Kultur-Kuriosa, Erster Band

Part 2

Chapter 23,499 wordsPublic domain

Auch ein Araber kam auf diesen Gedanken. Im arabischen genealogischen Werke Lubâb (zitiert von Wüstenfeld, Genealogische Tabellen der arabischen Stämme und Familien, Register p. 377) ist ein Araber er = Rabî ibn Zijâd erwähnt, der vor 656 starb. Er trug den Beinamen „Fâris el-Arrâde“, d. h. der Maschinenreiter, weil er eine Maschine erfunden hatte, auf der er fahren konnte, als ob er auf einem Kamel säße. (Nach einer Notiz des Herrn Hauptmann E. v. Zambaur in Wiener-Neustadt.) Im Mittelalter spricht zuerst der geniale Roger Bacon (1214-1294) im 13. Jahrhundert einen ähnlichen Gedanken aus, doch dürfte es sich nur um einen Schlitten mit Segeln gehandelt haben. Interessant aber ist die weitere Notiz: „Man kann ferner Instrumente zum +Fliegen+ machen, so daß ein in der Mitte sitzender Mann eine Kurbel dreht, durch die besondere Flügel nach Art der Vögel die Luft treffen“[21]. Also ein Vorläufer der Gebrüder Wright! Allerdings erging es ihm schlechter wie diesen, denn die Kirche ließ ihn als „Zauberer“ lange Jahre im Kerker schmachten!

Von +Automaten+, in deren Konstruktion das Altertum so außerordentlich erfindungsreich war, interessiert uns im Zeitalter der Luftschiffahrt besonders eine hölzerne Taube des Archytas von Tarent, die tatsächlich imstande war, auf kürzere Strecken in der Luft umher zu fliegen. Wenn die Taube nach beendetem Fluge sich auf die Erde niedergelassen hatte, konnte sie sich allerdings nicht wieder erheben. (Vgl. Gellius X, 12.) Demetrius von Phaleron hatte eine kriechende Schnecke, in Olympia aber war ein flügelschlagender eherner Adler (Pausanias VI, 20, 12).

Sogar +Warenautomaten+ kannte das Altertum. Heron von Alexandrien im 2. Jahrhundert v. Chr. (vgl. die Ausgabe von W. Schmidt, Leipzig 1899-1901 mit Illustrationen) erzählt außer von vielen anderen auch von Weihwasserautomaten, die in den Tempeln aufgestellt waren und aus denen Wasser floß, wenn man eine Drachme oder einen Obolus hineinwarf.

Besonders merkwürdig ist der Automat, den nach Erzählung der byzantinischen Chronographen der oströmische Kaiser Theophilus (829-842), durch die Schriften des genialen Heron angeregt, sich anfertigen ließ. Er ließ nämlich zu beiden Seiten seines Thrones zwei Löwen aus reinem Golde anbringen. So oft der Kaiser nun auf dem Throne Platz nahm, erhoben sie sich mittels einer mechanischen Vorrichtung, brüllten und legten sich dann wieder nieder.

Der Gedanke des +Taucherbootes+ begegnet uns bereits zur Zeit der Kreuzzüge. Es war allerdings sehr primitiv. Im Gedichte Salomon und Morolf (Vers 174 und 342, Voigt) heißt es nämlich: „Môrolf im bereiten hiez Ein schiffelîn von ledere Er ûf daz mere stiez. Daz was mit beche wol berant; Zwei venster (glase fenster) gâben im daz liecht: Alsô meistert ez sîn hant.“ „An ir aller angesicht Senkt er sich nider ûf den grunt. Ein rôre in daz schiffelîn ging, Dâ mit Môrolf den âtem ving. Daz het er gewirket dar an Mit eime starken ledere Môrolf der listige man. Ein snuore die lag oben dar an, Daz der dugenthafte man Daz rôre nit liez brechen abe. Er barg sich zuo dem grunde Volleclîchen vierzehen tage[22].“ Ob ein ähnliches Fahrzeug in der Wirklichkeit existierte, sei dahingestellt. Keinesfalls war es ein behaglicher Aufenthalt. Die Abbildung eines Unterseebootes bzw. einer Taucherglocke aus dem 14. Jahrhundert befindet sich im cod. germ. 5 der Münchner Hof- und Staatsbibliothek.

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Die berühmte +Schnurrbartbinde+ „Es ist erreicht“ hat ihre Vorläufer schon um 1600 gehabt. Im 15. Kapitel des 4. Buches schreibt Cervantes in seinem Don Quichote: „Er stellte sich im Bett auf, eine spitze Mütze auf dem Kopfe, den Knebelbart in Banden, damit er nicht schlaff würde und nieder fiele“.

Daß die +geschnürte Taille mit Decolleté+ bereits im 2. vorchristlichen Jahrtausend in Kreta getragen wurde, dürfte manche Dame interessieren. Das reizende 34 cm hohe dort gefundene Figürchen der Schlangengöttin zeigt ein solches Kostüm, das mit unserer Frauenmode verblüffende Ähnlichkeit besitzt. Der über und über gefältelte Rock einer andern Figur ist ebenfalls ganz mit eleganten Volants besetzt, dazu trägt sie ein enges Mieder, eine im Bogen ausgeschnittene Korsage und stark ausgebogene, wohl wattierte Hüften. Der Rock ist deutlich glockenförmig. Besonders von rückwärts könnte man diese Figuren leicht für Modedamen unserer Zeit ansehen[23].

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Die +Kugelgestalt der Erde+ lehrten bereits im 6. vorchristlichen Jahrhundert Anaximander und Pythagoras, und mit besonderem Nachdruck wies etwa 350 v. Chr. Eudoxos auf dieselbe hin, Archimedes aber suchte einen aprioristischen Beweis dafür zu erbringen. Der Kalif Al Manûm ließ den Umfang der Kugel auf 24000 engl. Meilen, die Länge eines Grades bis auf 500 m genau berechnen[24].

Um 270 v. Chr. hat der alexandrinische Mathematiker und Astronom Aristarchos von Samos den +Stillstand der Sonne+ und die +Bewegung der Erde um die Sonne+ gelehrt. Seleucus aus Seleucia hat bereits um 150 v. Chr. eine unendliche Ausdehnung der Welt angenommen und das sonnenzentrische System geradezu als Lehre aufgestellt.

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Die +athenische Landwirtschaft+ der griechischen Blütezeit kannte weder die Sense, noch den Flegel: man schnitt das Getreide in halber Höhe mit der Sichel und drosch, indem man die Körner durch Pferde und Maultiere aus den Ähren treten ließ. Auch die Egge war unbekannt; man mußte den Samen mit der Schaufel unter die Erde bringen. Auch die Dreifelderwirtschaft kannten die Griechen zu keiner Zeit. Ebenso fehlte ein brauchbares Feuerzeug, so daß das Herdfeuer nie ausgehen durfte. Geschah es aber doch, dann mußte die Hausfrau es mit der Lampe von der Nachbarin wieder ins Haus tragen[25].

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Zur römischen Kaiserzeit kamen in Gallien bereits +Glasfenster+ vor[26].

Damals konnte in Rom jedermann einen Auslaß aus der allgemeinen +Wasserleitung+ in seinem Hause haben, ebenso in Antiochia und Alexandrien. Sogar nächtliche Straßenbeleuchtung war vorhanden[27].

Während im alten Rom die +Prügelstrafe+ selbst bei Stabsoffizieren noch zulässig war, wird in der humanen Gegenwart der größte Rohling, der Baumpflanzungen und Blumenbeete aus Übermut zerstört, den Frauen die Zöpfe abschneidet und die Kleider mit Kot beschmiert, lediglich einige Zeit auf Staatskosten verpflegt[28].

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Das +Scheck- und Girowesen+ bestand bereits im Altertum (Cicero epist. ad Att. XI, 24, XII, 24, 27, XV, 15), ja, Wechsel wurden bereits bei den Babyloniern verwandt. Ebenso ist die +Hypothek+ eine bereits im 6. vorchristlichen Jahrhundert bestehende Einrichtung[29].

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+Anarchisten+ gab es auch schon im Altertum, und zwar in Palästina, das in dieser Hinsicht durch fast anderthalb Jahrtausende die Welt in Atem hielt. Flavius Josephus erzählt von den Sicariern oder Dolchbrüdern, die in der 2. Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts die Propaganda der Tat in größtem Stile betrieben, und zwar nicht etwa als Räuber, sondern -- wie in der Gegenwart -- als politische Mordgesellschaft.

Ihre höchste Blüte erlebte die anarchistische Gesellschaft der Assasinen zur Zeit der Kreuzzüge im gelobten Lande. Sie gingen hervor aus der mohammedanischen ketzerischen Sekte der Ismaeliten und lehrten den reinen Nihilismus, d. h., daß alles gleichgültig und daher auch alles erlaubt sei. Ums Jahr 1100 war ihr gewaltiger Führer Hasan-i-Sabbah, der Alte vom Berge, der vom Schlosse Alamut aus durch Meuchelmord und Gewalttaten seine Gegner im Zaume hielt. Trotz ihrer sittlichen Grundsätze waren diese Assasinen -- wie noch heute die Anarchisten -- ihren Führern blind ergeben, und zwar in solchem Grade, daß sich auf einen Wink des Führers hin die Wachen vom Turm herabstürzten, nur um ihren Gehorsam zu zeigen, oder daß eine Mutter in Verzweiflung geriet, wenn ihr Sohn von einer gelungenen Mordexkursion zurückkehrte, statt für seinen Glauben zu sterben. Ihr Wirken lebt noch heute im Abendlande fort: assassino und assassin, von Haschischin, dem Rauchen des berauschenden Hanfes abgeleitet, heißt Mörder[30].

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+Reliquien von Heiligen+ wurden bereits im Altertum gesammelt. Man ging im Blödsinn vielleicht nicht so weit, wie das Mittelalter, das ein Stück von der ägyptischen Finsternis und ähnliches vorwies, immerhin wurde nach Pausanias das Ei der Leda in einem Tempel in Sparta, und die falschen(!) Zähne des erymanthischen Ebers im Tempel des Apollo im Lande Opike denen, die nicht alle werden, gezeigt. Eine antike Reliquienliste gibt Fr. Pfister „Der Reliquien-Kult im Altertum“ (Gießen 1909) I. Bd., S. 323 ff.

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Auch eine besoldete +Claque+ besaßen bereits die alten Römer. Nero soll gar 5000 in seinen Diensten gehabt haben. Die Chefs der verschiedenen Claquedivisionen erhielten je 40000 Sestertien Gehalt! (Sueton, Nero XX, Tacitus Ann. XIV, 15, Dio. Cassius LXI, 20)[31].

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Das +Monocle+ oder Lorgnon darf sich gleichfalls eines ehrwürdigen Alters rühmen. Kaiser Nero sah den Gladiatorenkämpfen im Zirkus durch einen Smaragd zu (Plinius nat. hist. XXXVII, 64)[32]. Erst 1730 wird wieder ein Monocle erwähnt, das Keyßler beim englischen Gesandten in Rom, Herrn von Storsch, sieht und wie folgt beschreibt: „Wegen seiner blöden Augen bedient er sich eines Fernglases, so mit einem dünnen Kettchen am Rocke befestiget ist. Die Haut um sein Auge ist also gewöhnet, daß sie sich fest um dieses Glas schließt, und er nicht nöthig hat, solches mit den Händen daran zu halten“.

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Ein jährliches +Honorar+ von etwa 90000 Mark bezog Q. Roscius, ein Zeitgenosse Ciceros, als +Schauspieler+ (Plinius nat. hist. VII, 128, X, 141, XXXV, 163 Sueton. Vesp. 19). Damit dürfte er von den höchstbesoldeten Mimen der Gegenwart kaum übertroffen werden. Im dritten vorchristlichen Jahrhundert bezog der Kitharode Amoibeus in Athen für jedes Auftreten 1 Talent, also 4715 Mark! Die in Korinth gekaufte Flöte des großen Virtuosen Ismenios kostete 7 Talente! (Vgl. Aristeas bei Athenaeus XIV, 623d)[33].

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Im Museum zu Odessa steht ein Stein, der in der alten Griechenstadt Olbia aufgefunden wurde. Er trägt die Inschrift: „Ich künde, daß 282 Klafter weit mit dem +Bogen geschossen+ hat der berühmte Anaxagoras, des Demagoras Sohn --...“ Das war allerdings eine fabelhafte Leistung, denn 500 m sind selbst für einen Gewehrschuß nicht wenig, geschweige für einen Bogenschuß! Allerdings dürfte es sich nur um einen Weitschuß ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Ziel gehandelt haben. Daß aber der Stein von einer +Schützengilde+ gesetzt wurde, und zwar auf einer scheibenartigen Tafel, erinnert stark an die modernen Gebräuche.

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Die einzige +Steuer+, die der in Italien wohnende römische Bürger zu zahlen hatte, war eine +Erbschaftssteuer+ von 5% von allen Erbschaften und Legaten über 20000 Mark mit Ausnahme der von den nächsten Blutsverwandten herrührenden[34].

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Außer in Rom standen in keiner Stadt Italiens im Altertum +Soldaten+.

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Die Errichtung von +Statuen+ war in der Antike eine so häufige Ehrung, daß in Brescia einmal sogar dem 6jährigen Sohne eines Decurionen eine Reiterstatue aus vergoldeter Bronze errichtet wurde. Allerdings waren Statuen billig, der Ausgezeichnete zahlte sie meist selbst und gab zudem Festivitäten.

Bereits im Jahre 73 n. Chr. wurde ein offizieller +Katalog+ der dem römischen Staate gehörigen +Kunstwerke+, vielleicht unter Mitwirkung des Plinius, angelegt. Das Bruchstück eines zweisprachigen aus dem 3. Jahrhundert stammenden Museumskatalogs hat sich noch erhalten[35].

+Anschlagsäulen+ für Vergnügungsanzeigen und Reklamezwecke gab es schon in Herculanum. Und zwar waren die Plakate mit Gummiarabicum angeklebt[36].

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Das +Zweikindersystem+ wird bereits von Hesiod empfohlen, und zwar in der Form, daß das Haus höchstens zwei Söhne besitzen soll. Man erreichte dies durch Kinderaussetzung, was aber bei dem humanen Sinn der Griechen mehr rechtliche als praktische Bedeutung hatte, und durch Förderung des außerehelichen Verkehrs der Geschlechter[37].

Die Römer trugen vielfach einen +Phallus+ als Brosche bzw. Amulett, wie auch die öffentlichen Häuser in Pompeji durch einen großen steinernen Phallus kenntlich gemacht waren. Im Geheimkabinett des Museo Nationale in Neapel befindet sich eine große Sammlung solcher Phalli. Die ägyptischen Prinzessinnen erhielten denselben Gegenstand in Naturgröße aus Stein gefertigt ins Grab mitgegeben, um auch im Jenseits nichts entbehren zu müssen[38].

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Ein +Zahlungsmoratorium+ kennt bereits das Gesetz Hammurabis, das älteste Gesetzbuch der Welt, das etwa anderthalb Jahrtausende in Kraft blieb. Der 48. Paragraph lautet nämlich: „Wenn jemand eine verzinsbare Schuld hat und ein Unwetter sein Feld verwüstet, oder die Ernte vernichtet, oder wegen Wassermangel Getreide auf dem Felde nicht wächst: so soll er in diesem Jahre dem Gläubiger kein Getreide geben, seine Schuldtafel (im Wasser) aufweichen und Zinsen für dieses Jahr nicht zahlen“[39].

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Die Könige der Spartaner, Alexander der Große, Justinian und viele andere wurden in +Honig+ zur letzten Ruhe gebettet. Die konservierende Eigenschaft von Wachs und Honig war bereits den Scythen und Persern bekannt[40].

Dagegen war es im Mittelalter Sitte, die Leiche der verstorbenen Fürstlichkeiten und hohen Personen auszuweiden. Dabei verfuhr man oft unglaublich roh. Matthäus Parisiensis (1135) erzählt von den Prozeduren, denen der Leichnam König Heinrichs I. von England († 1135) durch einen Fleischer unterworfen wurde, folgendes: „Sein Leichnam wurde nach Rouen gebracht und da begrub man seine Eingeweide, sein Gehirn und seine Augen. Der übrige Körper wurde überall mit kleinen Messern geschnitten, mit vielem Salze bestreut, in Rindshäute gehüllt und so, um den üblen Geruch zu vermeiden, eingenäht. Aber letzterer war doch so stark und überwältigend, daß er die Umstehenden krank machte. Darum starb auch der Mann, welcher, durch eine große Belohnung gewonnen, des Toten Haupt, um das stinkende Gehirn herauszunehmen, mit einem Beile gespaltet hatte, obwohl er sich den Kopf mit Leintüchern umwickelt, und hatte schlechte Freude an dem Lohne. Das ist auch der letzte von vielen, die König Heinrich umgebracht hat. Darauf wurde die königliche Leiche nach Caën von den Dienstleuten getragen, und als man sie daselbst in der Kirche, in der sein Vater beerdigt war, aufgestellt hatte, so floß doch, obschon der Körper mit vielem Salze gefüllt, und in viele Häute gepackt war, beständig eine schwarze und gräßliche Flüssigkeit durch die Häute hindurch und wurde in unter die Bahre gestellten Gefäßen von den Dienern, die vor Ekel fast vergingen, aufgefangen und fortgeschüttet“[41].

Die getrennte Bestattung von Weichteilen und Fleisch war durchaus Sitte. So wurden z. B. die Eingeweide Kaiser Heinrichs IV. in Lüttich beigesetzt, seine Leiche aber in Speier[42]. Hier fand auch sein Sohn Heinrich V. die letzte Ruhe, nachdem seine Eingeweide in Utrecht beigesetzt worden waren[43]. Richard Löwenherz verordnete gar, daß sein Leichnam in Fontevrauld, sein Herz in Rouen, seine Eingeweide, Blut und Hirn aber bei Chaluz bestattet werden sollten (Rog. de Hovedene)[44].

Ganz sonderbar war der Brauch, die Leichen der in weiter Ferne Verstorbenen zu zerstückeln und die Stücke so lange in Wasser und Wein zu sieden, bis sich die Knochen vom Fleisch lösten. Während die Gebeine in die Heimat gebracht wurden, fand die Bestattung des Fleisches an Ort und Stelle statt. So wurde z. B. auch Friedrich Barbarossa († 1190) gesotten! (Itin. reg. Ric. I, 24). Landgraf Ludwig IV. von Thüringen († 1227), der Gemahl der heiligen Elisabeth, wurde ebenso behandelt (h. Elis. 3580 ff.), desgleichen, um noch ein Beispiel zu nennen, Ludwig der Heilige von Frankreich († 1270) (Guilelmi de Nangiaco Gesta Philippi regis. Bouquet, Rec. XX, 466)[45].

Übrigens verbot Papst Bonifazius VIII. im Jahre 1299 bei der Strafe der Exkommunikation die Leichen auszuweiden, zu kochen und zu zerstückeln (Nach Heinrich Rebdorf)[46].

Zweiter Abschnitt

Rechtspflege

Eine Schadenersatzpflicht des Tierhalters, wie sie gegenwärtig die öffentliche Meinung beschäftigt und wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgesprochen ist, kennt bereits Hammurabi. Die §§ 250 und 251 lauten: „Wenn ein Ochse beim Gehen auf der Straße (Markt) jemand stößt und tötet, so soll diese Rechtsfrage keinen Anspruch bieten. Wenn der stößige Ochse jemandes ihm seinen Fehler, daß er stößig ist, gezeigt hat, er seine Hörner nicht umwunden, den Ochsen nicht gehemmt hat, und dieser Ochse stößt einen Freigeborenen und tötet ihn, so soll er ½ Mine Silber zahlen.“ Also nur bei grober Fahrlässigkeit des Tierhalters ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.[47]

Das gilt auch dem Arzt gegenüber, wie aus § 218 hervorgeht: „Wenn ein Arzt jemand eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus Bronze macht und ihn tötet, oder jemand eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und sein Auge zerstört, so soll man ihm die Hände abhauen.“ Dagegen ist aber auch das ärztliche Honorar festgesetzt: „Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus Bronze macht und ihn heilt, oder wenn er jemand eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und das Auge des Mannes erhält, so soll er 10 Sekel Silber erhalten“, heißt es im § 215. Immerhin war es unter diesen Umständen nicht immer angenehm, Operateur zu sein.[48]

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Nach altdeutschem Rechte mußte der Richter mit einem Stabe in der Hand auf seinem Sitze so bis zum Sonnenuntergang oder Abbruch des Dinges -- unter Umständen in Wind und Wetter, Sonnenbrand oder Schneesturm -- sitzen bleiben, wie er sich bei Beginn des Dings niedergelassen hatte, „Bein mit Bein“ deckend. Die Soester Rechtsordnung schreibt darüber: „Es soll der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein grisgrimmender Löwe, den rechten Fuß über den linken schlagen, und wann er aus der Sache nicht recht könne urteilen, soll er dieselbe ein-, zwei-, dreimal überlegen“[A]. Sein Aufstehen oder Niederlegen des Stabes hob die Rechtskraft der Sitzung auf[49].

Das vom Richter gefällte Todesurteil mußte noch bei scheinender Sonne vollstreckt werden. Während der Verurteilte hingerichtet wurde, saßen Richter und Schöffen in nächster Nähe, um sich bei Speise und Trank von den Anstrengungen der Sitzung zu erholen[50].

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Der Übermut der „heiligen Feme“ ging so weit, daß auf die Klage des Freischöffen Meister Steinmetz im Jahre 1495 durch Femspruch alle über 18 Jahre alten Mannspersonen des Hochgerichtes Waltersburg in Graubünden geächtet und der Rache des Gegners preisgegeben wurden. Im Jahre 1471 hatte es dieses westfälische Sondergericht sogar gewagt, den Kaiser zur Verantwortung zu ziehen[51].

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Die Folter drang in die deutsche Rechtspflege ein als Folge der kirchlichen Inquisition. Nach altgermanischem Rechte hatte der Beklagte sich durch Eid und Eideshelfer befreien können, in seltenen Fällen durch Gottesurteil oder Zweikampf. Hier wird man also kaum behaupten können, die Kirche habe eine Milderung der Sitten herbeigeführt[52].

Wie es noch im 17. Jahrhundert bei der Folterung zuging, lehrt ein Bericht über das Verfahren unter Bischof Julius Heinrich von Halberstadt-Braunschweig: „Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen Gerichts) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen... Etwan in die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr gefaßtes Mütlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal davongegangen... Zum dritten Male bin ich abermal in die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Saub war so trunken und voll, daß er beim Tisch einschlief, und wenn er hörte, daß ich etwas härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter, und wenn er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen“[53].

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Im Mittelalter gehörte jeder zehnte der zum Tode Verurteilten dem Henker, der ihn -- natürlich gegen entsprechende Entschädigung -- frei lassen konnte. Der Kaiser bzw. römische König hatte nicht nur das Recht, jeden zu begnadigen, es genügte bereits, wenn der Missetäter vor Zeugen den fürstlichen Gewandsaum berührte und küßte. Die aus der Stadt Verbannten konnten, wenn es ihnen gelang, den Zügel des Königspferdes zu erfassen, mit dem Herrscher sicher und freien Fußes in die Stadt zurückkehren. Trotzdem hatte der Henker bisweilen alle Hände voll zu tun. So erzählt Felix Platter in seiner Selbstbiographie (S. 327) der von Basel habe im Bauernkriege über 500 köpfen müssen.

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Als eine vom Richter zu erbittende Gnade galt auch sein Verbot an den Scharfrichter, vor oder nach der Hinrichtung den Körper des Delinquenten zu berühren und damit die Schande der Familie nicht zu vergrößern.

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Analog dem Seidenfaden, der nach altdeutschem Recht die Gerichtsstätte umzog, eine festere Schranke bildend als stehende Barrieren, wurden auch einzelne Gefangene auf diese Weise gebannt. So wurde vom Baseler Schultheiß ein bischöflicher Dienstmann im 13. Jahrhundert im roten St. Ulrichturm eingesperrt, indem er den Eingang des Gefängnisses mit einem Seidenfaden umspannte, dessen beide Enden mit Wachs versiegelt waren.

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Vor der Hinrichtung trat der Scharfrichter vor den armen Sünder, ihn um Verzeihung bittend für das Leid, das er ihm im Namen der Gerechtigkeit zufügen müsse. Die Carolina Karls V. bestimmt im 98. Artikel, daß der Scharfrichter nach vollzogenem Hauptschlage mit dem blutrauchenden Schwerte vom Schafott herab die Vertreter der Justiz zu begrüßen und zu fragen habe: „Habe ich recht gerichtet?“, worauf der Richter urteilte: „Du hast gerichtet, wie Urteil und Recht gegeben, und wie der arme Sünder es verschuldet hat.“ Darauf schloß der Scharfrichter mit dem Lobspruch: „Dafür danke ich Gott und meinem Meister, der mir diese Kunst gelehrt.“ Machte er einen „Kunstfehler“, dann konnte es ihn allerdings den Kragen kosten, denn das Volk verstand darin keinen Spaß[54].

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Der Gehenkte mußte, eine nicht gerade hygienische Verordnung, über der Erde verwesen. Als zwei Brüder zu Freiburg in der Schweiz im 16. Jahrhundert es wagten, die Leiche des dritten Bruders in der Nacht vom Galgen zu nehmen, um sie zu bestatten, wurden sie vom Richterkollegium mit +Ausstechen der Augen+ bestraft[55].

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Bei Tierplagen, hervorgerufen durch Maikäfer, Heuschrecken, Engerlinge usw. wurde mit Erlaubnis der Bischöfe ein Prozeß nach kanonischem Recht eingeleitet. Von der Kirchenkanzel herunter verkündete der Priester unter dem Läuten der Glocken den Klageakt, das sündige Ungeziefer vor das geistliche Gericht ladend. Ein Advocatus diaboli wurde für die Tiere bestellt, hier ein Maikäferanwalt, dort ein Rattenfürsprecher. Klage und Gegenklage wurde vernommen und damit lange Seiten der noch erhaltenen Prozeßakten gefüllt. Ein Verteidigungstermin wurde gestellt, ja nach dem Zeugnis des Züricher Chorherren Felix Hämmerlin ließ man in einem Maikäferprozeß der Diözese Chur „+in Anbetracht ihres jugendlichen Alters und ihrer Kleinheit+“ die Vorladung dreimal ergehen. Endlich erfolgte das Kontumazialverfahren mit +schwerem Bannfluch+, den sich die Stadtbehörden jeweils aus den bischöflichen Kanzleien verschrieben.

Noch 1796 wurde in Schwaben ein Stier zur Abwehr gegen die Tierseuche lebendig begraben[56].

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