Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 53

Chapter 533,359 wordsPublic domain

Eine weitere Folge dieser Ansichten von der Ehe war eine starke Missbilligung der zweiten Heirat. Schon den Römern wurde die zweite Ehe einer Frau anstössig; dass Männer eine zweite Ehe schlossen, ward wohl als minder unziemlich empfunden. Die Montanisten und Novatianer verdammten aber die zweite Ehe unbedingt. Die Strenggläubigen erklärten sie zwar mit Rücksicht auf die Schwäche der menschlichen Natur für gesetzlich zulässig, missbilligten sie aber aufs nachdrücklichste.[1194] +Athanagoras+ im zweiten Jahrhundert nannte die Digamie oder zweite Heirat geradezu einen „anständigen Ehebruch“. Der Streit über die Zulässigkeit der Wiederverheiratung ward endlich durch die Autorität +Augustins+ dahin entschieden, dass ein Geschiedener bei Lebzeiten des anderen Teiles nicht wieder heiraten dürfe. Ehescheidung war aber nach christlicher Satzung bloss bei Ehebruch gestattet, denn dem Evangelisten Matthäus zufolge hat Christus selbst die Unauflösbarkeit der Ehe ausgesprochen.[1195] Doch wurde diese kirchliche Lehre keineswegs gleich ins Leben eingeführt; erst im zwölften Jahrhundert gelang es, die Ansicht von der gänzlichen Unauflösbarkeit der Ehe überall zur Geltung zu bringen und auch im bürgerlichen Gesetze jede Ehescheidung zu verbieten. Fast ebenso lange währte es, ehe an Stelle der rein bürgerlichen Ehe des späteren Kaiserreiches allmählich die religiöse Ehe trat. So wenig wie im heidnischen Rom die Gültigkeit der Ehe von dem religiösen Weiheakt abhing, ebenso wenig war die kirchliche Trauung ursprünglich nach kanonischem Rechte zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe erforderlich; es gehörte dazu lediglich die übereinstimmende Willenserklärung der Verlobten.[1196] Allein als die Kirche nach und nach anfing, ihre Macht auszubreiten, kam es bald dahin, dass sie sich vermöge des in der Ehe liegenden religiösen Elementes ganz und gar derselben bemächtigte. So erhielt im Orient seit dem siebenten Jahrhundert, und seit der Christianisierung der Germanen auch im Abendlande, die kirchliche Weihe das Übergewicht. Doch wurde sie bei Sklavenehen lange Zeit weggelassen und selbst bei Heiraten der Freien, wo sie in der Regel schon zur Anwendung kam, wurde die Trauung erst im zehnten Jahrhundert unerlässlich. Gestützt auf des Paulus Brief an die Epheser,[1197] wo die Ehe ein Geheimnis genannt wird, was die Vulgata mit _Sacramentum_ übersetzt, legte man der Ehe selbst die Bezeichnung Sacrament bei, und noch heute erkennt die katholische Kirche die Ehe als eines der sieben Sakramente an.

Die Umgestaltung des Ehebegriffs aus einem bürgerlichen in einen religiösen musste begreiflicherweise auch die Einehe, die Monogamie, zur ausschliesslichen Eheform erheben. Allerdings hat das Christentum die Monogamie nicht erst geschaffen, sondern überall schon verbreitet vorgefunden, indem die Römer in allen Ländern, wohin sie ihre Gesetzgebung getragen, gerade auf die Ehe einen entschiedenen Einfluss geübt hatten. Auch ward in den ersten Jahrhunderten des Christentums Vielweiberei von keiner Kirchenversammlung für Sünde erklärt; ja der heilige +Augustin+ sagte ausdrücklich, dass er die Polygamie nicht verdamme, und thatsächlich hat auch das Christentum Jahrhundertelang der Vielweiberei der Barbarenkönige keine Schranken gesetzt.[1198] In der Natur der oben entwickelten Anschauungen lag es aber doch, dass der christliche Geist und die christliche Sitte sich sehr entschieden gegen alle Polygamie und irgendwelche Zugeständnisse in dieser Richtung auflehnten. Ja, das Christentum that noch einen wesentlichen Schritt weiter. Es forderte nicht bloss Monogamie, sondern Monogynie, indem es als ein religiöses, unabänderliches, unbiegsames Dogma lehrte, dass alle Arten des Geschlechtsverkehrs ausser lebenslänglichen Verbindungen strafbar seien. Deshalb machte es auch dem im Altertume zulässigen Konkubinate einen offenen und unversöhnlichen Krieg, der freilich erst sehr spät zum Siege führte. In Deutschland z. B. wurde das Konkubinat erst durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 als etwas Unsittliches und Gemeingefährliches reichsgesetzlich verboten. Indem nun das Christentum lehrte, sein wider die Natur sündigendes Dogma als unumstösslich anzusehen, und strenge gesellschaftliche Strafen und tiefe Schmach auf vorübergehende Verbindungen legte, hat es diese in den meisten Ländern zu heimlichen und verhüllten gemacht. Denn die von den Kirchenvätern verfochtene gleichmässige Verpflichtung beider Geschlechter zur Keuschheit ging lange nicht in das Volksbewusstsein der Christenheit über, besteht sogar noch nicht in der Gegenwart, welche immer noch für Mann und Weib einen anderen sittlichen Massstab hat. Der strenge Tadel gegen die aussereheliche Verbindung stützt sich eben nicht auf ein Naturgesetz, sondern nur auf eine positive Satzung; kein Wunder daher, dass zu allen Zeiten dagegen gefrevelt ward. Immerhin rief die Erhebung der Ehe zum Sakrament die Überzeugung hervor, dass die lebenslängliche Verbindung +eines+ Mannes und +einer+ Frau unter allen Umständen die einzige nicht ungesetzliche Form des Geschlechtsverkehrs sei, und diese Überzeugung hat die Kraft einer intuitiven sittlichen Überzeugung erlangt.[1199]

Die in solchen Anschauungen wurzelnde Ehe ward der Boden für die christliche Familie, die Schöpfung eines liebenswürdigen und bewundernswerten, aber, wie man einräumen muss, aus der natürlichen Ordnung der menschlichen Gesellschaft mit verzückter Überschwänglichkeit sich flüchtenden Idealismus. Die Verhimmelung der Ehe, die das Christentum als Gegensatz der auf Sinnlichkeit gegründeten Familie des Altertums erfand, ist im Grunde ebenso widernatürlich wie diese. Die Sklavenkette, welche im Morgenlande das Weib fesselt, sie ward in der christlichen Welt zum Joch, in das Mann und Weib gleich grausam eingeschlossen wurden. Die überschwängliche Anschauung vom Familienleben, welche die christliche Welt bei ihrer Schöpfung beherrschte, fand in den zwei oben berührten Gegensätzen Ausdruck: in der Ehelosigkeit und in der Unlösbarkeit der Ehe. Es waren dies aber zwei Satzungen, welche die sittliche Ordnung wieder aus ihrem natürlichen Gefüge rissen. Das Klosterwesen entspross jener, der zum sittlichen System erhobene Ehebruch dieser. Es sind gegen die Klöster die schwersten sittlichen Anklagen geschleudert worden, und wenn auch die moderne geschichtliche Forschung vielen derselben den Boden entzogen hat und sie als Übertreibungen erscheinen lässt, so bleibt doch genug davon noch übrig. Immerhin, bemerkt sehr treffend +Lecky+, bleibt es sehr zweifelhaft, ob die Klöster, selbst in ihrer schlimmsten Zeit, nicht mehr Elend verhütet als gestiftet haben, und in den barmherzigen Schwestern haben die religiösen Orden einen der vollkommensten Typen der Weiblichkeit geschaffen.[1200] Nach der andern Seite hin war das +Minnewesen+ des Mittelalters eine Auflehnung der Natur gegen einen unnatürlichen Zwang, das Rütteln an der Fessel einer schrecklichen Einrichtung, ein Protest der natürlichen menschlichen Freiheit, der später freilich rohere und cynischere Formen annahm und in einer Weise überwucherte, dass er zu einem sittlichen und gesellschaftlichen Fluch zu werden drohte.[1201] Im Kreise der höfischen Kultur, welche in Frankreich und Deutschland ihren Sitz hatte,[1202] war eine dem heidnischen Altertume fremde Blume aufgeblüht: die Empfindung der +Liebe+, der den Geschlechtstrieb veredelnden, über ihn hinaus begehrenden Liebe, zu deren Entwicklung die vom Christentum gepredigte Gottesliebe mit ihrer schwärmerischen Überschwänglichkeit nicht wenig beigetragen haben mag. Zu keiner Zeit der Welt hat man wohl so viel über das Wesen der Liebe gegrübelt, als in jener der Minnesänger. Die „Frau Venus“ ist allgewaltig, und jedermann huldigt ihr als seiner Herrin, der Laie und der Geistliche, der Kaiser und der Papst wie der einfachste Ritter und Dichter. Sie alle sind der Liebe gegenüber wehrlos. Ursache und Geheimnis dieser Herrschaft war, dass die Frau mit der vollen, edlen Weiblichkeit ganz und voll in das Leben eintrat, dass sie sich des Reiches bemächtigte, welches ihr rechtmässiges Eigentum war, der Gemütswelt, aber ganz und gar, und einzig nur dieser.[1203] In der Erziehungsweise jener rauhen Zeit fand zwar die sorgende und waltende Hausfrau ihre volle Berechtigung, nicht minder aber die gesellige Dame die Bildung des Geistes und Gemütes. An Kenntnissen war das Weib im elften und zwölften Jahrhundert dem Ritter zumeist überlegen. Die Grundlage aller höfischen Sitte war aber echte, wahre Weiblichkeit, Gottesfurcht, Tugend, Schamhaftigkeit und Bescheidenheit oder die „Masse“.[1204] In den Strahlen dieser Sonne keimte jener zuerst übersinnliche Frauendienst, welcher dem Ritter Minne zu guten edlen Frauen vorschrieb und ihm gestattete, auch zu einer hoch über ihm stehenden Dame das Auge zu erheben. Nach der Weise der Zeit ward das Verhältnis zwischen dem Ritter und seiner Dame etwa als das eines Vasallen gegenüber seinem Lehnsherrn aufgefasst und trug durchaus den Stempel der Idealität und Reinheit -- aber nicht lange. Rasch genug trat der Umschwung ein und war im Laufe des dreizehnten Jahrhunderts schon grösstenteils vollendet. Sehr würde man irren, wollte man annehmen, dass diese von den Dichtern des Mittelalters besungenen zärtlichen Neigungen lediglich platonischer Natur geblieben seien. Uneigennützige Schwärmer waren denn doch nur selten. An der sehr natürlichen Forderung von Gegenliebe musste aber die Reinheit des Verhältnisses notwendig scheitern. Und wenn je eine Zeit allein den realen Genuss im Auge gehabt hat, so ist es die damalige; mit blossem Anbeten und Schmachten ist weder den Männern, noch den Frauen gedient.[1205] Nur zu oft fand der treue Minner Erhörung und nicht immer bedurfte es dazu langer Prüfungszeit. Sicher, dass nicht alle hohe Damen ihren liebenden Dichter schmachten und verschmachten liessen und den Sehnsüchtigen, nach der Liebe Hungernden mit freundlichen Blicken, guten Worten, einem Handkuss oder, wenn es hoch kam, mit einem Kuss abspeisten. So trug der Frauendienst und mit ihm das Rittertum die Ursache der Entartung in sich selber. Diese Ursache war der Zwiespalt mit der Ehe,[1206] von welcher die oben erwähnten strengen Begriffe galten. Nun musste aber der Ritter eine Frau minnen, gleichviel ob sie verheiratet war oder nicht, gleichviel ob er selbst eine Gattin hatte oder nicht. Letzterer durfte er indes seine Ritterdienste nicht widmen; es musste eine andere sein. Dabei ward der Charakter des Verführers in der christlichen Volkslitteratur in einer Weise verherrlicht und idealisiert, wozu sich keine Parallele im Altertum finden lässt. Indem nun das Rittertum die Minne als Zeichen auf die Fahne erhoben, unbekümmert um das bürgerliche Sittengesetz, geriet es mit der allgemein gültigen Moral in Streit. Hatte sich die alte Minne so oft in der Übersinnlichkeit, in idealer Schwärmerei gefallen, so stürzte sie aus dieser Ätherhöhe in die krasseste Begierde hinab. +Guibert+ von Nogent kennzeichnet seine Zeitgenossen folgendermassen: „So waren überhaupt allgemein die Sitten, dass wenn sie nicht der Liebe nachgingen, sie bei jeder Gelegenheit sich grausam zeigten. Wie sie nämlich nie die Gattenpflichten achteten, so konnten sie auch ihre Gemahlinnen nicht davon zurückhalten, ihr Glück bei anderen zu versuchen.“ Ja, Frauen suchten sich oft mit Gewalt Männer gefügig zu machen. Doch bedurfte es des Zwanges in den meisten Fällen nicht. Unter ihren Standesgenossinnen trafen die armen Ritter, welche auf Abenteuer auszogen, genug an, welche ihnen auf halbem Wege entgegen kamen. So schildern wenigstens die Dichter ihre Zeit. Mädchen geloben geradezu, ihre Keuschheit für einen berühmten Helden aufzubewahren, suchen dieselben in ihren Schlafkammern auf und ermuntern die Zaghaften. Und es will fast scheinen, als ob die Dichter durchaus nicht übertrieben.

Bei allen Schattenseiten dieser gesellschaftlichen Verhältnisse sind das Rittertum und der von ihm ausgebildete Frauendienst für die Geschichte der Familie dennoch von grosser Bedeutung gewesen. Dies +eine+ Gefühl der Liebe, bemerkt +Gervinus+, diese Bereitwilligkeit in einem rauhen Geschlechte von Männern, von dem zarteren Geschlechte Sitte und Zucht zu lernen, milderte damals die Roheit des Lebens, warf die erste Freude in ein eintöniges Dasein. Erst das Rittertum erhob auch die Frau zu der ihr eigenen, ihrer Wesenheit entsprechenden Stellung, welche sie heute noch in der Familie einnimmt, wonach sie die eine Hälfte des menschlichen Lebens, das Gemüt und die Häuslichkeit, auf sich nimmt, pflegt und vertritt. Es ist die gesellschaftliche Hebung der Frau um so bedeutsamer, als sie dieselbe trotz ihrer rechtlichen Stellung erlangte, wonach das Weib von altersher unmündig und des Schutzes bedürftig war. Noch weniger war es das ältere Christentum, welches ihre Eigenart anerkannte, denn die priesterliche Beschränktheit jener früheren Zeiten betrachtete das Weib durch Evas Verführung für niedriger stehend, als den Mann. Unter dem vereinigten Einflusse gewisser früheren jüdischen Schriftwerke und der asketischen Anschauung blieb man bei der Behauptung, dass die Stellung der Frau von Haus aus eine untergeordnete sei. Auch jetzt trat sie durchaus nicht aus ihrer rechtlichen Unfreiheit und Bevormundung heraus; sie blieb in dieser Beziehung was sie war und wie sie es war. Ja, in der ganzen feudalen Gesetzgebung erhielten die Frauen eine viel tiefere Stellung als im heidnischen Kaiserreiche. Nächst den persönlichen Beschränkungen, welche notwendig aus den Lehren über die Ehescheidung und die Unterordnung des schwächeren Geschlechts entstanden, wehrten viele strenge Verordnungen den Frauen den Besitz eines irgend beträchtlichen Vermögens und liessen ihnen beinahe bloss die Wahl zwischen Ehe und Kloster. Das Gesetz betonte beständig die völlig untergeordnete Beschaffenheit des weiblichen Geschlechts, und überall, wo das kanonische Recht die Grundlage der Gesetzgebung war, herrschten Erbfolgegesetze, welche die Interessen der Frauen und Töchter opferten, sowie eine nach diesen Gesetzen gestaltete öffentliche Meinung.[1207] Der Grundsatz: _Mulier taceat in ecclesia_ galt auch im Rechtsleben. Nur so viel war gegenüber den Zuständen im Altertume gewonnen, dass die Familie nicht mehr bloss auf der Agnation sich aufbaute, sondern auch die Verwandtschaft der weiblichen Linie, die Kognation, immer mehr in ihre Rechte trat.

Mittlerweile, während im vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert die ritterliche Gesellschaft, welcher die Familie nicht genügte, in immer tieferen Verfall geriet, keimte und wuchs schon neues Leben aus anderer Quelle, eine neue Gesittung. Es erblühten die Städte, es erstarkte die bürgerliche Kraft. Sozial hatte aber diese neue Kultur die Erziehung auch der bürgerlichen Frau zur vollen und gleichberechtigten Bildung des Geistes wie des Gemütes zur Folge, so dass fortan auch der bescheidene Herd die volle Befriedigung bot, die bis dahin nur die höfische Halle gewährt hatte.[1208] Erst in dieser späten Zeit wuchs der Begriff der +Familie+ zu dem heran, was sie uns heute noch ist: zu einer auf Monogamie und Blutsverwandtschaft ruhenden Verbindung von Gatten, Eltern und Kindern, vom Bande der Liebe umschlungen und getragen von Autorität und Pietät. In der so gearteten Familie wurde auch der Ehebegriff die natürliche, sittliche, rechtliche und religiöse Verbindung von Mann und Weib zur wechselseitigen Ergänzung, zur liebevollen Ausgleichung der Gegensätze des Körpers, Geistes und Gemütes, zur Darstellung eines vollen, ganzen, harmonisch gestalteten Menschenlebens. Freilich erlangten diese Sätze zumeist bloss theoretische Geltung; verwirklicht wurden sie niemals und nirgends allgemein. Hat doch das Christentum der Familie eine bevorzugte Familienlosigkeit entgegengesetzt und sie selbst, durch die Unlösbarkeit der Ehe, der sittlichen Freiheit beraubt, welche die Wurzel jeder Moral, die Grundlage jeder Sittlichkeit ist. Einen bedeutsamen Schritt in dieser Richtung brachte erst die Reformation, indem sie die Ehe ihres sakramentalen Charakters entkleidete und die Wohlthat gewährte, ein unleidlich und unsittlich gewordenes Verhältnis, das weder innerlich, noch äusserlich mehr eine wahrhafte Ehe ist, lösen zu können. Heute nennt man das eine demokratische Errungenschaft.

Am meisten näherte sich noch dem erreichbaren Ideal des Familienlebens, wie es dem natürlichen Rechte entstammt und auf die sittliche Freiheit sich gründet, die jüdische Familie des späten Mittelalters und der vorencyklopädischen Epoche. Die Juden Europas führten und führen vielfach noch heute im ganzen ein etwas zurückgezogenes und abgeschlossenes Familienleben. Freilich waren auch Nachteile damit verbunden, aber die Vorteile glichen sie andererseits wieder aus. Ihr Familienleben, gerade weil es abgeschlossen war, hat an Wärme und Würde gewonnen. In wenigen Familien ist so viel Beschaulichkeit, elterliche und geschwisterliche Zuneigung, Achtung vor dem Alter und Sorge für die Kinder, wie in jüdischen Familien. Die Frauen auch sind veredelt, nicht erniedrigt worden dadurch, dass ihr Wirkungskreis auf sie selbst und ihre Familie beschränkt blieb. Das Christentum strebte zwar das gleiche Ideal an, ja es war dem Judentume zu demselben Weg weisend, aber es erreichte dieses Ideal nicht, weil es sich nicht entschliessen konnte, das natürliche Recht anzuerkennen und die sittliche Freiheit walten zu lassen. Im Widerspruch mit jenem, feindlich dieser, vollbrachte es jene Zersetzung, der Familie, welche die Gesellschaft zerwühlt.

Zersetzung der Familie? Ist dies auch das richtige Wort? Handelt es sich nicht bloss um eine neue Wandlung, eine Umgestaltung, wie deren die Entwicklungsgeschichte der Familie schon so manche gebracht? Ein kurzer Rückblick auf die gewonnenen Forschungsergebnisse wird diese Frage am besten beantworten.

[1190] +Lecky+. A. a. O. S. 261-266.

[1191] +Johannes Jansen+ erläutert dies dahin, dass allerdings solche, welche schon Frauen hatten, zuweilen zum Priestertume angenommen wurden, dass aber weder Bischöfe, noch Priester während ihres Priestertums Frauen nahmen. (+Joh. Jansen+. Geschichte des deutschen Volkes seit dem Ausgang des Mittelalters. Freiburg 1881. Bd. III. S. 184.)

[1192] +Lecky+. A. a. O. S. 268-278.

[1193] +Hans Prutz+. Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter. Berlin 1885. Bd. I. S. 354.

[1194] +Lecky+. A. a. O. S. 272-273.

[1195] Matthäus 19, 8. 9.

[1196] Deshalb bezeichnet das kanonische Recht Ehe und Verlöbnis mit einem und demselben Worte: _Sponsalia_, und lässt das Verlöbnis (_Sponsalia de futuro_) schon durch die fleischliche Verbindung der Verlobten von selbst zur Ehe (_Sponsalia de praesenti_) werden.

[1197] Ephes. 5, 32.

[1198] Vielweiberei herrschte an den Höfen der Merowinger, welche gleichzeitig so viele Frauen hatten als ihnen beliebte, und Karl der Grosse hielt einen Harem trotz einem türkischen Sultan. Er lebte in einer Doppelehe und hielt sich viele Kebsweiber. In noch späterer Zeit erneuerte König Friedrich II. zu Palermo die halborientalische Haremswirtschaft, die schon in der normannischen Zeit dort üblich gewesen war (H. +Prutz+. A. a. O. S. 607). Der oft angeführte Fall von der Doppelehe des Grafen von Gleichen hat nach des Freiherrn von +Tettau+ Untersuchungen wenig geschichtlichen Hintergrund, und ebenso wenig Gewicht ist wohl auf die Geschichte des Hennegauer Ritters Gileon von Prasignyes mit seinen zwei Frauen zu legen. Geschichtlich dagegen ist die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen, welcher auch die Vielweiberei öffentlich verteidigen liess. Philipps Hofprediger, Dionysius Melander, welcher selbst drei lebende Frauen hatte, vollzog die Trauung mit der zweiten Frau. Dass viele Reformatoren die Vielweiberei nicht missbilligten, wird wohl kaum abzustreiten sein. Die Wiedertäufer predigten sie offen in Münster 1531. Wer ein rechter Christ sein wolle, verkündigten die Prädikanten, müsse mehrere Weiber nehmen. Jeder nahm der Frauen so viel er wollte; Rothmann vier, Jan van Leiden sechzehn Frauen. In einer Visitationsordnung der Grafschaft Mansfeld vom Jahre 1554 wird als allgemein berichtet: mehr dann ein Mann oder Weib zugleich zur Ehe haben. Und kurz nach dem Westfälischen Frieden ward Bigamie in dem sehr entvölkerten Deutschland nicht bloss gesetzlich erlaubt, sondern sogar von der Obrigkeit gewünscht. Der fränkische Kreistag zu Nürnberg fasste am 14. Februar 1650 folgenden Beschluss, der wörtlich nach den Akten lautet: „Es soll hinfüro jedem Mannsspersonen 2 Weyber zu heyrathen erlaubt sein; dabei doch alle und Jede Mannssperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, dass er sich völlig und gebührender Diskretion und versorg befleisse, damit Er als ein ehrlicher Mann, der ihm zwei Weyber zu nemmen getraut, beede Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhüette.“ Wie lange dieser Beschluss gesetzliche Kraft hatte, ist leider nicht mehr zu ermitteln. In jüngster Zeit haben bekanntlich die Mormonen ihre gesellschaftlichen Zustände thatsächlich auf Vielweiberei gegründet.

[1199] +Lecky+. A. a. O. S. 290.

[1200] +Lecky+. A. a. O. S. 309.

[1201] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 53.

[1202] Der normannische Adel Englands war von Frankreich abhängig; alle anderen Länder waren ebenfalls teils abhängig von der in Frankreich heimischen Kultur, teils, wie der skandinavische Norden und vollends der Osten, ohne nähere Berührung mit derselben, im Besitze einer eigentümlichen, aus andern Quellen stammenden oder ganz wesentlich modifizierten Bildung.

[1203] +Jakob Falke+. Die ritterliche Gesellschaft im Zeitalter des Frauenkultus. Berlin o. J. S. 49.

[1204] A. a. O. S. 58.

[1205] +Alwin Schultz+. Das höfische Leben zur Zeit der Minnesänger. Leipzig 1879-80. Bd. I. S. 451.

[1206] +Falke+. A. a. O. S. 74.

[1207] +Lecky+. A. a. O. S. 284.

[1208] +Falke+. A. a. O. S. 172.

XXX.

Rückblick und Ausblick.

In den Urzeiten unseres Geschlechtes, als dieses allmählich tierischen Zuständen entwuchs, lebte der Mensch in kleinen Horden, eine der andern feindlich gesinnt, mühsam den Kampf ums Dasein kämpfend. Ähnlich dem Leittiere der Herde, mag der Stärkste der Hordenführer gewesen sein. Innerhalb dieser kleinen Kreise herrschte ungebundener Geschlechtsverkehr, eingeschränkt bloss durch natürliche Momente, wie sie auch in der Tierwelt sich geltend machen. Keine Ehe, keine Elternschaft, keine Kindschaft, nichts als Hordenglieder, blutsverwandte Geschlechtsgenossen. Allmählich tauchte indes in dieser Geschlechtsgenossenschaft ein Etwas auf, aus dem lange später die Familie hervorgehen sollte, und allem Anschein nach war dies das Werk, das Verdienst des Weibes. Bei allen Säugern empfindet die Mutter eine viel lebhaftere und frühere Zuneigung zu den Jungen, als deren Erzeuger. In der Geschlechtsgenossenschaft hatten die Kinder keine Väter, wohl aber Mütter, welche sie an ihrem Busen nährten, meist mehrere Jahre hindurch. Das instinktmässige Gefühl der Mutterliebe bildete sich dabei immer stärker aus, immer später trennte sich die Mutter vom Kinde. Es entstand die Muttergruppe, welcher als dauernder Bestandteil der Mann noch fremd blieb. Nach und nach tritt die auf die Gleichheit des Blutes sich gründende Mutterfolge hinzu. Der Mutter bewegliche Habe geht auf deren Kinder, als deren nächste Blutsverwandte, über, endlich auch jene des Mannes auf die Schwesterkinder.