Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung und natürlichen Entwickelung

Part 23

Chapter 233,161 wordsPublic domain

[458] G. A. +Wilken+. _Over de verwantschap en het Huwelijks- en Erfrecht bij de volken van het maleische Ras._ Amsterdam 1883. S. 7. Die Namen dieser Siedlungen sind bei den angeführten Stämmen verschiedene. So heisst bei den Sundanesen die Muttersiedlung _Kotâ_, die Tochtersiedlung _Tarataq_, bei den Battak _Kuta_ und _Pagaran_, in Palembang _Dusun_ und _Talang_, in Lampong _Tidschuh_ und _Umbul_, in Minahassa _Wanua_ oder _Roöng_ und _Tumani_.

[459] +Wilken+. A. a. O. S. 8-13.

[460] A. a. O. S. 13-31.

[461] +Post+. Anfänge des Staats- und Rechtslebens. S. 26.

[462] +Marsden+. Natürliche und bürgerliche Beschreibung der Insel Sumatra in Ostindien. Aus dem Englischen. Leipzig 1785. S. 285-286.

[463] +Olivier+. Land- und Seereisen im niederländischen Indien in den Jahren 1817-1826. Aus dem Holländischen. Weimar 1829. Bd. I. S. 93.

[464] +Wilken+. _Verwantschap en het Huwelijk- en Erfrecht._ S. 63.

[465] Dr. +Gustave Le Bon+. _Les civilisations de l'Inde._ Paris 1887. S. 101-102.

[466] G. A. +Wilken+. _Hat Matriarcheat by de oude Arabieren._ Amsterdam 1884.

[467] +Tacitus+. Germ. cap. 20: _Sororum filiis idem apud avunculum quam apud patrem honor. Quidam sanctiorem, arctiorem qua hunc nexum sanguinis arbitrantur et in accipiendis obsidibus magis exigunt, tanquam ii et animum firmius et domum latius teneant._

[468] +Dargun+. Mutterrecht und Raubehe. S. 13. 76.

[469] +Kautsky+ im Kosmos. Bd. XII. S. 338.

[470] A. a. O. S. 347.

[471] +Dargun+. A. a. O. S. 17.

XIV.

Die Polyandrie.

Nicht als eine +notwendige+ Fortbildungsstufe des Matriarchats, sagte ich im vorigen Kapitel, sei die Polyandrie zu betrachten, wohl aber erhebt sie sich stets auf der Basis des Mutterrechtes und kann als dessen schärfste Ausprägung angesehen werden. Es verlohnt sich einen Blick auf die Verbreitung dieser in unseren Augen so widerlichen Sitte zu werfen. Natürlich kann dabei nur von +geregelter+ Vielmännerei die Sprache sein, denn ungeregelt fällt sie mit schrankenloser Vermischung zusammen und liegt auch dem Wesen dessen zu Grunde, was bei sonst irgendwie geordnetem Geschlechtsverkehr in Ermanglung eines anständig klingenden Ausdrucks mit dem Fremdworte +Prostitution+ bezeichnet wird. Von schrankenloser Ungebundenheit unterscheidet sich die Polyandrie dadurch, dass in letzterer die Frau +ausschliesslich+ mit mehreren +bestimmten+ Männern verbunden ist, und das Weib den Vater ihrer Kinder, oder die Sitte den ältesten oder ersten ihrer Gatten bezeichnet. Innerhalb dieses geregelten Verhältnisses hat man nun wieder eine +rohere+ und eine +höhere+ Form zu unterscheiden, welche beide schon aus dem Altertume überliefert werden. Schon damals hat nämlich die Sitte der Polyandrie bei verschiedenen Völkern bestanden, besonders bei den Agathyrsen, den südlichen Nachbarn der Skythen, bei den Liburnern an den Küsten des Adriatischen Meeres und bei einigen Völkerschaften des alten Britannien. Allerdings unterscheiden die alten Schriftsteller nicht scharf zwischen freier Vermischung und geregelter Vielmännerei, so dass die von ihnen beigebrachten Beispiele mitunter wohl auch, wenngleich gewiss mit weniger Recht, für allgemeine Weibergemeinschaft beansprucht werden konnten. Ganz besonders gilt dies von den Agathyrsen, den Mäaten des +Dio Cassius+ und anderen. +Seylax+ von Caryanda berichtet von den Liburnern, dass die freien Männer sich von ihren Frauen beherrschen liessen, welche sich mit ihren Sklaven und den Männern der Nachbarschaft zu paaren pflegten. +Tacitus+ erwähnt Spuren der Polyandrie bei den alten Germanen. Nach +Caesar+ war dieselbe den alten Britanniern eigen; bei ihnen gehörten die Weiber zehn bis zwölf Männern, meistens Brüdern, aber auch Vätern und Söhnen gemeinschaftlich an. Die aus diesen Verbindungen entsprossenen Kinder wurden demjenigen, welchen die Mutter zuerst besessen, zuerkannt.[472] +Dio Cassius+ lässt eine britische Frau in Verteidigung ihrer Landsmänninnen einer Römerin erwidern, dass sie offen mit ihresgleichen das thäten, was die Römerinnen im geheimen mit unter ihnen Stehenden. Auch waren die alten Britannier äusserst empfindlich für den Schimpf, welchen ihnen die Römer angethan, und +Tacitus+ erzählt in seinen Annalen, dass Boadicea, die Gattin eines Häuptlings der Icenen, als sie ihre Landsleute zur Abschüttelung des römischen Joches aufforderte, dieselben daran erinnerte, dass sie selbst mit Rutenhieben geschlagen und ihre Töchter geschändet worden seien.[473] Daraus liesse sich auf geregelte Polyandrie schliessen, die eben weit entfernt von Unzucht ist. Unleugbare Zeugnisse für das Vorhandensein der Vielmännerei unter den Pikten lassen sich beibringen. Und während in einigen Teilen Mediens, nach +Strabo+, Polygamie durch bestimmte Gesetze geboten war, da jeder Mann mindestens sieben Frauen halten musste, hatten in anderen Provinzen des Reiches die Weiber mehrere Männer und blickten mit Stolz auf diejenigen herab, welche deren weniger hatten als sie. Ehe der Islâm dort Eingang fand, schätzten desgleichen die Weiber Azerbeidschans die Höhe ihrer sozialen Stellung nach der Zahl der Männer, deren sie sich rühmen durften. Auch die Goten in Transoxiana übten Polyandrie und die Hindutraditionen weisen ebenfalls darauf hin. Sie wird sogar zum Teile noch gut geheissen im Gesetzbuche des Manu, welches den Bruder ermächtigt, die Schwägerin zu befruchten, und ohne irgend welchen Vorwurf spricht davon das Epos Mahabharata, dessen Heldin Draupadi die Gattin von fünf Pandavabrüdern war. Als der König Drupada, Draupadis Vater, seine Unzufriedenheit darüber aussprach, hielt ihm der älteste der Brüder entgegen, dass Dschatita, aus der Familie Gautamas, eine vortreffliche Frau, mit sieben Heiligen zusammengelebt habe, und dass Wrakschi, die Tochter eines „Muni“ (heiligen Gelehrten) mit zehn Männern verheiratet gewesen sei, sämtlich „Pradscheta“, d. i. Männern, deren Seelen durch Büssungen geläutert worden. Hier war also die Vielmännerei eine von der Sitte durchaus gebilligte Satzung.

In uns beträchtlich näher gerückten Epochen wird Polyandrie auch von den Guanchen auf den kanarischen Inseln gemeldet. Bei der Ankunft der Spanier auf Lanzarote hatte daselbst eine Frau mehrere Männer, welche in der Ausübung der Rechte des Familienhauptes wechselten. Der eine Ehemann ward als solcher nur während eines Mondumlaufes anerkannt; sofort übernahm ein anderer das Amt und jener trat in das Hausgesinde zurück.[474] Diese eigentümliche Sitte herrscht übrigens noch in der Gegenwart in verschiedenen Gegenden Amerikas und sogar in Afrika, sowie auf einigen Inseln der Südsee, und im Süden Australiens giebt es Stämme, unter denen nicht nur die Brüder fast völlige Weibergemeinschaft pflegen, sondern die Frau ihren Schwager sogar regelrecht als ihren Mitgatten bezeichnet.[475] Für den Australkontinent ist Polyandrie für die Eingeborenen am unteren Murray von +Angas+, für die an der Moretonbai von +Lang+, für jene bei Port Lincoln von +Wilhelmi+ nachgewiesen worden. +Karl Emil Jung+ hat sie aber während eines mehrjährigen Aufenthalts in Inneraustralien weder am Murray, Murrumbidschi oder Darling, noch am Cooper und im Seendistrikte mit Sicherheit finden können.[476] Auch auf einigen Eilanden Polynesiens tritt die Polyandrie neben der Polygamie auf, in der Weise, dass in den höheren Klassen die Sitte dem Manne gestattete, so viele Frauen zu nehmen als er wollte, während den Frauen das nämliche Recht in Bezug auf die Zahl ihrer Männer zustand. Ist die Frau von höherem Adel und reicher als der Mann, so hat sie das Recht polyandrisch zu leben, während sich der Mann den Luxus der Polygamie nicht gestatten darf.[477] So giebt es auf der Markesasinsel Nukuhiwa die schon einmal erwähnten weiblichen Häuptlinge „Atapeius“, welche zwei Männer hatten, deren einem sie schon in früher Jugend vermählt wurden; beide nahm dann ein reiferer Liebhaber ins Haus. Die Männer lebten ohne Eifersucht in voller Eintracht nebeneinander.[478] Desgleichen gedenkt +Ellis+ der Vielmännerei gewisser Häuptlingsfrauen auf Tahiti, und eine Art beginnender Polyandrie bestand auf Hawaii durch Zuführung eines Cicisbeo, _Punula_ genannt, zum Manne. Neuseeland wird von +Lafitau+, +Mac Lennan+ und anderen gleichfalls in den Kreis polyandrischer Sitten einbezogen, doch gelingt es mir, abgesehen von einer Legende, welche Sir +George Grey+ mitteilt, nicht, glaubhafte Anhaltspunkte dafür aufzufinden. Im allgemeinen darf man die Vielmännerei in Polynesien wohl nur als eine ausnahmsweise Erscheinung betrachten, weniger in Melanesien.[479] So ist es auf den Neuen Hebriden bei der Witwenschaft eine Art Übereinkommen, dass zwei Witwer mit einer Witwe leben; sie gehört beiden, ebenso die Kinder.

Zweifelhaft ist auch die Vielmännerei der Aleuten und Korjäken. Von ersteren berichtet allerdings +Langsdorff+, man finde zuweilen, dass eine und dieselbe Frau mit zwei Männern lebe, die sich nach willkürlichen Bedingungen in die gemeinschaftliche Gefährtin ihres Lebens teilen;[480] doch scheint hier von keiner allgemeinen Gepflogenheit die Rede zu sein, und heute sind überdies auch solche Spuren völlig verschwunden. Von den Korjäken weiss man vollends nur, dass sie, wie andere Nordasiaten auch, dem Gastfreunde Frau und Tochter zur freien Verfügung stellen, welche merkwürdige Sitte keineswegs auf Polyandrie hinweist, sondern der Periode der schon stark ausgebildeten Mannesrechte angehört. Ebensowenig sind die gesellschaftlichen Zustände der Nordwestamerikaner und Inuitvölker oder Eskimo geregelte Polyandrie. Unter den Konjagen halten die Frauen allerdings Nebenmänner, gewissermassen gesetzliche Liebhaber, und die Eskimo brechen, nach +David Crantz+, ohne Scheu von beiden Seiten die Ehe, wo sie können;[481] in manchen Gegenden kommen auch wirklich vereinzelte Fälle von Vielmännerei vor; doch gehören sie nicht zum guten Tone, daher die Eskimo nicht zu den eigentlichen Polyandristen zu rechnen sind. In Nordamerika war Vielmännerei bei einigen Irokesenstämmen gestattet;[482] +Humboldt+ traf sie in Südamerika bei den Avanos und Maypures am Orinoko, wo oft mehrere Brüder nur eine Frau besitzen.[483] Im allgemeinen trifft man Polyandrie in der Neuen Welt bloss vereinzelt. In Afrika begegnet man ihr bisweilen bei den Herero, nach +Gustav Fritsch+ aus Armut,[484] wogegen nach +Büttner+ eine gewisse Gemeinsamkeit der Frauen herrscht, nicht zwischen allen Stammesgliedern, sondern nur zwischen Angehörigen gewisser durch einen Bund geschlossenen Gemeinschaften, der Oma-Pange.[485] In Westafrika tritt die Vielmännerei in anderer, loserer Form bei reichen und vornehmen Frauen auf. So leben in Akra reiche Mädchen mit wem sie wollen, ohne dass ihre Unbeständigkeit Anstoss erregt. Dagegen ist das willkürliche Verstossen und Ersetzen des Gatten durch einen andern, wie bei den Fürstinnen in Kongo und Loango üblich, entschieden nicht als Vielmännerei aufzufassen, welche den geregelten Verkehr +gleichzeitig+ -- nicht nacheinander -- mit mehreren Männern voraussetzt.

Nirgends hat die Polyandrie so weite Verbreitung gefunden als in Asien, insbesondere in Ostindien und bei den Nachbargebieten, allerdings weniger bei den Hindu, in deren Adern noch ein schwacher Bruchteil arischen Blutes fliesst, sondern bei den stammfremden Urvölkern, sowohl im Dekkan als im Himalaya. Insbesondere sind es die Bewohner der Nilgherry-Gebirge und unter diesen wiederum der Stamm der Toda, Tuda oder Tuduvar, in der Umgebung von Ottakamund, welche strenge Polyandrie üben und seit Generationen eng untereinander sich verbinden oder heiraten, wenn man dieses Wortes sich bedienen darf. Es bestehen aber unter ihnen fünf Kasten, und diese heiraten niemals untereinander. Die Gatten müssen stets derselben Kaste oder Klasse angehören. Sonst entscheidet aber nur die Neigung, wie Frau +Janssen+ berichtet. Das junge Mädchen bittet ihre Mutter, sie in die erwählte Familie zu führen; ist dies geschehen, so bezahlt der Bräutigam seinem Schwiegervater 20-30 Rupien (40-60 Mark), und damit ist die Ehe geschlossen. Dem Gebrauche gemäss wird die junge Frau zugleich die Gattin +aller+ Brüder ihres Mannes; ihr erstes Kind gilt als das des ältesten Bruders, das zweite als das des zweiten und so fort. Diese Verbindung ist auch keineswegs unlöslich; wenn es der Frau in der Familie ihres Mannes nicht gefällt, so kann sie dieselbe verlassen, sich eine andere suchen und dieses Verfahren mehrmals wiederholen. Der Mann geniesst dasselbe Recht.[486] In dieser Darstellung der Frau +Janssen+ fällt sicherlich auf, dass der Anstoss zur Heirat vom Mädchen ausgeht, was auf matriarchalische Sitten hindeutet. Etwas anders allerdings schildert den Vorgang Oberst +William E. Marshall+, dem wir ein anziehendes Buch[487] über jenes Hirtenvolk verdanken. Darnach erlangt der Jüngling die Einwilligung seines künftigen Schwiegervaters und vereinbart mit ihm den in wenigen Monaten zu entrichtenden Kaufpreis. Die Heirat ist nunmehr geschlossen, bis auf die Zustimmung des Mädchens, welches diese von der üblichen Probe abhängig macht. Die beiden jungen Leute werden nämlich allein in eine Hütte gesperrt, in welche die Mutter des Mädchens Nahrungsmittel reicht, und nach vierundzwanzig Stunden giebt das Mädchen, je nach seiner Zufriedenheit, die Entscheidung kund. Es erscheint also auch in dieser Fassung immerhin das Mädchen als der wählende, sogar als der prüfende Teil. Ist in sechs bis zwölf Monaten der vereinbarte Preis nicht erlegt, so gilt die Heirat als aufgelöst und der Vater nimmt seine Tochter samt ihrem Kinde zurück, wenn sie eines hat.[488] Weiteren Angaben des Major +W. Ross King+ zufolge lebt die Todafrau mit jedem ihrer Männer einen Monat lang. Aus naheliegenden Gründen herrscht wenig Sympathie zwischen Vater und Kind, was +Marshall+ indes in Abrede stellt. Von den Mädchen, die geboren werden, lässt man nur eines am Leben und beseitigt die übrigen durch Erdrosselung, was +Marshall+ als ein Liebeswerk, das ohne unnütze Härte ausgeübt wird, entschuldigt. Es giebt also in jeder Todafamilie höchstens eine Tochter und es erzeugt dies natürlich einen so beträchtlichen Weibermangel, dass sehr häufig ein junger Mann zu keiner Frau kommen kann. Nach +W. Ross King+, der drei Jahre unter diesem Volke gelebt und es aufmerksam beobachtet hat, gestatten dann in solchen Fällen die Brüder-Männer oder Männer-Brüder, dass auch ein solcher zeitweilig seinen Anteil an ihrer gemeinschaftlichen Frau erhalte. Der nämliche Gewährsmann fügt hinzu, dass die Verlobung mit dem ersten Gatten schon in früher Jugend stattfindet; alle andern Brüder dieses Bräutigams sind von ihrer Geburt ab an dessen zukünftige Frau gebunden. Nach +Marshall+ muss dagegen jeder zweite Gatte von beiden Teilen genehmigt werden und den Kaufpreis des ersten Gatten teilen oder ihm die Hälfte zurückerstatten. Doch kann der Mann noch mit einem andern Weibe, verheiratet oder nicht, eine Ehe eingehen. Scheidung ist zu allen Zeiten mit Zustimmung beider Teile zulässig.[489] Seitdem die Engländer den Kindermord streng untersagt haben, bekennen sich die Toda, wie +Mantegazza+ berichtet, allmählich zur Monogamie; auch kannte der italienische Gelehrte einige unter ihnen, die der Polygamie huldigten.[490]

Ausser bei den Toda herrscht Polyandrie unter den Kurg oder Kudagu von Maissur, bei welchen indes die Sitte, dass die Weiber mehrerer Brüder diesen allen gemeinschaftlich angehören, immer mehr in Verfall gerät, dann unter den Völkern der Malabarküste, von wo der tüchtige französische Reisende und Beobachter +L. Rousselet+ berichtet: Nachdem ein Mädchen einen Mann geheiratet, der ihr Beschützer und Ernährer wird, steht es ihr frei, sich noch eine beliebige Anzahl von andern Männern zu Gatten zu nehmen, welche es in der That auch sind, während der erste nur den Namen führt. Polyandrie üben an der Malabarküste auch die der Brahmanenkaste der Hindu angehörenden Naïr, welche ursprünglich Soldaten zu sein behaupten. Deshalb will +Peschel+ die Frauengemeinschaft dieser Kriegerkaste, welcher wie den saporogischen Kosaken Ehelosigkeit als Ordensgelübde vorgeschrieben war, nicht mit eigentlicher Vielmännerei verwechselt wissen.[491] Wahr ist, dass die Polyandrie der Naïr sehr hart an rein matriarchale Zustände streift. Sie „heiraten“ nämlich, bevor die Braut zehn Jahre alt ist, aber nach der ersten Nacht wohnt der Mann nie wieder seinem Weibe bei. Diese lebt in ihrer Mutter Hause oder, nach dem Tode ihrer Eltern, bei ihren Geschwistern und begattet sich mit irgend einem Liebhaber oder mit so viel Liebhabern als sie wählt, von gleichem oder höherem Rang. Die sehr hübschen Naïrweiber sind stolz darauf, Brahmanen, Radscha und andere hochstehende Personen unter ihren Verehrern zu zählen. Nach anderen Angaben ist der Verkehr mit einer unbeschränkten Anzahl von Männern indes nicht immer gestattet, vielmehr auf zehn bis zwölf beschränkt. In solchem Falle hat die Frau ihr eigenes Haus und ihre Männer bringen abwechselnd je zehn Tage bei ihr zu. Jeder Mann kann seinerseits Mitglied mehrerer solcher Bündnisse sein. Natürlich bedingt die Vielmännerei Verwandtschaft durch das weibliche Geschlecht. Kein Naïr kennt seinen Vater, und jeder Mann betrachtet die Kinder seiner Schwester als seine letzten Erben. Er benimmt sich gegen sie mit derselben Zärtlichkeit, welche Väter in anderen Teilen der Welt ihren eigenen Kindern zeigen. Eines Mannes Mutter steht an der Spitze der Familie und nach ihrem Tode übernimmt seine älteste Schwester die Leitung. Brüder leben fast stets unter einem und demselben Dach, aber wenn einer sich von den übrigen trennt, so wird ihn stets seine Lieblingsschwester begleiten. Das bewegliche Eigentum eines Mannes wird nach seinem Tode unter die Kinder seiner Schwester geteilt; wenn aber Ländereien vorhanden sind, so fallen diese an den überlebenden Bruder. Dieses Erbrecht in der weiblichen Linie heisst „_Aliga Santâna_“ oder „_Marumakkatâyam_“. Die Naïr stehen im Rufe grosser Zügellosigkeit und Unsittlichkeit; übrigens hat der Mangel an Zurückhaltung bei den Frauen durchaus keinen nachteiligen Einfluss auf die Bevölkerung, ja es fehlt hier sogar die spärliche Fruchtbarkeit, wie sie anderen Hindu eigen ist.

Auch die Telugu oder Telinga sind Polyandristen, wie ihre Verwandten, die Reddi, die Tottiyar und die Mopla oder Mapilla. Bei allen diesen wird die Jungfrau im Alter von 16-20 Jahren einem Knaben von fünf bis zehn Jahren angeheiratet und giebt sich sofort den erwachsenen Verwandten ihres knabenhaften Gatten, den Schwiegervater mit inbegriffen, hin. Für alle Kinder gilt der angetraute Mann als Vater, der, wenn er erwachsen, eine gealterte und hässliche Frau sich gegenüber hat[492] und nun, wie bei den Reddi, zur Entschädigung wiederum mit der dem unmündigen Sohne gekauften Frau leben mag.[493] Untrügliche Zeichen, dass Polyandrie noch vor kurzem bestand, finden sich in Garwhal, einer Landschaft der Nordwestprovinzen, in Sylhet und Kaschar in Bengalen; sie kommt noch, wie man sagt, vor in den Siwalikbergen, im Süden von Garwhal, und bei den Khassia in Assam, am Brahmaputra. Doch sind wir über die Sitten dieser Völker nicht genügend unterrichtet. Von den Khassia berichtet Oberst +Dalton+ z. B. bloss: „Sie schliessen ihre Ehen ohne besondere Zeremonieen und lösen sie eben so leicht.“[494] Der Mann zieht dabei nicht die Frau zu sich hinüber, sondern tritt als neues Mitglied in Familie und Besitz der Gattin ein. Bei der sehr einfachen Trennung bleiben die Kinder bei der Mutter. Ist der Thron erledigt, so geht die Herrschaft auf den Sohn der Schwester des verstorbenen oder abgesetzten Königs über. Allein alles dies sind wohl Merkmale oder Überreste matriarchalischer Zustände, deuten aber nicht notwendig auf Vielmännerei. Auf solche allerdings bezeichnende Spuren des ehemaligen Mutterrechtes stösst man vielfach bei den Bergstämmen des Brahmaputrathales. So üben bei den Garo die Mädchen das matriarchalische Recht, sich ihre Ehemänner zu wählen. Hat ein Mädchen Gefallen an einem Burschen gefunden, so teilt sie ihm mit, dass sie an einem versteckten Orte im Walde auf ihn warten würde. Sie selbst begiebt sich dorthin und nimmt für einige Tage Nahrung mit. Dort bringt das Paar eine Zeit lang zu, worauf sie in das Dorf zurückkehren und ihre Vereinigung verkünden. Sollte ein Jüngling aber sich von seinen Gefühlen hinreissen lassen und einem Mädchen seine Liebe erklären, so wird das als eine Beleidigung der ganzen Familie angesehen, welche nur durch Schweinsblut und grosse Mengen Reisbier ausgetilgt werden kann.[495] Bei den Kotsch oder Koctsch, welche zweifelsohne zu den ältesten Völkern Indiens gehören, spielen die Frauen ebenfalls eine grosse Rolle. Sie sind es, welche die Sorge für die Erhaltung des Eigentums zu übernehmen haben. Nach dem Tode einer Frau fällt das Eigentum den Töchtern zu und wenn ein Mann heiratet, so lebt er bei seiner Schwiegermutter und muss den Befehlen derselben, sowie jenen seiner Frau gehorchen. Heiraten werden von den Müttern eingeleitet, welche für den Bräutigam zehn Rupien zahlen, während der letztere nur fünf für die Braut giebt. Wenn der Gatte stirbt, so nimmt die Frau einen andern. Begeht er Ehebruch, so muss er sechzig Rupien Busse zahlen und wenn seine Angehörigen dies nicht aufbringen können, so wird er als Sklave verkauft.[496] Bei den Dafla oder Dophla endlich ist Vielweiberei und Vielmännerei gleichmässig erlaubt.[497] Stark und ausgeprägt geht Polyandrie im Schwange in Kaschmir, unter den Kulu, in Ladakh, in Kistewar und Sirmor, überhaupt in den Gegenden am Himalaya, welche an Tibet grenzen und vor allem in Tibet selbst.