Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 37

Chapter 373,325 wordsPublic domain

Die landläufigen Urteile über Vielweiberei, von den christlich-sittlichen Anschauungen unserer Zeit beeinflusst, sind überhaupt nicht selten herzlich schief. Vielfach verwechselt man nämlich in ihren Wirkungen Polygynie und Patriarchat, macht erstere für Missstände verantwortlich, welche letzterem zur Last fallen. Vielweiberei ist, wie ich schon bemerkte, eine +Folge+ der entwickelten Mannesherrschaft, und diese, nicht die Vielweiberei an sich, führt zur Erniedrigung des Weibes, weil sie sich mit der Vorstellung verknüpft, dass die Weiber blosses Eigentum seien. Selbst +Herbert Spencer+, so sehr er sich bemüht, der Vielweiberei gerecht zu werden und sie als einen Fortschritt anzuerkennen, verwechselt doch beständig die Ursache mit der Wirkung. Des strengen Patriarchats gedenkt er kaum, während er der Vielweiberei alle jene Missstände zur Last legt, welche eine höhere Auffassung als solche erkennt. Diese Missstände und Vielweiberei scheinen allerdings unzertrennlich, aber sie sind Parallelerscheinungen, die in einem abhängigen Verhältnisse nicht untereinander, sondern vom Patriarchate stehen. Wenn er sagt, der Geschlechtstrieb der Männer habe die Polygynie zuerst ins Leben gerufen, welche ganz die etwaige Neigung der Frauen missachtet,[820] so ist dies nicht richtig, denn ihrem Geschlechtstriebe konnten die Männer unter den früheren gesellschaftlichen Zuständen erst recht Genüge leisten. Letzteren gegenüber kommt die geregelte Vielweiberei immerhin einer, wenn auch schwachen +Eindämmung+ des Geschlechtstriebes gleich. Ebenso unfruchtbar ist das Bemühen, im Gegensatze zur Polygynie die Einweiberei als „eigentlich die natürliche Form des Verhältnisses der Geschlechter für die Menschheit“[821] nachzuweisen. Die „vernünftigste“ Form wohl, die „natürliche“ Form gewiss nicht! Zwar fährt man gerne als gewichtigstes Argument ins Treffen, dass schon die Natur die Geschlechter in nahezu gleicher Kopfzahl erzeuge; doch ist dieser Umstand nur wenig beweiskräftig. Ist doch ein Gleiches häufig im Tierreiche der Fall, und doch bildet dort Monogynie die Ausnahme; Polyandrie und Polygynie sind die Regel, müssen also „natürliche“ Formen sein. In der Menschheit, welcher ebenfalls das Recht des Stärkeren Naturgesetz ist, erhebt die weite Verbreitung der Vielweiberei unter den mannigfachsten Gestalten bis in die Kreise der höchsten Gesittung lauteste Einsprache gegen +Spencers+ Satz. „Der selbstsüchtige, sinnliche Antrieb regiert die Menschen, all ihr Thun und Dichten läuft auf die Notdurft der Natur hinaus“, bemerkt sehr treffend +Karl Frenzel+.[822] Die Vielweiberei ist vom Gesichtspunkte des gesitteten Europäers „gewiss nicht die moralischste, aber die menschlichste Form der Liebe“,[823] und es wäre an der Zeit, mahnt +M. G. de Lapouge+, den Vorurteilen wider sie zu entsagen.[824] Man darf mit Ch. +von Vincenti+ daran erinnern, dass bei uns selbst die Vielweiberei in gewissem Sinne auf leichteren Füssen einhergeht, als im moslemitischen Oriente, wo dieselbe heute in jedem Sinne beiweitem als +Ausnahmszustand+ erscheint, man könnte boshaft sagen, fast +gerade+ so wie bei uns die Einweiberei. Unser Ehegesetz ist allerdings streng, aber unsere +Sitte+ umgeht die unbequeme Festung, während im Islâm das religiöse Gesetz eine gewisse +Duldsamkeit+ zeigt, deren Genuss jedoch durch den allmächtigen Gebrauch -- den _Adat_ -- auf das nachdrücklichste erschwert wird.[825] Der Charakter der morgenländischen Vielweiberei, schrieb vor Jahren sehr wahr Dr. +Karl Th. Richter+ in der Wiener „Presse“, liegt einfach bei der grossen Masse des Volkes in der gesetzlichen Anerkennung dessen, was man ohne gesetzliche, aber mit gesellschaftlicher Anerkennung die abendländische Vielweiberei nennen könnte. Es ist die Häuslichkeit mit einer Frau und mehreren Geliebten. Wer es vermag, lebt so; wer es nicht kann, nicht. Wie bei uns, bedingt der auftretende Luxus der Frauen die Einschränkung der Häuslichkeit. Der Unterschied liegt bloss darin, dass diese Einschränkung bei den Moslemin +noch+ einen sittlichen, bei uns aber +schon+ einen unsittlichen Charakter hat. Bei den Morgenländern führt sie vorläufig von der Vielweiberei zur Monogamie, bei uns aber zur Vermeidung der Ehe und erzeugt das Konkubinat.

[780] +H. Spencer.+ Die Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 324.

[781] A. a. O. S. 283. 285.

[782] Dr. +Adolf Bauer+. Die Frauen im alten Ägypten (Litterar. Beilage der „Montags-Revue“. Wien, 4. Sept. 1882).

[783] +B. Stade.+ Gesch. des Volkes Israel. Bd. I. S. 380.

[784] A. a. O. S. 384.

[785] Dr. +Jak. Ed. Polak+. Persien. Das Land und seine Bewohner. Leipzig 1865. Bd. I. S. 209.

[786] +Döllinger+. Heidentum und Judentum. S. 781.

[787] Richter 5, 30.

[788] +Henne Am Rhyn+. Kulturgesch. des Judentums. S. 80.

[789] +Stade+. A. a. O. S. 383.

[790] +Stade+. A. a. O. S. 386.

[791] A. a. O. S. 391-393.

[792] +Stade.+ A. a. O. S. 395.

[793] +Tscheng-ki-Tong.+ China und die Chinesen. S. 42.

[794] +Katscher.+ Bilder aus dem chines. Leben; nach +Gray+. S. 56.

[795] +Herbert A. Giles.+ _Chinese Sketches._ London 1876. S. 158.

[796] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 63.

[797] A. a. O. S. 73.

[798] +Giles.+ A. a. O. S. 11.

[799] A. a. O. S. 12-13.

[800] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 55.

[801] +Katscher-Gray.+ A. a. O. S. 90.

[802] A. a. O. S. 93-94.

[803] A. a. O. S. 64.

[804] +Tscheng-ki-Tong.+ A. a. O. S. 77.

[805] +Katscher-Gray+. A. a. O. S. 97.

[806] +Tscheng-ki-Tong+. A. a. O. S. 79.

[807] +J. J. Rein+. Japan. Bd. I. S. 493.

[808] +Raymond de Dalmas+. _Les Japonais, leur pays et leurs moeurs._ Paris 1885. S. 159.

[809] +Georges Bousquet+. _Le Japon de nos jours._ Bd. I. S. 88.

[810] A. a. O.

[811] Ausland 1878. S. 487.

[812] +Rein+. A. a. O. S. 492.

[813] +Bousquet+. A. a. O. S. 87.

[814] +Rein+. A. a. O. S. 501.

[815] +Bousquet+. A. a. O.

[816] +Dalmas+. _Les Japonais._ S. 157.

[817] A. a. O. S. 156.

[818] +Rein+. A. a. O. S. 490.

[819] +Alfred von Kremer+. Kulturgeschichte des Orients unter den Chalifen. Wien 1875. Bd. II. S. 112-115.

[820] +Spencer+. Prinzipien der Soziologie. Bd. II. S. 267.

[821] A. a. O. S. 278.

[822] +Karl Frenzel+. Frau Venus. Bd. II. S. 91.

[823] +Mantegazza+. Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 310.

[824] +M. G. de Lapouge.+. _L'Hérédité dans la science politique, in der Revue d'anthropologie_ 1888. S. 187.

[825] +Ch. von Vincenti+. Die Ehe im Islâm. Wien 1876. S. 6.

XXII.

Die Familie im Islâm.

Wegen der vom Religions- und Sittengesetze, das zugleich auch Staatsgesetz ist, anerkannten Ehe mit mehreren Frauen trägt die Familie der dem Islâm ergebenen Morgenländer, obwohl gleichfalls auf patriarchalischer Grundlage aufgebaut, ein wesentlich anderes Gepräge als jene der Völker des Abendlandes, welche Vielweiberei zwar mehr oder weniger duldeten, daneben jedoch zur Einzelehe gelangt waren. Ihre Geschichte reicht beträchtlich weiter zurück als jene der Islamiten; die Familienorganisation der letzteren ist aber deshalb von ganz besonderem Interesse, weil man das Patriarchat aus einer, zeitlich nahe liegenden matriarchalen Vorzeit herauswachsen sieht, von welcher ihm noch viele unüberwundene Züge anhaften. Begreiflicherweise sind diese an jenem Volke zu studieren, in welchem des Islâms Wiege stand, bei den Beduinen Arabiens. Mit deren früheren Zuständen sich vertraut zu machen, ist zum Verständnisse des allmählich Gewordenen unerlässlich.

Die alten, d. h. die +vor+islamitischen Araber des Nedschd (Hochlandes) und Nordens der Halbinsel lebten in zahlreiche kleine Stämme, ebenso viele auf Blutsverwandtschaft gegründete Geschlechtsgenossenschaften, zersplittert, welche sich ganz so wie die Indianer Nordamerikas nach Tieren benannten. Ob ursprünglich diese Tiere Gegenstände der Verehrung gewesen, ob also Totemismus geherrscht habe, wie +Robertson Smith+[826] annimmt, ist strittig, doch wahrscheinlich. Die Verehrung des Totem entspricht der Verehrung des _Heros eponymos_, welche wir bei Griechen und Römern kennen lernen werden, und von der Professor +B. Stade+ vermutet, dass sie bei den Israeliten, nahen Verwandten der Araber, desgleichen einst vorhanden gewesen sei.[827] Sicher ist, dass jeder Stamm seinen eigenen Götzen, aber daneben auch wohl noch einen Fetisch oder eine geheiligte Stätte besass, die allmählich selbst zum Gegenstande der Verehrung geworden ist.[828] Ausserdem besass jede einzelne Familie ihre besonderen Hausgötzen,[829] ihre „Penaten“ in der Sprache der Römer. Die Familienbande selbst waren aber sehr lose geschürzt. Sogar der Prophet fand bei seinem Volke noch geschlechtsgemeinschaftliche Zustände vor, in welchen Vielweiberei und Vielmännerei neben einander herrschten, und bei manchen Beduinenstämmen sind anklingende Sitten noch nicht ausgestorben. +William Gifford Palgrave+ möchte heute noch deren Polygynie eher Weibergemeinschaft nennen und meint, sehr schlau müsse das Kind sein, welches seinen Vater kennt.[830] Ich erinnere auch an die schon besprochenen „Dreiviertelheiraten“ der Hassanieharaber. Nach allem, was wir aus der _Dschâhilija_, d. i. der „Zeit der Unwissenheit“ erfahren, geschah die Eheschliessung auf die allereinfachste Art. Der Freier hielt um das Mädchen bei deren Vater oder anderem nächsten Verwandten an und sobald dieser die Einwilligung erteilt hatte, galt die Heirat für abgeschlossen.[831] Der Werber sagte: _khith_, d. h. ich bin Freier, und der Mundwalt antwortete: _nikh_, d. h. ich bin Ehegewährer.[832] Das war alles, worauf ein Hochzeitsschmaus abgehalten wurde. Immer scheint es gebräuchlich gewesen zu sein, dass die Braut ein Heiratsgut, einen Brautschatz (_mahr_)[833] erhielt, nicht aber etwa gekauft wurde,[834] wenngleich zweifelsohne die Einwilligung des Vaters nicht selten mit Geschenken erkauft wurde. Diese Geschenke gehörten jedoch der Frau zum Eigentume. Man sieht, dieser Zustand entspricht noch völlig jenem, welcher das erst beginnende Vaterrecht kennzeichnet. Der so einfach geknüpfte Bund konnte natürlich ebenso leicht und rasch wieder gelöst werden. Scheidungen waren ungemein häufig. Nicht selten war ausserdem noch eine Art von Ehe, welche indessen diesen Namen kaum verdient und der die Araber den Namen „Genussehe“ (_Nikâh almot'ah_) gaben. Eine solche Verbindung ward auf bestimmte Zeit gegen einen vorher verabredeten, der Frau auszufolgenden Mietlohn abgeschlossen.[835] +Wilken+ gedenkt ferner auf Grund der von +Bochârî+ gesammelten Überlieferungen noch vier anderer „Ehe“-formen, deren einige hart an Vielmännerei und Hetärismus streifen.[836] Man wird nicht fehlgehen, wenn man in diesen wie in der Genussehe noch deutliche Überbleibsel aus matriarchaler Zeit erblickt. Dafür spricht auch die hohe Stellung, die Freiheit, deren das Weib im arabischen Altertume und auch noch im ersten Jahrhundert des Islâm sich erfreute.

In jenen Tagen empfand die Tochter die väterliche Gewalt kaum nachdrücklicher als der Sohn, war auch dem Weibe die freieste Selbstbestimmung in der Wahl ihrer Gatten gestattet; wenigstens konnte sie jeden zurückweisen, der ihr nicht gefiel und manche bedang sich sogar ihre volle Freiheit aus. Die Rechtsgelehrten erkannten ausdrücklich der Frau das Recht zu, vor der Heirat die Bedingung zu stellen, dass ihr Gatte keine zweite Frau ehelichen und keine Beischläferin halten dürfe. Mehrmalige Wiederverheiratungen kamen nicht selten vor, ohne dass man daran den geringsten Anstoss nahm;[837] ja die Frauen eilten mittels der Scheidung in kaum beschränktem Wechsel von Flitterwochen zu Flitterwochen. Ihre Scheidungsform war höchst einfach und vollzog sich bei den Wanderstämmen sozusagen stillschweigend, indem die scheidelustige Frau dem Manne „das Zelt umdrehte“, nämlich den Zelteingang verlegte, woraus der Mann, welcher den Eingang nicht an der gewohnten Stelle vorfand, sofort seine Verstossung erkannte.[838] Besonders aber Witwen von einigem Vermögen konnten sich ziemlich zwanglos bewegen.[839] Der Verkehr der Frauen mit den Männern war durchaus unbehindert; die Frauen empfingen ohne Bedenken männliche Besucher, nicht bloss Anverwandte, sondern auch Fremde. Sie gingen nach Belieben aus und durften auch anfangs noch die Moscheen besuchen, was allerdings schon im dritten Jahrhundert der Hedschra ausser Brauch kam.[840] Von einer beständigen Verschleierung der Frauen wusste man nichts, und noch weniger von ihrer Abschliessung im Harem. Ihre Keuschheit soll indes, was mit der geschilderten Freiheit der Sitten und noch weiter zu meldenden Zügen sich nur schwer in Einklang bringen lässt, die Araberin jener Zeit besser gehütet haben, als die Eunuchen, welche heutzutage die Freundlichkeit haben, dieses Amt zu übernehmen. Jedenfalls finden wir das arabische Weib vor dem Islâm dem Manne an Geist und gesellschaftlichem Einflusse sozusagen ebenbürtig, nicht selten sogar überlegen; daher einige Zeit hindurch eine ritterliche Verehrung des schönen Geschlechtes bestand. Man besang die Frauen in liebeglühenden Gedichten und verklärte ihr Bild mit dem ganzen Zauber der Poesie.[841] Auch die Litteratur anderer morgenländischer Völker, der Perser und selbst der Türken, ist voll von den zartesten Blüten jener Empfindung, welche im Weibe ein hochbegehrenswertes, edles Gut erblickt. Wenn nun auch die Liebeslieder und Liebesgeschichten der Araber, Perser und Türken sich vielfach von warmer Frauenverehrung erfüllt zeigen, so erhebt sich doch, bei Lichte besehen, die Erotik dieser Lieder selten über die Schilderung sinnlicher Wahrnehmungen.[842] Der Begriff der Liebe, sagt Dr. +Polak+, der genaue Kenner Persiens, wie er bei uns aufgefasst wird, existiert kaum bei den Morgenländern; die Liebe, welche die persischen Dichter in ihren Poesieen besingen, hat entweder einen symbolischen oder einen höchst profanen Sinn; auf das Wort _Ischk_ (Liebe) folgt immer der Begriff _Was'l_ d. i. fleischliche Vermischung.[843] So werden auch bei den alten Arabern die körperlichen Reize der Geliebten, ihr Auge, ihr Busen, ihr Wuchs in kühnen Metaphern gepriesen.[844] Doch galt in den Erzählungen aus dem alten Sagenkreise der nordarabischen Stämme nichts für edler, ruhmvoller und nachahmungswerter, als wenn ein Ritter mit Verachtung jeder Gefahr, selbst mit Aufopferung des eigenen Lebens, die Frauen vor Schmach und Entführung schützte; denn Mädchenraub war an der Tagesordnung.[845] Hier sehen wir den Mann in seiner Rolle eines Beschirmers, wie wir ihn als solchen schon in mutterrechtlicher Zeit kennen lernten. Ein Weib zu verletzen oder gar zu töten, galt als die schmachvollste, ehrloseste That,[846] eine Anschauung, die ebenfalls auf +vor+ dem Vaterrechte liegende Zustände zurückweist. Wie in der mutterrechtlich geordneten Gesellschaft folgte endlich das Kind der Sklavin, nach dem harten Gesetze des alten Arabiens, der schlechteren Hand, wenn der Vater es nicht ausdrücklich freisprach[847]: _parius sequitur ventrem_. Über die Zahl der Frauen, über die verbotenen Verwandtschaftsgrade u. s. w. gab es in ältester Zeit wohl keine besonderen gesetzlichen Vorschriften. Ehebündnisse kamen zwischen Geschwistern vor, wenn sie nicht von der nämlichen Mutter stammten,[848] gleichwie auch die Sage der Hebräer von solchen berichtet. Sehr alt war die noch gegenwärtig bei den Beduinen beliebte Gewohnheit, die Tochter des Vatersbruders, also nach unseren jetzigen Begriffen die leibliche Base, zum Weibe zu nehmen, so dass der Name für diese, _Bint-ʿamm_, zugleich eine höfliche Bezeichnung für Gatten geblieben ist,[849] und bei den Persern bilden Familienheiraten, besonders zwischen Vetter und Base, heute noch die Regel.[850] Der Ohm mütterlicherseits (_Châl_) genoss hohe Achtung und die Beziehungen zwischen ihm und seinen Neffen sind jetzt noch als sehr innige anerkannt. Nimmt man doch an, dass des Letzteren Veranlagung des Oheims Erbschaft sei, dass der Neffe seinem mütterlichen Ohm nach gerate.[851] Die ebenfalls in mutterrechtlichen Anschauungen wurzelnde Gepflogenheit, die neugebornen Töchter lebendig zu begraben, war in vorislamitischer Zeit allgemein.[852]

Augenscheinlich gehören die einzelnen Züge, aus welchen dieses Gemälde sich zusammensetzt, nicht alle der nämlichen, sondern wohl verschiedenen Epochen an, welche auseinander zu halten und chronologisch zu bestimmen die Mittel fehlen. Gewiss ist bloss, dass schon in der _Dschâhilîja_ zu den erwähnten noch andere Züge hinzutreten, welche die aufkommende Mannesherrschaft in der Familie bezeichnen. So hatten schon vor Muhammed Sitte und Gewohnheit in Betreff der verbotenen Verwandtschaftsgrade gewisse Schranken gezogen; es galt für verboten, eine Frau und deren Tochter zugleich zu ehelichen; ebenso wenig sollte man zwei Schwestern zu Frauen haben; man tadelte auch den, der die Frau seines verstorbenen Vaters (Stiefmutter) heiratete, obwohl dies nicht verboten war.[853] +Wilken+ ist der Ansicht, dass die alten Araber in mutterrechtlicher Zeit Exogamie übten, diese aber sehr bald nach der Aufrichtung des Patriarchats aufgaben und zur Endogamie übergingen,[854] eigentlich zurückkehrten. Nur in dieser vermag sich in der That eine Aristokratie der Geschlechter herauszubilden, wie sie bei den alten Arabern in Blüte stand. Jener Stolz auf die Reinheit der eigenen Herkunft, den wir heute noch bei allen Beduinen[855] finden, beseelte schon in der alten Zeit den Einzelnen, den Stamm, das Volk. Dieser Stolz ist aber bloss unter der Vaterherrschaft möglich; zu ihr mussten also, ehe er sich entwickelte, die Araber schon vorgeschritten sein; der Umschwung mag sich schon in den ersten christlichen Jahrhunderten vollzogen haben; wenigstens finden wir bei den Phylarchen wie bei den Königen von Hîra schon regelmässigen Übergang der Herrschaft vom Vater auf den Sohn oder Bruder. Doch legte man der adeligen Abstammung nicht bloss von väterlicher, sondern auch von der mütterlichen Seite noch den höchsten Wert bei[856] und kannte genau seinen Stammbaum.[857] Vom Vaterrechte zeugt dagegen, dass das weibliche Geschlecht von der Teilnahme an der Nachlassenschaft des Familienvaters ausgeschlossen und die Witwen als Erbstücke an die Verwandten übergingen.[858] Auch bekämpften schon Zayd ibn Amr und Saçaah die Sitte der Mädchentötung,[859] und endlich vernehmen wir von Versuchen einzelner Gewaltiger, wie des Tasmidenkönigs Imlyk, welcher bei den dschadisidischen Frauen das Recht der ersten Nacht sich anmasste, dabei aber seinen Tod fand.[860]

Trotz der zahlreichen Erinnerungen an die Zustände einer älteren Gesittungsperiode darf man wohl sagen, dass im sechsten Jahrhundert unserer Zeitrechnung das Patriarchat unter den Arabern schon aufgerichtet und damit die im Morgenlande sonst von Alters her herrschende Vorstellung vom Weibe als eines durchaus untergeordneten Wesens eingebürgert war. In diesen Anschauungen war auch Muhammed, der Prophet, aufgewachsen, von dem +Poole+ sagt, dass er den Araber zum Teil zerstört und den Moslim geschaffen habe.[861] Seine Gedanken über die Weiber waren jene seiner Zeitgenossen.[862] Kein Religionsstifter, bemerkt sehr richtig Fr. +Dieterici+, fällt vom Himmel, wie gern solches auch die Orthodoxie anzunehmen geneigt ist. Auch ein Religionsstifter kann nur die im Volke flutenden geistigen Elemente in sich verklären und einer neuen Religionsentwicklung zu Grunde legen.[863] Nicht anders ergeht es dem Reformator der Sitten, als welcher der Stifter einer neuen Lehre notwendig auftritt. Gerne knüpfen wir den grossen Umschwung in der Lage des Weibes im Morgenlande an Muhammed und den Islâm; indes bloss mit teilweisem Recht. Wohl ist diese Lage in der Lehre des Propheten begründet, sie ward aber nicht mit +einem+ Schlage bewirkt. Da der Prophet selbst nicht lesen oder schreiben konnte, wurden seine Offenbarungen erst nach und nach aufgezeichnet. +Nöldekes+ „Geschichte des Koran“ giebt Aufschluss über die Entstehung des Buches und die Zusammenfügung der Suren. +Alfred von Kremer+ hat endlich gezeigt, wie die Übung der früheren Sitte bis ins dritte Jahrhundert der Hedschra sich erhielt und wie viel der Islâm gerade in Bezug auf das uns beschäftigende Gebiet von anderen, weit älteren Kulturvölkern, insbesondere Persern und Byzantinern, in sich aufnahm. Strenge genommen hat der Islâm bloss das arabische Weib seiner früheren freieren Stellung beraubt, aber auch da hat er die schon hereingebrochene Mannesherrschaft, das Patriarchat, nur befestigt, ausgebildet, nicht geschaffen. Er gehorchte lediglich der Strömung der Zeit.

Es bekundet daher ein kulturgeschichtlich wenig geschärftes Auge, wenn Muhammed und damit der Islâm einer +Lockerung+ der ehelichen Bande beschuldigt werden, wie mitunter geschieht.[864] Gerade das Gegenteil ist wahr, wie die Schilderung der älteren Zustände zur Genüge ergiebt. Locker, wie die ehelichen Bande im Bereiche des Islâms uns bedünken mögen, sind sie doch zweifelsohne weit fester als in früherer Zeit geschürzt, und auch die Unbegrenztheit der Polygynie, die Muhammed in seinem Volke vorfand, suchte er einzuschränken, indem er dem Manne +höchstens+ vier gesetzliche Gattinnen gestattete. Er hat aber die Vielweiberei nicht einmal befohlen, sondern nur in gewissen weitgestreckten Grenzen erlaubt, so dass für den Mann die islamitische Ehe nie zur Fessel werden kann.[865] Im übrigen gilt von der moslimschen Vielehe so ziemlich das, was der englische Humorist +James Payn+ bemerkt hat: dass es sich damit geradezu wie mit den europäischen Ehen verhält; manchmal ist es ein häusliches Unglück, manchmal nicht.[866] Auch darf man die älteste Polygynie keineswegs mit der späteren orientalischen Haremswirtschaft verwechseln. In dem Hause oder Zelte des arabischen Stammeshäuptlings herrschten nicht zugleich mehrere gleichberechtigte Frauen: +eine+ war die Gebieterin des Haushaltes, nämlich die Edelgeborne, die Vollblutgattin, die anderen waren Nebenweiber, die eine Stelle einnahmen, welche zwischen ersterer und dem übrigen Hausgesinde die Mitte hielt.[867] So erhielt sich das Verhältnis noch in den ersten Jahrhunderten des Islâm, ja bei den Türken im allgemeinen trotz der Einführung des Harem bis auf die Gegenwart. Die Sitte der Frauenverschleierung mag allerdings schon längst vor Muhammed, unter den ansässigen Arabern wenigstens, im Schwange gewesen sein, denn die beiläufige, obgleich nachdrückliche Erinnerung daran, dass die Weiber, wenn sie ausgehen, sich in ihr Übergewand hüllen sollen,[868] klingt so, als wenn eine bestandene Sitte nur aufs neue eingeschärft würde. Der Harem selbst ward aber grossenteils erst nach dem Vorbilde des byzantinischen Gynäceums eingerichtet,[869] und erst mit den Omajjaden-Kalifen kam die Mode der Verwendung von Verschnittenen zur Haremswache auf, und zwar wiederum als eine Nachahmung des byzantinischen Hofes oder der Üppigkeit der persischen Könige.[870] Ich werde den Harem und seine Wirkungen im nächsten Kapitel besprechen. Hier müssen wir uns zunächst mit den Grundzügen der islamitischen Vielweiberei bekannt machen.