Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
Part 43
[987] Ausland 1871. S. 8.
[988] +Zöller+. A. a. O. S. 97.
[989] +Ernst Mevert+. Ein Jahr zu Pferde. Reisen in Paraguay. Wandsbeck 1883. S. 96-97.
[990] +Zöller+. A. a. O. S. 94.
[991] Globus. Bd. XII. S. 357.
[992] Ausland 1863. S. 938.
[993] Globus. Bd. XIII. S. 36.
[994] H. +Zöller+. Die Deutschen im brasilianischen Urwalde. Berlin und Stuttgart 1883. Bd. I. S. 142.
[995] Dass Ähnliches, wenn auch hoffentlich nur ausnahmsweise, unter den Kulturnationen möglich ist, beweist folgende, im September 1886 aus Marseille gemeldete Begebenheit: die Kunstreiterin Melita Estrelles hatte im Jahre 1875 ein neugeborenes Kind zu Bauersleuten in die Bretagne zur Pflege gegeben. Das Kostgeld war pünktlich gezahlt, allein Berufspflichten hinderten die Mutter die ganze Zeit über, auch nur ein einziges Mal ihr Kind zu besuchen. Der kleine Paul hat jetzt erlernt, was in der Dorfschule zu lernen möglich, und nun bringt ihn seine Pflegemutter der schönen Melita ins Haus. Bei seinem Anblicke war Melita einer Ohnmacht nahe. „Dieses Ungetüm“, rief sie aus, „ist nicht mein Kind! Ihr habt es mir vertauscht und wollt mir nun einen Bauerntölpel aufbürden.“ Sie eilt zum Gericht und sagt: „Herr Richter, sehen Sie meine Haare, meine Augen, meinen Mund und meine Nase an und vergleichen Sie dieses Monstrum mit mir.“ Der Richter, ein galanter Mann, nickte zustimmend, dann aber wagte er die Frage: „Mademoiselle, wie hat denn der Vater des kleinen Paul ausgesehen?“ Melita versinkt in Nachdenken. „Der Vater! der Vater! warten Sie ein wenig.“ Endlich schüttelt sie verlegen die Locken: „Es ist Alles umsonst, nach elf Jahren, wer kann sich an solche Einzelheiten erinnern.“ Sie wendet sich an ihr Kind. „Nun meinetwegen, küsse mich, vielleicht komme ich später darauf, wem du gleichst.“ Sie wirft dem verblüfften Richter ein Kusshändchen zu und hüpft hinaus.
XXV.
Entwicklung des Patriarchats in Indien.
Die Patriarchalfamilie im Kreise des Islâms mit ihren verwandten Erscheinungen hat den Stoff zu den vorhergehenden Abschnitten geliefert. Es liegt uns nunmehr ob, dieselbe in ihrer geschichtlichen Entwicklung in einem anderen Gesittungsbereiche zu verfolgen, welches um so höheres Interesse beansprucht, als mit dessen Trägern gemeiniglich eine Stammverwandtschaft der fortgeschrittensten Völker unseres Erdteiles angenommen wird. Ich spreche von Indien. Doch ehe ich fortfahre, ist ein kurze ethnologische Abschweifung unerlässlich.
Die ältesten Ureinwohner der mit dichten Waldungen bedeckten Halbinsel Vorderindiens waren Schwarze, unter welchen sich wohl von jeher zwei Gruppen unterscheiden liessen: kleine, negritoähnliche Menschen mit Wollhaar und platten Gesichtszügen im Osten und im Zentrum; grössere, glatthaarige, intelligentere, den Australiern ähnliche im Süden und Westen. Auf zwei Wegen gelangten fremde Eindringlinge zu diesen Ureinwohnern, mit welchen sie im Laufe der Zeit mancherlei Blutmischungen eingingen. Das Thor des Brahmaputra gestattete in vorgeschichtlicher Zeit zuerst Leuten gelber Hautfarbe Einlass, aus deren Vermengung mit den Schwarzen das protodravidische und später, durch Verbindung mit diesem das dravidische Volkstum hervorging. In weit späteren Jahren drangen dann durch die Pforte von Kâbûl im Westen turktatarische Einwanderer nach Indien; sie befestigten ihre Herrschaft zuvörderst im ganzen Stromgebiete des Indus und einem Teile des Gangeslandes, rückten aber später in das Innere der Halbinsel vor und drangen zuletzt in Dekkan ein. Diese Turktataren hatten unter den dunkleren Ureinwohnern mächtige, gut eingerichtete Staaten gegründet, als etwa fünfzehn Jahrhunderte vor unserer Zeitrechnung durch die Pforte von Kâbûl abermals Fremdlinge nahten. Es waren dies hellfarbige Menschen. Sie redeten eine längst verlorene Sprache, aus welcher das Sanskrit sich entwickelte. In Ermanglung eines besseren Namens bezeichnet man sie als +Arier+, von Sanskrit _ârya_, d. h. der Angehörige des eigenen Stammes, als Beiwort „der Ehrenwerte“. Es ist ein gesichertes Forschungsergebnis, dass die meisten Völker Europas Sprachen reden, welche mit den aus dem verlorenen Idiom dieser Arier entsprossenen in enger Beziehung stehen, dass somit sie alle in der arischen Ursprache ihre Wurzel haben. Nach ihren äussersten Gliedern nennt man diese Sprachengruppe die indogermanische. Aus der Verwandtschaft der Sprachen darf man jedoch keineswegs auf die leibliche Verwandtschaft der Menschen schliessen, welche diese Sprache reden. Verleitet durch den Befund der vergleichenden Sprachwissenschaft hat man allerdings auch eine Rasse arischer Völker aufgestellt, allein mit Recht hat +Mantegazza+ die landläufige Annahme, dass die Völker indogermanischer Zunge ursprünglich von einem einzigen Urvolke, eben den Ariern, auch in leiblicher Hinsicht, also dem Blute nach, abstammten, als ein „naives ethnologisches Märchen“ bezeichnet. Zu gleichem Ergebnisse gelangt Dr. +Gustave Le Bon+. Anthropologisch haben die Europäer mit den asiatischen Indogermanen nichts zu schaffen, wie schon die völlige Verschiedenheit ihres Typus hinlänglich beweist. Aber auch in Indien war der Einfluss der arischen Ankömmlinge auf das Blut der sehr allmählich unterworfenen Eingeborenen, allem Anscheine nach, äusserst schwach. Den Typus ihrer körperlichen Beschaffenheit und Gesichtszüge erhielten die Hindu der Geschichte von den Turktataren, während sie den Ariern ihre Sprache, ihre Charakterbildung, ihre Religion und Sitten verdanken, wenigstens zum grossen Teile.[996] Schon seit lange giebt es in Indien +keine Arier+ mehr.[997] Wohl sind die heutigen Sprachen Indiens in der Mehrzahl indogermanisch, aber das Volk ist physisch nicht arisch. +Theodor Pösche+ sagt: nicht +mehr+ arisch.[998] Es ist aber der Masse nach überhaupt +niemals+ arisch gewesen. Dennoch sind für uns bloss die Arier wichtig, weil auf sie allein unsere spärliche Kunde der indischen Vorzeit sich beschränkt.
Die noch nicht ausgetragene Streitfrage nach den arischen Ursitzen möge hier unerörtert bleiben. Gleichviel ob die Heimat der Arier in Asien oder in Europa gesucht werde, es ändert dies nichts an der Thatsache, dass es nur ein an Kopfzahl geringer Volkshaufe war, welcher an Indiens Thoren pochte, gering im Verhältnis zu der in dem fruchtbaren Lande schon vorhandenen eingeborenen Bevölkerung. Einiges Licht auf die Zustände dieser Menschen vor ihrer Einwanderung nach Indien wirft bloss die vergleichende Sprachforschung. Wenn wir ihren Ergebnissen trauen dürften, so hätten die Urarier das Leben von tüchtigen Hirtenvölkern geführt, welche jedoch bereits zu sesshaften Niederlassungen gekommen waren und auch soviel Ackerbau trieben, als es Nomaden eben thun; jedenfalls war ihnen an der Viehzucht alles gelegen. Sie hatten Häuser, vornehmlich aus Holz und Balken gezimmert, wie denn schon Zimmerhandwerk und Metall bekannt gewesen, hatten abgeschlossene Höfe und Hürden für ihr Vieh.[999] Deutlich lässt dieses Bild erkennen, dass jenes arische Urvolk den eigentlichen menschlichen Urzuständen schon weit entrückt war, dass es schon eine beträchtliche Gesittung erworben, welche jene der Ureuropäer, wie die Höhlenfunde sie enthüllen, hoch überragte. Es überrascht daher nicht, zu vernehmen, dass in Haus und Hof der Vater herrschte, der Schirm- und Schutzherr der Familie, ihm zur Seite als Herrin die Frau und Mutter der Kinder, während die Namen der Ehegatten, von Vater und Mutter, die von Sohn und Tochter, Bruder und Schwester und von Verwandten auf ein sittlich edles Familienwesen deuten. Diese alten Arier standen also schon bei ihrem ersten geschichtlichen Auftauchen in vollem Patriarchate. Eben dieses vorgerückten Kulturstandes halber geht es jedoch nicht an, die damaligen Verhältnisse für die ursprünglichen zu erklären. Vernünftigerweise muss man annehmen, dass mit der übrigen Gesittung auch die arische Familie mannigfache Entwicklungsphasen durchlebt habe, ehe sie auf der geschilderten Höhe uns entgegenzutreten vermochte. In der That habe ich bereits wiederholt auf einzelne Umstände hingewiesen, welche auf eine dereinst grössere Lockerheit der Familienbande deuten, wie sie den Zeiten der Muttergruppe eigen gewesen. Neuestens hat freilich Dr. +C. N. Starcke+ versucht, für die Arier, sowie für die Menschheit überhaupt, die Muttergruppe oder, wie er sich ausdrückt, die Weiberlinie als ältere Entwicklungsperiode in Abrede zu ziehen; wo er ihre Spuren oder gar ihr Vorhandensein nicht zu leugnen vermag, dort fasst er sie als eine spätere Bildung auf, als einen Endpunkt, nicht als einen Ausgangspunkt der Familienentwicklung. Er bekämpft, was er den „Irrtum der kommunistischen Hypothese“ nennt, die Annahme einer urzeitlichen Ungebundenheit (Promiskuität), die er vielmehr stets für später entwickelt und als einen Beweis freundschaftlicher Gesinnungen erklärt.[1000] Der dänische Forscher stellt die, wie mir däucht, durch die Völkerkunde in keiner Weise gestützte Behauptung auf, ursprünglich sei der Mensch gewiss nicht, weder aus Neigung noch aus Pflichtgefühl, der Promiskuität zugethan gewesen[1001], weil der Mensch +immer und überall+ das Geregelte höher schätzte als das Ungeregelte.[1002] Ich wüsste, wie gesagt, aus der vergleichenden Völkerkunde keine Beweise beizubringen, welche diesen Sätzen unbedingte Gültigkeit verleihen könnten. Aus allem, sagt +Starcke+, was wir über das Leben und Treiben primitiver Menschen erfahren, leuchte mit Bestimmtheit hervor, dass fleischliche Rücksichten +nicht+ den Eckstein der Entwicklung der Familie bildeten. Den „Eckstein“ allerdings nicht, wohl aber den Anstoss.[1003] Er räumt ein, die fleischlichen Genüsse nähmen gewiss im primitiven Leben den grössten Platz ein, meint aber, sie seien auch unter allen die am leichtesten zugänglichen, und es bildeten sich daher die Gewohnheiten nicht unter dem Einfluss des Ersinnens von Mitteln zu ihrer Erreichung.[1004] Wie sehr aber gerade im Gegenteil der sinnliche Genuss das Denken des Naturmenschen beschäftigt, dafür sind im Laufe dieses Buches genügende Beispiele verzeichnet worden. Gewiss unterscheiden manche der +heutigen+ rohen Völker schon scharf zwischen Ehe und Liebesverhältnissen; wer aber der Psychologie in den Familie und Ehe betreffenden Untersuchungen nicht jeglichen Platz verweigert, wird nicht umhin können, in der +primitiven+ Eheverbindung -- wenn diese Beziehung überhaupt zulässig -- nichts als ein geschlechtliches Verhältnis zu erblicken. +Starckes+ Auffassung der Ehe als einer „rechtlichen Institution“, wobei der geschlechtliche Verkehr zwischen Gatten nichts wird, als eins von den Dingen, mit denen die Eheordnung zu schaffen hat -- keineswegs sei er der Mittelpunkt der Ehe, die _ratio existendi_ derselben, -- entspricht wohl den Anschauungen vorgerückterer Zeitalter, ist aber auf die Urzustände augenscheinlich durchaus unanwendbar. Der Bund der Geschlechter schuf allmählich, bei längerer Dauer, zuerst gesellschaftliche (soziale) Beziehungen, die später gewohnheitsrechtliche Kraft gewinnen; nimmermehr wird er eingegangen, um rechtliche Verfügungen zu treffen. Dazu hätte der Urmensch mit aprioristischen Ideen, Rechtsbegriffen ausgestattet sein müssen, eine Voraussetzung, gegen welche alle in der Naturwissenschaft wurzelnde Philosophie sich sträuben muss. Weil eben die Ehe mit ihren unzweifelhaft rechtlichen Wirkungen von Haus aus keine rechtliche Einrichtung gewesen sein kann, sondern erst dazu +geworden+ ist, hervorgewachsen aus der natürlichen, +geschlechtlichen+ Verbindung, ist auch nicht mit Dr. +Starcke+ reine Einmännerei (Monandrie) und Einweiberei (Monogynie), geschweige denn Monogamie (Einehe) an die Spitze der Entwicklung zu stellen. Dafür ist kein Beispiel zu nennen.
Auch die alten Arier bieten ein solches nicht, obwohl sie, wie betont, schon auf der sehr fortgeschrittenen Stufe sich bewegten, wo man von „Ehe“ reden darf. In der vedischen Zeit, etwa ein Jahrtausend vor unserer Ära, herrscht durchgängig Monogamie, ein edles, inniges Verhältnis zwischen dem Gatten und der Gattin; allein Spuren älterer, weniger geregelter Zustände sind noch deutlich erkennbar. Nur geringes Gewicht lege ich auf die schon einmal berührte[1005] Erzählung von der Heldin Draupadi, der Gattin der fünf Pandavabrüder, im Mahabharata, welche auf Vielmännerei bei den alten Ariern schliessen lässt. Wie aber Geschwisterehe und anderes, was später als Blutschande verpönt war, früher wohl bestand, so ist auch der allgemeinen Monogamie erst allmählich die Vielweiberei gewichen, welche in altvedischer Zeit wohl noch bei Fürsten und Grossen, wenn auch nur als Kebsentum angetroffen ward. Was die Polygamie in vielen Fällen erhielt, war die gebieterische Notwendigkeit, Söhne zu haben. Wem die Gattin bloss Töchter gebar, der sah sich bemüssigt, ein zweites Weib zu nehmen. Wie allerwärts übt natürlich auch bei den Ariern das gemeine Volk die Monogamie der Armut; dass bei aller Heiligkeit der Ehe und des Familienlebens es sich dafür anderweitig entschädigen wollte, geht aus den älteren Vedaliedern zur Genüge hervor; heimliche Geburt und heimliches Hinwegschaffen der Frucht verbotenen Umganges wird darin gefunden. Aber auch die Stellung des Weibes in der patriarchalischen Ehe ist in der altvedischen Zeit eine solche, welche bloss in vorhergehenden mutterrechtlichen Zuständen befriedigende Erklärung findet. Wäre die unbedingte Mannes- und Vaterherrschaft in der Familie das Ursprüngliche gewesen, wie liesse es sich begreifen, dass das Weib jener entfernten Tage eines Ansehens, einer Freiheit der Bewegung genoss, welche es später völlig verlor? Über dem Weibe und damit über dem ganzen Familien- oder kleinen Staatswesen stand allein der Gatte und Hausherr. Ihm allein nur stand über die Gattin ein Recht zu, und gehorsam und willig war diese ihrem Gatten ergeben, im Übrigen erscheint sie als seinesgleichen. Noch sind in altvedischer Zeit die Namen von Mutter (_mâtar_) und Schwester (_Svasar_) und die sie anders als Gattin und Herrin (_Patnî_) und als Tochter (_Dŭhitar_) bezeichnen, in vollgiltiger Bedeutung. Die Mutter als die Erzieherin seiner Kinder ist „Frau im Hause des Vaters“, dem Gatten und Hausherrn zur Seite des Hauses Herrin und Gebieterin (_Grḥapatnî_). Ihr untergeben ist des Hauses Zueigene oder Hörige, die unter der Botmässigkeit des Vaters oder Bruders sich befindet und darum vielleicht mit Namen Schwester heisst; „Melkerin“ ist des Hirten Tochter.[1006] Diese genoss die freie Wahl des Gatten, und selbst wenn mehrere Freier um sie kämpften, wie manchmal geschah, war ihre Einwilligung zum Kampfe erforderlich, und in ihrem Belieben lag es, den Sieger zu krönen.[1007] Das erste Geschäft zur Stiftung eines Ehebundes war die +Werbung+ des Mannes um das Mädchen. Die unauflösliche eheliche Verbindung war durch dreimaliges Herumführen um das hoch aufflackernde Feuer des häuslichen Herds geschlossen. Glück und Beglücken in diesem ehelichen Leben war aber, so zeigt sich's schon aus dem Hochzeitshymnus, die Erfüllung des Zwecks nach altem Sinne, nämlich Kinder, Söhne zu haben. Kindersegen war Reichtum, Kindermangel oder gar Kinderlosigkeit Armut, Unglück, ja Schande. Bei diesem arischen Hirtenvolke war der Hausvater zugleich der Oberpriester der Familie, und die ganze Religion gipfelte in dem Kultus der Familie und des Volkes. Einen eigentlichen Manendienst glaubt +Lefmann+ dem altvedischen Volke absprechen zu sollen[1008], nicht aber den Ahnenkult; denn gewiss, wie kein anderes ehrte das altvedische Volk die Überlieferung und das Andenken seiner Vorfahren. Der denselben gewidmete Opferdienst war die wichtigste Kulthandlung in jeder Familie. Daran nahm auch die Hausfrau teil, welche zur Witwe geworden, sich wieder verheiraten konnte. Im Rigveda findet man eine Andeutung, dass man von einer Witwe verlangte, dem Hauswesen auch nach dem Tode ihres Gatten mit Eifer vorzustehen. Wir dürfen wohl in allen diesen Zügen eines sonst ganz patriarchalischen Eheverhältnisses das Wesen einer Zeit erkennen, in welcher das Vaterrecht die ältere mutterrechtliche Familieneinrichtung mit ihrer freieren Stellung des Weibes noch nicht völlig überwunden hatte.
Sicherlich hat bei den alten Ariern als einem Hirtenvolke das Patriarchat sehr frühzeitig Eingang gefunden. Wie verfehlt es jedoch wäre, die im obigen den Vedagesängen nachgezeichnete patriarchalische und monogame Familienverfassung als die ursprüngliche zu erklären, ergiebt sich aus Erscheinungen, welche die altvedische Epoche noch lange überdauerten, in dieser also bestanden haben müssen, wenngleich wir zum Teil erst aus späteren Quellen von ihnen erfahren. Sehen wir näher zu. Anfangs, d. h. so weit unser geschichtlicher Blick reicht, war der arische Hausvater in patriarchalischer Weise Landmann, vornehmlich Hirte, Opferer oder Hauspriester und, als Verteidiger seines häuslichen Herdes, zugleich Krieger, alles in +einer+ Person. Eine Scheidung dieser Stände oder gar der strenge Kastenunterschied späterer Tage, wie er aus dem Familienwesen hervorging, war der Vedazeit, auch nach dem epischen Zeitalter, unbekannt; die Keime dazu waren freilich, wie in jeder menschlichen Gesellschaft, auch damals schon vorhanden. Die nach Indien erobernd vordringenden Arier, schwach an Kopfzahl, waren naturgemäss vorwiegend Krieger, d. h. das Kriegshandwerk nahm sie von allen ihren Beschäftigungen am meisten in Anspruch. Dies führte ganz von selbst allmählich zur Trennung des Krieger- vom Priesterstande, welch letzterer zuerst eine sehr untergeordnete Stellung einnahm und hinter dem der die Ereignisse schaffenden, also tonangebenden Krieger beträchtlich zurückstand. Auf dem Boden jenseits der fünf Ströme vollzog sich erst die Bildung der Kasten, als zu den Kschatrya (_Xatriya_), den Kriegern, und Brahmanen, den Priestern, vielleicht aus der Klasse der den Ariern vorangegangenen turktatarischen Eindringlinge die _Vaiçya_ oder Landleute, Ackerbauer, hinzukamen. Bis dahin aber wogte der Kampf zwischen dem streitbaren Krieger- oder Königtume und dem Priestertume; in diesem Kampfe zwischen _Brahma_ und _Xatram_, wie die technische Bezeichnung lautet, blieb der Sieg und letzte Triumph den Brahmanen, den Begründern eines neuen Königstums, das im Dienste eines nicht mehr bloss auf seine höhere Kenntnis, sondern auf sein heiliges Recht pochenden Priestertumes stand. Es beginnt das brahmanische Zeitalter, wie man die Epoche bis zum Umsichgreifen des Buddhismus füglich nennen kann. In ihr vollzog sich die Ausbildung des Kastenwesens, bestimmt, die Reinheit des arischen Blutes zu bewahren. Trotz aller künstlichen Schranken nahm indes die natürliche Notwendigkeit ihren siegreichen Gang; es entstanden Kreuzungen mit den Eingebornen und der arische Typus verschwand immer mehr; am längsten haftete er an den Brahmanen. So gingen die eingewanderten, erobernden Arier allmählich in der Masse der Eingebornen auf, welchen sie dafür ihre Sprache und einen Teil ihrer Gesittung hinterliessen. Wir haben es fürderhin nicht mehr mit den Ariern, sondern mit den Hindu zu thun.
Für die Kenntnis des brahmanischen Lebens sind die _Sûtra_, die dritte Stufe altbrahmanischer Entwicklung, von grösster Bedeutung, insbesondere das _Grihya-Sûtra_, welche in die geheiligte Sitte des Volkes und des Hauses, sowie in der Familie Brauch und Gewohnheit Einblick gewähren. Ein solches Sûtrawerk liegt auch unzweifelhaft dem ältesten Gesetzbuche der Hindu zu Grunde, welches nach dem gefeierten Namen des Manu genannt wird, aber das Werk einer Entwicklung, einer Bearbeitung und Zusammenstellung ist, die erst in späterer Zeit, etwa zwei oder drei Jahrhunderte vor unserer Ära, ihren Abschluss erhalten. Die Verfasser der Sûtra wie von Manus Gesetzbuch waren Brahmanen, also solche Hindu, bei welchen das arische Blut am reinsten geblieben, welche die Überlieferungen der Vorzeit am getreuesten gepflegt. In der That verdient auch, seines altertümlichen Inhaltes wegen, Manus Gesetzbuch an die Spitze aller übrigen alten Gesetzbücher Indiens gestellt zu werden. Da ist es nun in hohem Grade bemerkenswert, dass während die Familie im allgemeinen, wie später gezeigt werden soll, immer strenger im Sinne des Patriarchats sich entwickelte, die alten Satzungen daneben doch verschiedene Arten von Eheschliessungen kennen, wenn auch nicht gutheissen, welche augenscheinlich in +älteren+ Zuständen wurzeln und ganz deutlich die Aufeinanderfolge der verschiedenen Beweibungsformen, wie wir sie im Laufe dieses Buches schilderten, darstellen. Da ist zunächst die bloss den Kschatrya, also der zweiten Arierkaste verstattete, schon mehrfach erwähnte _Gandharva_-Ehe, d. h. solche Verbindungen zwischen Mann und Weib, die flugs ohne alle Form eingegangen und ebenso leichtfertig wieder abgebrochen werden. Das hohe Alter der Gandharva-Ehe bezeugt der Umstand, dass sie nach jenen Genien des Duftes, des Wasser-, Wolken-, Blütenduftes oder Dampfes benannt sind, welche das indische Epos im wesentlichen von gleicher Natur und gleichem Ursprung mit den weiblichen Apsaras sein lässt.[1009] Diese Gandharva-Ehen finden also schon im altindischen Epos, im Rigveda, Erwähnung; um aber erzählt zu werden, müssen sie schon zur Zeit der Dichtung auch möglich und vorhanden gewesen sein, wie immer auch die betreffenden Personen dem Mythos angehören.[1010] Es geht daher nicht an, die Gandharva-Ehen, etwa mit Dr. +Starcke+, als eine spätere Entwicklungsform zu deuten. Neben der Gandharva-Ehe erscheint die _Prajâpati_-Ehe, gleichfalls eine formlose Vereinigung, welche deshalb „unbeschränkt“ heisst. In der ebenfalls bloss den Kschatrya gestatteten _Rakschasa_-Ehe, welche durch gewaltsame Hinwegführung des Weibes nach Kampf und Sieg bewirkt wird, ist unschwer die Beweibung durch Frauenraub zu erkennen. Ihr kommt die _Piçaca_-Ehe infolge heimlicher Entführung am nächsten. Den Vaiçya allein soll die sogenannte _Asura_-Ehe zukommen, eine Heirat, wozu der Mann das Weib durch Geld bewogen, während er in der _Rîshi_-Ehe die Gattin um ein paar Rinder ersteht; beide Formen reine Vertreter des Frauenkaufs. Überlieferung und Übung liessen solche ältere und immer noch gepflogene Arten von Eheschliessung nicht für ungültig erklären, wenn auch für recht und heilig bloss die „brahmanische“ Ehe mit priesterlicher Handlung galt und dem Brahmanen allein geziemte.[1011] Aber auch dieser +kaufte+ ehedem sein Weib, doch verschwand allmählich diese Form bis auf den Rest, welchen die _Arscha_-Ehe bewahrte, worin der einstige Kaufpreis nur noch als ein Geschenk für das Mädchen gilt. Trotzdem wird jedoch in jüngerer Zeit auch diese Eheform für den Brahmanen minder passend erachtet, als die drei Formen der _Brahma_-, _Daiva_- und _Prajapâti_-Ehe; bei allen diesen, die sich nur durch althergebrachte Formen der Übergabe des Mädchens unterscheiden, findet keine Art von Kauf mehr statt; aber diese Gegenseitigkeit beschränkt sich auch nur auf die Brahmanen untereinander; die anderen Kasten haben keinen Anteil daran.[1012]