Part 13
Hiebei kann noch angemerkt werden: daß nach dem ersten Princip der Glaube (nämlich der an eine stellvertretende Genugthuung) dem Menschen zur Pflicht, dagegen der Glaube des guten Lebenswandels, als durch höheren Einfluß gewirkt, ihm zur Gnade angerechnet werden würde. -- Nach dem zweiten Princip aber ist es umgekehrt. Denn nach diesem ist der _gute Lebenswandel_, als oberste Bedingung der Gnade, unbedingte _Pflicht_, dagegen die höhere Genugthuung eine bloße _Gnadensache_. -- Dem erstern wirft man (oft nicht mit Unrecht) den gottesdienstlichen _Aberglauben_ vor, der einen sträflichen Lebenswandel doch mit der Religion zu vereinigen weiß; dem zweiten den _naturalistischen Unglauben_, welcher mit einem sonst vielleicht auch wohl exemplarischen Lebenswandel Gleichgültigkeit, oder wohl gar Widersetzlichkeit gegen alle Offenbarung verbindet. -- Das wäre aber den Knoten (durch eine [127] praktische Maxime) zerhauen, anstatt ihn (theoretisch) aufzulösen, (A 165-66). welches auch allerdings in Religionsfragen erlaubt ist. -- Zur (B 174-75). Befriedigung des letzteren Ansinnens kann indessen Folgendes dienen. -- (R 142-43). Der lebendige Glaube an das Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit, (Ha 292-93; (den Sohn Gottes), _an sich selbst_ ist auf eine moralische Vernunftidee b 217). bezogen, sofern diese uns nicht allein zur Richtschnur, sondern auch zur (K 140-41). Triebfeder dient, und also einerlei, ob ich von ihm als _rationalem_ Glauben, oder vom Princip des guten Lebenswandels anfange. Dagegen ist der Glaube an eben dasselbe Urbild _in der Erscheinung_ (an den Gottmenschen;), als _empirischer_, (historischer) Glaube, nicht einerlei mit dem Princip des guten Lebenswandels, (welches ganz rational sein muß), und es wäre ganz etwas anders, von einem solchen[91] anfangen, und daraus den guten Lebenswandel ableiten zu wollen. Sofern wäre also ein Widerstreit zwischen den obigen zwei Sätzen. Allein in der Erscheinung des Gottmenschen ist nicht das, was von ihm in die Sinne fällt, oder durch Erfahrung erkannt werden kann, sondern das in unsrer Vernunft liegende Urbild, welches wir dem letztern unterlegen, (weil, so viel sich an seinem Beispiel wahrnehmen läßt, er jenem gemäß befunden wird), eigentlich das Object des seligmachenden Glaubens, und ein solcher Glaube ist einerlei mit dem Princip eines Gott wohlgefälligen Lebenswandels. -- Also sind hier nicht zwei an sich verschiedene Principien, von deren einem oder dem andern anzufangen, entgegengesetzte Wege einzuschlagen wären, sondern nur eine und dieselbe praktische Idee, von der wir ausgehen, einmal, sofern sie das Urbild als in Gott befindlich, und von ihm ausgehend, ein andermal, sofern sie es, als in uns befindlich, beidemal aber sofern sie es als Richtmaß unsers Lebenswandels vorstellt; und die Antinomie ist also nur scheinbar; weil sie eben dieselbe praktische Idee nur in verschiedener Beziehung genommen, durch einen Mißverstand für zwei verschiedene Principien [128] ansieht. -- Wollte man aber den Geschichtsglauben an die Wirklichkeit (A 166-67). einer solchen einmal in der Welt vorgekommenen Erscheinung zur Bedingung (B 176-77). des allein seligmachenden Glaubens machen, so wären es allerdings zwei (R 143-44). ganz verschiedene Principien, (das eine empirisch, das andre rational) (Ha 293-94; über die, ob man von einem oder dem andern ausgehen und anfangen müßte, b 217-18). ein wahrer Widerstreit der Maximen eintreten würde, den aber auch keine (K 141-42). Vernunft je würde schlichten können. -- Der Satz: Man muß glauben, daß es einmal einen Menschen, der durch seine Heiligkeit und Verdienst sowohl für sich (in Ansehung seiner Pflicht) als auch für alle andren (und deren Ermangelung in Ansehung ihrer Pflicht) genug gethan, gegeben habe, (wovon uns die Vernunft nichts sagt), um zu hoffen, daß wir selbst in einem guten Lebenswandel, doch nur kraft jenes Glaubens, selig werden können, dieser Satz sagt ganz etwas anders, als folgender: man muß mit allen Kräften der heiligen Gesinnung eines Gott wohlgefälligen Lebenswandels nachstreben, um glauben zu können, daß die (uns schon durch die Vernunft versicherte) Liebe desselben zur Menschheit, sofern sie seinem Willen nach allem ihrem Vermögen nachstrebt, in Rücksicht auf die redliche Gesinnung, den Mangel der That, auf welche Art es auch sei, ergänzen werde. -- Das Erste aber steht nicht in jedes [[(auch des ungelehrten)]]{[92]} Menschen Vermögen. Die Geschichte beweist, daß in allen Religionsformen dieser Streit zweier Glaubensprincipien obgewaltet hat; denn Expiationen hatten alle Religionen, sie mochten sie nun setzen, worein sie wollten. Die moralische Anlage in jedem Menschen aber ermangelte ihrerseits auch nicht, ihre Forderungen hören zu lassen. Zu aller Zeit klagten aber doch die Priester mehr, als die Moralisten, jene nämlich laut (und unter der Aufforderung an Obrigkeiten dem Unwesen zu steuern), über Vernachlässigung des Gottesdienstes, welcher das Volk mit dem Himmel zu versöhnen, und Unglück vom Staat abzuwenden, eingeführt war; diese dagegen über den Verfall der Sitten, den sie sehr auf die Rechnung jener Entsündigungsmittel schrieben, wodurch die Priester es [129] Jedermann leicht machten, sich wegen der gröbsten Laster mit der (A 168-69). Gottheit auszusöhnen. In der That, wenn ein unerschöpflicher Fond zu (B 177-79). Abzahlung gemachter oder noch zu machender Schulden schon vorhanden ist, (R 144-45). da man nur hinlangen darf, (und bei allen Ansprüchen, die das Gewissen (Ha 294-95; thut, auch ohne Zweifel zu allererst hinlangen wird), um sich b 218-19). schuldenfrei zu machen, indessen daß der Vorsatz des guten (K 142-43). Lebenswandels, bis man wegen jener allererst im Reinen ist, ausgesetzt werden kann; so kann man sich nicht leicht andre Folgen eines solchen Glaubens denken. -- Würde aber sogar dieser Glaube selbst so vorgestellt als ob er eine so besondere Kraft und einen solchen mystischen (oder magischen) Einfluß habe, daß, ob er zwar, so viel wir wissen, für bloß historisch gehalten werden sollte, er doch, wenn man ihm, und den damit verbundenen Gefühlen nachhängt, den ganzen Menschen von Grunde aus zu bessern (einen neuen Menschen aus ihm zu machen), im Stande sei: so müßte dieser Glaube selbst als unmittelbar vom Himmel (mit und unter dem historischen Glauben) ertheilt und eingegeben angesehen werden, wo denn Alles selbst mit der moralischen Beschaffenheit des Menschen zuletzt auf einen unbedingten Rathschluß Gottes hinausläuft »er erbarmet sich, welches er will, und _verstocket_, welchen er will«[93] welches nach dem [130] Buchstaben genommen, der _salto mortale_ der menschlichen Vernunft ist. (A 169-70). (B 178-80). Es ist also eine nothwendige Folge der physischen und zugleich der (R 145-46). moralischen Anlage in uns, welche letztere die Grundlage und zugleich (Ha 295-96; Auslegerin aller Religion ist, daß diese endlich von allen empirischen b 219-20). Bestimmungsgründen, von allen Statuten, welche auf Geschichte beruhen, (K 143-44). und die vermittelst eines Kirchenglaubens provisorisch die Menschen zur Beförderung des Guten vereinigen, allmählig losgemacht werde, und so reine Vernunftreligion zuletzt über alle herrsche, »damit Gott sei Alles in Allem.« -- Die Hüllen, unter welchen der Embryo sich zuerst zum Menschen bildete, müssen abgelegt werden, wenn er nun an das Tageslicht treten soll. Das Leitband der heiligen Ueberlieferung, mit seinen Anhängseln, den Statuten und Observanzen, welches zu seiner Zeit gute Dienste that, wird nach und nach entbehrlich, ja endlich zur Fessel, wenn er in das Jünglingsalter eintritt. So lange er (die Menschengattung) »ein Kind war, war er klug als ein Kind« und wußte mit Satzungen, die ihm ohne sein Zuthun auferlegt worden, auch wohl Gelehrsamkeit, ja sogar eine der Kirche dienstbare Philosophie zu verbinden; »nun er aber ein Mann wird, legt er ab, was kindisch ist.« Der erniedrigende Unterschied zwischen _Laien_ und _Klerikern_ hört auf, und Gleichheit entspringt aus der wahren Freiheit, jedoch ohne Anarchie, weil ein Jeder zwar dem (nicht statutarischen) Gesetz gehorcht, das er sich selbst vorschreibt, das er aber auch zugleich als den ihm durch die Vernunft geoffenbarten Willen des Weltherrschers ansehen muß, der Alle unter einer gemeinschaftlichen Regierung unsichtbarer Weise in einem Staate verbindet, welcher durch die sichtbare Kirche vorher dürftig vorgestellt und vorbereitet war. -- Das alles ist nicht von einer [[äußern]]{[94]} Revolution zu erwarten, die stürmisch und gewaltsam ihre von Glücksumständen sehr abhängige Wirkung thut, in welcher, was bei der Gründung einer neuen Verfassung einmal versehen worden, Jahrhunderte hindurch mit Bedauern beibehalten wird, weil es nicht mehr, [131] wenigstens nicht anders, als durch eine neue (jederzeit gefährliche) (A 171-72). Revolution abzuändern ist. -- In dem Princip der reinen (B 180-81). Vernunftreligion, als einer an alle Menschen beständig geschehenden (R 146-47). göttlichen (ob zwar nicht empirischen) Offenbarung, muß der Grund zu (Ha 296-97; jenem Ueberschritt zu jener neuen Ordnung der Dinge liegen, welcher b 220-21). einmal aus reifer Ueberlegung gefaßt, durch allmählig fortgehende Reform (K 144-45). zur Ausführung gebracht wird, sofern sie ein menschliches Werk sein soll; denn was Revolutionen betrifft, die diesen Fortschritt abkürzen können, so bleiben sie der Vorsehung überlassen, und lassen sich nicht planmäßig, der Freiheit unbeschadet, einleiten. --
Man kann aber mit Grunde sagen: »daß das Reich Gottes zu uns gekommen sei,« wenn auch nur das Princip des allmähligen Ueberganges des Kirchenglaubens zur allgemeinen Vernunftreligion, und so zu einem (göttlichen) ethischen Staat auf Erden, allgemein, und irgendwo auch _öffentlich_ Wurzel gefaßt hat: obgleich die wirkliche Errichtung desselben noch in unendlicher Weite von uns entfernt liegt. Denn, weil dieses Princip den Grund einer continuirlichen Annäherung zu dieser Vollkommenheit enthält, so liegt in ihm als in einem sich entwickelnden, und in der Folge wiederum besamendem Keime das Ganze (unsichtbarer Weise), welches dereinst die Welt erleuchten und beherrschen soll. Das Wahre und Gute aber, wozu in der Naturanlage jedes Menschen der Grund, sowohl der Einsicht als des Herzensantheils liegt, ermangelt nicht, wenn es einmal öffentlich geworden, vermöge der natürlichen Affinität, darin{[95]} es mit der moralischen Anlage vernünftiger Wesen überhaupt steht, sich durchgängig mitzutheilen. Die Hemmung durch politische bürgerliche Ursachen, die seiner Ausbreitung von Zeit zu Zeit zustoßen mögen, dienen eher dazu, die Vereinigung der Gemüther zum Guten (was, nachdem sie es einmal ins Auge gefaßt haben, ihre Gedanken nie verläßt), noch desto inniglicher zu machen.[96]
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Das ist also die, menschlichen Augen unbemerkte, aber beständig [132] fortgehende Bearbeitung des guten Princips, sich im menschlichen (A 172-73). Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und (B 181-83). ein Reich zu errichten, welches den Sieg über das Böse behauptet, und [133] unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert. (A 173-75). (B 183-85). (R 148-49). Zweite Abtheilung. (Ha 299-300; b 222-24). Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft (K 147-49). des guten Princips auf Erden.
Von der Religion auf Erden (in der engsten Bedeutung des Worts) kann man keine _Universalhistorie_ des menschlichen Geschlechts verlangen; denn die ist, als auf dem reinen moralischen Glauben gegründet, kein öffentlicher Zustand, sondern Jeder kann sich der Fortschritte, die er in demselben gemacht hat, nur für sich selbst bewußt sein. Der Kirchenglaube ist es daher allein, von dem man eine allgemeine historische Darstellung erwarten kann; indem man ihn nach seiner verschiedenen und veränderlichen Form mit dem alleinigen, unveränderlichen, reinen Religionsglauben vergleicht. Von da an, wo der erstere seine Abhängigkeit von den einschränkenden Bedingungen des letztern, und der Nothwendigkeit der Zusammenstimmung mit ihm öffentlich anerkennt, fängt die _allgemeine Kirche_ an, sich zu einem ethischen Staat Gottes zu bilden, und nach einem feststehenden Princip, welches für alle Menschen und Zeiten ein und dasselbe ist, zur Vollendung desselben fortzuschreiten. -- Man kann voraussehen, daß diese Geschichte nichts, als die Erzählung von dem beständigen Kampf zwischen dem gottesdienstlichen und dem moralischen Religionsglauben sein werde, deren ersteren, als Geschichtsglauben, der Mensch beständig geneigt ist oben anzusetzen, anstatt daß der letztere seinen Anspruch auf den Vorzug, der ihm als allein seelenbessernden Glauben zukommt, nie aufgegeben hat, und ihn endlich gewiß behaupten wird.
Diese Geschichte kann aber nur Einheit haben, wenn sie bloß auf denjenigen Theil des menschlichen Geschlechts eingeschränkt wird, bei welchem jetzt die Anlage zur Einheit der allgemeinen Kirche schon ihrer Entwickelung nahe gebracht ist, indem durch sie wenigstens die Frage, wegen des Unterschieds des Vernunft- und Geschichtsglaubens schon öffentlich aufgestellt, und ihre Entscheidung zur größten moralischen Angelegenheit gemacht ist; denn die Geschichte verschiedener Völker, [134] deren Glaube in keiner Verbindung untereinander steht, gewährt sonst (A 175-77). keine Einheit der Kirche. Zu dieser Einheit aber kann nicht gerechnet (B 185-86). werden: daß in einem und demselben Volk ein gewisser neuer Glaube einmal (R 149-50). entsprungen ist, der sich von dem vorher herrschenden namhaft (Ha 300-301; unterschied; wenn gleich dieser die _veranlassenden_ Ursachen zu des b 224). neuen Erzeugung bei sich führte. Denn es muß Einheit des Princips sein, (K 149-50). wenn man die Folge verschiedener Glaubensarten nach einander zu den Modificationen einer und derselben Kirche rechnen soll, und die Geschichte der letztern ist es eigentlich, womit wir uns jetzt beschäftigen.
Wir können also in dieser Absicht nur die Geschichte derjenigen Kirche, die von ihrem ersten Anfange an den Keim und die Principien zur objectiven Einheit des wahren und _allgemeinen_ Religionsglaubens bei sich führte, dem sie allmählig näher gebracht wird, abhandeln. -- Da zeigt sich nun zuerst: daß der _jüdische_ Glaube mit diesem Kirchenglauben, dessen Geschichte wir betrachten wollen, in ganz und gar keiner wesentlichen Verbindung, d. i. in keiner Einheit nach Begriffen steht, ob zwar jener unmittelbar vorhergegangen, und zur Gründung dieser, (der christlichen) Kirche die physische Veranlassung gab.
Der _jüdische Glaube_ ist, seiner ursprünglichen Einrichtung nach, ein Inbegriff bloß statutarischer Gesetze, auf welchem eine Staatsverfassung gegründet war; denn welche moralische Zusätze entweder damals schon, oder auch in der Folge ihm _angehängt_ worden sind, die sind schlechterdings nicht zum Judenthum, als einem solchen, gehörig. Das letztere ist eigentlich gar keine Religion, sondern bloß Vereinigung einer Menge Menschen, die, da sie zu einem besondern Stamm gehörten, sich zu einem gemeinen Wesen unter bloß politischen Gesetzen, mithin nicht zu einer Kirche formten; vielmehr _sollte_ es ein bloß weltlicher Staat sein, so daß, wenn dieser etwa durch widrige Zufälle zerrissen worden, ihm noch immer der (wesentlich zu ihm gehörige) politische Glaube übrig bleibt, ihn (bei Ankunft des Messias) wohl einmal wiederherzustellen. Daß diese Staatsverfassung Theokratie zur Grundlage hat, (sichtbarlich eine Aristokratie der Priester, oder Anführer, die [135] sich unmittelbar von Gott ertheilter Instructionen rühmten), mithin der (A 177-78). Name von Gott, der doch hier bloß als weltlicher Regent, der über und an (B 186-88). das Gewissen gar keinen Anspruch thut, verehrt wird, macht sie nicht zu (R 150-51). einer Religionsverfassung. Der Beweis, daß sie das letztere nicht hat (Ha 301-2; sein sollen, ist klar. _Erstlich_ sind alle Gebote von der Art, daß auch b 224-25). eine politische Verfassung darauf halten, und sie als Zwangsgesetze (K 150-51). auferlegen kann, weil sie bloß äußere Handlungen betreffen, und ob zwar die zehn Gebote auch, ohne daß sie öffentlich gegeben sein möchten, schon als ethische vor der Vernunft gelten, so sind sie in jener Gesetzgebung gar nicht mit der Forderung an die _moralische Gesinnung_ in Befolgung derselben (worin nachher das Christenthum das Hauptwerk setzte), gegeben, sondern schlechterdings nur auf die äußere Beobachtung gerichtet worden; welches auch daraus erhellt, daß: _zweitens_ alle Folgen aus der Erfüllung oder Uebertretung dieser Gebote, alle Belohnung oder Bestrafung nur auf solche eingeschränkt werden, welche in dieser Welt Jedermann zugetheilt werden können, und selbst diese auch nicht einmal nach ethischen Begriffen; indem beide auch die Nachkommenschaft, die an jenen Thaten oder Unthaten keinen praktischen Antheil genommen, treffen sollten, welches in einer politischen Verfassung allerdings wohl ein Klugheitsmittel sein kann, sich Folgsamkeit zu verschaffen, in einer ethischen aber aller Billigkeit zuwider sein würde. Da nun ohne Glauben an ein künftiges Leben gar keine Religion gedacht werden kann, so enthält das Judenthum als ein solches in seiner Reinigkeit genommen, gar keinen Religionsglauben. Dieses wird durch folgende Bemerkung noch mehr bestärkt. Es ist nämlich kaum zu zweifeln: daß nicht die Juden eben sowohl, wie andre, selbst die rohesten Völker, nicht auch einen Glauben an ein künftiges Leben, mithin ihren Himmel und ihre Hölle sollten gehabt haben; denn dieser Glaube dringt sich, kraft der allgemeinen moralischen Anlage in der menschlichen Natur, Jedermann von selbst auf. Es ist also gewiß _absichtlich_ geschehen, daß der Gesetzgeber dieses Volks, ob er gleich als Gott selbst vorgestellt wird, doch nicht die mindeste Rücksicht auf das künftige Leben habe nehmen _wollen_, welches [136] anzeigt: daß er nur ein politisches, nicht ein ethisches gemeines Wesen (A 178-80). habe gründen wollen; in dem erstern aber von Belohnungen und Strafen zu (B 188-89). reden, die hier im Leben nicht sichtbar werden können, wäre unter jener (R 151-52). Voraussetzung ein ganz inconsequentes und unschickliches Verfahren (Ha 302-3; gewesen. Ob nun gleich auch nicht zu zweifeln ist, daß die Juden sich b 225-26). nicht in der Folge, ein jeder für sich selbst, einen gewissen (K 151-52). Religionsglauben werden gemacht haben, der den Artikeln ihres statutarischen beigemengt war, so hat jener doch nie ein zur Gesetzgebung des Judenthums gehöriges Stück ausgemacht. _Drittens_ ist es so weit gefehlt, daß das Judenthum eine zum Zustande der _allgemeinen Kirche_ gehörige Epoche, oder diese allgemeine Kirche wohl gar selbst zu seiner Zeit ausgemacht habe, daß es vielmehr das ganze menschliche Geschlecht von seiner Gemeinschaft ausschloß, als ein besonders vom Jehovah für sich auserwähltes Volk, welches alle anderen Völker anfeindete, und dafür von jedem angefeindet wurde. Hierbei ist es auch nicht so hoch anzuschlagen, daß dieses Volk sich einen einigen durch kein sichtbares Bild vorzustellenden Gott zum allgemeinen Weltherrscher setzte. Denn man findet bei den meisten andern Völkern, daß ihre Glaubenslehre darauf gleichfalls hinausgieng, und sich nur durch die _Verehrung_ gewisser jenem untergeordneten mächtigen Untergötter des Polytheismus verdächtig machte. Denn ein Gott, der bloß die Befolgung solcher Gebote will, dazu gar keine gebesserte moralische Gesinnung erfordert wird, ist doch eigentlich nicht dasjenige moralische Wesen, dessen Begriff wir zu einer Religion nöthig haben. Diese würde noch eher bei einem Glauben an viele solche mächtige unsichtbare Wesen stattfinden, wenn ein Volk sich diese etwa so dächte, daß sie, bei der Verschiedenheit ihrer Departements, doch alle darin übereinkämen, daß sie ihres Wohlgefallens nur den würdigten, der mit ganzem Herzen der Tugend anhienge, als wenn der Glaube nur einem einzigen Wesen gewidmet ist, das aber aus einem mechanischen Cultus das Hauptwerk machte.{[97]}
Wir können also die allgemeine Kirchengeschichte, sofern sie ein System [137] ausmachen soll, nicht anders, als vom Ursprunge des Christenthums (A 180-81). anfangen, das, als eine völlige Verlassung des Judenthums, worin es (B 189-91). entsprang, auf einem ganz neuen Princip gegründet, eine gänzliche (R 152-53). Revolution in Glaubenslehren bewirkte. Die Mühe, welche sich die Lehrer (Ha 303-4; des erstern geben, oder gleich zu Anfange gegeben haben mögen, aus b 226-27). beiden einen zusammenhängenden Leitfaden zu knüpfen, indem sie den neuen (K 152-53). Glauben nur für eine Fortsetzung des alten, der alle Ereignisse desselben in Vorbildern enthalten habe, gehalten wissen wollen, zeigen gar zu deutlich, daß es ihnen hiebei nur um die schicklichsten Mittel zu thun sei, oder war, eine reine moralische Religion statt eines alten Cultus, woran das Volk gar zu stark gewöhnt war, zu _introduciren_, ohne doch wider seine Vorurtheile gerade zu verstoßen. Schon die nachfolgende Abschaffung des körperlichen Abzeichens, welches jenes Volk von andern gänzlich abzusondern diente, läßt urtheilen, daß der neue, nicht an die Statuten des alten, ja an keine Statuten überhaupt gebundene Glaube eine für die Welt, nicht für ein einziges Volk, gültige Religion habe enthalten sollen.