Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung
Part 29
Sicherlich war der Weg vom Weiberraube zum Frauenkaufe ein langer und weiter. Seine einzelnen Stationen begleiteten überall der Verfall des Mutterrechtes und die Ausbildung der männlichen Gewalt in der Familie Hand in Hand mit der Entwicklung des Eigentumsbegriffes. Ursprünglich, in der Zeit, als der Frauenraub allmählich durch eine Sühngabe ersetzt wurde, fiel diese der ganzen Sippschaft des Weibes anheim. Wohl auch später noch, als aus der Sühngabe immer mehr ein Kauf sich entwickelte, verteilte sich der Brautpreis auf die Sippschaft,[622] doch änderte sich allgemach, wie schon bemerkt,[623] dieses Verhältnis. Schon in jenem Oheim, Bruder oder sonstigen männlichen Blutsverwandten, welcher auch bei Nichtnomaden als Schirmherr an die Spitze mutterrechtlicher Familienverbände trat, darf man wohl den späteren „Vater“ des Patriarchates erkennen. Er war es nun, und niemals die Mutter, welcher, selbst so lange sich noch Reste des Mutterrechts erhielten, für seine schutzbefohlenen Blutsverwandten den Kaufpreis forderte und empfing, wodurch sich das Schutzverhältnis allmählich in ein Besitzverhältnis umwandelte, so sehr, dass es beim echten Weiberkauf auf eine Neigung des Mädchens gar nicht ankommt. Dasselbe wird von seinen Gewalthabern einfach verhandelt, nicht selten schon in seiner Kindheit, ja sogar +vor+ seiner Geburt einem bestimmten Bewerber -- vielleicht sollte man richtiger sagen: Abnehmer -- zugesagt. Mit wenigen Ausnahmen üben heute noch die sogenannten Naturvölker den Frauenkauf, der sich überall dem Weiberraube gegenüber als jüngere, höhere Form darstellt, da er dort in kräftigster Entwicklung blüht, wo Raub nur mehr in Rudimenten erhalten ist. Ein Versuch, das Verbreitungsgebiet des Frauenkaufes im einzelnen zu bestimmen, scheitert an der Massenhaftigkeit des zuströmenden Stoffes;[624] doch habe ich eine Reihe von Beispielen gesammelt, welche von der Ausdehnung der Sitte einen Begriff geben mögen.
In nacktester Gestalt zeigt den Frauenkauf wohl der schwarze Erdteil, und zwar besonders im Bereiche seiner Nomadenvölker. Fast überall ist es da das Rind, welches als Einheitswert gilt. Um Ochsen kauft der Kaffer seine Weiber, um Ochsen verkauft er seine Töchter. Der Wert des Mädchens schwankt, je nachdem es mehr oder weniger hübsch ist und auch nach dem Range des Vaters, zwischen 6-30 Stück Rind. Der Preis ist im vorhinein zu erlegen, indes kommt es auch wohl vor, dass der Vater das Mädchen verabfolgt, nachdem er eine Abschlagsumme und für den Rest Bürgschaft erhalten hat. Im allgemeinen wird ein Heiratsvertrag aber erst dadurch gültig, dass einerseits das Vieh, andererseits das Mädchen abgeliefert wird.[625] Darin besteht das, was wir bei uns als Wechseln des Trauringes bezeichnen würden; die -- übrigens nicht sehr bindende -- Ehe wird dadurch sozusagen erst rechtskräftig. Die Beweibung durch Kauf wird von den Frauen durchaus nicht als Entwürdigung empfunden, das Mädchen ist im Gegenteile stolz darauf, und je mehr Ochsen oder Kühe sie gekostet hat, um so mehr hält sie sich wert.[626] Billiger als die Kaffern thun es die Hottentotten, welche ihre Töchter für bloss einen Ochsen oder eine Kuh hingeben. Bei den rohen Massai und Wakuafi ist Heiraten, wie +Johnston+ berichtet, ebenfalls wenig mehr als eine Frage des Handels, und die Menge der zu erlegenden Kühe wechselt nach dem verhältnismässigen Reichtume des Bräutigams und des Vaters der Braut.[627] Weiter reicht dieser Kaufgebrauch durch die Somalstämme nordwärts bis ins obere Nilgebiet, wo bei den Latuka eine Frau durchschnittlich zehn Kühe gilt.
Anderwärts sind es andere Dinge, welche als Wertmesser dienen. Die Bongo kaufen ihre Weiber für Eisenplatten, in der Regel zehn kiloschwere Platten und zwanzig Lanzenspitzen, von deren Vater. Für Geringeres giebt es nur alte Frauen.[628] Wenn bei den Wanyamuesi im centralen Ostafrika ein junger Mann ein paar eiserne Hacken, einige Perlen oder Stücke Baumwollstoffe besitzt, so kann er sich beweiben, indem er diese seine Güter den Eltern des Mädchens anbietet, welches er zur Frau zu haben wünscht.[629] Ebenso reicht die Sitte in das Innerste Afrikas, bis Baghirmi und die sogenannten Heidenländer hinein. „Man entrichtet dem Vater der erwählten Frau nach vorhergegangener Übereinkunft ein Pferd, einige Sklaven, eine gewisse Anzahl fetter Hunde.“[630] Auch der muhammedanische Budduma giebt je nach seinen Vermögensverhältnissen 10, 20 bis 30 Stück Rindvieh seinem Schwiegervater, der freilich die Tochter nicht selten mit einer reichlichen Mitgift ausstattet.[631] Am Gabun in Westafrika „ist die Heirat ein reines Handelsgeschäft; man kauft ein Weib wie ein Boot, einen Sklaven oder einen Elfenbeinzahn“.[632] In der deutschen Kolonie Kamerun werden auch die vornehmsten Gattinnen gekauft, wobei schmählich geschachert wird.[633] Blosse Ware ist auch das Weib bei den Mbondemonegern des äquatorialen Westafrika,[634] sowie bei den Stämmen der Guineaküste und Sierra Leones. Die Kru kaufen ihre Weiber für drei Kühe und ein Schaf. Im deutsch gewordenen Togolande werden die Frauen von ihren Eltern verkauft. Europäer, welche ihre schwarzen Frauen nicht wie die Neger für sich arbeiten lassen, erhalten dieselben als junge Mädchen schon zu dem landläufigen Preise von 16 Dollars bar und 6 Dollars in Waren.[635] Frauenkauf herrscht desgleichen in Dahome. Bei den Timani besteht der Kaufpreis in gewissen Mengen von Palmwein, Zeugen u. dergl., und ähnlich verhält es sich mit den Mandingo, welche Spuren einstigen Weiberraubes bewahren. Bei den Gallina ist der durchschnittliche Preis einer Jungfrau 2-3 Pfund Sterling, also 40-60 Reichsmark, wofür sie dann ihre ganze Lebenszeit Eigentum des Mannes wird, vorausgesetzt, dass dieser sie nicht früher fortjagt.[636] Wer unter den Schwarzen zwischen den Bissagosinseln und Sierra Leone ein Weib nehmen will, muss eine Hütte gebaut haben und das Geld aufweisen, für welches er sie kauft.[637] Um Akem zahlt der Bräutigam dem Vater des Mädchens einen Betrag von 2½-5 kg in Goldstaub, Zugaben an Zeug und Rum ungerechnet.[638]
Auch in Asien geht der Weiberkauf im Schwange und greift dort sogar in die Kreise des Islâm herein, welcher im übrigen doch schon eine „Ehe“ kennt. Wir finden den Frauenkauf auch hier wieder hauptsächlich unter den Nomaden, den Mongolen, Kalmücken, Kirgisen, Oesbeken, Tataren und Turkmenen. Der Mongole muss für seine Braut einen Kaufpreis zahlen, welcher im ganzen Bereiche der osttürkischen Sprachen _Kalym_ heisst, in Vieh und Kleidern, häufig auch in Geld besteht und oft recht beträchtlich ist;[639] z. B. neunzig Stück vierjährige Pferde, neunzig Stück vierjährige Schafe und ebenso viel vierjährige Kamele. Die Anzahl der Ochsen, Kühe und des zu erlegenden Bargeldes überlässt der Brautvater dem Ermessen des andern, welch letzterer, wenn er vermögend ist, 500 Lanige (gleich 1000 Silberrubel) anbietet.[640] Bei den Kirgis-Kasaken hat das Mädchen betreffs seiner Verheiratung gar nichts zu sagen. Der Vater verlangt für seine Tochter einen Kalym von so und so viel, und wer diesen Preis bezahlt, mag sie holen. Auch hier besteht er aus einer vereinbarten Anzahl von Kamelen, Pferden, Rindern und Schafen. Alles Vieh muss dem Vater oder dem über das Mädchen verfügenden nächsten Anverwandten übergeben werden; es geht aber in das Eigentum seiner Tochter über, falls diese etwa von ihrem Manne wieder fortgeschickt wird, was manchmal vorkommt. Bei Abschluss des Ehevertrags erlegt der Vater des Bräutigams gewöhnlich die Hälfte des Kalyms, und von nun an darf der Bräutigam wohl seine Braut besuchen und sogar mit ihr allein sein, aber in keinem Falle heiraten, ehe der Kalym vollständig bezahlt ist.[641] Natürlich ist der Kalym auch bei den Ehegeschäften der Turkmenen die Hauptsache, ja er spielt eine ansehnliche Rolle sogar noch bei den sibirischen Jakuten, einem Nomadenstamme, welcher dem Namen nach das Christentum angenommen hat, ferner bei den Tungusen und Ostjaken, sowie bei den Wogulen am mittleren Ural. Der Frauenkauf herrscht endlich noch in Südostasien bei den Alfuren auf Buru, bei den Eingeborenen der Philippinen, auf Java und in Siam; in Indien bei den Toda, in Vorderasien bei den Afghanen und mehreren Völkern des Kaukasus wie Osseten, Suanen und Tscherkessen. Ausserhalb Asiens stossen wir auf die gleiche Sitte bei den Dakota Nordamerikas, bei den Koroado und Jumana Brasiliens, den Goajiro, Pehuenchen und Abiponern, ehemals auch bei den Chibcha in Neugranada. Die Papua Neuguineas kaufen ihre Weiber und an den Kauf mahnende Sitten findet man auf den Karolinen und in Polynesien. Selbst bei den christlichen Abessiniern zahlt der Mann den Eltern des Mädchens, das ernstlich niemals befragt wird, einen Preis, welcher ihrem Range, Vermögen und der Schönheit entspricht.[642] Schon +De Lobo+ hatte die abessinischen Ehen als einen einfachen Kauf bezeichnet. Damit soll die Liste der dem Weiberkauf ergebenen Völker nicht erschöpft sein.
Wie der ihm vorangehende Weiberraub hat auch der Frauenkauf in der Urzeit der heutigen Kulturvölker bestanden, ja für einige lässt er sich sogar für die geschichtliche Epoche aus ihren Gesetzvorschriften nachweisen, und seine Spuren sind bis in die Gegenwart deutlich erkennbar. In China, wo die Familie streng patriarchalisch geordnet ist, kommt die Ehe ausschliesslich durch Kauf zu stande und Missionär +Lörcher+ sagt[643] geradezu, die Braut werde den Eltern abgekauft. Nach +Gabriel Huc+ machen die Eltern des Bräutigams den Eltern der Braut bloss Geschenke an Seidenzeugen, Reis, Früchten, Wein u. dgl. Nehmen die letzteren Handgeld und Geschenke an, so ist der Vertrag bindend.[644] General +Tscheng-ki-Tong+, dem wir ein höchst lehrreiches Buch über seine Landsleute verdanken, in welchem er sich auch über die chinesischen Familieneinrichtungen umständlich verbreitet, berührt aber die Frage des Frauenkaufs mit keiner Silbe; aus einigen seiner Äusserungen möchte man eher das Gegenteil herauslesen.[645] Wohl aber kannte das Indien der alten Brahmanen den Frauenkauf. Manus Gesetzbuch (zweites oder drittes Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung) empfiehlt zwar dem Vater für seine Tochter Geld weder zu geben noch zu nehmen,[646] verzeichnet aber unter anderen auch die alte Form der _Rshi-_ oder _Arscha-_Ehe. Den Kaufpreis bildet hier ein Ochsenpaar oder zwei. Verjüngt erscheint diese Form in der weitverbreiteten _Asura-_Ehe. An Stelle der alten Rinderwährung sind hier Schätze jeder Art getreten, an Stelle der symbolischen Einheit ein beliebiges Ausmass nach dem Vermögen des Freiers, und das Mädchen nimmt Teil an der Beschenkung.[647] Diese Form war offenbar früher allgemein üblich, wurde aber später den höheren Ständen, den Brahmanen und Kriegern, schliesslich auch den Vaiçya und Sudra untersagt und überhaupt als eine verwerfliche Art der Eheschliessung bezeichnet. Der ursprünglich an den Mundwalt des Mädchens zu entrichtende Kaufpreis hiess _Çulka_ und erst später hat sich dieser zu einer Aussteuer für die Braut entwickelt. Mehrere indische Stämme, wie z. B. die Kurumbar, üben heute noch Frauenkauf, selbst unter Hindu ist es nicht selten, dass ein Mädchen um schnöden Mammons willen mit zwei Bräutigamen verlobt wird, von welchen der habgierige Vater die Silberlinge einstreicht.
In aller Schroffheit herrschte der Frauenkauf bei den alten Juden. Nicht etwa mit Geschenken warb der Freier um seine Auserwählte, wie mitunter behauptet wird,[648] sondern das Verhältnis von Mann und Frau ward dadurch bestimmt, dass die Frau ein Eigentum oder ein Besitz des Mannes war, und zwar nicht etwa ein Eigentum, welches sich aus freier Entschliessung übergeben, sondern ein solches, welches er für Geld oder Geldeswert gekauft hat.[649] Der Prophet Hosea meldet, dass er seine eigene Frau um fünfzig Seckel halb in barem Gelde, halb in Gerste erstanden habe. Schon in der biblischen Zeit, sagt Dr. +Joseph Bergel+,[650] musste die Einwilligung des Vaters erkauft werden und zwar durch Geld[651] oder durch irgend eine Dienstleistung,[652] wie jetzt noch bei anderen Völkern üblich,[653] oder durch irgend eine Kriegsthat.[654] Dass die beiden letzteren Fälle Ausnahmen bilden, liegt auf der Hand. Doch wird man mit +Post+ das Erdienen des Weibes wahrscheinlich als eine ältere Form des Kaufes ansehen dürfen.[655] In den Besitz des Mannes trat die Frau in dem Augenblicke, wo derselbe den Kaufpreis (_Môhar_)[656] erlegt hatte; daher ist _'êrés_, den Kaufpreis zahlen, so viel wie sich ein Weib verloben und _me 'ôrâsâ_, die Verlobte, bedeutet eigentlich diejenige, für welche der Kaufpreis erlegt wurde.[657] Der im Morgenlande noch herrschende Gebrauch, sich die Tochter vom Vater zu erkaufen, blieb bei den Juden auch zur späteren Zeit der Talmudisten gang und gäbe.[658]
Die alten Hellenen haben bei ihrem ersten Auftauchen in der Geschichte den Kauf als eine veraltete Form schon abzustreifen begonnen, noch aber zeigen die Sagen den Frauenkauf als die einzig richtige Art der Eheschliessung in der heroischen Urzeit, womit auch des +Aristoteles+' Bericht übereinstimmt, dass die Voreltern die Frauen von einander gekauft hätten. Die griechischen ἕδνα, die Hochzeitsgeschenke einer späteren Zeit, sind ursprünglich der Brautpreis, welchen der Freier dem Vater der Braut zu geben hat; daher heissen die Jungfrauen ἀλφεσίβοιαι oder „Rinder einbringend“, d. h. den Eltern durch den Brautpreis. In +Homers+ Ilias sehen wir an zahlreichen Stellen, wie das Weib, d. h. die Gattin, von dem Bräutigam förmlich gekauft wird, und die Höhe des angebotenen Kaufpreises entscheidet in der Regel den Erfolg des Freiers.[659] Wie in Indien sind Rinder der eigentliche Zahlwert der Griechen der Iliade. +Homer+ singt: „Doch dem Besiegeten stellt er ein blühendes Weib in den Kampfpreis, klug in mancherlei Kunst und geschätzt vier Rinder am Werte.“[660] Nur in ungewöhnlichem Überbieten giebt deren hundert Iphidamas für seine Braut. Wie in Indien verliert sich aber auch hier allmählich der Charakter des Kaufes, und schon in der Odyssee tritt ein Werber „mit Geschenken“ an dessen Stelle, während mit fortschreitender Gesittung sich immer mehr Umstände ergaben, welche den alten Kaufpreis vor neuem gleichwertigen Ersatz zurücktreten liessen.[661]
Spuren des Frauenkaufs haben die Römer bis in das dritte christliche Jahrhundert bewahrt; nur handelte es sich nicht mehr um einen wirklichen Kauf, sondern um einen +Schein+kauf, ganz so wie seinerzeit der Scheinraub dem wirklichen Frauenraube gefolgt war. Einen solchen Scheinkauf stellte die römische Ehe durch _Coëmptio_ dar, welche erst zur Zeit des Boethius und Isidor veraltete. Wie die noch ältere Usus-Ehe, welche sie überlebte, herrschte sie besonders in den plebejischen Kreisen vor, gewann aber allmählich so sehr die Oberhand, dass zur Zeit des Gajus die Ehen durchgängig durch _Coëmptio_ geschlossen wurden,[662] wobei die Frau unter den üblichen Formen der _Mancipatio_ in die Gewalt -- _manus_ -- des Gatten überging. Der Römer brachte einen gewöhnlichen Besitzgegenstand in sein „quiritarisches“ Eigentum, indem er ihn der Formel des Kaufes unterwarf, vor fünf Zeugen und einem „Wagehalter“ (_Libripens_, d. h. dem mit dem Vorsitz bei dem Abschlusse aller Kaufverträge betrauten öffentlichen Beamten), ein As an die Wage schlug, die bestimmten Worte des Kaufes sprach und den gegenwärtigen Gegenstand des Kaufes mit der Hand erfasste. So ging es auch bei der _Coëmptio_ zu, nur dass die ursprünglich wirklich geleistete Zahlung später eine blosse Form und symbolisch durch Zahlung von einem As abgelöst wird. Aber dieser Scheinkauf begründete bloss die _Manus_, nicht auch zugleich die Ehe, daher denn die Frau ihn auch mit einem andern als ihrem Gatten, z. B. mit ihrem Vormunde eingehen konnte.[663] Es macht sich also noch die alte Stellung der Frau im Hause geltend und durch die Beibehaltung dieser Stellung entsteht der grosse Riss innerhalb der patriarchalischen Familie der Völker über der Nomadenstufe. So bemerkt sehr treffend auch +Lippert+, welcher das ganze Verhältnis in folgender Weise erläutert: „Als _Mater familias_, zu deren Stellung sie gekauft wird, gewinnt sie (die Frau) Kinder, welche zum Unterschiede von den Kindern aller anderen Frauen desselben Herrn mit dem Vater die Fähigkeit teilen, selbst in Herrschaft und Besitz einzutreten oder zu erben und Legate anzunehmen. So unterscheiden sich _Liberi_ und _Servi_. Die durch _Coëmptio_ gekaufte Hausfrau aber tritt sofort in die Kategorie jener; sie erhält das Recht einer freien Tochter im Hause (ist _filia loco_). Diese Zweckeinschränkung allein ist es, welche die _Coëmptio_ der Ehe von einem anderen Kaufe unterscheidet.“[664]
War der Kauf bei den Römern nur mehr eine rechtliche Formel, so erscheint er noch als thatsächliche Grundlage der Ehe bei den alten +Germanen+. Bei diesen hatte das Eherecht dem Eigentumsrecht sich untergeordnet; Verlobung und Trauung waren in die Formen des Eigentumserwerbes durch Kauf gekleidet; die deutsche Ehe war Frauenkauf,[665] wobei die Zahlung aber nur den Erwerb aller Rechte bedeutete, welche mit der Übernahme der Mundschaft über die Braut verbunden waren. Nach der _Lex Aethelbvith_ wird die Frau wie eine reine Ware gekauft. Das burgundische _Wittemon_, das langobardische _Meta_, das angelsächsische _Scat_, die fränkische und alemannische _Dos_ sind sämtlich -- ganz so wie das wallisische _Angobr_, die spanische _Arra_ und das französische _Douaere_ -- ursprünglich nichts anderes, als der vom Bräutigam dem Mundwalte gezahlte Kaufpreis. Bei den Dänen bezahlte der Mann dem Vater der Frau für dieselbe ursprünglich eine bestimmte Summe (_Mundr_). Nach der _Lex Saxonum_ wird bei der Verlobung ein _pretium emptionis_ an den Vormund entrichtet und dies Gesetz gebraucht für „heiraten“ den Ausdruck _uxorem emere_, für verloben: _uxorem vendere_. Der Ausdruck „sich eine Frau kaufen“ erhielt sich in Deutschland bis ins fünfzehnte Jahrhundert und bis zum Ende desselben lebte sogar der alte Brautkauf bei den Dithmarsen in Holstein in aller Reinheit fort.[666] Auf diesem Standpunkte standen die Gesetze der Goten, Skandinavier, Sachsen und Angelsachsen, Franken, Burgunder und Langobarden, von welchen einige sogar einen Tarif für den Kaufpreis feststellten, dessen Höhe bezeugt, dass es sich hier noch um keinen symbolischen Preis handelt.[667] Der Kaufpreis fiel in alter Zeit ohne Zweifel dem Vater oder den Verwandten der Braut als Entgelt für deren Hingabe zu; später erst ward die Bedeutung desselben in der Weise umgewandelt, dass er ganz oder teilweise der Braut als Mitgift zufiel. Es war nur folgerichtig, dass nach dem Tode des Mannes die Witwe das Schicksal seines übrigen Vermögens teilte, daher auch sein eigentumsähnliches Recht an ihr auf seine Erben überging. So entstand jenes „Levirat“ jüngster Stufe, von welchem schon in einem früheren Abschnitte die Rede war. Aber auch um das Kaufgeld einer Frau zu sparen, kam es mitunter vor, dass der Erbe, welchem mit der Erbschaft das _Mundium_ der Witwe zufiel, namentlich der Bruder des verstorbenen Ehemannes, ja sogar der eigene Stiefsohn der Witwe, sich dieselbe, gleichsam als Bestandteil der Erbschaft, als Ehefrau beilegte. Die Ehe mit der Stiefmutter erwähnt schon +Prokop+ als Sitte bei den Werinen, und bei den Angelsachsen war sie gewöhnlich, vielleicht sogar vorgeschrieben. Auch bei Langobarden und Bayern waren Ehen mit der Bruderswitwe nicht selten, so dass die Kirche sich bewogen fand, gegen diese _Nuptiae sceleratae_ einzuschreiten.[668] Allmählich vollzog sich naturgemäss auch bei den Germanen der Übergang vom echten Kaufe zum Symbol und schliesslich zum Rudiment. Dabei kommt es ab und zu heute noch vor, dass ein Ehegatte seine Frau geradezu um bares Geld oder sonstwie an einen Dritten verkauft. In England zumal scheint es eine alte, für einen Ehemann ganz gesetzlich gewordene Gewohnheit gewesen zu sein, „seine eigene Rippe zu verkaufen“. Derartige Vorkommnisse sind noch aus jüngerer Zeit mit genauer Angabe aller begleitenden Umstände bekannt und gut beglaubigt.[669] Das Bemerkenswerte an diesen Verkäufen ist, dass die verkauften Weiber sich mehr über den Wechsel freuten, als ihre, in unseren Augen damit verbundene, Entwürdigung beklagten. Natürlich gehörten die Beteiligten stets den niedrigen Volksklassen an, aber gerade dies ist das Bezeichnende, weil in diesen alte Überlieferungen am kräftigsten fortleben. Unstreitig hat man es hierbei mit einem im Volke haften gebliebenen Reste früher allgemein gültiger Rechtsanschauungen zu thun.
Ich will nicht versäumen, hier einzuschalten, dass Beispiele solch modernen Frauenkaufs- und Verkaufs auch ausserhalb Englands, wiewohl weniger häufig, vorkommen. So erzählt ein Reisender, der sich eine Zeitlang in der Maina, dem südlichsten Teil der griechischen Halbinsel Morea aufhielt, er habe dort einen Bauern kennen gelernt, der seine Frau für den Preis von drei Thalern und zwanzig Pfund Schweinefleisch verhandelt habe. Für seine noch unverheiratete Schwester wurden als Kaufpreis drei Böcke verlangt.[670] Aus allerneuester Zeit, aus dem Jahre 1887, wird endlich ein Fall beabsichtigten Weiberverkaufs aus Temesvár in Ungarn gemeldet.[671]