Part 5
Wenn wir die genannten drei Anlagen nach den Bedingungen ihrer Möglichkeit betrachten, so finden wir, daß die _erste_ keine Vernunft, die _zweite_ zwar praktische, aber nur andern Triebfedern dienstbare, die _dritte_ aber allein für sich selbst praktische, d. i. unbedingt gesetzgebende Vernunft zur Wurzel habe: Alle diese Anlagen im Menschen sind nicht allein (negativ) _gut_, (sie widerstreiten nicht dem moralischen Gesetze), sondern sind auch Anlagen _zum Guten_ (sie befördern die Befolgung desselben). Sie sind _ursprünglich_; denn sie gehören zur Möglichkeit der menschlichen Natur. Der Mensch kann die zwei ersteren zwar zweckwidrig brauchen, aber keine derselben vertilgen. Unter Anlagen eines Wesens verstehen wir sowol die Bestandstücke, die dazu erforderlich sind, als auch die Formen ihrer Verbindung, um ein solches Wesen zu sein. Sie sind _ursprünglich_, wenn sie zu der Möglichkeit eines solchen Wesens nothwendig gehören; _zufällig_ aber, wenn das Wesen auch ohne dieselben an sich möglich wäre. Noch ist zu merken, daß hier von keinen andern Anlagen die Rede ist, als denen, die sich unmittelbar auf das Begehrungsvermögen und den Gebrauch der Willkühr beziehen.
II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur.
Unter einem Hange (_propensio_) verstehe ich den subjectiven Grund der Möglichkeit einer Neigung (habituellen Begierde, _concupiscentia_){[25]} [28] sofern sie für die Menschheit überhaupt zufällig ist.[26] Er (A 18-19). unterscheidet sich darin von einer Anlage, daß er zwar angeboren sein (B 20-21). kann, aber doch nicht als solcher vorgestellt werden _darf_: sondern (R 30-31). auch (wenn er gut ist) als _erworben_, oder (wenn er böse ist) als von (Ha 188-89; dem Menschen selbst sich _zugezogen_ gedacht werden kann. -- Es ist aber b 122-3). hier nur vom Hange zum eigentlich, d. i. zum Moralisch Bösen die Rede; (K 30-31). welches, da es nur als Bestimmung der freien Willkühr möglich ist, diese aber als gut oder böse nur durch ihre Maximen beurtheilt werden kann, in dem subjectiven Grunde der Möglichkeit der Abweichung der Maximen vom moralischen Gesetze bestehen muß, und, wenn dieser Hang als allgemein zum Menschen (also, als zum Charakter seiner Gattung) gehörig angenommen werden darf, ein _natürlicher_ Hang des Menschen zum Bösen genannt werden wird. -- Man kann noch hinzusetzen, daß die aus dem natürlichen Hange entspringende Fähigkeit oder Unfähigkeit der Willkühr, das moralische Gesetz in seine Maxime aufzunehmen, oder nicht, _das gute oder böse Herz_ genannt werde.
Man kann sich drei verschiedne Stufen desselben denken. _Erstlich_, ist es die Schwäche des menschlichen Herzens in Befolgung genommener Maximen [29] überhaupt, oder die _Gebrechlichkeit_ der menschlichen Natur; (A 19-21). _zweitens_, der Hang zur Vermischung unmoralischer Triebfedern mit den (B 21-23). moralischen (selbst wenn es in guter Absicht, und unter Maximen des (R 31-33). Guten geschähe), d. i. die _Unlauterkeit_; _drittens_, der Hang zur (Ha 189-90; Annehmung böser Maximen, d. i. die _Bösartigkeit_ der menschlichen b 123-24). Natur, oder des menschlichen Herzens. (K 31-32).
_Erstlich_, die _Gebrechlichkeit_ (_fragilitas_) der menschlichen Natur ist selbst in der Klage eines Apostels ausgedrückt: Wollen habe ich wohl, aber das Vollbringen fehlt, d. i. ich nehme das Gute (das Gesetz) in die Maxime meiner Willkühr auf; aber dieses, welches objectiv in der Idee (_in thesi_) eine unüberwindliche Triebfeder ist, ist subjectiv (_in hypothesi_), wenn die Maxime befolgt werden soll, die schwächere (in Vergleichung mit der Neigung).
_Zweitens_, die _Unlauterkeit_ (_impuritas_, _improbitas_) des menschlichen Herzens besteht darin: daß die Maxime dem Objecte nach (der beabsichtigten Befolgung des Gesetzes) zwar gut und vielleicht auch zur Ausübung kräftig genug, aber nicht rein moralisch ist, d. i. nicht, wie es sein sollte, das Gesetz _allein_ zur _hinreichenden_ Triebfeder, in sich aufgenommen hat: sondern mehrentheils (vielleicht jederzeit) noch andere Triebfedern außer derselben bedarf, um dadurch die Willkühr zu dem, was Pflicht fordert, zu bestimmen. Mit andern Worten, daß pflichtmäßige Handlungen nicht rein aus Pflicht gethan werden.
_Drittens_, die Bösartigkeit (_vitiositas_, _pravitas_), oder, wenn man lieber will, die _Verderbtheit_ (_corruptio_) des menschlichen Herzens, ist der Hang der Willkühr zu Maximen, die Triebfeder aus dem moralischen Gesetz anderen (nicht moralischen) nachzusetzen. Sie kann auch die _Verkehrtheit_ (_perversitas_) des menschlichen Herzens heißen, weil sie die sittliche Ordnung in Ansehung der Triebfedern einer _freien_ Willkühr umkehrt, und, ob zwar damit noch immer gesetzlich gute (legale) Handlungen bestehen können, so wird doch die Denkungsart dadurch in ihrer Wurzel (was die moralische Gesinnung betrifft) verderbt, und der Mensch darum als böse bezeichnet.
Man wird bemerken: daß der Hang zum Bösen hier am Menschen, auch dem [30] besten, (den Handlungen nach) aufgestellt wird, welches auch geschehen (A 21-22). muß, wenn die Allgemeinheit des Hanges zum Bösen unter Menschen, oder, (B 23-25). welches hier dasselbe bedeutet, daß er mit der menschlichen Natur (R 33-34). verwebt sei, bewiesen werden soll. (Ha 190-91; b 124-25). Es ist aber zwischen einem Menschen von guten Sitten (_bene moratus_) (K 32-33). und einem sittlich guten Menschen (_moraliter bonus_), was die Uebereinstimmung der Handlungen mit dem Gesetz betrifft, kein Unterschied (wenigstens darf keiner sein); nur daß sie bei dem einen eben nicht immer, vielleicht nie, das Gesetz, bei dem andern aber es _jederzeit_ zur alleinigen und obersten Triebfeder haben. Man kann von dem Ersteren sagen: er befolge das Gesetz dem _Buchstaben_ nach (d. i. was die Handlung angeht, die das Gesetz gebietet); vom Zweiten aber: er beobachte es dem _Geiste_ nach (der Geist des moralischen Gesetzes besteht darin, daß dieses allein zur Triebfeder hinreichend sei). _Was nicht aus diesem Glauben geschieht, das ist Sünde_ (der Denkungsart nach). Denn, wenn andre Triebfedern nöthig sind, die Willkühr zu _gesetzmäßigen_ Handlungen zu bestimmen, als das Gesetz selbst (z. B. Ehrbegierde, Selbstliebe überhaupt, ja gar gutherziger Instinkt, dergleichen das Mitleiden ist); so ist es bloß zufällig, daß diese mit dem Gesetz übereinstimmen: denn sie könnten eben sowol zur Uebertretung antreiben. Die Maxime, nach deren Güte aller moralische Werth der Person geschätzt werden muß, ist also doch gesetzwidrig, und der Mensch ist bei lauter guten Handlungen dennoch böse.
Folgende Erläuterung ist noch nöthig, um den Begriff von diesem Hange zu bestimmen. Aller Hang ist entweder physisch, d. i. er gehört zur Willkühr des Menschen als Naturwesens; oder er ist moralisch, d. i. zur Willkühr desselben als moralischen Wesens gehörig. -- Im ersteren Sinne giebt es keinen Hang zum moralisch Bösen; denn dieses muß aus der Freiheit entspringen; und ein physischer Hang (der auf sinnliche Antriebe gegründet ist) zu irgend einem Gebrauche der Freiheit, es sei zum Guten oder Bösen, ist ein Widerspruch. Also kann ein Hang zum Bösen [31] nur dem moralischen Vermögen der Willkühr ankleben. Nun ist aber nichts (A 22-24). sittlich- (d. i. zurechnungsfähig-) böse, als was unsere eigene _That_ (B 25-26). ist. Dagegen versteht man unter dem Begriffe eines Hanges einen (R 34-35). subjectiven Bestimmungsgrund der Willkühr, der _vor jeder That (Ha 191-92; vorhergeht_, mithin selbst noch nicht That ist; da denn in dem Begriffe b 125-26). eines bloßen Hanges zum Bösen ein Widerspruch sein würde, wenn dieser (K 33-34). Ausdruck nicht etwa in zweierlei verschiedener Bedeutung, die sich beide doch mit dem Begriffe der Freiheit vereinigen lassen, genommen werden könnte. Es kann aber der Ausdruck von einer That überhaupt sowol von demjenigen Gebrauch der Freiheit gelten, wodurch die oberste Maxime (dem Gesetze gemäß oder zuwider) in die Willkühr aufgenommen, als auch von demjenigen, da die Handlungen selbst (ihrer Materie nach, d. i. die Objecte der Willkühr betreffend) jener Maxime gemäß ausgeübt werden. Der Hang zum Bösen ist nun That in der ersten Bedeutung (_peccatum originarium_), und zugleich der formale Grund aller gesetzwidrigen That im zweiten Sinne genommen, welche der Materie nach demselben widerstreitet, und Laster (_peccatum derivativum_) genannt wird; und die erste Verschuldung bleibt, wenn gleich die zweite (aus Triebfedern, die nicht im Gesetz selber bestehen) vielfältig vermieden würde. Jene ist intelligibele That, bloß durch Vernunft ohne alle Zeitbedingung erkennbar; diese sensibel, empirisch, in der Zeit gegeben (_Factum phaenomenon_). Die erste heißt nun vornehmlich in Vergleichung mit der zweiten ein bloßer Hang, und angeboren, weil er nicht ausgerottet werden kann (als wozu die oberste Maxime die des Guten sein müßte, welche aber in jenem Hange selbst als böse angenommen wird); vornehmlich aber, weil wir davon: warum in uns das Böse gerade die oberste Maxime verderbt habe, obgleich dieses unsere eigene That ist, eben so wenig weiter eine Ursache angeben können, als von einer Grundeigenschaft, die zu unserer Natur gehört. -- Man wird in dem jetzt Gesagten den Grund antreffen, warum wir in diesem Abschnitte gleich zu Anfange die drei Quellen des moralisch Bösen lediglich in demjenigen suchten, was nach Freiheitsgesetzen den obersten Grund der Nehmung oder Befolgung unserer [32] Maximen; nicht was die Sinnlichkeit (als Receptivität) afficirt. (A 24-25). (B 26-28). (R 35-36). III. Der Mensch ist von Natur böse. (Ha 192-93; b 126-27). Vitiis nemo sine nascitur. Horat. (K 34-35).
Der Satz: der Mensch ist _böse_, kann nach dem Obigen nichts Anders sagen wollen, als: er ist sich des moralischen Gesetzes bewußt, und hat doch die (gelegenheitliche) Abweichung von demselben in seine Maxime aufgenommen. Er ist _von Natur_ böse, heißt so viel, als: dieses gilt von ihm in seiner Gattung betrachtet; nicht als ob solche Qualität aus seinem Gattungsbegriffe (dem eines Menschen überhaupt) könne gefolgert werden (denn alsdann wäre sie nothwendig), sondern er kann nach dem, wie man ihn durch Erfahrung kennt, nicht anders beurtheilt werden, oder man kann es, als subjectiv nothwendig, in jedem, auch dem besten Menschen, voraussetzen. Da dieser Hang nun selbst als moralisch böse, mithin nicht als Naturanlage, sondern als etwas, was dem Menschen zugerechnet werden kann, betrachtet werden, folglich in gesetzwidrigen Maximen der Willkühr bestehen muß; diese aber, der Freiheit wegen, für sich als zufällig angesehen werden müssen, welches mit der Allgemeinheit dieses Bösen sich wiederum nicht zusammen reimen will, wenn nicht der subjective oberste Grund aller Maximen mit der Menschheit selbst, es sei, wodurch es wolle, verwebt und darin gleichsam gewurzelt ist: so werden wir diesen einen natürlichen Hang zum Bösen, und da er doch immer selbst verschuldet sein muß, ihn selbst ein _radikales_, angebornes, (nichts desto weniger aber uns von uns selbst zugezogenes) _Böse_ in der menschlichen Natur nennen können.
Daß nun ein solcher verdorbener{[27]} Hang im Menschen gewurzelt sein müsse, darüber können wir uns, bei der Menge schreiender Beispiele, welche uns die Erfahrung an den _Thaten_ der Menschen vor Augen stellt, den förmlichen Beweis ersparen. Will man sie aus demjenigen Zustande haben, in welchem manche Philosophen die natürliche Gutartigkeit der [33] menschlichen Natur vorzüglich anzutreffen hofften, nämlich aus dem (A 25-26). sogenannten _Naturstande_; so darf man nur die Auftritte von ungereizter (B 28-29). Grausamkeit in den Mordscenen auf _Tofoa_, _Neuseeland_, den (R 36-37). _Navigatorsinseln_, und die nie aufhörende in den weiten Wüsten des (Ha 193-94; nordwestlichen Amerika, (die Kapt. _Hearne_ anführt), wo sogar kein b 127-28). Mensch den mindesten Vortheil davon hat,[28] mit jener Hypothese (K 36-37). vergleichen, und man hat Laster der Rohigkeit, mehr als nöthig ist, um von dieser Meinung abzugehen. Ist man aber für die Meinung gestimmt, daß sich die menschliche Natur im gesitteten Zustande (worin sich ihre Anlagen vollständiger entwickeln können) besser erkennen lasse; so wird man eine lange melancholische Litanei von Anklagen der Menschheit anhören müssen: von geheimer Falschheit, selbst bei der innigsten Freundschaft, so daß die Mäßigung des Vertrauens in wechselseitiger Eröffnung auch der besten Freunde zur allgemeinen Maxime der Klugheit im Umgange gezählt wird; von einem Hange, denjenigen zu hassen, dem man verbindlich ist, worauf ein Wohlthäter jederzeit gefaßt sein müsse; von einem herzlichen Wohlwollen, welches doch die Bemerkung zuläßt, »es sei in dem Unglück unsrer besten Freunde etwas, das uns nicht ganz mißfällt«; und von vielen andern unter dem Tugendscheine noch verborgenen, geschweige derjenigen Laster, die ihrer gar nicht hehl haben, weil uns der schon gut heißt, der _ein böser Mensch von der [34] allgemeinen Classe_ ist: und er wird an den Lastern der _Cultur_ und (A 26-27). Civilisirung (den kränkendsten unter allen) genug haben, um sein Auge (B 29-31). lieber vom Betragen der Menschen abzuwenden, damit er sich nicht selbst (R 37-38). ein anderes Laster, nämlich den Menschenhaß, zuziehe. Ist er aber damit (Ha 194-95; noch nicht zufrieden, so darf er nur den aus beiden auf wunderliche b 128). Weise zusammengesetzten, nämlich den äußern Völkerzustand in Betrachtung (K 37-38). ziehen, da civilisirte Völkerschaften gegen einander im Verhältnisse des rohen Naturstandes (eines Standes der beständigen Kriegsverfassung) stehen, und sich auch fest in den Kopf gesetzt haben, nie daraus zu gehen; und er wird dem öffentlichen Vorgeben gerade widersprechende und doch nie abzulegende Grundsätze der großen Gesellschaften, Staaten genannt,[29] gewahr werden, die noch kein Philosoph mit der Moral hat in Einstimmung bringen, und doch auch (welches arg ist) keine bessern, die sich mit der menschlichen Natur vereinigen ließen, vorschlagen können: so daß der _philosophische Chiliasmus_, der auf den Zustand eines ewigen, auf einen Völkerbund als Weltrepublik gegründeten, Friedens [35] hofft, eben so, wie der _theologische_, der auf des ganzen (A 27-29). Menschengeschlechts vollendete moralische Besserung harret, als (B 31-32). Schwärmerei allgemein verlacht wird. (R 38-39). (Ha 195-96; Der Grund dieses Bösen kann nun 1) nicht, wie man ihn gemeiniglich b 128-29). anzugeben pflegt, _in der Sinnlichkeit_ des Menschen, und den daraus (K 38-39). entspringenden natürlichen Neigungen gesetzt werden. Denn nicht allein, daß diese keine gerade Beziehung aufs Böse haben (vielmehr zu dem, was die moralische Gesinnung in ihrer Kraft beweisen kann, zur Tugend die Gelegenheit geben); so dürfen wir ihr Dasein nicht verantworten, (wir können es auch nicht; weil sie als anerschaffen uns nicht zu Urhebern haben), wohl aber den Hang zum Bösen, der, indem er die Moralität des Subjects betrifft, mithin in ihm, als einem frei handelnden Wesen angetroffen wird, als selbst verschuldet ihm muß zugerechnet werden können: ungeachtet der tiefen Einwurzelung desselben in die Willkühr, wegen welcher man sagen muß, er sei in dem Menschen von Natur anzutreffen. -- Der Grund dieses Bösen kann auch 2) nicht in _einer Verderbniß_ der moralisch-gesetzgebenden Vernunft gesetzt werden: gleich als ob diese das Ansehen des Gesetzes selbst in sich vertilgen, und die Verbindlichkeit aus demselben abläugnen könne; denn das ist schlechterdings unmöglich. Sich als ein frei handelndes Wesen, und doch von dem, einem solchen angemessenen, Gesetze (dem moralischen) entbunden denken, wäre so viel, als eine ohne alle Gesetze wirkende Ursache denken, (denn die Bestimmung nach Naturgesetzen fällt der Freiheit halber weg): welches sich widerspricht. -- Um also einen Grund des moralisch Bösen im Menschen anzugeben, enthält die _Sinnlichkeit_ zu wenig; denn sie macht den Menschen, indem sie die Triebfedern, die aus der Freiheit entspringen können, wegnimmt, zu einem bloß _thierischen_; eine vom moralischen Gesetze aber freisprechende, gleichsam _boshafte Vernunft_, (ein schlechthin böser Wille), enthält dagegen zu viel, weil dadurch der Widerstreit gegen das Gesetz selbst zur Triebfeder (denn ohne alle Triebfeder kann die Willkühr nicht bestimmt werden) erhoben, und so das Subject zu einem _teuflischen_ Wesen gemacht werden würde. -- [36] Keines von Beiden aber ist auf den Menschen anwendbar. (A 29-30). (B 32-34). Wenn nun aber gleich das Dasein dieses Hanges zum Bösen in der (R 39-40). menschlichen Natur, durch Erfahrungsbeweise des in der Zeit wirklichen (Ha 195-97; Widerstreits der menschlichen Willkühr gegen das Gesetz, dargethan b 129-30). werden kann, so lehren uns diese doch nicht die eigentliche (K 39-40). Beschaffenheit desselben, und den Grund dieses Widerstreits; sondern diese, weil sie eine Beziehung der freien Willkühr (also einer solchen, deren Begriff nicht empirisch ist) auf das moralische Gesetz als Triebfeder (wovon{[30]} der Begriff gleichfalls rein intellectuell ist,) betrifft, muß aus dem Begriffe des Bösen, sofern es nach Gesetzen der Freiheit (der Verbindlichkeit und Zurechnungsfähigkeit) möglich ist, _a priori_ erkannt werden. Folgendes ist die Entwickelung des Begriffs.
Der Mensch (selbst der ärgste) thut, in welchen Maximen es auch sei, auf das moralische Gesetz nicht gleichsam rebellischerweise (mit Aufkündigung des Gehorsams) Verzicht. Dieses dringt sich ihm vielmehr, kraft seiner moralischen Anlage, unwiderstehlich auf; und, wenn keine andere Triebfeder dagegen wirkte, so würde er es auch als hinreichenden Bestimmungsgrund der Willkühr in seine oberste Maxime aufnehmen, d. i. er würde moralisch gut sein. Er hängt aber doch auch, vermöge seiner gleichfalls schuldlosen Naturanlage, an den Triebfedern der Sinnlichkeit, und nimmt sie (nach dem subjectiven Princip der Selbstliebe) auch in seine Maxime auf. Wenn er diese aber, _als für sich allein hinreichend_ zur Bestimmung der Willkühr, in seine Maxime aufnähme, ohne sich ans moralische Gesetz (welches er doch in sich hat,) zu kehren; so würde er moralisch böse sein. Da er nun natürlicherweise beide in dieselbe aufnimmt; da er auch jede für sich, wenn sie allein wäre, zur Willensbestimmung hinreichend finden würde: so würde er, wenn der Unterschied der Maximen bloß auf den Unterschied der Triebfedern (der Materie der Maximen) nämlich, ob das Gesetz, oder der Sinnenantrieb eine solche abgeben, ankäme, moralisch gut und böse zugleich sein; [37] welches sich (nach der Einleitung) widerspricht. Also muß der (A 30-32). Unterschied, ob der Mensch gut oder böse sei, nicht in dem Unterschiede (B 34-35). der Triebfedern, die er in seine Maximen aufnimmt, (nicht in dieser (R 40-41). ihrer Materie), sondern in der _Unterordnung_ (der Form derselben) (Ha 197-98; liegen: _welche von beiden er zur Bedingung der andern macht_. Folglich b 130-31). ist der Mensch, (auch der beste) nur dadurch böse, daß er die sittliche (K 40-41). Ordnung der Triebfedern, in der Aufnehmung derselben in seine Maximen, umkehrt: das moralische Gesetz zwar neben dem der Selbstliebe in dieselbe aufnimmt; da er aber inne wird, daß eines neben dem andern nicht bestehen kann, sondern eines dem andern, als seiner obersten Bedingung untergeordnet werden müsse, er die Triebfeder der Selbstliebe und ihrer Neigungen zur Bedingung der Befolgung des moralischen Gesetzes macht, da das letztere vielmehr als die _oberste Bedingung_ der Befriedigung der ersteren in die allgemeine Maxime der Willkühr als alleinige Triebfeder aufgenommen werden sollte.
Bei dieser Umkehrung der Triebfedern durch seine Maxime, wider die sittliche Ordnung, können die Handlungen dennoch wohl so gesetzmäßig ausfallen, als ob sie aus ächten Grundsätzen entsprungen wären: wenn die Vernunft die Einheit der Maximen überhaupt, welche dem moralischen Gesetze eigen ist, bloß dazu braucht, um in die Triebfedern der Neigung, unter dem Namen _Glückseligkeit_, Einheit der Maximen, die ihnen sonst nicht zukommen kann, hinein zu bringen (z. B. daß die Wahrhaftigkeit, wenn man sie zum Grundsatze annähme, uns der Aengstlichkeit überhebt, unseren Lügen die Uebereinstimmung zu erhalten, und uns nicht in den Schlangenwindungen derselben selbst zu verwickeln); da dann der empirische Charakter gut, der intelligibile aber immer noch böse ist.
Wenn nun ein Hang dazu in der menschlichen Natur liegt, so ist im Menschen ein natürlicher Hang zum Bösen; und dieser Hang selber, weil er am Ende doch in einer freien Willkühr gesucht werden muß, mithin zugerechnet werden kann, ist moralisch böse. Dieses Böse ist _radical_, weil es den Grund aller Maximen verdirbt; zugleich auch, als natürlicher Hang, durch menschliche Kräfte nicht zu _vertilgen_, weil dieses nur [38] durch gute Maximen geschehen könnte, welches, wenn der oberste (A 32-33). subjective Grund aller Maximen als verderbt vorausgesetzt wird, nicht (B 35-37). stattfinden kann; gleichwohl aber muß er zu _überwiegen_ möglich sein, (R 41-42). weil er in dem Menschen als frei handelndem Wesen angetroffen wird. (Ha 198-199; b 131-32). Die Bösartigkeit der menschlichen Natur ist also nicht sowol _Bosheit_, (K 41-42). wenn man dieses Wort in strenger Bedeutung nimmt, nämlich als eine Gesinnung (subjectives _Princip_ der Maximen), das Böse _als Böses_ zur Triebfeder in seine Maxime aufzunehmen (denn die ist teuflisch); sondern vielmehr _Verkehrtheit_ des Herzens, welches nun, der Folge wegen, auch ein _böses Herz_ heißt, zu nennen. Dieses kann mit einem, im Allgemeinen, guten Willen zusammen bestehen; und entspringt aus der Gebrechlichkeit der menschlichen Natur, zu Befolgung seiner genommenen Grundsätze nicht stark genug zu sein, mit der Unlauterkeit verbunden, die Triebfedern (selbst gut beabsichtigter Handlungen) nicht nach moralischer Richtschnur von einander abzusondern, und daher zuletzt, wenn es hoch kömmt, nur auf die Gemäßheit derselben mit dem Gesetz, und nicht auf die Ableitung von demselben, d. i. auf dieses, als die alleinige Triebfeder, zu sehen. Wenn hieraus nun gleich nicht eben immer eine gesetzwidrige Handlung und ein Hang dazu, d. i. das _Laster_, entspringt; so ist die Denkungsart, sich die Abwesenheit desselben schon für Angemessenheit der _Gesinnung_ zum Gesetze der Pflicht (für _Tugend_) auszulegen (da hiebei auf die Triebfeder in der Maxime gar nicht, sondern nur auf die Befolgung des Gesetzes dem Buchstaben nach, gesehen wird), selbst schon eine radicale Verkehrtheit im menschlichen Herzen zu nennen.