Im Banne der Furcht

Part 8

Chapter 83,561 wordsPublic domain

Plötzlich sieht man einen der Züge haltmachen und alle Burschen sich hinlegen. Sie sind vor einem Wasserlauf angekommen, und der Gebrauch will es, daß sämtlichen Neulingen vor dem Übergang zuerst die oben geschilderte Prügelstrafe erteilt wird. Wenn die Eltern bis dahin versäumt haben mögen, den Stock anzuwenden, so wird hier alles in einem summarischen Verfahren nachgeholt, und mancher der Jungen wird nach solch mehr oder weniger schmerzlichem Vorspiel mit ziemlichen Bedenken dem Hauptakt, dem Verschlungen- und wieder Ausgespienwerden durch den Festlöwen, entgegensehen. Viele ärgern sich, daß die Standhaftigkeitsproben, die sie hier und später noch auszuhalten haben, gleichzeitig zur Belustigung der zuschauenden Männer erfunden zu sein scheinen. Mancher mag sich damit trösten, daß er in den nächsten Jahren auch Zuschauer sein wird, während dem einen oder andern der Geweckteren wohl eine Ahnung von der Torheit all dieser heidnischen Gebräuche kommt. Gewiß, es liegen in diesen und vielen andern Sitten auch erzieherische Momente. Aber die verderblich wirkende Schale, durch die man sich hindurcharbeiten muß, ist so dick, daß der kümmerliche ethische Kern zu teuer erkauft ist, und ob außer philosophisch veranlagten Europäern von den Negern je einer vor lauter Schale den kleinen guten Kern jemals erkannt hat? Es ist hier wie so oft der Fall, daß das Christentum den Kern, das erstrebenswerte Ziel, deutlich zeigt und auch den Weg, dies Ziel zu erreichen, während das Heidentum selbst den kümmerlichen Kern, den es noch erhalten hat, durch eine rein sinnliche Schale verdeckt, wenn nicht völlig vernichtet.

Unsre drei Freunde sind nun unter den im vorigen Kapitel beschriebenen Zeremonien von dem Waldungeheuer verschlungen und wieder ausgespien worden. Auf Senamwai hat das Fest keinen Eindruck gemacht. Im Gegenteil, ihm erscheint das Ganze recht sinnlos, und deutlich erinnert er sich einer Predigt in der Missionskapelle. Da hatte der Missionar aus dem 1. Kapitel des Römerbriefes gelesen, daß die Heiden aus der Schöpfung Gott nicht ersehen, sondern seine Herrlichkeit in das Bild des vergänglichen Menschen verwandelt hätten. Das waren ja die Ahnengeister, die im Waldfest angerufen und versöhnt werden sollten. In dem heiligen Buche hatte er weiter gelesen, daß Gott es solcher Verirrung halber zugegeben habe, daß sie in ihrem Dichten eitel geworden und ihr unverständiges Herz verfinstert worden sei. Dem schon älteren und sehr aufgeweckten Jüngling erschien plötzlich das ganze Heidentum wie das geheimnisvolle Dunkel des Mshitu, den sie soeben verlassen hatten, aus dem gleichzeitig fröhlicher Tanzgesang und die furchterweckende Stimme des Waldungeheuers erschollen war. Sie hatten mitten darin gestanden, nackt, vor Furcht und Kälte zitternd. Er wußte, daß trotz aller fröhlichen Feste und Gelage, welche die Alten so häufig in der ausgelassensten Weise abhalten, ein Gespenst ihnen auf Schritt und Tritt folgte: die Furcht vor ihren selbsterwählten Göttern, den Ahnengeistern, und vor dem Heer der andern zu versöhnenden Wesen. Diese Furcht ließ sie nie recht froh werden. Es war ihm, als ob dieses Gespenst in jeden Becher der Freude ein paar Tropfen Wermut träufele. Ja, sie waren im Banne der Furcht. Sie standen nackt und zitternd im Finstern, wie das Wort des Christengottes es gesagt hatte. Und weiter hatte der Missionar gelesen: „Darum hat sie auch Gott dahingegeben in ihrer Herzen Gelüste, in Unreinigkeit, zu schänden ihre eigenen Leiber an sich selbst.“ Wie viele schändliche und unanständige Worte hatte er in diesen Tagen gehört! Ja, selbst jetzt, während sie so schamlos nackend mit ihrem Misenge in den Händen dahinziehen mußten, waren sie da nicht eine lebendige Illustration der Worte: „Darum hat sie Gott auch dahingegeben“ und „sind in ihrem Dichten eitel geworden, und ihr unverständiges Herz ist verfinstert“? Ja, die letzten Zweifel waren ihm geschwunden. Sein Entschluß, Christ zu werden, stand fest.

Während diese Gedanken Senamwais Herz bewegten, erscholl der Gesang seiner vor und hinter ihm im Gänsemarsch gehenden Kameraden laut durch die Landschaft:

„Mutter, binde deine Trauerbänder los, denn wir haben deinen Jungen wieder mitgebracht.“

In jedem Flecken, durch den sie kommen, werden sie von den Frauen und Mädchen mit Freudentrillern empfangen. Die Mütter im Heimatdorf haben in der Zwischenzeit reichlich Speise gekocht und Bier bereitet. Sobald der Gesang der Heimkehrenden hörbar wird, sammeln sich die Frauen vor der Hütte des Häuptlings, um dort ihre Kinder zu erwarten.

Die nächsten Tage werden auf dem Kiugaplatz zugebracht, wohin die Neulinge mit ihren Helfern nach jedem „Pflückgang“ zurückkehren. Als an einem Tage der reiche aber geizige Selukindo sah, daß man ihm seinen besten Hahn „pflücken“ wollte, sprang er wütend dazwischen und verweigerte den „Dieben“, wie er die Knaben in seinem Zorn schalt, nicht nur die Mitnahme des Hahnes, sondern auch jeden Ersatz. Das war eine starke Verletzung der althergebrachten Sitte, die gesühnt werden mußte. Auf Befehl ihrer Helfer steckten also alle Vai ihre „Misenge“ in das Dach seines Hauses und zogen dann ab. Das so gespickte Dach wurde dem Alten mit der Zeit doch unheimlich, und immer wieder trat er vor die Hütte und streifte mit scheuem Blick die ihm jetzt Grauen erregenden weißen Stöcke. Unzweifelhaft, der Fluch des Waldes und der Ahnen würde auf ihm ruhen. Was konnte das alles für Folgen haben! Ihm graute vor der Nacht. Überhaupt fühlte er schon solch eigentümliche Mattigkeit in den Gliedern! Etwas mußte geschehen. Unter dem mit den heiligen Stöcken gespickten Dache würde er keine Ruhe finden. Noch eine Weile rang er mit seinem Geiz. Endlich machte er sich mit einem Ziegenbock auf den Weg zum Kiugaplatz, wo die Festgesellschaft diese Sühne gern entgegennahm und sogleich die Misenge durch die Vai holen ließ.

Auf diesem Kiugaplatz bleiben die Knaben mit den Alten bis gegen Ende der Woche. Durch Geschicklichkeit und Standhaftigkeitsproben muß sich jeder das „Recht auf die Frauen“ erringen. Endlich, nachdem die Knaben allen beschriebenen Zeremonien unterworfen worden sind, läßt man sie noch einmal durch die weihenden Flammen eines Feuers springen. Dann legen die Vai ihren Schmuck ab. In die Landschaft, die tagelang von Festgesängen und Freudentrillern widerhallte, ist wieder der Alltag eingekehrt. Nur die kleinen Burschen unterhalten sich wohl noch längere Zeit von dem Feste und sehen halb mit Neugierde, halb mit Bangen der Zeit entgegen, wenn auch sie von den nunmehr Eingeweihten hineingebracht werden in das

Ngasu ya mshitu.

Achtes Kapitel.

Die Heirat.

Werbung, Hochzeit, Haussklave.

Vor der Verheiratung herrscht ziemlich große Sittenlosigkeit. Der Verkehr zwischen beiden Geschlechtern beginnt früh. Dem Knaben wird bei diesem Verkehr nichts in den Weg gelegt. Im Gegenteil, ihm würde ein moralisches Betragen als unmännlich ausgelegt werden und den Namen ~kirundu~ = Dummkopf eintragen. Und das möchte sich keiner sagen lassen. Es ist bezeichnend für die Auffassung unsrer Leute in dieser Sache, daß sie für einen sittenreinen Lebenswandel eines jungen Burschen, wenn er einmal beobachtet werden sollte, als Grund nur Impotenz anzugeben wissen. Ist der Vater arm, so ermahnt er wohl seinen Jungen zur Vorsicht, da er nicht genügend Kühe habe, ihm eine Frau zu „kaufen“ und auch noch für die Folgen seiner Torheiten Bezahlung zu leisten. Aber diese Ermahnung bezieht sich nicht auf den unmoralischen Lebenswandel selbst sondern nur auf seine Folgen, die in einigen wenigen Fällen ein an den Vater des Mädchens zu zahlendes Sühnegeld erheischen. Für einen impotenten Mann ist eine Verheiratung völlig ausgeschlossen, oder die Ehe wird in allerkürzester Zeit wieder aufgelöst.

Bei den jungen Mädchen besteht nun die Gefahr, daß dieser Verkehr vor Beendigung der Frauenfeste Folgen haben und sie so ~kirya~ werden könnten. Diese Furcht hat bei den Sippen, die das letzte Frauenfest nicht vor dem Eintritt der ersten Menses feiern, das Gute, daß die Mädchen im allgemeinen bis zu diesem Zeitpunkte unberührt bleiben. Dieselbe Furcht trägt aber bei den meisten andern Stämmen dazu bei, die Kinder möglichst früh die Feste durchmachen zu lassen. So kommt es, daß sie oft schon längst vor Eintritt der ersten Menses aus dem Ngasu entlassen werden und bei dieser Gelegenheit, wie wir oben schon sahen, offiziell die Erlaubnis zum Verkehr mit den jungen Burschen erhalten. Trotz aller Versuche ist es wohl ausgeschlossen, gegen diese sicher äußerst verderbliche Unsitte irgendwie wirksam vorzugehen. Sie wird wohl solange bestehen, bis das Christentum den Bann der Furcht gebrochen und die Anschauungen der Wapare auch in diesem Punkte veredelt hat.

Hat der Parejunge zu irgendeinem Mädchen eine Zuneigung gefaßt, so geht er eine Art Scheinheirat mit ihr ein (~kugwira kiso~), d. h. der Jüngling gibt dem Mädchen irgendein kleines eisernes Halskettchen od. dgl. und erhält wohl auch eine Perlschnur als Unterpfand der Liebe. Für das Mädchen hat das Pfand noch eine praktische Bedeutung. Denn für die Defloration erhält die Mutter zwei Ziegen, und zwar als ihr persönliches Eigentum. Aus diesem Grunde wird, wie wir schon am Ende des zweiten Mädchenfestes sahen, das Hymen von den Frauen einer Besichtigung unterzogen und das „reine“ Mädchen unter Freudentrillern in die Höhe geworfen. Wenn es dann mit jungen Burschen verkehrt, so findet man das ganz in Ordnung. Wenn es aber nachher nicht den festzustellen vermag, der die zwei Ziegen an die Mutter zu zahlen hat, so gilt das als sehr verwerflich, und die Mutter ist äußerst entrüstet. Denn von der ganzen Morgengabe gehören ihr nur diese beiden Ziegen. Sie bilden überhaupt das einzige Gut, über welches der Frau das Verfügungsrecht zusteht. Um so begreiflicher ist beider Wunsch, diese Ziegen nicht verloren gehen zu lassen, was nach Erhalt eines derartigen „Verlobungszeichens“ auch kaum möglich ist. Durch Rückgabe der Kette wird die Liebschaft aufgelöst.

Hat dieser freie Verkehr Folgen, so muß der Vater die üblichen drei Ziegen zahlen. Das uneheliche Kind heißt ~mwana wa kaya~ = Hauskind, nämlich das im Elternhause geborene. Früher blieb es bei den Eltern des Mädchens als ihnen gehörig. In neuerer Zeit wird oft der folgende Rechtsgrundsatz beobachtet: Ist das Kind männlichen Geschlechtes, so ist dem Vater des Mädchens ein Ochse zu zahlen, im andern Fall eine Färse. Dafür gehört das Kind dem Vater, der es gezeugt hat. Doch das ist, wie gesagt, eine neue Sitte. Früher hatte der Erzeuger kein Recht an das Kind. Er mußte nur bezahlen, und zwar selbst in dem Falle, wenn er sich mit der Absicht trug, das Mädchen zu ehelichen.

Will ein Parejüngling heiraten, so macht er seinem Vater von seinem Vorhaben Mitteilung. Hat dieser nicht genügend Rinder für die zu zahlende Morgengabe, dann sucht er eventuell ausstehende Forderungen bei seinen Schuldnern einzutreiben oder eine oder zwei Kühe zu borgen. Wenn er vermögend ist, steht dem Sohne nichts im Wege, auf Brautschau zu gehen. In früheren Zeiten wurden die Verhandlungen einfach zwischen den beiderseitigen Eltern geführt, die eine Verbindung ihrer Kinder wünschten und dann oft mit Gewalt durchsetzten. Heutzutage zwingt man die Kinder auch noch oft genug zu einem solchen Schritt; aber in der Regel sucht sich der junge Mwasu seine Braut selbst. Hat er ein Mädchen gefunden, das seinen Augen gefällt, dann hält er entweder selbst darum an oder sendet einen Freund als Brautwerber zu ihr. Briefliche Anfragen sind schon gar nichts Seltenes mehr, bei der Schreiblust der Neger eine begreifliche Tatsache. Und wenn man diese Briefe liest, von der ersten schüchternen Anfrage an bis zum glühenden Liebesbrief, so kommt man immer wieder zu der Einsicht: Farbe, Sprache, Sitten und manches andere mag uns sehr fremdartig anmuten; aber was das rein Menschliche betrifft, bestehen keine nennenswerten Unterschiede. Einmal las ich einen solchen Brief folgenden Inhalts: „Ich liebe Dich heiß und möchte Dich heiraten. Wenn Dein Herz so fühlt wie meins, dann werden wir nicht voneinander ablassen. Du und ich, wir sind wie der Fisch und das Wasser (d. h.: Wir können nicht voneinander lassen, ohne zu sterben).“ Um nicht den Eindruck zu erwecken, daß es schon lange gerade auf +den+ Freier gewartet habe, stellt sich das Mädchen zuerst so, als wolle es ihm einen Korb geben. Heute, wo auch die Mädchen schreiben und lesen können, sind sie diesbezüglich etwas freier und geben oft ihrerseits die Zusage schriftlich. Sind sich die beiden einig, dann geht der Freier zu seinem zukünftigen Schwiegervater und hält um die Hand seiner Tochter an. Der sagt ihm wohl: „Wenn meine Tochter dich nur liebt, ich bin schon damit einverstanden. Komme morgen wieder her, heute abend werde ich mit ihr reden.“ Am Abend entspinnt sich etwa folgendes Gespräch:

Vater (zu seiner Frau): Du, Frau, heute hat der Soundso um unsre Tochter angehalten; frage sie doch einmal, ob sie den leiden mag.

Mutter: Nun hat sie es ja schon gehört, da brauch’ ich sie nicht nochmals zu fragen.

Tochter (verschämt): Was der Vater Dir erzählt hat, habe ich nicht verstanden.

Mutter wiederholt.

Tochter: Wenn ihr ihn liebt, dann mag er mich heiraten, gegen euren Willen will ich nichts unternehmen.

Vater: Wir haben ihn gerne, es hängt nur von dir ab.

Tochter: Ich mag ihn leiden.

Am nächsten Tage spricht der angehende Bräutigam wieder vor, um sich seine Antwort zu holen. Der Schwiegervater teilt ihm mit, daß seine Tochter einverstanden sei, er aber seinen Vater sehen möchte. Dieser vereinbart später mit dem Vater des Mädchens einen Tag, an welchem er ihm die Morgengabe (~kikwe~) zeigen will. Die Zahl der Rinder, welche den „Kaufpreis“ bilden, schwankt etwas bei den verschiedenen Stämmen. Die Vampare haben den Satz: zwei Färsen (~mori~), einen Ochsen (~isemuntu~), vier Ziegen (~ža ntaira~) und noch zwei weitere Ziegen (~lutara~ und ~kirongorira ng’ombe~). Andre Sippen fordern zwei Ochsen, aber weniger Ziegen, die Vamuhezi gar drei Färsen, drei Ochsen und eine Ziege. Die verschiedenen Tiere tragen ihre bestimmten Namen, mit welchem oft auf die Ziegen bzw. Ochsen Bezug genommen wird, welche man während des Mädchenfestes der Sitte gemäß hatte schlachten müssen. ~Isemuntu~, zusammengesetzt aus ~ise~ = der Vater, und ~muntu~ = des Menschenkindes, ist der Ochse, der in erster Linie dem Vater der Braut allein gehört und meistens bei irgendeiner Gelegenheit am Bratspieß sein Leben beschließt. Selbstverständlich gehören auch die übrigen Rinder ihm; aber die Söhne würden doch aufbegehren, wenn es dem Vater in den Sinn kommen sollte, ihr ganzes Erbe zu verschleudern oder gar „aufzuessen“. Die eine der Ziegen nennt man ~kirongorira ng’ombe~ = „Vorläufer der Kühe“. Am wichtigsten ist die ~mbuži ya lutara~ = „Zähl-Ziegenbock“. Mit ihm hat es folgende Bewandtnis. Am Tage der Übergabe der Kikwe bereitet der Vater des Bräutigams reichlich Bier. Vier Kalabassen trinkt man mit all den Erschienenen draußen vor dem Hause aus. Dabei machen sich die beiden Väter auf ihre Verpflichtungen aufmerksam, die für einen jeden nach Sitte und Recht bestehen und die Ehescheidung erschweren sollen. Diese Beratungen nennt man ~kuchunga lutara~ = das Gezählte (Vieh der Morgengabe) festbinden. Der Vater der Braut will nämlich die ihm als Kikwe übergebenen Kühe nicht nur eine kurze Zeit „hüten“, um sie dann wieder wegen Auflösung der Ehe zurückzuzahlen. Er hat vielmehr ein Interesse daran, die Kühe dauernd zu besitzen, was selbst nach Auflösung der Ehe unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig ist. Nach dieser Lutara-Besprechung trägt der oben erwähnte Ziegenbock seinen Namen. Er ist deshalb so außerordentlich wichtig, weil die Ersatzpflicht für sämtliche dem Schwiegervater bereits übergebenen Kühe erst nach seiner Bezahlung erlischt. Anderseits besteht selbst nach erfolgter Scheidung das Eheverhältnis noch so lange, bis diese Lutara-Ziege von dem ehemaligen Schwiegervater erstattet wurde, was rechtlich oft von großer Bedeutung ist.

Hat man die vier Kalabassen leergetrunken, so wird der Bräutigam aufgefordert, seinen Schwiegervater und dessen Begleitung in das elterliche Haus zu führen, wo die Gäste im engeren Kreise nochmals bewirtet werden. Den Scheidenden gibt man eine recht bauchige Bierflasche mit auf den Weg. Es bleibt noch zu erwähnen übrig, daß man gewöhnlich der Sitte gemäß nicht alle Rinder gleich einfordert, sondern nur eine Färse und einen Ochsen. Erst nach der Geburt des ersten Kindes läßt der Schwiegervater sich das restliche Vieh geben. Dann ist nämlich die Gefahr einer Ehescheidung so ziemlich beseitigt.

Nach einigen Wochen wird die offizielle Hochzeit festgesetzt. Der Vater des Mädchens beauftragt seinen Schwiegersohn vorher noch, zwei Kalabassen mit Bier zu bringen, ~cha mzango~ (das der Werbung) und ~cha mvužo~ (das der Frage, welche die Eltern an die Tochter richteten). Eigentlich hätte man das Bier schon früher bei den betreffenden Gelegenheiten bringen sollen; aber man macht sich nicht gerne die Mühe des Bierbrauens, ehe man sicher weiß, daß die Heirat zustandekommen wird. Am Hochzeitstage verlegen die Brüder der Braut und die Nachbarn den Weg zum elterlichen Hause mit Dornzweigen, um das Einholen der Braut zu einer schwierigen Sache zu machen. Vielleicht hat früher geübter Frauenraub zu dieser Sitte mit die Veranlassung gegeben. Heute ist sie aber zu einer bloßen Form geworden, über deren eigentliche Bedeutung die Leute selbst nichts zu sagen wissen. Bald erscheint der Bräutigam mit einer Schar junger Mädchen und Frauen, die zwölf Kalabassen mit Bier tragen. Weithin hört man ihren Gesang:

~Niratere ng’ombe yangu e, hahee! orerie! Sina nkondo na muntu.~

Das heißt:

Ich gehe meiner Kuh (dem gezahlten Brautpreis) zwar nach, hahee! orerie! Doch Krieg hab’ ich mit niemand.

Damit soll gesagt sein: Ich bin nicht etwa von jemand beraubt worden, daß ich nun Krieg mit ihm machen müßte (Viehraub ist Kriegsgrund). Es soll also in diesem Gesang der friedliche Charakter des „den Kühen nachgehen“ zum Ausdruck kommen. Denn sonst könnte man denken, es handle sich um jemand, der seinem geraubten Vieh nachgehe und Krieg machen wolle.

Unter jenem Wechselgesang nähert man sich dem Brauthause. Die Dornenhindernisse werden beiseitegeworfen. Die in der Nähe des Dorfes Stehenden rufen dem Zuge höhnisch entgegen: ~Tekaende!~ = sie wird nicht gehen! Der Brautzug antwortet zuversichtlich: ~Eneenda!~ = sie wird schon gehen! Vor dem Hause angekommen, singen sie:

~Kavata isanzu, ranya, ranya Ho ranya ehee!~

Das heißt:

Die Dornenzweige haben wir zertreten, Wir haben sie zerstampft, zerstampft!

Und unter Tanz singen sie alle:

~Mring’a kuchechente, ni hala webandie~!

Das heißt:

Du Massai, spring hoch und tanze, denn du bist dick vom Essen!

Damit wird auf das Bier angespielt, welches der Bräutigam in genügender Menge mitgebracht hat und er deshalb so siegesgewiß auftreten kann.

Unter allerlei Formalitäten wird nun das mitgebrachte Bier in zwei große und mehrere kleine Kürbisflaschen gegossen, die alle ihre besonderen Namen haben. Im Hause findet darauf ein großes Festessen statt. Der reichliche Biergenuß erzeugt bald eine ausgelassene Stimmung. Endlich mahnt der Bräutigam zum Aufbruch. Der Vater bittet einen Augenblick um Ruhe, um für seine scheidende Tochter den Ahnen ein Trankopfer darzubringen. Mit dem gefüllten Trinkhorn hockt er vor dem Hausaltar nieder und betet:

„Ihr Ahnen, nehmt dies Bier! Meine Tochter übergebe ich heute ihrem Manne. Wenn sie jetzt mit ihm geht, laßt es ihr wohlergehen, daß sie friedlich lebt und Kinder bekommt, daß ich mich des Besitzes der erhaltenen Rinder freuen kann.“ Bei diesen Worten gießt er das Bier langsam auf die Erde.

Natürlich fehlt es bei einer solchen Hochzeit nicht an vielen anzüglichen Gesängen, die nach unsrer Anschauung die Grenzen des Schicklichen weit überschreiten. Aber es ist größtenteils die Unbefangenheit der Naturkinder solchen Dingen gegenüber, die darin zum Ausdruck gelangt. Das Natürliche ist ihnen eben natürlich, eine Auffassung, der wir auch in der Bibel oft begegnen. Sie sind sogenannte „Wilde“, die Europas übertünchte Höflichkeit nicht kennen, und die, um mit einem englischen Ausdruck zu reden „~a spade a spade~“ nennen. Damit will ich nicht etwa alle diese Dinge entschuldigen oder als harmlos hinstellen. Nur weil wir so leicht zur Überhebung neigen, ist es angebracht, immer wieder zu betonen, daß wir „Zivilisierte“ auch in diesem Stück nicht das geringste Recht haben, uns irgendwie besser und sittlicher zu dünken als jene Neger. Im Gegenteil hätte mancher europäische Vater, der seine Tochter „verkauft“ hat, allen Grund, vor unserm Paremann zu erröten. Denn wie oft kommt es auf unsern geräuschvollen Hochzeiten mit ihren „vielen anzüglichen Gesängen, die nach unsrer Auffassung die Grenzen des Schicklichen weit überschreiten,“ vor, daß der Hausvater aus gläubigem Herzen ohne Scheu vor seinen Gästen ein Gebet für das fernere Wohlergehen seiner Tochter spricht? -- -- --

Unterdes hat man zwei Nachbarskinder gebeten, der jungen Frau in ihr neues Heim zu folgen, damit sie gleichsam ein Stück ihrer alten Umgebung 3-4 Tage lang um sich hat und das Heimweh nicht aufkommen kann. Auch geben ihr die Eltern einen Mattensack mit, der mit allerlei Speisen angefüllt ist.

Die junge Frau weint vor sich hin und sagt: „Muß ich nun wirklich fort?“ Der Bruder nimmt sie kurzerhand auf den Rücken und trägt sie bis außerhalb des Gehöftes, wo er sie an den Bräutigam und seine Genossen abgibt, die sie nun so lange tragen müssen, bis sie sich mit einem kleinen Geschenk bei der jungen Frau von der Verpflichtung dazu losgekauft haben. Aus dem ganzen Wege erschallt der Hochzeitsgesang der begleitenden Frauen:

~Hohiyo, hohiyo, mwari ati: havo, ngeri eti: hetu, ala marira ni a ng’ombe žavo.~

Das heißt in freier Übersetzung:

Hohiyo, hohiyo, Früher sagte die Braut: „bei ihnen zu Hause“;

(sie sprach von ihrem Bräutigam und seinen Angehörigen als von Fremden in der dritten Person. Nach ihrer Verheiratung gehört sie jedoch zum Hause ihres Mannes, denn:)

jetzt aber sagt sie: bei +uns+ zu Hause, auf jenen Triften dort da weiden +ihre+ Kühe.

(Jetzt kann sie nicht mehr die Kühe ihrer Eltern mit: unsre Kühe bezeichnen.)

Am Hause ihrer Schwiegereltern angekommen, bleibt die junge Frau solange stehen, bis die Schwiegermutter ihr ein kleines Geschenk gegeben hat, dann erst setzt sie sich draußen nieder. Durch weitere Geschenke läßt sie sich zum Eintritt ins Haus bewegen. Auch der Schwiegervater gibt ihr ein Tuch od. dgl. und sagt ihr ein paar ermunternde Worte. Nachdem man nochmals gut gegessen und getrunken hat, ziehen sich die Neuvermählten in irgend ein Nachbarhaus zurück oder tanzen auch mit den übrigen den größten Teil der Nacht hindurch. Vier Tage lang genießen sie ungestört ihr junges Glück, empfangen Besuche von Freunden und Verwandten, die alle nicht mit leerer Hand kommen. Am fünften Tage zeigt der junge Ehemann seiner Frau die ihm gehörigen Äcker, manchmal führt ihr auch eine Frau die Hand zu einigen Hackenschlägen, die sie gewissermaßen in ihre zukünftige Arbeit einführen sollen.