Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 54

Chapter 543,246 wordsPublic domain

Je mehr der Mensch jedoch sich geistig und moralisch entfaltete, desto mehr enttierten sich auch seine geschlechtlichen Ansprüche. Der wilde Mann befriedigte sie zunächst nach dem Gesetze des Rechtes des Stärkeren: innerhalb und ausserhalb der Horde. Er raubte Weiber fremder, feindlicher Geschlechtsgenossenschaften und fügte sie dem eigenen Stamme als sein persönliches Besitztum ein. Noch galten sie ihm nicht höher als die Habe an leblosen Dingen, aber mit der Vermehrung der letzteren erwuchs auch die Liebe zum Besitze selbst. Viel Weiber zu besitzen ward sein Ehrgeiz, sein Stolz und zugleich sein Reichtum. Mildere Sittung, steigende Kultur setzten endlich die friedliche Verständigung mit dem Feinde an Stelle der rohen Gewalt. Der Weiberkauf verdrängte den Frauenraub, der zum blossen Sinnbild herabsank. Noch gab es keine Regel bei diesen Beweibungen; jede Geschlechtsgenossenschaft handelte nach ihrer Weise, die eine exogam, die andere endogam; aber von dem Augenblicke, als eine bestimmte Vereinbarung über die Beweibung erfolgte, war auch der Begriff der Ehe geboren, war dieselbe nun, wie zumeist, polygamisch, manchmal polyandrisch oder, was selten, monogamisch. Innerhalb der so geordneten Horde herrschte lange noch grosse geschlechtliche Freiheit unter den Jünglingen und Mädchen, aber das gekaufte Weib gehörte dem Manne als sein wohlerworbener Besitz, als seine „Sache“, und musste als solche geachtet werden. Zuvor unbekannt, wird Ehebruch jetzt Verletzung des Eigentums, Verbrechen. Ängstlich hütet der Herr seine weiblichen Schätze in abgesonderten Räumen, bewahrt sie vor jeglicher fremden Berührung, schaltet und waltet damit aber nach Gutdünken, und überlässt sie dem Gastfreunde oder jemandem, von dem er sich Nutzen verspricht. Obgleich unter diesen Verhältnissen das Weib längst den Erzeuger ihrer Kinder kannte, lebten diese doch lange noch in der Mutterfolge fort, bis endlich auch sie dem Eigentume ihres Vaters anheimfielen, nach dem Grundsatze: Wer das Feld besitzt, dem gehört auch die Frucht. Noch kannte diese Zeit nur Vater+rechte+, keine Vater+pflichten+, so wenig als Vaterliebe. In diesen Anschauungen erstarkte die väterliche Gewalt, es erstand die Patriarchalfamilie, richtiger die Sippe, welche den grossen Kreis aller in der Gewalt des Patriarchen befindlichen, männlichen und weiblichen Mitglieder umfasste und eine gründliche Umwälzung der Verwandtschaftsbegriffe zur Folge hatte. Die natürliche mütterliche Blutsverwandtschaft ward ersetzt durch die künstliche Vorstellung der Abstammung von einem gemeinsamen Ahnherrn, und diese neue Verwandtschaft pflanzte sich bloss in der männlichen Linie fort. Dies geschah indes nur bei solchen Völkern, welche schon eine vergleichsweise hohe Gesittungsstufe erklommen und denen die Beweibung zu einer ernsten Ehe geworden, geeignet, als Boden scharf umschriebener Rechtsverhältnisse zu dienen. Diese Ehe war nicht mehr die freie natürliche Handlung der mutterrechtlichen Zeit, sondern hatte den gesellschaftlichen Zweck, +rechtmässige+ Erben zu schaffen und wurde damit Gegenstand wirtschaftlicher Berechnung. Wesentlich solchen wirtschaftlichen Gründen entsprang die Einehe, und mit ihr war der erste grosse Akt der seit dem Aufkommen des Patriarchats sich vollziehenden Knechtung des Weibes vollendet; es sank von seiner Höhe herab, und es gab von nun an nur mehr herrschende und beherrschte Klassen.

Die patriarchalen Sippen waren nichts anderes als Zerbröckelungen der durch Vermehrung zum kopfreichen Stamme angeschwollenen, ursprünglichen, blutsverwandten Horde oder Geschlechtsgenossenschaft. Das Grundeigentum nahm denselben Gang. Der einstens dem ganzen Stamme gehörige Boden ward zerstückelt, und die Sippengenossenschaft trat an Stelle der ethnischen Gruppe, des Stammes. Solche kleinere Gesellschaften, deren Blutsverwandtschaft nicht mehr unbedingt, sondern bloss mehr oder weniger rein war, lebten als Clane oder Sippen oft unter gemeinsamem Dache, verbunden durch die gleichen Interessen. Unter dem Einflusse des Ahnendienstes erstarkte gar mächtig das Sippengefühl, so dass es endlich die allgemeineren Interessen des Stammes oder des Volkes überwog. Für den einzelnen ward in dieser Entwicklungsperiode die Sippe der eigentliche Hort, der ihm Schutz und Zuflucht gewährte; ihrer Erhaltung ward alles daher untergeordnet und der Familienegoismus zur höchsten Tugend erhoben. Wohl konnte dem nicht anders sein in einer Zeit, als die grosse Gemeinschaft, Volk, Staat, sich um den einzelnen kaum bekümmerte, als jeder aufwuchs und lebte, wie er eben konnte. In dieser patriarchalischen Sippe gelangte auch die Einehe zu immer grösserer Geltung. Monogamie war freilich überall und stets das Los der Armut gewesen; nur Reiche vermochten sich mehrere Weiber zu halten; es gereichte der Einehe aber zur Bevorzugung, dass sie strengere Gestaltung der auf Agnation beruhenden Familie begünstigte. Nicht ohne schwere Überwindung bequemte man sich dazu, und lange blieb die Einweiberei für den Mann nichts als eine gesetzliche Fiktion, denn fast überall waren ihm neben der einen Ehefrau Nebenweiber, Kebsinnen, oft Sklavinnen gestattet. Während aller dieser Phasen einer niedrigen Gesittung ist den Weibern Eifersucht verwehrt.[1209] Erst als die Sippe durch Anschwellen der Kopfzahl wiederum zur Zersplitterung in Sonderfamilien sich genötigt sah, ward die Einehe auch immer mehr zur Einweiberei, ohne indes die polygynischen Gelüste bis auf unsere Tage völlig unterdrücken zu können, so dass man zur Annahme berechtigt ist, die wirkliche, strenge Einehe widerstrebe noch jetzt der Mehrzahl der Menschheit, besonders ihrer männlichen Hälfte.

In der Altfamilie, welche gleich der neueren auf Eltern und Kinder sich beschränkte, aber aus der Sippenzeit noch die väterliche Gewalt über Weib und Kinder bewahrte, gedieh wohl auch die Empfindung der +Liebe+, deren Anteil an der Bildungsgeschichte der Familie so schwer zu bestimmen ist, deren erste Regungen sich fast jeder geschichtlichen Beobachtung entziehen. Nichts ist indes merkwürdiger als die Betrachtung der Veränderungen, welche Theorie und Praxis der Liebe im Laufe der Zeiten erlitten haben. Wenn wir die dichterische Darstellung dieser Leidenschaft im Altertum, im Mittelalter und in der neueren Zeit bis herab auf die neueste miteinander vergleichen, so eröffnet sich uns eine auf- und niedersteigende Stufenleiter der ungleichartigsten Bilder, die sich mit der verschiedenen Auffassung des Gegensatzes von Mann und Weib keineswegs deckt. Die Kulturgeschichte lehrt nämlich, dass nicht allein die geistige, sondern auch die sinnliche Liebe zu verschiedenen Zeiten eine andere ist, so dass man sie nach vollendetem Übertritt aus der einen Phase in die andere kaum mehr als die nämliche Leidenschaft zu erkennen vermag. Nur so viel lässt sich sagen: von ihren Merkmalen herrscht bald das eine, bald das andere im allgemeinen vor, keines aber fehlt irgend einer Zeit gänzlich. Ja den Einzelwesen fehlen sie nie, so dass der sinnliche Mensch je nach dem Grade seiner Sinnlichkeit die sinnliche Seite, der geistige je nach dem Masse seiner geistigen Kraft die geistige Seite der Liebe entfaltet.[1210] Der Mensch auf der Stufe der Altfamilie war nun schon längst nicht mehr Sinnenmensch allein. Seine Gesittung war ja Hand in Hand mit seiner geistigen Entwicklung gegangen. Es begreift sich, dass mit der Vergeistigung der Liebe auch das eheliche Band immer enger, die Monogamie immer strenger wurde. Auch hängen die Wandlungen der Liebe mit dem Wechsel der religiösen Anschauungen zusammen, wenn sie auch von diesen nicht geradezu bedingt werden. Das Christentum vermochte niemals die Dauerlosigkeit, die Flüchtigkeit der Liebe als einen ihr innewohnenden Grundzug anzuerkennen. Die Einsicht war noch nicht gekommen, dass der Verliebte nur im Dienste der Natur steht, die sich um anderes kümmert als um unser Wohl und Wehe. Die Erhaltung der Gattung bezweckend, fördert sie die Individuen nur als Mittel zu diesem Zweck und wirft sie beiseite, sobald dieser Dienst geleistet ist. Wie sie im Frühling zahllose Blüten treibt, um die reichste Gelegenheit, die günstigste Wahl zur Fortpflanzung zu schaffen, so führt sie auch, mittelst der geschlechtlichen Wechselanziehung, Menschen zu Menschen, und zwar um so unwiderstehlicher, je besser ihren Zwecken damit gedient ist, ohne die mindeste Rücksicht darauf, wie die Gepaarten nachher dabei zurechtkommen. Ethische Rücksichten kommen dabei so wenig in Betracht, dass die für den gedachten Zweck der Natur mustergültigen Verbindungen den Verbundenen meist teuer zu stehen kommen. Einen schnell vorübergehenden Lusttaumel müssen sie mit der Unlust ihres ganzen Lebensrestes bezahlen, weil durch diese Verbindungen für das kommende Geschlecht auf Kosten des gegenwärtigen gesorgt wird, wie das spanische Sprichwort sagt: _Quien se casa por amores ha de vivir con dolores_ (Wer aus Liebe heiratet, hat unter Schmerzen zu leben). Wenn nun eine gewisse Auffassung für die Liebe „die Ewigkeit des Gefühls“ beansprucht, sagt +Julius Duboc+, so muss ihr auch das ganze Leben des Individuums und sein Inhalt, in welchen eins das andere ablöst und alles dem Gesetze der Vergänglichkeit unterworfen ist, entadelt erscheinen. Dies entspricht der christlichen Weltanschauung, welche stets die Ewigkeit als ein Reales im Hintergrunde ihrer Gedanken- und Gefühlswelt hat, und es war auch nur folgerichtig, dass die Kirche die Familie auf die Unauflösbarkeit und Heiligkeit der Ehe gründete. Nicht aber entsprach dies einer menschlichen Denk- und Empfindungsweise, welche in der Begrenzung der Erscheinungswelt zu leben, zu denken und zu fühlen gelernt hat.

Obzwar das Christentum insbesondere durch die Marienverehrung unleugbar viel dazu beigetragen hat, das Ideal der Frauen zu erheben und zu läutern, die Sitten der Männer zu mildern, so hat es doch ebenso unverkennbar die Ehe zu einem wahren Joche gestaltet, dem die wachsende Gesittung in der einen oder anderen Weise, zumeist in Widerspruch mit dem herrschenden Sittengesetz, zu entrinnen sich bemühte. Nicht bloss die Prostitution gelangte im christlichen Mittelalter zu gewaltiger Ausdehnung, es fehlte auch sonst an ehebrecherischen Verhältnissen nicht, für welche den Mann wenigstens stets nur geringe Ahndung traf. Die Reformation brachte endlich die Ehescheidung mit der Freiheit der Wiedervermählung, und die französische Revolution, welche die Vorrechte abschaffen wollte, musste natürlich auch das kanonische des Ehesakraments beseitigen. Längst war ja der +Staat+ entstanden und unter dem Schutze der von ihm erlassenen Gesetze heischten die Bürger eine grössere Summe persönlicher Freiheit. In dem Masse nun, als die Gesetze menschlicher wurden, liessen sie auch die eigenen Rechte der Familie als einer sozialen und sittlichen Macht zurücktreten zu Gunsten der egoistischen Freiheit des Individuums. Erst in neuerer Zeit indes brach sich mehr und mehr die Auffassung Bahn, dass die bürgerliche Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Akt überhaupt unabhängig sein müsse. Schon in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts führte in Holland die religiöse Duldsamkeit zu einer gesetzlichen Anerkennung der bürgerlichen Eheschliessung, und zugleich wurde in England, allerdings nur vorübergehend, die +Zivilehe+ eingeführt. Dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz entsprechend, machte sie die französische Revolution vollends zur Bedingung, und von Frankreich aus ging das System in die meisten übrigen Länder über. Die der Zivilehe zu Grunde liegende Auffassung entspricht dem unser heutiges öffentliches Recht beherrschenden Grundsatz der Religions- und Gewissensfreiheit.

Das Mass der Freiheit in der Ehe war aber von jeher verschieden bei den verschiedenen Völkern. Danach gestaltete sich auch das Ehe- und Familienleben selbst, dessen Darstellung ausserhalb des Rahmens dieses Buches liegt. Volkstum und hergebrachte Sitte nahmen darauf den grössten Einfluss. Deshalb sind z. B. Ehe und Familie des Briten anders als jene des Spaniers, die des Deutschen anders als die des Italieners oder Franzosen. So wird, um bloss ein Beispiel zu nennen, in Frankreich die Ehe gesetzlich als eine Verbindung zweier Personen bestimmt, welche einander Treue, Beistand und Hilfe durch das ganze Leben schulden; in Deutschland wird dagegen das Wesen der Ehe im geschlechtlichen Akt selbst gesehen.[1211] Massgebend für alle bleibt aber jeweils die Stellung der Frau. Im Vereine mit den Rechtsüberlieferungen Altroms, mit manchen barbarischen und feudalen Anschauungen sind die christlichen Ideen bei einem hinkenden Kompromiss angekommen, wonach das Weib weder Sklavin, noch Dienerin mehr ist, wohl aber vielfach in Unmündigkeit[1212] verharrt. Während jedoch in England +John Stuart Mill+ nicht mit Unrecht von der „Hörigkeit“ der Frau sprechen konnte, erfreut diese sich jenseits des Ozeans schon der weitgehendsten Unabhängigkeit. In den Vereinigten Staaten sind die Frauen Königinnen, baut sich die Familie auf ausgedehnter Freiheit aller ihrer Mitglieder auf. Aber auch in Europa ist der Zug der Zeit unstreitig auf Lockerung der Ehefesseln und der Familienbande gerichtet, und zwar moralisch wie gesetzlich. Noch besteht die Familie und ihre Habe vererbt sich im Wege der männlichen und weiblichen Verwandtschaft; noch ist die Familie in vieler Beziehung allmächtig, aber diese Allmacht ruht mehr in ihrem moralischen Ansehen, als in der gesetzlichen Gewalt ihres Oberhauptes; vielmehr schrumpft die väterliche Gewalt über die Kinder immer mehr ein und steht im umgekehrten Verhältnis zu den immer wachsenden Verpflichtungen, welche der grosse Gesamtorganismus, der Staat, dem Einzelnen auferlegt. Familiensinn und Familiengeist sind in entschiedener Abnahme begriffen und mit der Verflüchtigung des Familienbewusstseins im Volke geht die steigende Leichtigkeit der Schliessung und Lösung der Ehe Hand in Hand.[1213] Zwar giebt es keine Statistik der Liebesbriefe und Küsse, und keine der Verlobungen, wohl aber eine Statistik der Ehen und Ehescheidungen, und diese beweist unwiderlegbar, dass in vielen Staaten der höchsten Gesittung die Ehen zurückgehen, die Scheidungen zunehmen und die Familien durch geringere Zahl der Geburten immer kleiner werden.

So wird denn häufig die Frage erörtert, ob das herrschende Familienverhältnis an keiner Krankheit sieche? Was man jedoch für Krankheit ausgiebt, ist eine Bedingung der Kulturentwicklung selbst. Da will der eine als einziges Motiv der Ehe die Liebe gelten lassen und vergisst völlig die Wandelbarkeit, wie die Flüchtigkeit dieses Gefühls. Noch in der Jugendzeit unserer Väter und Grossväter muss den von der Liebe Ergriffenen, Umnebelten, so recht eigentlich Hören und Sehen vergangen sein. Die Liebe ward nicht etwa nur als eines der Ideale des Lebens, sondern geradezu als das Lebensideal schlechthin betrachtet. Nach dieser Zeit sehen wir aber sodann eine Übergangsperiode die moderne Welt zu jener realistischen Anschauung von der Liebe hinüberleiten, wie sie nunmehr Leben und Dichtung mit geringfügigen Ausnahmen gleichmässig beherrscht. Wie lang oder kurz auch in dieser nüchternen Auffassung die „drei schönen Frühlingstage Liebe, Rausch und Jugend“ im Leben des einzelnen sind, ist von individuellen Verhältnissen abhängig, und hierbei sind nicht allein Wesen und Beschaffenheit des Individuums, seine vitale Energie, seine Kraft, Frische und Gesundheit, sondern auch die äusseren Lebensumstände desselben von wesentlicher Bedeutung. Flieht die Liebe den Luxus der Paläste und alles schwelgerische Wesen, so sitzt sie doch auch nicht gern vor leeren Schüsseln; wo Schmalhans Küchenmeister ist und die Not zum Fenster hereinschaut, da wird ihr unheimlich, sie macht sich davon und sucht sich einen trauteren Aufenthalt. Die Wissenschaft untersuchte bekanntlich die Beziehungen von Heiraten und Getreidepreisen und fand ein auffallend regelmässiges Verhältnis. Die höchsten Weizen- und Roggenpreise fielen mit der geringfügigsten Summe von Trauungen zusammen und die meisten Trauungen mit den niedrigsten Preisen. Sehr erklärlich, weil um so weniger Junggesellen sich entschliessen, die Sorgen eines jungen Hausstandes sich aufzubürden, je kostspieliger das Leben wird. Haben wir doch gesehen wie eng verknüpft die Geschichte der Familie seit Urzeiten mit wirtschaftlichen Fragen gewesen. Ein anderer jammert wieder, „dass die Ehe, ursprünglich als einzig statthafte Form der Liebe zwischen Mann und Weib gedacht“ -- was nebenbei bemerkt das schnurgerade Gegenteil der Wahrheit und ihrer geschichtlichen Entwicklung ist -- „ihren Inhalt vollständig verloren habe und zur grössten aller Lügen der Gesellschaft geworden sei, dass man sich gewöhnlich heirate, ohne nach Neigung zu fragen, dass Jünglinge und Mädchen... förmlich dazu erzogen werden, sich die Liebe von der Ehe durchaus gesondert vorzustellen, ja sogar jene und diese in der Ehe als gegensätzlich zu empfinden.“[1214] Stellten aber nicht schon die provençalischen Liebeshöfe geradezu den Satz auf, dass sich die Liebe mit dem Ehestande nicht vertrage? „Die Konvenienzheirat, von der Gesellschaft für höchst sittlich gehalten, sei, sagt man, sittenloser als das Konkubinat.“[1215] Ich könnte lange fortfahren, ohne die Klagen über das Elend der modernen Ehe zu erschöpfen, wie die schöngeistigen Schriften sie fast auf jeder Seite und beinahe bei allen Kulturvölkern bieten. Allein konnten solche Klagen nicht zu allen Zeiten erhoben werden? Ist die „Konvenienzheirat“, die Heirat aus Schicklichkeit oder meinetwegen die Vernunftehe etwas anderes als der alte Frauenkauf in gesitteter Gestalt? War die Ehe der Römer etwas anderes als eine solche Vernunftehe? Waren es nicht seit unvordenklichen Zeiten die Ehen im ganzen grossen Bauernstande, gerade so wie sie es heute noch sind, wo die eheliche Liebe weit mehr in der Freundschaft als in der Minne wurzelt? Und hat endlich nicht zu allen Zeiten, bildlich gesprochen, nach +Wachenhusens+ treffender Bemerkung, das weibliche Geschlecht, das die meist begehrten Genüsse dieser Welt zu vergeben hat, sie für seidene Kleider hingegeben, während sie doch ohne diese genossen werden?[1216]

Jede Gesittung hat ihre Härten, scharfen Ecken und Kanten, an denen der einzelne sich blutig und wund stösst --, auch die unserige. Wahr ist: viele Männer und Frauen kommen nicht zur Gründung eines eigenen Daheims, daher Vermehrung der unehelich Geborenen, Umsichgreifen der Prostitution, immer grössere Dringlichkeit der sogenannten Frauenfrage. Nicht umsonst geht jetzt jene grosse Bewegung, welche der Frau gilt, durch die Kulturwelt. Der Emanzipationsdrang des Weibes ist die sittliche Reaktion gegen die frühere moralische Erniedrigung, die dichterische Ausbeutung des Familienelends ist der Aufschrei der zerrütteten und bedrohten Gesellschaft. Aber W. H. +Riehl+ hat in seinem geistvollen und scharfsinnigen Buche über die Familie nachgewiesen,[1217] wie die höhere Gesittung +naturgemäss+ zu einer immer tieferen Ausprägung des Charakteristischen der beiden Geschlechter führen muss, also zu einer bestimmteren Unterscheidung von Mann und Frau, daher das Streben, den Frauen den gleichen Beruf mit den Männern zu überweisen, keine That des Fortschritts wäre. Wahr ist ferner: Nur die verheiratete Frau darf Sinne, Herz und Blut haben und Kinder in die Welt setzen, so viel sie Lust und Kraft hat. Voll Unbarmherzigkeit und Unversöhnlichkeit haftet sich dagegen das Vorurteil, das an der geschiedenen Frau keinen Anstoss nimmt, an die Jungfrau, welche Weib geworden ohne priesterlichen Segen. Und ebenso ist es mit den Folgen verbotener Liebe. Ein eheliches Kind, und wäre der Herr Ehegatte noch so unschuldig daran, tritt mit Jubel und Ehren aufgenommen in die Welt; die Frucht der Liebe aber muss zeitlebens ein Brandmal auf der Stirn tragen und ein Bastard heissen. Was kann das Kind dafür, dass seine Eltern sich liebten, auch ohne vor der Welt glücklich sein zu dürfen? Gewiss, aber nicht erst von heute, sondern seitdem es ein Vaterrecht giebt, heisst der soziale Firnis für die Geschichte: Legitimität! Und ging man früher in solcher Härte gegen das Individuum nicht noch viel weiter? Wahr ist endlich auch, dass viele Männer, insbesondere der höheren Stände, erst in einem Alter zur Gründung der Familie gelangen, in welchem ihr Gemüt an Frische, ihr Herz an Empfänglichkeit verloren hat. Aber nur Unwissenheit kann sittliche +Um+kehr, +Wieder+erweckung der uralt-heiligen Ordnung verlangen, welche dem natürlichen Rechte, der sittlichen Freiheit entstamme und das Glück begründe, die Tugend feste und den einzelnen wie der Gesamtheit den moralischen Frieden, die Ruhe des Gemütes, das Glück des Herzens +wiedergebe+. Diese gepriesene uralt-heilige Ordnung hat eben +niemals+ und +nirgends+ bestanden. Man kann also nicht zu ihr umkehren, sie nicht wieder erwecken, sie kann nicht wiedergeben, was man nie besessen. Schon seit Einführung der Monogamie ist die ganze Geschichte eine Reihe von Klassenkämpfen, und die Gegensätze können sich nimmer ausgleichen, nur noch verschärfen. Heute, nachdem das Vater- und Erbrecht erst wenige tausend Jahre geherrscht, steht die moderne Gesellschaft anscheinend ratlos vor ihren ureigenen Erzeugnissen.

Angesichts dieser Beobachtungen spricht man gerne, des geschichtlichen Werdeganges unkundig, von Siechtum, Versumpfung, Zersetzung, Fäulnis, Verderbtheit. Zu allen Zeiten ward indes die Lockerung althergebrachter Sitten, die Erschütterung altgewohnter Zustände als verdammenswert, verderblich und sittenlos befunden. Wenn nun +Peschel+ betont, die Geschichte erteile uns die Lehre, dass alle hochgestiegenen Völker die eheliche und überhaupt die geschlechtliche Reinheit strenge gehütet haben, sowie dass jeder Lockerung der Sitten die Zerrüttung der Gesellschaft auf dem Fusse folgte,[1218] so zeigt die nämliche Geschichte uns auch andererseits, dass gerade in Zeiten grosser geistiger Aufklärung und grosser gesellschaftlicher Verfeinerung die Beziehungen der Geschlechter oft höchst zügellos gewesen sind.[1219] Allemal hat aber in solchen Gährungsepochen die Gesittung schliesslich obgesiegt und ist ein dauernder Kulturgewinn die Folge gewesen. Und so wird es wohl auch diesmal wieder sein! Sehr wahr bemerkt +Lecky+, dass von allen Gebieten der Sittenlehre die Frage über die Beziehungen der Geschlechter und die richtige Stellung der Frauen diejenigen der Zukunft sind, über deren Lösung die grösste Unsicherheit schwebt.[1220] Darf solch ein Ausblick in die Zukunft gewagt werden, so ist es vielleicht statthaft zu denken: +Die Entwicklungsrichtung der Familie wird abhängen von jener des Staates+.