Freiland: Ein sociales Zukunftsbild

Part 33

Chapter 333,182 wordsPublic domain

_Richard Held_ (Centrum). Der Vorredner findet, daß Eigennutz und Eigentum so wichtige Beförderungsmittel der Betriebsamkeit sind, daß ohne deren volle und uneingeschränkte Wirksamkeit menschlicher Fortschritt auf die Dauer kaum denkbar und deren Ersatz durch den Gemeinsinn höchst unverläßlich wäre. Ich gehe viel weiter. Ich behaupte, daß ohne diese beiden Vehikel der Betriebsamkeit an materielles Gedeihen irgend welchen Gemeinwesens gar nicht zu denken ist, zum mindesten insolange nicht, bis die menschliche Natur sich nicht radikal geändert, oder die Arbeit aufgehört hat, eine Plage zu sein. Jeder Versuch, auf wirtschaftlichem Gebiete den Eigennutz durch Gemeinsinn oder anderweitige ethische Triebfedern zu ersetzen, müßte schmählich Fiasko leiden. Das eigens zu beweisen, halte ich für ganz überflüssig; aber gerade weil dem so ist, gerade weil der Eigennutz und sein Korrelat, das Eigentum, die besten, durch keinerlei Surrogat gleich wirksam zu ersetzenden Triebfedern der Arbeit sind, gerade deshalb, so sollte ich meinen, verdienen die Institutionen der wirtschaftlichen Gerechtigkeit auch in diesem Betracht ganz ausgesprochener Maßen den Vorzug vor denen der ausbeuterischen Wirtschaftsordnung. Denn sie erst bringen Eigennutz und Eigentum wirklich zur Geltung, während die ausbeuterische Ordnung sich dieses Verdienst nur fälschlich anmaßt.

Die Knechtschaft ist doch in Wahrheit geradezu die Verneinung des Eigennutzes. Dieser setzt voraus, daß der Arbeitende durch seine Mühe dem »eigenen Nutzen« diene -- trifft dies unter dem Walten der Ausbeutung zu, arbeitet der Knecht zu _eigenem_ Nutzen? Wollte man mit Rücksicht auf die Frage des Eigennutzes einen Nachteil der wirtschaftlichen Gerechtigkeit der Knechtschaft gegenüber ableiten, so müßte man behaupten, die Arbeit gehe dann am fruchtbarsten und erfolgreichsten von statten, wenn der Arbeitende _nicht_ zu eigenem, sondern zu fremdem Nutzen produciere. Aber der Arbeitgeber produciert doch zu eigenem Nutzen, wird man vielleicht einwenden. Richtig. Doch abgesehen davon, daß auch das streng genommen mit der Wirkung des Eigennutzes _der Arbeit_ gegenüber nichts zu thun hat, denn hier ist es wieder nicht der Nutzen eigener, sondern fremder Arbeit, der in Frage kommt; so ist es doch klar, daß ein System, welches bloß einer Minderzahl Nutzen an der Arbeit einräumt, unendlich minder wirksam sein muß, als jenes andere, von uns beabsichtigte, welches diesen Nutzen _jedem_ Arbeitenden einräumt. In Wahrheit kennt die ausbeuterische Welt -- von geringfügigen Ausnahmen abgesehen -- nur Menschen, welche ohne eigenen Nutzen arbeiten und Menschen, welche ohne eigene Arbeit Nutzen von der Arbeit haben; Arbeit zu eigenem Nutzen kommt in ihr höchstens nebensächlich vor. Mit welchem Scheine von Recht darf sich also die Ausbeutung damit brüsten, den _Eigen_nutz als Triebfeder der Arbeit zu gebrauchen? _Fremd_nutzen ist der richtige Name des bei ihr ins Spiel kommenden Arbeitmotivs, und daß dieser Fremdnutzen sich wirksamer erweisen sollte, als der Eigennutz, den die wirtschaftliche Gerechtigkeit erst als Neuerung in die moderne Welt einführen muß, wäre denn doch einigermaßen schwer zu beweisen.

Nicht viel anders verhält es sich mit dem Eigentume. Welch grenzenlose Voreingenommenheit gehört dazu, einem Systeme, welches neunundneunzig Hundertteile der Menschheit aller und jeglicher Sicherheit des Eigentums beraubt, ihnen außer der Luft, die sie atmen, nichts läßt, was sie ihr eigen nennen dürften, nachzurühmen, daß es das Eigentum als Beförderungsmittel menschlicher Betriebsamkeit gebrauche, und dies einem anderen Systeme gegenüber, welches alle Menschen ohne Ausnahme zu Eigentümern, und zwar zu unverkürzten unbedingten Eigentümern all dessen macht, was sie nur immer hervorbringen mögen! Oder soll vielleicht der Vorzug des ausbeuterischen »Eigentums« darin liegen, daß es sich auf Dinge erstreckt, die der Eigentümer _nicht_ hervorgebracht hat? Keine Frage, die Anhänger des Alten haben schlechthin keine klare Vorstellung über den Begriff des Mein und Dein. Was gehört denn eigentlich _mir_? »Alles, was Du Irgendwem wegnimmst«, wäre -- wenn sie aufrichtig sein wollten -- ihre einzige Antwort. Weil diese Aneignung _fremden_ Eigentums im Laufe der Jahrtausende in gewisse feste, durch grausame Notwendigkeit geheiligte Formen gebracht worden ist, kam ihnen der unlöslich mit dem Wesen der Sache verknüpfte, natürliche Begriff des Eigentums gänzlich abhanden. Es geht über ihr Begriffsvermögen, daß die Gewalt zwar in Besitz und Genuß erhalten kann, wen ihr beliebt, daß aber der freie ungehinderte Gebrauch der eigenen Kräfte Jedermanns ureigenstes Eigentum ist, und daß folglich jede staatliche oder gesellschaftliche Ordnung, welche sich über dieses Urrecht jedes Menschen hinwegsetzt, nicht das Eigentum, sondern -- den Raub zur Grundlage hat. Dieser Raub mag immerhin notwendig, ja nützlich sein -- wir haben gesehen, daß er es Jahrtausende hindurch thatsächlich gewesen -- »Eigentum« wird er darum doch niemals, und wer ihn dafür hält, der hat eben vergessen, was Eigentum ist.

Es erscheint mir nach dem Gesagten kaum noch nötig, viel Worte über jenes Bedenken zu verlieren, daß mangels vollkommenen Eigentums Leichtsinn oder liebloses Verfahren mit den Produktionsmitteln einreißen könne. Ersteres anlangend, genügt es wohl zu fragen, ob denn hoffnungsloses Elend sich als gar so vorzügliches Beförderungsmittel wirtschaftlicher Voraussicht erwiesen habe, daß dessen Ersatz durch eine dieses Stachels allerdings beraubte, im übrigen aber vollkommen durchgeführte Selbstverantwortlichkeit sich als gefährlich erweisen könnte. Und was das zweite Bedenken betrifft, so hätte dieses nur dann Berechtigung, wenn in der bisherigen Ordnung die Arbeitenden Eigentümer der Produktionsmittel gewesen wären. Sondereigentum an diesen wird ihnen zwar auch die neue Ordnung nicht einräumen, dafür aber den ungeschmälerten Fruchtgenuß derselben, und wessen Begeisterung für die Schönheiten der bestehenden Ordnung nicht so weit geht, daß er den Stock des Herrn für ein wirksameres Beförderungsmittel auch der liebevollen Vorsorge hält, als den Nutzen der Arbeitenden, der mag beruhigt darüber sein, daß es auch in dieser Beziehung nicht schlimmer, sondern nur besser werden kann.

_Charles Prud_ (Rechte). Ich begreife durchaus nicht, wie der geehrte Vorredner bestreiten kann, daß in der bisherigen Ordnung Eigennutz es ist, was die Massen zur Arbeit nötigt. Wer wollte leugnen, daß sie einen Teil des Nutzens ihrer Arbeit abgeben müssen; aber ein anderer Teil verbleibt doch jedenfalls auch ihnen, sie arbeiten daher, zwar nicht ausschließlich, wohl aber mit zu ihrem eigenen Nutzen. Und jedenfalls _müssen_ sie arbeiten, wollen sie dem Hunger entgehen, und man sollte meinen, daß dieser Sporn der wirksamste von allen ist. Soviel über die Leugnung des Eigennutzes als Triebfeder der sogenannten ausgebeuteten Arbeit. Was aber den Ausfall gegen den Eigentumsbegriff von uns Verteidigern -- nicht etwa der bestehenden Übelstände, aber doch einer besonnenen, maßhaltenden Reform derselben -- anlangt, so möchte ich mir in aller Bescheidenheit die Bemerkung erlauben, daß unser Rechtsgefühl sich dabei beruhigte, daß den Arbeitenden Niemand zwang, mit dem Arbeitgeber zu teilen. Er schloß als freier Mann einen Vertrag mit demselben ... (allgemeine Heiterkeit). Lachen Sie immerhin, es ist doch so. In politisch freien Ländern hindert den Arbeiter nichts, ungeteilt für eigene Rechnung zu arbeiten; den Anteil, den er dem Unternehmer abtritt, Raub zu nennen, ist daher jedenfalls ungerecht.

_Béla Székely_ (Centrum). Mir will scheinen, daß es ein müßiger Streit um Worte ist, den mein Vorredner zu entfesseln sich anschickt. Er nennt den Arbeitslohn einen Teil des Nutzens der Produktion -- mag sein, daß hie und da die Arbeiter wirklich einen Teil des Nutzens als Lohn oder als Zugabe zu diesem empfangen; bei uns und, wenn ich recht unterrichtet bin, auch im Lande des Redners war das im allgemeinen nicht üblich, vielmehr zahlten wir den Arbeitern, ganz unbekümmert um den Nutzen ihrer Arbeit, eine zur Fristung ihres Lebens dienende Summe; Nutzen -- eventuell auch Schaden -- der Produktion gehörte ausschließlich uns, den Unternehmern. Mit ungefähr demselben Rechte könnte er behaupten, daß seine Ochsen oder Pferde am »Nutzen« der Produktion teilhaben. Wenn ich sage, mit »ungefähr« demselben Rechte, so meine ich damit, daß dies von Ochsen und Pferden in der Regel mit etwas _besserem_ Rechte gesagt werden könnte, denn während diese nützlichen Kreaturen zumeist besseres und reichlicheres Futter erhielten, wenn ihre Arbeit den Herrn reich gemacht hatte, geschah dies bei unseren zweibeinigen, vernunftbegabten Arbeitskreaturen höchstens in sehr seltenen Ausnahmefällen.

Dann identificiert der Herr Vorredner vollends den Hunger mit dem Eigennutze. Die Massen _müssen_ arbeiten, sonst verhungern sie. Allerdings. Aber der Sklave muß auch arbeiten, sonst erhält er Prügel -- folglich, so sollten wir nach dieser seltsamen Logik sagen, wird auch der Sklave durch Eigennutz zur Arbeit getrieben. Oder will man sich vielleicht darauf steifen, daß Eigennutz sich nur auf die Erlangung materieller Güter beziehe? Das wäre zwar falsch, denn Prügel vermeiden ist schließlich nicht mehr und nicht minder eine Forderung des Eigennutzes, als den Hunger stillen; aber ich will um solche Kleinigkeiten nicht streiten; lassen wir also den Stock und die Peitsche als Symbole vom Eigennutz beflügelter Betriebsamkeit fallen. Wie aber steht es dann mit jenen Sklavenhaltern, die -- wahrscheinlich im Interesse der >Freiheit der Arbeit< -- ihre faulen Sklaven nicht prügelten, sondern hungern ließen? Unter deren Regime wurde -- dem Vorredner nach -- offenbar der Eigennutz als Triebfeder der Arbeit auf den Thron gesetzt? Daß der Hunger ein sehr wirksames _Zwangs_mittel ist, ein wirksameres, als die Peitsche -- wer wollte das leugnen; er hat daher letztere auch überall und sehr zum Vorteile der Arbeitgeber verdrängt. Aber Eigennutz? Dazu gehört, das sagt schon der Klang des Wortes, daß der Nutzen der Arbeit Eigen des Arbeitenden sei. Soviel über den Eigennutz.

Und was nun vollends die Verwahrung gegen das Unrecht der Ausbeutung anlangt, so verstehe ich dieselbe schon ganz und gar nicht. >Frei< waren die Arbeiter, nichts zwang sie, zu fremdem Vorteil zu producieren? Jawohl, nichts als die Kleinigkeit, der Hunger. Sie mochten es immerhin bleiben lassen, wenn sie verhungern wollten! Wieder genau dieselbe >Freiheit<, die auch der Sklave hat. Wenn ihn die Peitsche nicht geniert, nötigt ihn nichts zur Arbeit für seinen Herrn. Die Fesseln, in denen die >freien< Massen der ausbeuterischen Gesellschaft schmachten, sind enger, peinigender, als die Ketten des Sklaven. Das Wort >Raub< gefällt dem Vorredner nicht? Es ist in der That ein hartes, häßliches Wort; aber der >Räuber< ist ja nicht der einzelne Ausbeuter, sondern die ausbeuterische Gesellschaft und diese war einst, in der bitteren Not des Daseinskampfes, zu diesem Raube genötigt. Ist das Töten im Kriege deshalb weniger Todschlag, weil nicht der Einzelne, sondern der Staat, und dieser häufig notgedrungen, die Veranlassung dazu giebt? Man wird sagen, daß diese Art des Tötens durch das Strafgesetz nicht verboten, ja von der Pflicht gegen das Vaterland geboten sei und daß >Todschlag< nur verbotene Arten des Tötens genannt werden dürfen. Das ist _juristisch_ sehr richtig, und wenn sich jemand beifallen ließe, das Töten im Kriege vor den Strafrichter zu ziehen, so würde man ihn mit Fug auslachen. Aber ebenso verlachen müßte man Jenen, der, weil Töten im Kriege erlaubt ist, bestreiten wollte, dasselbe sei Todschlag, wenn es sich nicht um die juristische Strafbarkeit, sondern um die Begriffsbestimmung des Totschlags als einer Handlungsweise handelte, bei welcher ein Mensch gewaltsam vom Leben zum Tode gebracht wird. So ist auch die Ausbeutung kein Raub im strafrechtlichen Sinne; wenn aber jede Aneignung fremden Eigentums Raub genannt werden darf -- und nur darum handelt es sich im vorliegenden Falle -- dann ist Raub und nichts anderes die Grundlage jeder ausbeuterischen Gesellschaft, der modernen >freien< nicht minder, als der auf Sklaverei oder Hörigkeit gestützten antiken oder mittelalterlichen. (Lang andauernder Applaus, in welchen auch die Herren Johann Storm und Charles Prud einstimmen).

(Schluß des zweiten Verhandlungstages.)

25. Kapitel.

Dritter Verhandlungstag. (Fortsetzung der Debatte über Punkt 2 der Tagesordnung.)

_James Brown_ (Rechte). Unser Kollege aus Ungarn hat gestern die wahre Beschaffenheit des Eigennutzes und des Eigentums in der ausbeuterischen Gesellschaft mit so markigen Worten gekennzeichnet, daß davon fürderhin wohl nicht mehr die Rede sein wird. Aber wenn es auch richtig ist, daß erst die wirtschaftliche Gerechtigkeit diese beiden Triebfedern der Arbeit in ihr Recht einzusetzen vermöchte, so muß immer noch gefragt werden, ob der einzige Weg, der zu diesem Ziele führt, nämlich die Organisation freier, selbstherrlicher, unausgebeuteter Arbeit sich überall und ausnahmslos praktikabel erweisen wird. Mit der noch so feierlichen Proklamierung des Grundsatzes, daß jeder Arbeitende sein eigener Herr sei und mit noch so vollständiger Einräumung des Verfügungsrechtes über die Produktionsmittel an alle Arbeitenden, wäre wenig gewonnen, wenn letztere sich unfähig erweisen sollten, von diesen Rechten den entsprechenden Gebrauch zu machen. Worauf es in letzter Linie ankommt, das ist also die Frage, ob die Arbeiter der Zukunft allezeit und überall jene Disciplin, jene Mäßigung und Weisheit an den Tag legen werden, die zur Organisierung wahrhaft fruchtbringender, fortschrittlicher Produktion erforderlich sind? Die ausbeuterische Wirtschaft hat eine vieltausendjährige Routine hinter sich; wie es anzustellen sei, um eine Schar zu stummem Gehorsam gezwungener Knechte in Ordnung zu erhalten, das sagt dem Arbeitgeber nach altem Rechte die gesammelte Erfahrung unzähliger Generationen. Trotzdem begeht auch er häufig Mißgriffe und nur zu oft scheitern seine Pläne an der Widersetzlichkeit der Untergebenen. Die Leiter der Arbeiterassociationen der Zukunft haben so gut wie keinerlei Erfahrungen hinter sich, wenn es sich um die Organisationsformen handelt, welche sie anzuwenden haben; sie werden diejenigen zu Herren erhalten, denen sie befehlen sollen -- und trotzdem, so sagt man uns, kann ihnen der Erfolg nicht fehlen, ja er darf nicht fehlen, soll die associierte freie Gesellschaft nicht in ihren Grundfesten erschüttert werden. Denn während die ausbeuterische Gesellschaft die Verantwortlichkeit für das Schicksal der einzelnen Unternehmungen ausschließlich diesen Unternehmungen selber überläßt, hängt vermöge der so oft hervorgehobenen Interessensolidarität der freien Gesellschaft das Wohl und Wehe der Gesamtheit aufs unlöslichste mit dem jeder einzelnen Unternehmung zusammen. Ich will mich gern eines Besseren belehren lassen; aber insolange dies nicht geschehen ist, kann ich nicht umhin, in dem soeben Gesagten Bedenken zu erblicken, welche durch die bisherigen Erfahrungen Freilands mit nichten völlig zerstreut sind. Die freiländischen Arbeiter haben es verstanden, sich zu disciplinieren; folgt daraus, daß dies die Arbeiter überall verstehen werden?

_Miguel Spada_ (Linke). Ich beschränke mich darauf, eine kurze Antwort auf jene Frage zu erteilen, mit welcher der Vorredner geschlossen. Nein, sicherlich, daraus, daß den Freiländern die Organisierung und Disciplinierung der Arbeit ohne herrische Arbeitgeber gelungen ist und daraus, daß sie ganz unfraglich noch zahlreichen anderen Völkern gelingen wird, folgt mit nichten, daß sie _allen_ Völkern notwendigerweise gelingen muß. Möglich, ja sagen wir immerhin wahrscheinlich, daß einzelne Völker sich unfähig erweisen werden, von dieser höchsten Art des Selbstbestimmungsrechtes Gebrauch zu machen; um so schlimmer für diese. Aber daraus, das will ich hoffen, wird doch Niemand die Folgerung ableiten, daß auch jene Völker, und befänden sie sich selbst in der Minderzahl, denen diese Fähigkeit nicht abgeht, auf die Anwendung derselben verzichten sollen. Diese Fähigeren werden dann die Lehrmeister der Unfähigeren werden. Sollten sich aber diese nicht nur unfähig, sondern auch als ungelehrig erweisen -- je nun, dann werden sie eben so von dem Erdboden verschwinden, wie ungelehrige Kannibalen verschwinden müssen, wo sie mit Kulturnationen in Berührung treten. Daß die Nation, welcher der Fragesteller angehört, diesen unfähigen Nationen _nicht_ beigezählt werden muß, darauf mag er sich getrost verlassen.

_Wladimir Tonof_ (Freiland). Das geehrte Mitglied aus England (Brown) hat eine unrichtige Vorstellung sowohl von den Schwierigkeiten der hier in Frage kommenden Organisation und Disciplin, als von der Bedeutung eventueller Mißerfolge einzelner Unternehmungen in einem freien Gemeinwesen. Erstere anlangend will ich darauf hinweisen, daß in der Organisation associierter Kapitalien, die bekanntlich Jahrhunderte alt ist, eine keineswegs zu verachtende Vorschule der Arbeitsassociation gegeben ist, soweit es sich um die dabei zu wählenden Formen der Leitung und Überwachung handelt. Zwar giebt es Verschiedenheiten tiefeingreifender Art, die wohl beachtet sein wollen; es liegt aber im Wesen der Sache, daß die Unterschiede alle zu Gunsten der Arbeitsassociation sich geltend machen. Bei diesen sind nämlich die Hauptgebrechen der Kapitalsassociation, das sind Unkenntnis und Gleichgiltigkeit der Genossen den Aufgaben des Unternehmens gegenüber, nicht zu besorgen und es ist daher hier auch jener peinliche, die Aktionsfreiheit der Leitung lähmende und trotzdem nutzlose Kontrollapparat, welcher den Statuten der Kapitalsvergesellschaftungen als Ballast anhaftet, vollkommen entbehrlich. Der einzelne Aktionär versteht in der Regel nichts von den Geschäften seiner Gesellschaft und hat ebenso in der Regel gar nicht die Absicht, sich um den Geschäftsgang anders, als durch Empfangnahme der Dividenden zu kümmern. Trotzdem ist _er_ der Herr des Unternehmens, von seinem Votum hängt dessen Schicksal in letzter Linie ab; welche Umsicht ist daher vonnöten, um diesen Aktionär vor den möglichen Folgen der eigenen Unkenntnis, Leichtgläubigkeit und Nachlässigkeit zu schützen! Die vergesellschafteten Arbeiter dagegen sind mit dem Wesen ihres Unternehmens sehr wohl vertraut, dessen Gedeihen ist ihr vornehmstes materielles Interesse und wird von ihnen auch ausnahmslos als solches erkannt. Das sind ausschlaggebende Vorteile. Oder will man darin eine besondere Schwierigkeit sehen, daß die Arbeiter sich der Leitung von Personen unterwerfen sollen, deren Stellung von ihrem, der zu Leitenden, Votum abhängt? Dann könnte man mit demselben Rechte die Autorität aller aus Wahl hervorgehenden politischen und sonstigen Behörden anzweifeln. Den Leitern fehlt jegliches Mittel, Gehorsam zu _erzwingen_? Falsch; es fehlt ihnen nur eines, das Recht, den Unbotmäßigen willkürlich zu entlassen. Aber dieses Recht fehlte auch gar mancher anderen, auf Disciplin und vernünftige Fügsamkeit der Mitglieder angewiesenen Körperschaft, die nichtsdestoweniger, oder gerade deshalb weitaus bessere Disciplin hielt, als jene Vereinigungen, deren Gehorsam durch die weitestgehenden Zwangsmittel gewährleistet war. Zwar kann, wo der äußere Zwang fehlt, die Disciplin schwerer in Tyrannei ausarten, aber das ist doch wahrlich kein Übel. Zudem steht den Leitern freier Arbeitervergesellschaftungen ein Zwangsmittel der Disciplin zur Verfügung, dessen Gewalt schrankenloser und unbedingter ist, als die der schonungslosesten Tyrannei: die alles umfassende gegenseitige Kontrolle der Genossen, deren Einfluß selbst der Hartnäckigste auf die Dauer nicht widerstehen kann. Allerdings ist zu all dem unerläßlich, daß die Arbeitenden insgesamt, oder doch zu weitaus überwiegendem Teile vernünftige Männer seien, deren Intelligenz zu nüchterner Abwägung des eigenen Vorteils ausreicht. Allein das ist ja ganz im Allgemeinen die erste und oberste Voraussetzung der Etablierung wirtschaftlicher Gerechtigkeit. Daß diese -- das Endergebnis des bisherigen Entwicklungsganges der Menschheit -- nur für Menschen paßt, die sich aus dem untersten Stadium der Brutalität herausgearbeitet haben, unterliegt in keinem Betracht einer Frage. Daraus folgt, daß Völker und Individuen, welche diese Stufe der Entwicklung noch nicht erreicht haben, zu derselben erzogen werden müssen, welches Erziehungswerk bei nur einigem guten Willen durchaus nicht schwer ist. Daß es, ernstlich in Angriff genommen, irgendwo gänzlich mißlingen könnte, bezweifeln wir.

Und nun besehen wir uns die zweite Seite der aufgeworfenen Frage. Ist es richtig, daß vermöge der im freien Gemeinwesen waltenden Interessensolidarität das Wohl und Wehe der Gesamtheit unlöslich mit dem jeder einzelnen Unternehmung zusammenhänge? Versteht man darunter, daß in einem solchen Gemeinwesen Jedermann an Jedermanns Wohl, also auch am Gedeihen jeder Unternehmung interessirt ist, so entspricht dies vollkommen dem Sachverhalte; soll aber -- und das war ersichtlich die Meinung des geehrten Redners -- damit gesagt sein, daß das Wohl eines solchen Gemeinwesens vom Gedeihen jedes einzelnen Unternehmens seiner Angehörigen abhänge, so ist dies durchaus grundlos. Geht es einem Unternehmen schlecht, so verlassen es seine Mitglieder und wenden sich einem besser gedeihenden zu, das ist alles. Wohl aber schützt umgekehrt diese mit der Interessensolidarität verknüpfte Beweglichkeit der Arbeitskräfte das freie Gemeinwesen vor tiefergehenden Folgen etwa wirklich begangener Mißgriffe. Kommt es irgendwo zu übelberatenen Wahlen, so können die ungeschickten Geschäftsleiter verhältnismäßig geringes Unheil stiften; sie sehen sich, d. h. das von ihnen geleitete Unternehmen, sehr rasch von Arbeitern verlassen, die Verluste bleiben bedeutungslos, weil auf einen kleinen Kreis beschränkt. Ja, diese Beweglichkeit erweist sich in letzter Linie als wirksamstes Korrektiv aller wie immer gearteten Fehler, als das Mittel, welches überall die mangelhaften Organisationsformen und schwachen Intelligenzen verdrängt und gleichsam automatisch durch tüchtigere ersetzt. Denn die aus welchem Grunde immer schlecht gedeihenden Unternehmungen werden stets in verhältnismäßig kurzer Zeit von den besseren aufgesogen, ohne daß dies, wie in der ausbeuterischen Gesellschaft, zum Ruine der bei ersteren Beteiligten führen könnte. Es ist daher auch nicht nötig, daß diese freien Organisationen überall gleich im ersten Anlaufe das Beste treffen, damit schließlich allenthalben Ordnung und Tüchtigkeit herrsche; denn im friedlichen Wettbewerbe verschwindet das Mangelhafte rasch vom Schauplatze, indem es in die als tüchtig erprobten Unternehmungen aufgeht, die dann allein das Feld behaupten.