Kultur-Kuriosa, Erster Band

Part 10

Chapter 103,554 wordsPublic domain

„Also hat man ain mansperson, gleichwol der jaren noch jung, +auf einer closterfrawen im bet nackend gefunden+, die das wetter und der dunst baide erstecket. wie nun gleich hernach strenge inquisition gehalten, hat sich wahrhaftigclichen erfunden, das +etlich mehr manspersonen im closter sich enthalten+, die doch bei zeiten darvon kammen. diese sein in der jugendt kindsweis in der umbtreibenden scheuben (gemeint ist die Drehscheibe, die zur Verhütung des Kindsmordes und um die abliefernden Eltern nicht erkennen zu können, an den Nonnenklöstern zur Deponierung der Findelkinder angebracht waren) ins closter gezogen worden, darin sie +biß in ire manbare jar behalten und nach der haut sein gebraucht worden. ohne zweifel haben sie ir köstle wol verdienen+ und an den alten, garstigen, stinkenden böcken ir junges leben, den leib und alle chreften verschinden muessen; dann under anderm herfurkomen, das die eltesten under inen in disem tahl die prerogativ oder preminenz gehapt, die jungern aber, die der arbait villeucht baß werd gewesen, haben die weil fasten muesen und sich ander closterarbait behelfen.“ +Bei solchen Klöstern befanden sich Weiher, die nicht abgelassen werden durften, damit man die dort versenkten Kinderleichen nicht fand.+

Aus dem Kloster Heistal bei Bregenz besuchte einst eine Nonne die Gräfin von Kirchberg. Nicht ohne Schalkhaftigkeit erzählt Zimmern von ihr (Chronik I, S. 330): „Dise guet closterfraw het wol kunden mit gueten ehren Eptissin oder +mutter+ im closter sein, und wer an ir der nam nit verloren gewesen. aber der sachen beschehen vil bei nechtlicher weil, darzu man nit gesicht, vil weniger soll hernach vil darvon gesagt werden.“

Mag es auch Ausnahmen gegeben haben, die hier geschilderten Zustände werden von dem Katholiken Zimmern als Zeitgenossen ausdrücklich als die +Regel+ bezeichnet und über die Lässigkeit der Obrigkeit, die gerne die Augen zudrückt, Klage geführt.

Der Adel suchte die Klöster zu Abenteuern auf und kam auch auf seine Rechnung, denn +nicht genug damit, sich selbst zu prostituieren, verkuppelten die Nonnen auch vielfach andere Frauen, die dorthin zu Besuch kamen+. (Zimmern III. S. 70ff.)

*

Geiler von Keisersberg, Prediger am Straßburger Münster, sagt in seinem 1517 erschienenen „Brösamlin“ (fol. 10a) über die Nonnenklöster: „Ich weiß nicht, welches schier das best wer, +ein tochter in ein semlich closter thuon oder in ein frawenhauß+. Wann warumb? ym closter ist sie ein huor, so ist sie dennocht ein gnadfrauw dartzuo; aber wer sie in dem frawenhuß, so schlüg man sie umb don grind und müst übel essen unnd trincken; man würff sie ein steg auff die ander ab; denn so sie gedechte, wer sie wer, unnd schlüg in sich selber, das sie in dem closter nit thuon. Gebst du deiner tochter ein man, du hertest, du fragtest, was ein man er were, was er hette, etc. Also wilt du dein tochter in ein closter thuon, so frag auch, was man für ein wesen füre. Du sihest wol, wa die thuren mit einem hanfstengel beschlossen seind, und wa da ist ein uß und yngon als in einer batstuben.“

Wenn auch die Sittenprediger zu allen Zeiten über die unvergleichliche Verworfenheit ihrer Zeitgenossen gezetert haben[171], so sind doch des Franziskaners Thomas Murner Ansichten, die er in der Narrenbeschwörung XXXIX, 49 ausspricht, recht charakteristisch, weil sie zeigen, wie aus dem Schoße der Kirche selbst über das Treiben in den Nonnenklöstern geurteilt wurde.

„Der sin kind nit vermähelen kan Und hat kein gelt ir nit zu geben, so muoß sie klösterlichen leben. (57) Wann sie dann zuo den jaren gat Und sich empfindt in irem stat Und sie der narr facht an zuo jucken, So laßt sie sich herumher bucken (deponere) Und fluocht dem vater underm grund, Das er sie nit versehen kunt, Und hette vil lieber ein armen man, Dann das sie wolt zuo metten gan. (67) Spricht man dann: Das ist nit recht; Du schendest do mit din frums geschlecht“, So antwurt sie gar bald und geschwind: „Ich wolt, das ich vierhundert kind Uf erden brecht, nun in zuo leid. Was stießens mich in dieses kleid! (86) Sie ist doch jung, recht oder alt, Wer die meisten kinder macht, Die würt aptissin hie geacht. (97) +Die frowenkloster sind jetzt all Gemeiner edellüt spital.+“

*

Bezeichnend ist, daß die Inwohnerinnen des +Frauenhauses+ sich +über die Konkurrenz der Klosterfrauen beklagten+! Hans Rosenplüt sagt darüber in der „XV. clagen“: „Die gemeynen weib clagen auch ir orden, Ir weyde sey vil zu mager worden. Die winkel weyber und die haußmeyde, die fretzen teglich ab ir weide... Auch clagen sie über die closterfrawen, Die können so hübschlich über die snur hauen, Wenn sie zu ader lassen oder paden, So haben sie junkhar Conraden geladen[172].“

Auch nach der Gegenreformation war in den Klöstern keine übermäßige Askese zu hause. Im St. Marienkloster zu Köln war es wenigstens noch 1576 recht fidel. Schweinichen erzählt davon in seinen „Denkwürdigkeiten“ (S. 108): „Darin hat es lauter Gräfin, Herren- und Adelstandes, und wenn sie aus der Kirchen kamen, +legeten sie den Habit ab und trugen sich weltlichen, mochten auch daraus heiraten+... waren also lustig und guter Dinge mit den Nonnen, tanzten und trunken sehr... wurden danach so bekannt im Kloster, daß die eine Nonne, ein schön Mensch vom Adel, des Geschlechtes eine Reckin, +ein klein Kindlein davon bracht+, weil wir noch zu Köln und im Lande herum waren.“

*

+König Ludwig XV. von Frankreich besaß einen eigenen Beamten für das Arrangement seiner Orgien+ in der Person des „Intendant des Menus-Plaisirs“ La Ferté[173]!

Der berühmte Hirschgarten, jenes riesige Bordell, das die Marquise von Pompadour König Ludwig XV. einrichtete, und zwecks dessen Füllung im ganzen Lande Unterhändler tätig waren, um neue Schönheiten anzuwerben, hat wohl die riesigsten Summen verschlungen, die je ähnlichen Vergnügungen geopfert wurden. Man hat ausgerechnet, daß +jede einzelne+ dieser Dämchen den öffentlichen Schatz +eine Million Livres gekostet habe+. In Summa dürfte der Hirschpark während der Zeit seines Bestehens +eine Milliarde Livres+ verschlungen haben, die selbstverständlich nicht der König aus seiner Privatschatulle, sondern das Volk zahlte. Bezeichnend ist die Erzählung Casanovas, daß den Hirschpark, in dem die tollsten Orgien gefeiert wurden, die sich vorstellen lassen, niemand besuchen durfte +außer die bei Hofe vorgestellten Damen+[174]!

*

Nach Polizeiberichten ist festgestellt, daß im Oktober 1793 alltäglich der Pariser Revolutionsgarten und namentlich die Galerien bei dem Theater Montansier mit ganz jungen Burschen und Mädchen im Alter von 7-14 und 15 Jahren angefüllt waren, die sich fast öffentlich den Ausschweifungen der infamsten Unzucht hingaben. Dabei waren sie „fast nackt wie die Hand und boten den Vorübergehenden das entwürdigendste Schauspiel.“

In derselben Zeit traten die berüchtigten pornologischen Klubs an die Öffentlichkeit und veranstalteten +im Opernhaus nackte Bälle, bei denen nur das Gesicht maskiert war+. Die Zahl der täglichen Dirnenbälle stieg damals auf mehrere Hundert, auf denen die „Naktheiten der Griechen und Römer“ zur Schau getragen wurden, wo in 23 Theatern der Unzucht gefrönt wurde.

*

Paris hatte 1770 etwa 600000 Einwohner. Von diesen waren 20000 Dirnen. Während der Revolution stieg die Zahl der letzteren auf 30000.

*

Wenn auch die Damen vom Ballett im allgemeinen nicht gegen den Vorwurf der Askese in Schutz genommen werden müssen, so ist doch folgende von Casanova erzählte Geschichte kennzeichnend für den Tiefstand der Moral im damaligen Paris. Casanova sah eines Tages beim Ballettmeister der Oper 5-6 junge Mädchen von 13-14 Jahren, sämtlich von ihren Müttern begleitet und von bescheidenem, feinem Wesen. Er sagte ihnen Schmeicheleien, die sie mit niedergeschlagenen Augen anhörten. Eine von ihnen beklagte sich über Kopfschmerzen. Während Casanova ihr sein Riechfläschchen bot, sagte eine ihrer Gefährtinnen: „Ohne Zweifel hast du schlecht geschlafen.“ „Nein, das ist es nicht,“ erwiderte die unschuldige Agnes, „ich glaube, ich bin in anderen Umständen.“

Casanova war erstaunt, da er das junge Mädchen natürlich für eine Jungfrau gehalten hatte, und sagte: „Ich glaubte nicht, daß Madame verheiratet wären.“ Sie sah ihn einen Augenblick überrascht an. Dann wandte sie sich gegen ihre Gefährtin und beide lachten um die Wette[175].

*

Die damalige französische Dame betrachtete die respektvolle Zurückhaltung ihr gegenüber als eine ihren Reizen zugefügte +Beleidigung+[176]!

*

Der Klerus unterschied sich moralisch durchaus nicht von der übrigen Bevölkerung. Die bei der Erstürmung der Bastille 1789 gefundenen Akten über die Sittlichkeitsvergehen der Priester füllen zwei Bände! Ludwig XV. wurde +jeden Morgen+ über die Auffindung von +Priestern in Pariser Bordellen+ berichtet[177]!

*

Dafür verdanken wir heute den Klerikalen den famosen Entwurf, der unter dem Namen „Lex Heinze“ fortleben wird, und in den Nonnenklöstern müssen die jungen Mädchen +im Hemd ins Bad gehen+. So tugendhaft sind wir jetzt!

Achter Abschnitt

Schicklichkeit und anderes

Brantôme erzählt von einem französischen Prinzen, der häufig die +Damen des Hofes+ zu Festlichkeiten einlud. Dabei wurde ihnen der Wein in einem sehr schönen Becher von vergoldetem Silber gereicht, der über und über mit lasziven und erotischen Darstellungen bedeckt war. Die Damen hatten nun die Wahl, Durst zu leiden oder den Becher zu benutzen. Die Mehrzahl, auch junge Mädchen, amüsierten sich köstlich und führten an die Darstellungen anknüpfend die pikantesten Gespräche. Brantôme, der selbst als Augenzeuge wiederholt zugegen war und aus dem Becher trank, erzählt: „Bref, cent mille brocards et sornettes sur ce sujet s’entredonnoient les gentilshommes et dames ainsi à table, comme j’ay veu, que c’estoit une très-plaisante gausserie, et chose à voir et ouir; mais surtout, à mon gré, le plus et le meilleur estoit à contempler ces filles innocentes, ou qui feignoyent l’estre, et autres dames nouvellement venues, à tenir leur mine froide, riante du bout du nez et des lèvres, ou à se contraindre et faire des hypocrites, comme plusieurs dames en faisoyent le mesme. Et notez que, quand elles eussent deu mourir de soif, les sommelliers n’eussent osé leur donner à boire en une autre coupe ny verre. Et, qui plus est, juroyent aucunes, pour faire bon minois, qu’elles ne tourneroyent jamais à ces festins; +mais elles ne lassoient pour cela à y tourner souvent+, car ce prince estoit très-splendide et friand. D’autres disoyent, quand on les convioit: „J’irai, mais en protestation qu’on ne nous baillera point à boire dans la coupe;“ et quand elles y estoient, elles y beuvoient plus que jamais. Enfin elles s’y avezarent si bien qu’elles ne firent plus de scrupule d’y boire; et si firent bien mieux aucunes, quelles se servirent de telles visions en temps et lieu; et, qui plus est, aucunes s’en desbauchèrent pour en faire l’essay; car +toute personne d’esprit veut essayer tout+. Voilà les effets de cette belle coupe si bien histoirée. A quoy se faut imaginer les autres discourts, les songes, les mines et les paroles que celles dames disoyent et faisoyent entre elles, à part ou en compagnie[178].“

In der französischen Hofgesellschaft des 16. Jahrhunderts waren solche kleinen Scherze an der Tagesordnung. Brantôme erzählt in unmittelbarem Anschluß an diese Geschichte von einem schönen Bilde im Besitze des Grafen Chasteau-Vilain, auf dem unbekleidete Frauen in allen möglichen Stellungen und Beschäftigungen dargestellt waren derart, daß ein Asket in Wallung geraten wäre. Eine Anzahl Damen mit ihren Kavalieren besichtigten die Galerie und besonders dieses Gemälde sehr eingehend, und eine von hohem Rang wandte sich „comme enragée de cette rage d’amour“ zu ihrem Galan und sagte: „C’est trop demeuré icy: montons en carosse promptement, et allons en mon logis, car je ne puis plus contenir cette ardeur; il la faut aller esteindre: c’est trop bruslé.“ „Et ainsi partit, et alla avec son serviteur prendre de cette bonne eau qui est si douce sans sucre, et que son serviteur luy donna de sa petite burette.“

*

Wie es im 16. Jahrhundert bisweilen in Deutschland bei Hofe zuging, lehrt die saftige Geschichte, die Zimmern in seiner Chronik (I, S. 439) von der Herzoginwitwe von Rochlitz geb. Landgräfin von Hessen in Rochlitz erzählt. „Wie die Fraw gewesen, also auch das Frawenzimmer und ire Jungfrawen; daher sagt man als Marggraf Albrecht von Brandenburg in der schmalkaldischen Vechte von ir geen Rochlitz geladen, alda er auch gefangen, da haben seine Edelleut allerlei Kurzweil mit den Jungfrawen triben, under denen eine gewesen, die hat ein Edelman für sich uf den Schoß gesetzt und mit andern seinen Gesellen gespillt. Nit wais ich, wie es gangen, oder was sie für ain warme ader befonden, sie ist dem Edelman in der Schoß über sich gesprungen und gehotzet, sprechend: ‚Ei, er kutzelt mich.‘“

*

Als Herzog Wilhelm von Gülch im Jahre 1540 die erst 12jährige Königin von Navarra in Chatellerault heiratete, sie aber zur Vollziehung der Ehe noch zu jung war, ließ, wie Zimmern erzählt (III, S. 343), König Franz ihm für die Brautnacht eine +andere adelige Jungfrau+ zuführen. „Man sagt, der Herzog von Gülch hab des Kunigs Gnad mit Willen angenommen, auch sich die Nacht erwisen, +darob die Kunigin von Navarra, sein Schwiger, und ir Dochter abnemen kunden, das er gentil compaignon seie+, und soll der Jungfrawen des Morgens ein Tausendt Guldin geschenkt haben. Die hets noch ein Monat also angenommen. Dieser Hurenhandel (anders kan ich in nit haißen) ward dozumal am Hof und menigclichem in Frankreich +fur ein sondere gentilese gehalten+.“

Auch hinter den Kulissen ging es nach demselben Gewährsmann fidel zu: „Hiebei kan ich nit underlassen zu vermelden, als der Herzog und die jung Kunigin mit der Deckin beschlagen warden und die Ceremonia mit dem Gesegnen und andern Solenniteten lang wereten, dowarden hiezwischen etliche große Frawen und Jungfrawen hünder den Tapissereien und courtines nach allem vorteil gepletzt; dann des Königs Söne und etliche Cardinal und Fursten halfen einander und sahe ie einer dem andern durch die Finger. Do must mancher gueter Gesell, der sein Weib, Schwester oder Döchter deren emden het, schweigen und verdrucken, war dennost fro, das er so wol daran war.“

*

Daß man in Deutschland nicht gerade sehr zimperlich war, lehrt folgende Geschichte, die derselbe Zimmern erzählt: „In gleichem Fahl haben wir ein +erbare und namhafte Matron zu Augspurg+ kent, die hat offentlich in einem Panket zu Augspurk alle Schleckbißle und Wollust der Music und anders erzelt, ordentlich und mit sonderm Ufmerken der Zuhörer, und letstlich den Beschluß irer Rede ohne ainiche Schew deren gegenwurtigen angehankt: ‚Aber ein spanischer... ubertref solche Delicias alle mit ainandern.‘“ Zimmern (III, S. 385) setzt natürlich das richtige Wort.

Mag man gegen diese Geschichte einwenden, sie sei ein einzelner Fall, also kein charakteristisches Kulturdokument, so ist dem entgegen zu halten -- selbst wenn man den sonstigen Ton vieler Chroniken gar nicht in Rechnung setzen wollte -- daß Zimmern ausdrücklich von einer „ehrbaren und namhaften Matron“ spricht.

*

Ein Seitenstück ist folgende Erzählung Zimmerns: „Bei wenig jaren haben wir ain +Closterfraw+ zu Hapstal gehapt, ist ein Erkmenin gewesen, sie hat gehaisen..., die hat kains sollichen Instruments (wie Königin Marie, +Schwester Kaiser Karls V.+, von der eine ähnliche Geschichte berichtet wird) bedorft, dann sie uf ain Zeit mit dem Hanns Wolfen von Zulnhart und Jacob Gremlichen von Meningen umb ain Gulden Wert Fisch verwettet, sie +welle in ain klainen silbernin Becher+... (von mir ausgelassen!), +das kain Dröplin neben ab gehen soll+; ist auch darauf +in ir aller Beisein und Insehen uf ain Disch gestanden+ und das, wie oblaut und sie sich ußgethan verricht, auch das Gewet damit gewonnen. Die andern Nunnen haben gleich die Fisch holen lassen und kochen, haben sich nidergesetzt zu Tisch und den Zulnhart und Gremlich dermaßen getrunken, das sie baid den selbig Tag mit Muhe ire Heuser wider erraicht.“ (III, S. 284.)

*

Was im 16. Jahrhundert an deutschen Höfen alles passierte, erhellt unter anderem aus des schlesischen Ritters Hans von Schweinichen „Denkwürdigkeiten“ (S. 26). Im Jahre 1568 wurde die Hochzeit der Elena, Herzogin zur Liegnitz, mit Siegmund Kurzbach auf dem Schlosse Liegnitz gefeiert. „Den ersten Abend, wie sich Braut und Bräutigam zusammengeleget haben, und sich nun die Fürstlichen Personen auch zur Ruhe geben wollen, indessen führet die Braut im hohen Zimmer, gen Schloß Raunstein, ein groß Geschrei an: ‚O herzer Herr Siegmund!‘ und das gar oft wiederholet. Wenn ich denn als Kammerjunge in JFG. Zimmer aufwarte und die Herzogin das Geschrei höret, heißt sie mich Lichter anstecken, läuft in dem engen Gang hin nunter, schlägt in der hintern Thür an, schreiet: ‚Herr Siegmund, seid Ihr thöricht, schonet doch, meinet Ihr, Ihr habet eine Viehmagd bei Euch?‘ Herr Siegmund kehret sich nicht daran, bis letztlichen alles stille ward (wie wohl zu gedenken ist, was die Ursache des Stillschweigens gewest sei); also zog die Herzogin nach dem Stillschweigen wiederum ab. Auf dem Morgen hielt die Herzogin den Herrn Kurzbach bald das vor und fraget, warum er nicht aufgemacht hätte. Der Herr Kurzbach saget, er hätte es nicht gehöret, weil er gebalzet hätte wie der Auerhahn, und gab ein Lachen daran und ging davon. Es wollte sich hernach ferner kein Geschrei erheben, sondern die Hochzeit ward in allen Freuden verbracht.“

*

Johann Wedel erzählt in seinem „Hausbuch“ (S. 511 f.) von einem merkwürdigen Gesellschaftsspiele, das am Hof zu Stettin im Beginn des 17. Jahrhunderts gepflegt wurde und zwar nicht etwa nur im Fasching, sondern das ganze Jahr hindurch:

„Es werden viel zettel, drinn der könig und hoffes-ampter benannt, geschrieben, welche alle, gleich wie mans mit den glückstöpffen hält, zusammen vermischet, blindlings herausgenommen und allen hofsgenossen, auch wohl bürgern in der stadt und andern, die man gerne bei der gelächter-spiele haben wil, derer nahmen aufgeschrieben, jederm einer derselben zugeschaft. Was nun für eine dignität oder ampt auf den zettel verzeichnet, auf des nahmen es fällt, daß muß der, dem derselbe zukömmt, annehmen und geschieht oft, daß der geringste diener könig und hinwiederumb der fürst feuerbüter wird, das wird dann mit großem gelächter angefangen, müssen sich die personen nach gebühr des ampts, so ihnen zufällt, verkleiden, werden drauf sämtlich in einer procession und ordnung mit trompeten herumbgeführet, darnach mit einem freuden-mahl, drinn der diener, so nun könig ist, zu tische oben ansitzet und der fürst, der ihm dienen muß, vorm tische stehet, essen zuträgt und aufwartet, gemittelt, endlich mit dantzen, springen, gesöffen und guten räuschen geschlossen und dann nichts weiter, denn dabei keine rittermäßige übungen vermerckt werden. Welches affenwerk ich so groß nicht zu tadeln, weniger aber zu loben weiß, vornemlich wenn mans in einem stetigen gebrauch halten (Alles ding hat seine zeit) und ein beständig jahrfest daraus machen und ohn unterscheid, so wol in zeit der trauer, wie kurtz nach hertzog Barnims christmilder gedächtniß todesfall geschehn, als freude üben wollte.“

*

Ein Hauptvergnügen beim Tanzen der Bürgerschaft -- auf Hofbällen war man anständiger -- im 15. und beginnenden 16. Jahrhundert war, die Tänzerin hoch zu heben und zu schwenken „+das man jhn hinden und vorne hinauff siehet biß in die weich, also das man jhr die hübsche weiße beinle siehet+..“ Bei den Reigentänzen ging es auch entsprechend zu, „da werden auch nit minder unzucht und schand begangen, weder inn den andern, von wegen der schadtlichen und schamparen hurenlieder, so darin gesungen werden, damit man das weiblich geschlecht zu der geilheit und unkeuschheit anreizet“ sagt Geiler.[179]

In Zürich mußte im späteren Mittelalter von der +Behörde verboten werden, nicht „bei nacktem Leibe“ auf dem Tanzboden zu erscheinen+.[180] Geiler sagt, „bis auf den halben Rücken ist alles bloß und nackt und vorn bis zu den Büsten, daß sie auch die enthaltsamsten Männer locken können“.

Über die noch Ende des 16. Jahrhunderts herrschenden Gepflogenheiten beim Tanz und zwar in +guter Gesellschaft+ belehrt uns der badische Rat und Obervogt zu Pforzheim Johann von Münster in seinem 1594 erschienenen „gott seligen Traktat vom ungottseligen Tanz“. Danach kommt es gar nicht selten vor, daß der Kavalier „die Jungfrau oder Frau, sobald sie ihm den Tanz geweigert hat, wider alle Billigkeit, Rechtlichkeit und Recht +aufs Maul zu schlagen+ sich unterfing!“ Wenn aber die Person bewilligt hat, den Tanz mit dem Tänzer zu halten, treten sie beide herfür, geben einander die Hände, und +umfangen und küssen sich nach Gelegenheit des Landes+. Wenn aber der Tanz zu Ende gelaufen ist, bringt der Tänzer die Tänzerin wiederum an ihren Ort, da er sie hergenommen hat, mit voriger Reverentz, nimmt Urlaub und +bleibet auch wol auf ihrem Schoß sitzen+ und redet mit ihr.

Übrigens war es in Südfrankreich, und wohl auch anderwärts, noch 1552 Sitte, daß Männer Frauen mit einem Kuß begrüßten. Auch in England wurde noch im 16. Jahrhundert der Gast durch küssen begrüßt[181].

*

Im Jahre 1575 wollte die Herzogin von Liegnitz einem Bankett nicht beiwohnen, weil die Hofmeisterin von Kittlitz, Freundin ihres Mannes und ihre Feindin, anwesend war. Deshalb stellt der Herzog seine Gemahlin zur Rede. Schweinichen, der als Kammerjunker zugegen war, erzählt (S. 60 ff.): „JFG. redeten die Herzogin hart an, warum sie nicht zum Tische kommen wollt, derwegen so wollten es JFG. haben, daß sie zu Tische gehen sollte, weil JFG. viel ehrliche Leut und Frauenzimmer eingeladen hätte. JFG. die Herzogin wollten zwar so gute Worte nicht geben, sondern nach vielen Entschuldigungen fuhren JFG. die Herzogin ’raus, sie möchte bei der Hure, der Kittlitzin, nicht sitzen. Welches zwar den Herzog sehr verdroß, dutzet die Herzogin und sprach: ‚Du sollst wissen, die Frau Kittlizin ist keine Hure;‘ +schläget der Herzogin ein gut Maulschelle, davon die Fürstin auch taumelt+. Also fahre ich zu, und fasse JFG. in die Armen, halte etwas auf, bis sich die Fürstin in die Kammer salvieren kann. +Mein Herr aber wollte der Herzogin nach und sie besser schlagen.+“ Die Ohrfeige, die der Herzogin ein blaues Auge eintrug, alteriert den guten Schweinichen sonst weiter nicht, nicht mehr jedenfalls als das Dutzen. Noch am gleichen Tage wird Frieden geschlossen, wobei die Herzogin die von Schweinichen zu übermittelnde +Bedingung+ stellt: „+Daß freilichen der JFG. auf die Nacht in ihrer Kammer liegen wollten+ (denn mein Herr sonsten in einem Vierteljahr bei der Herzogin nicht gelegen)“. Außerdem nimmt die Hofmeisterin am Bankett nicht teil. Daß die Herzogin aus Rache später die Ohrfeige ihrem Bruder, dem Markgrafen von Ansbach, klagt, gehört nicht mehr hierher und wurde von ihr selbst später bereut.

*