Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 46

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Es ist bedauerlich, dass die meisten Ausdrücke, auf deren Benutzung wir uns angewiesen sehen, einer scharfen Sinnbegrenzung entbehren. Wo z. B. die Grenze zwischen Horde und Stamm zu ziehen sei, ist schwer zu sagen. Im Grunde genommen ist die Horde ein kleiner Stamm, der Stamm eine grosse Horde, ja selbst ein ganzes Volk braucht nicht notwendig mehrere Stämme zu umfassen, sondern kann bloss +ein+ ausgedehnter Stamm sein. Ein Wort, welches häufig eben so unbestimmt gebraucht wird, ist Clan oder Unterstamm, dessen Entstehen im Kreise der Mutterfolge wir schon kennen gelernt haben.[1039] Dr. +Le Bon+ meint, im Grunde sei der Clan nur die vergrösserte Familie. Das Nämliche lässt sich von der Sippe aussagen. Entwicklungsgeschichtlich ist aber die Sippe keine vergrösserte Familie, sondern die Familie eine verringerte Sippschaft, der Stamm keine Ausdehnung des Clans, sondern der Clan eine Einschränkung des Stammes. Es ist daher sinnverwirrend, wenn der sonst so scharf denkende +Le Bon+ sagt, es sei der Familie kaum möglich, zum Clane zu werden, ohne durch den Stamm zu gehen.[1040] Vielmehr kann der Clan bloss aus dem Stamme entstehen. Mit der Familie, d. h. mit der Familie, wie wir sie verstehen, darf der Clan nicht verwechselt werden, weil, wie ich schon einmal erklärte, die letztere zur Zeit der Clanbildung noch gar nicht bestand. Dies scheint auch Dr. +Starcke+ nicht erwogen zu haben, so sehr er den Gegensatz von Familie und Clan betont. Wie der Clan +entsteht+, sagt er uns nicht; er fasst aber denselben als +neben+ und unabhängig von der Familie vorhanden auf. Der dänische Gelehrte unterscheidet: Stamm, Clan, Familiengruppe und Familie. Mit dem Worte Stamm bezeichnet er bloss „eine Gruppe von Individuen, welche zusammen wohnen und unter welchen das Vereinigungsband gemeinsamer Wohnort, Sprache u. s. w. ist. Ein Stamm kann eine Anzahl von Clanen, Familiengruppen und Familien umfassen; derselbe Clan kann in mehreren Stämmen zerstreut leben. Es wird aber eben die Frage sein, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei. Der Stamm ist als die primitive Form einer Staatenbildung aufzufassen; der Clan aber unter diejenigen Bildungen einzureihen, welche auf Vorstellungen einer Verwandtschaft beruhen.“[1041]

Für diejenigen meiner Leser, welche mir bisher gefolgt sind, wird die Frage, ob ein ursprünglicher Unterschied zwischen Stamm und Clan anzunehmen sei, sich leicht erledigen. Der Stamm, eine Anschwellung der ursprünglichen Geschlechtsgenossenschaft, bewahrt diesen Charakter, wenn auch, wie begreiflich, in schwächerer Weise. Die der Geschlechtsgenossenschaft zugrunde liegende Blutsgemeinschaft verliert im Stamme an Quantität, nicht an Qualität. Nicht gemeinsamer Wohnort, gemeinsame Sprache u. dgl. sind das einzige Vereinigungsband des Stammes; sondern was eben die Menschen an einem gemeinsamen Wohnort vereinigt, ist vor allem die das Gefühl der Zusammengehörigkeit wachrufende Voraussetzung gleicher Abstammung, worin die gemeinsame Sprache sie bestärken muss. So irrig es ist, +heutzutage+ Sprache und Rasse gleichzusetzen, so kann dem in der Urzeit doch nicht anders gewesen sein. Innerhalb des so gearteten Mutter-Stammes ward nun durch Exogamie der Clan geschaffen. Wie der Stamm selbst gründete er sich lediglich auf das weibliche Blut; dem Wesen nach war also kein Unterschied zwischen beiden. Dem Leser wird es ferner auch nicht entgehen, dass es unzulässig ist, für den Anfang im Clan Familiengruppen und Familien zu unterscheiden. Zur Zeit der Clanbildung gab es weder die einen noch die anderen, sondern einfache Muttergruppen, auf welche unsere Bezeichnung „Familie“ nicht anwendbar ist. Auf dem Wege zum Patriarchate waren es gerade die Reste der Mutterfolge, welche die Clanschaften, die _Goira_, _Thums_, _Kilis_, oder wie die Benennungen dafür bei vielen indischen Volksstämmen lauten, zu erhalten pflegten.[1042] Als die Vaterschaft endlich den Sieg errungen, sah sie sich vorerst an der Spitze einer durch Blutsbande zusammengehaltenen Geschlechtsgruppe, welche noch lange nicht die Familie war, wie Dr. +Starcke+ sie auffasst. Eine Familie, sagt er, wird durch die Ehe gegründet; die Ehe in ihrer weitesten Ausdehnung ist ihm „nichts als eine Verbindung zwischen Mann und Weib, welche von einer mehr als augenblicklichen Dauer ist und während welcher die beiden gemeinsam für ihre Nahrung sorgen. Eine Familiengruppe und noch mehr ein Clan wird durch das Blut getragen, d. h. man wird als Mitglied der Gruppe geboren. Wir haben somit zwei sehr verschiedene und anscheinend völlig inkommensurable Grundlagen der Familienassoziation. Die Familie erhält eine immer grössere Festigkeit, je grössere Heiligkeit das eheliche Band zwischen den Eltern erhält; Familiengruppe und Clan sind dagegen etwas Stabiles, niemals gestiftet noch aufgelöst, nur daseiend und lebend.“[1043] „Die Familiengruppe entsteht aus der Familie, setzt ein Ehepaar und dessen Kinder voraus.“[1044]

Die hier vorgetragenen Ansichten sind durchaus den heute herrschenden Verhältnissen nachgebildet; letztere sind aber erst etwas Gewordenes, und es geht nicht an, insbesondere angesichts der so zahlreichen, dagegen sprechenden Thatsachen, dieses Gewordene als ein von allem Anfange an Gegebenes zu setzen. Die Familiengruppe entsteht +nicht+, wie +Starcke+ glaubt, aus der Familie, sondern +umgekehrt+ sondert sich ganz allmählich aus dem, was er Familiengruppe nennt, die Familie ab. Gewiss setzt dieselbe ein Ehepaar und dessen Kinder voraus; es hat aber lange, sehr lange gedauert, bis es zum „Ehepaare“ kam. Eine Verbindung von Mann und Weib, wenn sie auch von mehr als augenblicklicher Dauer und fruchtbar ist, begründet eben noch lange keine „Familie“. Vater, Mutter und Kinder sind freilich die +natürlichen+ Bestandteile derselben; aber nicht um das, was in naturgeschichtlichem Sinne als Familie zu betrachten ist, handelt es sich, sondern um das +kultur+geschichtliche Gebilde, das uns als Familie gilt. Dieses bestand ursprünglich und besteht noch bei vielen Völkern nicht, ebenso wenig wie eine Ehe, die dieses Namens annähernd wert wäre. Als die mütterlichen Clane sich bildeten, war von einer Familie, kulturgeschichtlich gesprochen, noch keine Rede, wenngleich selbstverständlich fruchtbare Paarung zu allen Zeiten den Kern +aller+ gesellschaftlichen Verhältnisse ausmachten. Erst mit dem Aufkommen des Patriarchates nähern wir uns, wie in früheren Abschnitten entwickelt wurde, Zuständen, in welchen der Begriff der Familie schlummert. Zunächst ist es noch eine durch die mütterliche Abstammung verbundene Genossenschaft, über welche der Mann als Herr und Patriarch Gewalt gewinnt; im Clane steigt er zum Häuptling auf. Jene Genossenschaft Blutsverwandter ist die +Sippe+, ein weit treffenderes Wort als Familiengruppe. Die Sippe schliesst schon alle Elemente der späteren Familie ein, ist aber diese noch nicht, wie ja die Verschiedenheit der Bezeichnung deutlich genug besagt. Gleichwie, um der Chemie ein Beispiel zu entlehnen, die Natur in der atmosphärischen Luft Sauerstoff mit Stickstoff, etwas Kohlensäure und Wasserdampf zu einem innigen Gemenge vereint hat, das bloss der Scheidekünstler in seine einzelnen Bestandteile zu zerlegen vermag, so sind uranfänglich auch die sozialen Elemente verschmolzen, bis der grosse Scheidekünstler Gesittung sie nacheinander allmählich auslöst und zu neuen Verbindungen gruppiert. Ob und wie Sippe und Clan sich ursprünglich unterschieden, ist schwer zu sagen; es lässt sich aber denken, dass bei nicht allzu grosser Kopfzahl der mutterrechtliche Clan einfach zur patriarchalischen Sippe ward, dass also Clan und Sippe zusammenfielen, wie denn Dr. +Starcke+ auch mit Recht seine „Familiengruppe“ dem Clane naherückt. Natürlich führten Zeit und Umstände vielfach eine Unterscheidung zwischen der engeren Sippe und dem weiteren Clane herbei. Die Mitglieder desselben Clans (_Gotra_) nennen sich _Samanodoca_ und ihre Verwandtschaft endet erst, wenn Geburts- und Familiennamen nicht mehr bekannt sind. Wie bei den Chinesen für jedermann, so ist es in Indien für den Brahmanen ungesetzlich, ein Weib zur Frau zu nehmen, dessen Gotranamen derselbe wie sein eigener ist. Wenn nun aber Dr. +Starcke+ den Clan als eine Blutsgruppe von hervorragender juridischer Bedeutung, ja als eine „exklusive Rechtsgruppe“ bezeichnet[1045], so ist er dies erst geworden durch die unter dem Patriarchate entstandene bürgerliche Verwandtschaft, welche +reine+ und +unreine+ Clane schuf.

Bei den Radschputen, welche diese rückblickenden Betrachtungen veranlassten, hat +Alfred Lyall+ diese Vorgänge beobachtet. Die ganze Clangesellschaft ist dort durch das Blutsband verknüpft. An der Spitze des Clans steht der Häuptling, alle Clangenossen betrachten sich aber als dessen Brüder und Gleiche.[1046] Die Radschputen sind stolz auf ihren edlen Ursprung, den sie bis in ein hohes Altertum hinauf +nachweisen+ können. Der ärmste Radschpute kann heute noch, wie +L. Rousselet+ versichert, vermittelst des sorgfältig geführten Stammbaums seines Clans, seinen Ursprung bis zu dem Punkte hinaufführen, in welchem dieser sich von dem Hauptstamme abgezweigt hat, und zwar mit Sicherheit auf mehr denn fünfzehn Jahrhunderte zurück.[1047] Die Bewahrer dieser Genealogien sind vornehmlich die heroischen Dichter oder Barden (_Bhât_), deren Person geheiligt ist und deren jeder Clan wenigstens einen besitzt.[1048] Jeder Clan eines Stammes führt seinen besonderen Namen und dieser bezieht sich allemal auf irgend ein bemerkenswertes Ereignis im Leben des Gründers. Ein Clan nun, welcher auf gemeinsamer Abstammung seiner Mitglieder beruht, die gewöhnlich beisammen leben, auf demselben Gebiete wohnen und einen wirklichen Stammbaum besitzen, -- ein solcher Clan ist ein +reiner+. Ein +unreiner+ Clan ist dagegen +keine+ Genossenschaft Blutsverwandter, wohl aber eine einer solchen Genossenschaft +nachgebildete+ Körperschaft. +Lyall+ hat die Neubildung solcher unreiner Clane beobachten können. Irgendwo erhebt sich ein kühner, unternehmungslustiger Mann, der auf Abenteuer ausziehen, vielleicht eine Räuberbande gründen will. Er ruft zu diesem Behufe zunächst solche seiner Blutsverwandten herbei, über die er Einfluss gewonnen und welche ihm mit Begeisterung folgen. Aber auch Nachbarn, Abenteurer, herabgekommene Menschen, von ihrer Umgebung ausgestossene Verbrecher schliessen sich gar bald dem kleinen Häuflein an. Man zieht fort, ergattert in Güte oder Gewalt ein Stück Land, auf dem man sich niederlässt und das man umhegt. Um sich von den benachbarten oder feindlichen Bevölkerungen zu unterscheiden, nehmen alle Glieder des kleinen Häufleins den Namen des Anführers an. Dieser künstlich geschaffene Stamm, d. h. diese Vereinigung von Abenteurern verschiedenen Ursprungs, wird ein solcher aber erst dann, wenn die verschiedene Herkunft der einzelnen soweit vergessen ist, dass deren Nachkommen sich für die echten Nachkommen des Stifters halten können.[1049] Solche Räuberstämme nehmen nun ihrerseits beständig fremde Leute auf, welche irgendwelche Umstände zum Ausscheiden aus ihren angestammten Verhältnissen bewogen. In diesem Menschenknäuel wirkt nun der Gedanke der Blutsverwandtschaft von neuem und reorganisiert sie systematisch in Gruppen. Jeder neu Eintretende hängt trotz allem so an seiner alten Herkunft und Sitte, dass er darauf besteht, innerhalb des Stammes einen bestimmten Kreis unter dem Namen seines ursprünglichen Clans, seiner Kaste oder Heimat zu gründen.

Man sieht, welche merkwürdige Rolle bei der Entstehung dieser unreinen Clane die Einbildung spielt; ein solcher unreiner Clan ist nur unter dem Patriarchate möglich, welches statt des Blutsbandes ein Rechtsband um die Genossenschaft schlingt. Dennoch ist es die Einbildung eines Blutsbandes, welche am mächtigsten auf die Bildung jener Clane wirkt. Es ist dies eine eingebildete Vorstellung, welche aus unserer abendländischen Welt keineswegs verschwunden ist. Handelt es sich doch um nichts Geringeres, als um den Anspruch auf eine bessere Herkunft und einen älteren Stammbaum, als jene, wozu man thatsächlich berechtigt ist. Im Abendlande wird das, was ehemals Stärke war, Schwäche; allein im Morgenlande, im Schosse durch den Verwandtschaftsgedanken geeinter Gesellschaften, stellt es noch immer eine Kraft vor. Ein Mann von hervorragender Tapferkeit und bedeutendem Ansehen bildet einen Clan mit Hilfe seiner Verwandtschaft und seines Gefolges; sein Erfolg schützt den Clan sofort selbst gegen jene Gefahren, die aus der numerischen Ungleichheit der Geschlechter entspringen. Es wird ein sogenannter reiner Clan mit einem wahrhaften Stammbaum, in dem man _a priori_ die Vaterschaft des Gründers als eine sichere Thatsache voraussetzt. Der Clan kann auch exogam sein, entweder infolge der Anzahl Gefangener, die stets einen Teil seiner Beute bilden, oder einfach, weil die Gewohnheit, sich Weiber aus der Ferne zu holen, die physische Kraft desselben vermehrt und ihm das Übergewicht im Kampfe ums Dasein verschafft hat.[1050]

Bei den Radschputen ist nun die Exogamie durch Religion und Sitte gleich geheiligt. Der echte Radschpute achtet auf ein endloses Verzeichnis verbotener Verwandtschaftsgrade, zugleich aber lebt er in einem Kreise, innerhalb dessen er sich beweiben muss. Er +muss+ das Weib seiner eigenen Kaste und darf sie nicht seinem eigenen Clane entnehmen. Vielweiberei herrscht bei den Radschputen, wie in allen Staaten Indiens. Jeder Wohlhabende hat zum mindesten drei Frauen; stets aber ist eine darunter die erste oder Hauptfrau. Die Frauen spielen auch in bezug auf das öffentliche Leben eine wichtige Rolle, und man unternimmt nichts von Bedeutung, ohne sie zuvor um Rat befragt zu haben. Eine Frau, welche eine ihr angethane Beleidigung gerächt wissen will, schickt irgend einem Krieger, den sie sich zum Kämpen ausersehen hat, ein Armband zu, und damit ist derselbe verpflichtet, für sie einzutreten. Wenn ein Stamm oder Clan dem andern seine Mädchen verweigert, so führt dies zu Blutfehde; das Scheingefecht, das sonst in Erinnerung an den einstigen Frauenraub beim Abholen der Braut aufgeführt wird, artet dann in blutigen Kampf aus -- es ist dann thatsächlich Frauenraub -- und kann langdauernde Stammesfeindschaft zur Folge haben. Der Arme, der streng an der Kastenvorschrift hält, kann sich längeres Suchen um eine Frau natürlich nicht erlauben; unter der arbeitenden Klasse der Radschputen ist deshalb die Zahl der Junggesellen grösser als sonstwo.

Die Schwierigkeit, die Tochter an den Mann zu bringen, liess sodann die Tötung neugeborener Mädchen zur nationalen Eigentümlichkeit heranreifen. Durch seine Hauschronisten vor jeder Missheirat ängstlich gemacht, greift der Radschpute hohen Ranges für den zu verheiratenden Sohn schliesslich zur Tochter aus geringer Radschputkaste, weil diese zum eigenen Stamm oder Clan sicher nicht verwandt ist. Dies hat eine fortwährende Standeserhöhung weiblicher Mitglieder aus Kasten von geringem Ansehen zur Folge; es befriedigt nicht nur den Ehrgeiz der Angehörigen, von höher Stehenden gesucht zu werden, die reichen Morgengaben verhelfen den Eltern der jungen Frau auch zu Vermögen. Anders unter den Kasten hohen Ranges; je bevorzugter die soziale Stellung, desto enger der Kreis, in welchem eine ebenbürtige Heirat möglich ist und dies bildet die Ursache, dass in solchen Kreisen die Väter ganz regelmässig auf die Achtung ab Schwiegerväter verzichten, Grosselternfreuden sich versagen und ihre Töchter gedungenen Mördern zur Tötung übergeben.[1051]

Wie im übrigen Indien ist auch die „Familie“ der Radschputen die _Joint-family_, die Sippe. Ihr Oberhaupt verwaltet das Vermögen und übt unbedingte moralische Autorität. Bei seinem Ableben folgt ihm der älteste Sohn, ohne dass es jedoch zu einer Teilung der Güter käme. Alle Mitglieder der Genossenschaft unterwerfen sich ihm, wie früher seinem Vater. Keines besitzt ein Sondereigentum. Alle beweglichen und unbeweglichen Güter sind ein Gemeineigentum, von dem nichts ohne Zustimmung aller veräussert werden kann. So ist denn die _Joint-family_ eine moralische Person, welche besitzt, erwirbt und eine ewige Dauer hat, wie die tote Hand. Sie ist zugleich der vollendete Typus jener altertümlichen Form ungeteilten Besitzes, der in allen ursprünglichen ackerbauenden Gesellschaften auftritt. Ihn verkörpert bis auf unsere Tage die +indische Dorfgemeinde+. Manus Gesetzbuch spricht bloss von Dörfern, welche heute noch in Indien politisch und wirtschaftlich die Einheiten bilden. Über ihnen steht nur der Staat. Das Dorf ist die wahre Heimat der Hindu und in gewissem Sinne auch sein Clan, seine Sippe; vom Standpunkte unserer jetzigen abendländischen Verhältnisse könnte man sagen, das Dorf sei nichts als eine erweiterte Familie.[1052] Zweifelsohne ist auch die indische Dorfgemeinde aus den Familienzuständen hervorgewachsen, ihnen nachgebildet; sie ist die reinste Form der „Heimatsregierung“ (_Home-rule_), welche in der einfachsten Patriarchalverfassung wurzelt, da alle Brüder, als gemeinsame Eigner des Sippenlandes, beisammen lebten und dasselbe unter dem väterlichen Oberhaupte bebauten. Jedes Hindudorf ist eine Vereinigung solcher Sippen, welche zueinander in die engste gesellschaftliche Verbindung getreten sind[1053] und sich für Nachkommen eines gemeinsamen Stammvaters halten.[1054] In vielen Fällen ist dies auch genau; dann bilden die Dorfinsassen einen wahren Clan (_Gotra_). Manchmal aber sind es drei bis vier Sippschaften, welche den für Fremde mehr oder weniger offen stehenden, zugänglichen Grundstock des Dorfes darstellen. Dann ist die Verwandtschaft natürlich eine bloss eingebildete -- wie ein unreiner Clan -- nichtsdestoweniger aber allgemein anerkannt und angerufen. Das Dorf zerfällt heute in verschiedene Haushaltungen, jede mit eigener Wohnung und eigenem Landstück, was jedoch gewiss als eine neuere, nicht ursprüngliche Einrichtung zu betrachten ist. Alles im Besitze des Haushaltes befindliche bewegliche Gut, wie Vieh, Ackergeräte u. dgl., sowie der Anteil der Haushaltung an den Einkünften des Dorfes gehören den Mitgliedern der Sippe gemeinsam; die dem Dorfe gehörigen Liegenschaften sind dagegen gemeinsames Eigentum aller Dorfinsassen, welche sie auch gemeinsam bebauen und sich in deren Erträgnis teilen.[1055] Und so wie jede Sippe unter einem gemeinsamen Oberhaupte steht, so stehen wieder alle Dorfbewohner unter einem gemeinsamen Vorstande, der aber im Einvernehmen mit dem ursprünglich aus fünf Mitgliedern gebildeten Dorfrate, dem _Pantschayat_, handeln muss. Es ist dieser Pantschayat eine der ältesten indischen Einrichtungen.[1056] Vor der britischen Herrschaft kannten die indischen Dorfbewohner auch nicht das Testament; Grund und Boden wurde weder verkauft, noch verpachtet noch vererbt.[1057] Allmählich erst gelangte man in gewissen Bezirken dazu, Liegenschaften zu veräussern, aber es bedurfte der Zustimmung der Eltern, der Miteigentümer, der Nachbarn.[1058]