Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 50

Chapter 503,141 wordsPublic domain

Ursprünglich allerdings liefen Gentilität und Agnation nicht auf denselben Ursprung zurück. +Mac Lennan+ hat es sehr wahrscheinlich gemacht, dass die Geschlechter der Griechen und Römer +vor+ dem Aufkommen der agnatischen Abstammung entstanden, wie ich ja für die Sippe die Wurzel ebenfalls in voragnatischer Zeit, also in den Epochen der Mutterfolge suche. Dass die Griechen, wie erwähnt, die Geschlechtsgenossen doch noch ὁμογάλακτες, Milchbrüder nannten, zu einer Zeit, wo das Vaterrecht schon in voller Blüte stand und die _Cognatio_, die Weiberlinie, nicht mehr zur Verwandtschaft zählte, ist es ein deutlicher Hinweis auf ältere Zustände. Man darf also sagen, die Gentilen waren Menschen, welche sich als Blutsverwandte zu jener Zeit betrachteten, als das neue agnatische System sich Bahn brach. Da das Patriarchat, die Mannesgewalt, stets mit der Entwicklung des Eigentums gleichen Schritt hielt, so dürfte voraussichtlich die zur Sonderfamilie leitende Agnation im Kreise der Reichen auch zuerst sich entwickelt haben, während die Ärmeren noch lange an der mütterlichen Familienordnung festhielten. Damit vermag A. +Giraud-Teulon+ eine, wie mir däucht, annehmbare Erklärung der Unterscheidung zwischen Patrizier und Plebejer zu bieten. Mit Unrecht hat man letzteren die _Gens_ absprechen wollen; das Geschlecht hat mit allen seinen wesentlichen, rechtlichen Merkmalen bei den Plebejern so gut bestanden wie bei den Patriziern; auch die Plebejer besassen ein _Nomen gentilicium_, Beinamen, sowie die Erbschafts- und Vormundschaftsrechte unter den Gentilen. Dennoch bestand zwischen den Patrizier- und Plebejergeschlechtern ein Unterschied, und dieser muss ein wesentlicher gewesen sein, da in den ersten Jahrhunderten Roms die Patrizierkaste ihren ganzen Stolz in den ausschliesslichen Besitz des Geschlechterwesens, der Gentilität setzte. +Giraud-Teulon+ wagt nun die Vermutung, dass eine Verschiedenheit der Verwandtschaftssysteme diesem Unterschiede zu Grunde gelegen. Der römische Staat erwuchs zuerst aus mächtigen Clanen der vorgeschichtlichen Zeit, welche die _Pagi_ der römischen Campagna inne hatten. Diese Clane bildeten Geschlechter, Gentes, besonderer Art, nämlich solche, in welchen die vaterrechtliche Agnation, vielleicht lange schon vor der Gründung Roms, die kognatische Verwandtschaft der älteren Zeit verdrängt hatte. Diese Geschlechter oder Sippen bestanden aus Leuten, welche ihren Stammvater nennen konnten, _qui patrem scire possunt_, und die, weil sie eben einen solchen kannten, sich patrizische nannten. Das Wesentliche der _Gens patricia_ beruhte in der Idee der von den Göttern geheiligten Vaterschaft und die auf dieses besondere religiöse Recht fussenden Clane bildeten allmählich eine besondere politische Kaste. Als _Patricii_ bezeichnete man demnach die Gentilen der herrschenden Sippen im Gegensatze zu den Gentilen der niederen Clane, der Bauern, welche noch nicht nach Vaterrecht organisiert waren. Diese plebejischen Gentes waren also noch +natürliche+, nicht auf das agnatisch-religiöse Recht aufgebaute Sippen. In der That berichten die alten Schriftsteller, dass anfangs die Plebejer noch nicht _patres familias_ waren; solche gab es bloss im Verbande der patrizischen Geschlechter. Als die Vatergewalt allgemach auch in die Sitten der Plebejer überging, organisierten sich auch plebejische Clane nach dem Vorbilde der patrizischen Sippe und wurden von dieser als _Gentes minores_ anerkannt, aber einen religiösen Patriarchen vermochten sie sich nicht zu geben. Damit fiel auch der Kult der Geschlechter hinweg; es gab für sie weder _Auspicia_ noch _Sacra_. Der Plebejer war ein Mensch ohne kultlich geheiligten Stammvater; _patrem non habet_, sagte man von ihm, wenn auch sein leiblicher Vater genau bekannt war. Auch kennt man in der Plebejer-Gens weder die rechte Ehe (_justum matrimonium_) noch die rechte Vermählung (_justae nuptiae_), und die Plebejer schlossen ihre Bündnisse auch nicht nach den strengen Vorschriften der Patrizier: _Connubia promiscua habent more ferarum_. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Umgestaltung in agnatischem Sinne sehr lange durch das Fehlen von Eigentum in der plebejischen Sippe verzögert oder verhindert wurde. Das Eigentumsrecht ist in der That das hervorstechende Merkmal der alten patrizischen Geschlechter; der Plebejer hingegen war ursprünglich nicht Eigentümer.[1155]

[1066] +Lippert+. Kulturgeschichte. Bd. II. S. 488-489.

[1067] A. a. O. S. 490-491.

[1068] Ausland 1868. S. 328.

[1069] K. v. +Gerstenberg+, im Ausland 1866. S. 813.

[1070] _Frarécheur_, der männliche Mitteilhaber bei einer Lehensteilung unter Geschwister; der Hauptlehenserbe war der _Parageur_, doch wird dieses Wort auch im Sinne einfach von Mitbelehnter gebraucht.

[1071] +Léon Vanderkindere+. _Notice sur l'origine des magistrats communaux et sur l'organisation de la marke dans nos contrées au moyen âge._ Bruxelles 1874.

[1072] Abgeleitet von _Drug_, Freund.

[1073] +Valtazar Bogišić+. _Zbornik sadašnjih pravnih običaja u južnih Slovena._ Agram 1874. Es ist hier der Hinweis am Platze, dass der angesehene slavische Rechtsforscher wohl als der Begründer jener Schule zu betrachten ist, welche in Deutschland Richter +Post+ in Bremen vertritt und als ethnologische Jurisprudenz bezeichnet. Ehe noch des letzteren erste Schriften erschienen, hatte +Bogišić+ ein schon auf dieser Grundlage aufgebautes Werk über das Gewohnheitsrecht der Slaven veröffentlicht (_Pravni običaji u Slovena._ Agram 1867). Seine Übereinstimmung mit +Post's+ leitenden Gedanken kenne ich aus dem eigenen Munde des mir befreundeten slavischen Gelehrten. +Bogišić+, aus Ragusa gebürtig, dermalen kais. russ. Staatsrat und Professor an der Universität zu Odessa, hat soeben die Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches für das Fürstentum Montenegro beendet, eine Arbeit, die ihn viele Jahre in Anspruch nahm. Siehe darüber seine kleine Schrift: _A propos du code civil du Monténegro; quelques mots sur les principes et la méthode adoptés pour sa confection._ Paris 1886.

[1074] Dr. Fr. S. +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. Wien 1885.

[1075] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S. 477.

[1076] +Krauss+. A. a. O. S. 2.

[1077] A. a. O.

[1078] A. a. O. S. 18-19.

[1079] A. a. O. S. 57.

[1080] +Krauss+. A. a. O. S. 33.

[1081] A. a. O. S. 42.

[1082] A. a. O. S. 40.

[1083] A. a. O. S. 39.

[1084] A. a. O. S. 38.

[1085] +Krauss+. A. a. O. S. 51.

[1086] A. a. O. S. 72.

[1087] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 476.

[1088] +Krauss+. A. a. O. S. 611.

[1089] A. a. O. S. 614. Dagegen berechtigt seine Stelle den Brautführer, der gewöhnlich der Taufpate ist, so oft es ihm behagt, die Braut abzuküssen; er darf ihr auch vor aller Augen in den Busen fahren, ohne dass man ihm einen Vorwurf daraus machen würde; auch das würde man ihm nicht verargen, wenn seine Freundlichkeit die Grenzen des Erlaubten überschritten, wenn er z. B. „die Braut in die Brüste kneipte oder sie beim Küssen beissen würde“. Er handelt nach dem Satze:

„Bis zum Gürtel ist sie mein, vom Gürtel ab sein. Gott gab das Herzen frei. Vom Herzen bis zum Minnepflegen Führt noch so mancher Schritt.“ (A. a. O. S. 608-609.)

[1090] A. a. O. S. 619.

[1091] +Krauss+. A. a. O. S. 624.

[1092] A. a. O. S. 640.

[1093] +Bogišić+ hielt das Wort _Zadruga_ für nicht volkstümlich, aber Dr. +Krauss+ fand es in Bosnien auch beim Volke lokalisiert und zwar bei den Katholiken in der Majevica und den Muhammedanern in Doljni Vakuf; sonst nicht.

[1094] +Krauss+. A. a. O. S. 72.

[1095] Der Erbtochtermann (_Domazet_) nimmt gewöhnlich den Zunamen des Weibes an, weil man den seinen mit der Zeit vergisst. (A. a. O. S. 476.) Aus den angeführten Gründen hält es schwer, jemanden zum Erbtochtermann zu gewinnen.

[1096] A. a. O. S. 598.

[1097] +Krauss+. A. a. O. S. 76.

[1098] A. a. O. S. 78.

[1099] +Lippert+. Geschichte der Familie. S. 240.

[1100] +Krauss+. A. a. O. S. 73.

[1101] +Pachmann+. _Obytschnoje graschdanskoje pravo w Rossii._ St. Petersburg 1877-79. Bd. II. S. 2.

[1102] Von _Rod_, Geschlecht, _Rodstwo_, Verwandtschaft.

[1103] Von _Otjez_, Vater.

[1104] +Leroy-Beaulieu+. _L'empire des Tsars et les Russes._ Bd. I. S. 478-479.

[1105] +Krauss+. A. a. O. S. 84.

[1106] A. a. O. S. 80-81.

[1107] A. a. O. S. 79.

[1108] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 46.

[1109] A. a. O. S. 488.

[1110] Flicht doch der Bauer, wenn er von seinem Weibe spricht, regelmässig in die Rede die Worte ein: _Da oprostiš moja žena_, d. h.: Sollst mir's vergeben, mein Weib. +Krauss+. A. a. O. S. 514. Wie bei den Moslemin, essen die Frauen auch niemals mit den Männern zusammen.

[1111] +Krauss+. A. a. O. S. 90.

[1112] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. Bd. I. S. 483.

[1113] +Krauss+. A. a. O. S. 478.

[1114] A. a. O. S. 107.

[1115] +Krauss+. A. a. O. S. 499.

[1116] A. a. O. S. 579-580.

[1117] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 481.

[1118] +Gešov+. _Zadrugata v zapadna Blgarija._ Sofia 1888.

[1119] +Krauss+. A. a. O. S. 66.

[1120] Ausland 1866. S. 229.

[1121] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 479.

[1122] +Leroy-Beaulieu+. A. a. O. S. 468.

[1123] +V. Bogišić+. _De la forme dite „Inokosna“ de la famille rurale chez les Serbes et les Croates._ Paris 1884.

[1124] +Bogišić+. A. a. O. S. 28-29.

[1125] A. a. O. S. 34.

[1126] +Spiridion Gopčević+. Oberalbanien und seine Liga. Leipzig 1881. S. 317.

[1127] A. a. O. S. 444.

[1128] Ein eigentümliches Mittel haben indes die mireditischen Mädchen, wenn sie der Ehe mit einem Verhassten entgehen wollen, ohne Blutrache gegen die Ihrigen heraufzubeschwören. Sie geben dann nämlich ihre Absicht kund -- +Mann+ werden zu wollen. In diesem Falle bringt der Pfarrer nach der Messe zur öffentlichen Kenntnis, dass die Jungfrau N. N. von nun an den männlichen Namen Džon, Gjergj, Dod (oder welcher ihr sonst gefiel) annehmen und daher künftig als „Mann“ zu betrachten sei. Sie kleidet sich dann in männliche Gewänder, nimmt die Waffen ihrer Verwandten und streicht als „Mann“ umher. Nur muss sich dieser neue Mann in acht nehmen, bei seinen Herumstreifereien nicht -- schwanger zu werden, denn dies hätte seinen Tod zur Folge. (+Gopčević+. A. a. O. S. 459-460.)

[1129] A. a. O. S. 458.

[1130] Vgl. altnordisch _Sifjar_, fem. plur. die Gesippen; gotisch _Sibja_, das verwandte Geschlecht, die Verwandtschaft = „Freundschaft“, Gemeinschaft; altsächsisch _Sibbja_, althochdeutsch _Sippja_, mittelhochdeutsch _Sippe_ = Friede, Bund, Verwandtschaft. Sanskrit _Sabbhá_, _Communitas_, daher _Sabhya_: zu einer Gemeinschaft gehörig, dann gesittet, anständig.

[1131] +Sigmund Riezler+ im: Oberbayerischen Archiv für vaterländische Geschichte. Bd. XLIV. München 1887. S. 59-60.

[1132] +Riezler+. A. a. O. S. 57.

[1133] +Felix Dahn+. Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker. Berlin 1881. Bd. I. S. 104.

[1134] W. H. +Riehl+. Die Familie. S. 209.

[1135] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 289.

[1136] +Felix Dahn+. A. a. O. S. 436.

[1137] A. a. O. S. 37.

[1138] A. a. O. S. 105.

[1139] A. a. O. S. 436.

[1140] +Riezler+. A. a. O. S. 63.

[1141] Ausland 1876. S. 165.

[1142] Ausland 1866. S. 107.

[1143] +Fustel de Coulanges+. _La cité antique._ S. 113.

[1144] Dr. +Cornelius Fligier+. Die Urzeit von Hellas und Italien (Archiv f. Anthropol. Bd. XIII. S. 454).

[1145] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 561.

[1146] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 138.

[1147] +Lippert+. A. a. O. S. 558.

[1148] A. a. O.

[1149] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 62.

[1150] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 76.

[1151] +Letourneau+. Sociologie. S. 401. 402.

[1152] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 93.

[1153] +Fustel de Coulanges+. A. a. O. S. 121.

[1154] A. a. O. S. 124. 125.

[1155] A. +Giraud-Teulon+. _Les origines de la famille._ S. 218-231.

XXVIII.

Die Altfamilie.

Werfen wir einen Rückblick auf die zuletzt erörterten Gestaltungen des Familienwesens unter Vatergewalt, so ergiebt sich, dass wir es stets mit Verbänden zu thun hatten, die auf der +Herrschaft+ beruhen. Gleichviel ob man es Sippe, Geschlecht, Gesamt- oder mit +Lippert+ Altfamilie nenne, _Joint-Family_ der Engländer, immer ist es eine solche, welche unter einer Herrengewalt „Kind und Kegel“, alle nicht aus dem Hause getretenen Verwandten und alle dem Hause zugehörigen Knechte umfasst. „Vater“ bedeutet in diesen Verbänden nichts anderes als „Herr“; es ist für das Wesen derselben gleichgültig, ob dieser „Vater“ mit vielen oder wenigen aus der Gruppe wirklich verwandt ist; wer die Herrschaft hat, ist Vater, Patriarch.[1156] Erst innerhalb +dieser+ grösseren Gruppen, deren Mitgliederzahl in die Hunderte gehen kann, bildet sich allmählich der Begriff der jüngeren Sonderfamilie, der engeren Familie im heutigen Sinne. Wenn M. +Lange+ sagt: „Der Staat ist aus der Familie erwachsen, indem die Familie auf natürliche Weise zum Geschlechte (_Gens_), das Geschlecht sich zum Stamme... erweiterte, bis durch die Vereinigung verschiedener Stämme das Bedürfnis einer positiv staatlichen Gestaltung der vorauszusetzenden patriarchalischen Zustände eintrat,“[1157] -- so ist diese ziemlich allgemein angenommene Darstellung dem Gange der Dinge gerade entgegengesetzt. Unsere Familie ist nicht der Ausgangs-, sondern der bisherige Endpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Auflösung der alten kopfreichen Verbände wird allerwärts, wie schon einmal bemerkt, durch die Vermehrung der Menschen eingeleitet, welche auch den Übergang vom Gemein- zum Sondereigentum notwendig machte. Unlösbar ist die Geschichte der Familie mit jener des Eigentums verflochten. So hängt denn Wahrung der alten Verbände oder Auflösung in Sonderfamilien vielfach mit den Beschäftigungen und Besitzverhältnissen zusammen. So wirkt z. B. der Ackerbau, dieser alte Boden des Matriarchats, zersetzend, das Nomadentum dagegen erhaltend auf die Sippe, den aristokratischen Geschlechtsverband.[1158] Auch politische Ursachen, besonders der Aufbau des Staates, führten, wie +Fustel de Coulanges+ scharfsinnig nachgewiesen, zur Auflösung der Sippen. So lange jede derselben für sich lebte, konnte ihre Einheitlichkeit erhalten bleiben. Mit dem Aneinanderschliessen mehrerer Geschlechter zu einem staatlichen Ganzen trat notwendig Zerfall ein. Das Vorrecht der Erstgeburt, in dem ihre Einheitlichkeit wurzelte, verschwand, die einzelnen Glieder trennten sich, es kam zur Aufteilung des Gemeindebesitzes unter die Sonderfamilien. Jede von diesen hatte nunmehr ihren eigenen Bodenanteil, ihre eigene Heimstätte, besondere Interessen und ihre Unabhängigkeit. _Singuli singulas familias incipiunt habere_, sagt der lateinische Rechtsgelehrte. Aus jener Zeit stammt wohl auch die alte Redensart: _familiam ducere_, welche besagte, dass jemand aus der _Gens_ schied, um einen eigenen Hausstand zu gründen. Die alte _Gens_, das Geschlecht, behielt dann bloss noch eine ideale, religiöse Geltung für diese abgetrennten Zweige.[1159]

Freilich schritt mit dem Erscheinen des Vaterrechts in den patriarchalisch geordneten Gruppen auch allmählich eine Umbildung der volkstümlichen Vorstellung von der Zeugungsphysiologie Hand in Hand, welche, wie wir wissen, ursprünglich das Kind lediglich der Mutter zuwies, eine Verwandtschaft des männlichen Erzeugers gar nicht zuliess. Aber auch noch im starren Patriarchate gehört das Kind durch das Band des Blutes zur Mutter, zum Vater nur nach dessen Herrschaftsrecht. Nach und nach änderte sich aber diese Auffassung und schlug sogar in ihr Gegenteil um. Mit der durch das Patriarchat verursachten Knechtung des Weibes entwickelte sich auch die Ansicht, dass die Natur der Frauen derjenigen der Männer untergeordnet, ja dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Schon die Ägypter meinten, wie +Diodor+ bezeugt, dass der Vater die einzige Ursache der Zeugung sei, die Mutter aber dem Kinde nur Nahrung und Aufenthalt gewähre. Die gleiche Vorstellung entwickelte sich bei den Indiern, Hebräern, Griechen und, allerdings erst später, bei den Römern. Ja, noch +Thomas von Aquino+ (1225-1274) folgerte aus diesen Ansichten, dass dem Vater eine grössere Liebe als der Mutter gebühre. Gewann diese physiologische Vorstellung erst genügend Boden, so fiel mit ihr der Vaterbegriff nach zwei verschiedenen Seiten auseinander: neben den Vater der +Herrschaft+ tritt ein Vater der +Verwandtschaft+.[1160] Damit musste auch ein neuartiger Familienbegriff entstehen; diesem Begriffe nach mussten innerhalb der Gesamtfamilie oder Sippe jüngere Familien genau so um den jedesmaligen Vater als den Erzeuger sich ordnen, wie sich solche einst +vor+ Entstehung irgend einer Art von Vaterfamilie um die Mutter geordnet hatten.[1161]

Ein Trugschluss wäre es jedoch zu meinen, dass die Umbildung der physiologischen Vorstellungen die Auflösung der Sippenverbände +veranlasst+ hätte. Zwar ist die Entstehung der Sonderfamilien so mannigfaltig, dass man sie nicht nur, wie +Lippert+ bemerkt, bei jedem Volke, sondern auch wieder auf jeder Bildungsstufe desselben für sich verfolgen müsste, wollte man mehr als Allgemeines feststellen. Wie wenig aber die erwähnte Umbildung die treibende Ursache gewesen, geht daraus hervor, dass die Sonderfamilie ältester Form, wie wir sie aus Hellas und Rom kennen, noch nichts von jener Veränderung der physiologischen Begriffe verrät, sondern noch ganz im Rahmen der auch der Sippe eigenen Vorstellungen sich bewegt. Auch diese älteste Sonderfamilie, auf welche ich +Lipperts+ Bezeichnung „Altfamilie“ beschränken möchte, ist noch immer lediglich auf das +Besitz-+ und +Herrschafts+verhältnis gegründet, zum Unterschiede von der später entstandenen Neufamilie der väterlichen Verwandtschaft. Das Wort „Familie“ selbst hat keine andere Bedeutung, als „Eigentum“; es bezeichnete das Feld, das Haus, das Vermögen, die Sklaven,[1162] weshalb auch das Zwölftafelgesetz vom Erben einfach sagt: _familiam nancitor_. Das griechische οἶκος aber giebt ohnehin keinen anderen Sinn als den von Eigentum oder Wohnung.[1163]

Die Altfamilie zeigt bei Griechen und Römern nicht in allen Stücken die nämlichen Züge.[1164] Jedes Volkstum schuf sich eben, wie dies stets geschieht, seine besonderen Formen. Was nun +Hellas+ anbelangt, so muss man einen Unterschied machen zuerst zwischen der mythischen oder poetischen Epoche, dem sogenannten Heroenzeitalter, wie es in +Homer+ sich abspiegelt und in den Trauerspielen sich fortsetzt, und dann der späteren geschichtlichen Zeit. Es ward schon an früherer Stelle betont, wie gerade in der älteren und roheren Zeit die Frauen unzweifelhaft eine höhere Stellung einnahmen, auch die Auffassung der Ehe eine sehr geläuterte war. Den Homerischen Menschen ist die Hausfrau noch durchaus nicht unterwürfige Dienerin und Lagergenossin des Mannes, sondern ihm gleichstehende Lebensgefährtin und in dem durch die Natur dem Weibe zugewiesenen Wirkungskreise ganz ebenso geachtet wie der Hausherr. Niemals sind auch jungfräuliche Keuschheit und eheliche Treue, die Zierden sowohl wie die Tugenden der vollkommensten Weiblichkeit, vortrefflicher dargestellt worden, als in den homerischen Gesängen, und wenn man sich auch gegenwärtig hält, dass die vorgeführten Gestalten dichterisch verklärt sind, so kann doch der Dichter unmöglich ganz zu seiner Zeit Undenkbares geschaffen haben. Ich meine die richtige Deutung dieser später abhanden gekommenen Wertschätzung des Weibes darin zu finden, dass sie eben noch ein Nachklang älterer, mutterrechtlicher Zustände in dem aufkommenden, aber noch nicht völlig entwickelten Patriarchate war. Denn zu gleicher Zeit war die Stellung der Frauen in vieler Hinsicht eine niedrige. Die Sitte, dem Vater der Braut ein Kaufgeld zu zahlen, herrschte allgemein. Die Männer scheinen auch dem Umgange mit Kebsinnen, ohne sich Zwang anzulegen, gehuldigt und in diesem Punkte geringen oder gar keinen Tadel erfahren zu haben, was deutlich schon auf patriarchalische Gepflogenheiten hinweist. Begeisterte Lobredner der Hellenen haben diese auch gepriesen wegen der Einführung der Einzelehe, welche von den ältesten Zeiten an der griechischen Gesittung ihre Überlegenheit über die ihr vorangegangenen asiatischen Zivilisationen gesichert habe. Wahr ist aber bloss, dass in Hellas nur +eine+ Frau rechtliche Geltung hatte, und diesen Zustand hat man trotz der zahlreich gehaltenen Kebsweiber als monogamisch bezeichnet. In Wirklichkeit aber blieben die Griechen bei der Übergangsstufe der Unterscheidung einer ersten Frau von den Nebenfrauen stehen; zu einer Monogamie mit der Folge der gegenseitigen Beschränkung gelangten sie nie.[1165] Einer Kebsin Sohn zu sein, gereichte nicht zur Schande, war doch selbst Ulysses in dieser Lage.

In der nachtroischen, geschichtlichen Zeit Griechenlands erfuhr die Stellung des Weibes eine wesentliche Veränderung; dass dieselbe jedoch, wie häufig angenommen wird, eine plötzliche gewesen, dem widerspricht die erhaltene hellenische Litteratur durchaus. Die Wandlung vollzog sich vielmehr in gleichem Masse als die Mannesherrschaft in der Altfamilie sich befestigte. Auch begegnen wir einem auffallenden Unterschiede in der Erziehung und Stellung der Frauen bei den einzelnen, nach Sitten, Denk- und Mundart allerdings sehr verschiedenen Stämmen der Griechen, und namentlich sehen wir das Weib in Athen ganz anders aufgefasst als in Lakedämon. Das scheinbar Unvermittelte zwischen den Verhältnissen der heroischen und der geschichtlichen Zeit verliert auch seine Schroffheit durch die Erwägung, dass wir ja bei Homer fast gar keine Nachrichten über die Zustände in den mittleren und unteren Volksschichten erfahren. Zudem musste der Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern um so schärfer hervortreten, je mehr deren Interessen auseinander gingen.