Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 39

Chapter 393,044 wordsPublic domain

Alles bisher Gesagte bezieht sich auf die höchstens +vier+ gesetzmäßigen Gattinnen (_Hanum_), welche der Korân dem Gläubigen gestattet. Die Verpflichtungen, welche ihm jeder gegenüber auferlegt sind, machen indes das Halten mehrerer Gattinnen zu einem kostspieligen Vergnügen, das sich nur der Bemittelte gönnen kann. Die grosse Menge des islamitischen Volkes sieht sich daher auch dort, wo der Islâm nicht bloss äusserlich über Christentum und Judentum gesiegt hat, auf ein einziges Eheweib angewiesen. Das Mehrfrauensystem bleibt also auch im Islâm immer nur die grosse Ausnahme; die weitaus meisten Gläubigen beschieden und bescheiden sich, falls nicht ganz besondere Umstände vorliegen, mit +einer+ Frau und haben damit vollauf zu thun. Dies ist nicht erst so seit neuerer Zeit, sondern von jeher und überall im Bereiche der Vielweiberei gewesen, besonders beim Bauernstande. Natürlich hat in unseren Tagen der Zug zur Einzelehe bedeutende Kräftigung erfahren. Mit dem Auftreten neuer Bedürfnisse und der zunehmenden Verarmung begann die Einschränkung der Mehrfrauenwirtschaft. Die Frauen sind es ja immer zuerst, welche Befriedigung für neu auftretende Bedürfnisse erheischen. Sie fühlen eben zuerst. Wie bei uns bedingt der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit, und leitet den Orientalen zur Monogamie. Selbst in den gebildeten Kreisen der osmanischen Gesellschaft kommt die Vielehe gegenwärtig fast gar nicht mehr vor.[898] Auch bei den schiitischen Persern ist Monogamie die Regel,[899] Vielehe die Ausnahme.[900] Dennoch ist das ganze nationale Dasein der Rechtgläubigen vom Gedanken der Vielweiberei durchtränkt, und man ist vollauf berechtigt, die morgenländische Gesellschaft eine polygynische zu nennen, wenngleich die Anzahl der dort in Vielehe lebenden Männer bloss auf 30-35 von tausend geschätzt werden, wovon wieder nur der dritte Teil, also etwa +ein+ Mann auf hundert, sich im Besitze von mehr als zwei Ehefrauen befinden soll.[901] Allerdings treten zu dem obenerwähnten raschen und häufigen Wechsel der Gattin, womit gerade die unteren Volksschichten die Eintönigkeit der Einzelehe zu würzen pflegen, noch Sklavinnen als Nebenfrauen oder Kebsinnen in beliebiger Anzahl hinzu.

Die fortgeschrittenere Gesittungsstufe, auf welcher die meisten Völker des Islâms sich dermalen bewegen, hat den Unterschied zwischen Freien und Unfreien zwar noch nicht aufgehoben, und es ist auch keine Aussicht dazu, so lange die ganze wirtschaftliche Existenz des Orients auf Sklaventum und Sklavenarbeit gegründet ist. Aber der starre, dem Eigentumsbegriffe entquellende Standpunkt ist längst verlassen, der Sklave nicht mehr völliger Willkür preisgegeben. Und nicht bloss der islamitische Sklavenkodex, die _Hedaja_, beschützt den Sklaven, sondern noch weit mehr der Gebrauch, die Sitte, dieser gewaltigste Sultan im morgenländischen Leben. So ist denn heute nicht jede Sklavin auch Kebsin; wohl aber kann die Nebenfrau nur aus der Reihe der Sklavinnen genommen werden. Die Türken nennen sie dann _Odalik_ (von _Oda_, Stube und _lik_, eine Kollektivendung, hier etwa im Sinne des deutschen „Zimmer“ in „Frauenzimmer“), woraus wir „Odaliske“ gemacht haben. Sind nun diese „Zimmergefährtinnen“ auch mit den rechtmässigen Frauen gesetzlich und rechtlich nicht in gleicher Stellung, so ist diese letztere in Wirklichkeit doch im ganzen die einer angetrauten Gattin. Eine solche Sklavin, die Mutter geworden, kann nicht mehr verkauft werden und ist im Todesfalle des Herrn frei. So spricht das Gesetz. Dem Brauche gemäss wird sie aber vielfach schon bei der Geburt ihres Kindes frei und dann oft rechtmässige Gattin ihres früheren Herrn. Das Kind der Sklavin, wenn vom Herrn als das seinige anerkannt, ist rechtmässig und erbfähig, denn der Islâm an sich weiss ebensowenig etwas von „Missheiraten“, als von jenen Kindern in Familienacht, jenen lebensentwurzelten Geschöpfen, welche um der Eltern Sünde willen „Bastarde“ heissen und bei uns ein Zehntel der Bevölkerung bilden. Sind doch die osmanischen Sultane und die kaiserlichen Prinzen Söhne von Sklavinnen! Und sowie die Kinder von Sklavinnen, gesellschaftlich wie zivilrechtlich, genau dieselbe Stellung, wie die ehelichen besitzen, ebenso ist das Verhältnis der Odalisken zu den rechtmässigen Gattinnen des Hausherrn ein zumeist erträgliches, sogar freundschaftliches. Sie bleiben zwar nach wie vor die Untergebenen und Dienerinnen der letzteren, doch suchen jene für die Dienstleistungen Vergeltung zu üben, indem sie sich liebevoll ihrer Kinder annehmen und sie wie ihre eigenen pflegen und erziehen. Es ist sogar etwas allgemein Gebräuchliches, dass im Verblühen begriffene _Hanum_ höchst prosaische Liebesidyllen zwischen Gemahl und Sklavinnen begünstigen, um dadurch den Einzug einer zweiten +rechtmässigen+ Gattin ins Haus zu verhindern. Dass die eine gesetzliche Frau von der grösseren oder geringeren Anzahl von Nebenfrauen nichts wisse, weil alle mögliche Vorsicht angewandt wird, dass sie vom Dasein derselben keine Kunde erhalten, wie +Millingen+ andeutet,[902] ist nach allen übrigen Zeugnissen durchaus unwahrscheinlich.

Überblickt man das Gesamtgebiet der hier besprochenen Erscheinungen, so kann es nicht bestritten werden, dass die Befriedigung des Geschlechtstriebes von den Moslemin im Hause zur Hauptsache des ganzen ehelichen Zusammenseins gemacht wird, geistige Beziehungen zwischen Mann und Weib wenig Pflege finden. Der Korân empfiehlt, so es möglich ist, nur +Jungfrauen+ zu heiraten. Den Männern mutet er dagegen Enthaltsamkeit +vor+ der Ehe +nicht+ zu. Er scheint den geschlechtlichen Sinnengenuss für eine der höchsten Freuden des Daseins zu halten, weshalb ja auch der phantastisch-reizend geschilderte Umgang der Gläubigen im andern Leben mit den ewig-jungfräulichen _Huri_[903] eine so grosse Rolle unter den Genüssen des islamitischen Paradieses spielt.[904] Gelangt aber auch in der islamitischen Familie der sittliche Wert des Weibes weniger zur Erscheinung und Geltung, als des Weibes Geschlechtsbestimmung, so zeigt es doch von entschiedener Unkenntnis, will man ihr jede ethische Bedeutung absprechen. +Ch. von Vincenti+, dieser treffliche Kenner des Morgenlandes, betont, dass die moslemitische Sitte in der Frau entschieden mehr als das Geschlecht schätze; wenn auch im Verkehre nach aussen gewissen Beschränkungen unterworfen, bleibt sie im Innern doch weit mehr als ein Hausmöbel oder eine dekorative Existenz.[905]

[826] +Robertson Smith+. _Animal worship and animal tribes among the Arabs and in the Old Testament_; im: _Journal of philology._ Bd. IX. S. 75-100.

[827] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 408.

[828] +August Müller+. Der Islâm im Morgen- und Abendlande. Berlin 1885. Bd. I. S. 49.

[829] +Edward William Lane+. _Selections from the Kur-án. With an introduction by Stanley Lane Poole._ London 1879. S. XXXIII.

[830] +W. G. Palgrave+. _Narrative of a year's jurney through central and eastern Arabia._ London 1865. Bd. I. S. 10.

[831] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 537.

[832] +Lane+. A. a. O. S. XXVII.

[833] Das arabische _Mahr_ ist identisch mit dem hebräischen _Mohár_. Dass wir dieses bei den Juden als thatsächlichen Kaufpreis, als „Kalym“ fanden, entspricht der bei ihnen weit ausgeprägteren Stufe des Vaterrechts. Der ehemalige Brautschatz hatte sich bei ihnen schon in einen wirklichen Kaufschilling verwandelt.

[834] Dieser Ansicht +Kremers+ pflichtet auch +G. A. Wilken+ bei: _Het Matriarchaat bij de oude Arabieren._ S. 43-44.

[835] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538. -- +G. A. Wilken+. A. a. O. S. 9-14.

[836] +Wilken+. _Het matriarchaat._ S. 19-20.

[837] +Kremer.+ A. a. O. Bd. II. S. 100-102.

[838] +C. von Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 5. -- Perron. _Femmes arabes avant et depuis l'islamisme._ Paris u. Alger 1858. S. 127.

[839] +A. Müller+. Der Islâm. Bd. I. S. 47.

[840] +Kremer+. A. a. O.

[841] +Kremer+. A. a. O. S. 102.

[842] Desgleichen bei den Türken. Man vergleiche z. B. folgende wirklich reizende Anrufung der Geliebten:

Mein weisses Mädchen, deine Leilahaare Sind lieblich, wie des Kaufmanns Seidenware, Und deiner Augen hochgeschwung'ne Brauen, Dreitäg'gem Monde sind sie gleich zu schauen.

Mein weisses Mädchen, den Verstand verloren Hab' ich um deine rosenfarb'nen Ohren! Dein Liebreiz hat der Welt das Licht gegeben, Der Sommersonne Glanz erbleicht daneben.

Mein weisses Mädchen, deines Busens Schwellen Beschämt des Meeres sturmgepeitschte Wellen; Und alle Schritte deiner schmalen Füsse Sind für die Erde heisse Liebesgrüsse!

(Mitgeteilt von +L. Grünfeld+ im „Neuen Wiener Tagblatt“ vom 2. Juni 1887.)

[843] +Jakob Eduard Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner. Leipzig 1865. Bd. I. S. 206.

[844] +Karl Nathaniel Pischon+. Der Einfluss des Islâm auf das häusliche, soziale und politische Leben seiner Bekenner. Leipzig 1881. S. 5.

[845] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 88.

[846] +Kremer+. A. a. O. S. 103.

[847] +Müller+. Der Islam. Bd. I. S. 41.

[848] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 29.

[849] +Richard F. Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah and Meccah._ London 1856. Bd. III. S. 41.

[850] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 200.

[851] +Wetzstein+ erörtert ausführlich die Rolle des arabischen _Châl_ in den: Verhdlgn. d. Berl. Gesellsch. für Anthropologie. Bd. XII. S. 244-250.

[852] +Müller+. A. a. O. Bd. I. S. 64. +Poole+ behauptet jedoch, dass der Kindermord bei den Wüstenarabern, den Beduinen, „ausserordentlich selten“ gewesen sei. (+Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXIX.)

[853] +Kremer+. A. a. O. Bd. I. S. 538.

[854] +Wilken+. A. a. O. S. 39. 41.

[855] Im Hedschas heiraten die Sheriffamilien nur unter einander, und zwar nimmt ein Sherif eher eine Sklavin, als eine Araberin aus einem andern Stamme zur Frau. Er hält sie nicht für ebenbürtig. Töchter von Sheriffamilien bleiben Jungfrauen, wenn sie kein Sherif freit. (+Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 33.)

[856] +Kremer+. A. a. O. Bd. II. S. 106.

[857] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XVIII.

[858] +Wilken+. _Het Matriarchaat._ S. 43-45.

[859] Dr. +Perron+. _Femmes arabes._ S. 167-170.

[860] A. a. O. S. 52-62.

[861] +Lane+. _Selections from the Kur-ân._ S. XXXV.

[862] A. a. O. S. XC.

[863] Dr. Fr. +Dieterici+. Die Philosophie der Araber im X. Jahrhundert n. Chr. Leipzig 1876. S. 45.

[864] Z. B. bei +John Mühleisen-Arnold+. Der Islâm nach Geschichte, Charakter und Beziehung zum Christentum. Aus dem Englischen. Gütersloh 1878. S. 156.

[865] +Pischon.+ Einfluss des Islâm. S. 10.

[866] In seiner köstlichen humoristischen Skizze: „Simpson von Bassora“. Ich habe sie seinerzeit ins Deutsche übertragen und veröffentlicht im: Ausland 1880. S. 648-657.

[867] +A. v. Kremer.+ Kulturgesch. des Orients. Bd. II. S. 114.

[868] Sure 33 des Koran sagt: „Wenn ihr etwas Notwendiges von den Frauen des Propheten zu fordern habt, so fordert es hinter einem Vorhange“, was wohl so viel heisst als: die Frau sei verschleiert; denn wenige Zeilen später kommt: „Doch haben die Frauen des Propheten keine Sünde davon, wenn sie unverhüllt sprechen mit ihren Vätern, Söhnen, Brüdern oder mit den Söhnen ihrer Brüder und Schwestern, oder mit ihren Frauen, oder mit ihren Sklaven.“ Endlich: „Sage, o Prophet, deinen Frauen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie ihr Übergewand umwerfen sollen, wenn sie ausgehen; so ist's schicklich, damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht beleidige.“ (Dr. +L. Ullmann.+ Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt und mit erläuternden Anmerkungen versehen. Siebente Auflage. Bielefeld und Leipzig 1877. S. 364.)

[869] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Leipzig 1877. Bd. II. S. 2. (Der mir persönlich bekannt gewesene +Murad Efendi+ war ein Österreicher Namens Werner, welcher als Gesandter der hohen Pforte zu Stockholm starb.)

[870] +Kremer.+ A. a. O. S. 108.

[871] +Arnold+ urteilt ganz schief, wenn er meint, diese Vorschrift entspringe der Ansicht, dass das Weib der Selbstbestimmung unfähig sei, während sie vielmehr einfach dafür sorgen wollte, dass es sich dem Vermehrungsgeschäfte nicht entziehe.

[872] +Vincenti.+ Die Ehe im Islâm. S. 9. -- +H. H. Jessup+ (_The Women of the Arabs._ London 1874) führt aus dem arabischen Beyruter Blatte „Jenneh“ eine Notiz an, welche triumphierend als Beispiel der ungeheuren Fruchtbarkeit in Syrien meldet, dass ein junges Mädchen, welches mit 9½ Jahren geheiratet hatte, nun schon mit 20 Jahren Grossmutter geworden sei.

[873] +C. J. Wills+. _Persia as it is, being sketches of modern persian life and character_. London 1887. S. 52.

[874] +L. W. C. van den Berg+. _De Beginselen van het mohammedaansche Recht._ Batavia u. Haag 1878. S. 131.

[875] Als _Zinâ_ (Hurerei) betrachtet der Korân den Geschlechtsumgang eines Mannes mit einem Weibe, das für ihn verboten (_haram_) ist, d. h. mit einem Weibe, das er nicht geehelicht hat oder das ihm nicht als Sklavin oder als _Om-Walad_ angehörte. Öffentliche Mädchen sind im Islâm verboten. Im Korân, Sure 24, genannt „das Licht“, heisst es wörtlich: „Eine Hure und einen Hurer sollt ihr mit hundert Schlägen geisseln. Lasst euch nicht, diesem Urteile Gottes zuwider, von Mitleid gegen sie einnehmen, so ihr glaubt an Gott und den jüngsten Tag. Einige Gläubige mögen ihre Bestrafung bezeugen. Der Hurer soll keine andere Frau als nur eine Hure oder eine Götzendienerin heiraten, und eine Hure soll nur einen Hurer oder einen Götzendiener zum Manne nehmen. Eine derartige Heirat ist aber den Gläubigen verboten.“ (+Ullmann+. Korân. S. 293.)

[876] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 12.

[877] Siehe eine solche bei Dr. +Perron+. _Les femmes arabes._ S. 531-533.

[878] +Van den Berg+. A. a. O. S. 133-134.

[879] +Vincenti+. A. a. O. S. 11-12.

[880] Beim Tode des vor wenigen Jahren verstorbenen ehemaligen türkischen Justizministers Server Pascha hiess es, seine über ein fürstliches Vermögen verfügende Frau habe ihrem Manne des Öfteren Geld auf Zinsen geliehen.

[881] +Ullmann+. Korân. S. 55-56. Über das Erbrecht vgl. +Van den Berg+. A. a. O. S. 117-127 und A. +von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients. Bd. I. S. 527-532.

[882] +Van den Berg+. A. a. O. S. 132.

[883] Der Gatte, welcher seine Frau durch eine Liebkosung mit der Hand erfreut, wird von Gott +zehn+ Gnaden erhalten, wenn er seine Gattin an die Brust zieht, mit +zwanzig+, und wenn er sie küsst, gar mit +dreissig+ Gnaden beteilt werden.

[884] Der Korân erteilt sehr eingehende Vorschriften über die Weise, wie der Mann seine Gunstbezeugungen unter seinen Frauen zu verteilen hat, so dass keine Eifersucht zwischen ihnen entstehe und Ruhe und Frieden im Hause walte. Er verbietet z. B. die Begattung (_Dochul_) in Gegenwart der anderen Frauen, der Mann möge jede seiner Frauen regelmässig besuchen und er soll auch wo möglich den Tag bei jener zubringen, welcher er in der Nacht beigewohnt. Der Besuch einer Frau schliesst indes nicht die Verpflichtung zur Begattung in sich, worauf jede Frau bloss einmal im Monat Anspruch hat. (+Van den Berg+. _De Beginselen van het mohammedaansche Recht._ S. 136-137.)

[885] Eine ungenannte Dame meint dagegen in ihrem Bericht über türkische Frauen: „Konveniert die Gemahlin nicht, so hat der Mann das Recht, die Frau ins Elternhaus zurückzuschicken, und auch der Frau steht es frei, dahin zurückzukehren, wenn ihr der Ehestand nicht behagt, und +häufig+ machen die türkischen Frauen von dieser Freiheit Gebrauch“ (Über Land und Meer. 1887, Nr. 14, S. 113).

[886] +Van den Berg+. A. a. O. S. 140-141.

[887] +Vincenti+. Ehe im Islâm. S. 22.

[888] +Murad Efendi.+ Türkische Skizzen. Bd. II. S. 15.

[889] A. a. O. S. 23.

[890] +Wills+. _Persia as it is._ S. 64.

[891] +Van den Berg+. A. a. O. S. 139.

[892] +Pischon+. Einfluss des Islâm. S. 13.

[893] +Polak+. Persien. Bd. I. S. 215.

[894] +Murad Efendi+. A. a. O. S. 7.

[895] +Helmuth von Moltke+. Briefe über Zustände und Begebenheiten in der Türkei. S. 37.

[896] +Wills+. _Persia as it is._ S. 69-70.

[897] +Pischon.+ A. a. O. S. 17.

[898] +Murad Efendi.+ A. a. O. Bd. II. S. 2.

[899] Aus Persien. Aufzeichnungen eines Österreichers. Wien 1882. S. 91.

[900] +C. J. Wills.+ _Persia as it is._ S. 63.

[901] +Vincenti.+ Ehe im Islam. S. 7.

[902] Globus. Bd. XIX. S. 15.

[903] Das arabische Wort ist _El-Hûr_, Vielzahl von _El Haurá_, „die Grossäugige“ (+A. Müller.+ Der Islâm. Bd. I. S. 65).

[904] +Pischon.+ Einfluss des Islâms. S. 8.

[905] +Vincenti.+ Ehe im Islâm. S. 7.

XXIII.

Der Harem.

Der Morgenländer versteht unter Harem (bei den Persern _Enderun_, in Indien _Zenana_) im Gegensatze zum _Selamlik_ (persisch: _Birun_), dem Aufenthaltsorte der Männer, nicht bloss die abgeschlossenen Frauengemächer des Hauses, sondern auch alle deren Insassen, Frauen, Kebsinnen, Kinder, Sklaven und Verschnittene. Aber auch wo bloss +eine+ Frau vorhanden wäre, besteht der Harem. Er ist des Morgenländers unantastbares Heiligtum, in welchem er durchaus ungestört bleiben will und bleibt. In Persien genügt es, einem Besucher zu sagen: Der Herr befindet sich in seinem Enderun.[906] In die Frauenabteilung des Hauses gelangt kein Fremder, auch kein Moslim, der nicht zur engsten Familie gehört. Eine ausgeführte Schilderung des Harems liegt nicht im Plane dieses Buches, welches auf die Richtigstellung einiger darüber umlaufenden Vorstellungen sich beschränken zu sollen meint; wohl aber eine Würdigung dieser Einrichtung in kulturgeschichtlicher Hinsicht.

Ein falscher Begriff, dem in Europa aber noch viele huldigen, ist zunächst der sogenannte „orientalische Luxus“, den man immer mit dem Haremswesen in Verbindung bringt. Das Haremsdunkel, mit seinen schwellenden Seidenkissen und verschwiegenen Teppichen, von Rosenwasser durchduftet, mit Ambra geräuchert, wird zwar nicht mehr unbedingt als ein Eldorado aller irdischen Genüsse angesehen, das verschleierte Rätsel, „Odaliske“ genannt, gilt zwar nicht mehr als ausschliesslich geweihte Priesterin der ausgesuchtesten Sinnesschwelgerei, für manchen bleibt aber dennoch das morgenländische Gynäceum die letzte und ausschliesslich bevorrechtete Freistatt der „blauen Blume“. Schilderungen der Hareme morgenländischer Grosser, insbesondere des türkischen Padischah, in welchen Wahres mit Falschem[907] gemengt ist, tragen an derartigen Vorstellungen Schuld. Doch sind dies schlecht gewählte Muster, aus welchen sich durchaus kein Schluss auf die Allgemeinheit ziehen lässt. Wahr ist von dem ganzen Luxus bloss, dass mitunter unglaubliche Massen von Schmuck bei den „Verbotenen“ angehäuft liegen, natürlich bloss bei Wohlhabenden oder Reichen. Nicht selten hat der Ehegatte sein halbes Vermögen auf dem Leibe seiner Gattinnen und Sklavinnen auf „Zärtlichkeitszinsen“ angelegt. Freilich stellt die Zärtlichkeit auch die einzigen Zinsen des aufgewendeten Kapitals dar, welches sonst tot bleibt. Aber wenn auch, so ist der Schmuck der Orientalinnen doch durchaus kein Luxus, sondern immerhin die sicherste Kapitalanlage. Da nur der Schmuck keine Steuern zahlt und bei ihm nichts auf Machart gegeben wird, sondern er fast immer seinen vollen Ankaufspreis in Metallwert darstellt, so erklärt sich die Verschwendung desselben in den Haremen. Das ist aber ziemlich auch alles. +Heinrich von Maltzan+ betont, dass selbst in den Haremen der Grossen, der reichsten Familien neben Goldbrokat und Perlen reichlich Lumpen und Schmutz zu finden sind.[908] Der Unterschied der Verhältnisse liegt bloss in der Verschiedenheit der Stoffe, womit die Diwane überzogen und die Reize der Frauen mehr oder weniger nicht bedeckt sind. Der Harem des Armen, der nur eine Frau besitzt, wie er vielleicht auch nur ein Kamel und ein Zelt sein eigen nennt, beschränkt sich nicht selten auf einen höchst notdürftig ausgestatteten Verschlag oder eine Wohnstube. +Maltzan+ erblickt in den Haremen ferner wahre Pest- und Choleraherde, in welchen das Rätsel zu suchen, warum im Morgenlande von jeher alle ansteckenden Krankheiten so plötzlich grosse Verbreitung fanden und mit solcher Wut auftraten. Nicht bloss die gastronomischen Ausschreitungen, welche dort an der Tagesordnung sind, sondern, und zum Teil in Verbindung mit ihnen die grosse Unreinlichkeit bewirken dieses Ergebnis. Wie schaudererregend diese sein kann, davon hat +Maltzan+ sich mit eigenen Augen überzeugt, und versichert auf Grund verlässlicher Gewährsleute, dass es auch in den Haremen der höheren Schichten nicht besser aussehe.[909] In Einzelheiten einzugehen, würde die Grenzen des Ästhetischen notgedrungen überschreiten.[910]