Zeitungen gehen müssen.« Schon in anderen deutschen Provinzen war ein ähnliches Verbot vorhergegangen. +Mit diesen Mittelchen hoffte man die Wirkungen der grossen Revolution fern zu halten.+ Allerdings nimmt Archenholz »eine Abwesenheit der Weisheit« bei Erlaß dieser Maßnahme an.[145]

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Zur Zeit des Vatikanischen Konzils kam der Verlagsbuchhändler Josef Bachem zum hochbetagten Präses des Priesterseminars in Köln, Dr. Westhoff, um ihm sein Bedenken gegen das Unfehlbarkeitsdogma vorzutragen. Der Greis zeigte ihm darauf in der Bibliothek des Seminars nicht weniger als sechzehn Katechismen, die im 18. Jahrhundert in der Erzdiözese Köln in Gebrauch gewesen waren und die sämtlich und ohne Ausnahme die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit in Sachen der Glaubens- und der Sittenlehre klar und deutlich vortrugen. +Erst die preußische Zensur, wie sie vor 1848 bestand, hat diese Lehre aus dem kirchlichen Katechismus gestrichen!+[146]

Die historisch-politischen Blätter begannen im Jahre 1840 (S. 586) einen Artikel folgendermaßen: »+In Preußen sind nun fast alle katholischen Journale und Zeitungen verboten+ und, um die Sache ab ovo zu beginnen, hat man, willkommene Gelegenheit ergreifend, buchhändlerische Interdikte gegen künftig erscheinende noch ungeborene Werke in Maße geschleudert oder ihre Verbreitung in einer Weise erschwert, daß es einem Verbote gleichzuachten ist.«

Unter der Maske des Liberalismus hat bekanntlich Bismarck im sogenannten Kulturkampf aufs rücksichtsloseste die katholische Presse verfolgt, wie er ja unbeschadet seiner sonstigen kaum zu überschätzenden Größe skrupellos und gewalttätig gegen alles vorging, was sich ihm nicht beugte. Deshalb zieht Bismarck als endlosen Kometenschweif, in dem wir heute noch leben, jene Atmosphäre des Servilismus und der Duckmäuserei nach, die nicht weniger Sklavennaturen züchtete, als der Absolutismus. Doch war die kleinstaatliche Vergangenheit uns in einem voraus: wer wegen seiner Meinungen in Reuß jüngere Linie verfolgt wurde, siedelte in die ältere Linie über und konnte seiner Überzeugung treu bleiben. Im geeinten Deutschland reichte Bismarcks Arm überall hin.

Damals veranstaltete die Frankfurter Zeitung eine Zählung der Verurteilungen wegen Preßvergehen. Wiewohl sie auf Vollständigkeit nicht im entferntesten Anspruch macht, stellt sie im Januar 1875 21, im Februar 35, im März 39, im April 42 verurteilte Zeitungsherausgeber fest. Es wurden also in vier Monaten 137 Pressdelinquenten mit Geldbußen oder Gefängnis bestraft. Außerdem fanden in derselben Zeit 30 Konfiskationen von Zeitungen statt. Gegen vier Redakteure der Germania waren einmal zu gleicher Zeit Prozesse und Bestrafungen im Gange. Aber mehr als das: +In mindestens drei katholischen Blättern haben sich nachweislich Bedienstete der Berliner Geheimpolizei in Stellungen von Mitredakteuren eingeschmuggelt+, bisweilen sogar über Jahr und Tag hinaus. Sie hatten nicht nur Spionendienste, sondern auch solche als +agents provocateurs+, die die Leiter der katholischen Blätter zu extremen Äußerungen anzutreiben versuchten, zu verrichten.[147]

Im Jahre 1845 erschien folgender Katalog: »Index librorum prohibitorum. Katalog über die in den Jahren 1844 und 1845 in Deutschland verbotenen Bücher. Erste Hälfte.« Die zweite Hälfte erschien 1846. Wiewohl der Index nicht vollständig ist, da die Verbote von Zeitungen und Zeitschriften nicht aufgenommen wurden, enthält er 437 durch 570 Verbote untersagte Schriften. Man sieht, die weltliche Regierung kann es auch.

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Nicht viel besser als gegen die katholische Kirche verfuhr man gegen die Sozialisten. Nachdem gegen sie ein Ausnahmegesetz geschaffen war, erschien 1886 ein förmlicher Index librorum prohibitorum. Er lautet: »Sozialdemokratische Druckschriften und Vereine verboten auf Grund des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878« (1886). Zwei Jahre später erschien ein Nachtrag. Nach den amtlichen Angaben kommen im Durchschnitt 130 verbotene Schriften je auf ein Jahr, also wurden in den zwölf Jahren des Bestehens des Gesetzes +rund 1500-1600 Drucksachen verboten+.[148]

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Doch nun zum römischen Index!

Auf ihm stehen neben Rankes »Römischen Päpsten« Kants »Kritik der reinen Vernunft« gegen die schon Friedrich Wilhelm II. von Preußen in einer Kabinettsorder unter Minister Möller eingeschritten war, und Baruch Spinoza. Für letzteren ist das nichts Außerordentliches, da zwischen 1656 und 1680 über 500 scharfe Verbote gegen die Schriften dieses großen und edlen Juden erlassen worden waren.[149]

Man kann ohne Übertreibung sagen, daß in den letzten Jahrhunderten nicht ein einziger großer Denker oder Dichter lebte, dessen Name nicht auf einem der katholischen Indices zu finden war oder ist. Wer bei Reusch das Namenverzeichnis durchblättert, glaubt sich in eine geistige Ruhmeshalle versetzt.

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Im Jahre 1890 sollte im Lessingtheater in Berlin Sudermanns »Sodoms Ende« aufgeführt werden. Wiewohl nun Preßfreiheit auch in Preußen besteht und der Artikel 27 der preußischen Verfassung jedem Preußen das Recht der freien Meinungsäußerung verbürgt und ausdrücklich verfügt, daß eine Zensur nicht eingeführt werden dürfe, existiert sie doch. Und zwar nach einer Polizeiverordnung vom 10. Juli 1851 -- also anderthalb Jahre nach der Verfassung erlassen -- in der festgesetzt wird, daß die Erlaubnis zur Veranstaltung einer öffentlichen Theatervorstellung beim kgl. Polizeipräsidium schriftlich nachgesucht werden müsse.

Das hatte Oskar Blumenthal, der Direktor des Lessingtheaters, auch mit »Sodoms Ende« getan. Als kein Bescheid von der Polizei einlief, aber alles für die erste Aufführung, mit Kainz und in Gegenwart des Dichters, vorbereitet war, wurde Blumenthal stutzig. Drei Tage vor dem Aufführungstermin fuhr er nach dem Polizeipräsidium, wo ihm mitgeteilt wurde, daß der Theaterzensor die Erlaubnis bereits unbedenklich erteilt hatte, als der Präsident, Freiherr von Richthofen, sich das Werk hatte kommen lassen und die öffentliche Aufführung verbot. -- Blumenthal ging darauf zum Polizeigewaltigen persönlich, um die Gründe für das Verbot zu erfahren. Es entwickelte sich folgendes Gespräch, das er selbst veröffentlicht:

»Ich höre soeben, Herr Präsident, daß mir drei Tage vor der ersten Aufführung Hermann Sudermanns Drama »Sodoms Ende« verboten werden soll?«

»Das stimmt!«

»Und daß Sie persönlich das Verbot verfügt haben?«

»Stimmt auch!«

»Ja, aber bedenken Sie die Situation eines Bühnenleiters, Herr Präsident! Vierzehn Tage angestrengter Bühnenproben... ein Gastspiel mit Joseph Kainz für diese Novität abgeschlossen... der ganze Spielplan der nächsten Wochen darauf aufgebaut... selbstverständlich kein Ersatzstück vorbereitet... die Erfolge des früheren Repertoires ausgeschöpft... das Haus für die ersten drei Vorstellungen schon vollständig ausverkauft... und nun diese Ratlosigkeit auf der Höhe der Saison, in der besten Zeit des Theaterjahres.«

»Alles sehr traurig, aber die Behörde kann auf Privatinteressen keine Rücksicht nehmen.«

»Aber warum das Verbot, warum?«

»Weil es uns so paßt.«

»Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident... Sie wollen mir durch diesen Lakonismus ins Gedächtnis rufen, daß nach der polizeilichen Verordnung vom 10. Juli 1851 die Behörde nicht verpflichtet ist, für das Verbot eines Stückes Gründe anzugeben...«

»Na, da wissen Sie ja also Bescheid!«

»Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß doch immerhin die Möglichkeit vorliegt, durch behutsame Änderungen die Bedenken, die zu diesem Verbot geführt haben, aus der Welt zu schaffen. Vielleicht sind es nur einige gewagte Stellen, um die es sich handelt?«

»O nein!«

»Oder einzelne Szenen?«

»Auch nicht!«

»Ja, aber was sonst?«

»+Die janze Richtung paßt uns nicht.+«[150]

So geschehen in Deutschland am Ende des 19. Jahrhunderts. Wie glücklich eine Kunst, die unter polizeilicher Obhut stehen darf!

Blumenthal war hierauf beim Minister des Innern, Herrfuth. Er las das Stück, veranlaßte einige kleine Milderungen und riet Blumenthal, es wieder dem Polizeipräsidenten zu unterbreiten.

Die Antwort des Polizeipräsidenten vom 27. Oktober 1890 -- die Unterredung hatte am 23. stattgefunden -- lautete:

»Ew. Wohlgeboren!

erwidere ich auf das gefällige Schreiben vom 24. d. M. bei Rückgabe der Anlage desselben, ergebenst, daß ich auch nach nochmaliger Erwägung mich nicht veranlaßt sehen kann, die Genehmigung zur Aufführung des Dramas »Sodoms Ende« zu erteilen, da dasselbe in seiner ganzen Anlage und Durchführung geeignet erscheint, das sittliche Gefühl zu verletzen, dieses sittenpolizeiliche Bedenken daher durch die von Ihnen angebotene Streichung einzelner besonders anstößiger Stellen nicht behoben werden kann.«

Am 31. Oktober hob der Minister des Innern diese Verfügung auf, nachdem eine Generalprobe nur in Gegenwart dreier Ministerialräte über die Existenzberechtigung der »neuen Richtung« entschieden hatte, ein Eingreifen, das nicht ohne Tadel von allerhöchster Stelle geblieben ist. »Sie hätten sich fragen sollen,« sagte der Kaiser dem Minister, »+ob Sie auch in Begleitung Ihrer Tochter jede Szene anhören könnten+.«

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In Blumenthals und Kadelburgs Schwank »Die Großstadtluft« wurde durch Reskript vom 26. November 1891 angeordnet, die Verse zu streichen: »Nun bin ich ledig aller Erdenplag’. Mich kann kein Glück, kein Hoffen mehr betrügen. Und wenn einst naht der Auferstehungstag, ich bleibe liegen.« Die Polizei fürchtete, sie könnten durch Verspottung des Auferstehungsglaubens ärgerlich wirken![151]

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Da wird es sich hinfort empfehlen, es so zu machen wie die Venezianischen Autoren des 18. Jahrhunderts.

Unter ihnen herrschte ein sonderbarer Brauch, von dem Keyßler berichtet: »Bey den italienischen Opern ist noch zu bemerken, daß die Verfertiger ihrer Texte gemeiniglich auf den ersten Blättern der gedruckten Exemplare sich mit einer +ausdrücklichen Protestation verwahren, wie sie im Herzen rein katholisch wären+, und man die im Texte vorkommenden Worte von Idolo, Numi, Deità, Fato, Fortuna, Adorare und dergleichen nicht anders als poetische Scherze anzusehen habe.«[152]

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In dem Schauspiel »Falsche Heilige« verläßt eine junge Frau ihren Gatten, weil sie erfahren hat, daß er vor seiner Verheiratung eine Gouvernante verführt hat. Ihr Onkel, ein Pariser Lebemann, faßt seine Meinung in folgende Worte zusammen: »Ich bitte Sie! Da will sich meine Nichte von ihrem Mann scheiden lassen, weil er früher einmal, vor der Ehe, eine Gouvernante... Ja, das ist doch einfach lächerlich! Wann soll man denn mit einer Gouvernante eine Liebschaft haben? Vor der Ehe darf man nicht. In der Ehe kann man nicht. Nach der Ehe will man nicht.... Oder sollen die Gouvernanten vielleicht überhaupt abgeschafft werden?«

Gottlob rettete der Stift des Zensors Deutschlands Sittlichkeit durch Tilgung dieser furchtbaren Stelle. Von diesem Tage an wurden bisweilen die Aufführungen des Lessingtheaters von dem Revierwachtmeister mit dem Textbuch in der Hand überwacht, und jede Abweichung vom polizeilich gestatteten Text zur Kenntnis des Zensors gebracht. Man hatte diese schrecklichen Worte nämlich von der Bühne aus nochmals zur großen Heiterkeit des Publikums gesprochen, was Blumenthal eine sehr scharfe Vermahnung eingetragen hatte.[153]

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Mit Recht wird unsere Jugend vor allem Unsittlichen behütet. Hier hat der Zensor eine besonders dankbare Aufgabe, der er sich mit größter Gewissenhaftigkeit unterzieht.

In den »Liedern für die deutsche Volksschule«, herausgegeben vom Bezirkslehrerverein München, Heft 1, 2, 3 (München 1894 ff.), besitzen wir ein Werk, dessen segensreiche Wirkung auf die Seelen unserer Kinder nicht hoch genug zu bewerten ist. Zwar heißt es auf S. 4 im II. Heft ausdrücklich: »Stets wurde darauf gesehen, die Volkslieder nach Melodie und Text in ihrer ursprünglichen Form wiederzugeben«, aber darum nur keine Angst! Selbst die keusche Seele eines Lizentiatus Bohn kann das Buch ohne Gefahr für ihren Frieden lesen. Das werden wir beweisen.

Hölty, augenscheinlich ein recht frivoler Geselle, singt in seinem »Mailied« (I, 27):

»Haltet Tanz Auf grünen Auen, Ihr schönen Frauen!«

So ein Skandal! Nun, Ballhorn -- pardon! der Bezirkslehrerverein war sich der drohenden Gefahr für die Knaben der 1. und 2. Schulklasse bewußt und griff mit anerkennenswerter Energie selbst zur Leier und die Muse küßte ihn mit hörbarem Schmatzen. Er singt:

»Pflückt einen Kranz Und haltet Tanz In grünen Hainen, Ihr lieben Kleinen.«

Für diesmal wären also die Kinder noch vor den Fallstricken der Erotik bewahrt geblieben.

Daß in Goethes »Frühzeitiger Frühling« (III, 79) die obszöne letzte Strophe:

»Saget, seit gestern, Wie mir geschah, Liebliche Schwestern, Liebchen ist da!«

gestrichen wurde, versteht sich von selbst. Nun hat aber derselbe greuliche Heide auch ein »Sommerlied« gedichtet, in dem die gefühlsrohe Strophe:

»Ach, aber da, Wo Liebchen ich sah, Im Kämmerlein, So nieder und klein --!«

vorkommt. Das schreit ja geradezu nach Umdichtung. Gottlob verhallte der Ruf nicht ungehört. Todesmutig bestieg der Herausgeber den Pegasus und machte seinem gequälten Herzen in folgenden Perlen Luft:

»Als ich im Hei- Mattale dich sah, O Hüttelein, So nieder und klein.«

Wie schön!!

Eichendorff in seiner ganzen Leichtfertigkeit offenbart sich im »Frohen Wandersmann« (II, 10). Er wagt da zu singen:

»Die Trägen, die zu Hause liegen, Erquicket nicht das Morgenrot, Sie wissen nur von Kinderwiegen, Von Sorgen, Last und Not ums Brot.«

»Kinderwiegen«, man denke! Natürlich waltete der Zensor seines Amtes. Wie hätte er auch die Phantasie der ihm anvertrauten Jugend durch solch schlüpferige Bilder vergiften lassen dürfen?

Starken Toback setzt Arndt in seiner »Frühlingslust« (III, 36) seinen Lesern vor. Die 6. Strophe lautet:

»Juchei! alle Welt! Juchei in Liebe! Liebeslust und Wonneschall, Erd’ und Himmel halten Ball.«

Liebeslust -- Wonneschall und dann noch einen Ball! Das ist entschieden zu viel. In der richtigen Erwägung, die sträflichen Orgien dieser Welt dürfen nicht in die Schule verpflanzt werden, strich der Herausgeber. Schade, daß wir so um eine Bereicherung unserer Poesie gekommen sind. Wie schön hätte er das umdichten können! Aber vielleicht war es doch besser so, wenn auch nicht für unsere Literatur, so doch für die Unverdorbenheit der Kinder.[154]

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Der preußische Kultusminister hat das »Lesebuch für höhere Mädchenschulen« von Karl Hessel, das bereits in 6. Auflage vorliegt, für die paritätische höhere Mädchenschule in Kreuznach verboten wegen konfessioneller und moralischer Bedenken. Ausdrücklich sind zwei Bedenken ersterer Art angeführt: erstens heißt es in Peter Roseggers humoristischer Erzählung »Der Gansräuber«, daß die Staudenbäuerin bei der Nachricht von der Ermordung ihrer Martinsgans entrüstet ausgerufen habe: »Das ist ja eine Todsünde gegen den heiligen Martinus!« Es ist ohne weiteres klar, daß eine solche mangelhafte Beschlagenheit der Staudenbäuerin in der Dogmatik mit Rücksicht auf die verhängnisvollen Wirkungen auf die Seelen der höheren Töchter nicht geduldet werden kann.

Dann hat auch Freiligrath in seinem berühmten Gedicht »Am Baum der Menschheit drängt sich Blüt’ an Blüte«, in dem er die Völker und Länder mit Blüten vergleicht, in höchst sträflicher Weise auf den paritätischen Charakter der Schule nicht Rücksicht genommen.