Die Jobsiade: Ein komisches Heldengedicht in drei Teilen
Part 12
23. Seine ^Species nobiles confortantes^ Waren gleichfalls etwas ganz Bekanntes; Sie bestanden aus Kreide, Salbei, Und etlichen Körnern von Carwei.
24. Seine ^incomparable visceral^-Tropfen Waren ein Extract von Wermuth und Hopfen, Und sein ^Unguent nervin^ war Theer, Stark vermenget mit Schweineschmeer.
25. Sein ^Emplastrum summum^ für Hauen und Stechen, Beinbrüche und ähnliche Gebrechen, Bestand, so viel ich mich erinnern kann, Aus Schuhpech, Bleiglätte und Fischthran.
26. Sein ^Egregium linimentum^ zum Schmieren beim Anwachsen, Und in Sugillationen vom Stoßen, Fallen oder Baxen, Oder wenn etwa der Unterleib schwall, War grüne Seife und Ochsengall.
27. Sein ^Cataplasma^ gegen alte Geschwüre und Scirrhen War Mehlkleister mit etwas Asa und Myrrhen, Und sein ^Spiritus magnus resolvens^ war Bierhefen mit ^ana^ Urin gar.
28. Sein ^Arcanum arcanorum Supracoeleste^ War, trotz des hohen Titels, auch nicht das Beste, Weil es aus geraspelten Knochen und Gedörretem Hammelblute bestund.
29. Sein ^Lapis excellens et divinus^ Bestund aus etwa zwei Theilen ^plus minus^, Von Alaun, und von Zucker einem Theil; Das stopfte jeden Blutsturz in Eil'.
30. So war auch weder mehr noch minder Seine ^Emulsio nobilis^ für kleine Kinder, Bei Verstopfung, Würmern und schwerer Noth, Ziegenmilch mit zerriebenem Mäusekoth.
31. Sein ^Antidotum Dominae Principissae^ Waren zerquetschte unreife welsche Nüsse, Und seine ^Orientalis Confectio^ War Syrup mit zermalmtem Bohnenstroh.
32. Es fanden sich ^salva venia^ in seiner Apotheke Noch mehr Büchsen mit ähnlichem Drecke, Von dem ich die Bereitung, nebst dem Preis, Nicht so genau mehr kenne noch weiß.
33. Lange hatte er vormals in fremden Landen Oeffentlich als ein leibhafter Doctor ausgestanden, Wodurch er sich, obgleich mancher Kranke starb, Doch ein ziemliches Vermögen erwarb.
34. Endlich ließ er sich in Schildburg nieder, Legte flott daselbst alle seine Collegen und Brüder, Und fand auf Kosten der Kranken alsbald Reichlich allda seinen Unterhalt.
35. Denn er war der ganzen Gegend Orakel, In seinem Hause war immer Gewühl und Spectakel, Reiche und Arme, groß und klein, Drängten sich beständig aus und ein.
36. Gelückte eine Heilung unter seinen Händen, So war ein Posaunen hier und an allen Enden, Und es hieß: »Da hat der hochberühmte Mann Abermal eine treffliche Cur gethan«;
37. Hingegen, wenn seine Patienten verdarben, Oder gar bald in seiner Cur starben; So hieß es: »Je nun mein lieber Christ! Für 'n Tod kein Kräutlein gewachsen ist.«
38. Er pflegte auch wol zu thun kleine Reisen Und seine Hilfe dringend anzupreisen, Und Keiner, dem etwas fehlte nur, War sicher vor seinen Pillen und Cur.
39. Auch junge Weibchen, denen was quälte, Oder Mädchen, denen es heimlich wo fehlte, Gingen weit und breit, mit frohem Sinn, Zu Niemand als zu Doctor Schneller hin;
40. Denn sie konnten in jedem weiblichen Anliegen Immer bei ihm sichre Specifica kriegen, Dabei unterhielt er gewöhnlich sich Als ein artiger Mann mit ihnen vertraulich.
41. Auch für Männer, die ihre ehliche Pflichten, Wegen ihrer Jugendsünden, nicht konnten verrichten, Hatt' er ein geheimes Aphrodisiak, Von herrlicher Wirkung und gutem Geschmack.
42. Das wachsame ^Collegium medicum^ des Landes, Welches viel von ihm hörte, verstand es Unrecht und nannte es Pfuscherei, Weil er nicht ^rite promotus^ sei,
43. Und ließ ihn oft zur Verantwortung citiren; Er blieb aber vor wie nach beim Practiciren Und nannte diese Zudringlichkeit, Offenbare Mißgunst und Nahrungsneid.
44. Er wußte übrigens weder Latein noch andre Sprachen, Und was sollte er auch eigentlich damit machen? Denn mit Griechisch und Lateinisch wird Doch nie, sondern mit Arzneien curirt.
45. Er haßte alle sogenannte Methoden und Secten, Wünschte gar, daß alle Dogmatiker verreckten, Und verließ sich einzig im Curiren nur Auf Erfahrung und des Kranken starke Natur.
46. Von medicinischen Büchern, sowol neuen als alten, Pflegte er ebenfalls gar nichts Gescheidtes zu halten; Nur besaß er ein geheimes Manuscript Und war in dessen Lectüre geübt.
47. Zwar war's schon alt, ohne Namen und Titel, Doch zeigte es lauter schöne Hausmittel, Und enthielte für allerlei Weh, Manch sicheres Geheimniß und Recipe.
48. Es will mir übrigens hier nicht geziemen, Diesen Wundermann länger zu preisen und zu rühmen; Genug, es war der Retter des Hieronimus, _Es lebe Herr Schneller, der Medicus!_
Siebentes Kapitel.
Wie Hieronimus Verdrießlichkeiten bekam, wegen seines Auflebens, mit dem Todtengräber und seinem Amtssuccessor.
1. Als Hieronimus wieder zu Kräften gekommen, Hat er sein altes Amt wieder übernommen, Jedoch bei dieser Gelegenheit Gerieth er in bittre Verdrießlichkeit.
2. Denn schon gleich nach seinem vermeinten Ableben, Wurde der Wächterdienst einem andern übergeben, Folglich hatte dieser etliche Tage schon Das Nachtwächterhorn in Possession.
3. Dieses aber bei Hieronimi neuem Leben, So mir nichts, dir nichts, ihm wieder abzugeben, Ginge freilich in der Güte nicht; Drum kam die Sache vor Gericht.
4. Jeder suchte sich also einen Advocaten, Um in dieser kritischen Sache ihm zu rathen, Und vor der Hand ward rechtlich decretirt: Daß das Wächteramt entweder würd' suspendirt,
5. Oder, weil die Unterlassung der Nachtwache Eine gar zu bedenkliche Staatssache Und bei Feuersbrunst und Dieberei Für das Städtlein gefährlich sei:
6. So könnten beide Competenten gebührlich, Des Nachts jeder für sich unpräjudicirlich, So daß darin keine Verwirrung sei, Anstimmen ihre nächtliche Melodei.
7. Das Gehalt aber könnte pendente lite, Unter ihnen getheilet werden in Güte; Allenfalls könnten auch um die andre Nacht Sie halten die gewohnte Wacht.
8. Dies war nun zwar schon eine verdrießliche Geschichte, Doch eben nicht von so gar großem Gewichte; Indessen kommt selten ein Uebel allein, Und wo Kreuz ist, findet sich Plage leicht ein.
9. Denn auch der Todtengräber hob wegen seiner Gebühren, Mit Hieronimus Jobs an zu queruliren, Und verlangte von ihm außer Jura und Lohn, Noch besondre Abbitte und Satisfaction.
10. Da ginge es nun von beiden Seiten An ein heftiges Processiren und Streiten, Weil der Fall so sehr sonderbar, Ja gar einzig in seiner Art war.
11. Keine Partei wollte der andern weichen, Kein Advocat verlangte auch sie zu vergleichen; Denn jedem Künstler, Krämer und Dieb, Ist sein Verdienst und seine Nahrung lieb.
Achtes Kapitel.
Charakter und Porträt der Herren Advokaten Schluck und Schlauch.
1. Im Städtchen Schildburg wohnten zwei treffliche Männer, Mit beiden Rechten wohlgerüstete Kenner, Die besten Advocaten im Schwabenland, Einer _Schluck_, der andre _Schlauch_ genannt.
2. Herr _Schluck_ war ein Mann von hohen Jahren, In allen Künsten der Themis sehr erfahren, Und hatte lange mit Haar und Haut, Das Corpus juris sammt den Pandecten verdaut.
3. Er war kinderlos und unbeweibet, Und darum wohlbewadet und stark beleibet; Denn er aß und trank täglich gut Und alles ward bei ihm zu Fett und Blut.
4. Das Podagra und die blinden Hämorrhoiden Ließen zu gewissen Zeiten ihn nicht mit Frieden, Welches Leid doch meistens anfing, Wenn er sich manchmal in der Diät verging.
5. Er suchte durch alle Wege seinen Zweck zu erreichen Und seinen Vortheil meisterlich zu erschleichen, Es sei nun der ihm vorkommende Fall Legal, oder auch illegal.
6. War etwa eine Erbschaft oder dergleichen zu haschen, So flog dies alles in seine hungrigen Taschen, Und er dachte weislich: es kümmert mich nicht, Was die Welt von mir urtheilt, denkt oder spricht.
7. Bei Contracten und gerichtlichen Verkäufen Pflegte immer für ihn etwas abzuträufen; Er schmiedete manch nützliches Document, Und manches ihm heilsame Testament.
8. Er schonte weder seine Gönner noch Freunde, Sondern behandelte sie als seine ärgsten Feinde; Denn um seinen selbst eigenen Vortheil War ihm alles in der Welt feil.
9. Auch wußte er mit manchen Nebensachen Seinen Schnitt nach Herzenslust zu machen; Zum Exempel: er half oft schlau Manch Mädchen zum Mann und manchen Mann zur Frau.
10. In jedem ihm vorkommenden Rechtshandel Ging er den gewöhnlichen Curialwandel, Weshalb dann auch sein Advocatenstil Sprachkennern eben nicht sehr gefiel.
11. Jedoch wußte er seine Gegenparteien Durch manche Chicane weidlich zu casteien, Und wer ihn persönlich griffe an, Dem wiese er keck die Faust und den Zahn.
12. Er pflog übrigens tüchtig zu sportuliren Und seine Clienten lang herum zu führen; Denn mit jeglichem neuen Termin Gingen ihm leicht etliche Thaler in.
13. War gleich die Sache eine faule oder schlechte, So verfochte er sie doch für Geld mit dem Rechte, Denn er verstund die herrliche Kunst, Zu machen dem Richter 'nen blauen Dunst.
14. Hatte Client nicht viel einzubrocken, So ließ er den Rechtshandel meistens stocken, Und selbst die gerechteste Sache kam Dadurch in leidige Contumaciam.
15. Er hatte zwar, wie gesagt, keine Leibeserben, Doch war's auch sein Wille nicht, so bald zu sterben; Denn er gedachte in jener Welt Wär' ihm die Küche vielleicht schlecht bestellt.
16. Auch Herr _Schlauch_ verstund alle Rechtspfiffe, War ein Genie und steckte voller Kniffe, Und feuerte bei jeder Gelegenheit Seine Parteien an zu Proceß und Streit.
17. Er war zwar am Körper dürre und hager, Aber im Beutel und am Verstande nicht mager, Lebte gleichfalls im Junggesellenstand Mit einer Jungfer, wobei er sich wohl befand.
18. Er wußte auch artig durch mancherlei Manieren, Die Parteien am großen Seil herum zu führen, Und wenn er den Proceß auch nicht gewann, So sprach er doch: ich hab' das meinige gethan.
19. Er konnte die geradeste Sache stattlich verdrehen, Und wußte klug sich in allem zu begehen, Und mancher Casus sehr krumm und schlecht, Ward unter seinen Händen grade und recht.
20. In seinen Schriften und Libellen verstand er Die Zeilen zu setzen drei Zoll von einander, Und er citirte, als wäre er toll, Manchen Autor aufs Gerathewohl.
21. Denn er ließ sich von den Parteien jedesmalen Seine Schriften bogenweise bezahlen, Und jedes wohlangebrachte Citat Kostete besonders einen Viertels-Ducat.
22. Er wußte trefflich seinen Beutel zu spicken Und durch Sporteln seine Clienten zu zwicken, Nahm aber als ein genügsamer Mann Nicht nur große, sondern auch kleine Präsente an.
23. Er ließ sich auch zu den meisten Zeiten Im voraus bezahlen seine Arbeiten; Dieses belief sich meistens schon hoch, Ohne was er forderte extra noch.
24. So bekam er für außerordentliche Mühe, Kälber, Hammel, oder gar melke Kühe; Auch Korn, Bäume, und so weiter, nahm er mit, Denn er hatte zu allem App'tit.
25. Andre Kleinigkeiten, zum Exempel: Eier, Butter, Gänse, Hühner und dergleichen Küchenfutter, Nahm noch obendrein die Jungfer Köchin ^Quasi^ ohne sein Vorwissen hin.
26. Von solchem überflüssigen Küchensegen Konnte sie für ihn manchen Thaler zurücklegen; Denn sie trieb damit anderwärts Einen vortheilhaften Handel und Commerz.
27. So begab sichs, daß den Clienten, eh sie kaum anfingen, Schon die Augen für Angst übergingen, Und wenn einer auch endlich den Streit gewann, So war er doch geworden ein armer Mann.
28. Denn obgleich der Proceß war gewonnen, So war doch das Vermögen schier dabei zerronnen, Und Herr Schlauch nahm das Restchen vom Gewinn ^Pro studio et labore^ flugs hin.
29. Gern hätt' mancher sich Anfangs wollen vergleichen, Herr Schlauch wußt' aber demselben auszuweichen, Und schwur, die Sache stünde trefflich und gut; Das machte der Partei dann neuen Muth.
30. Da trank er dann mit seinen Clienten Schnaps, Punsch, oder was sie ihm sonst gönnten; Besonders kam ihm beim edlen Wein Manch schöner Einfall aus'm Corpus Juris ein.
31. Er war stark belesen in allen juristischen isten, Civilisten, Criminalisten, Publicisten, Und so weiter; übrigens hielt sich der Mann An den gewöhnlichen Rechtsschlendrian.
Neuntes Kapitel.
Wie der Jobsische Proceß geführet ward. Ein Kapitel, welches man überschlagen kann, weil es nur den gewöhnlichen Weg Rechtens enthält.
1. Diese waren dann die beiden Advocaten, Welche die Jobsischen Processe führen thaten. Sein Assistent war Herr _Schluck_, der Dickbauch, Und seiner Gegner Assistent war Herr _Schlauch_.
2. Die Sachen wurden getrieben anfangs sehr hitzig; Die Gründe ^pro et contra^ waren erbaulich und witzig, Und vielleicht gibt Herr Schlauch oder Herr Schluck Einst noch den ganzen Proceß in Druck.
3. Beide Herren waren im Grunde gute Freunde, Nur in ihren Schriften agirten sie als Feinde; Fochte dann einer recht mit Chicane und Grimm, So dacht' der Client froh: Ha seht, der kann's ihm!
4. Es war eine Lust zu sehn in den Acten, Wie sich beide Gegner bissen und packten. Ich führe nur hier, so gut ich es kann, Eines und anderes in der Kürze an.
5. Doch will ich die eigentlichen Chicanen übergehen, Denn ich thu' mich als juristischer Laie drauf nicht verstehen, Und halte mich also, so gut als es geht, Blos an des Processes Realität.
6. Ich erzähle auch nicht in der Advocaten Sprache, Weil das nur möchte verwirren die ganze Sache, Und vom sogenannten ^Stilus Curiae^ Thun ohnehin dem Leser leicht die Ohren weh.
7. So sagte klagend, zum Exempel, der Todtengraber: »Das Grab und die übrigen Anstalten hab' er Für niemand als Hieronimo gemacht, fürwahr Das Factum sei notorisch und sonnenklar.
8. Ferner, wie jedem bekannt sei, leb' er Blos von seinem Metier als Todtengräber; Ihm competire also, ohn' Contradiction, Für seine Arbeit der verdiente Lohn.
9. Zudem hab' Beklagter, statt sich zu lassen verscharren, Ihn, Klägern, öffentlich gehabt für'n Narren; Denn jedermann habe ihn ausgelacht, Weil er das Grab vergeblich gemacht.
10. Kläger glaub' also, es sei höchst gerecht und billig, Daß Beklagter die Begräbnißkosten willig Auskehre, oder allenfalls jetzt noch, Kriech' in das für ihn gemachte Loch.
11. Daneben ihm öffentlich und förmlich erkläre: Wie es ihm höchst verdrösse und leid wäre, Daß er ihn, Klägern, als 'nen ehrlichen Mann, So getäuschet und schrecklich geführet an.«
12. Diese Klaggründe ließen sich nun zwar gut hören, Allein Hieronimus ließ im Termino dagegen erklären: »Daß ^pro primo^ alles, was geschehn, Von ihm weder gebilligt sei, noch gesehn;
13. Hoffe also, er habe nicht nöthig dermalen Die vergebliche Mühe des Todtengräbers zu bezahlen. ^Pro secundo^ sei es so klar als das Licht, Daß er, Beklagter, sei todt gewesen nicht.
14. Nun aber streite es wider alle Gebräuche Zu begraben eine noch lebendige Leiche; ^Ex eo ipso^ gebühre also davon Ihm, Klägern, kein Todtengräberlohn.
15. ^Pro tertio^ sei noch zu bedenken: es habe Kläger ihn ja nicht wirklich gescharret im Grabe; Folglich falle das wesentlichste Stück Der Klage in Nullität zurück.
16. ^Pro quarto^ sei Kläger ja schadlos auf alle Fälle, Indem er Beklagtens Frau begraben an seiner Stelle, Und er wolle ihm herzlich gerne dafür Doppelt bezahlen die Begrabungsgebühr.
17. Auch könne man in keinem Gesetzbuche den Fall lesen, Daß man Abbitte thun solle, weil man nicht todt gewesen. Uebrigens protestire er dagegen hoch, Daß er jetzt gar sollte noch kriechen ins Loch.«
18. Dies sind nun ohngefähr kürzlich die wichtigsten Gründe, Die ich in ^Actis hujus causae, pro et contra^, finde; Es versteht sich aber, daß mancher Punkt dabei, Als unerheblich, von mir übergangen sei.
19. Ich habe ^ex post^ erfahren und gehöret, Daß der Proceß habe lange gewähret; Denn erst nach der dritten Rechtsinstanz Endigte sich dieser verdrießliche Tanz.
20. Denn in dieser Sache ein passend Urtheil zu sprechen, Verursachte dem Richter gewaltiges Kopfbrechen, Bis sie doch endlich zu Ende kam Durch folgende ^Final sententiam^.
Zehntes Kapitel.
Enthält ^finalem Sententiam in Causa^ des Todtengräbers zu Schildburg, ^qua^ Klägers eines Theils; ^contra^ und gegen den weiland todtgewesenen und nun wieder lebendigen Nachtwächter Hieronimus Jobs, ^qua^ Beklagten andern Theils; worin abseiten des letzteren succumbirt wird, ^cum omnibus Expensis^; mit ^Rationibus dubitandi et decidendi^ gehörig bekräftigt.
1. »In Sachen Klägers und Beklakten, Erkennet man nach durchgesehenen Acten, Mit Vernunft und Billigkeit für Recht: Daß Beklagter Hieronimus schlecht-
2. erdings dem Kläger satisfacire Und den Begräbnißlohn ohne Verzug abführe; Jedoch bleibt ihm bei diesem Proceß Vorbehalten an Herrn Schnellern der Regreß.
3. Auch in alle muthwillig verursachte Kost und Gebühren Thut man Beklagten dabei condemniren; Jedoch kann er ^erga condignum^ davon Bei uns nachsuchen erst rechtliche Moderation.
4. Uebrigens will man aus Schonung und andern Gründen, Ihn von Abbitte und Ehr'nerklärung diesmal entbinden; Jedoch gibt man die Warnung für künftig ihm mit: Wenn er wieder stirbt, den Todtengräber zu foppen nit.
5. Denn obgleich Beklagter das Begräbniß nicht gebilliget, Und in dem, was Kläger gethan, nicht eingewilliget, So hat doch diese Einwendung nicht Das erforderliche rechtliche Gegengewicht.
6. Sintemal alle gesittete Völker haben, So viel constirt, ihre ehrlichen Todten immer begraben, Und man braucht, wenn dieser ^Actus^ geschicht, Dazu den Consens des Verstorbenen nicht.
7. Auch obgleich er nicht wirklich todt gewesen, Sondern aus dem Sarge wieder lebendig genesen, So konnte doch der Todtengräber nicht Davor, sondern war willig zur Pflicht.
8. Succumbens hat auch damals als Todter wirklich gehandelt, Und war still, als man mit ihm zum Kirchhofe gewandelt; Folglich alterirt es nichts, obschon Die Einscharrung nicht gediehn zur Excution.
9. Von Abbitte, Ehr'nerklärung u. s. w. ihn zu dispensiren, Will sich aber darum geziemen und gebühren, Weil's ihm billig nicht kann werden verdacht, Daß man für ihn vergeblich das Grab gemacht.
10. Zudem war ja Klägers Arbeit nicht gar verdorben, Sintemal Beklagtens Frau bald darauf gestorben, So daß man sie folglich an seiner Statt hab' Versenkt in das schon fertige Grab herab.
11. Billig ist auch der Punkt des zu habenden Regresses An Herrn Schneller, wegen aller Kosten des Processes, Denn dieser hat ihn wieder zur Gesundheit gebracht, Und also die ganze Unordnung verursacht.
12. Dieserwegen hat man dann diesmal nicht können Anders in dem wichtigen Handel erkennen; Bleibet es also bei der Sentenz. _Von Rechtswegen._ _Judex Peter Squenz._
13. ^Pro^ Abfassung der Sentenz sind ^judici^ ohn' Beschweren Vom Succumbenten 20 Thaler auszukehren. Auch muß er erlegen noch 4 Thaler von Der ^Sententiae^ Publication.
14. ^Pro communicatione sententiae^ an beide Partien Muß er noch 3 Thaler hervorziehen. ^Item pro duplo mundo et^ Copei Noch Gulden sieben und Groschen drei.
15. ^Pro decreto ad audiendum publicare^ Bezahlt er noch extra gleich 4 baare Gulden, und für die Registratur Rechnet man sieben ^dito^ nur.
16. Noch 3 Thaler und 4 Groschen für die Geschäften, Die Acten gehörig zu ordnen und zu heften. ^Similiter^ drittehalb Thaler für Tinte, Oblaten und Stempelpapier.
17. Für schleunige Expedition sind dermalen 5 Thaler und 8 Groschen zu bezahlen, Und für dieser Rechnung Specification Sind 1 Thaler und 12 Groschen der Lohn.
18. Dem Gerichtsdiener besonders, competiren 22 Groschen für Insinuationsgebühren. ^Nota bene!^ alle diese benannten ^Sumtus^ Betreffen nur lediglich den Sentenzschluß;
19. Denn die eigentlichen Sporteln bei der Proceßführung Werden bestimmt bei besonderer Specificirung, Und die Gelder alle deponirt Succumbens Bei dem Herrn Richter Peter Squenz.
20. Dem Herrn _Schluck_ ^pro defensione et labore^, Werden vorläufig zuerkannt 8 Louisd'ore, Und des Triumphanten Advocaten Herrn _Schlauch_ Passiren 4 Louisd'ore auch.«
21. Ob Succumbenten hier Recht oder Unrecht geschehen, Ich finde noch immer ein Sprichwort bewährt, Es heißt: »_Wer gut schmieret, gut fährt._«
22. Daß Hieronimus bei der Behörde Ueber die Sportelrechnung geführet Beschwerde, Und daß man da ein Weniges wegstrich Und moderirte, versteht von selbst sich.
23. Mit dem andern Proceß, wegen dem neuen Nachtwächter, Wär' es vermuthlich gegangen noch schlechter, Wenn nicht durch ein besonders Ohngefähr Die Sache glücklich beendigt wär';
24. Und man würde vielleicht nach sehr langen Jahren Erst davon das Ende haben erfahren; Oder sogar wäre bei Herrn Judex Squenz Noch jetzt, da ich dies erzähle, ^Lis pendens^.
Eilftes Kapitel.
Lobrede auf die verstorbene Frau Jobs; sehr beweglich zu lesen.
1. Von welcher Art jenes Ohngefähr gewesen, Das soll man erst im 17ten Kapitel lesen, Denn ich bringe vorher noch ein und anderlei, Was zur Nebengeschichte gehöret, herbei.
2. Wir haben im dritten Kapitel schon vernommen, Wie Hieronimus um seine Frau gekommen, Und daß ihm solche Freund Hein geraubt, Welches er sobald nicht gehofft noch geglaubt.
3. Er empfand ihren Verlust eben nicht schmerzlich, Denn dies Ehepaar liebte sich nie herzlich; Die Ursache aber davon zu verstehn, Wollen wir die selige Frau etwas näher besehn.
4. Sie war von einem wohlerwürdigen Stande, Die Tochter eines braven Pfarrherrn vom Lande, Welcher bei seinen Einkünften klein Doch lehrte und lebte orthodox und rein.