Part 14
Pfarrer Kolb hat durch fortgesetzten Verkehr mit übel beleumundeten Frauenzimmern in der Gemeinde Ennabeuren derartiges sittliches Ärgernis erregt, daß sich ein Bürger von Ennabeuren, namens Johannes Reyhinger, Frohnmeister daselbst, den ich für sämtliches hier Vorgetragene als Zeugen benenne und zur Hauptverhandlung vorzuladen beantrage, +persönlich+ nach Rottenburg an das bischöfliche Ordinariat wandte. Fronmeister Johannes Reyhinger schilderte dort einem Domkapitular das sittlich verwerfliche Verhalten Kolbs, insbesondere auch die Tatsache, daß, wie ortsbekannt geworden war, ein Frauenzimmer von Ennabeuren häufig bei Kolb in seiner Wohnung genächtigt und dort im +Pfarrhof eine besondere Bettstelle zur Verfügung gehabt habe, ohne daß seitens des Ordinariats gegen Kolb eingeschritten worden wäre+.
4. +Der Fall betreffend Kaplan Hag in Scheer, O.-A. Saulgau.+
Kaplan Hag hatte zwei Knaben, welche bei kirchlichen Anlässen als Ministranten fungierten und von denen einer jetzt Schutzmann ist, +in der Kirche zur Päderastie angeleitet und mißbraucht. Er ist jetzt in Argentinien Pfarrer.+
5. +Der Fall des Pfarrers und Kammerers Höflinger von Altheim, O.-A. Riedlingen.+
Der genannte Pfarrer war außerehelicher Vater von +fünf+ Kindern, deren Mütter +zwei+ ledige Frauenspersonen seiner Gemeinde waren. Diese Tatsache ist in der Gemeinde bekannt geworden und hat dort berechtigtes Aufsehen erregt. Er verpflichtete sich, den jüngsten zwei seiner +Kinder+ das Geld zur +Übersiedelung nach Amerika+ zu geben, worüber ein Vertrag gefertigt worden ist. +Kirchlich wurde nicht weiter gegen ihn eingeschritten+; er hat jedenfalls auch in Zukunft seines Amtes als Pfarrer gewaltet.
6. +Der Fall betreffend den Kaplan Azger in Heufelden, O.-A. Ehningen.+
Dieser Kaplan hatte in den Jahren 1906 und 1907 ein im ganzen Dorfe bekanntes Verhältnis mit einer Industrielehrerin, +ohne daß gegen ihn seitens des Ordinariats eingeschritten worden wäre+.
7. +Ich beantrage+ weiter die Beiziehung der Akten der Kgl. Staatsanwaltschaft und des Kgl. Landgerichts Rottweil, betreffend den +Fall des Pfarrers Knittel von Wachendorf, O.-A. Horb+.
Dieser Fall hat seinerzeit auch im Württembergischen Landtag eine eingehende Besprechung gefunden.
8. +Ebenso+ beantrage ich die Beiziehung der Gerichtsakten, betreffend den +Pfarrer Nuber in Buchau am Federsee, O.-A. Riedlingen+, welcher seinerzeit wegen +Schändung von Knaben in der Kirche+ angeklagt war und der sich in der Folge im Amtsgerichtsgefängnisse zu Riedlingen erhängte.«
Ob der sittliche Tiefstand in der Rottenburger Diözese besonders groß ist, wagen wir nicht anzunehmen, noch viel weniger können wir es feststellen. Ist das aber nicht der Fall, dann bleibt nur ein eben nicht rühmlicher Schluß auf die übrigen Diözesen zu ziehen übrig.
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Wie der Corriere de la sera mitteilte, hatte das Erdbeben vom 28. Dezember 1908, das Messina und mehrere Küstenorte zerstörte, wobei nach der offiziellen Verlustliste über 98000 Menschen ums Leben kamen, eine ungeahnte Nebenwirkung. Die +Mönche+ von San Procopio (Kalabrien) verlangten nämlich in Messina +Unterstützung für sich und ihre Familien+. In Palmi lebten mehrere Mönche in wilder Ehe. Einer davon hatte sechs Kinder, für die er um Brot bat.
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Mag sich also auch das sittliche Niveau der Geistlichkeit seit dem Mittelalter nicht wesentlich gehoben haben, wenn auch keineswegs geleugnet werden soll, daß die Konkurrenz der Kirchen und das gute Beispiel der bürgerlichen Welt veredelnd wirkte, so ist dafür die Nuditätenschnüffelei desto mehr gewachsen. Unter diesen Umständen bietet es erhöhtes Interesse, zu sehen, was die Kirche zuließ, als sie unumschränkt herrschte. Der Schluß, daß auch die äußerliche Versittlichung nicht ihr, sondern andern Mächten ihren Ursprung dankt, sie aber, wie überall, so auch hier ein kultur- und kunsthemmendes Extrem aufstellte, liegt nicht fern.
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An den Gesimsen des Straßburger Münsters im Innern der Kirche waren satirische Bildwerke auf die Mönche angebracht, so Affen, Esel, Schweine im Mönchshabit Messe lesend. Und zwar, wie feststeht, nicht etwa unter protestantischem Einfluß, da schon im Jahre 1449 der Bau vollendet war. Die pièce de résistance bildete an der Treppe, die auf die große Kanzel führte, +ein am Boden liegender Mönch, der »sich bei einer liegenden Nonne gar ungeziemender Freyheiten gebrauchet«+. Wenige Jahre vor 1729 erst wurden diese nicht gerade für prüde Augen bestimmten Plastiken entfernt, nach Fiorillo erst nach 1764. Geiler von Kaysersberg hatte augenscheinlich an dieser Darstellung keinen Anstoß genommen. Nach Fiorillo wurde sie sogar erst unter seinen Augen 1486 angebracht.[202]
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Nach demselben Gewährsmann befand sich noch damals im Erfurter Dom »an der Ecke rechter Hand ... unter den Zierathen eines Gesimses ein +Concubitus Monachi cum Monacha+ gar deutlich in Stein gehauen, daß man also nicht nur aus dem straßburgischen, sondern auch hiesigen Domgebäude zeigen kann, wie die Clerisey vor der Reformation es so grob und plump in ihrem Leben und Wandel getrieben, daß auch die Handwerksleute nicht unterlassen können, in öffentlichen Gebäuden ihren Spott darüber zu treiben, wo nicht gar die jalousie zwischen den Mönchen und der übrigen Clerisey zu solchen ärgerlichen Vorstellungen Anlaß gegeben und den Layen dergleichen Arbeit anbefohlen hat«.[203]
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An einem Kapitell der Kirche des Egerer Schlosses in Böhmen ist Adam und Eva dargestellt, beide natürlich völlig nackt. Adam manipuliert dabei in höchst merkwürdiger Weise an seinem intimsten Körperteile.[204]
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In der Hauptkirche von Nördlingen befindet sich ein angeblich von Jesse Herlin 1503 gemaltes, 1601 restauriertes jüngstes Gericht, das einen Papst mit Kardinälen und Mönchen in der Hölle zeigt und +ein Weib, das von einem Teufel vergewaltigt wird+.
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Die Kirche zu Weilheim in Württemberg besitzt ein ähnliches Fresko-Bild aus dem 15. Jahrhundert. Es stellt ein Jüngstes Gericht dar und scheint allerdings mehr satirisch als unsittlich zu sein.[205]
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Am Dom zu Freiburg i. Br. befindet sich ein Wasserspeier in menschlicher Gestalt, der die Abflußröhre aus dem Gesäß herausragen hat. Die Person macht das vergnügteste Gesicht von der Welt. Nicht ohne Grund, denn nicht jedem ist es vergönnt, seinen Gefühlen der Hochschätzung für die lieben Zeitgenossen in so deutlicher Weise Ausdruck zu verleihen.[206]
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Die Unsittlichkeit der genannten Darstellungen war nicht etwa, wie man annehmen könnte, ein deutsches Privilegium, sondern +in der ganzen Christenheit+ nahm man daran keinen Anstoß. Fiorillo schreibt z. B.: »Unter dem Chorgestühl in der Capelle Heinrichs VII. in der Westminster Abtei wird man einiger Basreliefs gewahr, die äußerst schlüpfrige und unzüchtige Bilder enthalten, so daß es unbegreiflich ist, wie die frommen Benediktinermönche dieselben haben dulden können. Jedoch findet man auch ähnliche obscöne Dinge zu Canterbury, an Chalk Church in Kent...« Da Fiorillo zu Beginn des 19. Jahrhunderts schrieb, hatte bis dahin die Kirche keinen Anstoß genommen. Auch hier also, auf so kleinem Gebiet selbst, zeigt es sich, daß Besserungen nicht durch, sondern ohne, oft trotz und gegen die Kirche sich durchsetzen.[207]
Zehnter Abschnitt
Ehe
Noch gegen Ende des 18. Jahrhunderts herrschte bei den Bauern in fast allen Teilen Deutschlands die Sitte, dem Bräutigam alle ehelichen Rechte gradatim zu gestatten.
»Sehr oft verweigern die Mädchen ihrem Liebhaber die Gewährung seiner letzten Wünsche solang, bis er +Gewalt+ braucht. Das geschiht allezeit, wenn +ihnen wegen seiner Leibesstärke einige Zweifel zurück sind+, welche sie sich freilich auf keine so heikle Weise, als die Witwe Wadmann, aufzulösen wissen. Es kömmt daher ein solcher Kampf dem Kerl oft sehr teuer zu stehen, weil es nicht wenig Mühe kostet, ein Baurenmensch zu bezwingen, das jene wollüstige Reizbarkeit nicht besitzt, die Frauenzimmer von Stande so plötzlich entwafnet.«[208]
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Während man die Nächte, in denen alles gewährt wurde, Probenächte nannte, hießen die andern, bei denen der Bauernbursch auf möglichst halsbrecherischem Wege ins Schlafzimmer des Bauernmädchens eindrang, um zu plaudern, wobei natürlich auch Intimitäten nicht unterblieben, Kommnächte. »Die Landleute finden ihre Gewohnheit so unschuldig, daß es nicht selten geschiht, wenn der Geistliche im Orte einen Bauren nach dem Wohlsein seiner Töchter frägt, diser ihm zum Beweise, daß sie gut heranwüchsen, mit aller Offenherzigkeit und mit einem väterlichen Wohlgefallen erzehlt, wie sie schon anfiengen, ihre Kommnächte zu halten.«[209]
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Keyßler erzählt im Jahre 1729 folgendes: »In den Dörfern des benachbarten Bregenzerwaldes hat bisher die wunderliche Gewohnheit regieret, daß die unverheiratheten Baurensöhne und Knechte ohne Scheu so lange bei einem ledigen Mädchen haben schlafen können, +bis dieselbe ein Kind von ihnen bekommen+, da dann jene erst, und zwar bei den höchsten Strafen, verbunden waren, sie zu heirathen. Diese Art von Galanterie heißen sie fuegen, und finden sie daran so wenig auszusetzen, daß, da man seit etlichen Jahren, kraft obrigkeitlichen Amtes, diese schändliche Weise abschaffen wollen, es zu einer +Art von Aufruhr+ gediehen, und die Sache noch in einem Proceß, zu dessen Führung sie einen Advocaten aus Lindau angenommen haben, verwickelt ist.«[210]
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Nicht viel früher herrschte auch in den +Bürgerhäusern+ noch die schöne Sitte des »Beischlafens auf Glauben«, die wir im vorigen Bande kennen gelernt haben. Der Prädikant Wilhelm Ambach (Quellen zur Frankfurter Gesch. II, 34) erzählt von Frankfurt a. M. darüber (zitiert nach Schultz): »Das weibliche geschlecht ist ja fast blöd und schwach, aber man sahe hie bei vielen, daß in hurei, ehebruch und aller leichtfertigkeit stark und frech waren, dann auch 50jährige witfrauen, die jetzt Kindeskinder haben, aller ehren und freundschaft vergessen; jungfrauen sind ihren herrn und eltern entlaufen, sich in schändliche hurei begeben; jedoch haben etliche aus ihnen öffentlich geehlichet, viel blieben ungeehlichet, schlufen bei uf Gelderischen glauben, gewöhnlich aber lebten sie frech und gut kriegerisch...«
Daß der biedere Prädikant, wie bei einem Geistlichen selbstverständlich, furchtbar übertreibt und nach den zu hoch hängenden Trauben schielt, ist eine Sache für sich. An der Sitte des »Gelderischen Glaubens« auch in Bürgerkreisen wird sich kaum zweifeln lassen.[211]
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Ja, die +gastliche Prostitution+, bei barbarischen und halbbarbarischen Völkern sehr häufig und darin bestehend, daß der Wirt seinem Gast das Eheweib oder die Tochter für die Nacht leiht, läßt sich in Deutschland noch sehr spät nachweisen. Ältere Zeugnisse, an denen in Skandinavien und für Island kein Mangel herrscht, fehlen bei uns, dafür berichtet aber Thomas Murner in der Gäuchmatt (Geschwor. Art. 9): »+es ist in dem Niderlande auch der Brauch, so der Wirt ein lieben gast hat, daß er im sin frouw zulegt auf guten glouben+.« Ja, in einem Briefe an J. G. Forster vom 20. Juni 1788 erzählt der in Bern wohnende, aus Biel gebürtige Höpfner, daß es +im Berner Oberlande verbürgter Brauch sei, daß ein Vater seine Tochter, ein Bruder seine Schwester, ein Mann seine Frau dem fremden Gast in aller Höflichkeit zur Nacht anbiete+ und +sich eine große Ehre daraus mache, wenn man es annehme+.[212]
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Im alten Skandinavien scheint es Sitte gewesen zu sein, daß der Beischlaf vor der Hochzeit ausgeübt wurde. Sehr sonderbar ist, daß Fritjof die Prinzessin Ingeborg gleich nach der Verlobung im Tempel zu Baldershagen genießt, und nicht minder erstaunlich, daß König Harald in Norwegen, der die schöne Asa mit Gewalt gewinnen will, dem für ihn eintretenden Ritter gestatten muß, +mit ihr+ die Probenacht zu halten, bevor er zu den Waffen greift![213]
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Ein sonderbarer Brauch, der sich sonst nur bei barbarischen oder halbbarbarischen Völkern findet, herrschte noch vor zwei Jahrhunderten in Island. In der Relation d’Islande dans le Recueil des Voyages au Nord. Amsterdam 1715. T. I, p. 35 heißt es: »Les filles, qui sont fort belles dans cette Isle, mais fort mal vetues vont voir ces Allemans et ofrent à ceux, qui n’ont pas des femmes de coucher avec eux +pour du pain, pour du biscuit et pour quelqu’autre chose de peu de valeur+. Les pères mêmes, dit-on, présentent leurs +filles+ aux Etrangers. +Et si leurs filles déviennent grosses, ce leur est un grand honneur. Car elles sont plus considerées et plus recherchées par les Islandois, que les autres.+ Il y a même de la presse de les avoir.«
Übrigens sollen, wie ich von glaubwürdiger Seite erfahre, noch heute im Schwarzwald und auch in Mecklenburg, vielleicht auch anderwärts, ähnliche Sitten herrschen. Und zwar nicht nur »Probenächte«, sondern auch die Anschauung, daß das schwangere Bauernmädchen höher geschätzt wird, als eines, das seine Fruchtbarkeit erst noch beweisen muß. Allerdings heiratet fast ausnahmslos der Bauernbursch das von ihm geschwängerte Mädchen.
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Noch im späteren Mittelalter war unter dem hohen Adel, also nicht etwa nur im Volke, der Brauch verbreitet, daß die Braut vor der Hochzeit sich ihrem Bräutigam ganz hingab. So hielt im Jahre 1378 nach einer Urkunde Graf Johann IV. von Habsburg ein +ganzes halbes Jahr lang mit der Herzland von Rappoltstein Probenächte+ ab, um dann wegen seiner Untüchtigkeit einen Korb zu erhalten. Allerdings hatte die Dame nicht so ganz unrecht. Köstlich aber ist die Kur, die ein Straßburger »Meister Heinrich von Sachsen, der der beste Meister ist, den man finden kan« anwandte: »undt +hiengent ime an in eine Bad an sin Ding ettwie viel Bliges (Blei) wol fünfzig Pfunf schwer+ undt pflasterten ine, als menlich seitt, undt verfieng alles nüt, daß sü imme ut gemachen konnten, daß er verfengklich were zu Frowen.« Wiewohl diese Kur lange fortgesetzt wurde, hatte sie so wenig Erfolg, wie die entschieden angenehmere, ihm hundert Frauen vorzustellen, um diejenige auszusuchen, die voraussichtlich die gewünschte Wirkung erzielen würde.[214]
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Höchst bezeichnend für Sitte und Schamgefühl unserer Ahnen ist folgende Geschichte, die Vitus Arnpek erzählt: Herzog Ludwig I. von Bayern hielt eine Probenacht mit der schönen verwitweten Gräfin Ludmilla von Bogen, einer geborenen böhmischen Prinzessin. Da die Gräfin wohl nicht ohne Grund fürchtete, der Herzog wolle zwar die Freuden der Liebe bei ihr genießen, sie dann aber sitzen lassen, ersann sie eine List. Als der Herzog wieder einmal sie besuchte, fand er auf dem vor ihrem Bette hängenden Vorhang vor ihr drei schön gemalte Ritter. Sie legten sich zu Bett und huldigten der Liebe Freuden. Die Gräfin aber bewog den Herzog, ihr zu schwören, daß er sie zu seiner Gemahlin machen wolle, was er auch angesichts der gemalten Ritter tat. Kaum war es geschehen, als die Gräfin den Vorhang zurückzog, +so daß drei Ritter, die sie vorher dahinter versteckt hatte, und die also Zeugen des nicht alltäglichen Schauspiels gewesen waren+, sichtbar wurden. Sie bestätigten sofort, daß sie des Herzogs Schwur gehört hatten. Ludwig aber war sehr überrascht, da er wohl gehofft hatte, ohne Zeugen den Schwur ableugnen zu können. Er führte nach einem Jahr mit großen Festlichkeiten die Gräfin heim. Übrigens hat diese Geschichte im Volksliede ihre Verewigung gefunden.[215]
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Noch im 16. Jahrhundert war es Sitte, daß die Jungvermählte sich in der Brautnacht nackt zu Bett begab, woher das französische Sprichwort stammt: »Ses promesses ressemblent à celle d’une mariée qui antreroit au lit en chemise.« Im weiteren Verlaufe des Jahrhunderts erst bürgerte sich der heutige Brauch, im Hemd zu schlafen, wenigstens im Winter, allgemein ein. Aber das 1618 erschienene Buch »La Bienséance de la conversation entre les hommes« hielt es noch für nötig, vom Schlafen ohne Hemd abzuraten. Ja in »La civilté nouvelle« vom Jahre 1667 erscheint noch die gleiche Mahnung. Allerdings handelt es sich jetzt nicht mehr um die erste Gesellschaft.[216]
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Das kanonische Recht scheidet die Ehe bekanntlich nur dann, wenn durch männliches oder weibliches Unvermögen der Zweck, Kinder zu erzeugen, nicht erfüllt werden kann. Der berühmte französische Jurist François Hotman (1524-1590) prüft nun sehr eingehend die Frage, wie die männliche Impotenz festgestellt werden könne und liefert in seiner langen und grundgelehrten Abhandlung auch folgenden Passus: »An Stelle der beiden Feststellungsmethoden hat man, ich weiß nicht durch welches Unglück unseres Jahrhunderts, eine weitere eingeführt, die die brutalste ist, die man sich ausdenken kann und von der wir hoffen, daß sie von ebenso kurzer Dauer ist, wie sie wenig Vernunft und juristisches Aussehen (apparence) besitzt: Es ist dies der sogenannte +Kongreß+. Abgesehen davon, daß er gegen die öffentliche Ehrbarkeit verstößt, ist er überdies unzweifelhaft auch unnütz.... Erst seit kurzer Zeit ist dieses Verfahren in Übung: sein Ursprung mag darin zu suchen sein, daß ein scham- und ehrloser Mann, der von seiner Frau der Impotenz geziehen war, +sich rühmte, den Beweis seiner Tüchtigkeit zu erbringen in Gegenwart von Leuten, die sich darauf verstünden+. Und wenn die Richter diesen Beweis zuließen, so geschah es sowohl aus Überraschung und weil sie darüber nicht reiflich nachgedacht hatten, als auch weil einige Weise im Anfange dieses Verfahren nicht für schlecht hielten, in der Erwägung, die Frauen durch diese Schande und Schamlosigkeit von der allzu großen und häufigen Klage, die sie gegen ihre Ehemänner erhoben, abzuschrecken. Denn das Gesetz gestattet bisweilen ein Übel, um ein größeres zu heilen. Ein Beispiel dafür bietet die Geschichte, die Aulus Gelius lib. 15, kap. 10 von einigen jungen Mädchen aus Milet erzählt, die aus Verrücktheit freiwillig aus dem Leben schieden. Und man konnte dieser Krankheit, die sich stark vermehrte, keinen Einhalt tun, außer durch eine entehrende Strafe, die man über sie verhängte: die Männer bestimmten, daß alle diejenigen, die sich auf diese Weise umgebracht hatten, splitternackt überall herumgetragen und dem Volk gezeigt würden. Die übrigen jungen Mädchen wurden durch die Schande eines so wenig ehrenvollen Leichenbegängnisses derart ins Herz getroffen, daß sie ihren Verstand wiedergewannen und nicht mehr in diese Krankheit verfielen.
So dachte man wohl auch, daß ein so unehrenvoller Kongreß die Klagen der Frauen mäßigen würde. Aber im +Gegenteil+ (wie das Jahrhundert ja unglücklich ist), +sie fühlten sich durch dieses Mittel gestärkt+, und von Beginn ihres Scheidungsprozesses an +fordern sie selbst den Kongreß+, da sie alle wissen, daß sie damit ein unzweifelhaftes Mittel besitzen, den Prozeß zu gewinnen. Denn welche Sicherheit jeder Mann sich auch zutrauen mag (wenn er nicht ebenso brutal und schamlos ist wie ein Hund), er wird einräumen, wenn er für sich und ohne Leidenschaft es gut betrachtet, daß es nicht in seiner Gewalt liegt, den Beweis für seine Fähigkeit, die Ehe zu vollziehen, zu erbringen +in Gegenwart des Gerichtshofes+, den man verehrt, angesichts der +Ärzte, Chirurgen und Matronen+, die man fürchtet und mit einer Frau, die man für seine Feindin hält, da eingestandenermaßen solche Akte Selbstsicherheit, Heimlichkeit und Freundschaft erfordern.«[217]
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Nach einem handschriftlichen Amtsbericht vom 8. März 1666 ging es den +Pantoffelhelden+ in der Gegend von Mainz recht schlecht. »Es ist ein alter Gebrauch hierumb in der Nachbarschaft, falß etwan ein Frauw ihren Mann schlagen sollte, daß alle des Fleckens oder Dorffs, worin das Factum geschehen, angrenzende Gemärker sichs annehmen; doch würdt die sach vff den letzten Faßnachttag oder Eschermittwoch als ein recht Faßnachtspiehl versparet, da denn alle Gemärker, nachdem sie sich 8 oder 14 Tag zuvor angemeldet, Jung und Alt, so Lust dazu haben, sich versammeln, mit Trommen, Pfeiff und fliegenten Fahnen zu Pferd und zu Fuß dem Orth zuziehen, wo das Factum geschehen, vor dem Flecken sich anmelden, und etliche aus ihren mittlen zu dem schulthesen schicken, welche ihre Anklag wieder den geschlagenen Mann thun, auch zugleich ihre Zeugen, so sie deswegen haben, vorstellen, nachdem nuhn selbige abgehöret, und ausfündig gemacht worden, daß die Frau den Mann geschlagen, würdt ihnen der Einzug in den Flecken gegönnt, da sie dann also baldt sich alle sambdt vor des geschlagenen mans Hauß versammeln, das Hauß umbringen, undt fallß der Mann sich mit ihnen nicht vergleichet undt abfindet, schlagen sie Leitern ahn, +steigen auf das Dach, hauwen ihme die Fürst ein undt reißen das Dach bis vff die vierte Latt von oben ahn ab+, vergleicht er sich aber, so ziehen sie wieder ohne Verletzung des Hauses ab, falß aber der Beweiß nicht kann geführt werden, müssen sie unverrichteter sach wieder abziehen.«
Im ehemaligen Fürstentum Fulda war es ebenso. Wenn ein Mann überwiesen wird, von seiner Frau Schläge bekommen zu haben, so hat das Hofmarschallamt das Recht, die Sache zu untersuchen. Ist die Anklage begründet, dann wird dem Geschlagenen durch Diener in fürstlicher Livree +das Dach seines Wohnhauses abgedeckt+. Noch im Jahre 1768 oder 1769 ist eine solche Exekution vollzogen worden (Journal von und für Teutschland. 1784. 1. Th., S. 136), ja, noch 1795 soll dieser Brauch geübt worden sein.[218]
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Höchst sonderbar war die Gerechtsame der Familie von Frankenstein bei Darmstadt, die von dieser Stadt jährlich 12 Malter Korn erhielt, um dafür, wenn die Darmstädter es verlangten, durch einen besonderen Boten einen Esel zu schicken, auf dem die schlagfertige Frau durch die Stadt reiten mußte. Der letzte derartige Fall wird vom Jahre 1536 erwähnt.
Eine ähnliche Sitte bestand in Frankreich. Dort mußte der Mann, der sich von seiner besseren Hälfte schlagen ließ, zur Schande auf einem Esel reiten, und zwar rittlings, den Schwanz in den Händen haltend. Wenn der Pantoffelheld sich durch die Flucht dieser Strafe entzog, dann mußte der nächste Nachbar für ihn herhalten.
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In den Statuten des schwarzburgischen Städtchens Blankenburg vom Jahre 1594 heißt es § 14: »Welch Weib ihren Ehemann rauft oder schlägt, die soll nach Befinden und Umständen der Sachen mit Geld oder Gefängnis bestraft werden, oder da sie des Vermögens, soll sie der Rathsdiener zum Kleide wüllen Gewandt geben.« § 15 lautet: »Da aber ein Exempel vorgefunden werden sollte, daß ein Mann so weibisch, daß er sich von seinem Weibe raufen, schlagen und schelten ließe, und solches gebührlicher Weise nicht eifert oder klagt, der soll des Raths beide Stadtknechte mit Wüllengewandt kleiden, oder da ers nicht vermag, mit Gefängnis oder sonst willkürlich gestraft, und ihme hierüber +das Dach auf seinem Hauße aufgehoben werden+.«
Eine ähnliche, später außer Kraft gesetzte Verordnung stand auch in den rudolstädtischen Statuten.
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Eine sehr verständige, nur etwas gewalttätige Sitte herrschte im Fürstentum Hechingen, um die eheliche Harmonie zu sichern. Die gesetztesten Bauern einiger zu Balingen gehöriger Ortschaften wählten einen ehrlichen, untadelhaften Mann in aller Stille. Dieser wurde Datte genannt, im Schwäbischen soviel wie Vater. Der Datte wählte sich zwei Assistenten. Erfuhr er nun, daß ein Ehepaar im Zwist lebe und sich gegeneinander unanständig betrage, dann erkundigte er sich genau, ob das Gerücht auch begründet sei. War es der Fall, dann ging er nachts mit seinen beiden Assistenten vor das Haus des Ehepaares, klopfte an und antwortete auf die Frage: Wer da? weiter nichts als: »Der Datte kommt.«