Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 33

Chapter 333,096 wordsPublic domain

Ausbildung des Patriarchates.

Wie lange es gedauert, ehe das Vaterrecht in der Familie den vollen Sieg errang, lässt sich nicht aussprechen. Die Menschen der urzeitlichen Muttergruppe und des strengen Mutterrechtes haben eben keine Geschichte. Allem Anscheine nach erwuchs, wie schon einmal betont, die patriarchalische Familie zuerst auf dem Boden des fortgeschrittensten, viehzüchtenden Nomadentums, das unter den hellhäutigen Völkern Asiens die höchste Ausbildung erfuhr, daher man jenen Weltteil als die eigentliche Heimat des Patriarchats und seiner Schöpfungen zu betrachten hat. Aber auch dort wogte lange der Kampf zwischen beiden Parteien, und der „Kriegszustand“ -- wenn man sich dieses Ausdruckes bedienen darf -- zwischen Mann und Weib, wie ihn die emporstrebende Männergewalt geschaffen, hörte wenigstens so lange nicht auf, als die Völker dem Mutterrechte noch verhältnismässig nahe standen. Noch erkennt der weibliche Teil, Mutter wie Tochter, das neue Verhältnis nicht oder nur widerstrebend an, fügt sich nur allmählich dem Zwange; aber auch das Vaterrecht lässt sich anfänglich noch auf einen billigen Vergleich mit dem Mutterrechte ein. Die Spuren dieser einstigen Zustände sind überall im Kreise der Vaterherrschaft an zahlreichen Gebräuchen und Einrichtungen noch deutlich wahrnehmbar. Im allgemeinen aber bemerkt +Lippert+ mit vollem Rechte, je verhältnismässig früher ein Volk diese verschiedenen Phasen der Familienorganisation bei friedlichem Ausgleiche der Parteien durcheilte, desto eher erreichte es die Stufe, die wir einmal gewöhnt sind, als diejenige der Kultur im engeren Sinne zu bezeichnen. Solche Völker sind es, die uns zuerst als Völker „der Geschichte“ entgegentreten.[741]

Die alte Patriarchalfamilie, welche auf der Herrschaft des Vaters, richtiger des Mannes, sich aufbaut, entspricht nun keineswegs noch unserer heutigen Sonderfamilie, sondern vereinigt vielmehr eine grössere Anzahl solcher unter +einer+ väterlichen Gewalt. Diese wurzelt hinwieder in dem +Besitzrechte+ an den Menschen, welches der älteren Periode, jener der Mutterfolge, völlig fremd gewesen. Und aus dieser trüben Quelle flossen, ausser den im vorigen Abschnitte erörterten, noch weitere wichtige Erscheinungen. Zunächst ist es klar, dass, so lange die Zentralgewalt der Patriarchen unbeschränkt wirkte, in strenger Folgerichtigkeit jede in die Familie heiratende Frau im Grunde auch ein Besitzgegenstand eben dieses Patriarchen werden musste. Der Familienhäuptling, in weiterer Ausdehnung der Stammeshäuptling, gewann damit also das Recht, über sämtliche weibliche Mitglieder nach Belieben zu verfügen. +Carlo Piaggia+ erzählt von den Niamniam in Mittelafrika, der Häuptling habe ein Anrecht auf alle Weiber des Stammes und betrachte auch die eigenen Töchter als seine Frauen.[742] Der König von Dahomeh vergiebt allein die Töchter seiner Unterthanen zur Ehe und lässt den Kaufpreis für dieselben in den königlichen Schatz fliessen. Wer also heiraten will, kauft sich eine Frau vom Könige, dem als Patriarch der Patriarchen Leben und Gut jedes Unterthanen zur Verfügung steht. Von den Balanten in Westafrika meldet +Alfred Marche+, dass der König nicht bloss das Recht über Leben und Tod der Unterthanen, sondern auch das „Recht der ersten Nacht“ (_Jus primae noctis_) im ganzen Stamme habe. Es ist dies aber weniger ein Recht, als vielmehr eine +Verpflichtung+ seinerseits, denn ohne diese Förmlichkeit würde kein Mädchen heiraten können.[743] So ist es überall, wo in geschichtlicher Zeit die gleiche Sitte des Deflorationsrechtes herrscht, eine Sitte, deren Thatsächlichkeit trotz der jüngster Zeit dagegen erhobenen Zweifel auf sehr verbreitetem ethnologischem Gebiete aufrecht zu erhalten ist.[744] Dieses sogenannte Häuptlings- oder „Herrenrecht“ ist ursprünglich zweifellos aus den Sklavenverhältnissen hervorgegangen.[745] Es war ja ganz natürlich, dass die Sklavin, welche dem Herrn gänzlich angehört, diesem auch die Erstlinge ihrer Liebe geben muss. Aber in geschichtlicher Zeit ist dieses Herrenrecht längst nichts gewaltsam Erzwungenes mehr und nirgends in der Völkerkunde ergiebt sich, dass dasselbe wider den Willen der Beteiligten ausgeübt werde. Richtiger wäre es daher von einem _Officium_ als von einem _Jus primae noctis_ zu sprechen. Was anfangs im beschränkten Kreise der Patriarchalfamilie ein Recht gewesen, gestaltete sich im Laufe der Zeit mit dem Einleben der Gepflogenheit allmählich zu einer +Forderung+ der Unterthanen und zu einer +Pflicht+ des Oberhauptes.[746] Die wachsende Erweiterung des ursprünglichen Kreises zum Stamme machte aber diese Verpflichtung immer drückender, so dass sie schliesslich sogar um schweren Preis erkauft werden musste. Als in vorgerückteren Epochen Häuptlingsschaft und Priestertum, ursprünglich in +einer+ Person vereint, sich spalteten, ging an manchen Orten die gedachte Pflicht auf das letztere über, zumal als mit den bemerkenswertesten Vorgängen im Leben bestimmte Kultvorstellungen sich zu verknüpfen begonnen hatten. Noch später trat an Stelle der Handlung selbst ein blosses Symbol. So stossen wir zur Zeit des Mittelalters in Europa selbst auf eigentümliche Hochzeitsgebräuche, welche zwar für diese Zeit als symbolische sich herausstellen, aber in früheren Epochen nicht solche haben sein können. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass einst das thatsächlich geübt wurde, was später nur noch sinnbildlich seinen Ausdruck fand und in altertümlicher Redeweise fixiert wurde.[747] Also zuerst Recht, dann allmählich Pflicht und Brauch, endlich Symbol -- das ist der Entwicklungsgang des „Herrenrechts“.[748]

Auf dem Boden des patriarchalischen Nomadentums erwachsen zwei weitere gesellschaftliche Elemente, die hier bloss gestreift werden können: der +Adel+ und die +Sklaverei+. Der Patriarch, der unumschränkte Herr und Gebieter in der grossen, gliederreichen, ursprünglich stets polygynischen „Familie“, ist an sich der „Häuptling“, dem alle Übrigen willig das höchste Ansehen zollen. Das Königtum, bemerkt sehr treffend +Julius Lippert+, steht nun in der innigsten genetischen Verbindung mit der Vaterschaft in der echten Patriarchalfamilie und unterscheidet sich von dieser nur durch den Umfang seines Machtbereiches.[749] Unter ihm werden die Familienhäuptlinge, die Scheiche, von selbst zu den hervorragendsten Spitzen der Gesellschaft, zum Adel. Wie aber dieser +nur+ aus dem Patriarchate hervorwachsen konnte, so auch die Sklaverei, die Knechtschaft. Das demokratisch veranlagte Mutterrecht vermochte weder die eine, noch die andere Gesellschaftsklasse zu erzeugen. Schon einmal[750] habe ich erwähnt, wie der Kriegsgefangene als Sklave dienstbares Eigentum seines Überwältigers wird, sobald der Begriff des Besitzes an Menschen sich ausgebildet hat. Natürlich aber sind Weiber und Kinder der erste Gegenstand der Knechtschaft gewesen, welche mit dem ersten exogamischen Frauenraube begann und sich ausser auf das Weib auch auf dessen Kind als ihr Zubehör erstreckte.[751] Deutlich spricht das Verhältnis der Knechtschaft unter anderem sich in der Sitte aus, welche beim Hinscheiden des Hausvaters seine Weiber so gut wie seine Knechte demselben in die Grube nachsandte. Der Gedanke des Besitzes, freilich im Zusammenhange mit den aufgetauchten Vorstellungen vom künftigen Leben und dessen Erfordernissen, steht auch diesem Brauche zu Gevatter. Der Tote bedarf dort des Umgangs und der Pflege wie im Diesseits. Seine Seele, so dachte man weiter, hänge an seinem Eigentume, das man ihm daher auch nach dem Absterben des Körpers belassen müsse. Eigentum waren aber nicht bloss die unbelebten Dinge, sondern auch die Weiber und Knechte; einen Unterschied in der Natur des Besitzes gab es noch nicht. Daher die weite Verbreitung der Grabfolge von Witwen und Knechten, welche allen Völkern fehlt, die dem Mutterrechte näher stehen oder aus diesem ihre Familienorganisation entwickelt haben.[752] Solche geben dem Toten bloss seine Leibgeräte „auf die lange Reise“ mit, wie Schiller in seiner „Nadowessischen Totenklage“ singt:

„Alles sei mit ihm begraben Was ihn freuen mag.“

Höchstens wird den unbelebten Dingen noch das Leibross hinzugefügt. So ist es heute noch bei den kriegerischen und grausamen Dakota oder Sioux. Wenn ein Indianer dieses Stammes stirbt, so werden ihm, bezeugt Oberst +Brackett+, Waffen, Kleider, Pfeifen u. s. w. ins Grab mitgegeben und ein gutes Pferd getötet und mitbegraben,[753] nicht aber seine _Squaws_. Dagegen war es vor Einführung des Christentums, also noch vor ganz kurzer Zeit, auf den Vitiinseln üblich, die Witwe auf dem Grabe ihres Gatten zu erdrosseln.[754] Ihre Leichen wurden die „Streu“ für sein Grab genannt. Auch bei Germanen und Slaven war die Witwengrabfolge heimisch, und wie es scheint war es auch bei den Frankenkönigen üblich, ihre Weiber zu verbrennen; doch erreichte die Sitte ihre höchste Entwicklung bei den nordischen Nomaden der Alten Welt.

Die Grabfolge der Witwen bezeichnet indes die Blüte des Patriarchats auch dort, wo sich dasselbe aus dem Kreise des Nomadentums entfernt hat. Sattsam bekannt ist die _Sati_,[755] die Witwenverbrennung bei den Hindu, deren Familie sich auf strengem Vaterrecht aufbaut. Die religiösen Vorstellungen, welche unter demselben und zu seinen Gunsten sich ausgebildet haben, gereichten dieser Sitte, auf die ich noch an späterer Stelle zurückkommen werde, zur kräftigsten Stütze. Übrigens ist die Stellung der Witwe nicht bloss bei den Hindu, sondern sogar bei den europäischen Südslaven eine bedauernswerte. Zwar wehrt ihr die Sitte die Wiederverheiratung nicht, sieht sie aber nur ungerne; man betrachtet nämlich die zweite Heirat als einen Schimpf, den die Witwe ihrem verstorbenen Manne anthut.[756] Auch in vielen andern Gegenden Europas haftet immer noch ein gewisser Makel an der Wiedervermählung einer Witwe und begleitet das Volk die neue Hochzeit mit störenden Gebräuchen, die erst sehr spät eine fröhlichere Gestalt angenommen haben. In den französischen Landschaften Bresse und Dombes (Ain-Departement) herrscht z. B. heute noch in Stadt und Land die uralte Sitte des _Charivari_,[757] welche auch die Revolution überdauert hat. So haben wir eine absteigende Folge der Anforderungen, die mit der Verpflichtung der Witwe beginnt, sich auf dem Grabe oder dem Scheiterhaufen des verlorenen Gatten zu töten und mit einer einfachen Trauerzeit von einigen Monaten endet.[758] Ein gewisses Mass von Zurückgezogenheit blieb schliesslich überall als Rest der Sitte unter einer neuen Deutungsweise.

Einen weiteren, bedeutsamen Umschwung bewirkt die Vaterherrschaft, das Patriarchat, in dem Lose der Kinder; aber wieder ist es nicht die Liebe, sondern das Besitzverhältnis, welches zuerst hier eingreift. Unter der älteren Organisation der Mutterfolge war das Kind ein ausschliessliches Eigentum des Weibes. Seine Erhaltung fand es lediglich in dem Instinkte der Mutterliebe. Zahllos sind indes die Beispiele, dass dieser uns so natürlich, dem Weibe angeboren dünkende Instinkt in vielen Fällen der Eigenliebe unterliegt, im harten Ringen um das eigene Dasein zum Schweigen gebracht wird. Die Geschichte des +Kindermordes+ als Volkssitte ist dafür ein sprechender Beweis. Meistens, wenn auch nicht immer, ist es die Mutter selbst, welche aus mancherlei Gründen das Neugeborene, gewöhnlich ihr erstes Kind, beseitigt, ja nicht selten unter dem Einflusse jener physiologischen Vorstellungen, welche zum Teile auch der Anthropophagie zu Grunde lagen, selbst verspeiste. Später vergesellschafteten sich damit auch noch +religiöse+ Ideen, welche den blossen, aus Nützlichkeitsursachen vollbrachten Kindermord zum Kindes+opfer+ umgestalteten. Diese Anschauungen überwand auch das Patriarchat zu Anfang nicht. Als Kulthandlung findet sich das Kinderopfer unter demselben bei vielen Völkern. In ausgedehntem Masse verlangte es der Molochsdienst der Kanaanäer, sowie jener der „Syrischen Göttin“ zu Hierapolis. Zum geheimen Dienste der Sabier zu Harran in Mesopotamien gehörte das Opfer eines neugebornen Kindes; auch bei den Karthagern waren Kinderopfer üblich. Die Israeliten dagegen waren bei ihrer Einwanderung nach Palästina von der Sitte frei und scheinen sie auch dann von den benachbarten Kanaanäern nicht angenommen zu haben. So sagt wenigstens Prof. +Bernhard Stade+,[759] während andere freilich dieser Ansicht nicht sind.[760] Bei der Mehrzahl dieser Völker hat aber das Vaterrecht noch nicht den völligen Sieg errungen oder wenigstens nicht alle Spuren der mutterrechtlichen Vorzeit ausgelöscht. Diese treten in ihren Glaubenssystemen zu Tage, in welchen die Mutter des Lebens, die Göttin der weiblichen Fruchtbarkeit, neben einem gebietenden Sonnengotte noch eine hervorragende Stelle behauptet.

Der Geschichte der Familienorganisation entsprechend erscheinen nämlich unter der Mutterfolge überall auch +weibliche+ Gottheiten, und diese sind stets als die +älteren+ zu betrachten. Vielfach lässt sie der Mythos als die verdrängten, zurückgedrängten erkennen. Aber diese Verdrängung erfolgte nicht urplötzlich, sondern ganz allmählich, sowie die alten Sitten sich veränderten, dahinschwanden. Die weiblichen Gottheiten der Mutterfolge gingen unter in dem langen Ringen zwischen der alten Familienorganisation und dem emporstrebenden Vaterrecht. +Hesiods+ Gesänge führen uns in jene dunklen Perioden zurück. Stumm in Bezug auf die männlichen Götter, welche die erobernden Stämme des Patriarchats als Vorstandschaft ihrer Dynastieen und Staaten aufbrachten, erzählen sie nur von den Triumphen der weiblichen Gottheiten. In den „Eumeniden“ des +Aeschylos+ erkennen die Erynnien das Recht des Vaters und Mannes noch +nicht+, sondern lediglich das Recht der Mutter an, und die ganze Handlung beruht auf dem Kampfe zwischen Vater- und Mutterrecht.[761] Bezeichnend ist geradezu die Klage des Halbchors der Erynnien, als Orest durch den _calculus Minervae_ freigesprochen wird im Blutgericht:

Ιὼ θεοι νεώτεροι, παλαιούς νόμους Καθιππάσασθε, κακ' χερῶν εἰλεσθέ μου.

Nach dem Siege der männlichen Gottheiten blieben die weiblichen in der Regel nur noch als Kultgegenstände der unterworfenen Menge und des Hauses zurück. In manchen Fällen aber rettete sich der ältere Kult auch in die neue Zeit hinüber, besonders da, wo aus der Vereinigung neben einander wohnender Stämme jüngere Organisationen hervorgingen.[762] So konnte neben den jüngeren Göttergestalten der wollüstige Dienst der Astarte, Anaïtis und Mylitta über weite Strecken als Rückstand früherer Anschauungen sich erhalten. Und so wie die Sitten ihrer Ursprungszeit noch ungebundene waren, so haftete auch an den weiblichen Gottheiten die Vorstellung, dass ihnen nichts Wohlgefälligeres erwiesen werden könne, als ein Dienst dessen, was vom Standpunkte unserer heutigen Moral als „Unzucht“ gebrandmarkt wird. „Wo die Gottheit selbst geschlechtlich aufgefasst wurde, wo zwei Hauptgottheiten, eine männliche und eine weibliche, einander gegenüber standen, da erschien das geschlechtliche Verhältnis als etwas im Wesen der Gottheit selbst Gegründetes, der Trieb und dessen Befriedigung als das, was auch am Menschen der Gottheit am meisten entspreche. So wurde die Wollust selbst zum Gottesdienste; und da der Grundgedanke des Opfers der der Hingebung des Menschen an die Gottheit mittelbar oder durch Substitution ist, so konnte das Weib der Göttin nicht besser dienen, als durch Prostitution. Daher war auch der Gebrauch, dass Jungfrauen vor ihrer Vermählung einmal im Tempel der Göttin sich preisgeben mussten, so verbreitet; es war dies in seiner Art dasselbe, was das Opfer der Erstlinge von den Feldfrüchten war.“[763] So entsteht also in den ersten Zeiten des Patriarchats, so lange die weiblichen Gottheiten des älteren Mutterrechts den männlichen ebenbürtig blieben, die sogenannte +kultliche Prostitution+. Auf dem Boden des reinen Mutterrechtes, als das Weib frei war, seinen sinnlichen Neigungen zu folgen, gab es natürlich keine Prostitution; der Begriff konnte erst unter der aufkommenden Mannesherrschaft entstehen, welche dem Weibe die freie Verfügung über sich selbst entzog. Zweifelsohne ist die kultliche Prostitution die älteste Form der Prostitution überhaupt, diejenige, in welche die Ideen der Vorzeit noch am meisten hineinspielen. Jüngeren Ursprungs ist gewiss die schon erörterte Prostitution der Gastfreundschaft, welche einer Periode gefesteteren Mannesrechtes entspricht.

Man sieht, wir gewinnen kein Verständnis, wenn die weitverbreitete kultliche Prostitution kurzweg als sittliche „Gesunkenheit“ bezeichnet wird, während sie aus den Sitten und Anschauungen der Vorzeit naturgemäss herauswächst und gewissermassen eine Etappe auf dem Kulturwege der Völker darstellt. Sie verschwindet ebenso notwendig mit dem Fortschreiten der Gesittung, d. h. mit der Befestigung des Patriarchats, mit der Zurücksetzung der weiblichen Gottheiten. Diese völlig abzustreifen gelang aber nicht einmal den klassischen Völkern des Altertums, den sonst auf strengem Patriarchate fussenden Griechen und Römern, daher denn auch neben strengen Ehesatzungen Lockerheit der Sitten, besonders bei den Hellenen, sich behauptet. Allerdings ist bei letzteren frühzeitig schon die pflichtmässige Preisgebung der Mädchen, wie sie in Vorderasien üblich war, auf eine eigene Körperschaft, jene der „Hierodulen“, beschränkt, welche diesen sowie den Italikern durch semitische Einflüsse zugekommen ist. Denn auch in Israel zeigt sich die Hierodulie, d. h. die Erscheinung, dass ein Mensch, ohne Priester zu sein, dem Heiligtume dient. Die im Dienste der Gottheit Unzucht ausübenden Männer und Frauen heissen „Kedeschen“, und die Sage von Juda und Tamar setzt diese Weise, der Gottheit mit der eigenen Person zu dienen, als allgemein verbreitet voraus.[764] Wohl mag aber die hohe Achtung, womit das gesittete Griechenland in seiner Blütezeit die dritte Form der Prostitution, das käufliche Hetärentum behandelte, zum Teile ein Nachklang jener älteren Anschauungen sein. Ich füge hinzu, dass auch im brahmanischen Indien die Dienerinnen der Lust zum Teil vom Strahlenkranze der Heiligkeit umflossen sind. Gilt dies strenge genommen bloss von den zwei obersten Klassen der _Dewadaschi_ (Dienerinnen der Götter), wie die „Bayaderen“ eigentlich heissen, welche den Schutz des Publikums und viele Vorrechte, ja selbst den Titel _Begum_ („edle Damen“) geniessen, so geht doch ein Teil davon auf die unteren Grade der _Nautsch-_ oder Tanzmädchen über, welche an allen religiösen und bürgerlichen Festlichkeiten sich zu beteiligen haben.[765] Aus +Sandrakas+ bemerkenswertem Drama „Das Thonwägelchen“, welches sicherlich vor dem zehnten christlichen Jahrhundert entstand, ersieht man, dass schon damals die Lustdirnen in Indien eine ebenso wichtige Rolle spielten, wie in Hellas zur perikleischen Zeit.[766] Ausführlich beschreibt der Dichter die glanzvolle Behausung Vasantasenas, einer grossen Hetäre und zugleich einer der bedeutendsten Persönlichkeiten von Udschein, der Hauptstadt des Königreiches Malwa. Eine Bestätigung für die Meinung, dass diese Hochhaltung der Töchter der Freude ein Niederschlag älterer Anschauungen ist, finde ich in den Verhältnissen Abessiniens, wo zwar Vaterrecht herrscht, daneben aber vielleicht mehr denn irgendwo im Bereiche des Christentums Spuren aus der Zeit der Mutterfolge sich erhalten haben.[767] So geniesst dort unter anderem das Weib noch vielfach die nämlichen Vorrechte wie der Mann und sein Geschlecht schliesst es nicht von amtlichen Stellungen aus. Auch dort stehen nun die Buhlerinnen in hoher Achtung; ja man darf ohne Übertreibung versichern, dass ihre Rolle glänzender ist, denn jemals im Altertume, im Zeitalter Ludwigs XIV. oder in unseren Tagen. Sie bilden das glänzende Gefolge der Könige, welche ihnen mit den Grossen des Hofes huldigen, verherrlichen alle Feste und lassen sich ihre Gunst teuer bezahlen. Zumeist streben sie darnach, die Verwaltung eines Dorfes oder Bezirkes zu erhalten, und Vergangenheit wie Gegenwart dieser Frauen beweist, dass sie dazu nicht unbefähigt sind. Die gesetzlichen Gemahlinnen der Könige fühlen sich stolz, sie in ihrem Hofstaate zahlreich vertreten zu sehen und leben mit ihnen sogar öffentlich auf dem Fusse grösster Vertraulichkeit. Einen Ausdruck, die Prostituierte zu brandmarken, besitzt die amharische Sprache nicht.[768] Wiederum empfangen wir die Lehre, dass die Keuschheit eine Pflicht werden musste, ehe sie eine Tugend wurde.

Weniger als in Griechenland lebten Kult und Sitte der mutterrechtlichen Epoche fort im ältesten Rom, wo beim Eintritt in die Geschichte das Patriarchat schon auf einer hohen Stufe der Ausbildung stand. Was etwa an eine ältere Familienorganisation noch mahnen konnte, soll in einem späteren Abschnitte erörtert werden. Hier sei bloss daran erinnert, dass wie in Griechenland der Rest des Alten im Kulte der Demeter in sehr volkstümlicher Weise sich erhalten hat, so auf römischem, zum teil ehedem etruskischem Gebiete, die altertümlichsten Kulte -- _Dea Dia, Acca Larentia, Mater Matuta, Ceres, Tellus mater_ -- jener früheren Stufe angehören. Ja selbst in spätester Zeit muss der römischen Volksmasse, während der Staat in dem Jupiter- und den beiden Marskulten seine Vertretung hatte, der Begriff einer Mutter der Götter noch sehr geläufig gewesen sein, da +Augustinus+ gerade an diesen seine Haupteinwendungen knüpfen konnte. Ebenso erhielt der Staatskult der Vesta das Andenken der älteren Zeit, während in Juno nur die Frau +neben+ dem Manne hervortritt.[769] Bloss Perser, Araber und Juden überwanden die weiblichen Kulte vollständig; ihnen näherten sich auch die Hindu zur Zeit des entstehenden Buddhismus.[770] Ich will die beiläufige Bemerkung nicht unterdrücken, dass auch lediglich von Völkern dieser Art, wo das Patriarchat und damit die männlichen Kulte völlig obsiegten, die weltbewegenden Erlösungsreligionen, Buddhismus, Christentum und Islâm, ausgegangen sind. Aber auch die Religionen des Mose wie des Zarathustra konnten bloss im Boden des Patriarchats Wurzel fassen.