Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794

Part 8

Chapter 83,201 wordsPublic domain

Wäre nun ein solcher wahrhaftig göttlich gesinnter Mensch zu einer gewissen Zeit gleichsam vom Himmel auf die Erde herabgekommen, der durch Lehre, Lebenswandel und Leiden das _Beispiel_ eines Gott wohlgefälligen Menschen an sich gegeben hätte, so weit als man von äußerer Erfahrung nur verlangen kann, (indessen, daß das _Urbild_ eines solchen immer doch nirgend anders, als in unserer Vernunft zu suchen ist), hätte er durch alles dieses ein unabsehlich großes moralisches Gute in der Welt durch eine Revolution im Menschengeschlechte hervorgebracht; so würden wir doch nicht Ursache haben, an ihm etwas Anders, als einen natürlich [65] gezeugten Menschen anzunehmen, (weil dieser sich doch auch verbunden (A 73-74). fühlt, selbst ein solches Beispiel an sich abzugeben,) ob zwar dadurch (B 79-80). eben nicht schlechthin verneinet würde, daß er nicht auch wohl ein (R 73-74). übernatürlich erzeugter Mensch sein könne. Denn in praktischer Absicht (Ha 227-28; kann die Voraussetzung des Letztern uns doch nichts vortheilen; weil das b 158-59). Urbild, welches wir dieser Erscheinung unterlegen, doch immer in uns (K 72). (obwohl natürlichen Menschen) selbst gesucht werden muß, dessen Dasein in der menschlichen Seele schon für sich selbst unbegreiflich genug ist, daß man nicht eben nöthig hat, außer seinem übernatürlichen Ursprunge ihn noch in einem besondern Menschen hypostasiert anzunehmen. Vielmehr würde die Erhebung eines solchen Heiligen über alle Gebrechlichkeit der menschlichen Natur der praktischen Anwendung der Idee desselben auf unsere Nachfolge, nach Allem, was wir einzusehen vermögen, eher im Wege sein. Denn, wenn gleich jenes Gott wohlgefälligen Menschen Natur in so weit, als menschlich, gedacht würde; daß er mit eben denselben Bedürfnissen, folglich auch denselben Leiden, mit eben denselben Naturneigungen, folglich auch eben solchen Versuchungen zur Uebertretung, wie wir behaftet, aber doch sofern als übermenschlich gedacht würde, daß nicht etwa errungene, sondern angeborne unveränderliche Reinigkeit des Willens ihm schlechterdings keine Uebertretung möglich sein ließe; so würde diese Distanz vom natürlichen Menschen dadurch wiederum so unendlich groß werden, daß jener göttliche Mensch für diesen nicht mehr zum _Beispiel_ aufgestellt werden könnte. Der Letztere würde sagen: man gebe mir einen ganz heiligen Willen, so wird alle Versuchung zum Bösen von selbst an mir scheitern; man gebe mir die innere vollkommenste Gewißheit, daß, nach einem kurzen Erdenleben, ich (zufolge jener Heiligkeit) der ganzen ewigen Herrlichkeit des Himmelreichs sofort theilhaftig werden soll, so werde ich alle Leiden, so schwer sie auch immer sein mögen, bis zum schmählichsten Tode nicht allein willig, sondern auch mit Fröhlichkeit übernehmen, da ich den herrlichen und nahen Ausgang mit Augen vor mir sehe. Zwar würde der Gedanke: daß jener göttliche Mensch im wirklichen Besitze dieser Hoheit [66] und Seligkeit von Ewigkeit war, (und sie nicht allererst durch solche (A 74-76). Leiden verdienen durfte): daß er sich derselben für lauter Unwürdige, (B 80-82). sogar für seine Feinde willig entäußerte, um sie vom ewigen Verderben zu (R 74-75). erretten, unser Gemüth zur Bewunderung, Liebe und Dankbarkeit gegen ihn (Ha 228-29; stimmen müssen; imgleichen würde die Idee eines Verhaltens nach einer so b 159-60). vollkommenen Regel der Sittlichkeit für uns allerdings auch als (K 73-74). Vorschrift zur Befolgung geltend, er selbst aber _nicht als Beispiel_ der Nachahmung, mithin auch nicht als Beweis der Thunlichkeit und Erreichbarkeit eines so reinen und hohen moralischen Guts für uns, uns vorgestellt werden können.[48]

Eben derselbe göttlich gesinnte, aber ganz eigentlich menschliche Lehrer [67] würde doch nichts desto weniger von sich, als ob das Ideal des Guten in (A 76-77). ihm leibhaftig (in Lehre und Wandel) dargestellt würde, mit Wahrheit (B 82-83). reden können. Denn er würde alsdann nur von der Gesinnung sprechen, die (R 75-76). er sich selbst zur Regel seiner Handlungen macht, die er aber, da er sie (Ha 229-30; als Beispiel für Andre, nicht für sich selbst sichtbar machen kann, nur b 160-61). durch seine Lehren und Handlungen äußerlich vor Augen stellt: »Wer unter (K 74-75). euch kann mich einer Sünde zeihen?« Es ist aber der Billigkeit gemäß, das untadelhafte Beispiel eines Lehrers zu dem, was er lehrt, wenn dieses ohnedem für Jedermann Pflicht ist, keiner andern als der lautersten Gesinnung desselben anzurechnen, wenn man keine Beweise des Gegentheils hat. Eine solche Gesinnung mit allen, um des Weltbesten willen übernommenen, Leiden, in dem Ideale der Menschheit gedacht, ist nun für alle Menschen zu allen Zeiten und in allen Welten, vor der obersten Gerechtigkeit vollgültig: wenn der Mensch die seinige derselben, wie er es thun soll, ähnlich macht. Sie wird freilich immer eine Gerechtigkeit bleiben, die nicht die unsrige ist, sofern diese in einem jener Gesinnung völlig und ohne Fehl gemäßen Lebenswandel bestehen [68] müßte. Es muß aber doch eine Zueignung der ersteren um der letzten (A 77-79). willen, wenn diese mit der Gesinnung des Urbildes vereinigt wird, (B 83-85). möglich sein, obwohl sie sich begreiflich zu machen, noch großen (R 76-77). Schwierigkeiten unterworfen ist, die wir jetzt vortragen wollen. (Ha 230-31; b 161-62). (K 75-76). c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben.

Die _erste_ Schwierigkeit, welche die Erreichbarkeit jener Idee, der Gott wohlgefälligen Menschheit in uns, in Beziehung auf die _Heiligkeit_ des Gesetzgebers, bei dem Mangel unserer eigenen Gerechtigkeit, zweifelhaft macht, ist folgende. Das Gesetz sagt: »Seid heilig (in eurem Lebenswandel) wie euer Vater im Himmel heilig ist;« denn das ist das Ideal des Sohnes Gottes, welches uns zum Vorbilde aufgestellt ist. Die Entfernung aber des Guten, was wir in uns bewirken sollen, von dem Bösen, wovon wir ausgehen, ist unendlich, und sofern, was die That, d. i. die Angemessenheit des Lebenswandels zur Heiligkeit des Gesetzes betrifft, in keiner Zeit erreichbar. Gleichwohl soll die sittliche Beschaffenheit des Menschen mit ihr übereinstimmen. Sie muß also in der Gesinnung, in der allgemeinen und lautern Maxime der Uebereinstimmung des Verhaltens mit demselben, als dem Keime, woraus alles Gute entwickelt werden soll, gesetzt werden, die von einem heiligen Princip ausgeht, welches der Mensch in seine oberste Maxime aufgenommen hat. Eine Sinnesänderung, die auch möglich sein muß, weil sie Pflicht ist. -- Nun besteht die Schwierigkeit darin, wie die Gesinnung für die That, welche _jederzeit_ (nicht überhaupt, sondern in jedem Zeitpunkte) mangelhaft ist, gelten könne. Die Auflösung derselben aber beruht darauf: daß die letztere, als ein continuirlicher Fortschritt von mangelhaftem Guten zum Besseren ins Unendliche, nach unserer Schätzung, die wir in den Begriffen des Verhältnisses der Ursache und Wirkungen unvermeidlich auf Zeitbedingungen eingeschränkt sind, immer mangelhaft bleibt; so, daß wir das Gute in der Erscheinung, d. i. der _That_ nach, in uns _jederzeit_ als unzulänglich für ein heiliges Gesetz ansehen müssen; seinen Fortschritt aber ins Unendliche zur Angemessenheit mit [69] dem letzteren, wegen der _Gesinnung_, daraus er abgeleitet wird, die (A 79-80). übersinnlich ist, von einem Herzenskündiger in seiner reinen (B 85-87). intellectuellen Anschauung als ein vollendetes Ganze, auch der That (dem (R 77-78). Lebenswandel) nach, beurtheilt denken können,[49] und so der Mensch, (Ha 231-32; unerachtet seiner beständigen Mangelhaftigkeit doch _überhaupt_ Gott b 162). wohlgefällig zu sein erwarten könne, in welchem Zeitpunkte auch sein (K 76-77). Dasein abgebrochen werden möge.

Die _zweite_ Schwierigkeit, welche sich hervorthut, wenn man den zum Guten strebenden Menschen in Ansehung dieses moralischen Guten selbst in Beziehung auf die göttliche _Gütigkeit_ betrachtet, betrifft die _moralische Glückseligkeit_, worunter nicht die Versicherung eines immerwährenden Besitzes der Zufriedenheit mit seinem _physischen Zustande_ (Befreiung von Uebeln und Genuß immer wachsender Vergnügen), als der _physischen Glückseligkeit_, sondern von der Wirklichkeit und _Beharrlichkeit_ einer im Guten immer fortrückenden (nie daraus fallenden) Gesinnung verstanden wird, denn das beständige »Trachten nach dem Reiche Gottes« _wenn man nur von der Unveränderlichkeit einer solchen Gesinnung fest versichert wäre_, würde eben so viel sein, als sich schon im Besitz dieses Reichs zu wissen, da denn der so gesinnte Mensch schon von selbst vertrauen würde, daß ihm »das Uebrige alles (was physische Glückseligkeit betrifft,) zufallen werde.«

Nun könnte man zwar den hierüber besorgten Menschen mit seinem Wunsche [70] dahin verweisen: »sein (Gottes) Geist giebt Zeugniß unserm Geist, u. s. (A 80-82). w.« d. i. wer eine so lautere Gesinnung, als gefordert wird, besitzt, (B 87-88). wird von selbst schon fühlen, daß er nie so tief fallen könne, das Böse (R 78-79). wiederum lieb zu gewinnen, allein es ist mit solchen vermeinten Gefühlen (Ha 232-33; übersinnlichen Ursprungs nur mißlich bestellt; man täuscht sich nirgends b 162-63). leichter, als in dem, was die gute Meinung von sich selbst begünstigt. (K 77-78). Auch scheint es nicht einmal rathsam zu sein, zu einem solchen Vertrauen aufgemuntert zu werden, sondern vielmehr zuträglicher (für die Moralität) »seine Seligkeit _mit Furcht und Zittern_ zu schaffen« (ein hartes Wort, welches mißverstanden, zur finstersten Schwärmerei antreiben kann); allein, ohne _alles_ Vertrauen zu seiner einmal angenommenen Gesinnung, würde kaum eine Beharrlichkeit, in derselben fortzufahren, möglich sein. Dieses findet sich aber, ohne sich der süßen oder angstvollen Schwärmerei zu überliefern, aus der Vergleichung seines bisher geführten Lebenswandels mit seinem gefaßten Vorsatze. -- Denn der Mensch, welcher von der Epoche der angenommenen Grundsätze des Guten an, ein genugsam langes Leben hindurch die Wirkung derselben auf die That, d. i. auf seinen zum immer besseren fortschreitenden Lebenswandel wahrgenommen hat, und daraus auf eine gründliche Besserung in seiner Gesinnung nur vermuthungsweise zu schließen, Anlaß findet, kann doch auch vernünftiger Weise hoffen, daß, da dergleichen Fortschritte, wenn ihr Princip nur gut ist, die _Kraft_ zu den folgenden immer noch vergrößern, er in diesem Erdenleben diese Bahn nicht mehr verlassen, sondern immer noch muthiger darauf fortrücken werde, ja, wenn nach diesem ihm noch ein anderes Leben bevorsteht, er unter andern Umständen allem Ansehen nach doch, nach eben demselben Princip, fernerhin darauf fortfahren, und sich dem, obgleich unerreichbaren Ziele der Vollkommenheit immer noch nähern werde, weil er nach dem, was er bisher an sich wahrgenommen hat, seine Gesinnung für von Grunde aus gebessert halten darf. Dagegen der, welcher selbst bei oft versuchtem Vorsatze zum Guten dennoch niemals fand, daß er dabei Stand hielt, der immer ins Böse zurückfiel, oder wohl gar im Fortgange seines Lebens an sich wahrnehmen [71] mußte, aus dem Bösen ins Aergere, gleichsam als auf einem Abhange, immer (A 82-83). tiefer gefallen zu sein, vernünftigerweise sich keine Hoffnung machen (B 88-90). kann, daß, wenn er noch länger hier zu leben hätte, oder ihm auch ein (R 79-80). künftiges Leben bevorstände, er es besser machen werde, weil er bei (Ha 233-34; solchen Anzeigen das Verderben, als in seiner Gesinnung gewurzelt, b 163-64). ansehen müsse. Nun ist das Erstere ein Blick in eine _unabsehliche_, (K 78-79). aber gewünschte und glückliche Zukunft, das Zweite dagegen in ein eben so _unabsehliches Elend_, -- d. i. Beides für Menschen, nach dem, was sie urtheilen können, in eine selige oder unselige _Ewigkeit_; Vorstellungen, die mächtig genug sind, um dem einen Theil zur Beruhigung und Befestigung im Guten, dem andern zur Aufweckung des richtenden Gewissens, um dem Bösen, so viel möglich, noch Abbruch zu thun, mithin zu Triebfedern zu dienen, ohne daß es nöthig ist, auch objectiv eine Ewigkeit des Guten oder Bösen für das Schicksal des Menschen _dogmatisch_ als Lehrsatz vorauszusetzen,[50] mit welchen vermeinten [72] Kenntnissen und Behauptungen die Vernunft nur die Schranken ihrer (A 83-85). Einsicht überschreitet. Die gute und lautere Gesinnung (die man einen [73] guten uns regierenden Geist nennen kann), deren man sich bewußt ist, (A 85-87). führt also auch das Zutrauen zu ihrer Beharrlichkeit und Festigkeit, ob (B 91-93). zwar nur mittelbar bei sich, und ist der Tröster, (Paraklet), wenn uns (R 81-82). unsere Fehltritte wegen ihrer Beharrlichkeit besorgt machen. Gewißheit (Ha 234-35; in Ansehung derselben ist dem Menschen weder möglich, noch so viel wir b 165-66). einsehen, moralisch zuträglich. Denn (was wohl zu merken ist) wir können [74] dieses Zutrauen nicht auf ein unmittelbares Bewußtsein der (A 87-88). Unveränderlichkeit unserer Gesinnungen gründen, weil wir diese nicht (B 93-94). durchschauen können, sondern wir müssen allenfalls nur aus den Folgen (R 82-84). derselben im Lebenswandel auf sie schließen, welcher Schluß aber, weil (Ha 235-36; er nur aus Wahrnehmungen als Erscheinungen der guten und bösen Gesinnung b 166-67). gezogen worden, vornehmlich die _Stärke_ derselben niemals mit (K 82). _Sicherheit_ zu erkennen giebt, am wenigsten, wenn man seine Gesinnung gegen das vorausgesehene nahe Ende des Lebens gebessert zu haben meint, da jene empirischen Beweise der Aechtheit derselben gar mangeln, indem kein Lebenswandel zur Begründung des Urtheilsspruchs unsers moralischen Werths mehr gegeben ist, und Trostlosigkeit (dafür aber die Natur des Menschen bei der Dunkelheit aller Aussichten über die Grenzen dieses Lebens hinaus schon von selbst sorgt, daß sie nicht in wilde Verzweiflung ausschlage), die unvermeidliche Folge von der vernünftigen Beurtheilung seines sittlichen Zustandes ist.

Die _dritte_ und dem Anscheine nach größte Schwierigkeit, welche jeden Menschen, selbst nachdem er den Weg des Guten eingeschlagen hat, doch in der Aburtheilung seines ganzen Lebenswandels vor einer göttlichen _Gerechtigkeit_ als verwerflich vorstellt, ist folgende. -- Wie es auch mit der Annehmung einer guten Gesinnung an ihm zugegangen sein mag und sogar, wie beharrlich er auch darin in einem ihr gemäßen Lebenswandel fortfahre, _so fing er doch vom Bösen an_, und diese Verschuldung ist ihm nie auszulöschen möglich. Daß er nach seiner Herzensänderung keine neuen Schulden mehr macht, kann er nicht dafür ansehen, als ob er dadurch die alten bezahlt habe. Auch kann er in einem fernerhin geführten guten Lebenswandel keinen Ueberschuß über das, was er jedesmal an sich zu thun schuldig ist, herausbringen; denn es ist jederzeit seine Pflicht, alles Gute zu thun, was in seinem Vermögen steht. -- Diese ursprüngliche, oder überhaupt vor jedem Guten, was er immer thun mag, vorhergehende Schuld, die auch dasjenige ist, was, und nichts mehr, wir unter dem _radicalen_ Bösen verstanden (S. das erste Stück) kann aber [75] auch, so viel wir nach unserem Vernunftrecht einsehen, nicht von einem (A 88-90). Andern getilgt werden; denn sie ist keine _transmissible_ (B 94-96). Verbindlichkeit, die etwa, wie eine Geldschuld, (bei der es dem (R 84-85). Gläubiger einerlei ist, ob der Schuldner selbst, oder ein Anderer für (Ha 236-37; ihn bezahlt) auf einen Andern übertragen werden kann, sondern die b 167-68). _allerpersönlichste_, nämlich eine Sündenschuld, die nur der Strafbare, (K 83). nicht der Unschuldige, er mag auch noch so großmüthig sein, sie für jenen übernehmen zu wollen, tragen kann. -- Da nun das Sittlich-Böse (Uebertretung des moralischen Gesetzes, _als göttlichen Gebotes_, _Sünde_ genannt) nicht sowohl wegen der Unendlichkeit des höchsten Gesetzgebers, dessen Autorität dadurch verletzt worden, (von welchem überschwenglichen Verhältnisse des Menschen zum höchsten Wesen wir nichts verstehen), sondern als ein Böses in der _Gesinnung_ und den Maximen überhaupt (wie _allgemeine Grundsätze_ vergleichungsweise gegen einzelne Uebertretungen), eine _Unendlichkeit_ von Verletzungen des Gesetzes, mithin der Schuld, bei sich führt, (welches vor einem menschlichen Gerichtshofe, der nur das einzelne Verbrechen, mithin nur die That und darauf bezogene, nicht aber die allgemeine Gesinnung in Betrachtung zieht, anders ist), so würde jeder Mensch sich einer _unendlichen Strafe_ und Verstoßung aus dem Reiche Gottes zu gewärtigen haben.

Die Auflösung dieser Schwierigkeit beruht auf Folgendem: Der Richterausspruch eines Herzenskündigers muß als ein solcher gedacht werden, der aus der allgemeinen Gesinnung des Angeklagten nicht aus den Erscheinungen derselben, den vom Gesetz abweichenden, oder damit zusammenstimmenden Handlungen gezogen worden. Nun wird hier aber in dem Menschen eine über das in ihm vorher mächtige böse Princip die Oberhand habende gute Gesinnung vorausgesetzt, und es ist nun die Frage: ob die moralische Folge der ersteren die Strafe, (mit andern Worten, die Wirkung des Mißfallens Gottes an dem Subject) auch auf seinen Zustand in der gebesserten Gesinnung könne gezogen werden, in der er schon ein Gegenstand des göttlichen Wohlgefallens ist. Da hier die Frage nicht ist: ob auch _vor_ der Sinnesänderung die über ihn verhängte Strafe mit [76] der göttlichen Gerechtigkeit, zusammenstimmen würde, (als woran Niemand (A 90-91). zweifelt), so _soll_ sie (in dieser Untersuchung) nicht als vor der (B 96-98). Besserung an ihm vollzogen gedacht werden. Sie kann aber auch nicht _als (R 85-86). nach derselben_, da der Mensch schon im neuen Leben wandelt, und (Ha 237-38; moralisch ein anderer Mensch ist, dieser seiner neuen Qualität (eines b 168). Gott wohlgefälligen Menschen) angemessen angenommen werden; gleichwohl (K 84-85). aber muß der höchsten Gerechtigkeit, vor der ein Strafbarer nie straflos sein kann, ein Genüge geschehen. Da sie also weder _vor_ noch nach der Sinnesänderung der göttlichen Weisheit gemäß, und doch nothwendig ist: so würde sie als in dem Zustande der Sinnesänderung selbst ihr angemessen und ausgeübt gedacht werden müssen. Wir müssen also sehen, ob in diesem letztern schon durch den Begriff einer moralischen Sinnesänderung diejenigen Uebel als enthalten gedacht werden können, die der neue gutgesinnte Mensch als vor ihm (in andrer Beziehung) verschuldete, und als solche Strafen ansehen kann[51] wodurch der göttlichen Gerechtigkeit ein Genüge geschieht. -- Die Sinnesänderung ist [77] nämlich ein Ausgang vom Bösen, und ein Eintritt ins Gute, das Ablegen (A 91-93). des alten, und das Anziehen des neuen Menschen, da das Subject der Sünde (B 98-99). (mithin auch allen Neigungen, sofern sie dazu verleiten), abstirbt, um (R 86-87). der Gerechtigkeit zu leben. In ihr aber als intellectueller Bestimmung (Ha 238-39; sind nicht zwei durch eine Zwischenzeit getrennte moralische Actus b 169). enthalten, sondern sie ist nur ein einiger, weil die Verlassung des (K 85-86). Bösen nur durch die gute Gesinnung, welche den Eingang ins Gute bewirkt, möglich ist, und so umgekehrt. Das gute Princip ist also in der Verlassung der bösen eben sowohl, als in der Annehmung der guten Gesinnung enthalten, und der Schmerz, der die erste rechtmäßig begleitet, entspringt gänzlich aus der zweiten. Der Ausgang aus der verderbten Gesinnung in die gute ist als »(das Absterben am alten Menschen, Kreuzigung des Fleisches)« an sich schon Aufopferung und Antretung einer langen Reihe von Uebeln des Lebens, die der neue Mensch in der Gesinnung des Sohnes Gottes, nämlich bloß um des Guten willen übernimmt; die aber doch eigentlich einem andern, nämlich dem alten, (denn dieser ist moralisch ein anderer,) als _Strafe_ gebührten. -- Ob er also gleich _physisch_ (seinem empirischen Charakter als Sinnenwesen nach, betrachtet) eben derselbe strafbare Mensch ist, und als ein solcher vor einem moralischen Gerichtshofe, mithin auch von ihm selbst gerichtet werden muß, so ist er doch in seiner neuen Gesinnung (als intelligibles Wesen) vor einem göttlichen Richter, vor welchem diese die That vertritt, _moralisch_ ein anderer, und diese in ihrer Reinigkeit, wie die des Sohnes Gottes, welche er in sich aufgenommen hat, oder, (wenn wir diese Idee personificiren), _dieser_ selbst trägt für ihn, und so auch für Alle, die an ihn (praktisch) glauben, als _Stellvertreter_ die Sündenschuld, thut durch Leiden und Tod der höchsten Gerechtigkeit als _Erlöser_ genug, und macht als _Sachverwalter_, daß sie hoffen können, vor ihrem Richter als gerechtfertigt zu erscheinen, nur daß (in dieser Vorstellungsart) jenes Leiden, was der neue Mensch, indem er dem alten abstirbt, im Leben fortwährend übernehmen muß,[52] an dem [78] Repräsentanten der Menschheit als ein für allemal erlittener Tod (A 93-94). vorgestellt wird. -- Hier ist nun derjenige Ueberschuß über das (B 99-101). Verdienst der Werke, der oben vermißt wurde, und ein Verdienst, das uns (R 87-88). _aus Gnaden_ zugerechnet wird. Denn damit das, was bei uns im Erdenleben (Ha 239-40; (vielleicht auch in allen künftigen Zeiten und allen Welten), immer nur b 169-70). im bloßen _Werden_ ist (nämlich ein Gott wohlgefälliger Mensch zu sein) (K 86-87). uns gleich, als ob wir schon hier im vollen Besitz derselben wären, zugerechnet werde, dazu haben wir doch wohl keinen Rechtsanspruch (nach [79] der empirischen Selbsterkenntniß);[53] so weit wir uns selbst kennen, (A 94-96). (unsre Gesinnung nicht unmittelbar, sondern nur nach unsern Thaten (B 101-2). ermessen), so daß der Ankläger in uns eher noch auf ein (R 88-89). Verdammungsurtheil antragen würde. Es ist also immer nur ein (Ha 240-41; Urtheilsspruch aus Gnade, obgleich, (als auf Genugthuung gegründet, die b 170-71). für uns nur in der Idee (der vermeinten{[54]}) gebesserten Gesinnung) (K 87-88). liegt, (die aber Gott allein kennt), der ewigen Gerechtigkeit völlig gemäß, wenn wir um jenes Guten im Glauben willen aller Verantwortung entschlagen werden.