Jud Süß

Part 42

Chapter 423,518 wordsPublic domain

Johann Daniel Harpprecht erschien bei dem Herzog-Administrator, ihm über den Verlauf der Untersuchung zu referieren. Er sprach frank und geradezu. Wenn das so kontinuiere, verliere die schwäbische Justiz jedes Prestige. Man habe sich jetzt zur Genüge blamiert. Er brauche nicht zu betonen, daß er den Juden für eine schädliche Wanze ästimiere. Aber es gehe nicht an, einen Menschen in einem modernen Rechtsstaat derart physisch zu torturieren. Man möge endlich die Argumente zusammenstellen und zu Deduktion und Spruch schreiten. Es sei ein Skandal, daß man die anderen größeren Schelme habe aus dem Netz gelassen. Er begreife die politische Notwendigkeit solcher Milde; aber dann solle man sich wenigstens nicht durch überflüssig barbarisches Traktament des Juden weiter bloßstellen. Vornehmlich die Geschichte mit den Frauenzimmern, wie sie die Kommission betreibe, sei eine landesverderberische Sauerei. Der alte Jurist redete sich rot und heiß und gebrauchte starke Worte. Man müßte, gehe man nach dem nackten und längst entwesten Buchstaben des Gesetzes, auch die Weiber verbrennen. Daran denke niemand. Was also in Dreiteufelsnamen der ganze Handel solle. Es würden jede Nacht hunderttausend Weiber im Herzogtum beschlafen. Im Bett, eine Frau beschlafend, gefährde kein Jud und kein Ketzer die Sicherheit des Staates, der Religion und der Verfassung. Es wäre gut gewesen, der Jud hätte sich all seine Tag und Nächte nicht anders betätigt. Uebrigens wolle ihm der Jud, der sich keinen Namen entpressen lasse, nobler erscheinen als seine eifrigen Richter. Und man solle endlich aus dieser Sauerei Hände und Nasen herauslassen. Finster hörte der alte Regent zu. Harpprecht polterte nur klar und hart heraus, was er selber schon dumpf gespürt hatte. Pflicht! Gerechtigkeit! Und er gab Weisung, die Inquisition wegen der Weiber einzustellen. Etliche von den Frauen ließ er stäupen, die übliche Fuhre Mist durch die Stadt schleifen.

Den Süß befahl er nicht weichlich, aber als einen Menschen zu behandeln. Pedantisch genau befolgte der Major Glaser diese Instruktion. Nicht weichlich. Die Zelle des Juden maß nach wie vor nur fünfundeinenhalben Schritt, er wurde jeden zweiten Tag geschlossen, erhielt Fleisch nur des Sonntags, durfte nur einfachste Kleider tragen. Als einen Menschen. Das Verhör zwischen neun und zehn Uhr fiel fort, er bekam einen Tag über den andern Waschwasser, seine Zelle hatte Holzboden und eine Pritsche zum Schlafen.

Auf die Herren der Kommission wirkte die Ordre des Regenten. Auch wurde ihnen, trotzdem sie große Worte machten, bei der immer lauteren, klug geschürten Mißbilligung des Auslands unbehaglich. Es war wirklich nicht so ganz einfach, eine Verurteilung formal einwandfrei zu begründen. Daß Harpprecht und Schöpf nicht zustimmen würden, war gewiß; aber auch andere, vornehmlich die jüngeren Herren, wurden unsicher, bekamen Angst, sich zu blamieren. Der Lizentiat Mögling, der ehrliche Advokat, blühte auf. Er hatte das Gefühl, als sei die sanftere Behandlung des Süß und der Stimmungsumschwung einzelner Richter sein Werk. Zwar wurde ihm der Zutritt zu seinem Klienten immer noch erschwert, auch die Protokolle der Zeugenverhöre wurden ihm geradezu verweigert, so daß seine Defensionsschrift sachlich nicht recht weiter gedieh; aber formal feilte er sie immer schärfer durch, er setzte die Worte immer glatter und schöner, so daß er sich beruhigt sagen konnte, er verdiene seine Diäten mit Schweiß und redlich.

Voll Sorge und Erbitterung sah der Geheimrat Pflug, daß durch jüdische Machinationen die Verurteilung und Vernichtung des Süß ernstlich gefährdet und in Frage gestellt war. Sein trockener Fanatismus empörte sich, fraß ihm am Herzen, jagte ihn herum. Das Ziel war zu nahe gewesen; wäre es ihm nun doch entglitten, er hätte es nicht überwunden. Hager, bitter, besessen von seinem Zweck, keinem andern Argument zugänglich, saß er herum bei den Parlamentariern, die er als grimmigste Feinde des Süß kannte. Beriet unermüdlich mit Dom Bartelemi Pancorbo. Sparte nicht Geld, nicht Mühe. Flugschriften erschienen gegen den Juden, die Erbitterung des Volkes, daß die Mez, Bühler, Hallwachs so glimpflich davongekommen waren, wurde in ihrer ganzen Wucht gegen Süß gelenkt. Das Gerücht wurde ausgesprengt, auch Süß solle demnächst entlassen werden. Die Richter, von denen man annahm, sie würden milder sprechen, selbst der hochangesehene Harpprecht, wurden von allen Seiten bearbeitet, schließlich sogar im Wirtshaus belästigt. Es kam zu Rottierungen, Demonstrationen. „Der Jud muß hängen!“ gaben Herr von Pflug und Dom Bartelemi die Weisung aus. „Der Jud muß hängen!“ wetterte es im Parlament, von den Kanzeln. „Der Jud muß hängen!“ brüllte das Volk, sangen es in einem eingängigen, gassenhauerischen Rhythmus die Buben, konstatierten schwerfällig und überzeugt in den einsamsten Höfen die Bauern.

Durch solchen Druck erreichte Herr von Pflug, daß einzelne von den Richtern aus der Kommission ausschieden. An ihre Stelle traten persönliche Feinde des Süß, deren Votum sicher in seinem Sinn ausfallen mußte. Die früheren Minister Forstner und Negendank, die Süß gestürzt hatte; der unter Karl Alexander überall von Süß gehemmte kalte, glatte Ehrgeizling Andreas Heinrich von Schütz; ja, Herr von Pflug drehte es, daß auch der junge Geheimrat von Götz in das Kollegium berufen wurde, an dem Verderber von Mutter und Schwester Wut und Rache auszutoben.

Diese alle waren nun zu Richtern des Süß bestellt. In ihnen brannte Haß viel heißer als Geldgier, das Volk drängte auf endliches Urteil, und sie waren sehr bereit, diesem Drängen stattzugeben. Sie beschleunigten die Untersuchung. Die Anklageakte des Regierungsrats Philipp Heinrich Jäger legte dem Süß ungefähr alles zur Last, was unter Karl Alexander Uebles geschehen war, auch Dinge, von denen er unmöglich Kenntnis gehabt haben konnte. Machte ihn als einzigen voll verantwortlich für die Amtshandlungen sämtlicher Staatsbeamten von den Mitgliedern des Kabinetts bis zum letzten Subalternen. Die wackere Verteidigungsschrift des braven Lizentiaten Mögling wurde kaum gelesen. Haßblind setzten sich die Richter über den klaren Tatbestand hinweg, streiften in der Urteilsbegründung kaum die zahllosen Einwände, die sich gegen ihre Kompetenz erhoben und eine gesetzmäßige Verurteilung des Süß ausschlossen.

Sie erkannten den Juden für schuldig zahlloser Verbrechen: erstens gegen den Herzog, zweitens gegen dessen getreue Räte, Minister und die ganze Nation, die er bei dem Fürsten angeschwärzt und in Ungnade und Mißtrauen gesetzt habe; drittens und hauptsächlich gegen das Parlament und die Verfassung – hier mußten sehr viele Verordnungen des Süß herhalten, vor allem auch jenes Reskript wegen der Kaminfeger; und viertens gegen Gemeinden und einzelne Untertanen. Sie erkannten ihn für einen Majestätsverbrecher, Staatsverbrecher, Münzverbrecher, Hochverräter und Landverderber.

Aus diesen Gründen verurteilte das zur Untersuchung seiner Verbrechen eingesetzte Sondergericht den Josef Süß Oppenheimer, Juden und gewesten Finanzdirektor, zum Tod durch den Strang. Diese Hinrichtungsart wurde dem Angeklagten zuerkannt, weil sie ohnedies die gewöhnliche Strafe war bei verschiedenen dem Angeklagten zur Last gelegten Verbrechen; insonders aber, weil sie die Mitte hielt zwischen der gegen Majestätsverbrecher üblichen Strafe der Vierteilung, zwischen der gegen Falschmünzer zu verhängenden Strafe des Lebendigverbranntwerdens und zwischen der ehrenhafteren Hinrichtung durch das Schwert.

Die Herren gingen geschwellt herum. Sie hatten das Urteil in eine Form gekleidet, die einigermaßen passabel aussah. Mochten pedantische Juristen daran mäkeln, sie wußten, das Volk und sein gesundes Empfinden war auf ihrer Seite.

* * * * *

Unbehaglich und mit unruhigen Gliedern saß der Darmstädter Finanzienrat und Kabinettsfaktor Baron Tauffenberger in seinem mit Akten überstapelten Salon. Ihm gegenüber saß ratlos, schön und töricht seine Mutter, Michaele Süß. Seit sieben Jahren, seitdem er nicht mehr Nathan Süß Oppenheimer hieß, sondern sich zum Baron Ludwig Philipp Tauffenberger hatte taufen lassen, hatte sie ihn nicht mehr besucht. Die schöne alte Dame, ihr leeres Leben mit Toilettensorgen, Korrespondenz, Theater, Protektion junger Künstler, Reisen, Geselligkeit ausfüllend, hatte Darmstadt, den Sitz ihres älteren Sohnes, immer ängstlich gemieden. Sie hätte es begriffen, wenn der jüngere, wenn Josef sich zum Glauben seines Vaters bekannt hätte, ja, sie hätte es vielleicht gern gesehen, sie suchte mit zärtlichem Schuldbewußtsein die Züge des Vaters in ihm. Aber daß Nathan, der Sohn des Kantors Isaschar Süßkind, zum Christentum übertrat, schien ihr ein großer Frevel, der sich gewiß einmal bitter rächen mußte. Scheu betrachtete sie sein Glück und seinen Aufstieg. Daß jetzt Josef, der fromme, edle, der den Jecheskel Seligmann Freudenthal gerettet hatte, der trotz Lockung und unerhörter Versuchung Jude geblieben war, daß der jetzt so grausam stürzen mußte, während der Frevler und Getaufte üppig und in Blüte stand, machte sie vollends wirr und hilflos.

Michaele Süß hatte ihren Mann, den Kantor Isaschar, auf ihre Art geliebt. Er war ein netter, betulicher Mann gewesen und ein großer Sänger und Komödiant und vor allem auch ein sanfter, bequemer Mann, der viel auf Reisen war und auf die bösen Dinge, die man ihm über seine Frau zutrug, nicht hörte, sondern immer gleich zärtlich und voll dankbarer Bewunderung ihrer Schönheit blieb. Sie hatte auch sonst in ihrem langen, reichen, leichten Leben viele Männer gern gehabt. Aber jene Monate mit dem strahlenden Georg Eberhard Heydersdorff waren doch die Krone ihrer Tage gewesen. Wie er in Schmach und Jämmerlichkeit stürzte, war dies der echteste Schmerz, den sie all ihrer Tage gespürt hatte. Sie hatte dann in ihrem Sohn Josef den Vater wiedererlebt, atemlos und schwach vor Bewunderung hatte sie seinen beglückenden Aufstieg mitangeschaut, alle Jugend und Süßigkeit, allen Glanz und Rausch liebte sie in dem Sohn, sie schwamm selig in hemmungslos gläubigem Aufblick zu seinem Genie, seinem Stern, seiner Herrlichkeit. Und nun wiederholte sich in ihm noch viel grausiger Wendung und Sturz des Vaters.

Sie hatte erst geglaubt, die Haft des Sohnes sei eine List, eine Vermummung, aus der er bald um so glänzender auftauchen werde. Aber jetzt mußte sie sehen, daß es gräßlicher Ernst war. Das Urteil war zwar noch nicht bekannt, aber immer drohender und bestimmter hieß es im ganzen Reich, daß die Württemberger ihren gewesten Finanzienrat in den allernächsten Wochen würden aufhenken. Das Liedchen: „Der Jud muß hängen!“ wurde nicht nur am Neckar, sondern auch den ganzen Rhein hinauf, hinunter gepfiffen. Sie brachte den grausigen Gassenhauer nicht aus dem Ohr, wurde immer fahriger, ratloser. Machte ungeschickte Versuche, dem Sohn zu helfen, schrieb törichte Bittbriefe in die Welt hinein. Wenn wenigstens Rabbi Gabriel von sich hätte hören lassen! Sie schrieb einen drängenden, ratlosen Brief an ihn; aber sie wußte nicht, ob er ihn erreichte; denn sie hatte nur die Vermutung, keine Gewißheit, er sei in Holland. Sie schrieb ihrer verheirateten Tochter nach Wien, schrieb mit ihrer flatterigen, marklosen Schrift eine ganze Reihe von Briefen an die Wiener Oppenheimers, entschloß sich endlich zu diesem Aeußersten, suchte ihren ältesten Sohn auf, den Getauften. Da saß sie nun, den Mund ängstlich, erwartungsvoll halb offen, schaute mit gescheuchten, törichten Augen auf ihn. „Was soll man tun? Was soll man tun?“ jammerte sie.

Der Baron Tauffenberger rückte unbehaglich auf seinem Sessel, kramte nervös und mechanisch in seinen Papieren, zappelte herum. Er war ein fast kleiner, etwas zu feister Herr, die Haut hell und sehr gepflegt, die raschen Augen traten zu groß aus dem Kopf heraus, die Finger krümmten sich dick, weiß und beweglich, er war unelegant trotz reicher und sorgfältiger Kleidung. Sein Christentum war ihm unbehaglich bei aller gespielten Freigeisterei. Er moquierte sich gern über jüdische Sitte und jüdisches Wesen, verkehrte auch mit dem Helmstätter Professor Karl Anton und dem als Prediger nach Stuttgart versetzten früheren Propst von Denkendorf Johann Friedrich Paulus, die, beide frühere Juden, jetzt konvertiert und fanatische Verkünder der christlichen Heilslehren waren. Aber er neidete es dem jüngeren Bruder aus tiefster Seele, daß der es soviel weiter hatte bringen können als er selber und doch Jude bleiben. Auch hatte Josef ihn als einen Getauften unverhohlen und reichlich Spott und Verachtung spüren lassen, ihm, als sie einmal am kurpfälzischen Hof zusammengetroffen waren, kalt den Rücken gekehrt. Stießen sie geschäftlich aufeinander, so begannen sie ohne Vergleichsversuch zu prozessieren, und es reizte den Getauften bis aufs Blut, daß der Bruder voll Widerwillen und Ekel auch in importanten Affären es verschmähte, mit ihm persönlich zusammenzutreffen, und lieber, Verluste nicht scheuend, alles durch Agenten erledigen ließ. Der Sturz und die Schmach des Bruders traf ihn tief, auch wurde er darüber gehöhnt und gehänselt; gleichwohl konnte er, wie jetzt die Mutter ratlos vor ihm saß, für den geliebteren und bewunderten Sohn bei ihm zu betteln, ein leises Triumphgefühl nicht niederdrücken. „Da habt Ihr’s, da habt Ihr’s!“ sagte er mehrmals mit seiner hohen, hellen Stimme. „Es geht nicht, daß einer da hinaufsteigt und Jud bleibt. Es schickt sich auch nicht,“ eiferte er, heftig gestikulierend, „es soll nicht sein, es ist gegen göttliche Ordnung und menschlichen Fug.“

Aber Michaele ging nicht darauf ein. „Was soll man tun? Was soll man tun?“ jammerte sie, immer im gleichen Ton.

Der feiste Mann stand auf, lief nervös herum, legte einen Stapel Akten von einer Seite des Tisches auf die andere. „Es gibt nur ein Mittel,“ sagte er endlich. Da Michaele ihn gespannt und hoffend anschaute, nahm er Anlauf und warf es wie gleichmütig und selbstverständlich hin: „Er muß sich taufen lassen.“

Michaele überlegte. Dann sagte sie mutlos: „Er wird es nicht tun.“ Und, nach einer Weile: „Rabbi Gabriel erlaubt es nicht.“

Der Sohn höhnte nach: „Erlaubt es nicht! Mir hat er es auch nicht erlaubt. Hätte ich ihm gefolgt, wäre ich jetzt vielleicht so weit wie jener. Erlaubt es nicht! Erlaubt es nicht!“ ärgerte er sich, mit seiner hellen Stimme vor sich hinschimpfend, stark gestikulierend. „Was anderes weiß ich nicht,“ sagte er plötzlich, mit einem Ruck stehenbleibend. Und da er die Mutter mutlos und erloschen sitzen sah, fügte er noch hinzu: „Ich will gern tun, was ich kann, von seinem Vermögen zu halten, was zu halten ist. Obzwar er es nicht um mich verdient hat. Was man in Heidelberg, Frankfurt, Mannheim für ihn retten kann, ich will die Hand darauf legen. Ich will auch mit Geld nicht sparen, Versuche zu machen in Stuttgart bei der Regierung, bei den Richtern, im Gefängnis. Aber wenn er sich nicht taufen läßt,“ schloß er achselzuckend, „wird es schwerlich gut ablaufen.“ Michaele setzte, als sie ging, die Füße schwerer als beim Kommen.

In Stuttgart wirkte unterdessen stetig und gleichmütig Nicklas Pfäffle für seinen Herrn. Große Gelder flossen an Regierungsstellen, Gerichtsbeamte. Da der Herzog-Administrator angeordnet hatte, daß peinlich genau untersucht werden müsse, was unzweifelbarer, legitim erworbener Besitz des Süß sei und daß dieser Besitz nicht angetastet werden dürfe, hatte der Sekretär reiche Mittel zur Verfügung. Kostbare Vasen, Teppiche, Steine gingen aus dem Haus des Süß in der Form von Andenken an einflußreiche Parlamentarier, Hof- und Staatsbeamte, die offiziell mit der Affäre nichts zu tun hatten, mittelbar um so mehr wirken konnten.

Durch alle Judenheit aber lief es, raunte es, schwoll an: „Er hat gerettet den Reb Jecheskel Seligmann Freudenthal, er hat seine Hand ausgestreckt und geschützt die Juden am Neckar und am Rhein. Jetzt haben sie sich zusammengetan, Edom und alle Frevler, und sind hergefallen über ihn. Er war ihnen zu groß, er hat ihnen zuviel Glanz gestrahlt über die Judenheit. Sind sie hergefallen über ihn wie Haman der Frevler und wollen ihn totschlagen. Helft und rettet den Reb Josef Süß Oppenheimer, der ein guter Jud war und seine Hand gehalten hat, wie er in Glanz war, zu gutem Schutz über alle Judenheit.“ Da wurde gebetet und gefastet in den Bethäusern, da wurde gewirkt in den Kanzleien und Kabinetten, da wurde Geld gesammelt, viel Geld, immer mehr Geld, ungeheures Geld, alles zu Händen des Reb Isaak Simon Landauer, Hoffaktors und guten Juden, der bestellt war von den Rabbinern und den Gemeinden, zu schützen mit aller Kraft und Schlauheit und Vermögen den gefallenen Reb Josef Süß Oppenheimer, Retter Israels aus großer Not. Isaak Landauer aber hatte einen Plan, keinen besonders schlauen Plan, aber kühn und geradezu, für den Fall, daß sie es wirklich wagen sollten, den Süß zu verurteilen. Zu diesem Plan brauchte er Geld, märchenhaft viel Geld. Und märchenhaft viel Geld strömte in seine Kassen, blankes Gold, Wechsel, Verschreibungen, der Geringe gab gering, der Große gab groß, aus allen Ländern, aus allen Gemeinden, von den Juden aller Welt.

* * * * *

Johann Daniel Harpprecht saß in seiner Bibliothek, arbeitend. Der Herzog-Administrator hatte den Spruch der Kommission nicht bestätigt, hatte befohlen, ihn vorläufig geheimzuhalten, und hatte ihm, dem Harpprecht, das Urteil nebst dem ganzen zugehörigen riesigen Aktenmaterial zur Begutachtung schicken lassen.

Ingrimmig saß der alte Herr. Dies war der vierte Winter, seitdem er das Judizium über den Fall des Jecheskel Seligmann hatte abgegeben, den Stinkjuden wider Willen hatte retten müssen. Die nagenden Würmer hatten abgelassen jetzt und sich verkrochen; die obenan aufringelten, die fetten, gemästeten, der Herzog und der Jud, davon war der eine tot, der andere lag machtlos und unterm Fuß, und es stand bei ihm, zuzutreten. Ei, sie hatten gut genagt seither. Er, Harpprecht, war ein fester Mann gewesen, jetzt war er ein Greis durch sie, und viel Land und Wald und Acker und Menschenleib und Menschenseel war übel zerfressen und vertan durch sie, und der Junge, der Michael, war angenagt und die sanfte, liebliche Elisabeth Salomea Götzin war eine Hur geworden durch sie. Und wenn auch jetzt das Gewürm gescheucht ist und sich verkrochen hat, es wird wiederkommen, wie es immer wiedergekommen ist, und das alte Gebäu wird vollends zusammenstürzen. Und nun also saß er und sollte judizieren, ob es rechtens sei, diesen nagenden und schädigenden Wurm zu zertreten.

Bilfinger kam. Er war jetzt der eigentliche Regent im Land, ein treuer, uneitler Regent, der arbeitete wie ein Roß und mit Erfolg. Die Arbeit schlug ihm gut an, der schwere, vollblütige Herr sah, der Gleichaltrige, zehn Jahre jünger aus als Harpprecht.

„Wie steht’s, Herr Bruder?“ fragte er, den Blick auf dem Wust von Akten. „Ist es das gleiche,“ setzte er langsam, unbehaglich hinzu, „wie damals bei dem Juden Jecheskel?“

Draußen schneite es weich und dick. Es war sehr still im Zimmer. Von nebenan hörte man den Schritt des jungen Michael Koppenhöfer. „Ja, Herr Bruder,“ sagte Harpprecht. „Es ist das gleiche. Er ist formal, nach dem Buchstaben des Kriminalrechts, nicht genug überwiesen.“

Bilfinger nahm von den Papieren, zerteilte sie, schichtete sie wieder zusammen. „Ist nicht zu bedenken, Herr Bruder,“ sagte er nach einer Weile, „daß er sich im Verfassungsstaat Württemberg so viel Ausnahmen permittiert hat vom Verfassungsmäßigen, daß er es sich muß gefallen lassen, wenn man jetzt auch mit ihm eine Ausnahm macht von der Rechtsform?“

„Das ist zu bedenken,“ erwiderte Harpprecht. „Aber nicht von mir. Vom Herzog.“

Indessen war auch der Prozeß gegen den General Remchingen seinem Ende entgegengeführt worden. Der Freiherr, Jesuit und österreichische Oberst wurde nicht so glimpflich behandelt wie die eingesessenen Hallwachs, Mez, Bühler, Lamprechts, Scheffer, er hatte keine Verwandten in der Kanzlei sitzen, er hatte alles Zivil als Federfuchser, alles Nichtadelige, besonders das Parlament, stets nur als Kanaillen, Rotüre, Populace traktiert und war sehr verhaßt. Man inquirierte also scharf und trug Material zusammen, das, wenn nicht zum Todesurteil, so zumindest zur Bestrafung mit lebenslänglicher Festungshaft genügte.

Nun war aber um diese Zeit der Vergleich Karl Rudolfs mit der Herzogin-Witwe über die Vormundschaft bis in alle Details fertiggestellt worden, auf eine für den Regenten sehr günstige Art, und unterlag zugleich mit dem Regierungsreglement für die Administrationszeit der Prüfung und Bestätigung der kaiserlichen Kanzlei. In solchem Augenblick durch harte Bestrafung des Katholiken und Oesterreichers den Wiener Hof zu reizen, schien höchst inopportun. So beschloß man, die Urteilsfällung hinauszuschieben, und ließ den General einstweilen frei, gegen Handtreue und Ehrenwort. Remchingen brach, wie erwartet, schnurstracks sein Ehrenwort, floh außer Landes, trat unter dem General Schulenburg in venezianische Dienste. Wurde in Kontumaz verurteilt, tat in mehreren Klageschriften an Kaiser und Reich, besonders in der „_Innocentia Remchingiana vindicata_“ oder „Notgedrungenen Ehrenrettung“ erbitterten Einspruch. Spie noch durch Jahre Kot, Gift und Galle gegen Württemberg.

Das Volk war empört über Remchingens Flucht. Nun waren alle Bluthunde ungestraft entkommen, saßen in Eßlingen, anderthalb Meilen entfernt, lachten sich den Buckel voll oder machten gar noch wie Remchingen Stank und Diffikultäten. Den einzigen Juden hatte man noch. Aber der wenigstens sollte büßen. Wieder waren die Geheimräte Pflug und Pancorbo vornean, schürten, zahlten Demonstrationen. Wilder, heftiger, drohender, drängender ging es durch das Land: „Der Jud muß hängen!“

So lagen die Dinge, als Harpprecht dem Herzog-Administrator sein Gutachten abstattete. Der rechtliche, wahrhaftige Mann ließ sein Urteil nicht trüben durch den Haß gegen den Juden, nicht durch das tobende Volk, das laut und wie mit Einer Stimme nach dem Tod des Juden brüllte, nicht durch die Gunst oder Mißgunst des Kabinetts und des Parlaments. Der Rechtslehrer urteilte: Die auf Verfassung und Amt vereidigten Räte und Minister, welche die angeklagten Befehle und Verordnungen signiert hatten, müßten prozessiert und gestraft werden, nicht der unvereidigte, in keinem Staatsamt stehende Ausländer. Jene seien nach römischem und deutschem Recht des Todes schuldig, dieser nicht. Einen einzigen Punkt ausgenommen, den fleischlichen Verkehr mit Christinnen. Und dieser Punkt könne aus mancherlei Ursach ernsthaft nicht herangezogen werden, auch habe ihn die Kommission gar nicht erst in ihre Entscheidungsgründe aufgenommen. Er kam zum Schluß, auf Grund der bestehenden Gesetze des Römischen Reichs und des Herzogtums könne Inquisit zum Tod nicht verurteilt werden; man solle ihm seinen Raub, soweit er erwiesen sei, abnehmen und ihn des Landes verbannen.

Klein, schäbig, schief saß der eisgraue, verwitterte Herzog und hörte aufmerksam dem schweren, treuen, sachlichen Mann zu. „Er vermeint also,“ sagte er schließlich, „die Kommission hat den Juden mehr als den Schelmen verurteilt?“ „Ja,“ sagte Harpprecht. Draußen pfiff einer den Gassenhauer: „Der Jud muß hängen!“ Der alte Regent hielt die Lippen hart geschlossen. „Ich wollte, ich könnte tun nach Seinem Rat,“ sagte er endlich. Damit entließ er den Juristen.

Andern Tages unterzeichnete er das Todesurteil. „Besser, der Jud wird zu Unrecht erwürgt,“ sagte er, „als er bleibt zu Recht leben und das Land gärt weiter.“ Auch sagte er: „Das ist ein seltenes Ereignis, daß ein Jud für Christenschelmen die Zeche zahlt.“

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