Part 2
Es fällt sehr schwer, sich über die sehr verwickelten religiösen Verhältnisse der westafrikanischen Neger Klarheit zu verschaffen. Dadurch, daß sie alles, was sie umgibt, für belebt halten und unter diesen unzähligen übernatürlichen Kräften höhere und niedere Gottheiten unterscheiden, wird die Sache sehr verwickelt. Neben den Hauptgottheiten kennt man noch unzählige Scharen von Geistern, Ahnengöttern, lokalen Haus- oder Schutzgottheiten und dergleichen. Bald werden diese als Menschen, bald als Tiere oder als menschenähnliche, phantastische Ungeheuer gedacht. In der Nähe von Nsan im Ekoilande befindet sich ein kleiner See, der von den Geistern verstorbener Ekoi in Gestalt zahlreicher Krokodile und Schlangen bewohnt sein soll. Der besondere Schutzgott der Aschanti heißt Tando; er unterrichtet die Stammesmitglieder von den geheimen Anschlägen ihrer Feinde. Früher pflegte er sich gelegentlich in die Gestalt eines Knaben zu verwandeln und sich dann von den Feinden gefangennehmen zu lassen; sobald er auf diese Weise in ihr Land gekommen war, verwüstete er es durch die Pest, die er mitbrachte. Ihm ist die Treiberameise heilig. Dagegen stehen die Krokodile unter dem Schutze seiner Frau Katarwiri, eines Flußgeistes, der als sehr boshaft und fett geschildert wird. Ein sehr gefürchteter Geist der Aschanti ist der Sasabonsum, ein rotes Ungeheuer, das unterirdisch in den Tiefen der Wälder haust an den Stellen, wo die Erde rot ist, oder auch in Baumwollbäumen. In boshafter Weise überfällt es die Wanderer, nimmt sie gefangen und verzehrt sie; die rote Erde rührt von ihrem Blute her. Es wirft auch Bäume um, damit dadurch die Vorübergehenden erschlagen werden, hebt die Erde auf, damit die auf ihr stehenden Häuser umfallen, und treibt noch andere Grausamkeiten. -- Der Kultus, den man diesen zahlreichen Göttern widmet, um sie bei guter Laune zu erhalten oder wieder zu versöhnen, ist im allgemeinen derselbe, wie wir ihn bereits bei anderen Naturvölkern kennen gelernt haben. In der Hauptsache sind es Opfer, die man ihnen darbringt in Gestalt von Lebensmitteln, zum Beispiel Getreide, Getränke, Hühner, Ziegen, seltener Rinder, Palmöl und so weiter (Abb. 75). Man schlachtet die Tiere für gewöhnlich und bestreicht mit ihrem Blute die Idole, die die Götzen darstellen sollen, reibt diese auch mit Öl ein, oder man stellt die Opfer vor ihnen auf. Die Frauen der Ibo bringen am Jahresschluß dem Aro, der Gottheit des Jahres, alte Töpfe, Kleider, Körbe und so weiter dar, in dem Glauben, daß sie damit Schmerzen, Krankheit und Unglück im kommenden Jahre von sich abwenden können. -- In Dahome macht die Schlangenanbetung den wichtigsten Teil der Religion aus; die Pythonschlange gilt als das Sinnbild des Glücks und des Gedeihens. Es gibt unter der dortigen Bevölkerung verschiedene Priestersekten, in die jedes Kind, das mit einem dieser Kriechtiere in Berührung gekommen ist, aufgenommen werden muß. Auch dem Ozean bringt man Opfer in Gestalt von Getreide, Muschelgeld und Palmöl, früher brachte man ihm aus wichtigen Anlässen auch Menschenopfer dar. Die letzteren wurden -- heutzutage wird dieser scheußliche Brauch wohl kaum mehr geübt -- in kostbare Gewänder gekleidet und aus einem Kanu einfach ins Wasser geworfen. Auch dem bösen Geiste Sasabonsum wurden vormals von den Aschanti nach einem Erdbeben Versöhnungsopfer in Gestalt von Menschen dargebracht; beim Wiederaufbau der Häuser wurde zur Aufführung der Fundamente Menschenblut benutzt. Ganz besonders schrecklich ging es aber in dem früheren Königreich Benin im Bereiche des Nigerdeltas zu. Hier wurden den Gottheiten der Sonne, des Regens und der Jahre Menschenopfer dargebracht, und zwar in solchen Massen, daß man geradezu von Menschenschlächtereien sprechen konnte. Nach den Schilderungen von Augenzeugen besaß in der Blutstadt Benin jeder Häuserblock eine tiefe Grube voll abgeschlachteter Leichen und Sterbender. Überall fand man Menschenopfer umherliegen und namentlich Gekreuzigte an besonderen Baumgerüsten hängen oder begegnete ihren Schädelresten oder wenigstens Blutspuren an der Landstraße. Auch beim Tode eines Häuptlings oder wenn man ihm später einmal ins Jenseits Nachricht von seinen Angehörigen geben wollte, wurden Tausende von Opfern hinüberbefördert. Im Jahre 1897, nachdem der letzte König von Benin eine englische Gesandtschaft hatte niedermetzeln lassen, wurde die Stadt im Sturm genommen und den geschilderten Unmenschlichkeiten ein Ende bereitet.
Die Leitung des Kultus liegt in der Regel in den Händen des Familienoberhauptes oder des Dorfhäuptlings; vielfach ist sie aber auch Sache einer besonderen Gruppe von Menschen, der +Priester+ oder +Medizinmänner+ (Abbild. 37, 41, 43 u. 44). Ihnen fällt ferner die Aufgabe zu, Regen zu erzeugen beziehungsweise abzuwehren, und Krankheiten zu heilen (Abb. 42), oder diejenigen Personen ausfindig zu machen, die Trockenheit oder Krankheit verursacht haben. Vielfach bedienen sich diese Männer wirklicher Medizinen, deren gute Wirkung sie durch Erfahrung kennen gelernt haben, häufiger jedoch zahlreicher Zaubermittel, die aus den verschiedensten Bestandteilen zusammengesetzt sind, Teilen von Pflanzen und Tieren, auch vom menschlichen Körper, die oft zu Asche verbrannt und zu Brei gerührt dem Kranken entweder eingegeben oder auf die leidenden Körperteile gestrichen werden, auch, in ein Säckchen genäht oder in ein Ziegen- oder Antilopenhorn (Abb. 45) sowie in kleine Kalabassen gefüllt, als Amulette zu tragen verordnet werden. Der Glaube an die Wirksamkeit dieser Mittelchen hängt mit den fetischistischen Anschauungen der Neger zusammen. Dieser Glaube an die Geister hat auch zur natürlichen Folge, daß man bestimmten Männern und Frauen die Fähigkeit, mit übernatürlichen Wesen zu verkehren, in höherem Grade zuschreibt als ihren Mitmenschen, wodurch sie imstande sein sollen, Unglück, sogar den Tod über diese zu bringen, wenn sie sich der Hilfe solcher Geister bedienen. Aufgabe der Priester ist es nun auch, diese Zauberer (Abb. 46) ausfindig zu machen, desgleichen Verbrecher und Diebe, sowie die Zukunft vorauszusagen. Die der Zauberei Beschuldigten müssen sich natürlich einem +Gottesurteil+ unterwerfen, das in ganz Westafrika in dem Hinunterschlucken eines Gifttrankes vor versammelter Menge besteht. Gibt der Angeschuldigte den Trank wieder von sich, dann wird dies als ein Zeichen seiner Unschuld angesehen, er wird gleichsam zur Entschädigung mit einem Gelage und Tanz gefeiert; der Ankläger hat seinerseits die Kosten dafür zu tragen und an den unschuldig Verdächtigten eine Buße zu zahlen. Wird der Angeklagte nach dem Genusse des Giftes krank, ohne aber wirklich zu sterben, dann betrachtet man ihn mit einem gewissen Argwohn und verweist ihn aus dem Dorfe; naht sich ihm aber schließlich der Tod, dann gilt er für gewiß überführt, und die Medizinmänner pflegen dann oft das Erwünschte, nämlich sein Ende, herbeizuführen. Bei geringeren Verbrechen besteht das Ordal darin, daß der Verdächtigte aus einem Gefäß mit siedendem Öl einen Ring herausgreifen muß. In Nigeria wird ein eigentümliches Verfahren angewendet, um gestohlene Sachen ausfindig zu machen, das bis zu einem gewissen Grade an ein Gottesurteil erinnert. Man tut in ein Gefäß eine kleine Schüssel mit Muschelgeld und anderen Abzeichen des Akekultus hinein und läßt es von einem Mädchen auf dem Kopfe in der Ortschaft umhertragen; der Besitzer des verloren gegangenen Eigentums geht mit und klingelt seinen Verlust aus, wobei er singt: „Den, welcher mein Huhn (zum Beispiel) genommen hat, mögen die Götter töten, wenn er es mir nicht zurückbringt.“ Gewissen Klassen von Medizinmännern bleibt es überlassen, Zauberer und Hexen sowohl ausfindig zu machen als auch zu bestrafen. Bei den Grebo in Nigeria besteht ein besonderer Bund, der Kwi-iru, dessen Zweck die Bestrafung solcher Personen ist, die anderen durch einen Fetisch Unglück zufügen. Das Haupt des „Geheimbundes von Kindern heimgegangener Geister“, worunter allerdings nur Erwachsene verstanden werden, oder der Vater dieser Vereinigung ist nur den Mitgliedern bekannt; wenn er öffentlich erscheint, ist er gut vermummt, so daß er von niemand erkannt werden kann. Die Mitglieder des Kwi-iru wirken für gewöhnlich des Nachts; wo sie gerade einen vermutlichen Missetäter antreffen, da nehmen sie ihn gefangen und zwingen ihn am anderen Morgen, die Probe zu bestehen.
Damit sind wir zu dem Kapitel der +Geheimbünde+ (Abb. 47 und 48) gekommen, die sich gerade in Westafrika einer ungeheuren Verbreitung erfreuen. Besonders Sierra Leone und Kamerun bilden gleichsam die Mittelpunkte dieser Bünde, über deren Einrichtungen es äußerst schwer hält Näheres zu erfahren, in Anbetracht der großen Verschwiegenheit, die ihre Anhänger üben. So viel indessen ist über die Ziele dieser Gesellschaften bekannt geworden, daß sie teils politische Absichten verfolgen sollen, wie die in Kamerun, teils die Erziehung der Knaben und Mädchen fördern sollen, teils auch mit dem Totenkult in Verbindung stehen oder auch nur profanen Zwecken dienen, wie zum Beispiel Tänze aus besonderem Anlaß aufzuführen, wie bei den Bakongo und Ukuku. Die Einrichtung der Geheimbünde an der westafrikanischen Küste kann auf ein hohes Alter zurückblicken, denn bereits 1668 erwähnt der Geograph Dapper ähnliche Gebräuche für die Eingeborenen der Pfefferküste.
In Sierra Leone sind die beiden wichtigsten Geheimorden der Mendi der Porobund für die Männer und Knaben und der Bundubund für die Frauen und Mädchen. Es sind beides gleichsam vereidigte Brüder- beziehungsweise Schwesterschaften, deren Geschäfte mit unbedingter Geheimhaltung von seiten der Mitglieder geführt werden; aber gelegentlich treten diese doch an die Öffentlichkeit, so daß es den Forschungsreisenden möglich gewesen ist, sogar photographische Aufnahmen von ihnen zu machen.
Der +Porobund+ beherrscht das ganze einheimische Leben im Lande der Mendi; früher war seine Macht nahezu unbegrenzt. Ähnlich wie im Mittelalter vor der Heiligen Feme, so konnte vor seinem Gerichtshof jeder Mensch verhört und verurteilt, das Urteil sogleich an ihm vollstreckt und seine Leiche im „Porobusch“ begraben werden, ohne daß die Außenwelt etwas von den Einzelheiten des Falles erfuhr. Bei den Versammlungen der Porobrüder, die man in einer Lichtung des Waldes im Porobusch dicht bei der Stadt abhält, werden alle Fragen politischer und sozialer Natur erörtert und erledigt. Zu ihnen haben nur vollberechtigte Mitglieder Zutritt, die sich zuvor einer strengen Belehrung von seiten des Ordens haben unterziehen müssen. Man unterscheidet drei Grade, den Yuira oder „ein Wort“ für die unteren Klassen, den Binni und Missi für mohammedanische Mauren und für „Teufelsmänner“ und als höchste Stufe den Kaimahun oder Häuptlingsgrad. Der letztere ist der Ausgangspunkt aller Porovorschriften; in seinem Hohen Rat kommt das Porokabinett zu den Beschlüssen, die die unteren Grade auszuführen haben. -- Da die Mendi keine Schriftsprache kennen, so bedienen sie sich als Verständigungsmittel vertrauenswürdiger Boten, Wjas genannt; solche sind stets in der Porobrüderschaft anzutreffen, deren sämtliche Mitglieder auf „Landesmedizin“ vereidigt wurden, in dem Sinne, daß diese für sie verhängnisvoll werden solle, falls sie irgendein Geheimnis verrieten.
Die heranwachsenden jungen Leute treten entweder dem Poro- oder Bundubund bei, je nach ihrem Geschlecht. Ihre Aufnahme geht unter der größten Geheimnistuerei in der Abgeschlossenheit eines besonderen Poro- oder Bundubusches vor sich. Die Ausbildung, die für die Aufnahme in den Bund erforderlich ist, kann auf jeder Altersstufe zwischen sieben und zwanzig Jahren vorgenommen werden, dauert aber nur wenige Monate. Ein Knabe besitzt keinen eigentlichen Namen, bevor er in den Porobusch geht; er erhält einen solchen erst bei der Aufnahme. Zum Zeichen dessen wird er auf beiden Seiten längs des Rückgrats mit einem Grätenstichmuster gezeichnet, das er beständig trägt, so daß man ein Poromitglied sogleich daran erkennen kann. Die Aufnahmeförmlichkeiten (Abb. 49) erfordern viel Strenge und Entsagung; doch wird den Adepten gelegentlich auch eine Erholung außerhalb des Busches ermöglicht, für gewöhnlich in Form einer Tanzerei in der nächstgelegenen Stadt. Die letzte Aufnahmeförmlichkeit heißt „den Teufel austreiben“. Der Poroteufel befindet sich, wie man behauptet, im Busch, und die Knaben müssen ihn, da er, obwohl auch nur ein Mensch, mit allerlei zauberischen Kräften ausgestattet sein soll, auf eine bestimmte Art vertreiben, bevor sie den Busch verlassen dürfen. Daher drehen sie am festgesetzten Tage ein langes Seil aus dem den Poro versinnbildlichenden Farn „Kane“ und leiten es während der Nacht aus den oberen Zweigen eines Baumes im Busch auf die daneben stehenden Bäume. Die Bewohner der Stadt und der umliegenden Dörfer werden durch großes Geschrei aufgeweckt, das Seil wird ihnen gezeigt und gleichzeitig mitgeteilt, daß an ihm der Teufel sich zum Firmament begeben habe. Die Knaben gehen dann in der Stadt umher und werden nach weiteren geheimen Zeremonien Mitglieder des Poroordens.
Der Binni (Abb. 50) ist der zweite Grad des Bundes; der Zutritt zu ihm steht den Mohammedanern offen. Der Teufel dieses Grades ist ein ganz besonders mächtiger, da er in einer Person den Fetischeinfluß des Heiden mit der Magie des mohammedanischen Mauren vereinigt. Dementsprechend ist auch seine Tracht zusammengesetzt. Der Körper ist von einem langen Gewand aus Pflanzenfasern umhüllt, der Kopf von einer Kappe aus Haut; das Gesicht ist gänzlich durch sie verdeckt, ein paar kleine Löcher ermöglichen jedoch das Durchsehen. Neben am Kopfe stehen ein paar Seitenklappen ab. Soweit geht der Ausputz auf heidnische Beeinflussung zurück. Dazu treten dann auf Brust und Rücken des Binni streng mohammedanische Abzeichen: viele kleine Holztafeln mit arabischer Schrift, die Zauberkraft besitzen; sie hängen am Gewande. Bei Bewegungen des Binni zittert alles an ihm, und das Geklapper der Täfelchen verstärkt den allgemeinen unheimlichen Eindruck, den bei den Zuschauern schon das Freudengeschrei der Mitwirkenden und das Geräusch von einem halben Hundert kleiner Bambusstäbe hervorrufen, die von den begleitenden Musikanten unaufhörlich angeschlagen werden.
Das +Bunduwesen+ wird mit noch mehr Heimlichkeit betrieben als das Porowesen des männlichen Geschlechtes; so viel aber steht doch fest, daß der Zweck jenes Ordens die Erziehung der jungen Mädchen und ihre Vorbereitung auf ihren zukünftigen Beruf als Gattinnen und Mütter ist. Jede Familie, die über die erforderlichen Mittel verfügt, hat das Recht, ihre Töchter in den Bundubund gleichsam in Pension zu geben; für schon Verlobte entrichtet der Bräutigam die Zahlung. Es besteht kein Zwang, dem Bunde sich anzuschließen; doch tritt ihm ein großer Teil der weiblichen Wesen bei, da die Mitgliedschaft eine bedeutende gesellschaftliche Stellung mit entsprechenden Vorrechten verleiht. Die Zeremonien des Bundubundes spielen sich ebenfalls an einer verborgenen abgeholzten Stelle im Walde in der Nähe der Stadt ab, im „Bundubusch“. Um den Unbeteiligten den Zutritt zu verwehren, sind die Pfade, die zum Busch führen, durch Verbotszeichen kenntlich gemacht. Bei ihrem Eintritt in den Bund, der bald im Alter von acht bis zehn Jahren, bald auch später (sogar von seiten bereits verheirateter Frauen) erfolgt, haben die jungen Mädchen eine Medizin zu genießen, die ihnen, wenn sie die ihnen anvertrauten Geheimnisse bewahren, nichts antun kann, sie aber, sobald sie sie verraten, töten wird; auch tragen sie dieselbe in einem Antilopenhorn (Abb. 45) mit sich herum. Ja noch mehr: diese Fetischmedizin wirkt auch in die Ferne auf Dritte, das heißt auf einen jeden ein, der es wagen sollte, die Geheimnisse des Bundes zu ergründen, sei es dadurch, daß er sich dem Busch nähert oder daß er mit den Mädchen anzubandeln sucht. Diese vermeintliche Wirkung genügt bereits, um Unberufene abzuhalten. Sollte sich dennoch einer vermessen, in die Bundugeheimnisse einzudringen, so haben die Bunduteufel das Recht, den Übeltäter mit einer Keule totzuschlagen oder ihn dem Häuptling auszuliefern, der ihn als Sklaven verkaufen läßt.
Der Zusammentritt eines Bundu findet für gewöhnlich zur Zeit der Reisreife statt. Zunächst erhält jedes Mädchen einen besonderen Namen, den es fortan zu führen hat. In allen Bundugesellschaften wiederholen sich die Namen nacheinander in derselben Reihenfolge. Nummer eins heißt immer Kehma, Nummer zwei Toulome und so fort, zum Beispiel Bandi, Jassa, Soko, Namo. Darauf wird jede Novize mit weißem Ton beschmiert, erhält ein großes Tuch als Umhang (Abb. 52) und wird beschnitten, sowie in der Nabelgegend tatauiert. In Liberia trägt jede Beschnittene das abgeschnittene Stückchen ihres Kitzlers getrocknet um den Hals gebunden als Zeichen ihrer Jungfräulichkeit. Bei ihren Ausgängen tragen die Mädchen eine besondere Tracht, sofern man darunter die zahlreichen Amulette oder „Medizinen“ (Abb. 51 und 73) verstanden wissen will, mit denen sie sich den mit weißem Ton kleidartig bemalten Körper behängen. Sehr wichtig ist darunter das schon erwähnte Horn einer kleinen Antilope, dessen „Medizin“ das Mädchen töten soll, falls es etwa seine Geheimnisse preisgäbe; auch darf dieses Amulett von keinem Manne berührt werden. Solange die Mädchen es tragen, ist ihnen jeglicher geschlechtliche Verkehr aufs strengste untersagt, auch den bereits Verheirateten mit ihrem Ehemann. Gelegentlich werden die Mädchen auch in die Öffentlichkeit geführt und müssen dann vor ihren Familienangehörigen und Freunden Tänze aufführen; dabei trägt jedes Mädchen ein besonders mannigfaltig ausgestattetes Gewand. Sie tanzen zierliche Schrittänze unter Begleitung der Segura, eines mit einem Netz umsponnenen hohlen Flaschenkürbisses, an dem kleine getrocknete Samenschalen hängen, bei deren Schütteln ein Ton entsteht. Die besten Tänzerinnen finden Anerkennung; sie werden unter tosendem Beifall von den älteren Frauen umarmt, beschenkt und mit Palmöl reichlich eingeschmiert.
Während ihrer Vorbereitungszeit (Abb. 53 und 54) werden die Zöglinge im Bundubusch in den praktischen Aufgaben der Hausfrau, wie Kochen, Nähen, Flechten, Spinnen, Färben der von den Männern gewebten Stoffe, ferner in der Kenntnis der heilkräftigen Kräuter, in der Einübung von Tänzen und der sie begleitenden Musik, im Erlernen von Spielen und schließlich auch in der Praxis des Geschlechtslebens unterwiesen. Die Aufsicht über die Mädchen und ihren Unterricht ist einer Anzahl älterer Frauen übertragen, die ihrerseits wieder in einander untergeordnete Grade eingeteilt sind. Wie für den Porobund bestehen auch hier drei Grade. Der niedrigste ist der der Digbas, der zweite der der Normehs oder Bunduteufel und der höchste der der Sowehs oder Leiterinnen (Abb. 57). Letzteren fällt die Aufgabe zu, die Oberaufsicht zu führen, die Medizin zu bereiten und bei vorkommenden Krankheiten den Arzt zu spielen. Auf letzterem Gebiet stehen sie auch sonst in großem Ansehen, denn selbst impotente Männer und unfruchtbare Frauen nehmen ihre Hilfe in Anspruch. Den Sowehs unterstellt sind die Normehs oder eigentlichen Bunduteufel. Bei öffentlichen Aufzügen pflegen sie jene in einer phantastischen Tracht (Abb. 56) zu begleiten; sie besteht in einem schwarzgefärbten Gewande, das mit langen zottigen, gleichfalls schwarzen Fasern besetzt ist und den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes umhüllt. Dieser trägt eine Maske (Abb. 55). In der Hand halten die Normehs Rutenbündel, durch deren Bewegungen sie sich verständlich zu machen suchen, da ihnen das Sprechen untersagt ist. Den untersten Grad des Bunduordens bilden die Digbas oder Dienerinnen, die den Normehs Handreichungen zu leisten haben, auch, da diese ja stumm sein müssen, deren Wünsche oder Mitteilungen dem Volke kundgeben.