Grundriß der Logik

Part 12

Chapter 122,852 wordsPublic domain

~S~ ← ~P₁~ ~S~ ← ~P₂~ ~S~ ← ~P₃~ ... ... ~S~ ← ~Pₙ~ ---------------------------------------------------- ~S~ ← ~[P₁~, ~P₂~, ~P₃~ ... und ~Pₙ~]

~b~)

~S~ ← nicht ~P₁~ ~S~ ← nicht ~P₂~ ~S~ ← nicht ~P₃~ ... ... ~S~ ← nicht ~Pₙ~ ------------------------------------------------------ ~S~ ← nicht [~P₁~, ~P₂~, ~P₃~ ... ~Pₙ~]

Nicht nur formal, sondern auch +material+ von den Prämissen verschieden ist die Konklusio in den sog. +erweiternden+ Induktionen. Diese sind Schlußweisen, in denen aus den gegebenen besonderen Urteilen nicht ein zusammenfassend-, sondern ein erweiternd-allgemeines Urteil abgeleitet wird; und jenachdem ob diese Erweiterung von einigen Arten einer Gattung auf diese Gattung als Ganzes (+Umfangs+erweiterung) oder von einigen Merkmalen eines Begriffes auf dessen Inhalt überhaupt (+Inhalts+erweiterung) geht, sind sie zweckmäßig teils als +verallgemeinernde+, teils als +ergänzende+ Erweiterungen zu bezeichnen. Ordnet man die Arten der induktiven Schlüsse nach alledem in einem übersichtlichen Schema, dann ergibt sich folgende Tafel:

Induktive Schlüsse oder Induktionen | +-------------------+--------------+ | | zusammenfassende erweiternde | | +------------+-------+ +-------+-------+ | | | | kopulative konjunktive verallgemeinernde ergänzende Zusammenfassungen Zusammenfassungen Erweiterungen Erweiterungen

Ihrer einfachsten Form nach -- mit einmal bejahenden (~a~), einmal verneinenden Prämissen (~b~) -- lauten die verallgemeinernden (I) und ergänzenden Erweiterungen (II):

I.

~a~) ~b~)

~S₁~ ← ~P~ ~S₁~ ← nicht ~P~ ~S₂~ ← ~P~ ~S₂~ ← nicht ~P~ ~S₃~ ← ~P~ ~S₃~ ← nicht ~P~ ... ... ... ... ~Sₙ~ ← ~P~ ~Sₙ~ ← nicht ~P~ -------------------------------- -------------------------------- +Alle+ ~S~ ← wahrscheinlich ~P~ +Kein+ ~S~ ← wahrscheinlich ~P~

II.

~a~) ~b~)

~S~ ← ~P₁~ ~S~ ← nicht ~P₁~ ~S~ ← ~P₂~ ~S~ ← nicht ~P₂~ ~S~ ← ~P₃~ ~S~ ← nicht ~P₃~ ... ... ... ... ~S~ ← ~Pₙ~ ~S~ ← nicht ~Pₙ~ ------------------------- ------------------------------- ~S~ ← wahrscheinlich ~P~ ~S~ ← wahrscheinlich nicht ~P~

Zur Erläuterung seien Beispiele für I ~a~ und II ~a~ gegeben.

I ~a~.

Silber ist ein guter Wärmeleiter Kupfer „ „ „ „ Gold „ „ „ „ Messing „ „ „ „ Zink „ „ „ „ Zinn „ „ „ „ Eisen „ „ „ „ Blei „ „ „ „ ..... ------------------------------ Alle Metalle werden gute Wärmeleiter sein.

II ~a~.

Dieser Körper hat eine gelbliche Farbe „ „ leuchtet im Dunkeln „ „ ist (z. B. durch Reiben) ungemein leicht entzündlich Dieser Körper brennt mit helleuchtender Flamme Dieser Körper ist in Wasser unlöslich „ „ schmilzt bei 44,4° C „ „ siedet bei 290° unter Bildung farbloser Dämpfe Dieser Körper ist ungemein giftig ..... ------------------------------------------ Dieser Körper wird gelber kristallinischer Phosphor sein.

Vergleicht man die erweiternden mit den zusammenfassenden Induktionen, so ergibt sich, daß die verallgemeinernde Induktion die +kopulative+, die ergänzende die +konjunktive+ Zusammenfassung zu ihrer Voraussetzung hat. Der logische Prozeß der Induktion geht vom Einzelnen zunächst zum +zusammenfassend+-Allgemeinen und von da zur verallgemeinernden oder ergänzenden Erweiterung über. Die Zahl der Prämissen in erweiternden Induktionen kann nie kleiner als +zwei+, nach oben aber beliebig groß sein. Das Schlußurteil bleibt stets von problematischer (bzw. approximativer) Gültigkeit; denn was für den Teil eines Ganzen als gültig erwiesen ist, gilt für den übrigbleibenden, noch unbekannten Teil desselben Ganzen immer nur mit mehr oder minder großer Wahrscheinlichkeit, nie aber tatsächlich oder notwendig. Die induktiven Schlüsse sind mithin ihrem Wesen nach +Wahrscheinlichkeits+schlüsse. Darin liegt ihr charakteristischer Unterschied zu den +deduktiven+ Ableitungen, die im Gegensatz zu ihnen geradezu als +Notwendigkeits+schlüsse bezeichnet werden können. Hier wie dort zwar bilden die Prämissen den logischen Grund der Konklusio. Läßt sich der Syllogismus indessen darstellen durch ein hypothetisches Gefüge +apodiktischer+ Konsequenz (wenn ~S~ ← ~M~ und: wenn ~M~ ← ~P~, dann +notwendig+ ~S~ ← ~P~), so die Induktion durch ein hypothetisches Gefüge +problematischer+ Konsequenz (wenn ~S₁~ ← ~P~, ~S₂~ ← ~P~, ~S₃~ ← ~P~ usw. ..., dann +wahrscheinlich alle+ ~S~ ← ~P~). In dem einen ist die Ableitung also denknotwendig, in dem anderen nur wahrscheinlich.

Die logische Theorie der erweiternden Induktion hat die Frage nach dem +Prinzip+ und aus diesem heraus nach der +Berechtigung+ dieser Schlußarten zu beantworten. Als +logische Grundsätze des induktiven Schließens+ (unter dem jedoch hier nur die Induktion im eigentlichen Sinne, also die erweiternde, nicht deren Vorstufe, die verallgemeinernde, verstanden sei) können wir schreiben: 1. Kommt einer Reihe von Arten gleicher Gattung ein Merkmal als Prädikat zu, dann ist es wahrscheinlich, daß dieses Merkmal +allen+ Arten, mithin der ganzen +Gattung+, als Prädikat zukommt (Prinzip der +verallgemeinernden+ Induktion); 2. kommt einem Begriff eine Reihe von Merkmalen gleichermaßen als Prädikat zu, dann ist es wahrscheinlich, daß ihm der +ganze+ Inhalt, von dem diese Merkmale einen Teil bilden, als Prädikat zukommt (Prinzip der +ergänzenden+ Induktion). Indem wir versuchen, beide Grundsätze zu +einem+ zusammenzufassen, formulieren wir: Wenn etwas für den +Teil+ eines Ganzen als zutreffend erwiesen ist, dann ist es wahrscheinlich, daß ebendasselbe auch für den +übrig+bleibenden, noch ununtersuchten Teil dieses Ganzen, mithin für das Ganze +überhaupt+, Gültigkeit haben werde.

Damit erweist sich der Induktionsschluß deutlich als ein Schluß vom Bekannten aufs +Unbekannte+. Seine Voraussetzung ist die Hypothese einer durchgehenden kausal-bedingten +Gleichartigkeit+ des Universums. In den nicht bekannten Teilen des Wirklichen werden +dieselben+ Ursachen als gegeben angenommen wie in den bekannten und zugleich dem Schlusse die Annahme zugrunde gelegt, daß aus gleichen Ursachen allemal +gleiche+ Wirkungen hervorgehen (Erdmann). Die Berechtigung des Induktionsschlusses wurzelt also zuletzt in der Berechtigung des +Kausalitätsprinzips+. Leugnet man, daß alles, was geschieht, zureichende Ursachen hat, durch die es geschieht, und daß aus gleichen Ursachen gleiche Wirkungen hervorgehen, dann leugnet man damit zugleich auch die Berechtigung alles induktiven Schließens; und mit dieser wiederum die Berechtigung +aller+ Erfahrungswissenschaften, die aus dem untersuchten Einzelnen allgemeine Gesetze und Regeln über den Ablauf der Veränderungen im Universum überhaupt herleiten.

Sind die Induktionen Schlüsse vom Besonderen aufs Allgemeine, so bilden ihre Schlußsätze im natürlichen Verlauf des Denkens häufig wiederum Obersätze von +deduktiven+ Ableitungen, die von hier aus abermals zum Besonderen herabsteigen. Diese -- an sich leicht und überzeugend einleuchtende -- Tatsache hat John Stuart +Mill+ zu dem verhängnisvollen Irrtum verleitet, alle syllogistischen Schlüsse (auch die mathematischen, für die die Voraussetzung eines induktiv gewonnenen Obersatzes nicht einmal zutrifft!) als Schlüsse vom +Besonderen+ aufs +Besondere+ zu deuten, wodurch der Unterschied zwischen Deduktion und Induktion -- bei Mill selbst wie seinen Anhängern -- bisweilen in bedenklicher Weise verwirrt worden ist. Zur kritischen Beurteilung dieses Standpunktes sind die entscheidenden Gesichtspunkte bereits in dem früher Gesagten angedeutet.

Die induktiven Schlüsse bildeten lange ein Stiefkind der Logiker. Weder Aristoteles noch die Logik des 17. und 18. Jahrhunderts sehen in ihnen eine prinzipiell verschiedene Form gegenüber den Deduktionen. Ihre einseitige Betonung des deduktiven Schließens, die gelegentlich so weit geht, +alles+ Schließen seinem Wesen nach in deduktives zu verwandeln, macht sie zu Vertretern jener Richtung, die wir zweckmäßig als „+deduktive Logik+“ bezeichnen können (Aristotelische Tradition). Erst das 19. Jahrhundert -- vornehmlich John Stuart +Mill+ (der übrigens in David +Hume+ darin einen nicht hoch genug zu würdigenden Vorgänger hat) -- weiß von einer Analyse der naturwissenschaftlichen Methoden aus den induktiven Schlüssen mehr und mehr gerecht zu werden. Dabei aber fällt man zugleich in das entgegengesetzte Extrem, indem man unter Verkennung der eigentlichen Bedeutung der Deduktion diese geringschätzig in den Hintergrund stellt oder sogar den Versuch macht, +alles+ Schließen seinem Wesen nach aus dem induktiven abzuleiten. Man nennt diese -- besonders in der neueren +englischen+ Philosophie vertretene -- Richtung daher die „+induktive Logik+“. Sachlich soll zu diesem Gegensatz nur bemerkt werden, daß eine den tatsächlichen Verhältnissen des Denkens gerecht werdende logische Analyse weder einen einseitig deduktiven noch einen einseitig induktiven Standpunkt vertreten könne. Deduktion und Induktion bilden ihrem Wesen nach charakteristisch verschiedene, ihrem Wert nach gleich bedeutungsvolle Formen des Denkens, deren höchste Vollendung erst in ihrem -- in den neueren Naturwissenschaften in klassischer Form vollzogenen -- Zusammenwirken gegeben ist. Das System der Logik darf also kein deduktives und kein induktives -- es muß vielmehr ein deduktiv-induktives +zugleich+ sein.

6. Das Wesen und die logische Bedeutung der Analogieschlüsse.

Von den Deduktionen -- als Schlüssen vom Allgemeinen aufs Besondere --, den Induktionen -- als Schlüssen vom Besonderen aufs Allgemeine -- scheidet die logische Tradition die Schlüsse vom Besonderen aufs Besondere, die sie als Schlüsse ~per analogiam~ oder kurz als +Analogie+schlüsse (Ähnlichkeitsschlüsse) bezeichnet. Diese sind, wie sich zeigen wird, als +Wahrscheinlichkeits+schlüsse ihrem Prinzip nach den Induktionsschlüssen +verwandt+, nichtsdestoweniger als besondere Art der mittelbaren Schlüsse zu betrachten. Ihre Form lautet:

~M~ ← ~P~ ~S~ ← ~M~ ähnlich ------------------------- ~S~ ← wahrscheinlich ~P~

+An Beispielen+:

Die Erde ist von lebenden Wesen Die Menschen sind beseelt. bewohnt. Die Wirbeltiere sind den Mars ist der Erde ähnlich. Menschen ähnlich. ------------------------------- --------------------------- Mars ist wahrscheinlich von Die Wirbeltiere sind wahr- lebenden Wesen bewohnt. scheinlich beseelt.

Die Analogieschlüsse sind +mittelbare+ Schlüsse, da in ihnen das Schlußurteil aus einer +Mehrheit+ gegebener Prämissen abgeleitet wird; sie sind +erweiternde+ Schlüsse, insofern das Schlußurteil über den materialen Bestand der Prämissen hinausgeht; sie sind endlich Schlüsse vom Besonderen aufs Besondere, insofern aus besonderen Prämissen ein besonderes Schlußurteil gewonnen wird. Ihre Konklusio ist stets von problematischer (bzw. approximativer) Gültigkeit; denn aus der Ähnlichkeit zweier Objekte kann nie assertorisch oder apodiktisch, stets nur möglich oder wahrscheinlich geschlossen werden.

Die Analyse der Schlüsse ~per analogiam~ führt auf das logische Problem der Ähnlichkeit. +Ähnlich+ nennen wir zwei Gegenstände, wenn sie in ihrer begrifflichen Bestimmung ein oder mehrere wesentliche Merkmale miteinander gemeinsam haben, in anderen wesentlichen oder unwesentlichen Merkmalen aber voneinander abweichen. Die Ähnlichkeit hat dabei einen um so +höheren Grad+, je mehr Merkmale gleich, je weniger verschieden sind. Der Analogieschluß geht nun den Weg, daß er aus der Ähnlichkeit von ~S~ und ~M~ das Schlußurteil ableitet, daß ein +M+ zukommendes Prädikat +wahrscheinlich+ auch ~S~ zukommen werde; und der Grad dieser Wahrscheinlichkeit ist im allgemeinen um so höher, je größer die Ähnlichkeit ist. Das Prinzip dieser Schlußformen ist also: Kommt einem Begriff ein Merkmal zu, der mit einem anderen Begriffe wesentliche Merkmale gemeinsam hat, so ist es wahrscheinlich, daß ebendieses Merkmal auch jenem anderen Begriffe zukommt. Die Analyse dieses Prozesses führt etwa auf folgenden Gedankengang: In ~M~ sind gewisse Ursachen gegeben, aus denen das ~P~-sein als Prädikat folgt; ~S~ hat mit ~M~ wesentliche Merkmale gemeinsam; also werden auch in ~S~ gewisse Ursachen für ein ~P~-sein gegeben sein; also wird ~S~ auch ~P~ sein. Aus dieser Aufstellung wird ersichtlich, wie nahe verwandt die Ähnlichkeitsschlüsse den induktiven sind, aber auch in welcher Hinsicht sie von ihnen charakteristisch abweichen. Die Analogieschlüsse sind Wahrscheinlichkeitsschlüsse geradeso wie die induktiven; wie diese setzen auch sie die Gültigkeit des Kausalprinzips in dem oben erörterten Sinne voraus. Ist aber das Denkverfahren bei jenen ein Schluß vom Bekannten aufs Unbekannte und von da aus aufs Allgemeine (Bekannte wie Unbekannte zugleich), so hier ein Schluß vom gegebenen Bekannten auf ein unzureichend, aber dem Gegebenen als +ähnlich+ Bekanntes, ein Schluß also, der vom Besonderen ausgehend beim +Besonderen+ stehen bleibt. Insofern nun in allen Induktionen dem Schluß vom Besonderen aufs Allgemeine ein Schluß vom Besonderen aufs Besondere immanent ist, kann man sagen, daß das Verfahren der Analogieschlüsse seinem Wesen nach bereits in dem Verfahren der Induktion enthalten sei. Das darf aber nicht dazu führen, Induktions- und Analogieschluß -- wenn sie auch nahe verwandte Formen des Schließens sind -- als unterschiedslos ansprechen oder gar diesen aus jenem ableiten zu wollen. Schon daß der eine beim Besonderen halt macht, während für den anderen der Schluß vom Besonderen aufs Besondere nur der Durchgangspunkt für die Ableitung des Allgemeinen ist, begründet genügend ihre Verschiedenheit. Der eine ist ferner ein Schluß vom Bekannten aufs Ähnliche, der andere vom Bekannten aufs +Gleichartige+. Und: wohl ist alles Gleichartige ähnlich, aber nicht alles Ähnliche auch gleichartig!

Nicht schwer ist es, zu erkennen, daß das Verfahren der Schlüsse ~per analogiam~, geradeso wie das induktive, von dem deduktiven, speziell dem syllogistischen, wesensverschieden ist. Das ist darum wichtig zu betonen, weil die Form der Ähnlichkeitsschlüsse leicht den Schein erwecken könnte, daß es sich hier um eine Art der sog. +Relationssyllogismen+ handelt. Stellen wir beide Formen nebeneinander, dann ergibt sich:

I.

~M~ ← ähnlich ~P~ } ~S~ ← ähnlich ~M~ } Relationssyllogismus ------------------} aus Ähnlichkeitsbeziehung. ~S~ ← ähnlich ~P~ }

II.

~M~ ← ~P~ } ~S~ ← ähnlich ~M~ } Analogieschluß. ------------------------- } ~S~ ← wahrscheinlich ~P~ }

Eine Vergleichung beider Schlußformen zeigt deutlich ihre Verschiedenheit. Relationssyllogismen sind solche, bei denen 1. aus +Relations+urteilen als Prämissen ein +Relations+urteil als Konklusio folgt, und bei denen 2. die Modalität der Prämissen im Schlußurteil erhalten bleibt. Beide Bedingungen treffen aber für die Analogieschlüsse nicht zu. Also sind Analogieschlüsse keine Relationssyllogismen. Ebensowenig sind sie nun syllogistische Formen überhaupt. Wäre das der Fall, dann müßte sich aus den Grundsätzen des syllogistischen Schließens ein Prinzip ableiten lassen, das für Analogieschlüsse Gültigkeit hat und etwa lautete: Einem Subjekt kommt +wahrscheinlich+ als Prädikat zu, was einem mit ihm als +ähnlich+ erkannten Subjekt als Prädikat zukommt. Dieses Prinzip aber läßt sich aus +keinem+ der angeführten Grundsätze syllogistischer Schlußweisen ableiten. Mithin sind Analogieschlüsse keine Syllogismen[15].

Den Analogieschlüssen kommt sowohl im praktischen wie im wissenschaftlichen Denken eine hohe Bedeutung zu. Wo wir die Ausdrucksbewegungen eines Tieres oder Menschen als durch Schmerz, Freude, Trauer, Mitleid, Haß usw. bewirkt deuten, da bewegen wir uns auf dem Gebiete der Analogien. Alle wissenschaftliche Psychologie, die über das in der Selbstwahrnehmung Gegebene hinausgeht, beruht auf Schlüssen ~per analogiam~. Analogieschlüsse bilden demnach das wesentliche methodische Fundament der Kinderpsychologie und die ausschließliche Grundlage der Psychologie der Tiere, der wilden Völker, der geistig-Minderwertigen oder -Gestörten (Psychopathologie). Als +mittelbare+ methodische Voraussetzungen spielen sie ferner in der Geschichtswissenschaft und der Völkerkunde eine Rolle, insofern als wir in diesen überall stillschweigend voraussetzen, daß die Menschen früherer Zeiten in ebender Weise gedacht und gefühlt haben wie wir selbst, nicht qualitativ, sondern höchstens graduell von uns verschieden. Damit ist die hohe Bedeutung der Ähnlichkeitsschlüsse trotz des relativ geringen Grades ihrer Gültigkeit prinzipiell erwiesen und ihnen unter den Arten der mittelbaren Schlüsse die Stellung zugewiesen, die ihnen ihrem Wesen und ihrer Leistung nach gebührt.

[11] Dafür im folgenden meistens die Abkürzungen: „_Grdurt._“ und „_Flgsurt._“

[12] Lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen der Darstellung werden im folgenden allgemeines und generelles, modal-bestimmendes und elementares, verneinendes und bejahendes Urteil wie einander koordinierte Urteilsformen behandelt.

[13] „~Quidquid de omnibus valet, valet et de quibusdam et singulis: quidquid de nullo valet, nec de quibusdam vel singulis valet.~“ (Was allgemein gilt, gilt auch für das Besondere und Einzelne; was für nichts gilt, gilt auch nicht für das Besondere und Einzelne.)

[14] +Aristoteles+ freilich versteht unter „Syllogismus“ zugleich auch die induktiven und Analogieschlüsse, die er irrtümlich aus dem deduktiven Verfahren ableitet. Hypothetische und disjunktive Deduktionen im Unterschied zu den kategorischen kennt er überhaupt noch nicht.

[15] Der Schüler stelle übungshalber fest, nach welchen Schlußformen in diesem Absatz geschlossen worden ist.

~B.~ Logische Methodenlehre.

I. Die Lehre vom wissenschaftlichen Untersuchungsverfahren.

1. Unwissenschaftliches und wissenschaftliches Denken und die Aufgaben der Methodenlehre.

Historisch betrachtet ist das unwissenschaftliche oder praktisch gerichtete Denken des gemeinen Volkes älter als das wissenschaftliche und zugleich der Mutterboden, auf dem jenes unter allmählichen charakteristischen Veränderungen sich entwickelt hat. Die Formen, in denen beide sich vollziehen, sind dieselben: hier wie dort Urteile über Gegenstände, die zuvor durch andere Urteile begrifflich fixiert sind, und Schlüsse, die aus gegebenen Urteilen neue gewinnen lassen. Ziel und Mittel beider sind dagegen wesentlich verschieden. Dient das unwissenschaftliche Denken vorwiegend +praktischen+ Zwecken der +Lebensführung+, so das wissenschaftliche -- seinen unmittelbaren Aufgaben nach -- +theoretischen+ der +Erkenntnis+. Jenes ist einseitig, subjektiv-individuell und dem Augenblick angehörend, dieses umfassend, objektiv-allgemein und dem Ideal nach für die Ewigkeit bestimmt. Und dem Zweck entsprechen die Mittel: unwissenschaftliches Denken ist unkritisch und unsystematisch, allen Verführungen des Hoffens, Meinens und Glaubens willfährig hingegeben; wissenschaftliches dagegen eine kritisch-systematische Reflexion des Bewußtseins auf seine Gegenstände, in der an die Stelle des Hoffens das +Forschen+, an die Stelle des Meinens das +Beweisen+, an die Stelle des Glaubens das +Wissen+ tritt. +Wissenschaftliches+ Denken ist also kurz gesagt solches, das seinen Gegenständen nach einen möglichst vollständigen, seinem Erkenntniswert nach einen möglichst allgemeingültigen Bestand von Urteilen über das Wirkliche erstrebt. Zu diesem Zwecke hat es zwei miteinander eng zusammenhängende Aufgaben zu erfüllen: 1. seine Gegenstände systematisch zu untersuchen; 2. die Ergebnisse dieser Untersuchung in ihrem Zusammenhange zureichend zu begründen. Entsprechend diesen beiden Aufgaben zerfällt die logische Methodenlehre -- als wissenschaftliche Reflexion auf die methodischen Formen des wissenschaftlichen Denkens -- in zwei Hauptteile, deren ersten die Lehre vom wissenschaftlichen +Untersuchungs+-, deren zweiten die Lehre vom wissenschaftlichen +Beweis+verfahren bildet. Nicht selten wird zu diesen beiden Teilen noch ein dritter hinzugesellt: die Lehre von der +systematischen Darstellung+ wissenschaftlicher Ergebnisse. Dieser ist jedoch -- soweit er +logisch+- (und nicht praktisch-didaktisch-) Wertvolles enthält -- bereits völlig in den beiden anderen Teilen der Methodenlehre enthalten; denn jede wissenschaftliche Untersuchung, die zu Ergebnissen gelangt, muß, um diese festzuhalten, zu deren systematischer Darstellung fortschreiten, und jeder Versuch, wissenschaftliche Ergebnisse in ihrem Zusammenhange zureichend zu begründen, muß von einer systematischen Darstellung dieser Ergebnisse seinen Ausgangspunkt nehmen.

Die Aufgaben der logischen Methodenlehre werden dadurch verwickelter, daß das wissenschaftliche Denken seiner Form nach nicht ein einheitliches, sondern vielmehr ein in vielen Richtungen auseinanderstrebendes Ganze bildet. Mit der Differenzierung der Wissenschaften haben sich auch ihre methodischen Formen zu immer feineren voneinander abweichenden Gestaltungen entwickelt. Das wissenschaftliche Denken ist also wie nach seinen Gegenständen so auch nach seinen +Methoden+ charakteristisch verschieden, und es fragt sich, wie die logische Methodenlehre sich diesen methodischen Verzweigungen gegenüber zu verhalten habe.

Während die älteren Logiker sich darauf beschränkten, lediglich die allgemeinen Grundlagen des wissenschaftlichen Untersuchungs- und Beweisverfahrens festzulegen, haben sich in der jüngeren Logik -- namentlich durch den (trotz aller Schwächen im einzelnen) epochemachenden Entwurf +Wundts+ -- Ansätze entwickelt, die von der allgemeinen auf eine +spezielle+ Methodenlehre des +einzel+wissenschaftlichen Denkens hinstreben. In diesen Versuchen zeigt sich die Tendenz, wie eine Logik des +mathematischen+ so auch eine solche des +naturwissenschaftlichen+ und davon wieder unterschieden eine solche des +geisteswissenschaftlichen+ (bsd. des historischen) Denkens zu begründen. Diese -- z. B. von Windelband, von +Rickert+ angeregten und geförderten -- Bestrebungen sind indessen noch zu jung, um bereits anerkannte Ergebnisse von bleibender Bedeutung aufzuweisen. Für künftige Logiker jedoch -- gleich gut geschult auf einzelwissenschaftlichem wie philosophischem Gebiete -- eröffnen sich hier weite, noch ungepflügte Gebiete der Forschung, die reichen Ertrag versprechen.

Gegenwärtig und im besonderen für den vorliegenden Zweck muß die Darstellung der logischen Methodenlehre sich auf die Skizzierung der allgemeinsten methodischen Grundlagen des wissenschaftlichen Denkens beschränken, nur daß sie gut tut, gegebenen Ortes auch der wichtigsten Differenzierungen kurz Erwähnung zu tun.