Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 31

Chapter 313,199 wordsPublic domain

Schon der Venezianer +Marco Polo+ gedenkt der Sitte aus Tibet,[684] wie wir wissen, einem Hauptherde der Polyandrie. Bestätigung erhält seine Angabe durch +Biddulph+, der von den Bewohnern Hunsas im westlichen Himalaya angiebt, dass ein Mann seine Frau zur Verfügung des Gastes zu stellen hat.[685] Sonst treffen wir die Sitte hauptsächlich bei den Völkern Nordasiens, aber auch anderwärts. +Chamisso+ nannte das „reine unverderbte“ Sitten,[686] und so nahm es denn auch +Adolf Erman+ auf, als ihm ein kamtschadalischer Häuptling nachts das Weib mitleidig ins Bett schickte, um ihm die Einsamkeit zu kürzen. +Krascheninnikow+ bestätigt +Ermans+ Angaben mit dem Hinzufügen, es gelte für die grösste Beleidigung, wenn der Gast die Frau ausschlage. Noch als +von Middendorff+ in Sibirien reiste, gehörte es bei den Samojeden zu den Pflichten der Gastfreundschaft, den Gast durch freie Verfügung über Frau und Tochter zu ehren.[687] Der nämliche Brauch war bei den Aleuten im Schwange[688], und von den Eskimo wissen wir ähnliches, wie dieses Hall nach eigenen Erfahrungen erzählt.[689] +Hearne+, der vor hundert Jahren die nördlichen Tinné-Indianer im arktischen Nordamerika besuchte, sagt, dass es ein ganz gewöhnlicher Brauch bei ihnen sei, die Nacht bei der Frau des Gastfreundes zuzubringen und dass dies eines der festesten Freundschaftsbande bilde. Bei den Knistenaux wurden Weiber und Kinder dem Gaste angeboten und das Anerbieten des Weibes gehört bei den Komantschen heute noch zu den Höflichkeiten der Gastfreundschaft. Die nämlichen Sitten meldet man nicht bloss von Neuseeland und der Osterinsel, sowie aus Madagaskar und einigen Teilen Afrikas, z. B. vom Grünen Vorgebirge, sondern auch von den senegambischen Berbern, die doch schon Moslemin sind.[690] Auch in Chaldäa herrscht unter den wilden und kriegerischen Bergvölkern gastliche Prostitution, und von den El Merekede, einem Zweige des grossen Asyrstammes auf der Grenze von Hedschas und Yemen in Arabien, nahe der Seeküste, erfuhr +Burckhardt+ von der nämlichen Sitte der Männer, ihrem Gaste für die Nacht ihre eigenen Frauen zu überlassen, doch nie die Jungfrauen. Hatte der Gast bei der Hausfrau sich beliebt zu machen gewusst, so wurde er am folgenden Morgen für seine weitere Wanderschaft reichlich versehen: im Gegenteile schnitt man einen Zipfel seines Mantels als Zeichen der Verachtung ab und er wurde von Weibern und Kindern mit Schimpf davon gejagt. Den Wahabiten machte es grosse Not, diese Sitte bei sich abzustellen, und als zwei Jahre hintereinander Dürre und Misswachs eintraten, sah man dies als Strafe des abgeschafften und doch so viele Jahrhunderte zuvor gebräuchlichen Gastrechtes an.[691] Die christlichen Abessinier sehen heute noch mit gleichgültiger Miene ihre Gattinnen und Töchter den Fremden um Lohn sich preisgeben. In Cantiba entfernte sich der gefällige Hausherr, als er die Reisenden +Combes+ und +Tamisier+ in seiner Hütte fand, wo sie Unterkunft gesucht hatten, und bat sie, seiner jungen Frau zu gestatten, die Nacht bei ihnen zuzubringen.[692] Ähnliches erlebten sie wiederholt auf ihrer Reise.[693]

Kein Zweifel über die Bedeutung der Preisgebung von Frauen und Mädchen kann dort bestehen, wo sie nicht in Verbindung mit der Gastfreundschaft, sondern lediglich aus Habsucht auftritt. Dass bei Festen die Weiber andern überlassen wurden, um deren Gunst zu gewinnen, war an manchen Orten sehr gewöhnlich. Bei den Mpongwe am Gabun, wie fast überall im äquatorialen Afrika, betrachtet man das Weib als einen lohnenden Besitz, dessen Reize noch mehr eintragen sollen, als die Arbeit der Sklaven. Daher die Ehemänner stets bereit sind, ihre Frauen dem ersten Besten zu überlassen, ja sie ihm anzubieten, denn ist er, der Fremde, reich, so muss er zahlen, ist er aber arm, so wird er der Sklave des Gemahls. Sprödigkeit gegen einen freigebigen Liebhaber würde der Mpongwe seiner Gattin mit dem _Kassingo_ in der Hand bald austreiben.[694] Ehe die Engländer das Küstengebiet von Sierra Leone in Besitz nahmen, hatten sich die dort lebenden Weissen den Gesetzen der Gallinaneger zu unterwerfen, welche den Ehebruch mit einer Geldbusse bestraften. Es sandte daher mancher schwarze Ehrenmann seine hübschesten Frauen in die Faktoreien, damit sie durch ihre Reize den Weissen bestrickten und zum unbewussten Ehebruche verleiteten.[695] Im westlichen Südafrika pflegen die Männer ihre Frauen während der Nacht in das Lager der Reisenden zu senden, um mit den Trägern zu tändeln und ihnen „alte Geschichten“ zu erzählen. Am nächsten Morgen kommen dann die Männer, denen die Frauen alles wieder erzählt haben, und verlangen _kitusch_ (Busse), wobei dann oft ganz übertriebene Forderungen gestellt werden, die auch meistenteils bezahlt werden müssen. Ein Mädchen oder eine Frau, die sich nicht mit den Trägern einlässt, gilt als ein „unnützes, schlechtes Ding“ und muss Hohn und Verachtung erdulden.[696] Auch mehrere kleine indianische Völkerschaften am Amazonas und Yupurá überlassen, wie +Martius+ meldet, Fremden ihre Weiber gegen Lohn. Den rohen Massai leitet eine andere Art von Eigennutz. Des Verheirateten einziges Bestreben ist nämlich eine Brut junger Rinderdiebe aufzuziehen und um sie zu bekommen, ist er niemals eigen in der richtigen Wahl der Mittel. Er ist nicht eifersüchtig, stellt keine verlegen machenden Fragen und bedient sich keiner Aufpasser. Wenn ein Freund ihn besucht, so ist er gastfrei bis zur äussersten Grenze.[697]

Der nämliche Mensch, welcher den Körper seines Weibes an den erstbesten schnöde verschachert, sieht aber vielleicht mit grösster Strenge darauf, dass die Frucht nicht ohne seinen Willen genossen werde. Das Weib, welches hinter dem Rücken ihres Gatten und Besitzers einem dritten sich hingiebt, begeht +Ehebruch+, welcher der Strafe verfällt. Der Begriff des Ehebruchs entsteht erst auf der Stufe des Frauenkaufes. Im Bereiche des Mutterrechts gab es innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft keinen Ehebruch; nur ein Eindringling aus fremdem Stamme konnte einen solchen begehen, allein er versündigte sich dadurch an keinem einzelnen, sondern an der ganzen Geschlechtsgenossenschaft, welche an ihm Blutrache übte. Ein solcher Rechtsbruch ward masslos gerächt und es findet sich, dass der Verführer vom Häuptling oder den Blutsfreunden des Weibes busslos erschlagen wird.[698] Auch macht es da keinen Unterschied, ob es sich um eine Frau oder ein Mädchen handelt. Ganz anders da, wo +ein+ Mann der +Besitzer+ des Weibes ist. Hier erfolgt ein Eingriff in das Besitzrecht eines einzelnen, des Käufers oder Inhabers des Weibes, und dieser, nicht mehr die Geschlechtsgenossenschaft, ist der Geschädigte. Er ahndet also die Antastung seines Eigentums, des gekauften Weibes, ganz so und mit dem nämlichen Rechte, wie die unerlaubte Benutzung irgend eines ihm gehörigen Gegenstandes. War es früher die Rache, in welcher die Bestrafung des am Stamme begangenen Rechtsbruches wurzelte, so fussen alle Ahndungen des „Ehebruchs“ ursprünglich auf der Vorstellung des Besitzrechtes des Mannes.[699] Nur die Verletzung des Eigentums, nicht des Mannes Ehre oder Eifersucht, beides verfeinerte Begriffe einer späteren Zeit, kam zunächst in Frage. Deshalb strafen die Indianer den Ehebruch nur dann, wenn er ohne Erlaubnis geschehen ist. So ist es eine notwendige Folge des Umstandes, dass die Frau unter dem Gesichtspunkte eines Besitzes des Mannes steht, dass man unter ehelicher Treue des Weibes etwas ganz anderes versteht als unter der des Mannes. Der Mann kann nur fremde Ehe brechen, das Weib nur die eigene. Das Ausmass der bei den verschiedenen Völkern über Ehebruch verhängten Strafen bewegt sich innerhalb sehr weiter Grenzen, je nachdem neben dem sich ausbildenden Eigentumsbegriffe am Weibe ältere mutterrechtliche Anschauungen mehr oder weniger lebhaft fortlebten. Häufig wird der Ehebruch mit entsetzlichen Strafen belegt, im allgemeinen jedoch milder als in der Urzeit behandelt. Die rohesten Zeiten kennen überhaupt kaum eine andere Sühne, als die Verwirkung des Lebens. Dann zunächst das _Jus Talionis_.[700] Aber schon auf vorgerückteren Stufen der mutterrechtlichen Perioden ward der Rechtsbruch des Buhlen -- Ehebrechers kann man noch nicht sagen -- sühnbar; zunächst falls die Blutsfreunde die Busse annahmen, alsdann allgemein. Man hatte kein Interesse an der rohen Vernichtung; vorteilhafter schien es, aus dem Vorgefallenen durch eine Busse Nutzen zu ziehen. Umsomehr erst auf der Stufe des ausgebildeten Besitzrechtes am Weibe. Allerdings behält der Gatte vielfach noch das Recht der Blutrache und kann den Ehebrecher töten, auch die schuldige Frau umbringen, besonders dann, wenn er sie auf der That ertappt;[701] viel häufiger zieht er es aber vor, den Ehebrecher in Busse und, falls dieser sie nicht bezahlen kann, in Schuldknechtschaft zu nehmen.[702] Nicht geringen Einfluss auf die Höhe der Strafe nimmt dabei der jeweilige Kapitalwert des Weibes. So wird z. B. bei den Dualla Ehebruch auf das strengste bestraft, nirgends aber in ganz Westafrika steht auch das Weib so hoch im Preise.[703] In Sierra Leone ist er dagegen etwas Alltägliches und wird von dem schuldigen Liebhaber durch eine mehr oder weniger grosse Geldstrafe gebüsst.[704] Auch die Standesunterschiede sind auf die Höhe der Bussen von Einfluss. Reiche und hochgestellte Sünder müssen mehr zahlen als der gemeine Mann. Ähnliche, mitunter örtliche Ursachen schaffen eine ganze Stufenleiter in der Abschätzung der Strafbarkeit des Ehebruchs, wobei seltsamerweise eine Verschärfung der über den Ehebruch verhängten Strafen eine fortgeschrittenere Gesittungsstufe bekundet. Wo z. B. der Gatte das auf frischer That ertappte Weib tötet, müssen schon seelische Regungen im Spiele sein, welche dasselbe zwar immer noch als Ding des Besitzes, dessen Vernichtung dem Eigentümer freisteht, nicht mehr aber als Gegenstand kühler Berechnung betrachten. Von noch höherer Auffassung zeugt es, wenn die Schuldigen +schimpfliche+ Strafen[705] treffen, woran sich unmittelbar, häufig auch mit solchen vereint, +Verstümmelungsstrafen+[706] anschliessen, welche wesentlich den Charakter von Brandmarkungen tragen. Sie fallen stets auf das treulose Weib und zeigen bei aller Roheit damit deutlich, dass der Ehebruch nicht mehr als eine blosse Verletzung des Eigentumsrechts allein empfunden wird, sondern eine edlere Saite des Gefühlslebens berührt hat. Alle derartigen Satzungen gehören Entwicklungsstufen an, welche den Frauenkauf in seiner gröbsten Gestalt schon wieder mehr oder weniger überwunden haben. So kommt es, dass mit steigender Gesittung, in deren Gefolge stets eine Verfeinerung der Ehebegriffe einherzieht, die Strafe für den Ehebruch allmählich zur Härte, zur Tötung des Verbrechers zurückkehrt, wie sie aus anderen Gründen in mutterrechtlicher Urzeit üblich gewesen. Bei den Gurkha in Nepal z. B. gilt ein Mann, dessen Frau während seiner Abwesenheit Untreue begangen, für entehrt und er ist aus seiner Kaste ausgestossen, bis der Flecken an seiner Ehre getilgt ist; er kann mit seinen Freunden und Verwandten weder essen noch rauchen, noch auch nur sie besuchen, bis dies geschehen. Der Verführer verbirgt sich oft jahrelang, bis ihn der Beleidigte endlich erreicht und mit einem Hieb seines Schwertes das schuldige Haupt vom Rumpfe trennt. Jetzt ist Gerechtigkeit geübt, seine Ehre gerächt, er hat seine Kaste wieder erlangt; doch eine Kleinigkeit bleibt ihm noch zu thun: er hat seinem Weibe die Nase abzuschneiden, damit niemand künftig sich in sie wieder verliebe.[707]

Die +Sühnbarkeit+ des Ehebruchs mittelst Busse[708] an Geld oder Wertgegenständen ist es also, welche den Höhepunkt der Kaufehe kennzeichnet. Auch ein zweites bleibt für dieselbe noch massgebend: den Begriff des Verbrechens bildet immer noch das verletzte eheliche Besitzrecht des +Mannes+; der Gedanke, dass auch der Gatte seiner Frau die Ehe brechen könne, hat noch keine Aufnahme gefunden; das heute geltende Verhältnis +gegenseitiger+ Treue war also noch keine Bedingung des Ehebündnisses.[709] Lose, wie in derselben natürlich die Gefühlsbande sind, welche die Gatten miteinander verknüpfen, herrscht dabei ein unaustilgbares, sehr gerechtfertigtes Misstrauen von Seiten des Mannes, der auf jegliche Weise bemüht ist, sein gekauftes Eigentum gegen fremde Eingriffe zu behüten. Von ehelicher Treue ist im Prinzip keine Rede. Die Frau wird eben nur so lange der Treue für fähig gehalten, als sie keine Gelegenheit zum Gegenteile findet. Bietet sich eine solche Gelegenheit und widersteht sie selbst der Versuchung, so glaubt es doch kein Mensch. So bezeugt es Freiherr von +Maltzan+ unter anderen von den südarabischen Agareb.[710] Die Frau wird eben für willenlos angesehen, und an eine moralische Würde derselben glaubt niemand. Eine solche ist in unserem Sinne bei der reinen Kaufehe thatsächlich weder vorhanden, noch auch kaum möglich.

Die Massregeln, wodurch der Mann der Verletzung seines Eigentums vorzubeugen sucht, sind nun sehr mannigfacher Art und haben Rudimente bis in die Gegenwart sogar bei den höchstgestiegenen Kulturvölkern hinterlassen. Gleichsam die ursprünglichste und roheste Form der Vorbeugung ist die Einschliessung der Frau, bei welcher die Völker der muhammedanischen Kultur stehen geblieben sind, die ihnen aber keineswegs allein gehört. Der „Harem“ (_el Harím_, d. h. das Verbotene)[711] ist keine Erfindung der Moslemin. Es kannten ihn schon, wie es scheint, die alten Ägypter, wenn auch nicht als Regel, so doch bei den Königen, ferner die Assyrier und unter den Achämeniden die Perser, bei welchen er eine grosse Rolle spielte, wenigstens im Leben der Könige und Grossen, von dem allein wir einige Kunde besitzen. In den späteren Zeiten des Perserreiches waren über 300 Damen zugleich zur Verfügung im Harem und begleiteten den Grossherrn sogar in den Krieg und auf die Jagd. Das „Weiberhaus“ in Susa war ein eigenes Gebäude, durch einen Hof vom Palaste des Königs geschieden, und hatte drei Stockwerke, eines für die noch nicht verwendeten Mädchen, eines für die in Ausübung ihres „Amtes“ begriffenen, das oberste für die Königin, die übrigen wirklichen „Frauen“ und ihre Bedienung.[712] Ausser von Sklavinnen wurde der Harem auch von Verschnittenen (Eunuchen), bedient, wie dies bereits in Assyrien der Fall war.[713] Sie werden in der Bibel manchmal als Kämmerer der Offiziere bezeichnet und standen unter einem Oberkämmerer. Der Ursprung dieser schmählichen Sitte wird der Semiramis, von andern den Persern zugeschrieben, ist aber zweifellos so alt wie die misstrauische Abschliessung der Frauen selbst. Verschnittene sind dem ganzen Morgenlande, wo die Ehe auf sei es wirklichem, sei es scheinbarem Kauf beruht und das patriarchalische System ausgebildet ist, eigentümlich.[714] Auch die Griechen haben manchmal mit solchen Hämlingen Handel getrieben, die sie nach Ephesus und Sardis den Persern für hohe Preise verkauften. Die alten Hellenen waren ihren Gesetzen nach Monogamen und hatten daher keinen Harem in dem Sinne, welchen man gewöhnlich damit verbindet; dennoch hielten sie die Ehefrau mit ihren Dienerinnen in häuslicher Abgeschiedenheit, in welcher auch das junge Mädchen aufwuchs. Das griechische Weib der geschichtlichen Zeit war -- namentlich in Athen -- durch die Sitte auf das Haus beschränkt und bewohnte in diesem den abgesonderten Hinterteil (Γυναικωνῖτις), Gemächer, die von denen der Männer sowie von der Aussicht auf die Strasse getrennt waren.[715] Sie empfingen darin keine Besuche von Männern, ausser in Gegenwart ihres Gatten und hatten nicht einmal an ihrem eigenen Tische einen Platz, wenn männliche Gäste zugegen waren. Nur bei seltenen Gelegenheiten, bei Götterfesten und bei kultlichen Aufführungen im Theater, zeigten sie sich in der Öffentlichkeit. Noch unter Demetrius Phalereus wachten aber eigene „Frauenaufseher“ (Γυναικοκόμοι) darüber, dass die gesetzlichen Vorschriften über Kleidertracht, Schmuck und Betragen gebührend beobachtet wurden. Nie ging die verheiratete Griechin ohne Schleier und ohne Begleitung einer Sklavin aus. Noch strenger gestaltete sich die Absperrung der Frau unter den christlichen Byzantinern, und der muhammedanische Harem selbst ist grossenteils nach dem Vorbilde des byzantinischen „Gynäkaions“ eingerichtet. Unter den Modernen ist die Frau des brahmanischen Hindu immer in ihrem besonderen Gemache (_Zenana_) eingeschlossen und sieht die Welt nur durch ihren _Parda_. Sie geht nur mit herabgelassenem Schleier oder in einer Sänfte aus. In den Eisenbahnzügen sind auch in der dritten Klasse Abteilungen für Damen, und diese gehen von der Sänfte bis zum Waggon durch einen mittelst zweier Stücke Stoff rasch hergestellten Gang.[716] Die christlichen Armenier halten ihre Frauen fast ebenso strenge hinter Schloss und Riegel als die Muhammedaner, und ebenso thun die meisten christlichen Bewohner des Morgenlandes. Ja, es ist sonderbar, aber wahr, dass gerade die Christen in Asien die Sache noch schlimmer treiben, als die Moslemin und dass sie um so strenger werden, je mehr Europas Bildung vordrängt, während manche Türken z. B. ihre starre Abgeschlossenheit fahren lassen.

Von dem nämlichen Misstrauen, welches die Einschliessung des Weibes, den Harem, ins Leben gerufen, zeugen noch viele andere Vorbeugungsmassregeln, welche dahin abzielen, teils die Sonderung der Geschlechter aufrecht zu erhalten, teils das Weib dem fremden Manne wenig begehrenswert erscheinen zu lassen. Dem ersteren Zwecke zu genügen, mussten die Ägypterinnen in alten Zeiten barfuss gehen, damit sie lieber zu Hause blieben. Ihm dient auch die ängstliche Verhüllung der Gesichter der orientalischen Frauen, wobei zum Teil in Beziehung auf den übrigen Körper weniger Vorsicht für nötig gehalten wird. Zu den Massregeln der zweiten Art gehört es, dass in Tibet die Weiber, wenn sie das Haus verlassen, ihr Gesicht mit einem schwarzen klebrigen Sirup anpinseln. Jede rechtschaffene Frau muss in der Öffentlichkeit recht hässlich erscheinen und jene Salbe kreuz und quer über das Gesicht schmieren. Diese Sitte kam zuerst im nördlichen Tibet vor; in Westtibet kleben sich die Weiber zu gleichem Zwecke gespaltene Fruchtkörner längs des Nasenbeines und um die Augenbrauen.[717] In Japan rasieren sich verheiratete Frauen die Augenbrauen ab und färben sich die Zähne durch eine Art Tinte schwarz.[718] Ob auch das bei vielen Stämmen übliche Ausschlagen gewisser Zähne hierher zu rechnen sei, muss fraglich bleiben, da die Operation auch an Männern vollzogen wird und zum Teil einem uns freilich unverständlichen Schönheitsbegriffe zu entsprechen scheint, ebenso wie der künstlich verkrüppelte Fuss der Chinesinnen. Dagegen ist die Ablegung oder Verbergung des Haarschmucks bei Eintritt in die Ehe entschieden eine abschreckende Vorbeugungsmassregel. Wer Gelegenheit gehabt, die braun- oder schwarzseidenen Haarbinden der polnischen oder russischen Jüdinnen zu sehen, welche die Stelle des natürlichen Haares vertreten, wird auch zugeben, dass selbst bei hübschen Gesichtern der Zweck trefflich erreicht wird. Auf den nämlichen Grundgedanken ist endlich die Sitte zurückzuführen, welche bei uns das Haar der verheirateten Frau unter der Haube verhüllt. Daran ändert der Umstand nichts, dass im Laufe der Zeit die Haube zum Symbol der Frauenwürde aufgerückt und die Redensart: „unter die Haube kommen“ gleichbedeutend „mit in die Ehe treten“ geworden ist.

Es hat begreiflich lange, unendlich lange gedauert, ehe das Besitzrecht des Mannes an der Frau einen andern Schutz fand als die Kraft des eigenen Arms. Erst als und wo es zur Bildung von Staaten kam, vermochte die Sitte „Gesetz“ zu werden, welches die hergebrachten Rechte des Einzelnen unter den Schutz der Allgemeinheit stellte. Noch vor dieser bedeutsamen Staffel, welche ja nicht alle Völker erklommen haben, äusserte der Frauenkauf seine Wirkung nach zwei verschiedenen Richtungen. Ich habe betont, wie derselbe zunächst eine fühlbare Erniedrigung, ja die Sklaverei des Weibes nach sich zog. Aber gerade dadurch, dass das Weib zur Ware herabsank, stieg andererseits dessen +wirtschaftliche+ Wertschätzung, und dies war der Ausgangspunkt eines unbestreitbaren Fortschrittes. Der Kulturgewinn liegt aber gewiss nur zu sehr geringem Teile darin, dass, wie H. +Spencer+ meint, die Kaufehe die Monogamie unterstütze.[719] „Wenn der Mann“, sagt er, „ihrem Vater einen bestimmten Preis gezahlt oder eine bestimmte Zeit gedient hat, so wird er sicherlich mit grösserer Entschiedenheit der Wegnahme seiner Frau sich widersetzen, als wenn er sie ohne dieses Opfer erlangt hätte“. Sicherlich! Ist doch das Weib durch den Kaufpreis sein Besitz, seine Sache geworden! Weniger zutreffend ist die Voraussetzung, dass, wenn ein Weib gekauft oder durch lange Arbeit erworben worden und ein zweites nur vermöge eines gleichen Aufwandes zu haben ist, dies eine wichtige Schranke gegen jedes Gelüste sei, die Ehe leichtsinnig wieder aufzulösen. Die Erfahrung bestätigt diese Ansicht nur in bedingter Weise. Gerade unter der Herrschaft des Frauenkaufs sind die ehelichen Bande noch sehr lose und die leichte Trennung vom Weibe ist auf dem einfachen Wege des Verkaufes ermöglicht. Was den Mann davon zurückhält, ist weniger die Schwierigkeit, eine andere Frau zu erwerben, als die erwachende stärkere Neigung für die schon erworbene. Überall erweckt der Besitz Liebe zum Besitz, und wie gering auch die zarteren Regungen der Kulturarmen geachtet werden mögen, es kann nicht fehlen, dass dieselben mit der Dauer zunehmen und erstarken, so dass sie allmählich einen sittlichen Kulturgewinn darstellen. Der Fortschritt, welchen Frauenkauf und Kaufehe anbahnen, liegt aber auch nach einer anderen Seite.