Kultur-Kuriosa, Erster Band

Part 5

Chapter 53,442 wordsPublic domain

In der dritten Stedingerbulle verlieh Gregor IX. allen gegen dieses arme Volk Ziehenden die gleichen Ablässe, die den Kreuzfahrern im Heiligen Lande zuteil wurden. Es war dem Statthalter Christi ernst mit der Ausrottung des Bauernvolks. Als das „Kreuzfahrerheer“ am Hemmelskamper Walde seine zweite schwere Niederlage erlitten harte, da kam Erzbischof Gerhard auf einen Gedanken, würdig eines Kirchenfürsten: er +wollte die Deiche zerstören und die Stedinger ersäufen+! Aber wieder waren sie stärker als ihr Seelenhirte. Im Frühjahr 1234, nachdem Predigermönche in Westfalen, Holland, Flandern und Brabant Fürsten und Volk neuerdings nachdrücklich auf die billige Gelegenheit, sich den christlichen oder doch päpstlichen Himmel zu sichern hingewiesen und dadurch gewaltige Erbitterung und wohl auch geistige Habsucht heraufbeschworen hatten, versammelte sich die Blüte des deutschen Adels zu diesem gottgefälligen Vernichtungswerk. Selbst der Papst fühlte ein menschliches Rühren und wollte die Möglichkeit eines Vergleiches einräumen. Aber es war zu spät. Am 27. Mai 1234 beim Orte Altenesch fiel die Entscheidung. Das blut- und beutegierige Kreuzheer, numerisch und wohl auch an Bewaffnung dem Bauervolk weit überlegen, erdrückte die Stedinger. Nur wenige wandten sich zur Flucht; +über sechstausend wurden getötet+. Unterdessen stand auf einer Anhöhe die zahlreiche Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne und sang das schöne, hier wirklich passende Lied: Media vita in morte sumus.

Für Bremen wurde die Schlacht bei Altenesch, eine der grausamsten und blutigsten der deutschen mittelalterlichen Geschichte, ein +kirchlicher Feiertag+! Man wußte Kulturtaten zu ehren.

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+Konrad von Marburg+ eröffnete seine glorreiche Laufbahn als Inquisitor im Jahre 1212 mit der +Verbrennung von achtzig Waldensern+ in Straßburg! „Im Jahre 1214 fing Bruder Konrad von Marburg an zu predigen, und welche Ketzer er immer wollte, ließ er in ganz Deutschland, ohne Widerspruch zu finden, verbrennen. Und so predigte er zehn Jahre lang.“

Dieser Streiter Gottes und seine Helfer hatten dabei ein sehr praktisches Verfahren. „Sie ließen in Städten und Dörfern verhaften, wen sie nur wollten, und übergaben diese Leute den Richtern +ohne alle weiteren Beweise+ mit den Worten: das sind Ketzer, wir ziehen unsere Hand von ihnen zurück. +So waren die Richter genötigt, dieselben zu verbrennen.+ Indessen sahen diese Richter ohne Erbarmen ein, daß sie ohne die Beihilfe der Herren nicht die Oberhand gewinnen konnten. Daher wandten sie sich an den König Heinrich und andere Herren und gewannen sie, indem sie sagten: wir verbrennen viele +reiche+ Ketzer, und +ihre Güter sollt ihr haben. In den bischöflichen Städten soll die eine Hälfte der Bischof, die andere aber der König oder ein anderer Richter bekommen+. Darüber +freuten sich+ nun diese Herren, leisteten den Inquisitoren Vorschub, beriefen sie in ihre Städte und Dörfer. Auf diese Weise gingen viele Unschuldige zugrunde, blos um der Güter willen, welche jetzt die Herren erhielten“. Das Geschäft blühte also, zumal sie auf die Frage, weshalb sie so barbarisch vorgingen, antworteten: „+Hundert Unschuldige verbrennen wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist+“.

Die Ketzerverfolgung, die von 1231 bis 1233 in Deutschland unter diesem im Namen und mit Wissen des Statthalters Christi „arbeitenden“ Konrad wütete, wurde mit bewunderungswürdigem Eifer durchgeführt. Ein Zeitgenosse schreibt: „+Niemand wurde Gelegenheit gegeben, sich zu verteidigen+, oder auch nur die Zeit sich die Sache zu überlegen, sondern sofort mußte man sich entweder als schuldig bekennen und wurde dann als Büßer +geschoren+, oder man leugnete das Verbrechen, und dann wurde man +verbrannt+. War man aber geschoren, so mußte man die +Mitschuldigen angeben+, widrigenfalls man +verbrannt+ wurde. Daher glaubt man, daß +auch+ (!) Unschuldige verbrannt wurden. Denn viele bekannten aus Liebe zum eigenen Leben und um ihrer Erben willen, sie seien gewesen, was sie nie waren. Darauf wurden sie gezwungen, Mitschuldige anzugeben. Sie verklagten Leute, ohne sie verklagen zu wollen, Dinge aussagend, von denen sie nichts wußten. Auch wagte es niemand, für jemand, der verklagt war, Fürsprache einzulegen oder auch nur Milderungsgründe vorzubringen, denn dann wurde er als +Verteidiger der Ketzer+ betrachtet, und für diese und die Hehler der Ketzer war vom Papst die +gleiche Strafe wie für die Ketzer+ selbst bestimmt. Hatte jemand der Sekte abgeschworen und wurde er rückfällig, so wurde er, ohne noch einmal widerrufen zu können, verbrannt“.

Und wie verhielt sich der Papst zu diesen Greueltaten? Gregor IX. erließ 1231 eine Verfügung: „+Berufungen+ derlei Personen (der Ketzer) sind +nicht zuzulassen; kein Anwalt, kein Notar darf ihnen seine Dienste leihen, sonst verlieren sie für immer ihr Amt+“.

Der Erzbischof Siegfried von Mainz schrieb, als Hekatomben der Verfolgungswut dieses Konrad geopfert wurden, nach Rom: „Magister Konrad +erlaubte keinem sich zu verteidigen+ und seinem eigenen Pfarrer zu beichten. +Jeder mußte bekennen, er sei ein Ketzer+, habe eine Kröte berührt und geküßt. Manche wollten lieber sterben, als so Schreckliches von sich auszusagen; andere erkauften das Leben durch Lüge und sollten nun angeben, wo sie solche Dinge gelernt hätten. Da sie niemand zu nennen wußten, +baten sie um Bezeichnung der Verdächtigen+, und als man ihnen die Grafen von Sayn und Arnsberg und die Gräfin von Looz nannte, sagten sie: +Ja, diese sind schuldig. So wurde der Bruder vom Bruder angeklagt+. Ich (der Erzbischof von Mainz) habe den Meister Konrad zuerst unter vier Augen, dann in Gemeinschaft mit den Erzbischöfen von Köln und Trier ersucht, er möge mit mehr Mäßigung verfahren, aber er gab nicht Ruhe“.

Am 10. Juni 1233 schrieb der Statthalter Christi, Gregor IX., überfließend von Menschenliebe, dem frommen Konrad, „wenn lindernde Arznei nicht hilft, müsse das faulende Fleisch +mit Feuer und Schwert+ entfernt werden“. Gleichzeitig schrieb er an König Heinrich: „Wo ist der Eifer eines Moses, der an einem Tage 23000 Götzendiener +vernichtete+? Wo ist der Eifer eines Phineas, der den Juden und die Madianiterin mit einem Stoße +durchbohrte+? Wo ist der Eifer eines Elias, der die 450 Baalspropheten mit dem Schwerte +tötete+? Wo ist der Eifer eines Mathatias, der entflammt für das Gesetz Gottes am Altare den Juden +tötete+?“

Als Konrad von Marburg endlich erschlagen worden war, schrieb Gregor, ein Verbrechen, wie die Ermordung Konrads, „eines Mannes von +vollendeter Tugend+ und eines +Heroldes des christlichen Glaubens+“ könne überhaupt nicht nach Gebühr gezüchtigt werden!!!

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Im alten Rom wurden bekanntlich die Christen auch verfolgt, es genügte aber die Teilnahme der Angeschuldigten am Götterdienst und dem Kaiser dargebrachte Opfer als Beweise der Unschuld! Und zwar selbst bei einer im Verdacht des Christentums stehenden Priesterin. Die Ausstellung einer Urkunde über Opfer, Libation und verzehrtes Opferfleisch genügte als Schutz gegen Verfolgungen. Origines sagt ausdrücklich, daß „+wenige und nur sehr leicht zu zählende+“ bis zur Verfolgung des Decius +den Märtyrertod erlitten haben+[77]. Aber selbst in dieser haben in der großen Gemeinde in Alexandria nur 10 Männer und 7 Frauen für den Glauben geblutet! Ein Vergleich mit den der Inquisition zum Opfer Gefallenen ist weder numerisch noch hinsichtlich der Grausamkeit in der Verfolgung auch nur im allerentferntesten zulässig. Allerdings waren die Römer auch nur Heiden.

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Die maurischen Herrscher Spaniens gewährten den unterworfenen Christen und Juden +volle Glaubensfreiheit+, sie durften Kirchen und Klöster haben und ihren Gottesdienst frei üben. Weit entfernt, zum Abfall vom Christenglauben zu zwingen, sahen die mohammedanischen Herrscher der Pyrenäenhalbinsel ihn nicht einmal gern. Trotzdem gingen viele zum Glauben des höheren Kulturvolkes über. Juden standen sogar hohe Staatsämter offen, während sie unter christlichem Regiment furchtbar bedrückt worden waren. Damals war Spanien geistig und materiell das blühendste Land Europas[78].

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Unter Isabella von Kastilien und Ferdinand dem Katholischen wurden die letzten Mauren aus Spanien vertrieben, und die Segnungen der Kirche ergossen sich über das Land. 1480 begann die vom Papst Sixtus IV. geförderte Tätigkeit der Inquisition besonders gegen die Reichsten und Vornehmsten. Thomas von Torquemada wurde 1483 Oberinquisitor. 1492 erging ein Edikt, das alle Juden ohne Ausnahme aus Spanien vertrieb. Sie durften ihre Habe +veräußern oder vertauschen+, aber die mindestens 160000 (nach andern 800000) Vertriebenen durften den +Erlös+ dafür, Gold, Silber und andre verbotene Ware +nicht mit sich nehmen+! Beim Fall von Granada, 1492, wurde den Mauren +Glauben, Moscheen und Recht vertraglich zugebilligt+, und ganze 10 Jahre lang hielten die katholischen Fürsten ihre Zusagen. 1502 +wurden alle freien Mauren ausgewiesen+[79].

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Nach der geringsten Schätzung wurden unter Karls V. Regierung in den Niederlanden 50000, nach andern 100000 +Ketzer hingerichtet+. Herzog Alba rühmte sich, in den 5 bis 6 Jahren seiner Regierung mehr als 18000 mit kaltem Blute hingerichtet zu haben. Auf dem Schlachtfelde habe er noch viel mehr getötet. Demnach war er der Henker von mindestens 40000 Menschen.

Philipp II. von Spanien führte gegen die Ketzer einen 30 Jahre dauernden Krieg. Er ließ jeden Ketzer, der nicht widerrufen wollte, verbrennen. Widerrief er, wurde ihm +Gnade erwiesen+; da er sich aber einmal befleckt hatte, mußte er natürlich auch +sterben+, nur genügte statt des Feuertodes in diesem Falle der durch das Schwert[80].

Man hat die allein in Spanien während des 16. Jahrhunderts wegen protestantischer, jüdischer oder mohammedanischer „Ketzerei“ Verbrannten auf etwa 18000 berechnet. Mag diese Zahl auch um etliche Tausende übertrieben sein, so muß doch berücksichtigt werden, daß außer in Spanien und den Niederlanden noch in Mexiko, Cartagena, Lima, sowie dem damals noch spanischen Sizilien und Sardinien gleichzeitig in derselben Weise die Religion der Liebe verbreitet wurde[81].

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Die letzte Verbrennung in Rom dürfte am 22. August 1761 stattgefunden haben; in Spanien fand in Sevilla am 7. November 1781 das letzte Autodafé statt. Im römischen Falle war der Delinquent vorher gehängt worden[82].

Voltaire hat in seiner Schrift „Dieu et les hommes“ berechnet, daß während der Glanzperiode des Papsttumes 10 Millionen von Menschen der „Mutter Kirche“ zum Opfer fielen. Von ihr befreiten die Menschheit die Philosophen der verhaßten Aufklärung, die französische Revolution und die Naturwissenschaften. Als die Religion der Liebe in ihrer bisherigen Form abgewirtschaftet hatte, fing die Menschenliebe an; gewiß nicht aus Verschulden ihres erhabenen Stifters.

Vierter Abschnitt

Toleranz und Ähnliches

Melanchthon, wegen seiner Milde bekannt, rühmte Kalvin ausdrücklich wegen der Verbrennung des Servet und verlangt „+die Verhängung bürgerlicher Strafen bis zur Todesstrafe gegen die Katholiken+“[83]. Das war noch ganz der Geist der Bamberger Halsgerichtsordnung von 1507, die bestimmte: „Wer durch die ordentlichen geistlichen Richter für einen Ketzer erkannt und dafür dem weltlichen Richter überantwortet wurde, der soll auf dem Feuer vom Leben zum Tode bestraft werden“.

Die Exkommunikationsformel gegen den Rat der Stadt Magdeburg lautete: „Er scheide sie (die Katholiken) als +faule, stinkende Glieder+ ab von der Gemeinde Christi, er schließe ihnen den Himmel zu und die Hölle weit auf, er übergebe sie dem leidigen Teufel, sie +am Leibe zu martern, zu quälen und zu plagen+,... er gebiete auch von Amts wegen, daß andere Christen sich solcher verbannten Menschen gänzlich enthalten, mit ihnen nicht essen oder trinken, sie zur Hochzeit oder ehrlicher Gesellschaft nicht laden,... sie auf der Straße nicht grüßen und in Summa für +Heiden+ oder +Unchristen+ halten sollen mit allen ihren Sünden teilhaftigen Anhängern, bis sie ihre Sünden bekennen und Kirchenbuße tun“[84].

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Über die von den Protestanten unter Karl II. in England unternommene große Katholikenverfolgung schreibt Macaulay: „Inzwischen waren die Gerichtshöfe, welche inmitten politischer Bewegungen sichere Zufluchtsstätten für die Unschuldigen jeder Partei sein sollen, durch wildere Leidenschaften und schmutzigere Bestechungen beschimpft, als selbst bei den Wahlbühnen zu finden waren... Bald strömten aus allen Bordellen, Spielhäusern und Bierkneipen Londons falsche Zungen hervor, um Römisch-Katholische um ihr Leben zu schwören.“ Damals fielen Tausende und Abertausende den Protestanten zum Opfer[85].

Wie Felix Platter berichtet, wurden im Jahre 1554 +Protestanten+ in Frankreich mit dem +Tode+ bestraft, ein Vornehmer aber an die Galeere geschmiedet. Im gleichen Jahre sah er in Avignon oben am Palast Reformierte im +eisernen Käfig zu Tode eingesperrt+.

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Das lutherische Sachsen war ängstlich darauf bedacht, jeglichen kalvinistischen „Irrglauben“ fern zu halten. Da der Kanzler Christians I., Dr. Krell, einer weitherzigeren Ansicht huldigte, wurde er am Tage der Beerdigung seines Herrn (1591) verhaftet und ihm der Prozeß als Kryptokalvinisten gemacht. Zehn Jahre lang mußte er Sommer und Winter in einem fast überall offenen Kerker sitzen, wo er „in dem Stank und Unflat ganz verderben“ mußte. Als älterer, von der Gicht schwer heimgesuchter Mann, mußte er im +Krankenstuhl aufs Schafott getragen werden+[86]. Hinsichtlich der Toleranz haben sich die verschiedenen christlichen Konfessionen gegenseitig nichts vorzuwerfen; sie alle befolgen gewissenhaft das +Bibelwort+: „So jemand zu euch kommt und bringet diese Lehre nicht, den nehmet nicht (auf) zu Hause und grüßet ihn auch nicht. Denn wer ihn grüßet, der machet sich teilhaftig seiner bösen Werke!“ (II. Joh. 10) und „Wer glaubet und sich taufen läßt, wird selig werden; wer aber nicht glaubet, wird verdammet werden.“ (Mark. 16, 16).

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Erst im Laufe des 17. Jahrhunderts läßt man in der Praxis den Grundsatz cuius regio, eius religio ganzen Völkern gegenüber fallen und versucht nicht mehr, ihnen die Konfession des Landesherren aufzuzwingen, wenn etwa der Landesherr konvertiert, oder durch Erbschaft in den Besitz von Landesteilen mit anderer Konfession kommt[87]. Früher wurde in rücksichtsloser Weise auch in solchen Fällen zum Glaubenswechsel gezwungen. Man denke etwa an die Pfalz! Natürlich erwartete man, daß die Untertanen nun auch +aus Überzeugung+ der neuen Konfession anhingen.

Im Jahre 1634 tat der Hofprediger des Herzogs Johann Georg I. von Sachsen den Ausspruch: „Den Kalvinisten zu ihrer Religionsübung helfen ist wider Gott und Gewissen und nichts anderes, als dem Urheber der kalvinistischen Greuel, dem Teufel, einen Ritterdienst leisten.“

In Kassel, einer reformierten Stadt, durften die Lutheraner noch in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts in ihrer Kirche keine Orgel haben, auch war ihnen das Taufen und Kopulieren verboten, das beides von reformierten Geistlichen vollzogen werden mußte.

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Als im Jahre 1747 ein im Brückenturm zu Frankfurt a. M. befindliches Spottgemälde auf die Juden nächtlicherweile zerstört worden war, ließ der Magistrat es wieder erneuern.

Noch 1756 war den Juden verboten, die sogenannte Allee, den jetzigen Goetheplatz, in Frankfurt zu betreten. Erst im Jahre 1806 wurde allen Einwohnern ohne Ausnahme der Gebrauch der öffentlichen Spaziergänge gestattet.

Bekanntlich trugen die Juden im Mittelalter zum Unterschied von den Christen gewisse Abzeichen, spitze Hüte, gelbe Ringe usw. Noch im Jahre 1786 wurde den Juden in Frankfurt eingeschärft, sie müßten schwarze Mäntel als Abzeichen tragen, zugleich wurde ihnen untersagt, Spazierstöcke zu führen. Bis zum Schluß des 18. Jahrhunderts durften sie ihre Gasse an Sonn- und Feiertagen erst nach Beendigung des Nachmittagsgottesdienstes verlassen.

Im Jahre 1800 hielt ein Doktor der Medizin, der in Frankfurt ein öffentliches Badhaus besaß, es für nötig, folgende Bekanntmachung zu erlassen: Es laufe das Gerücht um, die Juden könnten sich eines jeden seiner Bäder bedienen; er zeige daher an, daß nur zwei der letzteren zur Benutzung durch Juden bestimmt seien, also kein Christ in ein Juden- und kein Jude in ein Christenbad eingelassen werde, sowie daß auch das Weißzeug für beide Teile besonders gezeichnet sei.

Noch im Jahre 1807 ließ man die Juden in den Kaffeehäusern Frankfurts nicht zu, und doch war damals bereits ein toleranter und aufgeklärter Fürst Gebieter der Stadt.

Im Jahre 1817 brach in Frankfurt, wie in vielen anderen deutschen Städten, eine Judenverfolgung aus. Erst 1832 wurde ihnen das Recht gewährt, mehr als +ein+ Haus und +einen+ Garten besitzen zu dürfen. Bis 1834 bestand eine Vorschrift, nach der jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl jüdischer Ehen geschlossen werden durfte. Vollständige Gleichberechtigung mit den Christen wurde den Juden erst 1864 in Frankfurt eingeräumt!

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In Italien ging es den Juden nicht besser. Keyßler erzählt in seinen „Reisen“ (Hannover 1776, S. 177) im Jahre 1730 von strengen Judengesetzen. Z. B. wurde jede auch noch so geringe Lästerung gegen Maria, Heilige oder deren Bilder mit dem Tode bestraft. „Manns- und Frauenpersonen der jüdischen Nation müssen, sobald sie über 14 Jahre alt sind, auf der rechten Brust ein gelbes Zeichen von Wolle oder Seide, ein Drittel Ellen lang, tragen, damit man sie von Christen unterscheiden könne. Die jüdischen Eltern müssen ihren Kindern, welche sich zum Christentum wenden, alles das hinterlassen, was diese bekommen hätten, wenn ihre Aeltern ohne Testament gestorben wären. Zu solchem Ende wird gleich bei der Bekehrung des Sohnes ein Inventarium über das Vermögen des Vaters errichtet. Die Kinder bekommen auch den Genuß der Güter, welchen sonst ihre Väter würden gezogen haben, so lange sie unter der väterlichen Gewalt geblieben wären. In der Charwoche dürfen die Juden von Mittwochen an bis daß Sonnabends die Glocken geläutet werden, nicht aus ihren Häusern gehen, und müssen ihre Thüren und Fenster, bey Strafe eines dreytägigen Gefängnisses mit Wasser und Brodten, zu halten. Sie dürfen auch diese Zeit über auf keinem musikalischen Instrument in ihrem Hause spielen oder singen, wo sie nicht den öffentlichen Staupenschlag zur Vergeltung haben wollen.“

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Frankfurt war eine protestantische Stadt, und deshalb nahm man in echt christlicher Milde und Nächstenliebe seit 1591 keinen katholischen Mitbürger mehr in den Rat auf.

Noch am 2. Juli 1781 sprach ein Schöffendekret in betreff des Sporerhandwerks aus: einen Katholiken oder Reformierten als Lehrling anzunehmen sei allerdings erlaubt, nicht aber ihm das Meisterrecht zu gewähren.

Der im Jahre 1796 zugelassene Dr. med. Lejeune aus Verviers war der erste als Arzt rezipierte katholische Bürger von Frankfurt. Seit 1624 hatte in Frankfurt kein Katholik den ärztlichen Beruf ausüben dürfen.

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Im 18. Jahrhundert gestattete man den jüdischen und katholischen Verbrechern in Frankfurt weder den Besuch ihrer Geistlichen im Gefängnis noch deren Begleitung bei der Hinrichtung, was beides im 17. Jahrhundert mehrmals zugelassen worden war. Statt dessen +drang man den Delinquenten lutherische Geistliche auf+. Als im Jahre 1750 ein Katholik hingerichtet wurde und ein Dechant ihn im Vorbeigehen aus dem Fenster heraus absolvierte, wurde das Volk aufs höchste erbittert und hätte ihn fast gesteinigt. Der Rat aber faßte ein Memorandum ab, das eine Protestation und den Ausspruch des Vertrauens enthielt, daß der Dechant und die übrige katholische Geistlichkeit künftig in ähnlichen Fällen nicht wieder derartige Neuerungen sich anmaßen würde, da andernfalls die rechtliche Ahndung folgen würde.

In Frankfurt, einer gleich Hamburg streng lutherischen Stadt, durften die Reformierten ihre Ehen und Taufen nur von lutherischen Geistlichen vollziehen lassen. Diese Vorschrift blieb auch dann noch bestehen, als 1781 den Reformierten erlaubt worden war, für ihre beiden Teile, die Wallonen und die Deutschen, zwei Bethäuser in der Stadt selbst zu errichten, und als 1792 und 1793 der Gottesdienst in diesen neuen Räumen eröffnet worden war. Bisher hatten die +Frankfurter Reformierten selbst in ihren Privathäusern keinen Gottesdienst halten dürfen+. Erst im Jahre 1806 wurde die Gleichberechtigung aller christlichen Konfessionen dort proklamiert.

Fast alle Handwerksinnungen nahmen Reformierte nicht als Meister auf. Noch 1774 versagte man in Frankfurt einem Schneider, 1779 einem Kürschner das Meisterrecht für ihre reformierten Ehefrauen. Der erste mit einem bezahlten städtischen Amt bedachte Reformierte war -- vom Physikus Peter de Spina, der 1640 angestellt wurde, abgesehen -- ein 1780 angenommener Lazarettchirurg und der 1783 zum Fähnrich ernannte Hassel. Also auch in Goethes Zeit noch war es eine große Ausnahme, wenn die lutherische Stadt einen Reformierten anstellte, was einem Katholiken gegenüber überhaupt +ausgeschlossen+ war[88].

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Im Jahre 1855 fällte das Konsistorium zu Speier wegen einer Mischehe zwischen einem Christen und einer Jüdin folgende Entscheidung: „Daraufhin (auf die Mischehe) hat das kgl. Konsistorium unterm 29. September 1855 im Namen des dreieinigen Gottes und kraft des Befehles Jesu Christi die +definitive Exkommunikation+ über den besagten M. ausgesprochen und ihn hierdurch aus der christlichen Gemeinde ausgeschlossen“[89].

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In dem Buche von Gottfried Thomasius „Grundlinien zum Religionsunterricht an den oberen Klassen gelehrter Schulen“, 8. Aufl., bearbeitet von Karl Christ. Burger, Oberkonsistorialrat, Erlangen 1893, einem an bayerischen Gymnasien eingeführten Lehrbuch, findet sich auf S. 97 folgende Stelle: „Daß.. die Einheit des Glaubens vielfach gebrochen ist, daß verschiedene und in wesentlichen Glaubensartikeln einander widersprechende Konfessionen bestehen, das ist ein schweres Übel und ein bitterer Schmerz für alle Christen.“ -- Da entsteht die Frage, welche Kirche die wahre sei? Und darauf ist die Antwort A(ugsburgische) K(onfession) VII: Diejenige, die sich in ihrem Bekenntnis und in der Verwaltung der Gnadenmittel der Heiligen Schrift gemäß hält. „+Die evangelisch-lutherische Kirche hat dieses Zeugnis und will daher mit der menschlich-gemachten Union unverworren bleiben+.“ Der glaubensstarke Autor möchte augenscheinlich am liebsten heute noch Zustände, wie sie oben geschildert sind. Gottlob kümmern sich gegenwärtig die wenigsten Menschen um solche Finessen. Für sie dürfte kaum noch jemand Zeit haben, es sei denn ein versöhnlicher Prediger des Evangeliums. Ist es unter diesen Umständen ein Wunder, wenn oft gerade die Besten, vom konfessionellen Gezänk angewidert, der Kirche den Rücken kehren?

Im gleichen Werkchen S. 51 ist der eben nicht leichte Versuch gemacht zu beweisen, daß die bei Horaz (Ep. I, 16, 52) im Satze Oderunt peccare boni virtutis amore aufgestellte Moral weniger erhaben ist als die christliche. Dort guttun um der Sache willen, hier für Lohn, wenn auch erst im Jenseits. Die Entscheidung dürfte nicht schwer sein.

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Der erste Fürst, der seinen Untertanen völlige Religionsfreiheit, zwar nicht de jure, aber de facto gewährte, war Friedrich der Große von Preußen. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 wurde diese Freiheit erst kodifiziert, aber nicht etwa als Geschenk des Fürsten, sondern als +angeborenes Recht des Bürgers+[90]. Wie sich doch die Zeiten ändern!

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Früher schon hatte der edle Kaiser Joseph II. seine Völker von Glaubens- und Gewissenszwang befreien wollen, aber das Resultat war recht dürftig. Das Zirkular Josephs II. vom 30. April 1783 bestimmt z. B.: