Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
Part 41
Bei der wichtigen Rolle, welche dem Harem in der Geschichte des Familienlebens so vieler Völker zufällt, dürfen -- so sehr das Anstandsgefühl sich dagegen sträubt -- jene Punkte nicht gänzlich unberührt bleiben, welche unseren Augen wohl als die schwärzesten dieser Einrichtung erscheinen. Unter diesen sind die durch das Sonderleben der Geschlechter hervorgerufenen Wirkungen in gesellschaftlicher Hinsicht noch nicht die allerschlimmsten. Bekanntlich ist unter Morgenländern von den Frauen niemals die Rede; ihrer zu erwähnen gilt für unschicklich, und nicht einmal nach ihrem Befinden darf man sich beim Eheherrn erkundigen; wo man nicht umhin kann davon zu reden, geschieht es mit einer entschuldigenden Wendung, wie etwa: „mit Verlaub“, meine Frau. Bei der völligen Ausschliessung des weiblichen Geschlechts vom Kreise der Männer fehlt natürlich auch der gute Ton, ja der notdürftigste Anstand; man ist rücksichtslos in der Wahl der Gesprächsgegenstände, wie in der Wahl der Ausdrücke und in seinem gesamten Verhalten; die schlüpfrigsten und zweideutigsten Dinge werden mit Vorliebe in den Bereich der Unterhaltung gezogen, und man lässt sich dabei so sehr gehen, dass man, ebenso wie es die Frauen in ihren Haremkreisen machen, auch auf etwa mitanwesende junge Leute oder Knaben nicht die mindeste Rücksicht nimmt.[941] Nicht anders handeln die Frauen; auch bei ihnen begegnet man dem Mangel an Zartgefühl, dem rohen, unverhüllten Berühren der geschlechtlichen Beziehungen, welches in den orientalischen Frauengemächern vorherrscht. In dieser geistigen Atmosphäre wächst die Kinderwelt heran, für welche somit das Geschlechtsleben weder in Wort noch That einen Schleier hat. Die dunkelsten Schattenseiten des Haremslebens liegen aber nach einer tieferen Richtung: in der Begünstigung unnatürlicher Laster. Ich sage: Begünstigung, denn irrig ist es doch, für dieselben den Harem allein verantwortlich zu machen. Ihr Entstehen ist nicht im Harem zu suchen, sie sind viel älter als dieser; wohl aber liefert er einen Boden, auf welchem die Giftpflanze üppig ins Kraut schiessen kann.
So hat unter den Frauen der Osmanen die Gepflogenheit, den Leibessegen zu entfernen, eine so gewaltige Ausdehnung gewonnen, dass die Regierung, aufgeschreckt über die verheerenden Folgen des Übels, sich vergebens bemüht, eine wirksame Abhilfe zu finden.[942] Da der Korân darüber schweigt, so konnten sich auch die islamitischen Gesetzgeber zu einer strengen Bestrafung dieser Handlung nicht verstehen. Auch in Persien, wo dem unverheirateten Mädchen, der Witwe oder Geschiedenen, welche etwa gebären würde, der Tod gewiss wäre, enden alle unehelichen Schwangerschaften mit Ekbolen; und die Sache wird ziemlich öffentlich betrieben, ihr auch kein Hindernis in den Weg gelegt. Dagegen kommt es niemals vor, dass, wie in den höheren Ständen der Türkei, die Frau, nachdem sie zwei Kinder geboren, mit Wissen ihres Mannes von nun an Abortus hervorruft, teils um ihre Körperschönheit zu erhalten, teils um die Nachkommenschaft zu verringern.[943] Da aber die Sitte der Fruchtentfernung nicht bloss im Harem auftritt, sondern auch bei vielen anderen, nicht einmal polygynischen, ja selbst hochgesitteten Völkern in weit grösserer Übung ist, als man meint, so ist deren Veranlassung mit weit mehr Recht zunächst in wirtschaftlichen Ursachen zu suchen, dieselbe also ein Ergebnis weder der Vielweiberei noch selbst des Harems, so sehr sie auch letzterer begünstigen mag. In weit grösserem Masse ist er jedoch verantwortlich für das, was man als „widernatürliche Laster“ bezeichnet, welche nicht wenig zur Entvölkerung des Orients beitragen. In den vielen müssigen Stunden und den langen Fasten des Harems oder der Zenana lernen die Frauen sehr leicht die Verirrungen der Masturbation, der sogenannten lesbischen Liebe (_Cunnilingua_) und des Tribadismus, jenes physischen Verkehrs zwischen zwei Frauen, welche die Römer mit den Wörtern _Frictrices_ oder _Subigatrices_ tauften. Allein schon der Umstand, dass die geschichtliche Überlieferung den Ursprung dieser Ausschweifung nach Lesbos[944] verlegt, also ausserhalb des Haremgebietes, deutet darauf hin, dass beide Erscheinungen nicht notwendig miteinander zusammenhängen. Thatsache ist allerdings, dass der Tribadismus unter den morgenländischen Mädchen ungemein verbreitet ist,[945] bekannt aber auch, dass er ferne vom Oriente und vom Harem, inmitten der zivilisierten Gesellschaft, im Schwange geht.[946]
Neben dem Tribadismus tritt die Liebe zwischen Männern auf die Bühne; aber auch sie war und ist zu allen Zeiten und in allen Ländern, nicht bloss im Gebiete des Harems, viel verbreiteter als man denkt. Der Korân bestraft die Unzucht von Männern miteinander, bis sie Besserung versprechen, und in den ersten Zeiten des Islâms war man in dieser Hinsicht ziemlich strenge. Erst durch die näheren Beziehungen zu den Persern und besonders seitdem mit Beginn der Herrschaft der Abbassiden persische Sitten und Unsitten in den höheren Klassen der arabischen Gesellschaft mehr und mehr sich verbreiteten, griffen auch die widernatürlichen Laster mehr und mehr um sich, denn schon im Altertum erfreuten sich die Perser und Meder einer schmachvollen Berühmtheit in diesem Punkte. Die Knabenliebe (_Päderastia_) lernten die Perser, nach +Herodots+ Bemerkung, von den Griechen, im Vendidad wird aber bereits Hyrkanien als das Land erwähnt, in welchem dieselbe betrieben werde.[947] Für den Islâm steht so viel fest, dass am Hofe von Bagdad schon zur Zeit Harun-al-Raschids diese Sitte eine ganz verbreitete war, deren man sich weder schämte, noch sie als etwas Übles ansah. Ja, die Sufi machten sie fast zum Dogma.[948] Der von +Hafis+ und anderen Dichtern des Orients besungene Antinous war ehedem auch bei den sinnlichen Osmanen eine offen anerkannte Erscheinung. Man sprach von _Machboub_ als etwas Selbstverständliches, wie unsere _Jeunesse dorée_ von ihren Maitressen spricht. Der Page gehörte beinahe zum Hausstand des Grossen, der _Mosaïb_ (Günstling) bekleidete eine öffentliche Stellung bei Hofe.[949] Die Nachkommen jener Horden, welche unter Dschingis-Chan und Timur Mittel- und Nordasien erobert, die ösbekischen Chane, hatten es später darin so weit gebracht, dass es bei ihnen für ein schlimmes Zeichen und für eine Schwäche galt, wenn einer von dem allgemeinen Gebrauche sich frei erhielt. Heute noch erreicht derselbe, welcher, geographisch gesprochen, an den Ufern des Bosporus anfängt und auf dem Wege nach Osten allmählich merklicher wird, seinen Gipfelpunkt in Bochârâ. Über Dinge, die unser europäisches Gefühl aufs höchste empören würden, wird hier wie über einen erlaubten Scherz verhandelt, und selbst die Religion, die einen leichten Fehltritt im Waschen oder anderen Vorschriften mit dem Tode bestraft, drückt hier ein Auge zu.[950] Dr. +Polak+ bezeugt, dass auch in Persien widernatürliche Gepflogenheiten in den Städten sehr verbreitet seien und „dass sie nicht so allgemeine Entrüstung hervorrufen, wie es im Interesse der ganzen Menschheit zu wünschen wäre.“[951] Wie in den meisten orientalischen Ländern, so ist die Knabenliebe auch im westlichen Nordafrika, in Marokko, allgemein verbreitet; jeder der höheren Beamten hält eine mehr oder weniger grosse Zahl von verschnittenen Negerburschen.[952] Man darf wohl annehmen, dass die Sitte mit dem Islâm und dem Harem dahin gebracht worden ist. Und dennoch sind weder der eine, noch der andere ihre Geburtsstätte.
Die mythologische Überlieferung führt den Ursprung der Knabenliebe auf Orpheus und die Thraker zurück. Jedenfalls war sie im Altertume längst in Übung. Karthago war darob berüchtigt und die Karthager rühmten sich ihrer Kraft in deren Ausübung. Aristoteles erzählt, dass dieselbe auf der Insel Kreta gesetzlich erlaubt war, um einer zu starken Volksvermehrung entgegenzuwirken. Von deren Ausdehnung im alten Hellas und in Rom wird noch an späterer Stelle die Rede sein. Bedeutsam ist, dass es in Europa ein Land gibt, wo die dorische Knabenliebe in der verklärten Gestalt genau so, wie die Alten sie uns darstellen, noch heutzutage blüht und auf das Innigste mit der Sitte und Lebensweise seiner Bewohner verwachsen ist. Dieses Land ist nach den Mitteilungen G. v. +Hahns+, derjenige Teil Albaniens, den die Gegen[953] bewohnen, der Zweig eines Volkes, das man als die reinsten Nachkommen der alten Illyrier betrachten darf, von welchen auch die Vorväter der Hellenen abstammten. In hoher Form ward Päderastie bei der Entdeckung Amerikas fast überall unter den Eingeborenen angetroffen, wenngleich bei den höher stehenden Völkern als Laster gebrandmarkt und bestraft. An vielen Stellen, besonders der Nordwestküste, ist sie jetzt noch gang und gäbe. Von Aljaschka bis hinab nach Darien sieht man als Frauen erzogene und gekleidete Jünglinge, die mit den Grossen, den Häuptlingen und Herren, im Konkubinat leben.[954] Ähnliche Gepflogenheiten herrschen bei den Aleuten und den Inuit oder Eskimo. Dass sie bis in manche Kreise der höchstgesitteten Nationen hineinragen, will ich nicht weiter berühren.[955] Diese Beispiele beweisen zur Genüge, dass jene beklagenswerten Verirrungen nicht an den Harem, noch weniger an die Vielweiberei gebunden sind. Sicher ist dagegen, dass sie im Bereiche des Harems und der Sonderung der Geschlechter den günstigsten Boden finden. In der Türkei ist indessen, so versichert +Murad Efendi+, die erwähnte Unsitte durch die neuen gesellschaftlichen Anschauungen nicht allein in der „Gesellschaft“ bedeutend gemindert, sondern gänzlich in den Schatten verbannt worden. Wo sie allenfalls noch ihr Unwesen treibt, darf sie doch nicht mehr eingestanden werden, sondern gehört, wie im Abendlande, zu den heimlichen Lastern. „Man zieht ihr die Mütze über die Ohren.“[956]
Diese kurze Erörterung der hier zuletzt erwähnten Thatsachen, welche gewöhnlich, weil dem Gefühle des Kulturmenschen zuwider, mit Stillschweigen übergangen werden, hielt ich nicht für unstatthaft, denn in der Völkerkunde gibt es nach des vortrefflichen +Post+ Bemerkung die Frage gar nicht, ob irgend etwas gut oder böse, recht oder unrecht, wahr oder unwahr, schön oder unschön sei; sondern es gibt nur die Frage, ob irgend eine Anschauung im Völkerleben existiert, und weshalb sie existiert oder weshalb nicht, ohne dass der individuellen Wertschätzung einer solchen Sitte oder einer solchen Anschauung irgend ein Gewicht beigelegt wird. Rückhaltlos unterschreibe ich die Worte des Bremer Rechtsgelehrten, dem die Aufhellung der Geschichte der Familie schon so viel verdankt, und der da spricht: „Die individuelle Wertschätzung ist ein ganz schwankender Faktor, welcher jede streng wissenschaftliche Behandlung des ethnologischen Gebiets unmöglich macht. Sittliche Entrüstung des Ethnologen, dass ein Volk ehelos lebt, dass es dem Kannibalismus huldigt, dass es Menschenopfer bringt, dass es seine Verbrecher spiesst oder rädert oder seine Hexen und Zauberer verbrennt, trägt gar nichts zur Lösung ethnologischer Probleme bei; sie verwirrt nur den Kausalzusammenhang der ethnologischen Erscheinungen, dem der Ethnologe mit dem kalten Auge eines Anatomen nachzuspüren berufen ist. Wer imstande ist, von unsinnigen Sitten und unsinnigen Volksanschauungen zu sprechen, der ist für die ethnologische Forschung noch nicht reif.“[957]
[906] +S. G. W. Benjamin+. _Persia and the Persians._ Lond. 1887. S. 104.
[907] Dahin gehört unter anderen die von +Lady Montague+ erfundene Fabel vom sogenannten „Schnupftuchwerfen“. Wenn der Sultan oder Pascha einer Odaliske seine Gunst erweisen will, so wirft er angeblich, nachdem die Damen des Harems ihn in reizender Vereinigung guitarreklimpernd umgaukelt haben, der Erwählten sein Schnupftuch zu. +Kommt nie vor+. In früheren Zeiten würde die Holde wahrscheinlich nicht recht gewusst haben, wozu sie das Geschenk gebrauchen sollte; und jetzt wurde sie es für ein gar zu bescheidenes Zeichen der Anerkennung halten.
[908] Globus. Bd. XVI. S. 167.
[909] +Maltzan+. Orientalische Haremsstudien, in der „Neuen Freien Presse“ vom 27. August 1873.
[910] So herrschte z. B. im Harem des Chidiv Ismail Pascha, also des Krösus unter allen Haremsbesitzern, dessen jährliche Haremsausgaben auf etwa sechs Millionen Mark veranschlagt wurden, ein gänzlicher Mangel an jenem Gefässe, welches die Franzosen (euphemistisch) _un vase_ nennen. So berichtet +Emmeline Lott+. _Harem Life in Egypt and Constantinople._ London 1865. Bd. II. S. 80. Die Feder bleibt stille stehen, wenn man sich die Folgen dieser Vasenlosigkeit denkt.
[911] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 6.
[912] Dr. +Moritz Hoernes+. Dinarische Wanderungen. Kultur- und Landschaftsbilder aus Bosnien und der Herzegowina. Wien 1888. S. 70.
[913] +Polak+. A. a. O. Bd. I. S. 161.
[914] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 31.
[915] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 95.
[916] Siehe die hübsche Abbildung: A. a. O. S. 171.
[917] +Hellwald+. Zentralasien. Leipzig 1880. S. 28.
[918] A. a. O. S. 317.
[919] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 125.
[920] Ausland 1863. S. 703.
[921] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 5
[922] +Heinrich Brugsch+. Im Lande der Sonne. Wanderungen in Persien. Berlin 1886. S. 245.
[923] +Vincenti+. Ehe im Islam. S. 18
[924] +Wills+. A. a. O. & 66. -- +Benjamin+. A. a. O. S. 453.
[925] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215.
[926] +Wills+. A. a. O. S. 67.
[927] +Polak+. A. a. O. S. 226.
[928] +Wills+. A. a. O. S. 63.
[929] +Brugsch+. Im Lande der Sonne. S. 245.
[930] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 24-25.
[931] +Benjamin+. _Persia and the Persians._ S. 105.
[932] +Emmeline Lott+. _Harem Life._ Bd. I. S. 225-241.
[933] +Maltzan+ in der Neuen Freien Presse vom 27. August 1873.
[934] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 18.
[935] Über Land und Meer 1877. Bd. I. S. 114.
[936] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 42.
[937] Über Land und Meer. A. a. O.
[938] Bericht einer ungenannten Dame: „Eine Stunde im Harem“ (Neues Wiener Tagblatt vom 15. September 1881).
[939] +Hermann Vámbéry+. Der Islâm im neunzehnten Jahrhundert. Leipzig 1875. S. 158-159.
[940] +Moritz Lütke+. Der Islâm und seine Völker. Gütersloh 1878. S. 128-129.
[941] A. a. O. S. 128.
[942] Stambul und das moderne Türkentum. Politische, soziale und biographische Bilder, von einem Osmanen. Leipzig 1877. Bd. I. S. 191.
[943] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 217-218.
[944] Die durch attische Komiker der lesbischen Liebe beschuldigte griechische Dichterin Sappho hat bekanntlich +Welcker+ reingewaschen. S. Welcker. Sappho von einem herrschenden Vorurteil befreit. Göttingen 1816.
[945] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 98.
[946] +Diderot+, ein freilich in diesem Falle nicht massgebender Gewährsmann, stellt in seinem zum Teil von empörendem Naturalismus strotzenden Roman _La religieuse_ die Klöster als Brutstätten des Tribadismus hin. Wahrer ist, dass jenes widernatürliche Laster in geheimen Gesellschaften gewisser Grossstädte und in vielen Privatkreisen ausgeübt wird. Am bekanntesten sind die „alexandrinischen Gesellschaften“ in der Hauptstadt des prüden England und die Vestalinnen in Paris. +Adolphe Belot+ hat endlich diesen Stoff zum Vorwurfe seines berüchtigten Romanes: _Mademoiselle +Girard+, ma femme_ gemacht. Man vergl. auch über Tribadismus die Bemerkungen +Mantegazzas+. A. a. O. S. 99-100.
[947] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 376.
[948] +Kremer+. Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 129-131.
[949] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S. 4.
[950] „Oft sah ich“ -- so berichtet der ungarische Reisende +Vámbéry+ -- „in Tschahrbag Abdullah-Chan, der ausserhalb der Stadt gelegen ist, Männer jedes Standes und Alters, die mit dem Kopf gegen die Wand stiessen, sich im Staube wälzten, die Kleider zerrissen, um den Grad ihrer Neigung dem Wesen kundzugeben, das in der Ferne unter einem Baume dem Anscheine nach mit einem Buche beschäftigt war. Ich hielt diesen Ort für verborgen und wunderte mich nicht darüber; wie gross war daher mein Erstaunen, als ich auf dem Rigistân in jeder Theebude ein solches Opfer sah, das der Spekulationsgeist, oft des eigenen Vaters, zum Magneten der Vorübergehenden hingesetzt hatte.“ (+Hermann Vámbéry+. Reise in Mittelasien. Leipzig 1873. S. 165.)
[951] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 237.
[952] +Oskar Lenz+. Timbuktu. Reise durch Marokko, die Sahara und den Sudan. Leipzig 1884. Bd. I. S. 248.
[953] Ausland 1855. S. 356-358.
[954] Revue d'anthropologie 1878. S. 302.
[955] Näheres bei +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistorische Studien. S. 106-113, welcher im kurzen Laufe seiner eigenen Erfahrungen unter den skandalösesten Anhängern dieser Verirrung einen französischen Journalisten, einen deutschen Dichter, einen italienischen Politiker und einen spanischen Rechtsgelehrten kennen gelernt hat, alles Männer von ausgezeichnetem Geschmack und hoher Bildung!
[956] +Murad Efendi+. Türkische Skizzen. Bd. II. S 4.
[957] +Alb. Herm. Post+. Einleitung in das Studium der ethnologischen Jurisprudenz. Oldenburg 1886. S. 53.
XXIV.
Zeitehen und wilde Ehen.
Der zum Schlusse des vorigen Abschnittes bezeichnete ganz objektive Standpunkt ist auch festzuhalten bei der Besprechung der gesellschaftlichen Erscheinungen, welche den Inhalt dieses Kapitels ausmachen sollen. Es ist dafür hier die schicklichste Stelle, da sie, zwar keineswegs auf die moslimsche Welt beschränkt, doch an dort herrschende Einrichtungen sich anschliessen.
Auf einem kleinen Gebiete des Islâm, im Kreise der der Schiâh nachlebenden Völker, zu welchen vornehmlich die Perser gehören, kennt man ausser der rechtmässigen Ehe und dem gesetzlichen Konkubinate mit Sklavinnen noch eine dritte Eheform: die +Ehe auf Zeit+, und zwar auf eine vertragsmässige Zeit. Während die _Akdi_ ganz unserer Ehefrau, der Gattin entspricht, heisst _Sighe_ ein Weib, welches durch Vertrag auf bestimmte Zeit, die von einer Stunde bis zu neunundneunzig Jahren schwanken kann, gegen ein gewisses Entgelt und gegen festgesetzte Entschädigung bei eintretender Schwangerschaft, geheiratet wird. Während dieser ausgemachten Zeit geniesst sie die +vollen Rechte+ einer Akdi, einer rechtmässigen Ehefrau. Nach Ablauf des Vertragstermins aber ist sie, wenn derselbe nicht verlängert oder erneuert wird, dem Manne gesetzlich verpönt. Für die mit ihr gezeugten Kinder ist der Mann zu sorgen verpflichtet, weshalb sich die Sighe nicht eher als vier Monate nach der Trennung an einen andern verheiraten soll; doch wird dieser Punkt häufig umgangen.[958] Es ist Sitte, dass der Perser auf Reisen, Expeditionen oder Bedienstungen in der Provinz nie seine Frau oder Frauen mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib zur Sighe anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem Lande gebräuchlich. Bei der Ankunft hervorragender oder gar fürstlicher Personen geben die Landleute ohne jegliche Skrupel ihre Töchter oder Schwestern gern zu derartigen Verbindungen her, welche ihnen stets ein schönes Geschenk einbringen, und wenn die Mädchen sich klug und gewandt benehmen, so können sie auf diese Art zu hohen und höchsten Stellen gelangen.[959] Der Vertrag auf die Dauer von neunundneunzig Jahren, wodurch die Sighe dem Akdiweibe thatsächlich gleichgestellt ist, wird aber gewöhnlich nur da abgeschlossen, wo bereits vier rechtmässige Frauen vorhanden sind; auf diese Weise umgeht man das Gesetz, denn das fünfte Weib ist nun den übrigen ebenbürtig, so dass also der Perser Weiber in unbeschränkter Zahl nehmen kann, was auch von einigen Grossen wirklich geschieht. Die Kinder aller drei Klassen, der Akdi, der Sklavinnen oder Kebsinnen und der Sighe sind nach dem Gesetz bei der Erbschaft gleichberechtigt; doch finden hierin auch willkürliche Ausnahmen statt.[960]
Vier Dinge sind erforderlich, um eine solche Zeitehe gesetzlich zu machen: der Vertrag, die persönlichen Bedingungen, von welchen gleich die Rede sein wird, die Morgengabe oder der Brautschatz, endlich die Feststellung der Zeitdauer. Fehlt eines dieser vier Erfordernisse, so sinkt die Verbindung zu einfachem Konkubinat, wenn nicht gar zur Prostitution herab. Der wichtigste Punkt ist natürlich der in gesetzlicher Form vor dem Mollah und mit Zustimmung beider Teile vereinbarte Vertrag. Die persönlichen Bedingungen sind sehr zahlreich; die wichtigste darunter ist, dass das Weib einer der vier Religionen: Islâm, Judentum, Christentum oder Magiertum angehöre. Hat ein Moslim irrtümlich eine Zeitehe mit einem Weibe eingegangen, welches keinem dieser Bekenntnisse angehört, so muss er darauf dringen, dass sie während der Dauer der Ehe des Weines und der unreinen Speisen sich enthalte. Auch wird ihm empfohlen, stets nur ein frommes, keusches Weib in zeitliche Ehe zu nehmen; wird sie aber mit einem Weibe von lockeren Sitten geschlossen, so hat dieses sich solcher während der Ehedauer gleichfalls zu enthalten. Die vom Manne zu entrichtende Morgengabe soll wäg- und messbar, sowie im Vertrage genau beschrieben sein, doch kann deren Höhe beliebig gross oder klein ausgemacht werden. Der Mann muss die Hälfte der vereinbarten Summe oder Güter erlegen, wenn er die Frau vor dem Vollzuge der Ehe entlässt; nach Vollzug hat sie auf das Ganze Anspruch, das ihr nicht vorenthalten werden darf; die vertragsmässig ausbedungene Dauer der Ehe bewegt sich in den oben angegebenen Grenzen. Eine wichtige Ergänzung des Vertrages liegt in dem Umstande, dass eine auf solche Weise geehelichte Frau nicht verstossen werden kann.[961]