Katharina von Bora: Geschichtliches Lebensbild
Chapter 21
Zwar das trat nicht ein, was Luther gefürchtet hatte, daß „die vier Elemente (d.h. doch wohl die vier Fakultäten der Universität) sie nicht wohl leiden“ würden. Auch davon hört man nichts, was Luther in seinem Testamente aussprach: „Ich bitt alle meine guten Freunde, sie wollten meiner lieben Käthe Zeugen sein und sie entschuldigen helfen, wo etliche unnütze Mäuler sie beschweren und verunglimpfen wollten, als sollte sie etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin des Zeuge, daß da keine Barschaft ist, ohne die Becher und Kleinod droben im Wipgeding erzählt (aufgezählt), vielmehr 450 fl. Schulden oder mehr.“[575]
Aber Luther hatte noch ein weiteres vorausgesehen, was seiner Frau vorgeworfen werden könnte: eine üble Wirtschaft. Es heißt weiter im Testament: „Es kann solches bei jedermann die Rechnung öffentlich geben, weil man weiß, wie viel ich Einkommens gehabt von meinen gestrengen Herrn, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zumteil auch noch in der Schuld steckt und zu finden ist. Und ich doch von solchem Einkommen und Geschenk so viel gebaut, gekauft und große und schwere Haushaltung geführt, daß ich's muß neben anderem selbst für einen sonderlichen, wunderliche Segen erkennen, daß ich's hab können erschwingen, und nicht Wunder ist, daß keine Barschaft, sondern daß nicht mehr Schuld da ist.“[576]
Am meisten unzufrieden mit der gesamten Wirtschaft Katharinas war der Kanzler Brück, Luthers Gevattersmann. Brück hatte schon 1536, als Katharina das Gut Booß pachten wollte, ihr das nicht zukommen lassen, aus Argwohn, sie wolle dies herrschaftliche Gut so unter der Hand erblich an sich und ihre Kinder bringen, „welche Gedanken doch nie in ihr Herz gekommen sind“. Deshalb hatte sie auch den Landrentmeister Taubenheim später (1539), als das Gut wieder pachtfrei war, angegangen, solchen ihren Antrag an niemand sonst, auch nicht an den Kurfürsten (welchen dann Brück um Gutachten gefragt hätte) gelangen zu lassen, sondern ihr's unter der Hand zukommen zu lassen, was dann auch geschah. Brück äußerte sich auch sehr abschätzig über Käthes Unternehmungen auf ihrem Lieblingssitz Zulsdorf und hielt diese kostspieligen Verbesserungen für arge Verschwendungen. Er widersetzte sich endlich dem Erwerb von Wachsdorf. Daher ist es begreiflich, daß auch Katharina auf ihn übel zu sprechen war, und überhaupt auf die fürstlichen Amtleute, welche scheel zu den Begnadigungen sahen, die sie vom Hofe erhielten, und sogar sie darin verkürzten. Als Luther ein Jahr vor seinem Tode von Wittenberg wegziehen wollte, und seine Frau beauftragte, seine Besitzungen in der Stadt zu veräußern, da ließ Melanchthon gegen Brück merken, daß eigentlich Katharina das „treibe“ und daß es nicht das sei, was Luther vorwende. Das berichtete der Kanzler dem Kurfürsten und fügte mit einer gewissen Schadenfreude hinzu: es gebe Gottlob keine Käufer für so kostbare Häuser und Güter[577].
Als dann die kurfürstliche Verordnung wegen „der Hochzeiten und Kindtaufen“ an Luther geschickt wurde, kamen Melanchthon und Bugenhagen zu Brück und zeigten an, Luther wolle sie weder sehen noch hören; zu Hof hätte man nur sein Gespött damit. Daraus schloß Brück, daß der Doktor durch seine Frau aufgewiegelt werde.
Es war also ein Zerwürfnis zwischen dem Schwarzen Kloster und dem Hof, das heißt zwischen Dr. Luther und Kanzler Brück, der den „Hof“ vertrat, so daß Brück gar nicht mehr persönlich und direkt mit Luther verhandelte, sondern die beiden Theologen sandte oder auch einen Dritten[578]. Dieses Zerwürfnis hatte dann noch seine weitere Geschichte.
Im Dezember 1545 schickte Brück einen Zwischenhändler ins Schwarze Kloster „hinauf zu Sr. Ehrwürden“, um Luther zu bewegen, er solle aus einer vom Hof bestellten Schrift eine politisch bedenkliche Stelle auslassen. „Da war Frau Käthe auch dabei und hat ihr Wort dazu gelegt dergestalt: „Ei lieber Herr, sie lesen zu Hof nichts; das macht's, wissen sie doch Euere Weise wohl u.s.w.“ Und Luther wurde über diese Zumutung des Kanzlers zornig und wunderlich und sagte, er wolle es kurzum nicht thun. Diese Rede Käthes wurde natürlich dem Kanzler hinterbracht und er berichtete sie sofort samt den vorhergehenden Beobachtungen dem Kurfürsten mit dem Zusatz: „Ich sorg, weil sich Doktor Martinus in mehr denn einem Weg wider den Hof bewegt vermerken läßt, es muß nochmals das Gütlein Wachsdorf dahinter stecken, und der gute, fromme Herr durch die „Rippe“ bewegt wird.“[579]
Das alles spielte kurz vor Luthers Tode; begreiflich, daß die Verstimmung bei Brück jetzt noch frisch und kräftig nachwirkte. Auch Melanchthon und Bugenhagen scheinen gegen die Doktorin eingenommen, wenn man den Berichten von Brück glauben soll. Es muß aber doch ausfallen, daß außer den Brückschen Berichten keine Belege für Melanchthons und Bugenhagens Feindseligkeit gegen Frau Käthe bekannt sind; ja die Fürsorge beider, namentlich Melanchthons und das Zutrauen Katharinas zu diesem beweist eher das Gegenteil. Dennoch wäre nach Brücks Eingabe eine vorübergehende Erregung der beiden alten Freunde gegen sie vorhanden gewesen.
Zunächst freilich wirkte die Liebe und Verehrung, die der gewaltige und gemütreiche Mann genossen, auch noch auf seine Familie, insbesondere die trauernde Gattin.
Der Kurfürst hatte einst vor neun Jahren in Schmalkalden an Luthers vermeintlichem Sterbebett diesem versprochen: „Euer Weib soll mein Weib sein und Euere Kinder sollen meine Kinder sein“. Dessen gedachte er auch jetzt nach des Doktors wirklichem Abscheiden und sandte an „die Doktorin, Luthers liebe Hausfrau“, jenes gnädige Trostschreiben, worin er sie und ihre Kinder seiner gnädigen Fürsorge versichert[580]. Diesem Versprechen kam nun auch der Fürst getreulich nach, so lange er in Freiheit war und es vermochte.
Der Kanzler Brück hatte in einer Nachschrift zu seinem Briefe an den Kurfürsten vom 19. bemerkt: „Philippus hat mir gesagt, er habe der Doktorin bereits vor 14 Tagen 20 Thaler zur Haushaltung leihen müssen. E. Kf. Gn. wollen 14 Thaler verordnen zur Haushaltung und anderem, das dieses Falles Notdurft wohl erfordern will. Der Allmächtige wird es E. Kf. Gn. reichlich vergelten!“ Darauf sandte der Kurfürst sofort am folgenden Tag hundert Gulden mit einem Schreiben an Melanchthon; darin heißt es: „Dieweil Wir auch vermerken, als solle gemeldten Doctor Martini seligen Hausfrau und Witwe am Gelde Mangel haben, wie ihr denn von Euch vor seinem Tode Fürsehung (Vorschuß) geschehen sein solle: als schicken Wir Euch bei diesem Boten hundert Gulden. Davon wollet Euch des Geldes, was Ihr geliehen habt, zuvor bezahlen und der Witwe die Übermaß (den Überschuß) von Unserntwegen zustellen.“[581]
Und vielleicht nochmals zwei Tage nach der Beisetzung hat der Kurfürst die Witwe Luthers seiner besonderen Gnade und Fürsorge versichert. Auch erbot er sich, ihren ältesten Sohn an den Hof und in die kurfürstliche Kanzlei zu nehmen[582].
Auch die Freunde des Hauses nahmen sich der Witwe noch an. Melanchthon erwies ihr eine kleine Aufmerksamkeit. Als er am 11. März einen Hasen und einen Pelz von Jonas erhielt, dachte er an das Mosesgesetz, daß den Priestern, welche die Bürde der Kirchenregierung auf ihren Schultern trugen, auch die Haut des Opfertieres gehören sollte, und damit an Luther, der so lange Jahre auf seinen Schultern eine solche Last Geschäfte getragen, und er schickte den Pelz und Hasen an Luthers Witwe[583].
Jonas berichtet am 15. April an König Christian III. von Dänemark über Luthers Tod und fügte die Bitte bei: „Bitt' unterthänigst E.K.Maj. wolle der Witwe Domini D. Martini seiner drei Söhne Martini, Pauli, Johannis und eines Töchterlein Margret gnädigster Herr sein.“[584]
Sogar der Herzog von Preußen schrieb an den Kurfürsten von Sachsen für D. Martini seligen Witwe eine „Vorbitt“, deren der Kurfürst freundlich eingedenk zu sein verheißt: „Dieweil Wir dem Doktor bei seinem Leben in allem Guten geneigt gewesen, so achten Wir Uns auch schuldig, seine nachgelassenen Kinder, seinen getreuen, fleißigen und christlichen Dienst genießen zu lassen, wie Wir sie auch samt der Witwe in gutem Befehl habend.“[585]
Die Grafen von Mansfeld hatten Luther und seiner Familie für seine Vermittlung 2000 fl. zugesagt und haben diese dann auch am 8. Mai 1546 „Doktor Luthers nachgelassener Wittfrau und Kindern“ verschrieben, zu „Dankbarkeit solch christlichen Liebe und Erzeigung bemeldts D.M. Luthers, daß er sich gutwillig gen Eisleben gefügt und treumeinende Handlung vorgenommen und also daselbst mit Friede sein Ende christlich und seliglich beschlossen.“[586]
Endlich bestand noch ein Vermächtnis des Kurfürsten Johann Friedrich von 1000 fl., welche Luthers Kindern ausgesetzt waren, und wovon einstweilen die Renten ausbezahlt wurden, als eine Art Gnadengehalt für die Waisen[587].
Der Witwe war in diesen Verschreibungen nicht gedacht. Dagegen hatte Luther für seine Gattin schon vier Jahre vor seinem Tode ein Leibgeding ausgesetzt.
Luther hatte nun in bekannter Mißachtung der Juristen und des juristischen Formen-Krams dies Dokument absichtlich selbst aufgesetzt und nur von seinen theologischen Freunden Melanchthon, Kreuziger und Bugenhagen unterschreiben lassen, in der Meinung, da ihn so „viele in der Welt für einen Lehrer der Wahrheit halten“ trotz Papstes Bann und des Kaisers, Könige, Fürsten, Pfaffen, ja aller Teufel Zorn, so sollte man ihm und seiner Handschrift auch in diesen geringen Sachen glauben.“ Er schreibt darin: „Zuletzt bitt' ich jedermann, weil ich in dieser Begabung oder Wibgeding nicht gebrauche der juristischen Formen und Wörter (wozu ich Ursachen gehabt), man wolle mich lassen sein die Person, die ich in Wahrheit bin, nämlich öffentlich im Himmel, auf Erden und in der Hölle bekannt, der man trauen und glauben mag, mehr denn keinem Notario.“[588]
Daraus ergiebt sich eine Mißstimmung gerade gegen Brück, der ja in diesem Falle besonders hätte gehört werden müssen. Aber die Rechtsgelehrten konnten dies Testament auch anfechten und scheinen dies gethan zu haben eben darum, weil Luther in so geflissentlicher Weise die verhaßten Juristen übergangen hatte. Waren doch die Juristen immer noch bedenklich über die Rechtsgültigkeit der Priesterehe und gar der Ehe von Mönchen und Nonnen, also daß Luther fürchten mußte, daß sie seine „Ehre und Bettelstücke seinen Kindern nicht gedenken zuzusprechen“. Da konnte nur eine besondere Entscheidung der Staatshoheit der Witwe zu ihrem Rechte verhelfen, wie auch Luther selbst in dem Testament vorgesehen hatte: „Und bitt auch hiemit unterthäniglich, S.K.G. wollten solche Begabung oder Wibgeding schützen und handhaben.“[589]
Dies sog. „Testament“ Luthers war eigentlich ein Leibgeding für seine Hausfrau, ein „Weibgedinge“, wie es herkömmlich von Ehemännern früher oder später ausgestellt zu werden pflegte. Es hatte um so größere Bedeutung, als es für Beamten-, wie Professorenfrauen kein Witwengehalt gab und das sächsische Erbrecht für Frauen so ungünstig war.
Alle evangelischen Pfarrer der Reformationszeit, deren Besoldung sehr unsicher, oft nur ein Gnadengehalt war, strebten deshalb danach, ihren Frauen, wie Luther sich ausdrückt, ein „Erbdächlein und Herdlin“, d.h. Grundbesitz, zu verschaffen; und jeder Ehemann in Sachsen pflegte der Ehefrau ein Leibgedinge zu verschreiben. „Wie wenige findet man,“ sagt Luthers langjähriger Hausgenosse Hieronymus Weller, als er Pfarrer in Freiberg war und Weib und Kind hatte, „wie wenige findet man, die sich kümmern um Witwen und Waisen von verstorbenen Dienern der Kirche! Darum folge ich Luthers Beispiele und kaufe ein Haus zur Zuflucht für die Meinen in der Zukunft.“ So dachte auch Luther. Er äußerte sich sehr unzufrieden über das sächsische Recht wegen seiner Behandlung der weiblichen Ansprüche. „Sachsenrecht“, sagte er, „ist allzustreng und hart, als das da anordnet, daß man einem Weibe nach ihres Mannes Tode geben soll nur einen Stuhl und Rocken“. Dies legte aber Luther so aus: „_Stuhl_, das ist Haus und Hof; _Rocken_, das ist Nahrung, dabei sie sich in ihrem Alter auch könne erhalten; muß man doch Dienstboten besolden und jährlich ihnen ihren Lohn geben, ja man giebt doch einem Bettler mehr.“[590]
Demgemäß handelte nun auch Luther und schrieb — schon am Dreikönigstag 1542 — sein „Testament“, d.h. das „Weibgeding“ für seine Gattin[591].
„Ich, M.L.D. bekenne mit dieser meiner eigenen Handschrift, daß ich meiner lieben u. treuen Hausfrauen Katherin gegeben habe zum Wipgeding (oder wie man es nennen kann) auf ihr Lebenlang, damit sie ihres Gefallens u. zu ihrem Besten gebaren muge, und gebe ihr das in Kraft dieses Briefs, gegenwartiges und heutigen Tages:
Nämlich das Guttlein Zeilsdorff, wie ichs bis daher gehabt habe.
Zum andern das Haus Bruno zur Wohnung, so ich unter meines Wolfs Namen gekauft habe.
Zum dritten die Becher und Kleinod, als Ringe, Ketten, Schenkgroschen, gulden und silbern, welche ungefährlich sollten bey 1000 Fl. werth seyn.
Das thue ich darumb,
Erstlich, daß sie mich als ein frum, treu ehelich Gemahel allezeit lieb, werth u. schön gehalten, und mir durch reichen Gottes-Segen fünf lebendige Kinder (die noch furhanden, Gott geb lange) geboren und erzogen hat.
Zum andern, daß sie die Schuld, so ich noch schuldig bin (wo ich sie nit bey Leben ablege), auf sich nehmen und bezahlen soll, welcher mag seyn ungefähr, mir bewußt, 450 fl. mugen sich vielleicht wohl mehr finden.
Zum dritten, und allermeist darumb, daß ich will, sie müsse nicht den Kindern, sonder die Kinder ihr in die Hände sehen, sie in Ehren halten, und unterworfen seyn, wie Gott geboten hat. Denn ich wohl gesehen und erfahren, wie der Teufel wider dieß Gebot die Kinder hetzet und reizet, wenn sie gleich frum sind, durch böse und neidische Mäuler, sonderlich wenn die Mütter Witwen sind, und die Söhne Ehefrauen, und die Töchter Ehemänner kriegen, und wiederumb socrus nurum, nurus socrum. Denn ich halte, daß die Mutter werde ihrer eigenen Kinder der beste Vormund seyn, und sölch Guttlein und Wipgeding nicht zu der Kinder Schaden oder Nachtheil, sondern zu Nutz und Besserung brauchen, als die ihr Fleisch und Blut sind und sie unter ihrem Herzen getragen hat.
Und ob sie nach meinem Tode genöthiget oder sonst vorursachet wurde (denn ich Gott in seinen Werken und Willen kein Ziel setzen kann) sich zu vorändern: so traue ich doch, und will hiemit sölches Vertrauen haben, sie werde sich mutterlich gegen unser beyder Kinder halten, und alles treulich, es sey Wipgeding oder anders, wie recht ist, mit ihnen theilen.
Auch bitt ich alle meine gutten Freunde, sie wollten meiner lieben Käthen Zeugen seyn und sie entschuldigen helfen, wo etzliche unnutze Mäuler sie beschweren oder verunglimpfen wollten, als sollt sie etwa eine Barschaft hinter sich haben, die sie den armen Kindern entwenden oder unterschlagen würde. Ich bin deß Zeuge, daß da keine Barschaft ist, ohn die Becher und Kleinod, droben im Wipgeding erzählet.
Und zwar sollts bey iedermann die Rechnung offentlich geben, weil man weiß, wie viel ich Einkummens gehabt vom M. gestr. Herr, und sonst nicht ein Heller noch Körnlein von iemand einzukummen gehabt, ohn was Geschenk ist gewesen, welches droben unter den Kleinoden, zum Theil auch noch in der Schuld steckt, und zu finden ist. Dieß bitte ich darumb: denn der Teufel, so er mir nicht kunnt näher kummen, sollt er wohl meine Käthe, allein der Ursachen, allerley Weise suchen, daß sie des Mannes D.M. eheliche Hausfrau gewesen, und (Gott Lob) noch ist.“ —
Außer diesem Witwengut bestand das Lutherische Vermögen aus folgendem: dem Klosterhaus, hernach zu 3700 fl. verkauft, den beiden Gärten zu 500 fl., Hausrat und Bibliothek zu 1000 fl. zusammen 5200 fl. Das Leibgeding der Mutter betrug im Verkaufswert 2300 fl., nämlich das Gut Zulsdorf 956 fl., das Haus „Bruno“ zu 343 fl., bisher „um einen liederlichen Zins“ vermietet, dazu noch die 1000 fl. Silbergeschirre; davon gingen allerdings die genannten 450 fl. Schulden ab, wenn sie bei Luthers Tod noch standen; diese Schulden machten ihr viel Sorgen; eine „Barschaft“ war — auch nach D. Brücks Zeugnis „nicht da“. Freilich Luther selber hatte diesen Besitz viel höher angeschlagen; in der Schätzung 1542 berechnet er ihn auf 9000 fl. Das Einkommen aber aus allem schätzt er auf kaum 100 fl. Dazu kamen noch seit einiger Zeit 50 fl. jährliche Rente, aus dem verschriebenen kurfürstlichen Legate von 1000 fl. und endlich noch 2000 fl. des Grafen von Mansfeld[592].
Das war wohl ein großer, weitläufiger Besitz; aber er war wenig einträglich; alles in allem warf er 250 fl. ab. Ob davon eine größere Familie ohne gar zu große Einschränkung leben konnte? Die Kinder waren noch alle unversorgt und unmündig. Der älteste Sohn Hans war 20 Jahre alt, das jüngste Töchterlein Margarete erst 11, Martin 14 und Paul 15. Und die drei Söhne sollten nach Luthers Wunsch alle studieren: Hans nach der Mutter Meinung die Rechte, Martin wollte Theologe werden, Paul hatte sich schon mit des Vaters Beifall für die Medizin entschlossen. Zudem war noch der alte lahme Famulus Wolf da, der als gewohntes Erbstück mit versorgt werden mußte; er hatte zwar auf Luthers Ansuchen vom Kurfürsten ein Stipendium von 40 fl. bekommen, dies aber ging in Luthers Haushalt mit auf[593]. Man konnte Luthers Witwe, die einen so großen und gastfreien Haushalt gewohnt war, doch nicht zumuten, das alte liebe Haus zu verlassen und sich in ärmlichster Weise, etwa in die „Bude“ Bruno oder auf Zulsdorf zurückzuziehen und die Kinder unter fremde Leute zu geben. Brück war freilich dieser Meinung. Frau Katharina dagegen wollte alle Kinder bei sich behalten, was ja wohl auch das billigste war; sie wollte ferner im Klosterhaus bleiben und Kostgänger nehmen in noch ausgedehnterem Maße wie bisher; sie wollte endlich nicht nur „die Böse“ (das Gut Booß), die sie etliche Jahre her zur Miete und um einen „liederlichen Zins“ innegehabt, ferner auch also behalten, sondern noch ein weiteres landwirtschaftliches Anwesen erwerben, um ihre Einnahmen zu vermehren[594]. Dies alles aus Fürsorge für sich und ihre Kinder; aber auch, wie der Kanzler Dr. Brück gewiß richtig versteht, „damit sie zu thun, zu schaffen und zu gebieten genug hab, und ihr demnach an der vorigen Reputation nichts abgehe“. Namentlich war ihr das neue Landgut angelegen: hatte sie ja für die Landwirtschaft besondere Neigung aus wirtschaftlichem Interesse, aber wohl auch aus ihrem adeligen Bewußtsein heraus. Schon vor mehreren Jahren nämlich war ihrem Gatten das große Gut Wachsdorf zum Kaufe angetragen worden, welches eine Stunde von Wittenberg, jenseits der Elbe, also viel günstiger als das ferne Zulsdorf gelegen, auch fruchtbarer und einträglicher, freilich auch teurer war als dies. Das wurde ihr nun aufs neue angeboten[595].
Die Witwe fragte nun Melanchthon um Rat. Der sah für gut an, man sollte den Kauf von Wachsdorf anlangend des Kurfürsten Rat und, wo dieser es riete, seine gnädige Hilfe erbitten. Sie aber wollte das schlechterdings nicht haben — gewiß nur deshalb, weil sie von vorn herein wußte, daß der kurfürstliche Rat — der Rat Dr. Brücks sei, dem die Sache zur Begutachtung übergeben würde und der dem Vorhaben Katharinas durchaus entgegen war. Sie entwarf nun eine Eingabe an den Kurfürsten dahingehend: Weil sie gedenke, das Gut Wachsdorf zu kaufen, so wolle S.K.Gn. ihr dazu gnädige Hilfe thun, und sie mit Vormündern bedenken, damit ihre Kinder und sie zu ihrer Unterhaltung bedacht werden möchten, dieweil kein Geld, Gesinde oder Vorrat vorhanden, denn das Gut wäre nicht angerichtet (eingerichtet).
Diese Bittschrift gab Frau Katharina Melanchthon zur Begutachtung. Dieser brachte sie nun am Dienstag, 9. März, abends in die Sitzung mit, welche er, Bugenhagen und Kreuziger mit Brück wegen des Regensburger Religionsgespräches bei dem Kanzler hielten, und gab sie — Brück. Und der Kanzler las sie nun „öffentlich“ vor.
Als Bugenhagen den Plan Katharinas wegen Wachsdorf vernahm, rief er: „Da hört man wohl, wer alleweg nach dem Gut Wachsdorf getrachtet. Vorher hat man's auf den Doktor geworfen, der wolle es schlechterdings haben; aber jetzt merkt man wohl, wessen Getrieb es gewest.“
Darnach fielen allerlei Reden zwischen den vier Männern und meinten dieselben „fast insgemein“: „Kriegte sie das Gut, so würde sie ein solches Bauen darauf anfangen, zu ihrem und der Kinder großem Schaden, wie sie mit dem Gut Zulsdorf auch gethan, welches sie über 1600(!) Gulden zu stehen kam und wollt ihr nicht gern 600 Gulden gelten[596]. Weiter wurde bedacht: Wenn sie draußen (in Wachsdorf) bauen und wohnen wollte, so würde sie die Söhne zu sich hinaus vom Studium abziehen, daß sie junkern lernten und Vögel fangen[597]. Ferner überschwemme die Elbe sofort und bedecke das Gut mehrern Teils mit Wasser; man könne keinen Keller bauen, es sei überhaupt „ein wüstes Gütlein“.
Aber Melanchthon, der das Ungehörige seines Schrittes wohl einsah, bat, man solle nicht über die Bittschrift verhandeln, sondern sie, wie sie wäre, an den Kurfürsten abgehen lassen; „die Frau ließe sich doch nit raten, sondern ihr Gutdünken und Meinung müsse alleweg für rücken“.
Brück sagte: „Will sie um Vormünder bitten, so wird sie ja mit derselben Rate handeln und vorgehen müssen. Und ich dächte, daß Kreuziger und M. Melanchthon neben andern die besten Vormünder wären; denn sie wissen ja um des Herrn sel. Gelegenheit; die Kinder müssen ihnen auch des Studiums halber vor anderen folgen.“
Aber die beiden schlugen die Vormundschaft „alsbald glatt ab“, aus Ursachen, daß „die Frau nicht folge und sie oft beschwerliche Reden von ihr würden einnehmen müssen“.
Ferner ließ sich Melanchthon vernehmen, daß sie der Kinder keins wolle von sich thun, sondern dieselben sollten bei ihr in Wittenberg unterhalten werden. Und wiewohl der ältere Sohn Hans nicht ungeneigt gewesen wäre, auf des Kurfürst gnädiges Erbieten gen Hof und in die kurf. Kanzlei zu ziehen, so hätte sie ihn doch (ab)wendig gemacht. Man[598] habe von andern auch dergleichen gehört, daß sie vorgäbe: es wäre ein alberner Gesell, man würde ihn in der Kanzlei nur äffen und zum Narren machen. Zum Studium tauge er nach Melanchthons Meinung gar nicht, denn er wäre zu groß und es fehlten ihm die Grundlagen. Endlich war der Kanzler der Meinung, man sollte die Behausung des Klosters, diese weitläufige Wohnung, verkaufen oder verlassen. Aber Melanchthon erklärte, daß „ihr Gemüt (Sinn) nicht wäre“, das zu thun, sondern sie gedächt es zu behalten, ingleichen auch das Gut Zulsdorf, selbst wenn Wachsdorf dazu käme.
So war — nach Brücks Bericht — die Unterredung der vier Freunde und Gevattern Luthers über seine Witwe.
Melanchthon hatte also gegen den Willen der Frau Doktorin ihr Anliegen dem Kanzler vorgetragen, dessen Dreinreden sie gerade — und mit gutem Grund — vermeiden wollte; und er hatte auch noch allerlei mündliche Mitteilungen gemacht, welche nicht dazu dienen konnten, die Stimmung der Freunde gegen die Doktorin zu verbessern.
Ohne von dieser Behandlung ihrer vertraulichen Mitteilung etwas zu wissen, ließ nun Frau Katharina ihre Eingabe durch den Hausfreund Ratzeberger, den kurfürstlichen Leibarzt, bei Hofe im Torgauer Schloß einreichen. Es geschah am Mittwoch, und schon Donnerstag, 11. März, fordert der Kurfürst den Kanzler Brück in Wittenberg um ein Gutachten über die Bittschrift Katharinas auf, die er seinem Schreiben beilegte.