Part 20
1. _Das Beten_, als ein _innerer förmlicher_ Gottesdienst und darum als Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn es ist ein bloß _erklärtes Wünschen_, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts gethan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird. Ein herzlicher Wunsch, Gott in allem unserm Thun und Lassen wohlgefällig zu sein, d. i. die alle unsere Handlungen begleitende Gesinnung, sie als ob sie im Dienste Gottes geschehen, zu betreiben, ist der _Geist des Gebets_, der »ohne Unterlaß« in uns stattfinden kann und soll. Diesen Wunsch aber (es sei auch nur innerlich), in Worte und Formeln einzukleiden,[156] kann höchstens nur den Werth eines Mittels zu [213] wiederholter Belebung jener Gesinnung in uns selbst bei sich führen, (A 285-86). unmittelbar aber keine Beziehung aufs göttliche Wohlgefallen haben, eben [214] darum auch nicht für Jedermann Pflicht sein; weil ein Mittel nur dem (A 285-88). vorgeschrieben werden kann, der es zu gewissen Zwecken _bedarf_, aber [215] bei weitem nicht Jedermann dieses Mittel (in und eigentlich _mit sich (A 286-89). selbst_, vorgeblich aber desto verständlicher _mit Gott_ zu reden) (B 304-7). nöthig hat, vielmehr durch fortgesetzte Läuterung und Erhebung der (R 238-39). moralischen Gesinnung dahin gearbeitet werden muß, daß dieser Geist des (Ha 383-84; Gebets allein in uns belebt werde, und der Buchstabe desselben b 296-97). (wenigstens zu unserm eigenen Behuf) endlich wegfallen könne. Denn (K 237-38). dieser schwächt vielmehr, wie Alles, was indirect auf einen gewissen Zweck gerichtet ist, die Wirkung der moralischen Idee (die, subjectiv betrachtet, _Andacht heißt_). So hat die Betrachtung der tiefen Weisheit der göttlichen Schöpfung an den kleinsten Dingen und ihrer Majestät im Großen, so wie sie zwar schon von jeher von Menschen hat erkannt werden können, in neueren Zeiten aber zum höchsten Bewundern erweitert worden ist, eine solche Kraft, das Gemüth nicht allein in diejenige dahin sinkende, den Menschen gleichsam in seinen eigenen Augen vernichtende Stimmung (die man _Anbetung_ nennt), zu versetzen, sondern es ist auch, in Rücksicht auf seine eigene moralische Bestimmung, darin eine so seelenerhebende Kraft, daß dagegen Worte, wenn sie auch die des königlichen Beters _David_ (der von allen jenen Wundern wenig wußte), wären, wie leerer Schall verschwinden müssen, weil das Gefühl aus einer solchen Anschauung [[der Hand Gottes]]{[157]} unaussprechlich ist. -- Da [216] überdem Menschen Alles, was eigentlich nur auf ihre eigene moralische (A 289-91). Besserung Beziehung hat, bei der Stimmung ihres Gemüths zur Religion (B 307-9). gern in Hofdienst verwandeln, wo die Demüthigungen und Lobpreisungen (R 239-40). gemeiniglich desto weniger moralisch empfunden werden, je mehr sie (Ha 384-85; wortreich sind: so ist vielmehr nöthig, selbst bei der frühesten mit b 297-98). Kindern, die des Buchstabens noch bedürfen, angestellten Gebetsübung, (K 238-39). sorgfältig einzuschärfen, daß die Rede (selbst innerlich ausgesprochen, ja sogar die Versuche, das Gemüth zur Fassung der Idee von Gott, die sich einer Anschauung nähern soll, zu stimmen), hier nicht an sich etwas gelten, sondern es nur um die Belebung der Gesinnung zu einem Gott wohlgefälligen Lebenswandel zu thun sei, wozu jene Rede nur ein Mittel für die Einbildungskraft ist; weil sonst alle jene devoten Ehrfurchtsbezeugungen Gefahr bringen, nichts als erheuchelte Gottesverehrung statt eines praktischen Dienstes desselben, der nicht in bloßen Gefühlen besteht, zu bewirken.
2. _Das Kirchengehen_, als feierlicher _äußerer Gottesdienst überhaupt_ in einer Kirche gedacht, ist, in Betracht, daß es eine sinnliche Darstellung der Gemeinschaft der Gläubigen ist, nicht allein ein für jeden _Einzelnen_ zu seiner _Erbauung_[158] anzupreisendes Mittel, sondern auch ihnen, als Bürgern eines hier auf Erden vorzustellenden [217] göttlichen Staats, für das _Ganze_ unmittelbar obliegende Pflicht; (A 291-92). vorausgesetzt, daß diese Kirche nicht Förmlichkeiten enthalte, die auf (B 309-10). Idololatrie führen, und so das Gewissen belästigen können, z. B. gewisse (R 240-41). Anbetungen Gottes in der Persönlichkeit seiner unendlichen Güte unter (Ha 385-86; dem Namen eines Menschen, da die sinnliche Darstellung desselben dem b 298). Vernunftverbote: »_Du sollst dir kein Bildniß machen_, u. s. w.« zuwider (K 239-40). ist. Aber es an sich als _Gnadenmittel_ brauchen zu wollen, gleich als ob dadurch Gott unmittelbar gedient, und mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit (einer bloßen sinnlichen Vorstellung der _Allgemeinheit_ der Religion) Gott besondere _Gnaden_ verbunden habe, ist ein Wahn, der zwar mit der Denkungsart eines guten _Bürgers_ in einem _politischen gemeinen Wesen_ und der äußern Anständigkeit gar wohl zusammen stimmt, zur Qualität desselben aber, als _Bürger im Reiche Gottes_, nicht allein nichts beiträgt, sondern diese vielmehr verfälscht, und den schlechten moralischen Gehalt seiner Gesinnung den Augen Anderer und selbst seinen eigenen durch einen betrüglichen Anstrich zu verdecken dient.
3. Die einmal geschehende feierliche _Einweihung_ zur Kirchengemeinschaft, d. i. die erste Aufnahme _zum Gliede einer Kirche_ (in der christlichen durch die _Taufe_) ist eine vielbedeutende Feierlichkeit, die entweder dem Einzuweihenden, wenn er seinen Glauben selbst zu bekennen im Stande ist, oder den Zeugen, die seine Erziehung in demselben zu besorgen sich anheischig machen, große Verbindlichkeit auferlegt, und auf etwas Heiliges (die Bildung eines Menschen zum Bürger in einem göttlichen Staate) abzweckt, an sich selbst aber keine heilige oder Heiligkeit und Empfänglichkeit für die göttliche Gnade in diesem Subject wirkende Handlung Anderer, mithin kein _Gnadenmittel_; in so übergroßem Ansehen es auch in der ersten griechischen Kirche war, alle [218] Sünden auf einmal abwaschen zu können, wodurch dieser Wahn auch seine (A 292-93). Verwandtschaft mit einem fast mehr als heidnischen Aberglauben (B 310-11). öffentlich an den Tag legte. (R 241-42). (Ha 386-87; 4. Die mehrmals wiederholte Feierlichkeit einer _Erneuerung_, b 299). _Fortdauer_ und _Fortpflanzung dieser Kirchengemeinschaft_ nach Gesetzen (K 240-41). der _Gleichheit_ (die _Communion_), welche allenfalls auch nach dem Beispiele des Stifters einer solchen Kirche (zugleich auch zu seinem Gedächtnisse) durch die Förmlichkeit eines gemeinschaftlichen Genusses an derselben Tafel geschehen kann, enthält etwas Großes, die enge, eigenliebige und unvertragsame Denkungsart der Menschen, vornehmlich in Religionssachen, zur Idee einer weltbürgerlichen _moralischen Gemeinschaft_ Erweiterndes in sich, und ist ein gutes Mittel, eine Gemeinde zu der darunter vorgestellten sittlichen Gesinnung der brüderlichen Liebe zu beleben. Daß aber Gott mit der Celebrirung dieser Feierlichkeit besondere Gnaden verbunden habe, zu rühmen, und daß sie,{[159]} die doch bloß eine kirchliche Handlung ist, doch noch dazu ein _Gnadenmittel_ sei, unter die Glaubensartikel aufzunehmen, ist ein Wahn der Religion, der nicht anders, als dem Geiste derselben gerade entgegen wirken kann. -- _Pfaffenthum_ also würde überhaupt die usurpirte Herrschaft der Geistlichkeit über die Gemüther sein, dadurch, daß sie im ausschließlichen Besitz der Gnadenmittel zu sein sich das Ansehn gäbe.
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Alle dergleichen erkünstelten Selbsttäuschungen in Religionssachen haben einen gemeinschaftlichen Grund. Der Mensch wendet sich gewöhnlicher Weise unter allen göttlichen moralischen Eigenschaften, der Heiligkeit, der Gnade und der Gerechtigkeit, unmittelbar an die zweite, um so die abschreckende Bedingung, den Forderungen der ersteren gemäß zu sein zu umgehen. Es ist mühsam, ein guter _Diener_ zu sein, (man hört da immer nur von Pflichten sprechen); er möchte daher lieber ein _Favorit_ sein, wo ihm Vieles nachgesehen, oder, wenn ja zu gröblich gegen Pflicht [219] verstoßen worden, Alles durch Vermittelung irgend eines im höchsten (A 293-95). Grade Begünstigten wiederum gut gemacht wird, indessen, daß er immer der (B 311-12). lose Knecht bleibt, der er war. Um sich aber auch wegen der Thunlichkeit (R 242-43). dieser seiner Absicht mit einigem Scheine zu befriedigen, trägt er (Ha 387-88; seinen Begriff von einem Menschen (zusammt seinen Fehlern), wie b 299-300). gewöhnlich, auf die Gottheit über, und so wie auch an den besten _Oberen (K 241-42). von unserer Gattung_ die gesetzgebende Strenge, die wohlthätige Gnade und die pünktliche Gerechtigkeit nicht (wie es sein sollte), jede abgesondert und für sich zum moralischen Effect der Handlungen des Unterthans hinwirken, sondern sich in der Denkungsart des menschlichen Oberherrn bei Fassung seiner Rathschlüsse _vermischen_, man also nur der einen dieser Eigenschaften, der Gebrechlichkeit der Weisheit{[160]} des menschlichen Willens, beizukommen suchen darf, um die beiden anderen zur Nachgiebigkeit zu bestimmen, so hofft er dieses auch dadurch bei Gott auszurichten, indem er sich bloß an seine _Gnade_ wendet. (Daher war es auch eine für die Religion wichtige Absonderung der gedachten Eigenschaften, oder vielmehr Verhältnisse Gottes zum Menschen, durch die Idee einer dreifachen Persönlichkeit, welcher analogisch jene gedacht werden soll, um jede besonders kenntlich zu machen.) Zu diesem Ende befleißigt er sich aller erdenklichen Förmlichkeiten, wodurch angezeigt werden soll, wie sehr er die göttlichen Gebote _verehre_, um nicht nöthig zu haben, sie zu _beobachten_, und damit seine thatlosen Wünsche auch zur Vergütung der Uebertretung derselben dienen mögen, ruft er: »Herr! Herr!« um nur nicht nöthig zu haben, »den Willen des himmlischen Vaters zu thun,« und so macht er sich von den Feierlichkeiten, im Gebrauch gewisser Mittel zur Belebung wahrhaft praktischer Gesinnungen, den Begriff, als von Gnadenmitteln an sich selbst; giebt sogar den Glauben, daß sie es sind, selbst für ein wesentliches Stück der Religion (der gemeine Mann gar für das Ganze derselben) aus, und überläßt es der allgütigen Vorsorge, aus ihm einen bessern Menschen zu machen, indem er [220] sich der _Frömmigkeit_ (einer passiven Verehrung des göttlichen (A 295-96). Gesetzes) statt der _Tugend_ (der Anwendung eigener Kräfte zur (B 313-14). Beobachtung{[161]} der von ihm verehrten Pflicht) befleißigt, welche (R 243-44). letztere doch mit der ersteren verbunden, allein die Idee (Ha 388-89; ausmachen kann, die man unter dem Worte _Gottseligkeit_ (wahre b 300-301). _Religionsgesinnung_) versteht. -- Wenn der Wahn dieses vermeinten (K 242). Himmelsgünstlings bis zur schwärmerischen Einbildung gefühlter besonderer Gnadenwirkungen in ihm steigt (bis sogar zur Anmaßung der Vertraulichkeit eines vermeinten verborgenen _Umgangs_ mit Gott), so ekelt ihm gar endlich die Tugend an, und wird ihm ein Gegenstand der Verachtung; daher es denn kein Wunder ist, wenn öffentlich geklagt wird: daß Religion noch immer so wenig zur Besserung der Menschen beiträgt, und das innere Licht (»unter dem Scheffel«) dieser begnadigten nicht auch äußerlich, durch gute Werke, leuchten will, und zwar, (wie man nach diesem ihrem Vorgeben wohl fordern könnte), _vorzüglich_ vor anderen natürlich-ehrlichen Menschen, welche die Religion nicht zur Ersetzung, sondern zur Beförderung der Tugendgesinnung, die in einem guten Lebenswandel thätig erscheint, kurz und gut in sich aufnehmen. Der Lehrer des Evangeliums hat gleichwohl diese äußeren Beweisthümer äußerer Erfahrung selbst zum Probierstein an die Hand gegeben, woran, als an ihren Früchten, man sie und ein Jeder sich selbst erkennen kann. Noch aber hat man nicht gesehen: daß jene ihrer Meinung nach außerordentlich Begünstigten (Auserwählten) es dem natürlichen ehrlichen Manne, auf den man im Umgange, in Geschäften und in Nöthen vertrauen kann, im mindesten zuvorthäten, da sie vielmehr im Ganzen genommen, die Vergleichung mit diesem kaum aushalten dürften; zum Beweise, daß es nicht der rechte Weg sei, von der Begnadigung zur Tugend, sondern vielmehr von der Tugend zur Begnadigung fortzuschreiten.
Ende.
Fußnoten
[Fußnote 1: Die Varianten, welche dieser Aufsatz gegenüber dem Wiederabdrucke in der »Religion innerhalb der Grenzen &c.« aufweist, s. S. XXII-XXIII vorliegender Ausgabe.]
[Fußnote 2: In dem Briefe an _Stäudlin_ vom 4. Mai 1793: »Mein schon seit geraumer Zeit gemachter Plan der mir obliegenden Bearbeitung des Feldes der reinen Philosophie ging auf die Auflösung der drei Aufgaben: 1) Was kann ich wissen? (Metaphysik); 2) Was soll ich thun? (Moral); 3) _Was darf ich hoffen?_ (_Religion_); welcher zuletzt die vierte folgen sollte: Was ist der Mensch?«]
[Fußnote 3: »Diese Betitelung war absichtlich so gestellt, damit man jene Abhandlung nicht dahin deutete, als sollte sie die Religion _aus_ bloßer Vernunft (ohne Offenbarung) bedeuten. Denn das wäre zu viel Anmaßung gewesen; weil es doch sein konnte, daß die Lehren derselben von übernatürlich inspirirten Männern herrührten; sondern daß ich nur dasjenige, was im Text der für geoffenbart geglaubten Religion, der Bibel, _auch durch bloße Vernunft_ erkannt werden kann, hier in einem Zusammenhange vorstellig machen wollte.« Kant in der Vorrede zum Streit der Facultäten. 1798.]
[Fußnote 4: In vorliegender Ausgabe S. 8.]
[Fußnote 5: In vorliegender Ausgabe S. 9.]
[Fußnote 6: In vorliegender Ausgabe S. 11.]
[Fußnote 7: In dem Briefe an Biester, den Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift spricht Kant von dem »Urtheilsspruch« der »drei Glaubensrichter«: indeß ist auch in der Darstellung bei Borowsky nur von zwei Censoren (Hillmer und Hermes) die Rede.]
[Fußnote 8: Die Paginirung bezieht sich auf die vorliegende Ausgabe. Bei dem Abzählen der Zeilen sind der Columnentitel und die Zeile mit der Angabe der Paginirung, am Fuße der Seite, _nicht_ mit gezählt.]
[Fußnote 9: Es ist aus Rücksicht auf größere Uebersichtlichkeit des Druckes davon Abstand genommen worden, diese Stellen des Grundtextes durch Antiquatypen auszuzeichnen, wie es in meiner Ausgabe der »Kritik der reinen Vernunft« und der »Kritik der Urtheilskraft« geschehen ist.]
[Fußnote 10: Statt dieses ausführlicheren Inhaltsverzeichnisses haben die Originalausgaben das auf S. 16 abgedruckte _kürzere_.]
[Fußnote 11: _B_: Vorrede zur ersten Auflage.]
[Fußnote 12: Diejenigen, denen der bloß formale Bestimmungsgrund (der Gesetzlichkeit) überhaupt, im Begriff der Pflicht zum Bestimmungsgrunde nicht genügen will, gestehen dann doch, daß dieser nicht in der auf eigenes _Wohlbehagen_ gerichteten _Selbstliebe_ angetroffen werden könne. Da bleiben aber alsdann nur zwei Bestimmungsgründe übrig, einer, der rational ist, nämlich eigene _Vollkommenheit_, und ein anderer, der empirisch ist, fremde _Glückseligkeit_. -- Wenn sie nun unter der erstern nicht schon die moralische, die nur eine einzige sein kann, verstehen, (nämlich einen dem Gesetze unbedingt gehorchenden Willen), wobei sie aber im Zirkel erklären würden, so müßten sie die Naturvollkommenheit des Menschen, sofern sie einer Erhöhung fähig ist, und deren es viel geben kann, (als Geschicklichkeit in Künsten und Wissenschaften, Geschmack, Gewandtheit des Körpers u. dgl.) meinen. Dies ist aber jederzeit nur bedingter Weise gut, das ist, nur unter der Bedingung, daß ihr Gebrauch dem moralischen Gesetze (welches allein unbedingt gebietet), nicht widerstreite; also kann sie, zum Zweck gemacht, nicht Princip der Pflichtbegriffe sein. Eben dasselbe gilt auch von dem auf Glückseligkeit anderer Menschen gerichteten Zwecke. Denn eine Handlung muß zuvor an sich selbst nach dem moralischen Gesetze abgewogen werden, ehe sie auf die Glückseligkeit Anderer gerichtet wird. Dieser ihre Beförderung ist also nur bedingter Weise Pflicht, und kann nicht zum obersten Princip moralischer Maximen dienen.]
[Fußnote 13: _B_: daß sie auf einen solchen Zweck eine nothwendige Beziehung habe.]
[Fußnote 14: Der Satz: es ist ein Gott, mithin es ist ein höchstes Gut in der Welt, wenn er (als Glaubenssatz) bloß aus der Moral hervorgehen soll, ist ein synthetischer _a priori_, der, ob er gleich nur in praktischer Beziehung angenommen wird, doch über den Begriff der Pflicht, den die Moral enthält, (und der keine Materie der Willkühr, sondern bloß formale Gesetze derselben voraussetzt), hinausgeht, und aus dieser also analytisch nicht entwickelt werden kann. _Wie ist aber ein solcher Satz _a priori_ möglich?_ Das Zusammenstimmen mit der bloßen Idee eines moralischen Gesetzgebers aller Menschen ist zwar mit dem moralischen Begriffe von Pflicht überhaupt identisch, und sofern wäre der Satz, der diese Zusammenstimmung gebietet, analytisch. Aber die Annehmung seines Daseins sagt mehr, als die bloße Möglichkeit eines solchen Gegenstandes. Den Schlüssel zur Auflösung dieser Aufgabe, so viel ich davon einzusehen glaube, kann ich hier nur anzeigen, ohne sie auszuführen.
_Zweck_ ist jederzeit der Gegenstand einer _Zuneigung_, das ist, einer unmittelbaren Begierde zum Besitz einer Sache, vermittelst seiner Handlung; so wie das _Gesetz_ (das praktisch gebietet), ein Gegenstand der _Achtung_ ist. Ein objectiver Zweck (d. i. derjenige, den wir haben sollen), ist der, welcher uns von der bloßen Vernunft als ein solcher aufgegeben wird. Der Zweck, welcher die unumgängliche Bedingung, und zugleich zureichende aller übrigen enthält, ist der _Endzweck_. Eigene Glückseligkeit ist der subjective Endzweck vernünftiger Weltwesen, (den jedes derselben vermöge seiner von sinnlichen Gegenständen abhängigen Natur _hat_, und von dem es ungereimt wäre, zu sagen: daß man ihn haben _solle_), und alle praktischen Sätze, die diesen Endzweck zum Grunde haben, sind synthetisch aber zugleich empirisch. Daß aber Jedermann sich das höchste, in der Welt mögliche _Gut_, zum _Endzwecke_ machen solle, ist ein synthetischer praktischer Satz _a priori_, und zwar ein objectivpraktischer durch die reine Vernunft aufgegebener, weil er ein Satz ist, der über den Begriff der Pflichten in der Welt hinausgeht, und eine Folge derselben (einen Effect) hinzuthut, der in den moralischen Gesetzen nicht enthalten ist, und daraus also analytisch nicht entwickelt werden kann. Diese nämlich gebieten schlechthin, es mag auch der Erfolg derselben sein, welcher er wolle, ja sie nöthigen sogar davon gänzlich zu abstrahiren, wenn es auf eine besondre Handlung ankommt, und machen dadurch die Pflicht zum Gegenstande der größten Achtung, ohne uns einen Zweck (und Endzweck) vorzulegen und aufzugeben, der etwa die Empfehlung derselben und die Triebfeder zur Erfüllung unsrer Pflicht ausmachen müßte. Alle Menschen könnten hieran auch genug haben, wenn sie (wie sie sollten), sich bloß an die Vorschrift der reinen Vernunft im Gesetz hielten. Was brauchen sie den Ausgang ihres moralischen Thuns und Lassens zu wissen, den der Weltlauf herbeiführen wird? Für sie ist's genug, daß sie ihre Pflicht thun; es mag nun auch mit dem irdischen Leben Alles aus sein, und wohl gar selbst in diesem, Glückseligkeit und Würdigkeit vielleicht niemals zusammentreffen. Nun ists aber eine von den unvermeidlichen Einschränkungen des Menschen und seines (vielleicht auch aller andern Weltwesen) praktischen Vernunftvermögens, sich bei allen Handlungen nach dem Erfolg aus denselben umzusehen, um in diesem etwas aufzufinden, was zum Zweck für ihn dienen und auch die Reinigkeit der Absicht beweisen könnte, welcher in der Ausübung (_nexu effectivo_) zwar das letzte, in der Vorstellung aber und der Absicht (_nexu finali_) das erste ist. An diesem Zwecke nun, wenn er gleich durch die bloße Vernunft ihm vorgelegt wird, sucht der Mensch etwas, was er _lieben_ kann; das Gesetz, also, was ihm bloß _Achtung_ einflößt, ob es zwar jenes als Bedürfniß nicht anerkennt, erweitert sich doch zum Behuf desselben zu Aufnehmung des moralischen Endzwecks der Vernunft unter seine Bestimmungsgründe; das ist, der Satz: mache das höchste in der Welt mögliche Gut zu deinem Endzweck, ist ein synthetischer Satz _a priori_, der durch das moralische Gesetz selber eingeführt wird, und wodurch gleichwol die praktische Vernunft sich über das Letztere erweitert, welches dadurch möglich ist, daß jenes auf die Natureigenschaft des Menschen, sich zu allen Handlungen noch außer dem Gesetz noch einen Zweck denken zu müssen, bezogen wird, (welche Eigenschaft desselben ihn zum Gegenstande der Erfahrung macht) und ist (gleichwie die theoretischen und dabei synthetischen Sätze _a priori_) nur dadurch möglich, daß er das Princip _a priori_ der Erkenntniß der Bestimmungsgründe einer freien Willkühr in der Erfahrung überhaupt enthält, sofern diese, welche die Wirkungen der Moralität in ihren Zwecken darlegt, dem Begriff der Sittlichkeit, als Causalität in der Welt, objective, obgleich nur praktische Realität verschafft. -- Wenn nun aber die strengste Beobachtung der moralischen Gesetze als Ursache der Herbeiführung des höchsten Guts (als Zwecks) gedacht werden soll: so muß, weil das Menschenvermögen dazu nicht hinreicht, die Glückseligkeit in der Welt einstimmig mit der Würdigkeit glücklich zu sein, zu bewirken, ein allvermögendes moralisches Wesen als Weltherrscher angenommen werden, unter dessen Vorsorge dieses geschieht, d. i. die Moral führt unausbleiblich zur Religion.]
[Fußnote 15: Vgl. hierzu Vorwort des Herausgebers, S. VI.]
[Fußnote 16: Hier folgt in dem Originaldruck (_A_) die Bemerkung: »Die auf den ersten Bogen von der meinigen abweichenden Orthographie wird der Leser wegen der Verschiedenheit der Hände, die an der Abschrift gearbeitet haben, und der Kürze der Zeit, die mir zur Durchsicht übrig blieb, entschuldigen.« -- Diese Bemerkung ist bei dem Wiederabdruck der Vorrede in der Ausgabe _B_ weggelassen worden.]
[Fußnote 17: Diese Angabe berichtigt Kant in dem Abschnitt: _Emendanda_ (_B_. S. [XXIX]) mit den Worten: »Die meisten neuen Zusätze sind nicht, wie in der Vorrede gesagt ist, mit einem Kreuz ([+]), sondern mit einem Stern (*) bezeichnet.« Er giebt aber diese Zusätze in dem folgenden Verzeichniß _nicht_ vollständig an. In der vorliegenden Ausgabe sind sämmtliche _Zusätze_ mit einem [+]) bezeichnet, außerdem aber in [[ ]] gestellt und von einer Bemerkung des Herausgebers begleitet.]
[Fußnote 18:
Aetas parentum, pejor avis, tulit Nos nequiores, mox daturos Progeniem vitiosiorem.
Horat.]
[Fußnote 19: Daß der erste subjective Grund der Annehmung moralischer Maximen unerforschlich sei, ist daraus schon vorläufig zu ersehen: daß, da diese Annehmung frei ist, der Grund derselben (warum ich z. B. eine böse und nicht vielmehr eine gute Maxime angenommen habe) in keiner Triebfeder der Natur, sondern immer wiederum in einer Maxime gesucht werden muß; und, da auch diese eben sowol ihren Grund haben muß, außer der Maxime aber kein _Bestimmungsgrund_ der freien Willkühr angeführt werden soll und kann, man in der Reihe der subjectiven Bestimmungsgründe ins Unendliche immer weiter zurückgewiesen wird, ohne auf den ersten Grund kommen zu können.]