Part 12
Um aber nun mit einem solchen empirischen Glauben, den uns dem Ansehen nach ein Ungefähr in die Hände gespielt hat, die Grundlage eines [116] moralischen Glaubens zu vereinigen, (er sei nun Zweck oder nur (A 150). Hilfsmittel), dazu wird eine Auslegung der uns zu Händen gekommenen (B 158-59). Offenbarung erfordert, d. i. durchgängige Deutung derselben zu einem (R 130-31). Sinn, der mit den allgemeinen praktischen Regeln einer reinen (Ha 281-82; Vernunftreligion zusammenstimmt. Denn das Theoretische des b 207-8). Kirchenglaubens kann uns moralisch nicht interessiren, wenn es nicht zur (K 129-31). Erfüllung aller Menschenpflichten als göttlicher Gebote, (was das Wesentliche aller Religion ausmacht), hinwirkt. Diese Auslegung mag uns selbst in Ansehung des Texts (der Offenbarung) oft gezwungen scheinen, oft es auch wirklich sein, und doch muß sie, wenn es nur möglich ist, daß dieser sie annimmt, einer solchen buchstäblichen vorgezogen werden, die entweder schlechterdings nichts für die Moralität in sich enthält, oder dieser ihren Triebfedern wohl gar entgegen wirkt.[81] -- Man wird auch finden, daß es mit allen alten und neuern zum Theil in heiligen [117] Büchern abgefaßten Glaubensarten jederzeit so ist gehalten worden, und (A 150-51). daß vernünftige wohldenkende Volkslehrer sie so lange gedeutet haben, (B 158-60). bis sie dieselbe ihrem wesentlichen Inhalte nach, nachgerade mit den (R 131-32). allgemeinen moralischen Glaubenssätzen in Uebereinstimmung brachten. Die (Ha 282-83; Moralphilosophen unter den _Griechen_ und nachher den _Römern_ machten b 208-9). es mit ihrer fabelhaften Götterlehre so.{[82]} Sie wußten den gröbsten (K 131-32). Polytheismus doch zuletzt als bloße symbolische Vorstellung der Eigenschaften des einigen göttlichen Wesens auszudeuten, und den mancherlei lasterhaften Handlungen, oder auch wilden aber doch schönen Träumereien ihrer Dichter einen mystischen Sinn unterzulegen, der einen Volksglauben (welchen zu vertilgen es nicht einmal rathsam gewesen wäre, weil daraus vielleicht ein dem Staat noch gefährlicherer Atheismus hätte entstehen können), einer allen Menschen verständlichen und allein ersprießlichen moralischen Lehre nahe brachte. Das spätere _Judenthum_ und selbst das Christenthum besteht aus solchen zum Theil sehr gezwungenen Deutungen, aber beides zu ungezweifelt guten und für alle Menschen nothwendigen Zwecken. Die _Muhamedaner_ wissen (wie _Reland_ zeigt), der Beschreibung ihres aller Sinnlichkeit geweiheten Paradieses sehr gut einen geistigen Sinn unterzulegen, und eben das thun die _Indier_ mit der Auslegung ihres _Vedas_, wenigstens für den aufgeklärteren Theil ihres Volks. -- Daß sich dies aber thun läßt, ohne eben immer wider den buchstäblichen Sinn des Volksglaubens sehr zu verstoßen, kommt daher: weil lange vor diesem letztern die Anlage zur moralischen Religion in der menschlichen Vernunft verborgen lag, wovon zwar die ersten rohen Aeußerungen bloß auf gottesdienstlichen Gebrauch ausgiengen, und zu diesem Behuf selbst jene angeblichen Offenbarungen veranlaßten, hierdurch aber auch etwas von dem Charakter ihres übersinnlichen Ursprungs selbst in diese Dichtungen, ob zwar [118] unvorsetzlich, gelegt haben. -- Auch kann man dergleichen Auslegungen (A 151-53). nicht der Unredlichkeit beschuldigen, vorausgesetzt, daß man nicht (B 160-62). behaupten will, der Sinn, den wir den Symbolen des Volksglaubens oder (R 132-33). auch heiligen Büchern geben, sei von ihnen auch durchaus so beabsichtigt (Ha 283-84; worden, sondern dieses dahingestellt sein läßt, und nur die b 209-10). _Möglichkeit_ die Verfasser derselben so zu verstehen annimmt. Denn (K 132-33). selbst das Lesen dieser heiligen Schriften, oder die Erkundigung nach ihrem Inhalt hat zur Endabsicht, bessere Menschen zu machen; das Historische aber, was dazu nichts beiträgt, ist etwas an sich ganz Gleichgültiges, mit dem man es halten kann, wie man will. -- (Der Geschichtsglaube ist »todt an ihm selber,« d. i. für sich als Bekenntniß betrachtet, enthält er nichts, führt auch auf nichts, was einen moralischen Werth für uns hätte.)
Wenn also gleich eine Schrift als göttliche Offenbarung angenommen worden, so wird doch das oberste Kriterium derselben als einer solchen, sein, »alle Schrift von Gott eingegeben, ist nützlich zur Lehre, zur Strafe, zur Besserung u. s. w.« und da das letztere, nämlich die moralische Besserung des Menschen, den eigentlichen Zweck aller Vernunftreligion ausmacht, so wird diese auch das oberste Princip aller Schriftauslegung enthalten. Diese Religion ist »der Geist Gottes, der uns in alle Wahrheit leitet.« Dieser aber ist derjenige, der, indem er uns _belehrt_, auch zugleich mit Grundsätzen zu Handlungen _belebt_, und er bezieht Alles, was die Schrift für den historischen Glauben noch enthalten mag, gänzlich auf die Regeln und Triebfedern des reinen moralischen Glaubens, der allein in jedem Kirchenglauben dasjenige ausmacht, was darin eigentliche Religion ist. Alles Forschen und Auslegen der Schrift muß von dem Princip ausgehen, diesen Geist darin zu suchen, und »man kann das ewige Leben darin nur finden, sofern sie von diesem Princip zeuget.«
Diesem Schriftausleger ist nun noch ein anderer beigesellt, aber untergeordnet, nämlich der _Schriftgelehrte_. Das Ansehen der Schrift, als des würdigsten, und jetzt in dem aufgeklärtesten Welttheile einzigen Instruments der Vereinigung aller Menschen in eine Kirche, macht den [119] Kirchenglauben aus, der als Volksglaube nicht vernachlässigt werden (A 153-54). kann, weil ihm{[83]} keine Lehre zu einer unveränderlichen Norm tauglich (B 162-63). zu sein scheint, die auf bloße Vernunft gegründet ist, und er{[84]} (R 133-34). göttliche Offenbarung, mithin auch eine historische Beglaubigung ihres (Ha 284-85; Ansehens durch die Deduction ihres Ursprungs fordert. Weil nun b 210-11). menschliche Kunst und Weisheit nicht bis zum Himmel hinaufsteigen kann, (K 133). um das Creditiv der Sendung des ersten Lehrers selbst nachzusehen, sondern sich mit den Merkmalen, die außer dem Inhalt noch von der Art, wie ein solcher Glaube introducirt worden, hergenommen werden können, d. i. mit menschlichen Nachrichten begnügen muß, die nachgerade in sehr alten Zeiten, und alten,{[85]} jetzt todten Sprachen aufgesucht werden müssen, um sie nach ihrer historischen Glaubhaftigkeit zu würdigen; so wird _Schriftgelehrsamkeit_ erfordert werden, um eine auf heilige Schrift gegründete Kirche, nicht eine Religion; (denn die muß, um allgemein zu sein, jederzeit auf bloße Vernunft gegründet sein), im Ansehen zu erhalten; wenn die{[86]} gleich nichts mehr ausmacht, als daß jener ihr Ursprung nichts in sich enthält, was die Annahme derselben als unmittelbarer göttlichen Offenbarung unmöglich machte; welches hinreichend sein würde, um diejenigen, welche in dieser Idee besondere Stärkung ihres moralischen Glaubens zu finden meinen, und sie daher gerne annehmen, daran nicht zu hindern. -- Aber nicht bloß die Beurkundung, sondern auch die Auslegung der heiligen Schrift bedarf aus derselben Ursache Gelehrsamkeit. Denn wie will der Ungelehrte, der sie nur in Uebersetzungen lesen kann, von dem Sinne derselben gewiß sein? aber der Ausleger, welcher auch die Grundsprache inne hat, bedarf doch noch ausgebreitete historische Kenntniß und Kritik,{[87]} um aus dem Zustande, den Sitten und den Meinungen (dem Volksglauben) der damaligen [120] Zeit die Mittel zu nehmen, wodurch dem kirchlichen gemeinen Wesen das (A 154-56). Verständniß geöffnet werden kann. (B 163-65). (R 134-35). Vernunftreligion und Schriftgelehrsamkeit sind also die eigentlichen (Ha 285-86; berufenen Ausleger und Depositäre einer heiligen Urkunde. Es fällt in b 211). die Augen: daß diese an öffentlichem Gebrauche ihrer Einsichten und (K 134). Entdeckungen in diesem Felde vom weltlichen Arm schlechterdings nicht können gehindert und an gewisse Glaubenssätze gebunden werden; weil sonst _Laien_ die _Kleriker_ nöthigen würden, in ihre Meinung einzutreten, die jene doch nur von dieser ihrer Belehrung her haben. Wenn der Staat nur dafür sorgt: daß es nicht an Gelehrten und ihrer Moralität nach im guten Rufe stehenden Männern fehle, welche das Ganze des Kirchenwesens verwalten, deren Gewissen er diese Besorgung anvertraut, so hat er Alles gethan, was seine Pflicht und Befugniß mit sich bringen. Diese selbst aber in die Schule zu führen, und sich mit ihren Streitigkeiten zu befassen (die, wenn sie nur nicht von Kanzeln geführt werden, das Kirchenpublikum im völligen Frieden lassen), ist eine Zumuthung, die das Publikum an ihn{[88]} nicht ohne Unbescheidenheit thun kann.
Aber es tritt noch ein dritter Prätendent zum Amte eines Auslegers auf, welcher weder Vernunft, noch Gelehrsamkeit, sondern nur ein inneres _Gefühl_ bedarf, um den wahren Sinn der Schrift und zugleich ihren göttlichen Ursprung zu erkennen. Nun kann man freilich nicht in Abrede ziehen, daß, »wer ihrer Lehre folgt, und das _thut_, was sie vorschreibt, allerdings finden wird, daß sie von Gott sei,« und daß selbst der Antrieb zu guten Handlungen und zur Rechtschaffenheit im Lebenswandel, den der Mensch, der sie liest, oder ihren Vortrag hört, fühlen muß, ihn von der Göttlichkeit derselben überführen müsse; weil er nichts anders, als die Wirkung von dem den Menschen mit inniglicher Achtung erfüllenden moralischen Gesetze ist, welches darum auch als göttliches Gebot angesehen zu werden verdient. Aber so wenig, wie aus irgend einem Gefühl, Erkenntniß der Gesetze, und daß diese moralisch [121] sind, eben so wenig und noch weniger, kann durch ein Gefühl das sichere (A 156-57). Merkmal eines unmittelbaren göttlichen Einflusses gefolgert und (B 165-66). ausgemittelt werden; weil zu derselben Wirkung mehr, als eine Ursache (R 135-36). stattfinden kann, in diesem Falle aber die bloße Moralität des Gesetzes (Ha 286-87; (und der Lehre), durch die Vernunft erkannt, die Ursache derselben ist, b 211-12). und selbst in dem Falle der bloßen Möglichkeit dieses Ursprungs, es (K 135). Pflicht ist, ihm die letztere Deutung zu geben, wenn man nicht aller Schwärmerei Thür und Thor öffnen, und nicht selbst das unzweideutige moralische Gefühl durch die Verwandtschaft mit jedem andern phantastischen um seine Würde bringen will. -- Gefühl, wenn das Gesetz, woraus, oder auch, wornach es erfolgt, vorher bekannt ist, hat Jeder nur für sich, und kann es Andern nicht zumuthen, also auch nicht als einen Probirstein der Aechtheit einer Offenbarung anpreisen, denn es lehrt schlechterdings nichts, sondern enthält nur die Art, wie das Subject in Ansehung seiner Lust oder Unlust afficirt wird, worauf gar keine Erkenntniß gegründet werden kann. --
Es giebt also keine Norm des Kirchenglaubens, als die Schrift, und keinen andern Ausleger desselben, als reine _Vernunftreligion_ und _Schriftgelehrsamkeit_, (welche das Historische derselben angeht), von welchen der erstere allein _authentisch_, und für alle Welt gültig, der zweite aber nur _doctrinal_ ist, um den Kirchenglauben für ein gewisses Volk zu einer gewissen Zeit in ein bestimmtes sich beständig erhaltendes System zu verwandeln. Was aber diesen betrifft, so ist es nicht zu ändern, daß der historische Glaube nicht endlich ein bloßer Glaube an Schriftgelehrte, und ihre Einsicht werde; welches freilich der menschlichen Natur nicht sonderlich zur Ehre gereicht, aber doch durch die öffentliche Denkfreiheit wiederum gut gemacht wird, dazu diese deshalb um desto mehr berechtigt ist, weil nur dadurch, daß Gelehrte ihre Auslegungen Jedermanns Prüfung aussetzen, selbst aber auch zugleich für bessere Einsicht immer offen und empfänglich bleiben, sie auf das Zutrauen des gemeinen Wesens zu ihren Entscheidungen rechnen können.
VII. Der allmählige Uebergang des Kirchenglaubens zur [122] Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist die Annäherung (A 157-59). des Reichs Gottes. (B 167-68). (R 137-38). Das Kennzeichen der wahren Kirche ist ihre _Allgemeinheit_; hievon aber (Ha 287-88; ist wiederum das Merkmal ihre Nothwendigkeit und ihre nur auf eine b 212-13). einzige Art mögliche Bestimmbarkeit. Nun hat der historische Glaube, (K 136). (der auf Offenbarung, als Erfahrung gegründet ist), nur particuläre Gültigkeit, für die nämlich, an welche die Geschichte gelangt ist, worauf er beruht, und enthält, wie alle Erfahrungserkenntniß nicht das Bewußtsein, daß der geglaubte Gegenstand so und nicht anders sein _müsse_, sondern nur, daß er so sei, in sich; mithin enthält er zugleich das Bewußtsein seiner Zufälligkeit. Also kann er zwar zum Kirchenglauben (deren es mehrere geben kann), zulangen, aber nur der reine Religionsglaube, der sich gänzlich auf Vernunft gründet, kann als nothwendig, mithin für den einzigen erkannt werden, der die _wahre_ Kirche auszeichnet. -- Wenn also gleich (der unvermeidlichen Einschränkung der menschlichen Vernunft gemäß) ein historischer Glaube als Leitmittel die reine Religion afficirt, doch mit dem Bewußtsein, daß er bloß ein solches sei, und dieser, als Kirchenglaube, ein Princip bei sich führt, dem reinen Religionsglauben sich continuirlich zu nähern, um jenes Leitmittel endlich entbehren zu können, so kann eine solche Kirche immer die _wahre_ heißen; da aber über historische Glaubenslehren der Streit nie vermieden werden kann, nur die _streitende_ Kirche genannt werden; doch mit der Aussicht, endlich in die unveränderliche und Alles vereinigende, _triumphirende_ auszuschlagen! Man nennt den Glauben jedes Einzelnen, der die moralische Empfänglichkeit (Würdigkeit) mit sich führt, ewig glückselig zu sein, den _seligmachenden_ Glauben. Dieser kann also auch nur ein einziger sein, und bei aller Verschiedenheit des Kirchenglaubens doch in jedem angetroffen werden, in welchem er, sich auf sein Ziel, den reinen Religionsglauben, beziehend, praktisch ist. Der Glaube einer gottesdienstlichen Religion ist dagegen ein Frohn- und [123] Lohnglaube (_fides mercenaria, servilis_), und kann nicht für den (A 159-60). seligmachenden angesehen werden, weil er nicht moralisch ist. Denn (B 168-69). dieser muß ein freier, auf lauter Herzensgesinnungen gegründeter (_fides (R 138-39). ingenua_) Glaube sein. Der erstere wähnt durch Handlungen (des (Ha 288-89; _cultus_), welche, (ob zwar mühsam), doch für sich keinen moralischen b 213-14). Werth haben, mithin nur durch Furcht oder Hoffnung abgenöthigte (K 137). Handlungen sind, die auch ein böser Mensch ausüben kann, Gott wohlgefällig zu werden, anstatt, daß der letztere dazu eine moralisch gute Gesinnung als nothwendig voraussetzt.
Der seligmachende Glaube enthält zwei Bedingungen seiner Hoffnung der Seligkeit: die eine in Ansehung dessen, was er selbst nicht thun kann, nämlich seine geschehenen Handlungen rechtlich (vor einem göttlichen Richter) ungeschehen zu machen, die andere in Ansehung dessen, was er selbst thun kann und soll, nämlich in einem neuen seiner Pflicht gemäßen Leben zu wandeln. Der erstere Glaube ist der an eine Genugthuung (Bezahlung für seine Schuld, Erlösung, Versöhnung mit Gott), der zweite ist der Glaube in einem ferner zu führenden [[guten]]{[89]} Lebenswandel Gott wohlgefällig werden zu können. -- Beide Bedingungen machen nur einen Glauben aus, und gehören nothwendig zusammen. Man kann aber die Nothwendigkeit einer Verbindung nicht anders einsehen, als wenn man annimmt, es lasse sich eine von der andern ableiten, also, daß entweder der Glaube an die Lossprechung von der auf uns liegenden Schuld den guten Lebenswandel, oder daß die wahrhafte und thätige Gesinnung eines jederzeit zu führenden guten Lebenswandels den Glauben an jene Lossprechung, nach dem Gesetze moralisch wirkender Ursachen, hervorbringe.
Hier zeigt sich nun eine merkwürdige Antinomie der menschlichen Vernunft mit ihr selbst, deren Auflösung, oder, wenn diese nicht möglich sein sollte, wenigstens Beilegung es allein ausmachen kann, ob ein historischer (Kirchen-)Glaube jederzeit als wesentliches Stück des seligmachenden, über den reinen Religionsglauben hinzukommen müsse, oder [124] ob er als bloßes Leitmittel endlich, wie ferne diese Zukunft auch sei, (A 160-62). in den reinen Religionsglauben übergehen könne. (B 169-71). (R 139-40). 1. Vorausgesetzt: daß für die Sünden des Menschen eine Genugthuung (Ha 289-90; geschehen sei, so ist zwar wohl begreiflich, wie ein jeder Sünder sie b 214-15). gern auf sich beziehen möchte, und wenn es bloß aufs _Glauben_ ankömmt, (K 137-38). (welches so viel, als Erklärung bedeutet, er wolle, sie sollte auch für ihn geschehen sein), deshalb nicht einen Augenblick Bedenken tragen würde. Allein es ist gar nicht einzusehen, wie ein vernünftiger Mensch, der sich strafschuldig weiß, im Ernst glauben könne, er habe nur nöthig, die Botschaft von einer für ihn geleisteten Genugthuung zu glauben, und sie (wie die Juristen sagen), _utiliter_ anzunehmen, um seine Schuld als getilgt anzusehen, und zwar dermaßen, (mit der Wurzel sogar), daß auch fürs Künftige ein guter Lebenswandel, um den er sich bisher nicht die mindeste Mühe gegeben hat, von diesem Glauben und der Acceptation der angebotenen Wohlthat, die unausbleibliche Folge sein werde. Diesen Glauben kann kein überlegender Mensch, so sehr auch die Selbstliebe öfters den bloßen Wunsch eines Guten,{[90]} wozu man nichts thut, oder thun kann, in Hoffnung verwandelt, als werde sein Gegenstand durch die bloße Sehnsucht gelockt, von selbst kommen, in sich zuwege bringen. Man kann dieses sich nicht anders möglich denken, als daß der Mensch sich diesen Glauben selbst als ihm himmlisch eingegeben, und so als etwas, worüber er seiner Vernunft weiter keine Rechenschaft zu geben nöthig hat, betrachte. Wenn er dies nicht kann, oder noch zu aufrichtig ist, ein solches Vertrauen als bloßes Einschmeichelungsmittel in sich zu erkünsteln, so wird er, bei aller Achtung, für eine solche überschwengliche Genugthuung bei allem Wunsche, daß eine solche auch für ihn offen stehen möge, doch nicht umhin können, sie nur als bedingt anzusehen, nämlich daß sein, so viel in seinem Vermögen ist, gebesserter Lebenswandel vorhergehen müsse, um auch nur den mindesten Grund zur [125] Hoffnung zu geben, ein solches höheres Verdienst könne ihm zu Gute (A 162-63). kommen. -- Wenn also das historische Erkenntniß von dem letztern zum (B 171-72). Kirchenglauben, der erstere aber als Bedingung zum reinen moralischen (R 140-41). Glauben gehört, so wird _dieser vor jenem vorhergehen müssen_. (Ha 290-91; b 215-16). 2. Wenn aber der Mensch von Natur verderbt ist, wie kann er glauben aus (K 138-39). sich, er mag sich auch bestreben, wie er wolle, einen neuen, Gott wohlgefälligen, Menschen zu machen; wenn er sich der Vergehungen, deren er sich bisher schuldig gemacht hat, bewußt, noch unter der Macht des bösen Princips steht, und in sich kein hinreichendes Vermögen antrifft, es künftighin besser zu machen? Wenn er nicht die Gerechtigkeit, die er selbst wider sich erregt hat, durch fremde Genugthuung als versöhnt, sich selbst aber durch diesen Glauben gleichsam als neugeboren ansehen, und so allererst einen neuen Lebenswandel antreten kann, der alsdann die Folge von dem mit ihm vereinigten guten Princip sein würde, [[worauf will er seine Hoffnung, ein Gott gefälliger Mensch zu werden, gründen?]] Also muß der Glaube an ein Verdienst, das nicht das seinige ist, und wodurch er mit Gott versöhnt wird, vor aller Bestrebung zu guten Werken vorhergehen; welches dem vorigen Satze widerstreitet. Dieser Streit kann nicht durch Einsicht in die Causalbestimmung der Freiheit des menschlichen Wesens, d. i. der Ursachen, welche machen, daß ein Mensch gut oder böse wird, also nicht theoretisch ausgeglichen werden: denn diese Frage übersteigt das ganze Speculationsvermögen unserer Vernunft. Aber fürs Praktische, wo nämlich nicht gefragt wird, was physisch, sondern was moralisch für den Gebrauch unsrer freien Willkühr das erste sei, wovon wir nämlich den Anfang machen sollen, ob vom Glauben an das, was Gott unsertwegen gethan hat, oder von dem, was wir thun sollen, um dessen, (es mag auch bestehen, worin es wolle), würdig zu werden, ist kein Bedenken, für das Letztere zu entscheiden.
Denn die Annehmung des ersten Requisits zur Seligmachung, nämlich des Glaubens an eine stellvertretende Genugthuung, ist allenfalls bloß für den theoretischen Begriff nothwendig; wir können die Entsündigung uns [126] nicht anders _begreiflich machen_. Dagegen ist die Nothwendigkeit des (A 163-65). zweiten Princips praktisch und zwar rein moralisch: wir können sicher (B 172-74). nicht anders hoffen, der Zueignung selbst eines fremden genugthuenden (R 141-42). Verdienstes, und so der Seligkeit theilhaftig zu werden, als wenn wir (Ha 291-92; uns dazu durch unsre Bestrebung in Befolgung jeder Menschenpflicht b 216). qualificiren, welche letztere die Wirkung unserer eignen Bearbeitung, (K 139-40). und nicht wiederum ein fremder Einfluß sein muß, dabei wir passiv sind. Denn da das letztere Gebot unbedingt ist, so ist es auch nothwendig, daß der Mensch es seinem Glauben als Maxime unterlege, daß er nämlich von der Besserung des Lebens anfange, als der obersten Bedingung, unter der allein ein seligmachender Glaube stattfinden kann.
Der Kirchenglaube, als ein historischer, fängt mit Recht von dem erstern an; da er aber nur das Vehikel für den reinen Religionsglauben enthält, (in welchem der eigentliche Zweck liegt), so muß das, was in diesem als einem praktischen die Bedingung ist, nämlich die Maxime des _Thuns_, den Anfang machen, und die des _Wissens_, oder theoretischen Glaubens, nur die Befestigung und Vollendung der erstern bewirken.