Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
Part 34
Die Wandlung der religiösen Vorstellungen vollzog sich begreiflicherweise Hand in Hand mit der Ausbildung der neuen Familienordnung und der darauf sich aufbauenden Gesittung. Und es ist sehr merkwürdig dabei, dass im Grunde genommen viel härtere, ja ich möchte sagen, rohere Begriffe, wie es jene vom unbedingten Eigentum am Menschen im Vergleiche zu den freiheitlichen Satzungen der Mutterzeit waren, die Verhältnisse schliesslich auf den Pfad der Menschlichkeit (Humanität) leiteten. Den ersten Gewinn trugen wieder die Kinder davon. Zur Zeit unbeschränkter Mutterfolge muss das Erstlingsopfer der Kinder allgemein im Schwange gewesen sein. Zu Anfang aus teils physiologischen, teils ökonomischen Ursachen hervorgegangen, war es allgemach ein Kultgebot geworden und wie sehr es noch neben dem emporkommenden Vaterrecht sich behauptete, ist oben gezeigt worden. Die Erinnerung daran hat sich bei vielen Völkern lebhaft erhalten und bei den Nordgermanen fand es noch die Geschichte vor. Allein wo der Mann Herr und Eigentümer des Weibes und deren Kinder ist, musste es alsbald sein Interesse werden, diese Kinder auch zu erhalten. Die Folge davon musste das Aufhören der Kinderopfer sein. Weil aber dieselben längst in den Glaubensvorschriften begründet waren, so währte es natürlich lange Zeit, ehe man sich zu Zugeständnissen an die jüngeren Bedürfnisse bequemte, welche eine Ablösung des wirklichen Opfergegenstandes durch einen andern erheischten. Die Geschichte dieser Ablösung steht aber in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Fortschritte der materiellen Kultur.[771] Auf mancherlei Art konnte diese Ablösung stattfinden. Allem Anscheine nach bestanden die ersten Versuche in Fasten und Blutlassen, dem sich der Besitzer des Kindes unterzog, und Völker, welche die Stufe der Tierzucht nicht erreichten, mussten füglich dabei stehen bleiben. Es ist +Lipperts+ unbestreitbares Verdienst, auf diesem Wege zuerst befriedigend eine weitverbreitete Sitte gedeutet zu haben, die man bisher mitunter auf die seltsamste Weise zu erklären sich bemüht hat. Sie wird noch jetzt in Amerika, besonders bei den wilden Stämmen Südamerikas, vielfach beobachtet und war ehedem auch bei den vornomadischen Bewohnern Europas verbreitet,[772] zum Beweise, dass auch diese dereinst unter dem Banne des Kindesopfers gestanden hatten. „Sie besteht bald aus einem, bald aus beiden Ablösungsmomenten zugleich: der Vater enthält sich, von der Geburt des Kindes an, durch eine Zeitlang der Jagd auf gewisse Tiere und gewisser oder selbst aller Speisen -- er feiert und fastet -- oder er lässt sich durch irgend welche Verwundungen eine beträchtliche Menge Blut abzapfen, die so als Opferblut vergossen wird, oder es findet beides zugleich statt.“[773] Ein naheliegender Vergleich, die Ähnlichkeit dieses Verhaltens mit dem der Wöchnerin, hat die Völkerkundigen dazu verleitet, diese Sitte, bei der sich der Mann mitunter in die Hängematte legt, das „Männerkindbett“ zu nennen, ja sogar schon die Indianer dazu verführt, sie für etwas ähnliches zu halten.[774] Die Bezeichnung ist aber ebenso unpassend, als die bisher gehegte Meinung falsch, dass der Mann statt der Frau das Wochenbett abhalte, und zwar samt allen daran sich knüpfenden Folgerungen. Eine der beliebtesten unter den letzteren, von +Liebrecht+ vertreten, ist die, dass darin die Anschauung der Naturvölker zum Ausdruck gelange, wonach das Kind noch unmittelbarer vom Vater, als von der Mutter abhänge. +Southey+ will als Ursprung des merkwürdigen Brauches den Glauben an eine leibliche Verbindung zwischen Vater und Kind nachweisen. +D. N. Starcke+ will mit +Edw. B. Tylor+ darin den Ausdruck des Glaubens an eine geheimnisvolle, mystische Verbindung des Vaters und des Kindes gewahren. Allen diesen gewaltsamen, schwer zu erhärtenden Deutungen gegenüber bedarf die Ungezwungenheit der +Lipperts+chen Erklärung keiner Befürwortung. Es ist zu hoffen, dass dieselbe allgemeinen Anklang und in der Völkerkunde fernerhin alleinige Geltung finden werde. War die Sitte -- welcher nach dem Vorgange der Basken, bei denen sie noch im Schwange geht, auch die Benennung „Couvade“ beigelegt wird -- ursprünglich ein in religiösen Vorstellungen wurzelndes Ablösungsopfer, so hört der Brauch auf „merkwürdig“ zu sein, und es erklärt sich auch sehr einfach, wie er in späterer Zeit, als seine anfängliche Bedeutung eines Ablösungsopfers in Vergessenheit geraten war, von den Eltern lediglich zum Wohle und zum guten Gedeihen des Kindes befolgt wird, ähnlich wie ja auch im Kreise der Kulturnationen Kulthandlungen zum leiblichen Wohle eines Einzelnen vorgenommen werden.
Tierzüchtende Völker hatten als Ablösung für das ehemalige Kindesopfer Besseres zu bieten, als Fasten und Blutabzapfungen am eigenen Körper: sie gaben das wertvolle Leben ihrer Tiere für jenes der Menschen. Die Juden behielten diese Sitte ihrer früheren Nomadenzeit auch in der Sesshaftigkeit bei und ein guter Teil des nachmaligen Kultes zu Jerusalem beruhte auf der Thatsache der Ablösungsvorstellung. Auch die „Beschneidung“[775] führt +Lippert+ wohl nicht mit Unrecht darauf zurück. Es ist das Opfer eines Teiles, womit der ganze Körper des Neugebornen abgelöst werden sollte. Daran, sowie an verwandte Vorgänge bei anderen Völkern, z. B. die blutige Operation _El Salkh_ (d. h. Skarifikation),[776] welcher sich die Beduinen des Hedschâs unterziehen, knüpfte sich alsbald und ganz von selbst eine weitere wichtige Bedeutung. Das Patriarchat mit seinen exogamischen Eheformen zerstörte nämlich die Blutverbindung, welche in der mutterrechtlichen Gruppe alle Männer derselben umschlang. Zwar gehörten jetzt alle Kinder einer Familie in den +Besitz+ des Vaters; aber dem +Blute+ nach waren sie nun durch ihre Mütter, sowohl zu einander wie dem eigenen Vater gegenüber, +stammfremd+, so lange nicht eine jüngere physiologische Auffassung die Verwandtschaft durch den Erzeuger an Stelle der Blutseinheit zum Gesetze erhob. Für das der neuen Familie unter Vatergewalt fehlende natürliche Band drängte es darnach, einen künstlichen Ersatz zu schaffen, indem man zumeist an das ablösende Blutopfer des Kindes anknüpfte und diesem die Kraft und Folgen eines Opferbundes beilegte. Der junge Mensch, welcher durch das Opfer seines Blutes sein Leben erkauft, tritt damit auch in eine Blutsgemeinschaft mit der Gottheit, die sein Blut aufnimmt, und wird dadurch mittelbar allen Stammesgenossen blutverwandt, eben weil alle diese in die nämliche Blutsgemeinschaft zu derselben Gottheit getreten sind. Dieses Blutopfer ersetzte also fortan die natürliche Blutverwandtschaft, das davon zurückbleibende Zeichen ward aber zugleich die Stammesmarke, welche über die Zusammengehörigkeit der einzelnen Mitglieder entschied. Eine solche Stammesmarke ist nicht bloss die Beschneidung, welche bei zahlreichen Völkern üblich ist,[777] sondern auch die Anordnung bestimmter Hauteinschnitte, das Ohrendurchstechen, Ausschlagen gewisser Zähne u. s. w., wie viele niedrige Stämme sie im Gebrauche haben. So war auch die Beschneidung in der vorexilischen Zeit Israels lediglich Stammeszeichen, erst im Exile gewann sie die Bedeutung eines religiösen Symbols[778] (_'ot_). Der alte Israelit wurde beschnitten, wie der Nubier bestimmte Einschnitte ins Gesicht erhält, wie Angehörigen von Negerstämmen einzelne Zähne ausgeschlagen oder in bestimmter Form gefeilt werden, wie Asiaten und Australier eine bestimmte Tättowierung bekommen. Je nachdem man nun dieselbe Handlung mehr als Opfer zur Erhaltung des Kindeslebens oder als Bund zur Einführung in die Verwandtschaft der Männer, als Stammeszeichen auffasste, verlegte man sie entweder in die Nähe der Geburt oder in die Zeit des Eintritts des Kindes in die Jünglingsjahre; es ist letzteres die weitverbreitete Sitte der „feierlichen Wehrhaftmachung“, womit der Knabe aus der Mutterpflege in die Gesellschaft der Männer eintritt. Nicht mit Unrecht hat man darum an vielen Orten diese Handlung eine „zweite Geburt“ genannt; die erste, wirkliche, teilt das Kind dem Stamme der Mutter zu, die zweite, künstliche, schenkt es der Organisation der Männer, dem Stamme derselben oder dem Staate. Weil jene Zeit des beginnenden Jünglingsalters im Süden wenigstens zusammenfällt mit dem Eintritte der Mannbarkeit, so hat man sich vielfach verleiten lassen, in jenen Kulthandlungen gleichsam eine Feier der letzteren zu erkennen; aber die Beziehung ist nur eine äusserliche.[779]
Noch zweier bedeutender Entwickelungsmomente ist hier zu gedenken, die +innerhalb+ der Patriarchalfamilie sich vollzogen; doch beschränke ich mich hier auf eine blosse Andeutung, da späterhin ausführlicher darauf zurückzukommen sein wird. Es ist dies der Übergang zur Einzelehe (Monogamie), dann der Sieg der Vorstellung von der unmittelbaren +Verwandtschaft+ des Kindes mit dem Erzeuger, d. i. eines jüngeren Begriffes der Vaterschaft. Wie dieser Umschwung der physiologischen Anschauung über den Anteil der Eltern an dem Leben des Kindes angebahnt und durchgeführt wurde, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Bloss die Ergebnisse der Veränderung lassen sich feststellen. Sie schlagen zunächst ins Gegenteil von der älteren und allgemeinen Anschauung der Mutterfolge um; man hielt daran fest, dass die Natur der Frauen derjenigen der Männer untergeordnet sei, und suchte die Behauptung durch die sonderbare physiologische Vorstellung zu erläutern und zu verteidigen, dass die Fortpflanzung des Geschlechts ausschliesslich Sache der Männer sei, da die Frauen dabei bloss eine sehr untergeordnete Rolle spielten. Erst allmählich gelangte man zu einem billigen Ausgleiche.
[741] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 162-163.
[742] Globus. Bd. XXI. S. 131.
[743] +Alfred Marche+. _Trois voyages dans l'Afrique occidentale._ Paris 1879. S. 70.
[744] Prof. Dr. +Kohler+. Ethnologische Jurisprudenz. (Zeitschr. f. vergleich. Rechtswissenschaft 1883. Bd. IV. S. 287.)
[745] So übten es mit Vorliebe die Moslemin, so lange sie noch Herren in Bosnien waren, unter der unterworfenen christlichen _Rajah_. (F. +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 244.)
[746] Dr. +Karl Schmidt+ (_Jus primae noctis_. Eine geschichtliche Untersuchung. Freiberg 1881), welcher ein „Herrenrecht“ überall leugnet, fertigt die zahlreichen, recht unbequemen Abweichungen der Kulturarmen von unseren geläuterten Ehebegriffen kurzweg als „geschlechtliche Unsitten“ ab, verwirft auch die Annahme einer ehemaligen Ungebundenheit, beweist aber damit bloss, dass die Geschichte der Familie ihm völlig fremd ist. Wie unglücklich er daher argumentiert, zeigt folgende Stelle: „Durch Fortschritt der Zivilisation ist es erklärlich, dass ein Volk die Unsitte der Weibergemeinschaft ablegt und dafür gesittete Gewohnheiten annimmt. Dagegen ist es unglaublich, dass ein Volk, welches in Weibergemeinschaft lebt, diese Unsitte mit dem ausschliesslichen Rechte des Häuptlings auf alle Weiber des Stammes vertauscht. Ständen aber gleichwohl alle Weiber vor allem zur Disposition des patriarchalischen Häuptlings und hätte der Herrscher das alleinige Privileg, Frauen zu haben, so wäre es höchst unwahrscheinlich, dass er eine Beschränkung seines vermeintlichen Rechtes freiwillig ausspräche, indem er sich ein für allemal mit dem Herrenrecht der ersten Nacht begnügte, oder dass ihn die Bevölkerung zu einer solchen Beschränkung seiner Willkür zwingen würde. Soweit es möglich, sich in die Anschauungen eines wilden Volkes zu versetzen, dürfte anzunehmen sein, dass die Wilden entweder roh genug sind, um jederzeit ihre Frauen dem Belieben des Häuptlings zu überlassen, oder genug Gesittung haben, um sich den Eingriff in ihre ehelichen Rechte überhaupt und insbesondere auch für die Hochzeitsnacht zu verbitten“ (S. 41-42). Indem hier der „patriarchalische“ Häuptling mit der Weibergemeinschaft verquickt wird, zeigt sich, dass der Verfasser keine Ahnung von der langen Entwicklungsperiode besitzt, welche zwischen diesen beiden Kulturstufen liegt.
[747] Dr. +Pfannenschmidt+. _Jus primae noctis_ im: Ausland 1883. S. 150.
[748] +Karl Schmidt+ in seinem erwähnten Buche versucht freilich darzulegen, dass der Glaube an ein Recht der ersten Nacht seitens der Herren, geistlichen wie weltlichen, in der Feudalzeit des Mittelalters, nur ein „gelehrter Aberglaube“ sei. (_Jus primae noctis_. S. 379.) Ein genaueres Studium des sehr gelehrten Werkes lehrt indes, dass es sich dort zum grossen Teile um blosse Wortklauberei handelt. Dasselbe will beweisen, dass im geschriebenen Rechte nirgends ein _jus primae noctis_ Erwähnung finde, ein solches „Recht“ mithin auch nicht vorhanden gewesen sei. „Aber,“ so urteilt P. +Mantegazza+ sehr treffend, „trotz der ungeheuren, von ihm aufgewendeten Gelehrsamkeit, um seine eigene These zu unterstützen, ist es ihm meiner Meinung nach nicht gelungen, der Ansicht so vieler angesehener Schriftsteller gegenüber und dem universellen Glauben daran, Sieger zu bleiben“ (Anthropologisch-kulturhistor. Studien. S. 255). +Schmidt+ selbst erzählt viele Einzelheiten, welche die Thatsache bestätigen und obgleich er sie die „Schandthaten der Tyrannen“ nennt, so häuft er doch, ohne es zu wollen, ein sehr beträchtliches Material gegen seine eigene These zusammen. Aller Widerspruch und alle Dialektik +Schmidts+ vermögen auch nicht das Gegenteil zu beweisen. In den geschriebenen Gesetzen findet man viele Dinge nicht, die zuerst durch Gewalt erreicht und später zur Gewohnheit wurden, die stärker ist, als alle geschriebenen Gesetze (A. a. O. S. 256-267). Zu ähnlichen Schlüssen gelangten auch Dr. +Pfannenschmidt+ und Prof. +Kohler+.
[749] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 525.
[750] Siehe oben S. 285.
[751] +Lippert+. A. a. O. S. 535.
[752] A. a. O. S. 275.
[753] _Annual Report of the Smithsonian Institution._ Washington 1876. S. 470.
[754] +Seemann+. _A mission to Viti._ S. 192. _Giovanni Branchi._ _Tre mesi alle isole dei Cannibali nell' arcipelago delle Figi._ Firenze 1878. S. 155.
[755] _Sati_ ist weiblicher Eigenname der Tochter des Dakscha, eines Sohnes von Brahma, und der Gattin von Siva, des mit Brahma um den Vorrang streitenden Gottes. Nach dem _Kasi Khanda_, einem Werke der neueren Hindutheologie, verübte Sati Selbstmord; sie stürzte sich beim Opfer ihres Vaters in das heilige Feuer, aus Bekümmernis, dass ihr Gatte von Vater Brahma nicht zum Opfer eingeladen war. Seither heisst jede Ehefrau, die mit ihrem verstorbenen Ehemann den Holzstoss besteigt, Sati, und der Gebrauch selbst _Sahagamana_, d. h. das Mitgehen mit dem verstorbenen Gatten (+Schlagintweit+. Indien. Bd. II. S. 150).
[756] +Krauss+. Sitte und Brauch der Südslaven. S. 578.
[757] +Hellwald+. Frankreich. Das Land und seine Leute. Leipzig (1888). S. 245.
[758] +Mantegazza+. Anthropol.-kulturhistor. Studien. S. 228.
[759] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 497.
[760] Z. B. +Henne-Am Rhyn+, Kulturgeschichte des Judentums. S. 69-70 meint: Die dem Mose zugeschriebenen Gesetze gebieten unter ihren ersten und wichtigsten Vorschriften: alles Erstgeborne von Menschen und Vieh solle Jahve gegeben werden. In den älteren Formen dieses Gebotes ist demselben auch gar keine Milderung oder Ausnahme beigefügt. Aus den Worten, mit denen Ezechiel dies bestätigte (20, 25, 26), geht deutlich hervor, dass wenigstens lange Zeit hindurch Jahve alle Erstgeburt ohne Gnade dargebracht werden musste. Das Wort, welches Ezechiel dabei anwendet („hindurchgehen“ d. h. verbrennen), ist dasselbe, welches die Bibel regelmässig von den Molochsopfern gebraucht. Zu einer uns unbekannten Zeit nun scheint dieses „Hindurchgehen“ der Erstgeburt (durch das Feuer), soweit es sich nicht um den Moloch handelte, durch eine später in das Gesetz eingeschaltete Klausel gemildert, d. h. die Lösung der Erstgeburt gestattet worden zu sein. Aber sogar zur Zeit der Propheten im Reiche Juda, nach Israels Untergang, da bereits die „Lösung“ gestattet war, galt es immer noch als besonders verdienstlich, die Erstgeburt dennoch zu opfern (Micha. 6, 7). Dass vollends bis zur Wegführung nach Babylonien Kinder fortwährend geopfert wurden, zwar dem Namen nach dem Moloch, aber auf der nationaljüdischen Opferstätte im Thale Ben Hinnom, geht aus zahlreichen Stellen der Propheten Jeremia und Ezechiel klar genug hervor. Auch +Lippert+ spricht sich dahin aus und alle Versuche, die Semiten von dem Makel des Kindesopfers freizusprechen, können vor einer vorurteilslosen Kritik nicht bestehen.
[761] Ganz unzulänglich däucht mir die Widerlegung dieser Auffassung bei Dr. C. N. +Starcke+: Die primitive Familie in ihrer Entstehung und Entwicklung. Leipzig 1888. S. 125.
[762] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 258.
[763] J. J. J. +Döllinger+. Heidentum und Judentum. Vorhalle zur Geschichte des Christentums. Regensburg 1857. S. 398-399.
[764] +Stade+. Gesch. d. Volkes Israel. Bd. I. S. 479-480.
[765] Die _Dewadaschi_ der ersten Klasse heiraten nicht und sind auf einen Geliebten aus den zwei ersten Hindukasten beschränkt; jene der zweiten Klasse dürfen sich aber jedem, der zur gleichen oder zu einer höheren Kaste gehört, preisgeben. Man unterscheidet unter diesen Nautsch-Mädchen: _Thassi_, oder Tanzmädchen, das einer Pagode zugeteilt ist, und: _Waschi_ oder Buhldirne schlechtweg (Ausland 1880. S. 582). Die, welche Tänze und Liebe verkaufen (und fast alle thun es), haben sehr verschiedene Tarife für die beiden verschiedenen Dinge (+Mantegazza+. Indien. S. 287).
[766] +Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ S. 399.
[767] Es waltet in Abessinien noch eine unglaubliche Lockerheit der geschlechtlichen Sitten, und dies von Alters her. In den Gebieten westlich vom Takazze, in den Provinzen Wogara und Begemeder giebt es fast noch keine „Familie“. Man begattet sich nach Gefallen und trennt sich nach Gutdünken. Das Weib geniesst grosse Freiheit. Zwar wird die Jungfrau zur Ehe gekauft, dann aber steht es ihr frei, den Gatten zu verlassen und die Vorrechte der Witwen oder Geschiedenen zu beanspruchen, welche über sich frei verfügen. Unser Schambegriff ist auch noch nicht vorhanden. Zehn- bis zwölfjährige Mädchen bieten, ohne Anstoss zu erregen, selbst in Gegenwart ihrer Mütter ihre Gunst an, aber niemals umsonst. In Abessinien ist jedermann bereit, dem andern Weiber zu verschaffen; die Mutter führt ihm die Tochter, der Bruder die Schwester zu; Fürsten und Fürstinnen bieten ihm ihre Dienerinnen und Hofdamen an, alles als selbstverständlich. Niemand erblickt darin ein Arges. Priester sind darin nicht strenger als Laien. (Vgl. +Combes+ et +Tamisier+. _Voyage en Abyssinie._ Bd. II. S. 108-120.)
[768] +Combes+ et +Tamisier+. A. a. O. S. 116-119.
[769] +Lippert.+ Kulturgesch. Bd. II. S. 259.
[770] A. a. O. S. 258.
[771] A. a. O. S. 312.
[772] +Edw. B. Tylor+. _Researches into the early history of mankind and the development of civilisation._ London 1865. S. 288; +Peschel+. Völkerkunde. S. 26; +Ploss+. Das Kind. Bd. I. S. 125-138 teilen das Verzeichnis jener Völkerschaften mit, bei welchen die Sitte des sogenannten Männerkindbettes herrscht. Ich finde dieselbe auch noch für die Molukkeninsel Buru erwähnt (Globus. Bd. XLIV. S. 46).
[773] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II.
[774] +Lippert+. Allgem. Geschichte des Priestertums. Berlin 1881. S. 41.
[775] +H. Ploss+ (Das Kind. Bd. I. S. 298) hat dargethan, dass es falsch ist zu glauben, den Völkern habe bei Einführung des Brauchs die Absicht vorgeschwebt, gesundheitliche Vorkehrungen damit zu treffen.
[776] _Capit pugionem tonsor et praeputio abscisso detrahit pellem_ των ἀιθοίων και τὼν κοιλίων, _ab umbilico aut parum infra incipiens, ventrem usque ad femora nudat._ (+Burton+. _Personal Narrative of a pilgrimage to El-Medinah._ Bd. III. S. 81.)
[777] +Ploss+. Geschichtliches und Ethnologisches über Knabenbeschneidung. Leipzig 1885.
[778] +Stade+. Geschichte des Volkes Israel. Bd. I. S. 423.
[779] +Lippert+. Kulturgesch. Bd. II. S. 339-341.
XXI.
Die patriarchalische Vielweiberei.
Es bedarf wohl kaum des Hinweises, dass nicht überall das Patriarchat die gleiche Stufe der Ausbildung erlangte. Ursachen, die unserer Kenntnis sich entziehen, zum Teil im Wesen des Volkscharakters begründet, mögen bald den einen, bald den anderen der das Patriarchat kennzeichnenden Züge schärfer ausgeprägt, wieder andere dafür geringer entwickelt haben. Ein Patriarchat, wie es schematisch sich uns darstellt, d. h. eine auf Mannesherrschaft gegründete Familienordnung mit +gleichmässiger+ Übung aller daraus entspringenden Folgen, hat schon deshalb niemals in Wirklichkeit bestehen können, weil seine Charakterzüge eben erst allmählich erworben und die mannigfaltigen Äusserungen älterer Denkweise, Sitte und Einrichtung nicht alle gleichzeitig überwunden wurden. Minder bedeutende verblassten zuerst, andere hinwieder erhielten sich mit mehr oder weniger Zähigkeit im Bewusstsein und Leben des Volkes, dessen psychische und physische Anlagen ein entscheidendes Wort dabei mitreden mochten. Deshalb gestaltet sich z. B. das Patriarchat bei manchen Völkern polygynisch, neigt bei anderen zur Monogamie, stets aber trägt dasselbe eine gewisse Summe von Zügen, welche es bei allem Hereinragen älterer Formen von diesen deutlich unterscheiden und zu einer besonderen Gestaltung der Familie stempeln. Es wird sich daher empfehlen, glaube ich, die bei den wichtigsten Völkern herrschenden thatsächlichen Zustände zu betrachten, um auf solche Weise das Gemeinsame und Abweichende in ihnen zu veranschaulichen.
Das Hirtenleben war, wie gezeigt, der Ausbildung des patriarchalischen Familientypus am allergünstigsten. Nur unter den Umständen des Hirtenlebens konnte in einer kleinen, abgesonderten Gruppe älterer und jüngerer Menschen, die durch eine gewisse Blutverwandtschaft zusammengehalten wurden, eine Feststellung der väterlichen Abkunft, eine Zunahme des Zusammenhanges, der Unterordnung und des Zusammenwirkens für Erwerbs- und Verteidigungszwecke erfolgen, und die Ausbildung dieses inneren Aufbaues wurde verhältnismässig um so leichter, weil hier häusliche und gesellschaftliche Herrschaft zusammenfielen.[780] Der Wanderhirte ist, wie erwähnt, auch gern ein Räuber, zum mindesten kriegerischen Sinnes; wo aber dieser vorherrscht, dort besteht auch Neigung zur Vielweiberei, welche in der That allen, auch den einfachsten Nomadenstämmen eigen ist. Sie dauert auch in jenen Gebilden derselben fort, welche im Kriege zu kleinen, unter fest eingesetzten Herrschern stehenden Nationen verschmolzen wurden, und erringt in diesen dann sehr oft eine bedeutende Ausdehnung. Dabei ist der Zusammenhang zwischen dem aus dem kriegerischen Wesen hervorgewachsenen Despotismus und der Vielweiberei unverkennbar; die häusliche Willkürherrschaft (Despotismus), welche geradezu eine Voraussetzung der Vielweiberei ist, deckt sich, wie +H. Spencer+ sehr richtig betont, so ziemlich mit der staatlichen.[781]