Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft Text der Ausgabe 1793, mit Beifügung der Abweichungen der Ausgabe 1794

Part 17

Chapter 173,190 wordsPublic domain

Das ist der wahre _Dienst_ der Kirche, unter der Herrschaft des guten Princips; der aber, wo der Offenbarungsglaube vor der Religion vorhergehen soll, der _Afterdienst_, wodurch die moralische Ordnung ganz umgekehrt, und das, was nur Mittel ist, unbedingt (gleich als Zweck) geboten wird. Der Glaube an Sätze, von welchen der Ungelehrte sich weder durch Vernunft noch Schrift, (sofern diese allererst beurkundet werden müßte), vergewissern kann, würde zur absoluten Pflicht gemacht (_fides imperata_), und so sammt andern damit verbundenen Observanzen zum Rang eines auch ohne moralische Bestimmungsgründe der Handlungen als [178] Frohndienst seligmachenden Glaubens erhoben werden. -- Eine Kirche auf (A 237-38). das letztere Principium gegründet, hat nicht eigentlich _Diener_ (B 251-53). (_ministri_), so wie die von der erstern Verfassung, sondern gebietende (R 198-99). hohe _Beamte_, (_officiales_), welche, wenn sie gleich (wie in einer (Ha 346-47; protestantischen Kirche) nicht im Glanz der Hierarchie als mit äußerer b 263-64). Gewalt bekleidete geistliche Beamten erscheinen, und sogar mit Worten (K 197-98). dagegen protestiren, in der That doch sich für die einigen berufenen Ausleger einer heiligen Schrift gehalten wissen wollen, nachdem sie die reine Vernunftreligion der ihr gebührenden Würde, allemal die höchste Auslegerin derselben zu sein, beraubt, und die Schriftgelehrsamkeit allein zum Behuf des Kirchenglaubens zu brauchen geboten haben. Sie verwandeln auf diese Art den _Dienst_ der Kirche (_ministerium_) in eine _Beherrschung_ der Glieder derselben (_imperium_), ob zwar sie, um diese Anmaßung zu verstecken, sich des bescheidenen Titels des erstern bedienen. Aber diese Beherrschung, die der Vernunft leicht gewesen wäre, kommt ihr theuer, nämlich mit dem Aufwande großer Gelehrsamkeit, zu stehen. Denn, »blind in Ansehung der Natur, reißt sie sich das ganze Alterthum über den Kopf, und begräbt sich darunter.« -- Der Gang, den die Sachen, auf diesen Fuß gebracht, nehmen, ist folgender.

Zuerst wird das von den ersten Ausbreitern der Lehre Christi klüglich beobachtete Verfahren, ihr unter ihrem Volk Eingang zu verschaffen, für ein Stück der Religion selbst für alle Zeiten und Völker geltend genommen, so daß man glauben sollte, ein jeder Christ müßte ein Jude sein, dessen Messias gekommen ist; womit aber nicht wohl zusammenhängt, daß er doch eigentlich an kein Gesetz des Judenthums (als statutarisches) gebunden sei, dennoch aber das ganze heilige Buch dieses Volks als göttliche für alle Menschen gegebene Offenbarung gläubig annehmen müsse.[131] Nun setzt es sogleich mit der Authenticität dieses [179] Buchs, (welche dadurch, daß Stellen aus demselben, ja die ganze darin (A 238-39). vorkommende heilige Geschichte in den Büchern der Christen zum Behuf (B 253-54). dieses ihres Zwecks benutzt werden, lange noch nicht bewiesen ist), viel (R 200-201). Schwierigkeit. Das Judenthum war vor Anfange und selbst dem schon (Ha 347-48; ansehnlichen Fortgange des Christenthums ins _gelehrte Publikum_ noch b 264-65). nicht eingetreten gewesen, d. i. den gelehrten Zeitgenossen anderer (K 198-99). Völker noch nicht bekannt, ihre Geschichte gleichsam noch nicht controlirt, und so ihr heiliges Buch wegen seines Alterthums zur historischen Glaubwürdigkeit gebracht worden. Indessen, dieses auch eingeräumt, ist es nicht genug, es in Uebersetzungen zu kennen, und so auf die Nachkommenschaft zu übertragen, sondern zur Sicherheit des darauf gegründeten Kirchenglaubens wird auch erfordert, daß es auf alle künftige Zeit und in allen Völkern Gelehrte gebe, die der hebräischen Sprache (so viel es in einer solchen möglich ist, von der man nur ein einziges Buch hat), kundig sind, und es soll doch nicht bloß eine Angelegenheit der historischen Wissenschaft überhaupt, sondern eine, woran die Seligkeit der Menschen hängt, sein, daß es Männer giebt, [180] welche derselben genugsam kundig sind, um der Welt die wahre Religion zu (A 239-40). sichern. (B 254-55). (R 201-2). Die christliche Religion hat zwar sofern ein ähnliches Schicksal, daß, (Ha 348-50; obwohl die heiligen Begebenheiten derselben selbst unter den Augen eines b 265-67). gelehrten Volks öffentlich vorgefallen sind, dennoch ihre Geschichte (K 199-201). sich mehr als ein Menschenalter verspätet hat, ehe sie in das gelehrte Publikum desselben eingetreten ist, mithin die Authenticität derselben der Bestätigung durch Zeitgenossen entbehren muß. Sie hat aber den großen Vorzug vor dem Judenthum, daß sie _aus dem Munde des ersten Lehrers_ als eine nicht statutarische, sondern moralische Religion hervorgegangen, vorgestellt wird, und auf solche Art mit der Vernunft in die engste Verbindung tretend, durch sie von selbst auch ohne historische Gelehrsamkeit auf alle Zeiten und Völker mit der größten Sicherheit verbreitet werden konnte. Aber die ersten Stifter der _Gemeinden_ fanden es doch nöthig, die Geschichte des Judenthums damit zu verflechten, welches nach ihrer damaligen Lage, aber vielleicht auch nur für dieselbe, klüglich behandelt war, und so in ihrem heiligen Nachlaß mit an uns gekommen ist. Die Stifter der _Kirche_ aber nahmen diese episodischen Anpreisungsmittel unter die wesentlichen Artikel des Glaubens auf, und vermehrten sie entweder mit Tradition, oder Auslegungen, die von Concilien gesetzliche Kraft enthielten, oder durch Gelehrsamkeit beurkundet wurden, von welcher letztern, oder ihrem Antipoden dem inneren Licht, welches sich jeder Laie auch anmaßen kann, noch nicht abzusehen ist, wie viel Veränderungen dadurch dem Glauben noch bevorstehen; welches nicht zu vermeiden ist, so lange wir die Religion nicht in uns, sondern außer uns suchen.

Zweiter Theil.

Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion.

Die wahre alleinige Religion enthält nichts als Gesetze, d. i. solche praktische Principien, deren unbedingter Nothwendigkeit wir uns bewußt werden können, die wir also, als durch reine Vernunft (nicht empirisch) offenbart, anerkennen. Nur zum Behuf einer Kirche, deren es verschiedene [181] gleich gute Formen geben kann, kann es Statuten, d. i. für göttlich (A 240-42). gehaltene Verordnungen geben, die für unsere reine moralische (B 255-57). Beurtheilung willkührlich und zufällig sind. Diesen statutarischen (R 202-3). Glauben nun, der allenfalls auf ein Volk eingeschränkt ist, und nicht (Ha 350-51; die allgemeine Weltreligion enthalten kann), für wesentlich zum Dienste b 267-68). Gottes überhaupt zu halten, und ihn zur obersten Bedingung des (K 201-2). göttlichen Wohlgefallens am Menschen zu machen, ist ein _Religionswahn_,[132] dessen Befolgung ein _Afterdienst_, d. i. eine solche vermeintliche Verehrung Gottes ist, wodurch dem wahren, von ihm selbst geforderten Dienste gerade entgegen gehandelt wird.

§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes.

Der Anthropomorphismus, der in der theoretischen Vorstellung von Gott und seinem Wesen, den Menschen kaum zu vermeiden, übrigens aber doch (wenn er nur nicht auf Pflichtbegriffe einfließt), auch unschuldig genug ist, der ist in Ansehung unseres praktischen Verhältnisses zu seinem Willen und für unsere Moralität selbst höchst gefährlich; denn da _machen wir uns einen Gott_,[133] wie wir ihn am leichtesten zu unserem [182] Vortheil gewinnen zu können, und der beschwerlichen ununterbrochenen (A 242-43). Bemühung, auf das Innerste unsrer moralischen Gesinnung zu wirken, (B 257-58). überhoben zu werden glauben. Der Grundsatz den der Mensch sich für (R 203-4). dieses Verhältniß gewöhnlich macht, ist: daß durch Alles, was wir (Ha 351-52; lediglich darum thun, um der Gottheit wohl zu gefallen, (wenn es nur b 268-69). nicht eben der Moralität geradezu widerstreitet, ob es gleich dazu auch (K 202-3). nicht das Mindeste beiträgt), wir Gott unsere Dienstwilligkeit als gehorsame und eben darum wohlgefällige Unterthanen beweisen, also auch Gott (_in potentia_) dienen. -- Es dürfen nicht immer Aufopferungen sein, dadurch der Mensch diesen Dienst Gottes zu verrichten glaubt: auch Feierlichkeiten, selbst öffentliche Spiele, wie bei Griechen und Römern, haben oft dazu dienen müssen, und dienen noch dazu, um die Gottheit einem Volke, oder auch den einzelnen Menschen ihrem Wahne nach günstig zu machen. Doch sind die ersteren (die Büßungen, Casteiungen, Wallfahrten u. dgl.) jederzeit für kräftiger, auf die Gunst des Himmels wirksamer und zur Entsündigung tauglicher gehalten worden, weil sie die unbegrenzte (obgleich nicht moralische) Unterwerfung unter seinen Willen stärker zu bezeichnen dienen. Je unnützer solche Selbstpeinigungen sind, je weniger sie auf die allgemeine moralische Besserung des Menschen abgezweckt sind, desto heiliger scheinen sie zu sein; weil sie eben darum, daß sie in der Welt zu gar nichts nutzen, aber doch Mühe kosten, lediglich zur Bezeugung der Ergebenheit gegen Gott abgezweckt zu sein [183] scheinen. -- Obgleich, sagt man, Gott hierbei durch die That in keiner (A 243-44). Absicht gedient worden ist; so sieht er doch hierin den guten Willen, (B 259-60). das Herz, an, welches zwar zur Befolgung seiner moralischen Gebote zu (R 204-5). schwach ist, aber durch seine hierzu bezeugte Bereitwilligkeit diese (Ha 352-53; Ermangelung wieder gut macht. Hier ist nun der Hang zu einem Verfahren b 269-70). sichtbar, das für sich keinen moralischen Werth hat, als etwa nur als (K 203-5). Mittel, das sinnliche Vorstellungsvermögen zur Begleitung intellectueller Ideen des Zwecks zu erhöhen, oder um, wenn es den letztern etwa zuwider wirken könnte, es niederzudrücken;[134] diesem Verfahren legen wir doch in unserer Meinung den Werth des Zwecks selbst, oder welches eben so viel ist, wir legen der Stimmung des Gemüths zur Empfänglichkeit Gott ergebener Gesinnungen (_Andacht_ genannt) den Werth der letztern bei; welches Verfahren mithin ein bloßer Religionswahn ist, der allerlei Formen annehmen kann, in deren einer er der moralischen ähnlicher sieht, als in der andern, der aber in allen nicht eine bloß unvorsetzliche Täuschung, sondern sogar eine Maxime ist, dem Mittel einen Werth [[an sich]]{[135]} statt des Zwecks beizulegen, da denn [184] vermöge der letzteren dieser Wahn unter allen diesen Formen gleich (A 244-46). ungereimt und als verborgene Betrugsneigung verwerflich ist. (B 260-62). (R 205-6). (Ha 353-54; § 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip b 270). der Religion. (K 204-5).

Ich nehme erstlich folgenden Satz, als einen keines Beweises benöthigten Grundsatz an: _Alles, was außer dem guten Lebenswandel, der Mensch noch thun zu können vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes._ -- Ich sage, was der _Mensch_ thun zu können glaubt; denn, ob nicht über Alles, was _wir_ thun können, noch in den Geheimnissen der höchsten Weisheit etwas sein möge, was nur _Gott_ thun kann, um uns zu ihm wohlgefälligen Menschen zu machen, wird hierdurch nicht verneinet. Aber, wenn die Kirche ein solches Geheimniß etwa als offenbart verkündigen sollte, so würde{[136]} doch die Meinung, daß diese Offenbarung, wie sie uns die heilige Geschichte erzählt, zu glauben, und sie, (es sei innerlich oder äußerlich), zu bekennen, an sich etwas sei, dadurch wir uns Gott wohlgefällig machen, ein gefährlicher Religionswahn sein. Denn dieses Glauben ist als inneres Bekenntniß seines festen Fürwahrhaltens, so wahrhaftig ein _Thun_, das durch Furcht abgezwungen wird, daß ein aufrichtiger Mensch eher jede andere Bedingung als diese eingehen möchte, weil er bei allen andern Frohndiensten allenfalls nur etwas Ueberflüssiges, hier aber etwas dem Gewissen in einer Declaration, von deren Wahrheit er nicht überzeugt ist, Widerstreitendes thun würde. Das Bekenntniß also, wovon er sich überredet, daß es für sich selbst (als Annahme eines ihm angebotenen Guten) ihn Gott wohlgefällig machen könne, ist etwas, was er noch über den guten Lebenswandel in Befolgung der in der Welt auszuübenden moralischen Gesetze thun zu können vermeint, indem er sich mit seinem Dienst geradezu an Gott wendet.

Die Vernunft läßt uns _erstlich_ in Ansehung des Mangels eigener [185] Gerechtigkeit, (die vor Gott gilt), nicht ganz ohne Trost. Sie sagt: (A 246-47). daß, wer in einer wahrhaften der Pflicht ergebenen Gesinnung so viel, (B 262-63). als in seinem Vermögen steht, thut, um (wenigstens in einer beständigen (R 206-7). Annäherung zur vollständigen Angemessenheit mit dem Gesetze) seiner (Ha 354-55; Verbindlichkeit ein Genüge zu leisten, hoffen dürfe, was nicht in seinem b 271). Vermögen steht, das werde von der höchsten Weisheit _auf irgend eine (K 205-6). Weise_, (welche die Gesinnung dieser beständigen Annäherung unwandelbar machen kann), ergänzt werden, ohne daß sie sich doch anmaßt, die Art zu bestimmen, und zu wissen, worin sie bestehe, welche vielleicht so geheimnißvoll sein kann, daß Gott sie uns höchstens in einer symbolischen Vorstellung, worin das Praktische allein für uns verständlich ist, offenbaren könnte, indessen, daß wir theoretisch, was dieses Verhältniß Gottes zum Menschen an sich sei, gar nicht fassen und Begriffe damit verbinden könnten, wenn er uns ein solches Geheimniß auch entdecken wollte. -- Gesetzt nun, eine gewisse Kirche behaupte, die Art, wie Gott jenen moralischen Mangel am menschlichen Geschlecht ergänzt, bestimmt zu wissen, und verurtheile zugleich alle Menschen, die jenes der Vernunft natürlicher Weise unbekannte Mittel der Rechtfertigung nicht wissen, darum also auch nicht zum Religionsgrundsatze aufnehmen und bekennen, zur ewigen Verwerfung: wer ist alsdann hier wohl der Ungläubige? der, welcher vertraut, ohne zu wissen, wie das, was er hofft, zugehe, oder der, welcher diese Art der Erlösung des Menschen vom Bösen durchaus wissen will, widrigenfalls er alle Hoffnung auf dieselbe aufgiebt? -- Im Grunde ist dem Letzteren am Wissen dieses Geheimnisses so viel eben nicht gelegen, (denn das lehrt ihn schon seine Vernunft, daß etwas zu wissen, wozu er doch nichts thun kann, ihm ganz unnütz sei); sondern er will es nur wissen, um sich (wenn es auch nur innerlich geschähe), aus dem _Glauben_, der Annahme, dem Bekenntnisse und der Hochpreisung alles dieses Offenbarten einen Gottesdienst machen zu können, der ihm die Gunst des Himmels vor allem Aufwande seiner eigenen Kräfte zu einem guten Lebenswandel, also ganz umsonst erwerben, den [186] letzteren wohl gar übernatürlicher Weise hervorbringen, oder, wo ihm (A 247-49). etwa zuwider gehandelt würde, wenigstens die Uebertretung vergüten (B 263-65). könne. (R 207-8). (Ha 355-56; _Zweitens_: wenn der Mensch sich von der obigen Maxime nur im mindesten b 271-72). entfernt: so hat der Afterdienst Gottes (die Superstition) weiter keine (K 206-7). Grenzen; denn über jene hinaus ist Alles (was nur nicht unmittelbar der Sittlichkeit widerspricht), willkührlich. Von dem Opfer der Lippen an, welches ihn am wenigsten kostet, bis zu dem der Naturgüter, die sonst zum Vortheil der Menschen wohl besser benutzt werden könnten, ja bis zu der Aufopferung seiner eigenen Person, indem er sich (im Eremiten-, Fakir- oder Mönchsstande) für die Welt verloren macht, bringt er Alles, nur nicht seine moralische Gesinnung Gott dar; und wenn er sagt, er brächte ihm auch sein Herz, so versteht er darunter nicht die Gesinnung eines ihm wohlgefälligen Lebenswandels, sondern einen herzlichen Wunsch, daß jene Opfer für die letztere in Zahlung möchten aufgenommen werden (_natio gratis anhelans, multa agendo nihil agens, _Phaedrus__).

_Endlich_, wenn man einmal zur Maxime eines vermeintlich Gott für sich selbst wohlgefälligen, ihn auch nöthigenfalls versöhnenden, aber nicht rein moralischen Dienstes, übergegangen ist, so ist in der Art, ihm gleichsam mechanisch zu dienen, kein wesentlicher Unterschied, welcher der einen vor der andern einen Vorzug gebe. Sie sind alle, dem Werth (oder vielmehr Unwerth) nach, einerlei, und es ist bloße Ziererei, sich durch _feinere_ Abweichung vom alleinigen intellectuellen Princip der ächten Gottesverehrung für auserlesener zu halten, als die, welche sich eine vorgeblich _gröbere_ Herabsetzung zur Sinnlichkeit zu Schulden kommen lassen. Ob der Andächtler seinen statutenmäßigen Gang zur _Kirche_, oder ob er eine Wallfahrt nach den Heiligthümern in _Loretto_ oder Palästina anstellt, ob er seine Gebetsformeln mit den _Lippen_, oder, wie der Tibetaner (welcher glaubt, daß diese Wünsche auch schriftlich aufgesetzt, wenn sie nur durch irgend etwas z. B. auf Flaggen geschrieben, durch den Wind, oder, in einer Büchse eingeschlossen, als eine Schwungmaschine mit der Hand _bewegt_ werden, [187] ihren Zweck eben so gut erreichen), es durch ein _Gebetrad_ an die (A 249-51). himmlische Behörde bringt, oder was für ein Surrogat des moralischen (B 265-66). Dienstes Gottes es auch immer sein mag, das ist alles einerlei und von (R 208-9). gleichem Werth. -- Es kömmt hier nicht sowohl auf den Unterschied in der (Ha 356-57; äußeren Form, sondern alles auf die Annehmung oder Verlassung des b 272-73). alleinigen Princips an, Gott entweder nur durch moralische Gesinnung, (K 207-9). sofern sie sich in Handlungen, als ihrer Erscheinung, als lebendig darstellt, oder durch frommes Spielwerk und Nichtsthuerei wohlgefällig zu werden.[137] Giebt es aber nicht etwa auch einen sich über die Grenzen des menschlichen Vermögens erhebenden schwindlichen _Tugendwahn_, der wohl mit dem kriechenden Religionswahn in die allgemeine Classe der Selbsttäuschungen gezählt werden könnte? Nein, die Tugendgesinnung beschäftigt sich mit etwas _Wirklichem_, was für sich selbst Gott wohlgefällig ist, und zum Weltbesten zusammenstimmt. Zwar kann sich dazu ein Wahn des Eigendünkels gesellen, der Idee seiner heiligen Pflicht sich für adäquat zu halten; das ist aber nur zufällig. In ihr aber den höchsten Werth zu setzen, ist kein Wahn, wie etwa der in kirchlichen Andachtsübungen, sondern baarer zum Weltbesten hinwirkender Beitrag.

Es ist überdem ein (wenigstens kirchlicher) Gebrauch, das, was vermöge des Tugendprincips von Menschen gethan werden kann, _Natur_, was aber nur den Mangel alles seines moralischen Vermögens zu ergänzen dient, und weil dessen Zulänglichkeit auch für uns Pflicht ist, nur gewünscht oder auch gehofft, und erbeten werden kann, _Gnade_ zu nennen, beide zusammen [188] als wirkende Ursachen einer zum Gott wohlgefälligen Lebenswandel (A 251-52). zureichenden Gesinnung anzusehen, sie aber auch nicht bloß von einander (B 266-68). zu unterscheiden, sondern einander wohl gar entgegen zu setzen. (R 209-10). (Ha 357-58; Die Ueberredung, Wirkungen der Gnade von denen der Natur (der Tugend) b 273-74). unterscheiden, oder die _ersteren_ wohl gar in sich hervorbringen zu (K 209). können, ist _Schwärmerei_; denn wir können weder einen übersinnlichen Gegenstand in der Erfahrung irgend woran kennen, noch weniger auf ihn Einfluß haben, um ihn zu uns herabzuziehen, wenn gleich sich im Gemüth bisweilen aufs Moralische hinwirkende Bewegungen ereignen, die man sich nicht erklären kann, und von denen unsere Unwissenheit zu gestehen genöthigt ist: »der Wind weht, wohin er will, aber du weißt nicht, woher er kömmt u. s. w.« Himmlische Einflüsse in sich _wahrnehmen_ zu wollen, ist eine Art Wahnsinn, in welchem wohl gar auch Methode sein kann, (weil sich jene vermeinten inneren Offenbarungen doch immer an moralische, mithin an Vernunftideen anschließen müssen), der aber immer doch eine der Religion nachtheilige Selbsttäuschung bleibt. Zu glauben, daß es Gnadenwirkungen geben könne, und vielleicht zu Ergänzung der Unvollkommenheit unserer Tugendbestrebung auch geben müsse, ist Alles, was wir davon sagen können; übrigens sind wir unvermögend, etwas in Ansehung ihrer Kennzeichen zu bestimmen, noch mehr aber zur Hervorbringung derselben etwas zu thun.

Der Wahn durch religiöse Handlungen des Cultus etwas in Ansehung der Rechtfertigung vor Gott auszurichten, ist der religiöse _Aberglaube_; so wie der Wahn dieses durch Bestrebung zu einem vermeintlichen Umgange mit Gott bewirken zu wollen, die religiöse _Schwärmerei_. -- Es ist abergläubischer Wahn, durch Handlungen, die ein jeder Mensch thun kann, ohne daß er eben ein guter Mensch sein darf, Gott wohlgefällig werden zu wollen (z. B. durch Bekenntniß statutarischer Glaubenssätze, durch Beobachtung kirchlicher Observanz und Zucht u. dgl.). Er wird aber darum abergläubisch genannt, weil er sich bloße Naturmittel (nicht moralische) wählt, die zu dem, was nicht Natur ist, (d. i. dem sittlich Guten), für [189] sich schlechterdings nichts wirken können. -- Ein Wahn aber heißt (A 252-53). schwärmerisch, wo sogar das eingebildete Mittel, als übersinnlich, nicht (B 268-69). in dem Vermögen des Menschen ist, ohne noch auf die Unerreichbarkeit des (R 211-12). dadurch beabsichtigten übersinnlichen Zwecks zu sehen; denn dieses (Ha 358-59; Gefühl der unmittelbaren Gegenwart des höchsten Wesens und die b 274-75). Unterscheidung desselben von jedem andern, selbst dem moralischen (K 210-11). Gefühl, wäre eine Empfänglichkeit einer Anschauung, für die in der menschlichen Natur kein Sinn ist. -- Der abergläubische Wahn, weil er ein an sich für manches Subject taugliches und diesem zugleich mögliches Mittel, wenigstens den Hindernissen einer Gott wohlgefälligen Gesinnung entgegen zu wirken, enthält, ist doch mit der Vernunft sofern verwandt, und nur zufälliger Weise dadurch, daß er das, was bloß Mittel sein kann, zum unmittelbar Gott wohlgefälligen Gegenstande macht, verwerflich; dagegen ist der schwärmerische Religionswahn der moralische Tod der Vernunft, ohne die doch gar keine Religion, als welche, wie alle Moralität überhaupt, auf Grundsätze gegründet werden muß, stattfinden kann.

Der allem Religionswahn abhelfende oder vorbeugende Grundsatz eines Kirchenglaubens ist also: daß dieser neben den statutarischen Sätzen, deren er vorjetzt nicht gänzlich entbehren kann, doch zugleich ein Princip in sich enthalten müsse, die Religion des guten Lebenswandels, als das eigentliche Ziel, um jener dereinst gar entbehren zu können, herbeizuführen.

§ 3. Vom Pfaffenthum[138] als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips.