Geschichte des Araberaufstandes in Ost-Afrika
v. Wißmann schloß aus diesen Anzeichen, daß dort der Hauptwiderstand
des Gegners zu suchen wäre, wenngleich man von der angekündigten und beschriebenen Verteidigungsboma nichts erblicken konnte.
Nachdem die Truppen sich hinter der Anhöhe gesammelt hatten, gab Wißmann seinen Gefechtsbefehl derart, daß auf die vorliegende feindliche Stellung ein direkter Vorstoß in zwei Kolonnen gemacht werden sollte.
Rechter Flügel: 1. Sudanesenkompagnie, Artillerie; 2. Zulukompagnie.
Linker Flügel: 3. Zulukompagnie.
Die Bagage erhielt Befehl, auf dem rückwärts gelegenen Bergrücken zu halten, woselbst sich auch die Wadschaggakrieger sammeln sollten; das Sanitätsdetachement folgte der vorrückenden Truppe. Beide Kolonnen traten gleichzeitig den Vormarsch an.
Mit vorgenommenen Schützenlinien wurden die Truppen die steile Schlucht hinuntergeführt und klommen an der andern Seite durch den Bananenwald wieder herauf. Hier empfing sie ein heftiges Feuer des Gegners aus ziemlicher Nähe. Die ersten Verluste waren zu verzeichnen.
Nach Ersteigen der halben Anhöhe gelangten die beiden Kolonnen an die bis dahin dem Auge völlig entzogene Boma des Feindes. Die letztere war umgeben von einem 3 m breiten und 5 m tiefen Graben, an dessen jenseitigem Rande sich eine starke Pallisadenwand erhob. Der innere Teil der Boma bot ein so vollkommenes Gewirr von Gräben, Pallisaden, Hecken, verrammelten Thoren, Fallgruben und sonstigen Hindernissen, daß eine Orientierung in diesem Labyrinth für einen Fremden völlig unmöglich war. An der Herstellung und Vollendung der gedachten Verteidigungsanlagen müssen die Kiboscholeute schon Jahrzehnte gearbeitet haben. Die Befestigungen waren nicht nach einem bestimmten Plane angelegt, sondern sichtbar allmählich entstanden. Jedenfalls boten dieselben ein ernstes Hindernis.
Es war erklärlich, daß bei dem Eindringen in die Boma die Verbindung der beiden Kolonnen verloren ging; dieselben vereinigten sich erst wieder im späteren Verlaufe des Gefechtes.
Auf dem rechten Flügel, den Major v. Wißmann in Person befehligte, waren die vorn befindlichen Sudanesen zuerst in die Boma eingedrungen; die große Ausdehnung der Befestigungsanlagen machte es bald nötig, auch die zweite Zulukompagnie in das vordere Treffen hineinzuziehen. Die rechte Flügelkolonne tastete, dem zerstreut fechtenden Gegner folgend, um den äußeren Rand der ganzen Boma herum, bis sie ungefähr den östlichsten Teil -- der Anmarsch geschah von Westen nach Osten -- erreicht hatte. Der sich entgegenstellende Feind, welcher häufig auf 20 bis 30 Schritte von irgend einer Hecke her sein Feuer abgab, wurde an allen Punkten zurückgeworfen, nirgends wurde noch einheitlicher Widerstand geleistet.
Major v. Wißmann sammelte daher an diesem Platze die Truppen der rechten Kolonne und gab Befehl, auf das hörbare Salvenfeuer der linken Flügelkolonne hin zu marschieren. Eine Orientierung nach Sicht war vollständig ausgeschlossen, denn auch die mit Pallisaden umschlossenen, zahlreichen inneren Höfe der Boma waren dicht mit Bananen bestanden.
Die Vereinigung mit dem linken Flügel gelang glücklich, denn um 11 Uhr 30 Minuten vormittags langte Wißmann unter fortwährenden Gefechten mit der Tête seiner Abteilung auf einem freien Platze innerhalb der Boma an, den kurz vorher die 3. Zulukompagnie erreicht hatte. Diese Kompagnie, ursprünglich auf dem linken Flügel befindlich, war ebenfalls auf die Boma gestoßen und zwar auf einen ganz besonders stark befestigten und verbarrikadierten Teil derselben. Auch hier hatte sich überall der Feind dem weiteren Vordringen entgegengestellt, und konnte aus der Heftigkeit des geleisteten Widerstandes geschlossen werden, daß hier die Hauptverteidigung der Boma zu suchen wäre. Dieser erste Abschnitt des Gefechtes, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, wo sich beide Abteilungen auf dem freien Platze trafen, hatte etwa zwei Stunden gedauert.
Die eingetretene Gefechtspause wurde zum Verbinden der Verwundeten benutzt, die der vorrückenden Truppe nachgetragen werden mußten, da sie sonst unfehlbar in die Hände der erbitterten Gegner gefallen wären. Bis jetzt stellte sich deutscherseits der Verlust auf zwei Tote und elf Verwundete, unter letzteren auch zwei Europäer, Feldwebel Nowack und Unteroffizier Witte. Der gegnerische Verlust ließ sich zur Zeit auch noch nicht annähernd feststellen.
Bald wurde vom Feinde, dem das Zeugnis einer beharrlichen Tapferkeit und Kühnheit ausgestellt werden muß, das Gefecht wieder aufgenommen. Das aus nächster Nähe von mehreren Seiten abgegebene Feuer bedingte, den ungedeckten freien Platz zu verlassen und entweder das Gefecht für heute abzubrechen, oder aber die Hauptbefestigung, die bisher noch völlig unbetreten war, zu stürmen.
Wenn von Wißmann sich für den Abbruch des Gefechtes und Fortsetzung desselben am nächsten Tage entschied, so war für seine Erwägungen weniger die Rücksicht auf die schon stark ermatteten Truppen, als der Umstand maßgebend, daß die Wadschagga-Krieger zu einer späteren Verfolgung des Feindes nicht zur Hand waren. Nachdem von der Artillerie noch einige Granaten aus dem 4,7 +cm+ Schnellfeuergeschütz in die Befestigung hineingeschleudert waren, wurde der Rückzug nach der vorher geschilderten Anhöhe angetreten.
Der Rückmarsch ging auf demselben Wege von statten, den die 3. Zulukompagnie beim Eindringen in die Boma genommen hatte. Große Schwierigkeiten machte der Transport der Verwundeten und Toten, sowie das Tragen der beiden Geschütze.
Nach Ankunft auf der freigelegenen Höhe befahl Wißmann die Besetzung der dort befindlichen Schützengräben. Die drei Kompagnien lagen nebeneinander, Sudanesen auf dem rechten, 3. Zulukompagnie auf dem linken Flügel. In der Mitte waren die beiden Geschütze in Stellung gegangen, weiter hinter der Front hatte der Arzt seinen Verbandplatz angelegt.
Schon die Arrieregarde wurde bei ihrem Abzug vom Feinde bedrängt. Um 1 Uhr nachmittags ging er seinerseits zum Angriff gegen die von den Deutschen genommene Stellung vor. Ein weiteres Vordringen wurde ihm jedoch alsbald durch die massenhaften Verluste verwehrt, die die Kiboscholeute durch das in Thätigkeit gesetzte Maxim-Gun erlitten.
Ferner traf Wißmann die Anordnung, daß sämtliche Europäer ein wohlgezieltes Schützenfeuer unterhalten sollten, während dessen die schwarzen Soldaten mit Gewehr im Arm im Graben ruhten.
Bis etwa 4 Uhr nachmittags dauerte das gegenseitige Schützengefecht, welches den Kiboscholeuten die empfindlichsten Verluste beigebracht hat. Die relative Ruhe, die dann eintrat, wurde gegnerischerseits nur durch einige Wagehälse gestört, die sich an die deutsche Stellung heranschlichen, ihre Gewehre losknallten und ebenso schnell, wie sie gekommen waren, wieder verschwanden.
In der Nacht blieben sämtliche Truppen ausgeschwärmt in den Gräben liegen; einzeln liegende Posten waren noch 50 Schritt vorgeschoben. Um 12 Uhr wurde noch einmal das Maximgeschütz abgeschossen, was ein großes Wutgeheul bei den Kiboscho-, Freudengesänge bei den am jenseitigen Bergabhange lagernden Wadschagga-Kriegern hervorrief. An Ruhe und Schlaf war kaum zu denken.
Am 13. Februar früh 5 Uhr bereits gab Wißmann seine Befehle für den Sturm auf die Boma. Ein vorgesandter Zug der Sudanesenkompagnie hatte erkundet, daß sich der ganze Feind wieder gesammelt habe und mit aller Energie an der Wiederherstellung der Verteidigungsanlagen arbeite.
Die Sturmkolonne bestand aus drei Zügen, deren spezieller Befehl dem Chef Johannes übertragen wurde. Dieser ging beim Eindringen in die noch besetzt gefundene Boma ganz systematisch zu Werke. Während zwei Züge den Feind unter beständigem Salvenfeuer hielten, mußte der dritte Zug das soeben passierte Hindernis völlig um- und freilegen, so daß ein geräumiger und breiter Weg geschaffen wurde. Alsdann erst wurde das nächste Hindernis genommen. Schritt für Schritt gelangte die Kolonne an die Hauptbefestigung, an welcher noch einmal zäherer Widerstand geleistet wurde. Mit kühnem Anlauf wurde auch diese genommen, und drangen die Truppen nunmehr unaufhaltsam in alle Häuser ein, speziell in diejenigen, welche vom Sultan Sinna bewohnt waren. Mit dem Verluste dieses Teils der Boma war das Schicksal des Tages entschieden.
Sobald die rote Flagge auf dem Signalmast niedergeholt war und Rauchwolken aus dem Innern die Einnahme jener Befestigung verkündigten, zogen die Kiboscho in eiliger Flucht nordwestlich in die Berge. Jetzt bekamen auch die Wadschagga plötzlich großen Mut; sie stürzten sich in hellen Haufen in die Boma, ein anderer Teil unternahm die Verfolgung des fliehenden Gegners. Die Sinnaleute hatten an beiden Tagen mit Erbitterung und großer Tapferkeit gefochten, viele Leichen bedeckten den Boden. Vermöge ihrer guten Bewaffnung und der reichlichen Munition waren sie im Stande, in ihrer vorzüglichen Befestigung bislang alle Angriffe ihrer Gegner blutig abzuweisen. Sinnas Boma galt allgemein, wie man jetzt von den Wadschagga hörte, als unüberwindlich. Um so größer war natürlich auch die Freude über den errungenen Sieg, der allerdings mit verhältnismäßig schweren Opfern erkämpft war. Außer den oben angegebenen Verlusten waren noch 1 Toter und 6 Verwundete zu beklagen; in Summa 3 Tote und 17 Verwundete. Der Verlust beim Feinde belief sich allein auf 200 Tote.
Außerordentlich reich war die von den Wadschagga gemachte Beute. Etwa 4000 Ochsen und 5000 Stück Kleinvieh wurden zusammengetrieben, ferner gelangte eine Anzahl Speere und Schilde, Munition und Gewehre zur Verteilung. Das Vieh wurde sofort auf verschiedenen Wegen in die Landschaft Dschagga fortgetrieben, die Truppe blieb noch bis 11 Uhr vormittags in ihrer Stellung und trat dann ebenfalls den Rückmarsch auf Moschi an. Die aus der Sudanesenkompagnie bestehende Arriere-Garde hatte noch ein unbedeutendes Gefecht mit versprengten Kiboscho, sonst wurde der Rückmarsch, insbesondere der große Viehtransport, in keiner Weise gestört. Am 14. Februar morgens kam die Truppe wieder in Moschi an, empfangen von einer Gesandtschaft Mandaras, der seiner und der Wadschagga Freude über den errungenen Sieg Ausdruck gab.
Die nächsten Tage in Moschi galten den Befestigungsarbeiten in der Station und der Fürsorge für die Verwundeten. Von diesen erlag nur ein Mann seinen Wunden, gewiß unter den außerordentlich schwierigen Umständen und bei den geringen zu Gebote stehenden Mitteln ein Beweis für die fachgemäße und opferwillige Krankenpflege.
Alsbald wurden an den überwundenen Sinna Boten abgesandt, welche die Nachricht zurückbrachten, daß Sinna sich nunmehr endgültig unterwerfen wolle und zu allen Bedingungen bereit sei; zugleich schickte er als Zeichen seiner Ergebenheit einen 105 Pfund schweren Elfenbeinzahn. Wißmann zeigte sich geneigt, die Bitte um Frieden zu erfüllen. Sinna mußte einen Teil seines Gebietes an früher von ihm vertriebene Häuptlinge abtreten und seinen Gehorsam der deutschen Verwaltung geloben. Daraufhin wurden ihm die Gefangenen ausgeliefert und das Recht zur Führung der deutschen Flagge erteilt.
Blitzschnell verbreitete sich die Nachricht von diesem Siege der Deutschen nach allen Seiten hin, und die umliegenden Stämme sandten Gesandte, um dem Reichskommissar ihre Ergebenheit zu bezeugen. Auch mit den Waruscha, die ihren Wohnsitz am Meru-Berge hatten, suchte Wißmann auf friedlichem Wege eine Einigung zu Stande zu bringen, indem er ihnen für ihre Räubereien eine Strafzahlung in Elfenbein und Rindvieh auferlegte.
Am 19. Februar gelangten Nachrichten über Übergriffe der Massai an den Reichskommissar nach Moschi. Es handelte sich um eine Expedition eines Baron von Langenn, welcher mit Genehmigung des Reichskommissars nach dem Kilimandscharo wollte. In Kissiwani angekommen, hatte er gehört, daß die Massai gedroht hätten, sich für die ihnen von den Deutschen zugefügte Unbill rächen zu wollen. Infolgedessen zog sich Herr von Langenn nach Masinde zurück und bat von hier aus den Reichskommissar um Hülfe. Da dieser indes nicht in der Lage war, dem Ansuchen durch Abtrennung einer größeren Truppenabteilung von seiner Macht zu entsprechen, mußte Herr von Langenn auf die baldige Rückkehr des Reichskommissars vertröstet werden.
Erst am 26. Februar konnte nach Abschluß der Befestigungsarbeiten und der Verhandlungen mit den umwohnenden Häuptlingen der Rückmarsch angetreten werden und zwar über Aruscha Tschini, den Pangani entlang nach Manamates Dorf am Pare-Gebirge. Am 4. März gedachte sich Wißmann hier mit dem Stationschef von Masinde, der den Befehl erhalten hatte, sich an diesem Tage mit seinen Truppen hier einzufinden, zu vereinigen. Den etwa vorüberziehenden Massai-Horden sollte mit Schonung und Rucksicht gegenüber getreten werden, bis durch offenbare Feindseligkeiten eine friedliche Lösung ausgeschlossen erschien.
Aruscha Tschini wurde am 28. Februar erreicht. Die guten Früchte der damals von Major von Wißmann an den Tag gelegten Friedensliebe blieben nicht aus; die Verproviantierung der Truppe, die auf drei volle Tage nötig wurde, stieß nicht im geringsten auf Schwierigkeiten. Die Waruscha kam allen an sie herantretenden Forderungen bereitwilligst entgegen.
Am 1. März marschierte Wißmann von Aruscha Tschini ab und überschritt bald darauf den Pangani. Der weitere Weg führte durch nackte, öde Salzsteppe; bis zu Manamates Wohnsitz war auf weitere Lebensmittel nicht zu rechnen. Die Marschzeiten wurden infolgedessen vergrößert, 3 Tage lang vor- und nachmittags marschiert. Die Expedition kreuzte hier eine nach dem Szogoni-Gebirge ziehende Massai-Horde, die man gemäß dem bereits erwähnten Befehl unbehelligt ziehen ließ.
Am 3. März abends traf die Expedition bei dem Häuptling Manamate ein und konnte sich hier endlich aufs neue verproviantieren. Für den folgenden Tag, der zum Ruhetag für die stark angestrengte Truppe bestimmt wurde, war der Stationschef von Masinde erwartet. Derselbe traf indessen nicht ein; gerüchtweise verlautete, daß die Massai den Weg nach Masinde versperrt hätten. Auch der Häuptling Manamate klagte über die Massai, daß sie die friedlichen Bewohner überfielen, ihnen ihr Vieh wegnähmen und die größten Grausamkeiten verübten.
Außerdem traf vom Stationschef von Masinde, der einer Erkrankung wegen den Marsch nicht hatte unternehmen können, die briefliche Nachricht ein, daß die Massai bis über Gonja vorgedrungen seien und ihm eine Kriegskeule als Zeichen der Kriegserklärung gesandt hätten. Infolgedessen beschloß Wißmann, von Masinde aus eine stärkere Abteilung nach Moschi zurückzusenden. Da ihn selbst dringende Geschäfte zur Rückkehr an die Küste, wo der neue Gouverneur bald eintreffen sollte, zwangen, übergab er das Kommando über 200 Mann dem Chef Johannes und befahl ihm, auf seinem Hin- und Rückmarsch die Massai überall anzugreifen und auf das nachdrücklichste zu züchtigen.
Chef Johannes traf auf dem Marsche über Gonja, Kissiwani und den Jipe-See nach Moschi noch einige Stämme der Massai. Er griff sie überall mit Erfolg an, und dadurch, daß er ihre Kraale zerstörte, ihre Herden fortnahm und viele der Massai-Krieger tödtete, zwang er sie endgültig jene Gegend zu verlassen und sich westlich über den Panganifluß zurückzuziehen, sodaß nunmehr die Sicherheit auf der wichtigen Karawanenstraße von Pangani nach dem Kilimandscharo wieder völlig hergestellt war.
Major von Wißmann zog von Masinde in Eilmärschen zur Küste und langte nach 4-1/2 Tagen am 13. März, also nach zweimonatlicher Abwesenheit, in Pangani an.
Die Expedition hatte auch den Erfolg, daß die Häuptlinge, welche bis dahin die deutsche Herrschaft nicht anerkannt, sondern verhöhnt hatten, die deutsche Macht nunmehr empfanden und sich dem Reichskommissar auf Gnade und Ungnade unterwarfen.
Bislang war von den meisten Reisenden der von Mombassa aus über Taveta ins Innere führende Weg als der sicherere gewählt worden, da die von Pangani ausgehende Straße meist von Massai-Horden gesperrt wurde. Die letztere Straße erreichte durch Wißmanns Zug annähernd dieselbe Sicherheit, wie die von Bagamoyo und Sadani ausgehenden Karawanenstraßen, da nunmehr auch hier die Jumbes die deutsche Flagge führten, teilweise auch in deutschem Solde und deutscher Abhängigkeit waren. --
Während Wißmann auf der Kilimandscharo-Expedition sich im Innern befand, drangen nach Bagamoyo an Chef Leue, der im Auftrage des Reichskommissars die Geschäfte während der Zeit der Expedition führte, beunruhigende Nachrichten von der Station Mpapua und Hülferufe von der französischen Missionsstation Longa und von den Wasagara des Mukondogua-Thales. Hier hatten die Wahehe wiederum einen Einfall gemacht, Dörfer zerstört, Eingeborene getötet oder als Sklaven weggeführt. Chef Leue raffte, was er an Truppen aus den Stationen der Küste noch irgend herausziehen konnte, zusammen und schickte unter dem Befehl des Chefs Ramsay eine Expedition nach der bedrohten Gegend aus. Bei der geringen Macht, die Ramsay zur Verfügung stand, mußte er es sich angelegen sein lassen, auf friedlichem Wege die Angelegenheit mit den Wahehe zu ordnen, und er hatte das Glück, daß bei seiner Ankunft in Kondoa die Wahehe ihm bereits Gesandtschaften entgegenschickten, ihre Unterwerfung anzeigten und sich bereit erklärten, die gemachten Gefangenen auszuliefern, außerdem eine ziemlich erhebliche Summe als Strafe in Rindvieh und Elfenbein zu zahlen. Ramsay gab den Wahehe auf, eine Gesandtschaft nach Bagamoyo zu schicken, um hier endgültig dem Reichskommissar ihre Unterwerfung anzuzeigen; er konnte nachdem für jetzt die Ordnung wieder hergestellt war, den Rückmarsch nach Bagamoyo antreten. Der Hoffnung, daß die Schwierigkeiten mit einem ausschließlich von Raub und Krieg lebenden Volke, wie den Wahehe, durch einen Vertrag ein für alle Mal beseitigt seien, konnte man sich allerdings nicht hingeben. Das konnte nur durch nachhaltigere Mittel und bedeutenden Kraftaufwand erreicht werden und mußte der nächsten Zeit vorbehalten bleiben.
Nach Wißmanns Ankunft an der Küste blieb diesem nur noch eine kurze Spanne Zeit, um die Übergabe der Geschäfte an den im Anfang April erwarteten Gouverneur von Soden vorzubereiten. Wir kommen auf die Übergabe des Gouvernements in einem der nächsten Kapitel zurück, führen aber hier bereits den folgenden Teil des Schlußberichtes des Majors v. Wißmann an, der geeignet ist, in gedrängter Form einen Überblick über das, was in den zwei Jahren seines Kommissoriums von Wißmann erreicht wurde, zu geben:
»Die ostafrikanische Küste ist zurückerobert und ihr Besitz derartig gesichert durch Anlage von Befestigungswerken und Kommunikationen, daß dieselbe mit einem im Verhältnis zur Größe des Landes äußerst geringen Truppenkontingent gegen alle Eventualitäten behauptet werden kann. Die großen Karawanenstraßen sind auf weite Strecken gesichert und unser Machteinfluß bis an die äußersten Grenzen unsers Gebietes ausgedehnt, dem deutschen Namen bis dorthin Achtung und Respekt verschafft worden. Im Norden ist das Hinterland von Tanga und Pangani bis zum Kilimandscharo hinauf als endgültig gesichert anzusehen. Die große Straße von Bagamoyo und Sadani aus ist bis Mpapua gesichert und eine weitere Sicherung in Uniamuesi von Emin Pascha und Stokes eingeleitet.
Nur in Ugogo, wo Handelskarawanen noch des Öfteren gefährdet werden, bleibt eine Lücke auszufüllen. Auch im Süden unserer Besitzung ist, seitdem Maschemba sich unterworfen hat, das nächste Hinterland beruhigt. Nur eine schwarze Truppe war der rastlosen kriegerischen Thätigkeit, wie sie sich hier entfalten mußte, gewachsen. Die im Verhältnis zu der gewaltigen Ausdehnung unseres Gebietes verschwindende Truppenstärke bedingte ein ununterbrochenes Hin- und Herziehen ohne Rücksicht auf die klimatischen Verhältnisse.
Diesem Umstande sind die meisten Verluste an europäischem Personal zuzuschreiben. Die von vornherein verfolgte Taktik, den Feind bei allen Gefechten durch einen kräftig eingeleiteten und schnell ausgeführten Angriff moralisch zu überwältigen, bewahrte die Truppen stets vor großen Verlusten im Gefechte selbst.
Immerhin sind die Verluste, wie vorher erwähnt hauptsächlich durch die Strapazen in dem Ungewohnten Klima, verhältnismäßig größer als bei einem europäischen Kriege. Der Gesamtverlust der Truppe im Gefecht (Tote und Verwundete) beträgt 21 Europäer und 151 Farbige, was bei Zugrundelegung einer Kombattantenstärke von 150 Europäern und 1200 Farbigen für erstere einen Verlust von 14, für letztere von 12-1/2 Prozent bedeutet. Die Verluste der Truppe an Toten überhaupt betragen 20 Europäer und 208 Farbige, was für eine Gesamtstärke von 200 Europäern und 1800 Farbigen (einschließlich der Nichtkombattanten) für erstere 10, für letztere 11-1/2 Prozent ausmacht.
Erst allmählich, nach Wiedergewinnung verschiedener Küstenpunkte, nach Vergrößerung des Sanitätspersonals, nach Durchführung der Impfung aller Truppen konnte die ärztliche Pflege der Truppe eine wirksamere werden, aber erst, nachdem die Unterkunftsräume ausgebaut und die Erdarbeiten, die eine Entwickelung des Malaria-Bazillus begünstigen, beendet waren, wurde der allgemeine Gesundheitszustand ein bedeutend besserer.
Gute Unterkunft schützte vor Malaria, Desinfektion und Maßnahmen zur Erlangung guten Trinkwassers vor Dyssenterie, Impfung vor Pockenerkrankungen, den drei die Gruppen am meisten gefährdenden Krankheiten. Jetzt, wo die kriegerischen Strapazen zum größten Teil überwunden sind, und durch die Fürsorge der Regierung das Sanitätspersonal für das kommende Jahr um das doppelte verstärkt ist, wird der Gesundheitszustand sich jedenfalls weiterhin bedeutend bessern.
Was die Erfolge der friedlichen Arbeit anbetrifft, so mußten die durch die militärische Thätigkeit auf Seiten der Eingeborenen entstandene Furcht und Scheu zunächst gehoben werden.
Strenge Gerechtigkeit und Wohlwollen von Seiten der Europäer der Schutztruppe, die unterdes mit den Sitten und Gewohnheiten der Inder, Araber und Neger mehr und mehr vertraut geworden waren, und strenge Überwachung der Unbestechlichkeit der farbigen Beamten erzeugten bald Vertrauen, wo früher Furcht gewaltet hatte. Das erste Zeichen von einem Gefühl der Sicherheit unter unserm Schutz war die massenhafte Rückkehr der während des Krieges Geflohenen und Ausgewanderten.
Während wir beim Beginn der Expedition in Bagamoyo täglich ungefähr ein Dutzend Leute verpflegten, die zu alt und krank gewesen wären, um mit den Anderen zu entfliehen, hat jetzt schon Bagamoyo mindestens seine alte Bevölkerungszahl wieder erreicht.
Es fällt jedem Fremden mit Erstaunen auf, wie jeder Europäer auf der Straße in unseren Küstenorten freundlich und vertraulich von überall begrüßt wird. Araber und Belutschen, Banianen, Hindus und Parsis, Goanesen, Suaheli-Sklaven und Karawanenleute aus dem Innern, griechische und Levantiner Händler, sogar Chinesen fühlen sich im lebhaft zurückgekehrten Handel und Verkehr sicher unter der deutschen Flagge. Der Druck des früher herrschenden Arabers, des seine Kapitalmacht mißbrauchenden Inders hat aufgehört. Die Erpressungen der bisherigen Walis, Kadis und Jumbes, die, da sie von ihrer Regierung unbesoldet blieben, sich selbst bezahlt machen mußten, sind einer unparteiischen und unbestechlichen Rechtspflege und Polizei gewichen. Der Sklave findet sein Recht wie der Herr. Durch möglichst seltenen Wechsel in den Stellen der Stationschefs wurde bei diesen das regste Interesse an dem Wachstum ihrer Stationen und Distrikte erzielt und damit manche Einrichtung zum Vorteil des Handels, zu hygienischen und Verschönerungszwecken.
Die Zerstörungen in manchen Küstenstädten in der ersten Periode des Aufstandes durch die Granaten der Marine erlaubten nachhaltiges Durchgreifen beim Wiederaufbau. Es wurden breite, gerade Straßen angelegt, Brücken und Wasserleitungen erbaut, Sümpfe trocken gelegt, Markthallen eingerichtet, Straßenbeleuchtung durchgeführt, offene Plätze freigehalten und durch Gartenanlagen verschönert, sowie durch entsprechende polizeiliche Aufsicht auf Ordnung, Reinlichkeit und Sicherheit hingewirkt. Für Unterkunft der Karawanen sind Karawansereien errichtet, und kürzlich ist der Grundstein für das erste Hospital für Eingeborene (unsere bisherigen Krankenhäuser und die schwarze Truppe eingerichtet) und die erste Schule für die Kinder der indischen Händler gelegt worden. Die bevorstehende Ankunft des letzten der drei Fahrzeuge der Küstenlinie wird hoffentlich recht bald ein allgemein erwünschtes regelmäßiges Anlaufen der Küstenplätze ermöglichen und ebenso ist zu hoffen, daß den Vorarbeiten für die Eisenbahnen die Vollendung bald folgen möchte.
Die allgemeine Wiederaufnahme des Feldbaues seit dem Wiedereintritt der friedlichen Verhältnisse, das Wiederaufblühen des Karawanenhandels nach erfolgter Sicherung der Straßen und jede nur mögliche Maßnahme zur Förderung des Handels müssen eine allmähliche Abnahme der unserer neuen Kolonie gebrachten Opfer bringen, müssen, wenn wir nachhaltig weiter arbeiten an dem Schaffen neuer wertvoller Exportprodukte durch Plantagenbau, auch mit der Zeit für unsere Opfer Zinsen tragen. Jeder Europäer, der während des Aufstandes unsere Küste gesehen hat und sie jetzt nach nur zweijähriger Arbeit wiedersieht, muß die Überzeugung gewinnen, daß diese Schlüsse nicht optimistisch sind, sondern das Resultat sachlicher Beobachtung.
14. Kapitel.
Das Deutsch-englische Abkommen.
Schon vor der Ankunft Wißmanns in Deutschland, nach Einnahme des südlichen Teils unserer deutsch-ostafrikanischen Küste, waren die Verhandlungen zwischen der deutschen und englischen Regierung über die Verteilung Afrikas in ein Stadium getreten, in welchem über alle wichtigen Punkte Einverständnis erzielt werden war. Am 17. Juni veröffentlichte der Reichs-Anzeiger in einer Extra-Ausgabe die Grundzüge des deutsch-englischen Abkommens, auf welche in allernächster Zeit der formelle Abschluß des Vertrages fußen sollte. Wißmann stand bei seiner unmittelbar darauf erfolgten Ankunft in Deutschland vor einem fait accompli, denn schon Anfangs Juli war die Publikation des nun abgeschlossenen Vertrages erfolgt.
Es seien an dieser Stelle die auf Ost-Afrika insbesondere oder mit bezüglichen Paragraphen des Abkommens im Wortlaut angeführt:
Artikel I. In Ostafrika wird das Gebiet, welches Deutschland zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehalten wird, begrenzt:
1. Im Norden durch eine Linie, welche an der Küste vom Nordufer der Mündung des Umba-Flusses ihren Ausgang nimmt und darauf in gerader Richtung zum Jipe-See läuft. An dem Ostufer des Sees entlang und um das Nordufer desselben herumführend, überschreitet die Linie darauf den Fluß Lumi, um die Landschaften Taveta und Dschagga in der Mitte zu durchschneiden und dann entlang an dem nördlichen Abhang der Bergkette des Kilimandscharo in gerader Linie weiter geführt zu werden, bis zu demjenigen Punkte am Ostufer des Viktoria-Nyanza-Sees, welcher von dem ersten Grad südlicher Breite getroffen wird. Von hier den See auf dem genannten Breitegrade überschreitend, folgt sie dem letzteren bis zur Grenze des Kongostaates, wo sie ihr Ende findet. Es ist indessen Einverständnis darüber vorhanden, daß die deutsche Interessensphäre auf der Westseite des genannten Sees nicht den Mfumbiroberg umfaßt. Falls sich ergeben sollte, daß dieser Berg südlich des genannten Breitengrades liegt, so soll die Grenzlinie in der Weise gezogen werden, daß sie den Berg von der deutschen Interessensphäre ausschließt, gleichwohl aber zu dem vorher bezeichneten Endpunkte zurückkehrt.
2. Im Süden durch eine Linie, welche, an der Küste von der Nordgrenze der Provinz Mozambique ausgehend, dem Laufe des Flusses Rovuma bis zu dem Punkte folgt, wo der Msinje-Fluß in den Rovuma mündet, und von dort nach Westen weiter auf den Breitenparallelen, bis zu dem Ufer des Nyassa-Sees läuft. Dann sich nordwärts wendend, setzt sie sich längs den Ost-, Nord- und Westufern des Sees bis zum nördlichen Ufer der Mündung des Songwe-Flusses fort. Sie geht darauf diesen Fluß bis zu seinem Schnittpunkte mit dem 33. Grad östlicher Länge hinauf und folgt ihm weiter bis zu demjenigen Punkte, wo er der Grenze des in dem ersten Artikel der Berliner Konferenz betriebenen geographischen Kongobeckens, wie dieselbe auf der dem 9. Protokoll der Konferenz beigefügten Karte bezeichnet ist, am nächsten kommt. Von hier geht sie gerader Linie auf die vorher gedachte Grenze zu und führt an derselben entlang bis zu deren Schnittpunkt mit dem 32. Grad östlicher Länge, sie wendet sich dann in gerader Richtung zu dem Vereinigungspunkte des Nord- und Südarmes des Kilambo-Flusses, welchem sie dann bis zu seiner Mündung in den Tanganjikasee folgt. Der Lauf der vorgedachten Grenze ist im allgemeinen nach Maßgabe einer Karte des Nyassa-Tanganjika-Plateaus angegeben, welche im Jahre 1889 amtlich für die britische Regierung angefertigt wurde.
3. Im Westen durch eine Linie, welche von der Mündung des Flusses Kilambo bis zum 1. Grad südlicher Breite mit der Grenze des Kongostaates zusammenfällt.
Das Großbritannien zur Geltendmachung seines Einflusses vorbehaltene Gebiet wird begrenzt:
1. Im Süden durch die vorher erwähnte Linie von der Mündung des Umbeflusses zu dem Punkte des Kongofreistaates, welcher von dem 1. Grad südlicher Breite getroffen wird. Der Berg Mfumbiro ist in dieses Gebiet eingeschlossen.
2. Im Norden durch eine Linie, welche an der Küste am Nordufer des Jubaflusses beginnt, dem genannten Ufer des Flusses entlang läuft und mit der Grenze desjenigen Gebietes zusammenfällt, welches dem Einflusse Italiens im Gallalande und in Abessinien bis zu den Grenzen Egyptens vorbehalten ist.
3. Im Westen durch den Kongofreistaat und durch die westliche Wasserscheide des oberen Nilbeckens.
Artikel II. Um die in dem vorstehenden Artikel bezeichnete Abgrenzung zur Ausführung zu bringen, zieht Deutschland seine Schutzherrschaft über Witu zu Gunsten von Großbritannien zurück.
Großbritannien verpflichtet sich, die Souveränität des Sultans von Witu über das Gebiet anzuerkennen, welches sich von Kipini bis zu dem im Jahre 1887 als Grenze festgesetzten Punkt gegenüber der Insel von Kweihu erstreckt. Deutschland verzichtet ferner auf seine Schutzherrschaft über die an Witu grenzende Küste bis nach Kismaju und auf seine Ansprüche auf Gebiete des Festlandes nördlich vom Tanaflusse und auf die Inseln Patta und Manda.
Artikel VII. Jede der beiden Mächte übernimmt die Verpflichtung, sich jeglicher Einmischung in diejenige Interessensphäre zu enthalten, welche der andern durch Artikel I bis IV des gegenwärtigen Übereinkommens zuerkannt ist. Keine Macht wird in der Interessensphäre der andern Erwerbungen machen, Verträge abschließen, Souveränitätsrechte oder Protektorate übernehmen oder die Ausdehnung des Einflusses der andern hindern. Es besteht Einverständnis darüber, daß Gesellschaften oder Privatpersonen, welche der einen Macht angehören, die Ausübung von Souveränitätsrechten innerhalb der Interessensphäre der andern Macht, außer mit Zustimmung der letzteren, nicht zu gestatten ist.
Artikel VIII. Die beiden Mächte verpflichten sich, in allen denjenigen Teilen ihrer Gebiete innerhalb der in der Akte der Berliner Konferenz von 1885 bezeichneten Freihandels-Zone, auf welche die fünf ersten Artikel der genannten Akte am Tage des gegenwärtigen Abkommens anwendbar sind, die Bestimmungen dieser Artikel in Anwendung zu bringen. Hiernach genießt der Handel vollständige Freiheit; die Schiffahrt auf den Seen, Flüssen und Kanälen und den daran gelegenen Häfen ist frei für beide Flaggen; keine ungleiche Behandlung mit Bezug auf den Transport oder Küstenhandel ist gestattet; Waaren jeder Herkunft sollen keine andern Abgaben zu entrichten haben, als solche, welche unter Ausschluß ungleicher Behandlung, für die zum Nutzen des Handels gemachten Ausgaben erhoben werden mögen; Durchgangszölle dürfen nicht erhoben und keine Monopole oder Handelsbegünstigungen gewährt werden. Den Angehörigen beider Mächte ist die freie Niederlassung in den beiderseitigen Gebieten, soweit dieselben in der Freihandels-Zone gelegen sind, gestattet.
Insbesondere herrscht Einverständnis darüber, daß in Gemäßheit dieser Bestimmungen von jedem Hemmnis und jedem Durchgangszoll frei sein soll der beiderseitige Güterverkehr zwischen dem Nyassa- und Tanganjikasee, zwischen dem Nyassa-See und dem Kongostaat, auf dem Tanganjikasee und zwischen diesem See und der nördlichen Grenze der beiden Sphären.
Artikel IX. Handels- und Bergwerkskonzessionen, sowie Rechte an Grund und Boden, welche Gesellschaften oder Privatpersonen der einen Macht innerhalb der Interessensphäre der andern Macht erworben haben, sollen von der letzteren anerkannt werden, sofern die Gültigkeit derselben genügend dargethan ist. Es herrscht Einverständnis darüber, daß die Konzessionen in Gemäßheit der an Ort und Stelle gültigen Gesetze und Verordnungen ausgeübt werden müssen.
Artikel X. In allen Gebieten Afrikas, welche einer der beiden Mächte gehören, oder unter ihrem Einfluß stehen, sollen Missionare beider Länder vollen Schutz genießen; religiöse Duldung und Freiheit für alle Formen des Gottesdienstes und für geistlichen Unterricht werden zugesichert.
Artikel XI. Großbritannien wird seinen ganzen Einfluß aufbieten, um ein freundschaftliches Übereinkommen zu erleichtern, wodurch der Sultan von Sansibar seine auf dem Festland gelegenen und in den vorhandenen Konzessionen der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft erwähnten Besitzungen nebst Dependenzen, sowie die Insel Mafia an Deutschland ohne Vorbehalt abtritt. Es herrscht Einverständnis darüber, daß Se. Hoheit gleichzeitig für den aus dieser Abtretung entstehenden Verlust an Einnahmen eine billige Entschädigung erhalten soll.
Deutschland verpflichtet sich, die Schutzherrschaft Großbritanniens anzuerkennen über die verbleibenden Besitzungen des Sultans von Sansibar mit Einschluß der Inseln Sansibar und Pemba, sowie über die Besitzungen des Sultans von Witu und das benachbarte Gebiet bis Kismaju, von wo die deutsche Schutzherrschaft zurückgezogen wird. Es herrscht Einverständnis darüber, daß Ihrer Majestät Regierung, falls die Abtretung der deutschen Küste nicht vor der Übernahme der Schutzherrschaft über Sansibar durch Großbritannien stattgefunden hat, bei der Übernahme jener Schutzherrschaft die Verpflichtung übernehmen wird, allen ihren Einfluß aufzuwenden, um den Sultan zu veranlassen, jene Abtretung gegen Gewährung einer billigen Entschädigung so bald als möglich vorzunehmen.«
In den kolonialfreundlichen Kreisen Deutschlands erregte das Abkommen die lebhafteste Verstimmung und -- zunächst wenigstens -- einen außerordentlich starken Pessimismus. Die härtesten Kritiken in den angesehensten Blättern zerpflückten die einzelnen Bestimmungen des Vertrages, und selbst die prinzipiellen Gegner der Kolonialpolitik fanden die von Deutschland gemachten Konzessionen mindestens sehr großmüthig. Man sah sich aber schließlich genötigt, mit dem Abkommen als einer Thatsache zu rechnen und mußte sich nunmehr auf den Boden der durch das Abkommen gegebenen Daten stellen, auf dem geschaffenen Fundament in der Kolonisierung Ost-Afrikas fortfahren oder eigentlich in vielen Rücksichten neu anfangen.
Überall in Ost-Afrika selbst, wohin der Vertragsabschluß ja sofort durch den Draht übermittelt wurde, wurden naturgemäß nur mißbilligende Stimmen laut.
In Lindi, der Station, welcher ich damals vorstand, kam die Nachricht durch einen zufällig anlaufenden Dampfer gerade an meinem Geburtstage an und sicherlich wird mir die trübe Stimmung in dauernder Erinnerung bleiben, in welche alle Offiziere und Beamten der Station Lindi versetzt wurden.
In den Tropen, wo man leichter erregbar ist, als hier, schien uns das Abkommen eigentlich zunächst gleichbedeutend mit einem Aufgeben unseres Kolonialbesitzes überhaupt. Man hoffte zwar, daß wenigstens außer der Erwerbung Helgolands noch große politische Vorteile in Europa errungen worden seien, hinter welchen ja dann die erst begründeten Interessen in den Kolonien hätten zurückstehen müssen; aber in jedem Falle sahen wir uns vor die betrübende Notwendigkeit versetzt, mit den Daten des Vertrages rechnen und auf diese gestützt weiter arbeiten zu müssen.
Gleich uns empfand auch der einsichtsvollere Teil der Bevölkerung, besonders die Inder und Araber, die neue Nachricht als eine uns gewordene Niederlage. Selbstverständlich wurde bei dem intelligenteren Teil der Küstenbewohner der Vertrag genau zur selben Zeit wie bei uns bekannt; dieselben, welche damals auch in dem eben erst wiedergewonnenen Süden Sympathien für uns an den Tag legten und namentlich damals weit mehr für uns als für die Engländer eingenommen waren, vermieden sorgfältig, uns von der ihnen bekannt gewordenen Nachricht etwas merken zu lassen, gewissermaßen aus Zartgefühl und Rücksichtnahme auf uns.
Durch die vom Verfasser unter der Hand durch seinen farbigen Polizei-Hauptmann eingezogenen Erkundigungen aber erfuhr er, daß das Abkommen dort ebenfalls das lebhafteste Staunen hervorgerufen hatte.
Gehen wir nun die einzelnen Bestimmungen des Vertrages durch, so sehen wir, daß wir eigentlich, -- wenigstens in Ostafrika, -- nirgends gewonnen, sondern überall verloren haben. Die Küste war durch deutsches Geld und mit deutschem Blut zurückerobert worden, und weder wir, die wir in Ostafrika selbst thätig gewesen sind und redlich mitgeholfen haben, noch die Eingeborenen aller Art haben je unsere Wiedereroberung der Küste für etwas anderes angesehen, als eine dauernde Besitzergreifung, da wir ja, an der Küste besonders, überall die absoluten Herren waren und genügende Schritte zu dauernder Niederlassung geschehen waren. Auch die Erwerbung Sansibars war als etwas natürliches von den Eingeborenen und Arabern erwartet worden.
Wie an der Küste durch seine Waffenerfolge, so hatte hier ganz besonders der Reichskommissar persönlich durch sein kluges politisches Verhalten und die naturgemäße Rückwirkung von der Küste auf Sansibar, eine ganz bedeutende Besserung in dem Verhältnis zum Sultan und den Arabern herbeigeführt. Der ursprünglich gegen uns gehegte Haß des Sultans hatte sich in ein gutes freundliches Verhältnis verwandelt. Als die Verstärkung der Schutztruppe im April 1890 mit dem egyptischen Dampfer »Schibin« in Sansibar ankam, wurde bereits von den Arabern daselbst, man sagt sogar von den Engländern, welche jedenfalls in der Nacht, als der Dampfer in der Rhede lag, die Stadt und die Rhede fortwährend mit den Scheinwerfern ihrer Kriegsschiffe beleuchteten, eine Landung und die Annexion Sansibars durch Handstreich für möglich gehalten. Bis weit ins Innere herein reichte unser Einfluß. Die thatsächliche Macht war an einzelnen Stellen durch Stationen und durch zahlreiche starke Expeditionen zum Ausdruck gebracht worden. Hierzu kam, daß man nach dem Vertrage des Jahres 1886, obgleich in diesem die Interessensphäre nur im Norden und Süden begrenzt worden war, doch annehmen mußte, daß jedenfalls unser Hinterland bis an die Seen beziehungsweise die Grenze des Kongostaates voll und ganz gesichert war.
Das Vorgehen unserer Reichsregierung in der letzten Zeit der Thätigkeit des Fürsten-Reichskanzlers nördlich des Gebietes der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft hatte die lebhafteste Befriedigung der kolonialen Kreise zur Folge, da diese hierin mit Recht eine Hoffnung auf energisches Vorgehen im Witu-Land und im Hinterlande desselben begründet sahen. Kaum zwei Monate vor dem Bekanntwerden des englischen Vertrages war unter dem General-Konsul Michahelles, wie bereits an anderer Stelle dieses Buches erwähnt ist, eine Gesandtschaft an den Sultan von Witu mit kaiserlichen Geschenken gesandt worden, welche diesem die Meinung beibringen mußte, daß nun die deutsche Regierung die Bedeutung ihres Schützlings und seines Landes würdige und denselben dem Sultan von Sansibar gegenüber zu halten entschlossen sei.
Acht Monate vor dem Vertrage war durch ein deutsches Kriegsschiff die deutsche Flagge in Kismaju gehißt und dann die Küste zwischen Witu und Kismaju unter deutschen Schutz gestellt worden. Verfasser selbst ist ein Jahr im Witu-Land thätig gewesen und hat während dieser Zeit Land und Leute, vor allen Dingen den alten, damals noch regierenden Sultan Achmed und den Sultan der in Rede stehenden Zeit, den damaligen Thronfolger Fumo Bakari, ebenso das Hinterland und die umliegenden Völkerschaften von Witu kennen gelernt. Er hat sich auf Grund seiner damals erworbenen Kenntnis in Schrift und Wort darüber ausgesprochen, einen wie großen Wert sowohl durch seine geographische Lage, wie besonders durch die teils faktische, teils moralische Macht des Sultans von Witu im ganzen Hinterlande, -- speziell bei den Bararetta- und Borani-Galla, den Waboni, Wapokomo und sogar einem Teil der Somalis, -- das Witu-Land gewissermaßen als Schlüsselpunkt für jene wertvollen, hochgelegenen und gesunden Länder habe.
Hierzu trat die Thätigkeit der deutschen Witu-Gesellschaft und die einer Reihe von Privatleuten, welche daselbst deutsche Interessen geschaffen und teilweise bereits Erfolge aufzuweisen hatten. Dazu kam ferner insbesondere die große Vorliebe der Sultane von Witu, welche sie seit Brenners Reisen immer für Deutschland gehegt hatten. Sie war begründet in der alten Feindschaft, welche zwischen dem Sansibar-Sultan und den Witu-Herrschern bestand, da ja bekanntlich England lebhaft die Sansibar-Sultane protegierte. Der letztere Umstand und das Bewußtsein, daß vom Anfang der kolonialen Thätigkeit Deutschlands an sich eine Rivalität zwischen diesem und England geltend machte, war für die Wituleute zu unsern Gunsten maßgebend. Verfasser selbst kann das Verhalten des alten Sultans Achmed, sowie von Fumo Bakari und der Witu-Leute überhaupt zu jener Zeit, als die Witugesellschaft ohne jede Machtmittel lediglich in friedlicher Weise in jenem Lande thätig war, gar nicht genug loben, da alles, was wir damals im Lande unternahmen, alle kleineren Reisen ins Hinterland, nur mit Hülfe des Sultans möglich waren. Gerade wir besaßen im Witu-Lande und in der Witu-Bevölkerung Faktoren, die uns die weitere Kolonisierung daselbst in einem Maße, wie das sonst nirgend wo der Fall war, erleichterten.
Wenn auch als Tauschobjekt gegen Helgoland und in der Erwägung, daß die großen für eine Erschließung der Hinterländer nötigen Geldmittel bei uns nicht zur Verfügung standen, ein Aufgeben des Protektorats über Witu erklärlich erschien, so hätten wir doch gewünscht, daß es in einer für den Witusultan weniger verletzenden Form geschehen wäre. Er befand sich notorisch in dem Glauben, nunmehr am deutschen Reich einen starken Rückhalt zu haben; er erfuhr das Abkommen zunächst überhaupt nur auf privatem Wege zufällig und wurde hierdurch natürlich sehr gegen uns erbittert. Jedenfalls ist diese Erbitterung des Sultans und seiner Leute nicht ohne Zusammenhang mit der Ermordung der Deutschen, welche zu dieser Zeit unter Führung Künzels zur Anlegung einer Dampfsägemühle in Witu eintrafen, wenn auch das Betragen Künzels zur Katastrophe mitgewirkt hat.
In Uganda ferner hatte +Dr.+ Peters auf der Rückkehr von seinem energisch durchgeführten Zuge einen Vertrag mit Muanga abgeschlossen. Er hatte daselbst ebenfalls eine für uns im Gegensatz zu den Engländern äußerst günstige Stimmung vorgefunden, die wir nicht zum wenigsten dem Einfluß der katholischen Missionen zu verdanken hatten. Der Vertrag des +Dr.+ Peters im Verein mit der Vorliebe des Herrschers und der Bevölkerung für uns stellten Interessen dar, wie sie die Engländer dort jedenfalls nicht aufzuweisen hatten, da sich die Waganda durchaus ablehnend, ja sogar feindselig gegen sie verhielten.
In gleicher Weise durfte das gesamte westlich des Nyassa gelegene Hinterland unserer Küste schon wegen der geographischen Lage als zu unserm Interessengebiet gehörig beansprucht werden, zumal die Engländer daselbst Verträge nicht zu verzeichnen hatten.
Von unserer Küste oder Interessensphäre haben wir durch den mit England geschlossenen Vertrag, abgesehen von dem unantastbaren Besitz der ostafrikanischen Gesellschaft, den zehn Meilen langen Küstenstreifen, den bis dahin die ostafrikanische Gesellschaft vom Sultan in Pacht gehabt hatte, bedingt bekommen. Auch letzteren hatten wir, als der Sultan seine im Vertrage eingegangenen Verpflichtungen nicht hatte erfüllen können, erst gänzlich verloren, ihn dann aber wie erwähnt, wieder erobern müssen. Für den dauernden Erwerb dieses Küstenstreifens stellte England uns seine diplomatische Unterstützung beim Sultan von Sansibar in Aussicht, wir sollten den letzteren aber außerdem noch bezahlen. Die Entschädigungssumme, wie schon erwähnt, vier Millionen Mark, mußte spätestens im Dezember des Vertragsjahres in London gezahlt werden. Interessant dürfte dabei die Thatsache sein, daß England oder Engländer dem jetzigen Sultan Said Ali zur Zeit, als er noch Prinz war und von seinen regierenden Brüdern schlecht behandelt wurde, ganz erhebliche Vorschüsse gemacht hatten!!
Wir hingegen erkannten ein englisches Protektorat über Sansibar an, lieferten den Engländern hierdurch unbedingt die ganze Herrschaft des Sultans bis auf unsere Interessensphäre aus. Die Insel Mafia, welche ursprünglich ebenfalls den Engländern zuerkannt werden sollte, obgleich sie für diese nur den Wert hatte, uns von ihr aus an dem gegenüberliegenden Teile unserer Küste chikanieren zu können, beziehungsweise etwaigen unsicheren Elementen im Hinterlande von Kilwa eine Zuflucht daselbst zu gewähren, war das einzige, was Wißmann gegen Preisgabe der Stevenson Road zwischen Nyassa und Tanganjikasee noch zuletzt für uns hatte retten können; einen positiven Wert besitzt die Insel Mafia für uns nicht.
Wir gaben, ohne dem Sultan von Witu, mit dem das Schutzbündnis kurz vorher erneuert war, ein Wort mitzuteilen und die Interessen derjenigen Suaheli, die unter deutschem Schutz bleiben wollten, irgendwie wahrzunehmen, dieses Land, dazu noch die vorher unter deutschem Schutz gestellte Küste den Engländern preis, ohne die Interessen unsres von altersher mit dem Sultan von Sansibar verfeindeten Schützlings wahrzunehmen.
Ferner hatten wir zu Gunsten Englands auf die Anlehnung an den Kongostaat westlich vom Nyassa-See verzichtet. Westlich des Viktoriasees überließen wir ihnen den Mfumbiro-Berg, einen vagen Begriff, denn die Ausdehnung dieses Berges oder Gebirges kannte kein Mensch; nur das eine war sicher, daß er südlich vom ersten Breitegrade liegt, der ja eigentlich über den See hinüber die Grenze bilden sollte und daß er unsere Landverbindung mit dem Kongostaat auch im Norden bedeutend einengt. In gleicher Weise fiel Uganda, wo wir Interessen hatten, den Engländern zu.
Am bedeutsamsten und empfindlichsten aber von Allem berührte uns der Verlust von Sansibar. Die Bedeutung Sansibars liegt darin, daß dort alle politischen Fäden der weitesten Gebiete Ostafrikas, speziell ganz Deutsch-Ostafrikas zusammenlaufen, und daß es das Handels-Centrum für den überwiegenden Teil Ostafrikas bildet. Fast alle Geschäfte die in unserer Interessensphäre sowohl an der Küste, wie im Hinterlande gemacht werden, sind von indischen Handelshäusern, die teils ihre Hauptvertretung, teils Filialen in Sansibar haben, abgeschlossen, also von englischen Unterthanen. Von den Indern sind fast alle arabischen Karawanen, die das Hinterland durchziehen, abhängig. Die wenigen Karawanen, welche aus dem Innern kommen und selbständigen Handel treiben, haben ihre Absatz- und Bezugsquellen allerdings an der Küste selbst mit indischen Häusern, diese aber sind immer nur Filialen der indischen Großhändler in Sansibar, sodaß also der gesamte Handel doch endlich in Sansibar zusammenläuft. Auf den großen Reichtum Sansibars durch den Betrieb der Gewürz- und Nelken-Plantagen auf der Insel selbst und auf der Insel Pemba möge auch noch hingewiesen werden. In erster Linie aber bleibt immer die Bedeutung Sansibars als politisches und Handels-Centrum, welches uns jetzt durch die Abtretung des Sultanats an England, -- wenn wir nicht gewissermaßen als Vasallen Englands auf dem Festlande Kolonialpolitik treiben wollen, -- in die Notwendigkeit versetzt, erheblich größere Opfer zu bringen. Nur dann können wir mit der Zeit den Verlust von Sansibar ausgleichen.
Hätten wir uns das Protektorat über Sansibar vorbehalten, so wäre uns die Möglichkeit gegeben, unsere Macht an der Küste bedeutend auszubauen. Wir hätten ein Centrum besessen, von dem aus wir bei einiger Machtentfaltung an den Seen, also an unserer westlichen Seite, leichter als jetzt die ganze Festlandskolonie hätten beherrschen können; unsere Ausgaben hätten sich bedeutend verringert.
Weshalb hat denn England so ungeheures Gewicht auf die Erwerbung Sansibars gelegt? lediglich deshalb, weil es jetzt in der Lage ist, unser gesamtes Gebiet handelspolitisch zu beeinflussen. Es wird den Engländern nie einfallen, den Sultan abzusetzen oder selbst regieren zu wollen, das letztere besorgt der Sultan unter Leitung des englischen Generalkonsuls viel besser. Noch gehen die arabischen oder indisch-arabischen Karawanen durch unser Gebiet. Große Anstrengungen werden indes zweifelsohne von den Engländern und ihrem Vasallen, dem Sultan, gemacht werden, unsern Handel nach Norden und Süden abzulenken und ihn im Süden auf dem Wege Schire--Sambesi, im Norden über Taveta nach Sansibar zu bringen.
Von Sansibar aus könnten wir ferner Deutsch-Ostafrika moralisch beeinflussen und uns an der Küste für den Anfang mit einfachen Zollstationen und geringer Polizeimacht begnügen.
Das Aufgeben Sansibars an England bedeutet für uns geradezu die Notwendigkeit eines erheblich größeren jährlichen Mehraufwands; die Ansicht vieler Kolonialgegner, daß durch die Preisgabe Sansibars eine Ersparnis am jährlichen Kolonialetat erzielt wird, ist bei den eigenartigen Verhältnissen Sansibars eine irrige. Es möge dies hier ganz besonders hervorgehoben werden.
Sansibar durch eine Bewachung der Küste, durch Ausnutzung der besseren Häfen zu ersetzen, ist bislang eine Redensart geblieben. Selbst wenn wir unsere ganze in Ostafrika jetzt befindliche Macht nur auf die Bewachung der Küste verwenden wollten, würde diese Macht noch lange nicht ausreichen, um Sansibar zu ersetzen.
Die in Artikel VIII des Abkommens getroffenen Bestimmungen, besonders die Gleichberechtigung der beiden Nationen in den wechselseitigen Gebieten, kommt in Wirklichkeit nur den Engländern zu Gute. Bei den geringeren Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, können wir an Handelsunternehmungen im englischen Gebiet nicht denken, vor allem aber haben wir keine Inder zu Unterthanen, welche wir als Groß- und Kleinhändler an die englisch-ostafrikanische Küste setzen und durch die wir uns dort des Handels bemächtigen könnten. Die Engländer dagegen, welche uns schon im Norden, Süden und Südwesten in Wirklichkeit, im Osten durch Sansibar politisch und kommerziell umklammern, sind bei der Größe ihrer Mittel in der Lage, in unserer eigenen Kolonie an deren Westgrenze einen für sie nicht aussichtslosen Wettstreit mit uns aufzunehmen.
Der Umstand, daß das Abkommen in den ersten Monaten nach dem Reichskanzlerwechsel mit großer Hast zu Stande gebracht wurde, daß man darauf verzichtete, in den Kolonien wirklich erfahrene Leute zu befragen, die sich teilweise in Deutschland selbst befanden, -- ich nenne z. B. Gravenreuth und Paul Reichard, -- teilweise unterwegs nach Deutschland waren, wie besonders Wißmann selbst, diese Thatsachen schienen darauf hinzudeuten, daß es sich um ganz besondere Errungenschaften in der europäischen Politik handelte, welche durch längeres Abwarten gefährdet werden könnten und die so klar zu Tage liegend wären, daß die ostafrikanischen Interessen dabei überhaupt nicht in Frage kämen. Daß dies indes nicht der Fall gewesen ist, dürfte man wohl aus der Denkschrift über die Beweggründe zum deutsch-englischen Abkommen schließen können, welche, nachdem der Vertrag perfekt geworden war, ebenfalls im »Reichsanzeiger« veröffentlicht wurde und den Vertrag dem großen Publikum erklären zu wollen schien.
Es geht aus der Denkschrift hervor, daß unsere Regierung bei Abschluß des Vertrages lediglich von der Absicht geleitet worden ist, in allen Punkten den Forderungen der Engländer nach Möglichkeit nachzugeben, dieselben, welche sich auf die Thätigkeit der Missionare, auf Entdeckungen englischer Forscher und auf Ausübung englischen Einflusses in weitestem Maße stützten, möglichst zu erfüllen und ihre Wünsche als berechtigte anzuerkennen.
Wohl hätten auch wir erwarten dürfen, daß den berechtigten Wünschen unserer kolonialfreundlich gesinnten Kreise, die doch immerhin für deutsche Verhältnisse reiche Opfer an Hab und Gut gebracht hatten, und den Hoffnungen, die sich an Opfer von Blut und Leben knüpften, mehr Rechnung getragen wäre.
Nur in einem Punkte, in der Aufgabe Ugandas, erscheint das Verhalten unserer Regierung erklärt, indem ein an den Vertrag des Jahres 1886 sich anschließender Notenwechsel angezogen wird, in welchem unsererseits schon damals Uganda als zur englischen Interessensphäre gehörig anerkannt wurde.
Wir haben absichtlich nur eine Kritik dessen, was wir in Ostafrika an Ort und Stelle als Grundlage für unsere weitere Tätigkeit bekamen, beziehungsweise dessen, was wir dort aufgegeben haben, vom Standpunkt des Nichtpolitikers aus vorgenommen, ohne uns auf eine Beurteilung des uns in Europa durch die Erwerbung Helgolands gebotenen Aequivalents einzulassen. Die Ansicht aller Kenner und Freunde unserer Kolonien indessen geht auch heute noch dahin, daß der zwar zweifellos ideelle, aber sehr verschiedenartig beurteilte wirkliche Erfolg, den wir durch jene Erwerbung errungen haben, das, was wir in Ostafrika aufgegeben haben, keineswegs aufwiegt.
15. Kapitel.
Die wirtschaftlichen Unternehmungen vor, während und nach dem Aufstande.
Die Ostafrikanische Gesellschaft und ihre Umwandlung. -- Sie wird eine Erwerbsgesellschaft. -- Wirtschaftliche Aufgaben der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft. -- Faktoreien. -- Karawanserei. -- Handelsbetrieb. -- Einführung Deutsch-Ostafrikanischer Münzen. -- Anlage von Plantagen. -- Die Plantage Derema. -- Arbeiterverhältnisse. -- Die Frage der Verkehrswege in Ost-Afrika. -- Usambara-Eisenbahn. -- Der Schiffsverkehr zwischen Deutschland und Ostafrika. -- Die Ostafrikanische Plantagengesellschaft und ihre Plantage Lewa. -- Die Pflanzer-Gesellschaft. -- Emin-Plantage. -- Die Plantage des Herrn von Saint-Paul-Illaire. -- Die Ostafrikanische Seehandlung. -- Kaufmännische Unternehmungen in Ostafrika. -- Gravenreuths Projekt der Zentralafrikanischen Seen-Gesellschaft. -- Die Magdeburger Faktorei. -- Apotheke in Ostafrika. -- In der Anlage begriffene Unternehmungen. -- Der Pulverhandel. -- Anregungen.
Es scheint geeignet, an dieser Stelle einen Blick auf die wirtschaftlichen Unternehmungen zu werfen, welche in Deutsch-Ostafrika vor und während des Aufstandes bestanden, und deren Weiterentwickelung kurz zu beleuchten.
Wirtschaftliche Unternehmungen bestanden vor Ausbruch des Aufstandes in Deutsch-Ostafrika drei, nämlich die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, die Ostafrikanische Plantagen-Gesellschaft und die Pflanzer-Gesellschaft. Von diesen ist die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft die bei weitem wichtigste. Durch die früher erwähnten Verträge mit dem Sultan und den vom Reich erteilten Schutzbrief war der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft eine Stellung zugewiesen, welche an die Charter der East-India-Company erinnert, und naturgemäß waren die Aufgaben, welche sich der Gesellschaft zuerst darboten, mehr administrativer als wirtschaftlicher Natur.
Die Umgestaltung des Zollwesens, die alleinige Übernahme desselben durch die Beamten der Gesellschaft nahm an sich so viel Kräfte in Berlin sowohl wie in Sansibar in Anspruch, daß eigentliche wirtschaftliche Unternehmungen vor der Hand wohl ins Auge gefaßt, aber nicht angefangen wurden. Zur Zeit, als der Aufstand ausbrach, besaß die Gesellschaft in Sansibar selbst vier Häuser, in welchen die Centralverwaltung untergebracht war und welche gleichzeitig zu Wohnzwecken für die Beamten dienten. Außerdem war ihr in unmittelbarer Nähe des Sultanpalastes eine ausgedehnte Zollstätte überwiesen, an welcher sämtliche vom Festlande kommenden Dhaus anlegen und löschen mußten.
Um die direkte Ausfuhr aus den Plätzen des Festlandes nach andern Orten als Sansibar in der Hand zu behalten, waren eigene Zollstätten, wie dies in einem früheren Kapitel bereits erwähnt ist, in Bagamoyo, Daressalam, Lindi, Kilwa, Tanga und Pangani bereits eingerichtet oder in der Anlage begriffen. Durch den Ausbruch des Aufstandes wurde die Lage der Gesellschaft gänzlich verändert. Bis auf Bagamoyo und Daressalam mußten alle Stationen aufgegeben werden, und auch in Bagamoyo selbst war von einer Zollerhebung nicht die Rede.
Mit der Errichtung des Reichskommissariats und der Ankunft Wißmanns verschob sich die Stellung der Ostafrikanischen Gesellschaft vollkommen. Von einer Ausübung der von ihr erworbenen Landes-Oberhoheit im Innern konnte ebenso wenig mehr die Rede sein, wie von der Entfaltung eines politischen Einflusses an der Küste. Das gesamte Ostafrikanische Gebiet unterstand allein dem Reichskommissar, welcher der Lage der Sache nach das Standrecht über das gesamte Gebiet verhängte. Die Rechte der Gesellschaft nach dem Vertrage vom 28. April 1888 blieben unverändert fortbestehen, aber unterlagen der durch militärische Rücksichten bedingten Einschränkung und zeitweiligen Suspension, bei welcher mit dem Standrecht alle Zivilbefugnisse auf das Militär übergingen.
Eine Einmischung in die geschäftlichen Angelegenheiten der Gesellschaft und namentlich in die Zollverwaltung sollte vermieden werden, dagegen wurde Wißmann die Ausübung der dem Reichskanzler statutenmäßig zustehenden Aufsicht über die Gesellschaft in Bezug auf ihre Thätigkeit auf dem Festlande übertragen, so daß der Reichskommissar in der Lage war, etwaige Verordnungen der Gesellschaft außer Kraft zu setzen. Es beschränkte sich die Thätigkeit der Ostafrikanischen Gesellschaft zu Anfang des Aufstandes lediglich auf die Zollerhebung in Sansibar selbst. Sobald jedoch die Küstenplätze wieder in unserer Gewalt waren, und sobald die Anlegung der befestigten Stationen eine Garantie für Sicherung der Verhältnisse bot, wurden auch die Zollstationen daselbst wieder errichtet, so in Bagamoyo selbst, ferner in Daressalam, in Pangani und Tanga schon vor Ablauf des Jahres 1889. Wenn auch das Kommissariat vorderhand als Provisorium angesehen werden mußte, so sah die Gesellschaft doch ein, daß sie selbst nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen niemals in der Lage sein würde, selbständig ihr Gebiet zu beherrschen, daß sie vielmehr hierfür der Anlehnung an das Reich bedürfe. Die Fortdauer des Kommissariats war nach den Leistungen Wißmanns der einhellige Wunsch der Ostafrikanischen Gesellschaft, wie aller Kolonialfreunde Deutschlands.
So ist in der That der ostafrikanische Aufstand die Ursache gewesen, daß das Reich thatkräftig und selbständig in die Kolonialpolitik eintrat. Die Aufrechterhaltung des Kommissariats, an welcher niemand zweifelte, veränderte für die Ostafrikanische Gesellschaft ihre gesamte Lage. Auch nach Fortfall des Standrechtes mußten mannigfache Befugnisse der Zivilverwaltung, welche eigentlich der Ostafrikanischen Gesellschaft zugefallen wären, in der Hand des Reichskommissars verbleiben. So kam es, daß der staatsrechtliche Charakter der Gesellschaft immer mehr hinter den rein wirtschaftlichen zurücktrat.
Blieb auch die Zollverwaltung vorläufig der Gesellschaft, so wurden doch Kapitalien und Kräfte in weitem Umfange frei für die eigentliche Kultur-Arbeit, die Förderung der Produktion und die eigene Plantagenthätigkeit, sowie für die Erschließung des Landes und die Entfaltung einer Handelsthätigkeit im großen Maßstabe. Kam es doch darauf an, an dem nicht unbedeutenden Ein- und Ausfuhr-Handel Ostafrikas, welcher bis jetzt ausschließlich in indisch-arabischen Händen lag, selbständigen, möglichst weiten Anteil zu bekommen.
Das Verdienst, nach der letzteren Richtung hin ungemein fördernd und anregend gewirkt zu haben, gebührt in erster Linie dem Direktor der Ostafrikanischen Gesellschaft, Konsul Vohsen. Derselbe begab sich Ende des Jahres 1889 selbst nach Ostafrika, einmal um durch den Augenschein ein klares Bild der Verwaltung zu gewinnen, und ferner, um die Vertragsverhältnisse mit dem Sultan neu zu regeln. Die letztere Thätigkeit zielte vor allem darauf ab, die Durchschnittssumme festzustellen, welche von der Gesellschaft aus dem Ertrage der Ausfuhrzölle an den Sultan zu zahlen sei, und verschaffte andrerseits der Gesellschaft verschiedene wichtige Vorteile.
Das Abkommen kam zu stande am 13. Januar 1890. Die für die wirtschaftlichen Unternehmungen maßgebenden Gesichtspunkte der Gesellschaft sollten in erster Linie sein: die Hebung der allgemeinen Landeskultur, die ausgedehnte Erschließung der natürlichen Hilfsquellen des Landes und dadurch eine Mehrung seiner Produktion, ferner die Einführung von Neukulturen, insbesondere Tabak, Baumwolle, Kaffee, Indigo etc. Unterstützt werden sollten diese wirtschaftlichen Unternehmungen durch Anlegung von Faktoreien, teils in Verbindung mit Zollstationen, teils ohne dieselben, ferner durch die Entsendung von Agenten, um einen Verkehr der Eingeborenen mit den Faktoreien herbeizuführen, endlich durch die Schaffung von Verkehrswegen, insbesondere durch den Bau einer Eisenbahn durch Usambara, welche später bis zum Kilimandscharo verlängert werden sollte. Die Faktoreien wurden sofort in Angriff genommen, zuerst in Pangani, dann in Bagamoyo, Tanga und Daressalam; für die letztgenannten 3 Faktoreien wurden fertige Häuser aus Europa mittelst Segelschiffs hinbefördert. Die wesentlichste Aufgabe fiel auch hier wieder bei dem dortigen ungeheuren Karawanenverkehr der Faktorei in Bagamoyo zu. Um an dieser Stelle möglichst selbständig in den Handel eingreifen zu können und gleichzeitig die aus dem Innern kommenden Träger vor der bisher üblichen, mitunter haarsträubenden Ausbeutung durch die kleinen indischen Kaufleute zu schützen, ging die Ostafrikanische Gesellschaft in Bagamoyo mit dem Bau einer großen Karawanserei vor. Diese Karawanserei sollte der Centralpunkt werden, an welchem alle ankommenden Karawanen ihre Lasten anhäufen, und von dem umgekehrt die nach dem Innern ziehenden Karawanen ausgehen sollten.
Zu letzterem Zweck mußte die Karawanserei also Waarenlager enthalten, aus denen die Karawanen sich mit den im Innern gangbaren Werten, wie Baumwollstoffen, Drähten, Perlen u. s. w., versehen konnten; endlich sollten die Träger hier für eine ungemein geringe Entschädigung geschützte Wohnräume für die Dauer ihres Aufenthalts erhalten.
Früher waren die Besitzenden unter den Eingeborenen, insbesondere die sogenannten Ndewas der Waniamuesi, bei den Indern untergebracht und hier vielen Betrügereien derselben ausgesetzt; ihnen hierin zu helfen und sie von der Abhängigkeit vom Inder zu befreien, war der Hauptzweck bei Anlage der Karawanserei, der auch erreicht ist. Der Inder muß sich jetzt in der Regel dorthin bemühen. Um die und in der Karawanserei herrscht jetzt ein Leben wie an einer Börse.
Bereits im Anfang des Jahres 1890, noch bevor die Faktoreien und die Karawanserei wirklich vorhanden waren, erhielten die Beamten der Gesellschaft, so weit sie nicht lediglich den Zolldienst zu versehen hatten, den Auftrag, von den zur Küste kommenden Karawanentransporten alles aufzukaufen, dessen sie habhaft werden könnten. Es ist dies bislang allerdings nicht viel gewesen. Die Waren, welche von den Karawanen mitgeführt wurden, gehörten den indischen Kaufleuten, schon ehe die Karawane im Innern aufgebrochen war. Die führenden Araber waren entweder durch die Inder ausgerüstet, oder denselben von alters her verschuldet, so daß alles, was sie aus dem Innern mitbrachten, dem Konto ihrer indischen Gläubiger zu Gute kam.
Erst allmählich wird es sich ermöglichen lassen, in diese überaus schwierigen Handelsverhältnisse einzudringen und deutscherseits an dem bestehenden Handel Anteil zu nehmen. Man kann neue Handelswege eröffnen, wir können unsererseits Karawanen ausrüsten und den direkten Verkehr mit dem Innern beleben, aber es sind dies Fragen, welche vorläufig in der Zukunft liegen. Jedenfalls bleibt immer festzuhalten, daß die hauptsächlichen Träger des Handelsverkehrs die Araber sind, daß diese aber ihrerseits, wenigstens zum großen Teil, nur als Dienstleute der indischen Großkaufleute betrachtet werden können.
Gleichzeitig mit der Anlage der Faktoreien wurde von der Gesellschaft einem andern Plane näher getreten, welcher mit dem eigentlichen Handelsverkehr in engster Beziehung stand und am meisten geeignet erschien, das deutsche Element in den Handelsverkehr hineinzubringen. Es war dies die Schaffung eines eigenen deutschen Münzsystems. Nach dem Vertrage mit dem Sultan stand der Gesellschaft das Recht der Notenausgabe im gesamten Gebiet des Sultans zu. In denjenigen Teilen des Landes, welche der Gesellschaft direkt unterstanden, mußte selbstverständlich das Recht der Geldprägung ein unumschränktes sein, sobald die deutsche Regierung sich damit einverstanden erklärte. Als Faktor zur Ausdehnung des deutschen Einflusses erschien diese Geldprägung dringend geboten, zumal unser Hauptmitbewerber, nämlich die englisch-ostafrikanische Gesellschaft, nach dieser Richtung hin bereits im Januar 1890 vorgegangen war.
Um der Münze einen leichteren Eingang zu verschaffen, wurde von dem Maria Theresia-Thaler, welcher allerdings bei den Arabern und Indern noch kursierte und einen Zahlwert darstellte, nach welchem aber nur noch selten gerechnet wurde, abgesehen und dafür die überall in Sansibar und an der Küste gangbare indische Münze eingeführt: die Rupie, eine Silbermünze in der Größe eines 2-Markstücks, ferner 1/2 und 1/4 Rupie in Silber, endlich für den Kleinhandel als Scheidemünze der Pesa (64 Pesas = 1 Rupie). Die in Indien sonst noch geltende Kupfermünze Anna (16 = 1 Rupie) hat in Ostafrika keinen Eingang gefunden. Man hat verschiedentlich den Gedanken angeregt, an Stelle dieser indischen Münze lieber die Reichswährung in unserm Schutzgebiet einzuführen, zumal die Silberwährung der Rupie zu außerordentlichen Schwankungen (bis zu 30 %) Anlaß giebt. Es ist dies jedoch, vor der Hand wenigstens, undurchführbar. Wie oben bemerkt, liegt der Schwerpunkt des Handels gegenwärtig immer noch in den Händen der Inder, und es würde die Einführung einer ganz neuen, ihnen unbekannten Münze um so schwerer sein, als sie sogar den Maria-Theresia-Thaler fast gänzlich verdrängt haben.
Aus der Münzenprägung ergeben sich selbstverständlich für die Gesellschaft wesentliche pekuniäre Vorteile, -- Vorteile, welche bisher allein von den indischen Münzstätten oder aber vom Sultan, welcher in Indien prägen ließ, gezogen wurden.
Die weitere Absicht der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, durch die Beförderung der Landeskultur und durch Anlegung eigener Plantagen auf die Rentabilität des Landes zu wirken, befindet sich auch heute noch in den ersten Anfängen. Die Produktion der Eingeborenen hat eine wesentliche Steigerung nach keiner Richtung hin erfahren. Das Vorbild europäischer Arbeit ist dazu bis jetzt viel zu gering, die Erziehung des Negers zu selbständiger Arbeit viel zu wenig vorgeschritten. Die eigene Produktion seitens der Gesellschaft in Plantagenthätigkeit hat, und das soll ja unumwunden anerkannt werden, mit sehr großen Schwierigkeiten zu kämpfen gehabt. Nichtsdestoweniger kann die Gesellschaft von dem Vorwurf nicht freigesprochen werden, daß sie gegenüber den großen Mitteln, welche ihr zu Gebote standen, viel zu vorsichtig vorgegangen ist.
Zum Beweise muß an dieser Stelle dem Gange der Ereignisse vorgegriffen werden. Nach dem Zustandekommen des deutsch-englischen Abkommens vom November 1890 standen der Gesellschaft, abgesehen von ihren früheren Mitteln, etwa 5-1/2 Million Mark zur Verfügung. Sie war außerdem aller Verwaltungspflichten entbunden; sie hatte lediglich die Aufgabe, sich wirtschaftlicher Thätigkeit zu widmen. Es ist aber thatsächlich ein wesentlicher Fortschritt gegen die Zeit vor dem deutsch-englischen Abkommen auch heute noch nicht zu bemerken. Kaum daß die bereits Anfang 1890 bestehenden Pläne teilweise zur Ausführung gekommen sind. Diese Pläne zielten darauf ab, einmal eine bereits früher in Angriff genommene und während des Aufstandes wieder aufgegebene Baumwollplantage bei Kikogwe in der Nähe von Pangani in erweitertem Umfang wieder in Betrieb zu setzen und ferner eine Art Versuchsplantage in großem Umfange in Usambara anzulegen. Auf der letzteren sollten Versuche mit dem Anbau von Kaffee, Baumwolle, Thee, Vanille und Indigo gemacht werden.
Für die Anlage und den Betrieb dieser Plantage war +Dr.+ Hindorf ausersehen, welcher nach vollendeter wissenschaftlicher Ausbildung 2 Jahre lang für die Neu-Guinea-Gesellschaft in ihrer Kolonie praktisch thätig gewesen war. Bei aller Tüchtigkeit Hindorfs hatte die Gesellschaft jedoch nicht genügend berücksichtigt, daß seine im Tropendienst angegriffene Gesundheit der Aufgabe in Ostafrika in keinem Falle gewachsen sein konnte. Hindorf erkrankte schon auf der Ausreise und kehrte nach kurzem Aufenthalt in Ostafrika nach Hause zurück; als Ersatz für ihn ist Ende vorigen Jahres ein in den Tropen erfahrener Pflanzer herausgesandt. Die von Hindorf ausgesuchte Landstrecke für die Versuchsplantage befindet sich bei dem Orte Derema etwa 5° 8' s. Br. und 38° 38' ö. L. in 800 +m+ Höhe.
Noch schwieriger als die Gewinnung des eigentlichen Leiters war die Beschaffung des geeigneten Arbeitermaterials. Gegenüber dem Vorwurf, welcher gewöhnlich dem ostafrikanischen Neger gemacht wird, daß er zur Arbeit untauglich und unlustig sei, kann der Verfasser mit Recht anführen, daß es auf den Militärstationen fast nie an einer genügenden Arbeiterzahl gefehlt hat, und zwar wurden die Leute nicht etwa zum Dienst gepreßt, sondern sie boten sich freiwillig, zuweilen in der Zahl von mehreren Hundert Köpfen, für einen verhältnismäßig geringen Lohn an. Allerdings handelt es sich hier um die Küstenbevölkerung, welche mehr oder weniger mit höheren Kulturzuständen in Berührung gekommen war und auch entwickeltere Bedürfnisse sich angewöhnt hatte, zu deren Befriedigung ihnen der Lohn der Arbeit diente. Über den Küstenstrich hinaus wird eine solche Heranziehung des Negers zur Arbeit, eine Gewöhnung an höhere Kultur erst einzuführen sein. Von einer absoluten Unlust der Leute ist aber auch hier, außer bei nomadisierenden Völkern, nirgends die Rede. Arbeiter sind meistens zu erlangen. Ausschlaggebend für die Stetigkeit ihrer Arbeit ist in jedem Falle die Person des Leiters. Richtige Behandlung, große Nachsicht in einem, Strenge im andern Fall bilden in Verbindung mit sichtbaren Erfolgen die Mittel, eine Arbeiterbevölkerung heranzuziehen. Um von vornherein wenigstens einigermaßen Stetigkeit in die Arbeit zu bringen und die genügende Zahl von Arbeitern zu erlangen, ist in jedem Fall die Vermittlung der Jumbes nützlich und sogar notwendig. Sobald es gelingt, die Dorfältesten für die Sache zu interessieren, kann man durch dieselben in viel höherem Grade auf die Bevölkerung wirken als durch persönlichen Einfluß oder gar Befehle.
Noch eine weitere Frage bedarf hier der Erwähnung. Von den verschiedensten Seiten her ist der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft und den andern Plantagengesellschaften empfohlen worden, um sofort eine nutzbringende, erfolgreiche Thätigkeit entfalten zu können, Arbeitermaterial von außen her nach Ostafrika einzuführen. Man versprach sich davon, abgesehen von dem direkten praktischen Erfolge, auch eine erziehliche Wirkung auf die eingeborene Bevölkerung und brachte für diese Aufgabe die Chinesen in Vorschlag.
Wir sehen keinen Grund, eine solche Einführung von Arbeitermaterial zu widerraten; die Befürchtung, die Chinesen möchten das eingeborene Element überwuchern, scheint für die Verhältnisse, wie sie in Ostafrika liegen, nicht zuzutreffen und wenn die Chinesen, wie dies ja bekannt ist, neben ihrer Plantagenthätigkeit die verschiedensten Gewerke betreiben, so würde uns dies nur als wesentlicher Vorzug erscheinen, denn eingeborene Handwerker sind nicht in einer den jetzigen Bedürfnissen entsprechenden Zahl da. Europäische Handwerker können kaum auf die Dauer selbständig als solche arbeiten. Als Kaufleute würden die Chinesen den Hindus der Küste gegenüber kaum in Betracht kommen. Die Bedürfnislosigkeit der Inder ist ungefähr dieselbe wie die der Chinesen. Sollte aus einer chinesischen Einwanderung sich ein neues kaufmännisches Element herausbilden, so würde uns dasselbe eher Dienste leisten als uns schädigen. Die einzige Gefahr, welche die chinesischen Arbeiter mit sich bringen könnten, wäre ein nachteiliger Einfluß auf die Eingeborenen, da der Chinese bei seiner ungleich höheren Kulturstufe den Neger ohne weiteres zu unterdrücken versuchen würde. Aber auch diese Gefahr kann nicht in Anschlag gebracht werden, denn es liegt in der Hand der Stationsleiter, solchen Übergriffen in geeigneter Weise vorzubeugen. Im Interesse der Sache, d. h. einer schnellen und erfolgreichen Ausbreitung der Plantagenthätigkeit kann daher eine solche Einfuhr von Arbeitermaterial in allen den Stellen, wo die einheimische Bevölkerung erfahrungsgemäß sich nicht zur Arbeit eignet, nur empfohlen werden.
Die gegenwärtige wirtschaftliche Thätigkeit der ostafrikanischen Gesellschaft umfaßt den Betrieb von Faktoreien in Bagamoyo, Pangani, Tanga, Daressalam, Lindi, Kilwa und Mikindani, ferner den Betrieb der Baumwollplantage Kikogwe und der Versuchsplantage Derema.
Von den weiter ins Auge gefaßten Aufgaben, welche der Erschließung des Landes zu gute kommen sollten, ist vorläufig nur eine einzige und auch diese nur in recht beschränktem Umfange in der Ausführung begriffen. Die Gesellschaft hat es sich bekanntlich zur Aufgabe gestellt, Verkehrswege zu schaffen. Welcher Art diese Verkehrswege sein sollen, darüber herrscht in diesem Augenblick noch nicht einmal völlige Klarheit.
Man hat von vielen Seiten her die Anlegung umfangreicher Eisenbahnnetze in Deutsch-Ostafrika in Vorschlag gebracht. Man hat dabei vor allem zwei große Routen im Auge gehabt, eine sogenannte Centralbahn von Daressalam über Mpapua nach Tabora mit einer Verlängerung bis zum Tanganjikasee und eventuell noch einer Abzweigung bis nach dem Viktoria Nyanza. Eine zweite Bahn sollte von Tanga nach dem Kilimandscharo gehen und auch diese sollte von dort aus nach dem Viktoriasee weitergeführt werden. Für beide Linien sowie für eine ganze Reihe andrer sind eine Unmenge von Projekten von berufenen und unberufenen Kräften mit und ohne Rentabilitätsberechnung ausgeführt und befürwortet worden. Schmalspurige und normalspurige Bahnen, Feldbahnen und Seilbahnen sind vorgeschlagen, begutachtet und verworfen worden.
Zweifellos ist die Anlegung von Verkehrswegen eine der allerbrennendsten Fragen, deren Lösung für die Ausnutzung unseres Gebietes von ausschlaggebender Bedeutung ist. Vorläufig sind Straßen nach unserem Sinne in Ostafrika überhaupt nicht vorhanden. Die einzigen Verkehrswege, zu denen in erster Linie die sogenannten großen Karawanenstraßen mitzurechnen sind, sind schmale Pfade von etwa 2 Fuß Breite. Zu beiden Seiten dieser Pfade befindet sich je nach der verschiedenen Bewachsung und der Jahreszeit mehr oder minder hohes Gras und dichter oder lichter Busch, meist mit Unterholz und Lianen durchwachsen.
Entstanden sind diese Pfade lediglich durch den Karawanenverkehr. Nicht die Rücksicht auf das Endziel hat ihnen ihre Richtung gegeben, sondern lediglich die Gewohnheit der Eingeborenen oder Karawanenführer, die Bequemlichkeit oder endlich die Rücksicht auf Wassertümpel in der Nähe der Lagerplätze. Die Entfernung wird durch diese Art Wege außerordentlich vergrößert.
Der Marsch auf dem Karawanenpfade ist mit großen Unzuträglichkeiten und Beschwerden verknüpft, denn die Schmalheit des Weges bedingt es, daß die ganze Karawane oder die Expedition sich im Gänsemarsch bewegen muß.
Sowohl in Rücksicht auf den Handelsverkehr als auch strategisch sind diese Wege zwar nicht gänzlich unbrauchbar, aber doch eben nur ein Notbehelf. Daß hier Wandel geschaffen werden muß und zwar so schnell als möglich, liegt auf der Hand. Es fragt sich nur, welcher Art die Verkehrswege sein sollen, die wir in Ostafrika anzulegen haben und wer dieses Verkehrsnetz schaffen soll.
Wenn die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft auch in ihrem Programm von 1890 die Schaffung von Verkehrswegen vorgesehen hat, so ist die Sache jetzt doch nach der Übernahme des Regiments durch das Reich in eine andere Phase gerückt worden. Eine Gesellschaft, welche gegenwärtig lediglich Erwerbszwecke im Auge hat, wird nicht mehr die moralische Verpflichtung fühlen, ein Verkehrsnetz, welches ihr zum geringen Teil zu gute kommt, anzulegen. Diese Verpflichtung ist vielmehr zum Teil auf das Gouvernement übergegangen.
Was die Art der Verkehrswege anlangt, so wird eine Bahn nur da in Frage kommen können, wo dieselbe eine direkte Aussicht auf pekuniären Nutzen in absehbarer Zeit gewährt. Vielleicht wird man sich darauf beschränken müssen, vorläufig einmal Straßen in der Art zu schaffen, wie sie die Engländer in mustergiltiger Weise in allen ihren Kolonien -- und zwar als erste aller Aufgaben -- anlegen; Straßen, auf denen man mit Wagen fahren kann. Die Herstellung solcher Straßen ist keineswegs mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verknüpft. Die wesentlichste Arbeit dabei ist die Planierung und die gründliche Ausrodung der Bodenbewachsung, so daß eine baldige Überwucherung, wie sie in den Tropen schnell eintritt, verhindert wird (durch Kiesbelag, Korallensand etc.). Durch die Anlage eines solchen Straßennetzes würde ein doppelter Zweck erreicht werden: Einmal die Erleichterung und Beförderung des Verkehrs, also die angestrebte Erschließung des Innern und ferner die wirkliche Sicherung des Landes. Man kann auf die Dauer unmöglich sich darauf beschränken, wie dies jetzt geschieht, nur an der Küste eine Herrschaft auszuüben und durch nur in geringem Umkreis wirksame Stationen im Inneren und gelegentliche Expeditionen den Eingeborenen gegenüber unsere Autorität aufrecht zu erhalten.
Für die dauernde Sicherung unseres Besitzes reichen die vorhandenen Stationen im Innern einschließlich der neu in der Anlage begriffenen nicht aus. Es kann eine wirkliche Machtausübung nur dann erfolgen, wenn eine Reihe von Stationen an leicht gangbaren oder zu befahrenden Straßen das Land in seinen Hauptverkehrsadern sichert.
Das Gros dieser Stationen braucht nur sehr klein und mit geringen Posten versehen zu sein. Der unter den einzelnen Posten leicht herzustellende Kontakt ist vollkommen ausreichend, um auch die kriegerischen Völker des Innern wenigstens den Verkehrswegen gegenüber fortgesetzt in Schach und Botmäßigkeit zu halten. Diese Stationen sind es aber gleichzeitig, welche durch ihr bloßes Vorhandensein einen genügenden Druck auf die Häuptlinge des Innern ausüben werden, um diese zur Instandhaltung der Straße zu zwingen. Keineswegs soll diese Instandhaltung ohne Entgelt geschehen. und abgesehen von ihrer militärischen Bedeutung würden die erwähnten Stationen noch einem zweiten ebenso wichtigen Zwecke dienen können, nämlich Proviant- und Wasserstationen für die durchziehenden Karawanen zu bilden. Die Verpflegungs- und Wasserfrage bildet bekanntlich den bei weitem schwierigsten Punkt des ganzen Karawanenverkehrs.
Mißernten in gewissen Teilen des Landes legen den Verkehr ohne weiteres lahm oder erfordern riesige Opfer an Menschenleben. Die Wasserplätze unterstehen an manchen Stellen mächtigen Häuptlingen. Um Wasser zu erlangen, haben die Karawanen den bekannten Hongo, den Durchgangszoll zu entrichten, häufig auch noch das Wasser zu erkaufen. Es ist dies etwas so Gewöhnliches, daß keine Karawane sich diesem Zoll entziehen kann. Wenn durch eine Straßenanlage der Verkehr geregelt, die Wasserplätze in Besitz der Station gebracht werden, so ist der Vorteil ein dreifacher. Einmal sind die Karawanen nicht mehr von der Laune der Häuptlinge abhängig; zweitens würden die betreffenden Völkerschaften durch die regelmäßige Lieferung von Nahrungsmitteln gegen festzusetzenden Entgelt einen dauernden Vorteil genießen; endlich würde das früher willkürliche Hongosystem der Häuptlinge in die Hände deutscher Organe (und dann wird es eine dem Neger verständliche Steuer, die kein böses Blut macht) übergehen und somit einmal einen wesentlichen Faktor für die Ausbreitung des deutschen Einflusses abgeben, andererseits aber auch noch pekuniäre Vorteile gewähren. Durch die Anlage solcher Stationen wird auch einer in den letzten Jahren vielfach vorgekommenen Vergewaltigung schwacher Eingeborener durch stärkere Karawanen vorgebeugt.
Endlich dürfte der Umstand nicht gering anzuschlagen sein, daß durch die vorhandenen Stationen ja von selbst gewisse Kulturfaktoren in die Landschaft hineingetragen werden und daß daraus sich dann allerdings für die Zukunft die Möglichkeit großer Bahnanlagen ergeben kann und wird: dann nämlich, wenn die Eingeborenen des Exports werte Produkte in genügender Menge produzieren. Ohne in Details hier weiter eingehen zu wollen, ist besonders notwendig eine Straße, welche im großen und ganzen den Karawanenweg von Bagamoyo und Mpapua bis Tabora festlegen sollte. Wenn der Weg gleich energisch in Angriff genommen würde, so könnte diese Straße von Daressalam aus über Kilossa gehen, dann sich im Allgemeinen im Anschluß an den alten Weg über Mpapua nach Tabora wenden, von wo aus dieselbe nach dem Nyanza und nach dem Tanganjika (Udschidschi) weiter geführt werden müßte. Weiterhin eine Straße von Tanga nach dem Kilimandscharo, ferner Verbindungen von Kilwa und Lindi mit dem Nyassa-See.
Von den genannten Verkehrsstraßen ist die eine, nämlich die von Tanga nach dem Kilimandscharo, bereits in den ersten Anfängen der Anlage begriffen, indem die Vorarbeiten für die Eisenbahn der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft schon gemacht werden und zwar besonders im Hinblick auf das üppige Hinterland von Tanga und Pangani, wo man für tropische Pflanzungen und europäische Ansiedelungen große Hoffnungen hegt. Die erste Strecke der Bahn soll von Tanga nach Korogwe am Rufu (Panganifluß) in südwestlicher Richtung führen, etwa 60 Kilometer. Sie durchschneidet einen der fruchtbarsten Teile der Landschaft Usambara; ihre Verlängerung nach dem Kilimandscharo und weiterhin nach dem Viktoriasee ist in Aussicht genommen.
Maßgebend für die Anlegung dieser Schienenstrecke war auch das Vorgehen der Engländer in ihrem Gebiet. Diese sind seit dem Jahre 1890 mit dem Bau einer Bahn beschäftigt, welche von Mombassa nach Taveta, einem stark besuchten Karawanenplatz am Fuße des Kilimandscharo, aber in Britisch-Ostafrika führen soll, einer Bahn, welche später ebenfalls bis an die Ufer des Viktoria-Nyanza verlängert werden soll, und die, wenn sie früher als die unsrige fertig wird, zweifellos unserm Handel großen Abbruch thut, bezw. denselben am Nyanza überhaupt lahm legt. Es ist daher der Entschluß der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, mit dem vorher erwähnten Schienenwege vorzugehen, dankbar zu begrüßen. Die Ausführung geschieht durch eine aus der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft heraus begründete Usambara-Eisenbahn-Gesellschaft.
Gegenwärtig ist +Dr.+ Oskar Baumann, welcher seit Jahren in Diensten der Gesellschaft erfolgreich thätig ist und mustergiltige Vermessungen der gegenwärtigen Eisenbahnlinie sowie des ferneren Weges durch das Pare-Gebirge bis zum Kilimandscharo ausgeführt hat, damit beschäftigt, den weiteren Handelsweg für eine Straße oder Eisenbahn vom Kilimandscharo bis an den Viktoria festzulegen.
Es mögen an dieser Stelle gleich einige Worte über die Verkehrsverhältnisse Platz finden, welche zwischen dem Mutterlande und der Kolonie sich entwickelt haben. Bei der Erwerbung der Kolonie und während des Aufstandes existierte eine deutsche Schifffahrtslinie nach Ostafrika noch nicht. Man war gezwungen, sich entweder der Schiffe der +Messageries maritimes+ von Marseille oder der British-India-Linie von London über Neapel zu bedienen. Die Unzuträglichkeiten, welche diesen Zustand zu einem unhaltbaren machten, liegen auf der Hand. Der direkte deutsche Handel war entweder genötigt, sich zufälliger Gelegenheiten durch deutsche Segelschiffe zu bedienen, um direkt nach einem deutschen Hafen zu verschiffen, oder er mußte die Beförderung über Marseille oder London mit Umladung daselbst wählen. In beiden Fällen ergaben sich Schwierigkeiten, welche die Ausdehnung des Handels in hohem Grade beeinträchtigten.
Mit der Errichtung des Kommissariats, mit dem Eingreifen der Regierung in die ostafrikanischen Verhältnisse ergaben sich noch weit größere Unzuträglichkeiten. Für die Beförderung der Truppen und des Kriegsmaterials mußten entweder eigene Schiffe zu hohen Kosten gechartert werden, Schiffe, welche sich dann in vielen Fällen, -- da man nehmen mußte, was gerade vorhanden war, -- als Frachtfahrzeuge letzten Ranges erwiesen, oder man benutzte die regelmäßigen Linien und verschaffte denselben ganz bedeutende Mehreinnahmen auf unsere Kosten. Da von diesen Linien jedoch kein Hafen des Festlandes in Deutsch-Ostafrika angelaufen wurde, so mußte Kriegsbedarf und sonstiges Gut in Sansibar aus- und auf die Dampfer der Wißmann-Flotte oder aber auf arabische Dhaus umgeladen werden.
Um diese Mißstände aus der Welt zu schaffen, faßte die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, sobald das thatkräftige, dauernde Eingreifen der Regierung gesichert war, den Plan, durch eine direkte deutsche Dampferlinie, welche mit Staatsunterstützung fahren sollte, die bisher fehlende Verbindung zwischen Deutschland und der Kolonie herzustellen. Die Vorlage darüber kam Anfang 1890 vor den Reichstag, eine jährliche Unterstützung von 900000 Mk. wurde bewilligt, und bereits im Juli 1890 begannen die regelmäßigen Fahrten in vierwöchentlichen Zwischenräumen von Hamburg und Rotterdam -- Neapel -- Port Said -- Suez -- Aden nach Tanga -- Daressalam -- Sansibar -- Lindi -- Mozambique -- Delagoabay und Natal. Im Anschluß an die Hauptlinie wurde eine Küstendampferlinie errichtet, welche Bagamoyo, Sadani, Pangani, Kilwa, Ibo, Quilimane, Chiloane, Inhambane und Beira anläuft. Es ist dadurch ein Seeverkehrsnetz geschaffen, welches den gegenwärtigen Anforderungen völlig entspricht.
Während die Hauptdampfer die drei besten Häfen an der Ostküste Deutsch-Ostafrikas sowie den großen Handelsmittelpunkt Sansibar und die Hauptpunkte der portugiesischen Küste sowie einen Hafen von Natal selbst anlaufen, besorgen die Küstendampfer den Verkehr mit allen denjenigen Stationen, deren Hafenverhältnisse das Anlaufen der Hauptdampfer verbieten. Das Frachtgut wird in Lindi, Daressalam oder Tanga (für unsere deutsch-ostafrikanische Küste), beziehungsweise in Sansibar gesammelt und dort auf die Hauptdampfer übergeführt und umgekehrt.
Die der Linie an der Küste selbst zukommenden Frachten sind bislang sehr gering, besonders an den Plätzen, die für den Dhauverkehr mit Sansibar geeignet sind, zum großen Teil aber auch wegen des unpraktischen Fahrplans der Dampfer, der ihnen meist einen genügenden Aufenthalt zum Nehmen und Löschen von Ladung nicht gestattet.
Gleichzeitig mit der Einrichtung der Dampferlinien geschah die Errichtung deutscher Postagenturen zunächst in Sansibar selbst, später nach Errichtung des Gouvernements in den Hauptplätzen Deutsch-Ostafrikas.
Es mag beiläufig hier bemerkt werden, daß vor dieser Zeit, entsprechend den bestehenden Verbindungen, alle Postsachen durch das französische oder englische Postbureau je nach der Nationalität des abgehenden Dampfers befördert werden mußten. Ein Postamt des Sultans von Sansibar gab es nicht.
Es ist das im vorigen Jahre verfügte Eingehen der deutschen Postagentur zu Sansibar, das nach der einen Angabe aus Gefälligkeit gegen unsere englischen Freunde, -- die französische Postagentur zu Sansibar ist nicht eingegangen, -- nach der anderen auf Antrag des Gouverneurs erfolgt ist, sehr zu beklagen; die Postagentur hatte gerade in Sansibar gute Einnahmen und war außerdem immerhin ein Mittel, uns der Bevölkerung zu nähern.
Endlich ist von den geschaffenen Verkehrserleichterungen zu erwähnen die Anlage einer Telegraphenlinie zuerst von Bagamoyo nach Daressalam mit geplanter Verlängerung über alle Hauptpunkte der Küste. Dieselbe ist wohl inzwischen im Norden durchgeführt. --
Nächst der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft kommt der Ostafrikanischen Plantagengesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu. Diese Gesellschaft bildete sich bereits im Jahr 1888 zu dem Zwecke, in Deutsch-Ostafrika den Tabaksbau zu kultivieren. Ihr Thätigkeitsfeld befindet sich auf der Plantage Lewa, einige Kilometer von Tschogwe am Panganifluß.
Die Arbeiten auf der Plantage Lewa hatten bereits vor dem Aufstande einen bedeutenden Umfang angenommen. Sämtliche Gebäude für Verwaltungszwecke, ferner die Fermentierscheune war errichtet, die ungeheure Tabakspresse unter umständlichen Schwierigkeiten heraufgeschafft, ein Stamm von mehreren hundert Arbeitern herangezogen und thatsächlich zu einer dauernden Thätigkeit herangebildet worden. Die Plantage ließ die besten Erfolge erwarten, da kam der Aufstand und im November 1889 wurde die Plantage durch Buschiris Leute überfallen und verwüstet.
Bereits bei Ausbruch des Aufstandes hatten die Beamten der Plantagengesellschaft in Voraussicht des kommenden Unheils versucht, von der Ernte zu retten, was zu retten ging. Der Tabak wurde so schnell als möglich eingeerntet und ein Teil desselben auch, allerdings oberflächlich, fermentiert; ja, es gelang sogar, einen Teil der Ernte an die See zu bringen und nach Deutschland zu verschiffen. Nichtsdestoweniger waren natürlich die Verluste für die Gesellschaft sehr bedeutende, und sie hatte nach der Beruhigung des Nordens und nachdem Lewa durch einen Posten von 10 Mann gesichert war, ganz von vorn anzufangen. Die gesamte Plantage war überwuchert, die herangebildete Arbeiterbevölkerung in alle Winde zerstreut, und erst allmählich konnten die Arbeiten in vollem Umfange wieder aufgenommen werden.
Ebenso wie die Plantagengesellschaft beschäftigt sich die Deutsche Pflanzergesellschaft in der Nähe von Tanga mit Tabaksbau. Erhebliche Erfolge sind seitens dieser Gesellschaft nicht erzielt worden, einmal weil die Leitung zu systematisch von Berlin aus betrieben wurde, wodurch jede freiere Entfaltung in Ostafrika lahm gelegt oder verzögert wurde; ferner aus Kapitalsmangel und endlich weil die in Ostafrika zur Verwendung kommenden europäischen Kräfte sich ihrer Aufgabe zum Teil nicht gewachsen zeigten; im letzten Jahr machte noch der Aufstand unter den Wadigo die nötigen Arbeiten größtenteils unmöglich.
Zu diesen älteren wirtschaftlichen Unternehmungen traten bald nach der Niederschlagung des Aufstandes noch einige andere. In erster Linie ist hier zu nennen die sogenannte Emin-Plantage. Den Grundstock derselben bildet eine früher dem Frhrn. v. Gravenreuth gehörige Schamba bei Bagamoyo, welche durch Ankäufe vergrößert wurde. Die Emin-Plantage beschäftigt sich vorwiegend unter der Leitung eines bewährten Fachmanns mit dem rationellen Anbau der Vanille.
In der Nähe von Tanga betreibt Herr von Saint-Paul-Illaire, der frühere Generalvertreter der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft, eine eigene Plantage, auf welcher ebenfalls Vanille und Baumwolle kultiviert werden. In der Nähe von Tanga befindet sich ferner eine kleinere Plantage der ostafrikanischen Seehandlung (Wilhelm Perrot, Wiesbaden). Die ostafrikanische Seehandlung bildete sich 1890 zu dem Zwecke, in Ostafrika Handel mit den Eingeborenen zu treiben und eventuell sich mit selbständigem Plantagenbau zu beschäftigen. Die kleine Plantage der Gesellschaft kultiviert Baumwolle und hat vor kurzem eine nicht unbeträchtliche Sendung von Baumwolle in Bremen zum Verkauf gestellt.
Neben diesen wirtschaftlichen, dem Plantagenbau dienenden Unternehmungen müssen die rein kaufmännischen Unternehmungen Erwähnung finden.
Über die kaufmännischen Zwecke und Ziele der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft ist das Wesentliche oben gesagt worden. Eine Ergänzung zu dem Plane der deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft, mit ihren Faktoreien in das Innere hinein vorzudringen, bildete ein Projekt des leider zu früh im Dienst des Vaterlandes gefallenen Freiherrn