Part 24
[27] MG. SS. X, 576. Zu erwähnen ist noch die nach der Mitte des neunten Jahrhunderts in Mainz aufgezeichnete _Visio domni Caroli_, gegen die Ausbeutung der Kirchengüter durch seine Nachfolger gerichtet, bei Graff, Althochdeutscher Sprachschatz III, 855, übersetzt bei Abel, Kaiser Karls Leben S. 63; jetzt auch Bibl. IV, 701; Gengler, Germ. Rechtsdenkmäler (1875) S. 237. Vgl. Falk, NA. XI, 617. Eine ganz andere aus einer Londoner Hs. erwähnt NA. IV, 379. Ferner das von Pertz SS. III, 708 mitgetheilte Haager Fragment über Karls _Expeditio Hispanica_ (wiederholt bei G. Paris, Hist. poét. de Charlemagne, S. 465, vgl. 50 und 89, und größtentheils in Hexameter zurückgeführt in den Münch. SB. 1871 S. 328 bis 342 von Hofmann, der es dem Sagenkreise von Wilh. von Orense zuweist) und die Sagen des _Chron. Novaliciense_. Auch die _Vita S. Arnoldi_, Acta SS. Jul. IV, 449-452, ist geschichtlich unbrauchbar, enthält aber eine sagenhafte Geschichte von einem Leierspieler, der sich von Kaiser Karl den Wald bei Arnsweiler im Jülichschen für die umliegenden Dörfer erbittet; vgl. Rettberg I, 548. Die aus Petrus Damiani zum Mon. Sangall. S. 101 mitgetheilte Geschichte findet sich, auf den Maurenkönig übertragen, bei Turpin wieder. Ein wirkliches Denkmal der Schlacht bei Roncevaux, deren Tag (15. Aug. 778) allein dadurch bekannt wird, ist das _Epitaphium Aggiardi_ (Karls Truchseß Eggihard), von Dümmler mitgetheilt in Haupts Zeitschr. XVI, 279; vgl. S. 436, u. Gaston Paris in der Zeitschrift Romania II, 146-148, der im Anschluß daran im Turpin ein vielleicht echtes _Epitaphium Rutlandi_ nachweist. Beide jetzt Poet. Lat. I, 109; doch bemerkt Dümmler S. 110, Anm. 2, dass letzteres aus Venantius Fortunatas zusammengestoppelt und schwerlich alt ist.
Mit den Kreuzzügen artete die Karlssage aus und verlor allen geschichtlichen Inhalt; besonders die Aachener Reliquien brachten die Erzählung von Karls Kreuzfahrt zu allgemeiner Geltung, und fortan treten die Lügen des falschen Turpin an die Stelle von Einhards treuer Schilderung. Wie daneben im Munde der fahrenden Sänger das Andenken Karls sich erhielt und umwandelte, darüber genügt es, auf das schöne Werk von Gaston Paris _Histoire poétique de Charlemagne_ (Paris 1865) zu verweisen.
Eine Schrift Einhards bleibt uns noch zu erwähnen, sein Bericht nämlich von der Uebertragung der Gebeine der heiligen Märtyrer Marcellinus und Petrus von Rom nach Seligenstadt[28]. Im Jahr 827 geschah die Ueberbringung, und 830 verfaßte Einhard die sehr anziehend geschriebene Darstellung derselben. Wir sehen darin, wie er sich mehr und mehr von dem weltlichen Leben abwandte und der kirchlichen Richtung hingab, wundergläubig in hohem Grade und ganz mit der Pflege seiner Pflanzung im Odenwald beschäftigt; ganz vorzüglich betrübte ihn, daß bei der Krankheit seiner geliebten Imma die Zuversicht auf die Wunderkraft der Reliquien ihn so völlig getäuscht hatte. Diese hohe Verehrung der Reliquien theilte er mit allen seinen Zeitgenossen, und eben wegen dieser Verehrung haben die zahlreichen Uebertragungen solcher Gebeine für uns auch geschichtlichen Werth. Auf ihnen beruhte großentheils der Einfluß der Kirchen; besonders verehrte Reliquien verschafften ihnen unermeßlichen Zulauf: der Ruf von geschehenen Wundern verbreitete sich weithin, und ohne Zweifel wurde dadurch die Ausbreitung des Christenthums, z. B. in Sachsen, sehr wesentlich befördert. Aus den genauen Beschreibungen der Reise, wie aus den Erzählungen von den Wundern, ist zugleich vieles für die Sittengeschichte wie für die Topographie nicht unwichtige zu entnehmen, wie das namentlich in Bezug auf die damalige Art zu reisen, aus Einhards Werk kürzlich von W. Matthaei nachgewiesen ist[29]. Merkwürdig ist auch die Unverschämtheit, womit man im 11. Jahrh. im Medarduskloster versucht hat, mit entsprechender Verfälschung von Einhards Schrift sich die Leiber der hh. Tiburtius, Marcellinus und Petrus anzueignen[30].
[28] _Translatio et Miracula SS. Marcellini et Petri_ ed. G. Waitz, SS. XV, 238-264. Ib. p. 265-273 _Ex Miraculis S. Quintini_ ed. O. Holder-Egger, nebst einer Translationsgesch. s. XI, worin verlorene Annalen von Saint-Quentin benutzt sind.
[29] Translatio SS. M. et. P. in kulturgeschichtlicher Beziehung. Programm.
[30] _Translatio SS. Tiburtii. Marcellini et Petri ad S. Medardum_ ed. Holder-Egger SS. XV, 391-395.
Ob nun auch die in rhythmischer Form bearbeitete Passio der Märtyrer Einhard zuzuschreiben sei, wie Teulet meint, und wie eine aus Fleury stammende Handschrift angiebt, ist zweifelhaft, da seine ganze Richtung der antiken Form zugewandt war. Es wäre jedoch nicht gerade unmöglich, und Dümmler hält es für wahrscheinlich, daß er für diesen Gegenstand die mehr populäre Form vorgezogen hätte[31].
[31] Neue Ausg. mit Eintheilung in dreizeilige Strophen, von Dümmler, Poet. Lat. II, 125-135.
Es bleibt uns nun noch die Besprechung der Annalen übrig, wobei zu bemerken ist, daß F. Kurze, während er die Autorschaft der großen Reichsannalen Einhard entschieden abspricht, dagegen der Meinung ist, er habe für sein Genter Kloster die sog. Annales Sithienses, für Fulda die Fuldenses verfaßt.
§ 9. Die Reichsannalen.
MG. SS. I, 124-218; besonderer Abdruck 1845. Cod. Steinveld. (9) ist jetzt Brit. Mus. Add. 21109. Frese, De Einhardi Vita et Scriptis Specimen, Diss. Berol. 1845 (gegen die Autorschaft Einhards). O. Abel, Einhards Jahrbücher, Berl. 1850. 1880 (Geschichtschr. 17, IX, 2). L. Ranke, Zur Kritik fränkisch-deutscher Reichsannalisten, Abh. der Berliner Akademie 1854 S. 415-435; vermehrt Ges. Werke LI-LII. G. Waitz, Zu den Lorscher und Einhards Annalen, Goett. Nachrichten 1857 S. 46-52. B. Simson, De statu questionis: sintne Einhardi necne sint quos ei ascribunt, Annales Imperii, Diss. Regiom. 1860. W. Giesebrecht, Die fränkischen Königsannalen und ihr Ursprung, im Münchener Hist. Jahrb. (1864) S. 186-238. G. Monod, Revue Crit. 1873 N. 42. Fr. Ebrard, Reichsannalen 741-829 u. ihre Umarbeitung, Forsch. XIII, 425-472. E. Dünzelmann, Beiträge zur Kritik der Karol. Annalen, NA. II, 475-537. H. v. Sybel, HZ. XLII, 260-288 (Kl. Schr. III, 1 ff). Entgegnung Simsons, Forsch. XX, 205-214. Replik von Sybel, HZ. XLIII, 410. Duplik v. Simson, Karl d. Gr. II, S. 604-611. Harnack, Das Karol. u. das byz. Reich (1880), Excurs. Manitius, Die Ann. Sithienses, Lauriss. min. u. Enharti Fuld. (Diss. Lips. 1881). Manitius, Einhards Werke u. ihr Stil, NA. VII, 517-568. Is. Bernays, Zur Kritik Karol. Annalen. Straßb. 1883. Dorr, NA. X, 241-305. Nachwort v. Sybel S. 305 bis 307. Dorr, (Ann. Laur. 796-829 doch von E.) XI, 475-488. Sybel dagegen S. 489. Horst Kohl (Ueberblick) in G. Richters Ann. d. Deutschen Gesch. II. Abth. S. 697-714 (1887). B. Simson, Karl d. Gr. I (1888) S. 1-5, 657-664. Progr. v. Seraphim, Fellin 1887 s. NA. XIII, 654. Bemerkungen von Manitius, Mitth. d. Inst. X, 417 ff. (NA. XV, 211); ib. XIII, 225-238. Facs. d. Wiener Hs. v. Ann. Einh. in E. Berners Gesch. d. pr. Staats, I. 1890.
Die Bestrebungen der gelehrten Männer an Karls Hofe richteten sich vorzugsweise theils auf das Studium der älteren Litteratur und die formelle Ausbildung, theils auf theologische und philosophische Probleme; mit geschichtlichen Forschungen beschäftigten sie sich wenig. Dem Kaiser jedoch entging die Wichtigkeit derselben nicht, er sorgte wenigstens dafür, das Andenken seiner eigenen Zeit zu erhalten. Er verordnete, daß die Gesetze und die Beschlüsse der Reichstage seiner Zeit in mehreren Exemplaren an verschiedenen Orten sorgfältig aufbewahrt werden sollten; die Schreiben der Päbste und der griechischen Kaiser an ihn, seinen Vater und Großvater ließ er, im vollen Bewußtsein der überwiegenden Wichtigkeit dieser Verhältnisse, in einem eigenen Buche zusammenfassen, dem _Codex Carolinus_, dessen erster Theil uns noch erhalten, und eine der wichtigsten Geschichtsquellen ist[1]. Außerdem aber vergaß er auch nicht die Fürsorge, welche, wie wir oben (S. 126) sahen, das karolingische Haus schon in früherer Zeit der Aufzeichnung seiner Haus- und Landesgeschichte gewidmet hatte. Wie Paulus Diaconus in seiner Geschichte der Bischöfe von Metz den Ahnherrn der Arnulfinger verherrlichte, ist schon erwähnt. Dagegen finden wir keine Spur davon, daß etwa die Fredegarische Chronik weitere Fortsetzungen erhalten hätte, sie scheint vielmehr damals fast vergessen zu sein. Es hatte aber inzwischen die anfangs so gar dürftige annalistische Aufzeichnung schon begonnen, sich zu einer Art von Reichsgeschichte auszubilden; es waren nach der § 3 entwickelten Ansicht hauptsächlich die Bischöfe, vielleicht auch weltliche Große, welche bei der Pflicht regelmässiger Theilnahme an den Reichstagen und Heereszügen das Bedürfniß empfanden, die Reihenfolge der Begebenheiten übersehen zu können, und deshalb ihre Kleriker zu Aufzeichnungen veranlaßten, die nach und nach zusammenhängende Gestalt gewannen und aus anderen Annalen auch in ihrem älteren Theile ergänzt wurden. Vorzüglich Chrodegang von Metz (742 bis 766) scheint zu solcher Thätigkeit angeregt zu haben. Unter den Annalen dieser Art zeichnen sich aber in ganz besonderer Weise die sogenannten =Annales Laurissenses majores=[2] aus, welche in gedrängter Kürze freilich, aber doch mit vollständiger Uebersicht aller Begebenheiten die ganze Regierung Karls begleiten; schrieb man früher ihren Ursprung dem Kloster Lorsch zu, wo die älteste Handschrift gefunden ist, so können sie doch unmöglich dort oder überhaupt in der stillen Zurückgezogenheit eines Klosters entstanden sein. =L. Ranke= ist es, welcher zuerst mit sicherem Scharfblick dieses Verhältniß erkannte, und jene Annalen zum Gegenstand einer eindringenden Untersuchung machte, deren Resultate seitdem nicht nur fast allgemeine Zustimmung gefunden, sondern auch in hohem Grade anregend auf die weitere Forschung gewirkt haben. Aus der Abhandlung, welche einen wichtigen Fortschritt für unsere Kenntniß der mittelalterlichen Geschichtschreibung bezeichnet, erlaube ich mir die betreffende Stelle wörtlich auszuheben[3]. Ranke sagt nämlich in Bezug auf diese Jahrbücher: „Bei dem alten Annalisten fällt nun zweierlei auf, einmal, was wir eben berührten, daß er große Unglücksfälle verschweigt; auch von den inneren Stürmen, den dann und wann auftauchenden Verschwörungen giebt er keine oder nur ungenügende Nachricht, -- sodann aber, daß er über das, was er berührt, ausnehmend gut unterrichtet ist. Ein Mönch in seinem Kloster konnte unmöglich die Dinge so genau erkunden, wie sie hier beschrieben sind; wir haben Kloster-Annalen dieses Landes, aus derselben Zeit, allein wie sehr sind sie verschieden! Sie berichten nur das ganz Allgemeine der auffallendsten Thatsachen. Hier aber haben wir einen Autor vor uns, der die Züge der Heere, ihre Zusammensetzung und Führung, die einzelnen Waffenthaten kurz aber sicher angiebt, und der auch von den Unterhandlungen bis auf einen gewissen Grad zuverlässige Kenntniß hat. Niemand konnte über die Unternehmungen gegen Benevent und Baiern so gute Nachrichten mittheilen, der nicht dem Rath des Kaisers nahestand. Diese beiden Eigenschaften zusammen, gute Kunde und große Zurückhaltung, scheinen fast auf eine officielle Abfassung zu deuten, die aber freilich von einem Geistlichen herrühren müsste: jede Phrase bezeichnet einen solchen. Es würde ein in den Weltgeschäften erfahrener, und mit dieser Thätigkeit vielleicht speciell beauftragter Geistlicher gewesen sein, der diese Notizen am Hofe selbst aufgesetzt hätte; in rohem Stil, wie ihn die Zeit, welche der Einrichtung der Hofschule voranging, wohl erlaubte; ein Mann der alten Art und Weise, die sich hier durch die Nachwirkung der Ereignisse allein höher erhob als je zuvor.“
[1] Sehr verdienstliche Ausgabe von Jaffé, Bibl. IV, 1-306, mit den Briefen Leo's III S. 307-334. Es folgt noch eine Sammlung Karolinischer Briefe S. 335-436. Phototypie einer Seite des Cod. bei O. v. Heinemann, Wolfenb. Hss. I, S. 214. Neue Ausg. von Gundlach MG. Epp. III, 469 bis 657, vgl. NA. XVII, 526-566.
[2] Früher auch =plebei= und =Loiseliani= genannt, 741-829, ed. Pertz SS. I, 134-218. Hs. 7, von Pertz nicht benutzt, ist Paris. 5941 A (NA. IV, 244); Hs. 8, früher dem Baron de Crassier gehörig, ist jetzt Paris. 10911; nahe verwandt damit eine Petersburger, Lat. F. Otd. IV, 4. NA. VII, 228.
[3] Abhandlungen der Berliner Akademie aus dem Jahre 1854, S. 434.
Ranke hat in diesen Worten eine Ansicht, die er mündlich bereits weiter ausgeführt hatte, nur leicht angedeutet; die Ansicht, daß nicht nur diese, sondern auch ein Theil der späteren Reichsannalen amtlicher Natur waren, daß auf Veranlassung des Hofes die Zeitgeschichte officiell verzeichnet wurde, und daraus die ungemein rasche und bedeutende Entwickelung der Annalistik sich erklärt, welche später auch anderen zum Vorbild diente, die nur aus eigenem Antrieb die Ereignisse, welche sie erlebten, darzustellen versuchten.
Diese Thatsache selbst in ihrer Allgemeinheit, die Thatsache, daß nach dem Vorgange Childebrands und Nibelungs auch Karl für eine zuverlässige Aufzeichnung der Begebenheiten Sorge trug, daß daraus die Jahrbücher entstanden, welche wie die Vorzüge, so auch die Fehler und Schwächen aller officiellen Geschichtschreibung aufweisen, habe ich früher geglaubt als erwiesen und anerkannt betrachten zu dürfen, allein diese Auffassung hat seitdem in H. v. Sybel einen gefährlichen Gegner gefunden. Er leugnet die Bedeutung der Reticenzen, die man auch ebenso gut nur einem allzu lebhaften und loyalen Patriotismus zuschreiben könne, und findet, daß der Verfasser doch nur sehr oberflächlich unterrichtet gewesen ist. Er findet eben nichts darin, was nicht ein Mönch des Klosters Lorsch mit Leichtigkeit habe in Erfahrung bringen können. Das möchte auch ich nicht gerade leugnen, nur habe ich von dem Klosterleben der damaligen Zeit eine andere Vorstellung und kann nicht glauben, daß ein Mönch so anhaltend und in so gleichmäßiger Weise durch viele Jahre hindurch der Erforschung und Darstellung der weltlichen Vorgänge seine Aufmerksamkeit zugewandt haben sollte. Und mit Recht bemerkt Bernays, daß er ja für diese Annalen eine gleichzeitige Aufzeichnung vor 788 nicht annehme, und daß für die vergangenen Jahrzehnte besagter Mönch doch schwer die Kunde der Begebenheiten sich habe verschaffen können[4]. Am Hofe, das möchte ich auch jetzt zuversichtlich behaupten, müssen die Annalen geschrieben sein; was aber den amtlichen Charakter betrifft, so muß vor allen Dingen betont werden, daß wir durchaus den unwillkürlich stets sich einschleichenden Gedanken an Zustände und Verhältnisse unserer Zeit zu verbannen haben, wo jedes officielle Wort sorgsam geprüft und gesichert wird. In solcher Weise amtlich sind die Lorscher Annalen gewiß nicht gewesen, und in dieser Beziehung kann ich H. v. Sybel u. Bernays[5] vollkommen zustimmen. Wenn wir aber doch wissen, daß Pippins nächste Angehörige dergleichen Aufzeichnungen veranlaßten, und daß eine Annalistik dieser Art im Westfrankenreiche unzweifelhaft bestand, wenn wir lesen, daß Smaragd, der 843 gestorben ist, von der uralten und bis auf seine Zeit bestehenden Sitte der Könige redet, die Begebenheiten ihrer Zeit aufzeichnen zu lassen[6], so kann ich mir nicht vorstellen, daß Karl nicht ebenfalls dafür Sorge getragen habe. Darunter verstehe ich aber nur, daß er einen solchen Auftrag ertheilte, und daß man nun ein Buch hatte, welches in der Kanzlei verwahrt und gelegentlich vom Könige selbst angesehen wurde, wie wir durch einen Brief Hinkmars wissen, daß Karl der Kahle die Annalen des Prudentius bei sich hatte, wie später auch Friedrich I die ihm übersandte Chronik des Otto von Freising benutzte. Es ist dabei durchaus nicht ausgeschlossen, daß nicht einmal Jahre lang die Arbeit liegen blieb und der betreffende Autor auch manchmal nachlässig und flüchtig arbeitete. Eine amtliche Nachprüfung seiner Arbeit wird nicht stattgefunden haben. Hinkmar sagt ausdrücklich, daß die Jahrbücher des Prudentius schon in vieler Menschen Hände gekommen seien, und da eine Einwirkung auf die öffentliche Meinung beabsichtigt war, wird an Geheimhaltung nicht zu denken sein.
[4] Zur Kritik karol. Annalen S. 171. Waitz machte gegen den Lorscher Ursprung auch geltend, dass der dort schreibende Vf. der Laur. min. sie nicht gekannt habe, aber das bestreitet wieder Pückert.
[5] S. 169 ff.
[6] Smaragdi Praef. V. S. Bened. Anian. angeführt von Dümmler, Ostfr. I, 877: „Perantiquam siquidem fore consuetudinem hactenus regibus usitatam, quaequae geruntur acciduntve annalibus tradi posteris cognoscenda, nemo ut reor ambigit doctus.“ Ueber Eckharts verfehlte Vermuthung, daß die Annalen von den Kanzlern verfaßt wären, während er den officiösen Ursprung richtig erkannte, s. Sickel Acta Karol. p. 83.
Sicher ist es nicht dieses Buch gewesen, welches der Verfasser der Vita Rigoberti meinte, als er über Karl Martell schrieb: „De hoc etenim, non rege sed tyranno, ita legitur ad locum in Annalibus diversorum regum: Iste Karlus omnibus audacior episcopatus regni Francorum laicis hominibus et comitibus primum dedit, ita ut episcopis nihil potestatis in rebus ecclesiarum permitteret[7]“. Diese Stelle ist bisher nur nach dem Auszug in Flodoards Hist. Rem. II, 12 angeführt und deshalb gänzlich mißverstanden worden. Der Verfasser stand der Zeit, über welche er schrieb, schon sehr fern, und kann nicht sehr viel älter sein, als Flodoard selbst; er wird vermuthlich eine jüngere Compilation benutzt haben.
[7] Acta SS. Jan. I, 177.
Anders verhält es sich mit der von Simson (S. 33) aus Hincmar de villa Novilliaco angeführten Stelle über den Beginn der Regierung Karls und Karlmanns „sicut in annali regum scriptum habemus“. Sie findet sich wörtlich in den Ann. Lauriss. mit Ausnahme eines Satzes, der aus der Cont. Fred. mit Leichtigkeit zu entnehmen war. Hincmar kann also eine der Bearbeitungen der Lauriss. vor sich gehabt haben, und ob er hier eine amtliche Quelle hat bezeichnen wollen, ist ganz zweifelhaft. Abgesehen also von der Frage, ob und wie weit den Ann. Lauriss. ein amtlicher Charakter beizulegen ist, bleibt die Frage, ob es noch außerdem, wie Bernays behauptet, Hofannalen, ein Werk von viel größerer Bedeutung und Zuverlässigkeit, gegeben habe, eine ungelöste und vermuthlich unlösbare; mir wenigstens scheint der Beweis der Existenz nicht geführt, wenn ich auch nicht mit H. v. Sybel den bekannten Worten Einhards am Eingang seiner Biographie über den Mangel einer Aufzeichnung der Thaten Karls ein solches Gewicht beilegen möchte, daß er nicht einmal die Ann. Lauriss. gekannt haben dürfte. Dem Versuch aber, die in ihnen nicht enthaltenen Nachrichten, welche hier oder da einmal auftauchen, für dergleichen Hofannalen in Anspruch zu nehmen, vermag ich eine ernsthafte Bedeutung nicht beizumessen; meiner Meinung nach hätte ein solches Werk, wenn es wirklich vorhanden war, deutlichere Spuren hinterlassen müssen.
Indem ich nun also an einer gewissen Beziehung der Lauriss. oder Königsannalen zum Hofe festhalte, habe ich jetzt der Frage über ihre Abfassung näher zu treten. Schon L. Giesebrecht[8], dann B. Simson haben den Beweis geführt, daß die Annales Laurissenses, wie sie uns jetzt vorliegen, nicht gleichzeitig Jahr für Jahr entstanden sind, was Pertz nur für den ersten Theil bis 768 zugab, und W. Giesebrecht hat in der angeführten Abhandlung diesen Punkt als sichergestellt angenommen, die Abfassung des ganzen zusammenhängenden ersten Theils um das Jahr 788 behauptet und dafür allgemeine Zustimmung gefunden[9]. Er knüpft daran die Frage nach der Veranlassung zu einem solchen Werke, und findet dieselbe in dem eben damals eingetretenen, für Karls Reich hochwichtigen Ereigniß, der Entsetzung des Baiernherzogs Tassilo, dessen Verhalten gegen die Franken durchweg mit auffallender Ausführlichkeit behandelt ist; er glaubt deshalb auch die Entstehung des Werkes in Baiern suchen zu müssen und erkennt den Urheber in dem Bischof Arn von Salzburg, dem am meisten daran gelegen sein mußte, diese Vorfälle aufzuklären und sein früheres Verhalten, sowie seinen Anschluß an die Franken zu rechtfertigen, während kaum ein anderer so vollständig in diese Verhältnisse eingeweiht war. Auch die noch rohe und fehlerhafte Sprache kann bei ihm oder bei einem Geistlichen seiner Umgebung nicht auffallen, während sie am Hofe auch damals schon befremdlich wäre.
[8] Wendische Geschichten III, 283.
[9] Doch behauptet Manitius, Mitth. d. Inst. XIII, 225-232, die Abfassung im J. 795.
Diese Beweisführung Giesebrechts ist allerdings sehr gewinnend, und daß der Sturz des bairischen Herzogs zu dieser officiösen Darstellung der Reichsgeschichte den Anstoß, einem guten Theil derselben die Färbung gegeben, scheint einzuleuchten; auch ist die dienstbeflissene Gesinnung des Schreibers, seine durchgängige Verherrlichung des Königs augenscheinlich. Allein die Autorschaft Arns vermag ich weder mit dem Bericht über seine Sendung nach Rom 787 zu vereinigen, noch kann ich glauben, daß jemand, der auch über lange vergangene Dinge so gut unterrichtet war, nicht zu den älteren Räthen des Königs gehört haben sollte. An solchen Materialien, wie Giesebrecht sie für Arn nachzuweisen sucht, den Ann. S. Amandi und Petaviani nebst dem Verzeichniß der Orte, wo Karl Ostern gefeiert, hätte Arn wenig Anhalt gefunden; ein alter Hofbeamter aber, dessen Gedächtniß noch in Pippins Zeit reichte, konnte dergleichen zum chronologischen Leitfaden benutzen, und daneben verwerthen, was von allerhand Aufzeichnungen in der Kanzlei doch vorhanden gewesen sein muß; denn das Gedächtniß allein wird kaum ausgereicht haben. Mit Recht hebt M. Manitius[10] die Vertrautheit des Autors mit der Rechts-und Urkundensprache, die vielen romanischen Wörter, die Benutzung von Actenstücken hervor, wodurch sich auch irrige Angaben über angesagte, später aber verlegte Festfeiern erklären. Denken könnte man z. B. an Angilram von Metz (769-791), welcher Paulus Diaconus zur Bischofsgeschichte von Metz, den Diacon Donatus zur Abfassung der Lebensbeschreibung des h. Trudo veranlaßte und jetzt Erzkaplan des Königs war[11]. Ihn könnte man sich in ähnlicher Stellung zu dem gewiß nicht leichten Unternehmen vorstellen, wie einst Childebrand und Nibelung. Daß ihm dabei die Fortsetzungen Fredegars fehlten, ist auffallend, wäre es aber für Arn, wenn ihm doch sonst so gute Quellen zu Gebote standen, nicht minder. Auch fällt das Hauptgewicht bei diesen Annalen offenbar auf Karls eigene Regierung. Ihm also glaube ich die Anregung zu diesem Werke, welchem wir die eingehende Kunde von seiner Thätigkeit wesentlich verdanken, nach Ranke's Vorgang vindiciren zu müssen; als Privatarbeit in Salzburg kann es nicht entstanden sein. Das ältere Material aber, was hier verarbeitet ist, wird eben durch diese bequeme Zusammenfassung, die späterhin auch sprachlich und stilistisch noch zeitgemäß überarbeitet wurde, bald verdrängt und in Vergessenheit gebracht sein, besonders wenn es nur in der königlichen Kanzlei vorhanden war, während sich hin und wieder in Domstiftern und Klöstern zufällig auch viel unbedeutendere Sachen erhielten.
[10] Mitth. d. Inst. X, 417 ff., vgl. Bresslau, NA. XV, 211. Auch Mitth. XIII, 225-232.
[11] Ueber ihn vgl. L. Oelsner in der Deutschen Allg. Biogr. I, 460. Nimmt man die Abfassung erst 795 an, so ist natürlich diese Vermuthung hinfällig.