Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 49

Chapter 492,723 wordsPublic domain

Lehrreich ist, bemerkt treffend +Sigmund Riezler+, die Doppelbedeutung des alten Wortes +Sippe+. _Sibja_ heisst zugleich Friede, Bündnis (_Pax_, _Foedus_) und Familie, Geschlecht, Verwandtschaft (_Gens_).[1130] Sowohl hieraus als aus der bedeutendsten Nachwirkung des Geschlechtsverbandes, dem Fehderecht, das noch in den Anfängen des geschichtlichen Staates nicht allen Staatsangehörigen untereinander, sondern nur den Gesippen zusteht, muss man schliessen, dass der Schutz des Rechtes, der Rechtsfriede, ursprünglich auf die Gesippen, d. h. zugleich die Verwandten und Verfriedeten, beschränkt war. Wie +Tacitus+ berichtet, war es die Sippe, welche das Wergeld für ihren getöteten Angehörigen empfing. Dem entsprechend haftete auch die ganze Sippe für die Zahlung des von ihrem Genossen verwirkten Wergeldes. Die Sippe hatte also eine korporative Gestaltung als Friedens- und Rechtsgenossenschaft. Nach diesen Geschlechterverbänden regelte sich die Ansiedlung, regelte sich auch das Heerwesen.[1131] Aus dem Studium der Ortsnamen der Münchener Gegend hat der obengenannte Geschichtsschreiber nachgewiesen, dass bei der Einwanderung der Bajuwaren, die wahrscheinlich im Beginn des sechsten christlichen Jahrhunderts, jedenfalls nicht vor den letzten Jahrzehnten des fünften Jahrhunderts, erfolgte, der Geschlechtsverband noch so lebendig war, dass die Sippen als geschlossene Massen ihren Einzug hielten und als geschlossene Massen Wohnsitze gründeten.[1132] Nach +Riezlers+ Ermittlungen besagt die an bayerischen Ortsnamen so häufige Endung _-ing_ bei den grösseren und alten Ansiedlungen, dass ihr Ursprung auf eine Sippe zurückzuführen ist. Auf diesem Geschlechtsverband, auf der Sippe oder Magschaft, beruht auch nach +Felix Dahn+ die Ansiedlung der Germanen überhaupt.[1133] Lange, ungemein lange war die germanische Sippe, das Geschlecht, die einzige Gliederung innerhalb der Horde und zugleich der Rahmen des Rechtsverbandes; die Blutsverwandten besassen ein gemeinsames Erbrecht, überwachten die Eheschliessungen und verehrten einen gemeinsamen Stammvater, in Kampf und Prozess traten sie füreinander ein. Die engere Familie, die man so gerne gerade bei den deutschen Völkern am reichsten und tiefsten ausgebildet sein lässt, war allem Anscheine nach den Germanen völlig unbekannt. Wir besitzen dafür auch gar kein gangbares echt deutsches Wort, sondern müssen uns mit dem lateinischen _Familia_ behelfen, welches, sagt +Riehl+, von dem Erbfeind der deutschen Sitte des Hauses, von dem römischen Recht, uns angeheftet worden ist.[1134] Die Sippenverbände ragen dagegen auch in spätere Jahrhunderte hinein. Von den Ostgoten wissen wir, dass die Sippe ihnen das subjektive Band bildete und sie bei der Einwanderung nach Italien geschlechterweise über die Halbinsel verteilt wurden. Aber noch zu Ende ihres Reichs war das Sippengefühl sehr lebhaft, lebhafter als das Nationalgefühl, und trotz des Gesetzes die Blutrache in vollem Schwung.[1135] Ebenso stark äusserte sich der Sippenverband, das Sippegefühl bei den Westgoten. Deutlich spiegelt noch +Vulfilas'+ Sprache jene Anschauungen, jene Zustände, in welchen der Rechtsfriede sich bloss auf die Gesippen erstreckte. Mit Unrecht aber würde man die Sippe +lediglich+ als einen Rechtsverband auffassen, denn sehr zahlreich sind die Ableitungen und Zusammensetzungen von dem Worte für „Geschlecht“, „Familie“: _Kuni_; und deutlich sieht man, dass +Blutsverwandtschaft+ und Volksgenossenschaft in diesen Wortbildungen +zugleich+ ausgedrückt werden.[1136] Bei ihrem Eintritt in die Geschichte stehen die barbarischen Germanen schon in vollem Vaterrechte; nur wenige Spuren, deren schon wiederholt gedacht wurde, weisen auf ältere Zustände zurück. Der Mann ist der Herr des Hauses, im Sinne des Patriarchats, und herrscht mit weitreichender Gewalt über Frau und Kinder, die er züchtigen, töten und verkaufen durfte, gleich wie die Sklaven. Nur er hat Recht auf eheliche Treue der Frau; Buhlschaft des Mannes mit einer Unverheirateten ist nicht Ehebruch: der Mann kann die eigene Ehe nicht brechen, nur ein Fremder durch Buhlschaft mit der Frau eines anderen. Kebsinnen und sogar Nebenfrauen hinter der ersten oder Hauptgemahlin begegnen wir wie bei Südgermanen so in starker Verwilderung bei Nordgermanen.[1137] Nur der Mann, als wirkliches Glied der Völkerschaft, war in vollem Umfange rechtsfähig. Auch hatte das Patriarchat einen Adel gezeitigt, und dieser beruhte wieder auf mächtiger Pietät und Liebe für das Geschlecht (_Adal_ = Geschlecht) und die heiligen Bande des Blutes, welche auch der politischen Genossenschaft zu Grunde liegen.[1138] Aber dem Westgoten heisst der +Haus+genosse nur selten _Ingardis_, häufiger _Inna-Kunds_, d. h. +Geschlechts+genosse: eine Erinnerung an die Zeit, da noch nicht das auf Wagen bewegliche Zelt- oder Holzhaus der engeren Familie, sondern der Geschlechtsverband, die Sippe, den dauernden, wichtigsten, engsten Lebenskreis bildete.[1139] Ein abermaliger Beweis für die hier verfochtene Ansicht, dass die Sippe nicht erst aus einer Vereinigung von engeren Familien entstanden ist, sondern letztere sich aus dem älteren Sippenverbande herausgesondert haben.

Die Geschlechtsverfassung, betont +Riezler+, bezeichnet eine vorgeschichtliche Vorstufe des staatlichen Lebens; ich füge hinzu: auch eine Vorstufe in der Geschichte der patriarchalischen Sonderfamilie. Der bayerische Geschichtsforscher, im Hinblick nicht auf die Familie, sondern auf den Staat, bemerkt weiter: „In dem Masse, als die öffentliche Gewalt erstarkte, musste die korporative Gestaltung, welche die Sippe als Friedens- und Rechtsgenossenschaft ursprünglich hatte, mehr und mehr verschwinden. Wie weit dieser Prozess zur Zeit der bajuwarischen Einwanderung gediehen war, entzieht sich der Beobachtung. Hier genügt der Nachweis, dass damals noch zahlreiche Sippen als gesellige Gemeinschaften, deren Genossen der gleichen Abstammung sich bewusst waren, bestanden, eine Thatsache, welche hinwiederum wahrscheinlich macht, dass auch von der alten, rechtlichen und sittlichen, religiösen und wirtschaftlichen Genossenschaft, welche die Geschlechter ursprünglich bildeten, damals wenigstens noch Reste vorhanden waren.“[1140]

Auf dieser Stufe, wo die Sonderfamilie schon in voller Kraft besteht, aber Spuren der Sippe noch nicht gänzlich erloschen sind, bewegen sich z. B. die heutigen Osseten im Kaukasus. Diese wohnen noch in sehr grossen, aus alten Zeiten stammenden Gebäuden (_Galuan_) beisammen, und das Haupt des Galuan ist der Älteste der Sippe.[1141] Darin giebt es aber schon Sonderfamilien und in diesen ist wieder der Vater das Haupt und unbedingter Eigentümer sämtlicher Güter. Das Recht, über das Ganze zu verfügen, steht ihm demnach zu, und er kann sogar das von den Kindern erworbene Vermögen einem Fremden als Erbe überweisen. Die Kinder müssen ihn als hauptsächlichen Erwerber, selbst wenn er dieses nicht ist, betrachten und haben sich seinem Willen in jeder Hinsicht zu fügen.[1142] Aber auch bei den altrömischen Rechtsgelehrten und den hellenischen Schriftstellern finden sich die Spuren einer alten Ordnung, welche in den ersten Zeiten der griechischen und italischen Gesellschaft in grosser Kraft gewesen zu sein scheint, die aber, allmählich verblasst, kaum noch bemerkbare Spuren im letzten Teil der Geschichte dieser Völker zurückgelassen hat.[1143]

Griechen und Römer zerfielen ursprünglich, nach Angabe der geschichtlichen Überlieferung, in +Stämme+; φυλή nannten sie die Griechen, _Tribus_ die Römer, und solcher Stämme gab es in Attika vier, in Roms ältester Zeit sicher zwei, später drei; denn von den _Luceres_ bleibt es zweifelhaft, ob sie von Anfang an neben den _Ramnes_, den eigentlichen Latinern, und den _Tities_, Sabinern, als dritter Stamm vorhanden waren. Was die Phyle der Griechen anbetrifft, so bezeichnete das Wort bloss: Abteilung eines Volkes, +ursprünglich+ jedoch Familie +oder+ Anhäufung von Menschen derselben Rasse. Dies festzuhalten dünkt mir wichtig, denn in der Urzeit, als die Kopfzahl der Menschenverbände noch sehr gering war, fiel Gleichheit der Rasse mit Gleichheit der Abstammung zusammen. Im Zeitenlaufe trübt sich naturgemäss immer mehr diese Reinheit der Abstammung, besonders wenn die Stämme, worin die Mannesherrschaft schon ausgebildet war, lange Jahre der Wanderung unter fremden Völkern durchmachen. So sind z. B. die drei Stämme der übrigens wenig zahlreichen Dorier, welche lange in Thessalien unter illyrischem und thrakischem Volkstume gesessen, in den Peloponnes schwerlich als +reine+ Hellenen eingewandert, wenn sie auch +Herodot+ als reine Hellenen den jonischen Athenern gegenüber stellt.[1144] Allein überall beobachtet man im Kreise der Vaterherrschaft, wie allmählich das Band der im Ursprunge wirklichen Blutsverwandtschaft durch eine eingebildete ersetzt wird, welche zudem in einem gemeinsamen Kult ihren Ausdruck findet. Nur ist es verkehrt, wie +Fustel de Coulanges+ und andere thun, diesen Kult für den Schöpfer des Stammes, des Clans oder der Sippe zu halten, während er vielmehr aus diesen hervorgegangen ist. Menschen bilden einen Stamm, einen Clan, eine Sippe, +nicht weil+ sie um einen gemeinsamen Kult sich scharen, sondern sie scharen sich um diesen Kult weil sie ihrer gleichen Abstammung von einem gemeinsamen Vorfahren sich bewusst sind, weil sie mit Recht oder Unrecht an eine engere oder weitere Verwandtschaft untereinander glauben. Mit seinem Anschwellen spaltet sich der Stamm in grössere oder kleinere Verbände, deren jeder wiederum seinen eigenen Kult sich schafft und kraft des Abstammungsgefühles mit seinen Bruderverbänden je nach den gegebenen Umständen in genauerer oder loserer Fühlung bleibt, mit ihnen auch dem Stammeshäuptling ebenso wie dem Stammeskult ergeben ist. So stellt sich uns die Vereinigung dieser schwächeren Verbände allerdings wie ein Bund, eine Erweiterung der einzelnen Glieder dar, in welchem die nämliche Organisation in höherer Ordnung waltet, wie in dieser. In der That besass auch jede der vier attischen Phylen ihre besondere Schutzgottheit, die _Phylopatores_, die „Stammväter“, welche darum im Sinne des Totemismus natürlich auch die Eponymen, d. h. Namengeber der Stämme sind.[1145] Sie hatten jährlich ihre bestimmten Kultfeste, meist mit einem gemeinsamen Mahle aller Stammesmitglieder verbunden. Jeder Stamm stand unter einem Häuptling, dem φυλοβασιλεύς, dem _Tribunus_.[1146] Aber es sollte nicht vergessen werden, dass wenn der so gestaltete Stamm als Bund seiner Unterabteilungen erscheint, er dies doch erst geworden, +nachdem+ die Verhältnisse eine Gliederung notwendig gemacht.

Solche Gliederungen waren in Griechenland die +Phratrien+ (φρατρία), deren jede Phyle drei zählte, in Rom die +Kurien+ (_Curia_), wovon zehn in jedem Tribus vorhanden waren. In Attika bildeten dann wieder je dreissig Geschlechter eine Phratrie, in Rom wahrscheinlich je zehn Geschlechter eine Kurie. Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich Phratrie und Kurie etwa dem Clanverbande, und zwar dem +unreinen+ Clan, die Geschlechter aber, in Hellas γένος, in Rom _Gens_ geheissen, der Sippe gleich setze. Wie der Clan hatten Phratrie und Kurie ihre Häuptlinge; +Lippert+ hat die Anschauung, dass die Gruppe, welche in Althellas je ein „Fürst“ vertritt, als die Phratrie zu betrachten sei.[1147] In Rom hatte jede Kurie ebenfalls ihren Vorsteher, _Curio_, und alle zusammen einen Obervorsteher (_Curio maximus_). Von diesen Kurionen oder Clanhäuptlingen wurden mit Hilfe des Opferpriesters (_Flamen curialis_) auch die besonderen gottesdienstlichen Handlungen (_Sacra_) verwaltet, die jeder Kurie oblagen. Wie die Kurie besass auch die griechische Phratrie ihre eigene Opferstätte und Schutzgottheit, zu deren Ehren die Phratriengenossen sich zu gemeinsamem Festmahle versammelten. Mitglied einer Phratrie war nur derjenige, welcher der rechtmässigen Ehe in einem der die Phratrie bildenden Geschlechter entsprossen war. Ob letztere nun wirklich ein gemeinsames Blutsband umschlang, lässt sich so wenig entscheiden, als beim unreinen Clan. Die blosse Vorstellung eines solchen genügte ja, wie wir wissen, um die Menschen gesellschaftlich und politisch zu vereinigen.

Wie Phratrie und Kurie etwa dem Clan, sagte ich, so entsprachen γένος und _Gens_ der Sippe; in der That sind ihnen deren wesentlichsten Kennzeichen gemein. Sie umfassen -- wie bei den Südslaven unserer Tage -- eine unbestimmte Anzahl von Gruppen, die wir heute als Sonderfamilien auffassen, unter der Vorsteherschaft eines in Griechenland sogenannten +Archon+ (Ἄρχων), welcher der Erbe des Patriarchats ist und, wie +Lippert+ glaubt, anfangs wahrscheinlich seine Würde der Wahl verdankte.[1148] Jedes Geschlecht besass wiederum seine eigenen Kult- und Begräbnisstätten, sowie gemeinsame Kultfeste, und die verehrte Schutzgottheit erweist sich bei näherer Untersuchung fast immer als irgend ein vergötterter Vorfahr. Desgleichen hatte jede römische _Gens_ jährlich wiederkehrende Festtage (_Feriae gentiliciae_) -- ihr „Sippenfest“ -- an welchen sie sich vereinigte, um der Schutzgottheit der _Gens_, den _Dii gentiles_, unter der Aufsicht der _Pontifices_ besondere Opfer (_Sacrificia gentilicia_ oder _anniversaria_) darzubringen. Die Verwandtschaft war strenge in der männlichen Linie geregelt und die Frau, welche in ein Geschlecht heiratete, musste mit dem Eintritt in das Haus ihres Mannes von ihren heimischen Heiligtümern und Beziehungen sich lossagen. Diese vom Patriarchat geschaffene Abstammung in männlicher Linie, mit schroffer Ablehnung der weiblichen, ward allmählich durch den Kult geheiligt, was +Fustel de Coulanges+ zu der irreführenden Behauptung verleitet: Die Religion habe die Verwandtschaft bestimmt.[1149] In Wahrheit hat sie allmählich gewordenen Anschauungen nur ihre Billigung erteilt und sie damit allerdings befestigt. Diese Anschauungen, hervorgewachsen nicht aus religiösen Satzungen, sondern aus dem starren Eigentumsbegriff, waren das gerade Gegenteil jener der mutterrechtlichen Epochen, in welchen nur das weibliche, niemals das männliche Blut Verwandtschaft begründen konnte. Bei den Römern galt dagegen nur die _Agnatio_, die „zivilrechtliche Blutsverwandtschaft“, und es erstreckte sich der häusliche Kult nicht auf die natürliche Verwandtschaft durch die Weiber, welche als _Cognatio_ allmählich mit steigender Gesittung und Verfeinerung der Gefühle gewisse Beachtung fand. Stets aber gingen in der Erbfolge die Genossen der Sippe, die _Gentiles_, den Kognaten voran. Ihren Sippencharakter äussert die Gens selbst noch in späteren Tagen, als das ursprünglich den Römern wie den Südslaven unbekannte Testament aufgekommen war, auch darin, dass die Gentilen denjenigen ihrer Geschlechtsgenossen beerbten, welcher ohne Testament und Erben starb. Damit hängt zusammen, dass sie das Recht hatten, einen ihrer Genossen, der als Verschwender oder geisteskrank sein Vermögen nicht selbst verwalten konnte, unter ihre _Cura_ oder _Tutela_ zu nehmen. Seit dem frühesten uns bekannten Altertum herrschte in Griechenland und Rom das Sondereigentum, aber wenn +Fustel de Coulanges+ leugnet, dass je etwas wie Gemeineigentum bestanden habe, so behauptet er Unwahrscheinliches und Unbeweisbares zugleich. In Griechenland wenigstens scheinen einige Geschlechter noch immer Reste von Gemeinvermögen besessen und durch den Archon verwaltet zu haben. Auch deutet die Unveräusserlichkeit des Familienbesitzes auf ein solches hin. In Sparta war jedem verboten seinen Bodenanteil zu verkaufen, desgleichen bei den Lokrern und auf Leukos. +Phidon+ von Korinth, ein Gesetzgeber des neunten Jahrhunderts, schrieb vor, dass die Zahl der Familien und der Liegenschaften unverändert bleiben sollte. Dies war aber nur durchführbar, wenn die Güter weder verkauft, noch selbst verteilt werden durften. In Rom war der Güterverkauf erst seit dem Zwölftafelgesetz gestattet, allem Anscheine nach früher aber, gleichwie in Griechenland, unzulässig,[1150] und +Mommsen+ hat gezeigt, wie die römischen _Gentes_ ehedem ihre gemeinsame, nach ihrem Namen benannte Gemarkung besassen, welche, wie aus einigen Andeutungen hervorgeht, lange noch ungeteilt der ganzen Sippe gehörte und nach deren, beziehungsweise des _Pater_ Anordnungen gemeinsam bebaut wurde. Nur der Ertrag wurde auf die Sonderfamilien verteilt. +Letourneau+ gelangt daher mit +Laveleye+ zu dem Schlusse, dass auch in Rom und Hellas das Gemeinvermögen dem Sondereigentum vorangegangen, dass letzteres nur sehr allmählich aus jenem sich herausgebildet habe.[1151] Den unteilbaren und unveräusserlichen Besitz der späteren Sonderfamilie wird man füglich als ein Zwischenglied auf diesem Entwicklungsgange ansprechen dürfen. Endlich gilt vom Gemeineigentum wohl mit gleichem Recht, was +Fustel de Coulanges+ für das in keinem römischen Gesetz erwähnte Vorrecht der Erstgeburt ins Treffen führt. Man dürfe, sagt er, aus diesem Fehlen nicht folgern, dass es dem alten Italien unbekannt gewesen; es konnte ja einfach verschwinden und selbst die Erinnerung daran erlöschen.[1152]

Die Geschlechter der griechisch-römischen Urzeit (γένος und _gens_) trugen also unzweifelhaft alle Merkmale der Sippe an sich, die wir in ihrem Urgrunde als einen Verband von Blutsverwandten kennen. Dass das Nämliche auch bei der _Gens_ zutraf, hat +Fustel de Coulanges+ ausser alle Frage gestellt. Schon die sprachlichen Ausdrücke reden beredt genug. Das Wort _Gens_ ist genau das nämliche Wort wie _Genus_, so sehr, dass man das eine für das andere setzen und z. B. _Gens Fabia_ ebenso wohl als _Genus Fabium_ sagen könnte; beide entsprechen dem Zeitworte _gignere_ und dem Hauptworte _Genitor_; ebenso wie γένος seinerseits γεννᾷν und γονεύς. In allen diesen Wörtern steckt der Begriff der Abstammung. Die Griechen bezeichneten die Genossen eines γένος auch als ὁμογάλακτες, d. h. von der nämlichen Milch Genährte.[1153] Griechen und Römer verbanden ohne Zweifel mit den Worten _Gens_ und γένος die Vorstellung eines gleichen Ursprungs und in Hellas wie in Rom haben die Geschlechternamen stets die Form, wie sie in beiden Sprachen für die patronymischen Benennungen gebräuchlich war. Claudius heisst Sohn des Clausus, und Butades Sohn des Butes. Das Zeichen, dass man einer Gens angehöre, war das _Nomen gentilicium_, der Geschlechtsname, der stets mit _-ius_ endigt. Diesem wurde bei den Patriziern vorgesetzt zur Bezeichnung des Individuums das _Praenomen_, der Vorname; endlich spalteten sich die Gentes meist in Sonderfamilien, welche zu ihrer Unterscheidung noch einen besonderen Beinamen (_Cognomen_) führten, und dieser wurde dem _Nomen gentilicium_ als dritter Name nachgesetzt. So war z. B. Scipio Beinamen der Cornelier, Piso der Calpurnier u. s. w. In dem Namen Publius Cornelius Scipio ist also Cornelius jener des ganzen Geschlechts und älter als Scipio; es hat demnach Leute des Namens Cornelius lange vor Scipionen gegeben. Daraus geht hervor, was +Fustel de Coulanges+ mit Recht betont, dass das Geschlecht, die Sippe ursprünglich die Familie selbst,[1154] sagen wir die älteste Form der griechisch-römischen Familie war. Es ist die _Joint-Family_ der Hindu, die ursprüngliche slavische Sippschaft. So wie diese aber in der Hausgenossenschaft sich nicht mehr als ein strenger Bund Blutsverwandter darstellt, so sind auch die unter Vatergewalt entstandenen Gentes Verbände, wie sie nicht mehr die Abstammung allein, sondern eben die väterliche Besitzgewalt durch Aufnahme fremder Elemente geschaffen hat, indem sie ihnen Sklaven und die aus den Freigelassenen hervorgegangenen Klienten einfügte. Stets aber beherrschte die Einbildung gemeinsamer Herkunft den Begriff des Geschlechts. Bei der späteren Spaltung der Sippe in Sonderfamilien schieden sich die Gentiles von den Agnaten, d. h. die engeren Verwandten nach Manneslinie. Gentile blieben solche Agnaten, welche ihre in der Nacht der Zeiten verloren gegangene Verwandtschaft nicht mehr nachweisen konnten; die einzige Erinnerung an diese Verwandtschaft lebte fort in dem gemeinschaftlichen _Nomen gentilicium_.